Die Rote Armee Fraktion (RAF) und die BRD. Zum Wechselspiel zwischen Staat und Terrorismus in den 1970er Jahren


Term Paper, 2015

17 Pages, Grade: 3,0


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Inhalt

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Die Positionen der RAF und ihre Kritik am Staat
2.2. Staatliche Reaktionen auf den Terror der RAF
2.3. Das Wechselspiel zwischen Staat und RAF

3. Fazit

4. Quellen-und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Nach den Anschlägen in Paris zwischen dem 7. und dem 9. Januar 2015 auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“, einen koscheren Supermarkt, auf eine Straße in Montrouge und wohl auch in einem Park in Fontenay-aux-Roses, bei denen insgesamt 17 Menschen von drei islamistischen Attentätern ermordet wurden,1 ist das Thema Terrorismus wieder sehr in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten gerückt. Auch in Deutschland wächst die Angst vor weiteren Anschlägen, die möglicherweise auch im eigenen Land stattfinden könnten. Schon lange war der Terror nicht mehr so nah wie in diesen Tagen. Beim Thema Terrorismus in Deutschland denken vermutlich die meisten Menschen an die Aktionen der gefährlichsten deutschen Terrororganisation, der „Baader-Meinhof-Gruppe“, die sich selbst „Rote Armee Fraktion“ nannte2, während der 1970er Jahre in der BRD. Die sogenannte RAF3 bekam von allen terroristischen Gruppen, die zu dieser Zeit existierten, die größte öffentliche Resonanz.4 Der frühe bundesdeutsche Terrorismus ist in öffentlichen Debatten sehr stark personalisiert und untrennbar verbunden mit den Namen von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Horst Mahler,5 den Gründungsmitgliedern der RAF. Mit ihren zahlreichen Banküberfällen, Sprengstoffattentaten, Entführungen und Ermordungen beunruhigten sie die Bevölkerung im Laufe der Jahre immer mehr.6

Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen dieser Arbeit das enge Wechselspiel zwischen Staat und Terrorismus in den 1970er Jahren in der BRD am Beispiel der RAF untersucht werden. Dabei soll zum einen skizziert werden, wie sich die RAF zum staatlichen System verhielt bzw. was sie an ihm kritisierte und zum anderen welche staatlichen Gegenmaßnahmen unternommen wurden. Diese beiden Themenfelder sollen dann in Zusammenhang gebracht werden.

Auf folgende konkrete Forschungsfrage soll am Ende eine Antwort gegeben werden: Inwieweit traten zwischen den Aktionen der RAF und dem Staat BRD in den 1970er Jahren auf politischer Ebene Wechselwirkungen auf? Dieses Thema wirft zudem noch weitere Fragen auf: Wer waren die Adressaten ihrer Kritik und wen wollten sie auf die bestehenden Ungerechtigkeiten aufmerksam machen? Wodurch äußerten sie ihre Kritik? War der Staat schuld am RAF-Terror? Hätte die Geschichte anders verlaufen können, wenn der Staat anders gehandelt hätte?

Um diese Fragen zu beantworten, ist es notwendig, die Handlungsmuster sowohl der RAF als auch die des Staates zu analysieren, und diese in Beziehung zu setzen.

Daher beinhaltet der erste Teil dieser Arbeit zum einen eine Schilderung der Kritik, die die RAF am staatlichen System übte, und zum anderen eine Darstellung der staatlichen Gegenmaßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus und zum Schutz der Bevölkerung. Im zweiten Teil soll dies schließlich zueinander in Beziehung gesetzt werden, um mögliche Wechselwirkungen herauszuarbeiten.

Der Terrorismus der RAF ist mehrfach Gegenstand von Forschungen gewesen. Folgende Arbeiten sind dabei besonders hervorzuheben und werden als Material für die Beantwortung der Forschungsfrage dienen:

Volker Friedrich Drecktrah untersucht in seiner Monografie „Die RAF und die Justiz. Nachwirkungen des Deutschen Herbstes“7 primär die Funktion der Justiz in dieser Auseinandersetzung, aber auch die Nebenaspekte kommen nicht zu kurz, wie z.B. das Umfeld der zeitgenössischen Sympathisanten.8 In ihrer für das zu behandelnde Thema ebenfalls sehr wichtigen Monografie grenzt sich Petra Terhoeven9 bewusst von rein komparativen Studien ab, in denen mehr auf die Differenzen und Gegensätze der RAF und der BRD in ihren jeweiligen gesellschaftlichen Kontext verwiesen wird. Terhoeven stellt zahlreiche Ereignisse in den Zusammenhang eines wechselseitigen Radikalisierungsprozesses.10 Ein nennenswerter Aufsatz für die Bearbeitung des Themas wurde von Klaus Weinhauer verfasst.11 Er gibt einen Überblick über den Terrorismus in der Bundesrepublik der Siebzigerjahre. Des Weiteren werden noch einige Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung als Material dienen, beispielsweise über „Die RAF und ihre Opfer“12 von Wolfgang Kraushaar und die „Reaktionen des Staates“13 von Uwe Wesel.

Wichtige Quellen für die Bearbeitung des Themas sind die Schriften der Roten Armee Fraktion. Hier werden die Schriften „Die Rote Armee aufbauen“14 und das „Konzept Stadtguerilla“15 verwendet.

2. Hauptteil

2.1. Die Positionen der RAF und ihre Kritik am Staat

Die RAF hatte sich zum Ziel gesetzt, den bürgerlich-kapitalistischen Staat zu stürzen und an seine Stelle ein kommunistisches Regime zu setzen. Damit machte sie diesem die Legitimität in der Verfügung seiner Gewaltmittel streitig. Ihr Angriff richtete sich im Kern gegen das Gewaltmonopol des Verfassungsstaates. Damit wurde in der BRD erstmals seit Beendigung des Zweiten Weltkrieges wieder von einer politischen Gruppierung der Krieg erklärt.16 Über die Jahre erwuchs aus der RAF eine Untergrundorganisation für den Aufbau einer revolutionären Gegenmacht, um aus ihrer Sicht ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben entgegen der großdeutschen und westeuropäischen Pläne zur Unterwerfung zu führen. Sie beklagten den Mangel an Idealismus sowie Prinzipien und stellten die selbstzufriedene Wohlstandsgesellschaft an den Pranger. Des Weiteren sah man faschistische Strukturen innerhalb der BRD und meinte, sie sei ein Fortbestand des Dritten Reiches. Aus diesem Grund startete die RAF eine Offensive gegen die autoritäre Gesellschaftsform, für eine andere soziale und kulturelle Realität.17 Das 1977 von ihnen ermordete Opfer Hanns-Martin Schleyer wurde bewusst ausgewählt, da er für sie die Verkörperung der Kontinuität vom Dritten Reich darstellte.18 In ihren programmatischen Schriften, die sie ab Anfang der 1970er Jahre veröffentlichten, versuchten sie zunächst Lebens-und Unterdrückungssituationen in der BRD aus ihrer Sicht darzustellen.19 In der von Gudrun Ensslin im April 1970 verfassten Schrift „Die Rote Armee aufbauen“ erklärten sie das Volk zu Gefangenen des Staates und den Staat zum Ausbeuter des Volkes.20 Sie sprachen sich gegen die kapitalistische Arbeitsorganisation und Akkordhetze in westdeutschen Betrieben aus21 und erklärten in ihrem „Konzept Stadtguerilla“ die „kleinen Leute“ zu „Kapitalistenknechten“22. Des Weiteren kritisierten sie, dass die Bürger „für die Ausbeutung, die sie erleiden, keine Entschädigung bekommen durch Lebensstandard, Konsum, Bausparvertrag, Kleinkredite, Mittelklassewagen“.23 Sie unterstellten den Menschen, die in öffentlichen bzw. staatlichen Ämtern arbeiteten, nur zu lügen, bezogen auf Zukunftsversprechen, die doch nicht eingehalten würden und übten Kritik an der Bürokratie, indem sie gegen „die tausend Wege zu Behörden und Ämtern […] – den Tanz mit Prozessen, die Wartezeiten und-zimmer, das Datum, wo es bestimmt klappt und nichts geklappt hat“24 wetterten. Zudem kritisierte die RAF, dass durch die Entwicklungs-und Militärhilfe an den Aggressionskriegen der USA beteiligt, die Bundesrepublik von der Ausbeutung der Dritten Welt profitiere, ohne die Verantwortung für diese Kriege zu haben und ohne sich deswegen mit einer Opposition im Inneren streiten zu müssen. Nicht weniger aggressiv als der US-Imperialismus, sei sie doch weniger angreifbar.25 Die größte Kritik übten sie jedoch am Verhalten der Polizei.26 Wobei Kritik hier sogar noch ein zu harmloser Ausdruck ist. Durch ihre verbalen Angriffe brachten sie einen extremen Hass der Polizei gegenüber zum Ausdruck. Meinhof stellte bereits nach wenigen Tagen im Untergrund klar, dass für sie die bewaffneten Vertreter der Staatsmacht nichts anderes als „Schweine“ seien, auf die im Ernstfall auch geschossen werden könne. In einem vom Spiegel am 15. Juni 1970 veröffentlichten Interview erklärte sie: „[…] und wir sagen natürlich, die Bullen sind Schweine, wir sagen, der Typ in Uniform ist ein Schwein, das ist kein Mensch, und so haben wir uns mit ihm auseinanderzusetzen […]“.27 In der Schrift „Die Rote Armee aufbauen“ stellte die RAF die Polizisten insofern dar, als dass sie sofort „zur Dienstpistole greifen, zu Tränengas, Handgranaten und MPs, […], wenn sie anders nicht weiterkommen“28. Sie unterstellten sogar der Bevölkerung, dass jene „nur noch Angst vor der Polizei“29 habe. Des Weiteren erklärte die RAF, sie wollten „die Konflikte auf die Spitze treiben“, denn sonst könnten „die Schweine […] weitermachen: Einsperren, Entlassen, Pfänden, Kinder stehlen, Einschüchtern, Schießen, Herrschen.“ Die Konflikte auf die Spitze treiben hieße, so schrieb die RAF, „dass die nicht mehr können, was die wollen, sondern machen müssen, was wir wollen.“30 Im „Konzept Stadtguerilla“ wurde sogar von „Terror“ gesprochen, „den das System gegen die entfaltet, die es tatsächlich bekämpfen“31. Die politischen Mobilisierungsversuche der RAF der frühen 70er Jahre zielten dabei auf gesellschaftliche Randgruppen, z.B. Jugendliche in Fürsorgeheimen, auf das Industrieproletariat sowie auf die Unterdrückten der Dritten Welt.32 Nachdem die führenden Mitglieder im Sommer 197233 verhaftet wurden, änderten sich nicht nur die Nahziele, sondern auch die Rekrutierungs- und Radikalisierungsmuster der militanten Aktivisten gegenüber früheren Jahren. Die RAF war nun vorrangig bemüht, die Gefangenen zu befreien, alles andere trat dahinter zurück. Die Mobilisierungsstrategie der RAF wandte sich nun den Haftbedingungen ihrer Gefangenen zu.34 Sie kritisierten die strengen Haftbedingungen der inhaftierten Mitglieder, die strenge Isolation, bezogen auf Einzelhaft, Einzelhofgang, Redeverbot mit Mitgefangenen, Beobachtungszellen etc. Man bezeichnete dies als „institutionalisierten Faschismus in der Justiz“.35 Da sie in der Bundesrepublik eine Neuauflage des Dritten Reichs sahen, inszenierten sich die meisten Mitglieder in der Haft als Opfer einer unerbittlichen staatlichen Vernichtungsmaschinerie. Baader erklärte 1972, keine Nahrung mehr aufzunehmen, bis sich die Haftbedingungen sowie die vorgeblich unmenschliche Behandlung geändert hätten und gab damit den Startschuss von insgesamt zehn kollektiven Hungerstreiks in der Geschichte der RAF.36 Meinhof forderte in einer Erklärung zu Beginn des dritten Hungerstreiks im September 1974 eine freie Selbstorganisation, tarifgerechte Gehälter und Pensionen, Renten- und Krankenversicherung, unbewachten Besuch, Versammlungsfreiheit, freie Arztwahl sowie die Abschaffung von Postkontrolle und Geschlechtertrennung für alle Strafgefangenen, wobei es ihr um die Diffamierung des Staates an sich ging.37 Als Holger Meins 1974 während eines Hungerstreiks starb, warf man dem medizinischen Personal und der Leitung der Wittlicher Haftanstalt, in der er einsaß, vor, ihrer Verantwortung gegenüber dem sich in Lebensgefahr befindenden Patienten nicht angemessen nachgekommen zu sein.38 Der Rechtsanwalt Otto Schily meinte sogar: „Das ist wohl die Wiedereinführung der Todesstrafe, die sich da bei Herrn Kohl abzeichnet.“39 Es wurde seitens der RAF behauptet, Meins sei nach einem Plan der Sicherheitsabteilung gezielt ermordet worden, indem die geplante Überführung nach Stammheim, wo eine künstliche Ernährung unter ärztlicher Aufsicht garantiert gewesen wäre, bewusst verzögert worden sei.40 Auf diese Todesopfer aus ihren eigenen Reihen berief sich die RAF, um in deren Namen, Gewaltaktionen durchzuführen. Sie benannten daher ihre Kommandos nach den Toten, um sie so in der Öffentlichkeit als Märtyrer erscheinen zu lassen. Die von ihr ermordeten Menschen blendete die RAF völlig aus und degradierte sie zu „Störfaktoren“. Man hat auf diese Weise versucht, drei Aspekte miteinander zu verknüpfen: die toten Mitglieder postum zu heroisieren, ihre terroristischen Aktionen durch das Blut ihrer Opfer zu weihen und den Anschein zu erwecken, dass es sich dabei nur um eine Reaktion auf eine bereits existierende, dem kapitalistischen bzw. imperialistischen System inhärente Gewalt handele.41

2.2. Staatliche Reaktionen auf den Terror der RAF

Die RAF wollte dem Rechtsstaat „die Maske herunterreißen“; ihn durch neuartige Kampfmethoden zwingen, gegen sein eigenes Recht zu handeln. Dadurch sollte die Legitimation der Bundesrepublik erschüttert werden; der neue, republikanische und demokratische Rechts-und Gesetzesstaat als der alte, autoritäre und letztlich entfesselte Staat „entlarvt“ werden. Das alte Recht war auf die neuen Herausforderungen tatsächlich nur zum Teil vorbereitet: Geiselnahmen zur Freipressung von Gefangenen, die Politisierung der Strafprozesse, Hungerstreiks – nicht alle Instrumente waren neu. Dennoch blieb die RAF noch aus der Haft heraus eine Bedrohung für den Rechtsstaat.42 Die Bundesregierung bezeichnete die RAF als Staatsfeind Nr.1.43 Der Staat versuchte, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu reagieren. Soweit Gesetze geschaffen oder geändert wurden, blieb formal die Logik der Rechtsstaatlichkeit gewahrt.44 Im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen die RAF-Mitglieder wurden innerhalb von vier Jahren sechs neue Gesetze erlassen. Einige dieser Gesetze sind auch heute noch in Kraft.45 Im Strafrecht wurden einzelne neue Tatbestände geschaffen, namentlich gegen terroristische Vereinigungen. Festgehalten wurden sie in § 129. Sie sollten der Beweisnot Abhilfe schaffen. Da im Einzelfall kaum aufgeklärt werden konnte, welche Person welchen Tatbeitrag geleistet hatte, konnte fortan bestraft werden, wer schon vorher dabei gewesen war oder die Vereinigung auch nur unterstützte.46 Sympathisanten wurden von Politikern zu „Helfershelfern“ erklärt. Konservative Politiker und die Springer-Presse versuchten, den Kreis der als „Sympathisanten“ Beschuldigten massiv auszuweiten. Nicht nur Intellektuelle und Künstler wurden moralisch angeklagt; der Kreis der Verdächtigen reichte bis in die Reihen der SPD. Zudem wurden Terroristen und Sympathisanten in ihrem Bedrohungspotential gleichgesetzt.47 Die sechs neuen Gesetze beinhalteten insgesamt 27 Einschränkungen von Rechten der Verteidigung und mehreren Erleichterungen für die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und die Bundesanwaltschaft. Es begann 1974 mit zwei Gesetzen zur Vorbereitung des großen Stammheimer Prozesses, der 1975 anfing. Wichtigste Änderungen waren das Verbot der Mehrfachverteidigung, die Möglichkeit der Durchführung eines Strafprozesses ohne Anwesenheit der Angeklagten und des Ausschlusses von Verteidigern, später die Erleichterung dieses Ausschlusses schon bei leichtem Verdacht, die Überwachung des Schriftwechsels zwischen den Gefangenen und ihren Verteidigern sowie die Trennscheibe und das Kontaktsperregesetz. Des Weiteren fand ohne Sondergesetz eine unbeschreiblich unwürdige Behandlung der Anwälte beim Zugang zum Gefängnis oder ins Gericht statt. Am gefährlichsten war das Verbot der Mehrfachverteidigung. Vorher hatte die Strafprozessordnung die Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen Anwalt oder gemeinsam durch mehrere Anwälte erlaubt. Das war sinnvoll und notwendig, wenn es unter den Angeklagten keine Interessengegensätze gab. Zudem ließ sich eine Verteidigung so besser koordinieren. Mit dieser Einschränkung wurde die Verteidigung allerdings behindert. Die Angeklagten wurden dadurch einzeln isoliert, was gerade dann die Verteidigung schwächt, wenn der Prozess wie in Stammheim gegen eine verschworene Gemeinschaft geführt wird. Die inhaftierten RAF-Mitglieder hätten aber das Recht haben müssen, sich als Kollektiv zu verteidigen. Sie durften den Prozess in Stammheim auch als Angriff auf ihre politische Identität verstehen. Dem versuchte man jedoch durch eine Neufassung des § 146 der Strafprozessordnung entgegenzutreten, welches die schwerste Behinderung der Verteidiger bedeutete. Die Angeklagten durften daraufhin nicht mehr gemeinsam angehört werden. Deshalb führten Anwälte und Angeklagte ein schriftliches Umlaufverfahren weiter, das schon vor dem Prozess zur technischen und politischen Koordinierung der Verteidigung eingerichtet worden war, das „Info“-System. Ein schwacher Ausgleich für die Verletzung der Waffengleichheit von Anklage und Verteidigung, denn die Bundesanwälte konnten mühelos miteinander kommunizieren.48 Die Forderung für dieses Kommunikationssystem ging 1973 von Baader aus. Diese „Verteidigerpost“ war von der ansonsten in der Untersuchungshaft üblichen Kontrolle des Briefverkehrs der Häftlinge durch die Vollzugsbehörden ausgenommen.49 Der Rechtsstaat wurde durch jene Gesetze wenig gestärkt. Der Nachweis für die Notwendigkeit mancher Einschränkungen basierte eher auf Vermutungen; die Gesetzgebungsverfahren wirkten punktuell und überhastet; manche Gesetze eher einzelfallorientiert als Sonderrecht für konkrete Terroristenprozesse statt abstrakt und generell. Mehrere Neuerungen beispielsweise die Einführung der sogenannten „Kronzeugen“ blieben umstritten und deren Beweiswert in den Prozessen war gering. Es folgten aber auch einzelne Maßnahmen und teilweise erhebliche Änderungen jenseits der Gesetze: Die Freilassung von Gefangenen im Austausch gegen Geiseln der RAF, Rasterfahndungen, welche auch die Daten Millionen Unverdächtiger erfassten, aber immerhin zu einem Fahndungserfolg führten. Deren Grundrechtsrelevanz war zu dieser Zeit allerdings allenfalls im Ansatz erkennbar. Die erheblichen Änderungen betrafen die Organe der Inneren Sicherheit. Die Verfassungsschutzbehörden waren auf die neuen Gefahren nicht vorbereitet und konnten daher kaum zu ihrer Aufklärung beitragen. Daher kam es auf die Polizei an. Der damalige Präsident des BKA – Horst Herold – nutzte die Krise zur Veränderung der Sicherheitsstruktur unter dem Stichwort „Innere Sicherheit“: Zentralisierung, Annäherung von strafverfolgenden und gefahrenabwehrenden Polizeikompetenzen sowie die informationelle Aufrüstung der Polizei. Am Ende war die Polizei gestärkt, informationell aufgerüstet und deutlich unabhängiger von der Staatsanwaltschaft.50 Die Entführung von Hanns-Martin Schleyer und der Landshut-Maschine im Deutschen Herbst 1977 brachte die Regierung an die Grenze des Rechtsstaates. Man wusste nicht, wie man reagieren sollte. Sollte man die Forderungen erfüllen und die inhaftierten RAF-Mitglieder gegen Schleyer und die Passagiere der Landshut austauschen? Aber die SPD-FDP Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt entschied sich dagegen und damit für die Durchsetzung der Staatsräson. Schmidt bildete mit den führenden Politikern aller Bundestagsparteien den Großen Krisenstab und mit den Führern seiner Koalitionsregierung den Kleinen Krisenstab. Beide übten 45 Tage die Regierungsgewalt aus. Die Einberufung dieser Stäbe erfolgte jedoch ohne Rechtsgrundlage und formalen Beschluss. In diesen Supraorganen wurde das Handeln der Bundes-und Landesregierungen, der Strafverfolgungsbehörden und der Bundestagsfraktion koordiniert. Damit die Häftlinge in Stammheim nicht mehr mit den Entführern in Kontakt treten konnten, wurde eine Kontaktsperre erlassen, denn man ging davon aus, dass diese die Entführung aus der Haft lenkten. Die Kontaktsperre wurde auch nachträglich legalisiert, bedeutete jedoch einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Inhaftierten. Des Weiteren wurde eine Nachrichtensperre für Presse, Funk und Fernsehen durchgesetzt. Die Krisenstäbe wollten sich durch die Informationskontrolle das Entscheidungsmonopol im weiteren Fortgang der Ereignisse sichern. Die Medien wurden aufgefordert, nichts zu berichten ohne Rücksprache mit der Bundesregierung zu halten. Beispielsweise wurden Botschaften von den Entführern veröffentlicht.51 Damit schrieb die Bundesregierung den Medien vor, was und wie sie es zu berichten hatten, welches gegen den Grundsatz der Pressefreiheit verstößt. Um die vermutete Kommunikation von Entführern und Inhaftierten sowie deren Unterstützern abhören zu können, wurde einer der größten Lauschangriffe der bundesdeutschen Geschichte durchgeführt. Man hatte die Möglichkeit, alle Gespräche, die aus Kölner Telefonhäuschen geführt wurden, abzuhören. Dieser schwere Verfassungsbruch wurde wie bei den übrigen Maßnahmen mit dem Hinweis auf den Notstand nach § 34 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt.52

[...]


1 Vgl. Polke-Majewski, Karsten/ Faigle, Philip/ Biermann, Kai/ Meiborg, Mounia/ Joeres, Annika: Drei Tage Terror in Paris. Was geschah genau zwischen dem 7. und 9. Januar 2015? Der Versuch einer ersten Rekonstruktion, in: zeit-online vom 15. Januar 2015, URL: <http://www.zeit.de/feature/attentat-charlie-hebdo-rekonstruktion> [Stand: 17.01.2015].

2 Breucker, Kurt: Der Deutsche Herbst 1977 – RAF-Terror und staatliche Reaktionen aus der Sicht eines Zeitzeugen, in: 60 Jahre BKA. Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit BKA-Herbsttagung vom 6. - 7. Dezember 2011, S.2.

3 Drecktrah, Volker Friedrich (Hrsg.): Die RAF und die Justiz. Nachwirkungen des Deutschen Herbstes, München 2010, S. 7. Im Frühjahr 1967 besuchte der Schah von Persien, Mohammad Reza Pahlevi, der einer Militärdiktatur vorstand, die BRD. Er erreichte am 02. Juni 1967 West-Berlin, dem damaligen Zentrum studentischer Proteste gegen neue Hochschulgesetze, den Vietnamkrieg und Diktaturen in aller Welt. Den Protesten begegnete die Polizei mit äußerster Härte. Die Auseinandersetzungen eskalierten in der Erschießung des Studenten Benno Ohnesorg durch einen Polizeibeamten. Unter anderem dieses Ereignis führte zu einer Radikalisierung eines Teils der Studentenbewegung und schließlich 1970 zur Gründung der RAF. Als deren Gründungsakt wird die gewaltsame Befreiung Andreas Baaders am 14. Mai 1970 während einer Ausführung aus der Strafanstalt Berlin-Tegel bezeichnet. Er war wegen zwei Kaufhausbrandstiftungen in Frankfurt 1968 verhaftet worden. Die in der Folgezeit von der Gruppe begangenen terroristischen Gewalttaten erreichten ihren Höhepunkt in der sogenannten „Offensive 77“ mit der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, des Dresdner-Bank-Chefs Jürgen Ponto und des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin-Schleyer. Als Deutscher Herbst gerieten diese Ereignisse zur größten innenpolitischen und juristischen Herausforderung der alten BRD.

4 Weinhauer, Klaus: Terrorismus in der Bundesrepublik der Siebzigerjahre. Aspekte einer Sozial-und Kulturgeschichte der Inneren Sicherheit, in: Archiv für Sozialgeschichte 44 (2004), S. 219-242, S. 225.

5 Ebenda, S. 224.

6 Vgl. Ebenda, S. 224-229.

7 Drecktrah, Volker Friedrich (Hrsg.): Die RAF und die Justiz. Nachwirkungen des Deutschen Herbstes, München 2010.

8 Die RAF und die Justiz. Nachwirkungen des Deutschen Herbstes, 30.09.2006-02.10.2006 Wustrau, in: H-Soz-Kult, 22.04.2006, URL: <http://www.hsozkult.de/event/id/termine-5320> [Stand: 17.01.2015].

9 Terhoeven, Petra: Deutscher Herbst in Europa. Der Linksterrorismus der siebziger Jahre als transnationales Phänomen, München 2014.

10 Schulz, Jan-Hendrik: Rezension zu: Terhoeven, Petra: Deutscher Herbst in Europa. Der Linksterrorismus der siebziger Jahre als transnationales Phänomen, München 2014, in: H-Soz-Kult, 21.03.2014, URL: <http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-21322> [Stand: 17.01.2015].

11 Weinhauer, Klaus: Terrorismus in der Bundesrepublik der Siebzigerjahre. Aspekte einer Sozial-und Kulturgeschichte der Inneren Sicherheit, in: Archiv für Sozialgeschichte 44 (2004), S. 219-242.

12 Kraushaar, Wolfgang: Art.: Die RAF und ihre Opfer, 20.08.2007, URL: <http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/geschichte-der-raf/49306/raf-und-ihre-opfer?> [Stand: 17.01.2015].

13 Wesel, Uwe: Art.: Reaktionen des Staates. Einschränkung von Verteidigungsrechten und Haftbedingungen, 20.08.2007, URL: <http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/geschichte-der-raf/49232/reaktionen-des-staates> [Stand: 31.01.2015].

14 Ensslin, Gudrun: „Die Rote Armee aufbauen“, 5. Juni 1970, erschienen in der Zeitschrift „agit 883“, URL: <http://www.rafinfo.de/archiv/raf/rafgrund.php> [Stand: 28.11.2014].

15 Rote Armee Fraktion: „Das Konzept Stadtguerilla“, April 1971, URL: <http://www.rafinfo.de/archiv/raf/konzept_stadtguerilla.php> [Stand: 28.11.2014].

16 Kraushaar, Wolfgang: Überlegungen zur Entstehung der RAF. Faktoren und Ausgangsbedingungen, in: Drecktrah, Volker Friedrich (Hrsg.): Die RAF und die Justiz. Nachwirkungen des Deutschen Herbstes, München 2010, S. 15-33, S. 21.

17 http://www.rafinfo.de/faq/ideologie/was_waren_die_ziele_der_raf.47php [Stand: 28.11.2014].

18 Drecktrah: Die RAF und die Justiz, S. 10.

19 Vgl.: Balz, Hanno: Von Terroristen, Sympathisanten und dem starken Staat. Die öffentliche Debatte über die RAF in den 70er Jahren, Frankfurt/M. [u.a.] 2008, S.57.

20 Vgl.: Ensslin: Die Rote Armee aufbauen, S. 1.

21 Terhoeven: Deutscher Herbst in Europa, S. 245.

22 Rote Armee Fraktion: Konzept Stadtguerilla.

23 Ensslin: Die Rote Armee aufbauen, S. 1.

24 Ebenda, S. 1.

25 Rote Armee Fraktion: Konzept Stadtguerilla.

26 Kraushaar, Wolfgang: Art.: Die RAF und ihre Opfer. Es waren insgesamt zehn Polizeibeamte, durchweg niedere Ränge, die bei der Bekämpfung des Terrorismus ihr Leben ließen. Sie waren nicht die Hauptzielscheibe, jedenfalls keine aus rein ideologischen Gründen. Da es aber ihre Aufgabe war, das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten, liefen sie am ehesten Gefahr, bei bewaffneten Auseinandersetzungen mit der RAF getroffen zu werden.

27 Kraushaar: Überlegungen zur Entstehung der RAF, S. 20.

28 Ensslin: Die Rote Armee aufbauen, S. 2.

29 Ebenda, S. 1.

30 Ebenda, S. 2.

31 Rote Armee Fraktion: Konzept Stadtguerilla.

32 Weinhauer: Terrorismus in der Bundesrepublik der Siebzigerjahre, in: Archiv für Sozialgeschichte 44, S. 225.

33 Vgl. Terhoeven: Deutscher Herbst in Europa, S. 241f. Während der sogenannten „Mai-Offensive“ 1972 wurden durch die Mitglieder der RAF innerhalb von zwei Wochen bei sechs Anschlägen insgesamt elf Bomben gezündet, unter anderem auf das Springergebäude in Hamburg, womit man ein klassisches Hassobjekt der Studentenbewegung ins Visier nahm und auf den Ermittlungsrichter Buddenberg als Repräsentant der angeblichen faschistischen Klassenjustiz.

34 Weinhauer: Terrorismus in der Bundesrepublik der Siebzigerjahre, in: Archiv für Sozialgeschichte 44, S. 227.

35 Terhoeven: Deutscher Herbst in Europa, S. 242.

36 Ebenda, S. 257f.

37 Ebenda, S. 258 f.

38 Ebenda, S. 265.

39 Ebenda, S. 267.

40 Ebenda, S. 271.

41 Kraushaar: Art.: Die RAF und ihre Opfer.

42 Gusy, Christoph: Art.: Der Rechtsstaat und die RAF, 20.08.2007, URL: <http://www.bpb.de/themen/83IM2F,0,0,Der_Rechtsstaat_und_die_RAF.html> [Stand: 01.02.2015].

43 Breucker, Kurt: Der Deutsche Herbst 1977, S. 8.

44 Gusy: Art.: Der Rechtsstaat und die RAF.

45 Wesel, Uwe: Art.: Reaktionen des Staates.

46 Gusy: Art.: Der Rechtsstaat und die RAF.

47 Balz, Hanno: Kampf um die Grenzen. „Terrorismus“ und die Krise öffentlichen Engagements in der Bundesrepublik der siebziger Jahre, in: Knoch, Habbo (Hrsg.): Bürgersinn mit Weltgefühl. Politische Moral und solidarischer Protest in den sechziger und siebziger Jahren, Göttingen 2005, S. 295-310, S. 302.

48 Wesel: Art.: Reaktionen des Staates.

49 Terhoeven: Deutscher Herbst in Europa, S. 254.

50 Gusy: Art.: Der Rechtsstaat und die RAF.

51 Feile, Ralph: Art.: Die Massnahmen des Staates gegen den RAF-Terror, 12. 07.2012, URL: <http://geschichte-wissen.de/zeitgeschichte/60-die-bsd/651-staat-raf-terror.html?tmpl=component&print=1&layout=default&page=> [Stand: 01.02.2015].

52 Ebenda.

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Details

Title
Die Rote Armee Fraktion (RAF) und die BRD. Zum Wechselspiel zwischen Staat und Terrorismus in den 1970er Jahren
College
Martin Luther University  (Geschichte)
Course
Vorgeschichte der Gegenwart? Das letzte Drittel des 20. Jahrhunderts als zeithistorische Phase
Grade
3,0
Author
Year
2015
Pages
17
Catalog Number
V322485
ISBN (eBook)
9783668216945
ISBN (Book)
9783668216952
File size
737 KB
Language
German
Keywords
RAF, Terrorismus, BRD, Baader-Meinhof-Gruppe, Baader, Meinhof, Ensslin
Quote paper
Janine Krebs (Author), 2015, Die Rote Armee Fraktion (RAF) und die BRD. Zum Wechselspiel zwischen Staat und Terrorismus in den 1970er Jahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322485

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