Der Bundeswehreinsatz in Syrien und im Irak. Ein legitimes und effizientes Mittel im Kampf gegen den „IS“?


Term Paper, 2016

19 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Thema der Sachanalyse und Leitfrage

2. Die formale Dimension (Polity): Rechtliche und normative Grundlagen der deutschen Militärintervention in Syrien

3. Die inhaltliche Dimension (Policy): Der Zweck heiligt die Mittel?

4. Die prozessuale Dimension (Politics): Wer entscheidet, wer kämpft, wer profitiert und wer ist betroffen?

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

Abstract

Mit der vorliegenden Hausarbeit erfolgt eine strukturierte Einarbeitung in ein politisches Problem in Form einer Sachanalyse. Thema der Sachanalyse ist die Frage von Effizienz und Legitimität des aktuell laufenden Einsatzes der Deutschen Bundeswehr in Syrien und dem Irak. Dieser wird mehrdimensional auf den drei Ebenen der institutionellen Dimension (polity), der normativ-inhaltlichen Dimension (policy) und der prozessualen Dimension (politics) systematisch erfasst und beleuchtet.

1. Thema der Sachanalyse und Leitfrage

„Die Deutschen können sicher sein:

Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr

verstößt weder gegen das Völkerrecht

noch gegen das Grundgesetz.“ [1]

Bundesjustizminister Heiko Maaß, SPD

„Das aktuelle Syrien-Mandat ist gefährlich vage,[...]

für diesen Kriegseinsatz gibt es kein klares Ziel,

keine politische Strategie, keine klare völkerrechtliche

Legitimation durch ein Mandat der Vereinten Nationen

und keine Exitstrategie.“ [2]

Agnieszka Brugger, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sprecherin für Sicherheitspolitik und Abrüstung

Unter dem Codenamen Operation Counter Daesh läuft seit Mitte Dezember 2015 ein militärischer Einsatz der Deutschen Bundeswehr in Syrien und im Irak mit dem Ziel, Frankreich und die Internationale Koalition in der Bekämpfung der Terrororganisation „Islamischer Staat (IS)“ zu unterstützen. Der Einsatz umfasst laut Bundeswehrangaben die Komponenten Luftbetankung von Kampfjets, Aufklärungsflüge mit Tornados, militärische Aufklärung mittels Satellitenbildern aus dem All, Schutz eines französischen Flugzeugträgers im persischen Golf sowie weiteres Stabspersonal zur Unterstützung. Insgesamt sind bis zu 1200 deutsche Soldaten an dem Einsatz beteiligt, der auf Antrag der Bundesregierung am 4.12.2015 vom Bundestag mandatiert wurde. Ausschlaggebend waren die vom „IS“ verübten Terroranschläge in Paris vom 13. November 2015. Der Einsatz ist bis Ende 2016 befristet und wurde mit einem Budget von 134 Millionen Euro in den Haushalt eingeplant.[3]

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien und im Irak stellt ein politisches Problem dar, denn auch wenn er mit einer großen Mehrheit von 445 Stimmen im Bundestag von den gewählten Abgeordneten demokratisch beschlossen wurde, so stellen seine Kritiker, wie Mitglieder der beiden Oppositionsfraktionen der GRÜNEN und der LINKEN, aber auch andere gesellschaftliche Akteure, wie z. B. Religionsvertreter, Politikwissenschaftler und Rechts- bzw. Militärexperten seine Legitimität und auch seine Effizienz deutlich in Frage. Innerhalb der Bevölkerung spricht sich zwar eine leichte Mehrheit von 58 Prozent für den Einsatz aus,[4] ein großer Teil der Deutschen betrachtet jedoch diesen und andere Militäreinsätze kritisch – denn weder in Afghanistan, noch in Lybien oder im Irak haben militärische Interventionen jüngst zu nachhaltiger Sicherheit und Frieden für die Bevölkerung geführt. Die sich verstärkende sicherheitspolitische Logik verschiebe politische Ziele und Handlungsansätze gravierend, so fürchten Theoretiker aus dem friedenspolitischen Kontext.[5]

Die vorliegende Sachanalyse bricht den Einsatz nach dem Schema der „Drei Dimensionen des Politischen“ auf, und untersucht Fragen seiner Effizienz und Legitimität auf Basis aktueller Quellen, um damit eine Grundlage für eine Unterrichtsreihe und ein anschließendes politisches Urteil[6] zu bilden. Das Thema ist dabei hochgradig aktuell und lässt sich im Berliner Rahmenlehrplan für Politikwissenschaft der gymnasialen Oberstufe an den Themenkomplex „Internationale Entwicklungen im 21. Jahrhundert“ und das Themenfeld „Internationale Konflikte und Kriege nach dem Ost-West-Konflikt“ anbinden.

Auf der formalen Ebene („Polity“) werden zunächst die rechtlichen und normativen Grundlagen der Militärintervention und ihre Stimmigkeit erörtert sowie die beteiligten Institutionen und ihre Kompetenzen benannt. Auf der inhaltlichen Ebene („Policy“) werden der Einsatz selbst – insofern hier zum aktuellen Zeitpunkt schon Ergebnisse vorliegen – die Ziele, die damit von Seiten der Bundesregierung und der internationalen Koalition verfolgt werden, sowie alternative Handlungsprogramme betrachtet. Schließlich sollen auf der prozessualen Ebene („Politics“) die beteiligten Akteure des Konflikts mit Schwerpunkt auf der internationalen Militärallianz, der Bundeswehr, dem „IS“ und am Rande auch der syrischen Zivilbevölkerung und dem Assad-Regime und ihre jeweils zu Grunde liegenden Interessen und Positionen im Konflikt betrachtet werden.

2. Die formale Dimension (Polity): Rechtliche und normative Grundlagen der deutschen Militärintervention in Syrien

Auf nationaler Ebene ist der Bundeswehreinsatz durch das Mandat des Deutschen Bundestages einwandfrei legitimiert. Grundlage hierfür ist das Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG), welches besagt, dass die Bundesregierung vor einem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland einen Antrag an den Bundestag stellen muss und dieser dem Antrag auf den Einsatz der Bundeswehr zustimmen oder ihn ablehnen kann.[7] Der Bundestag erfüllt damit seine Kontrollfunktion über die Bunderegierung, diese übt ihre Funktion der Exekutivgewalt aus. In ihrem Antrag, der federführend vom Bundesverteidigungsministerium in enger Absprache mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt formuliert wurde, brachte die Bundesregierung detaillierte Angaben über die geplante Zahl der Soldaten, deren Fähigkeiten, die voraussichtliche Dauer des Einsatzes und die Kosten im Deutschen Bundestag ein. Vorbereitende Maßnahmen und Hilfs- bzw. humanitäre Einsätze, bei denen Waffen nur zur Selbstverteidigung mitgeführt werden, gelten nicht als Einsatz. Die Bundesregierung beantragte den Einsatz[8] am 4.12.2015, der Bundestag stimmte mit einer Mehrheit von 445 Stimmen zu: Ja-Stimmen kamen dabei überwiegend aus den regierenden Parteien CDU/CSU und SPD, die 145 Gegenstimmen überwiegend aus der Opposition, daneben gab es sieben Enthaltungen.

Im Antrag selbst werden von Seiten der Regierung verschiedene rechtliche Grundlagen zur Legitimation des Einsatzes benannt: Als verfassungsrechtliche Grundlage wird Artikel 24 Abs. 2 des Grundgesetzes genannt, indem es heißt:

„Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen [...]“ [9]

Als völkerrechtliche Grundlage wird zudem das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Art 51 der Charta der Vereinten Nationen benannt, innerhalb dessen die deutschen Streitkräfte Frankreich, den Irak und die Internationale Allianz im Kampf gegen des „IS“ unterstützen würden.[10]

In diesem heißt es:

„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. [...]“ [11]

Das multilaterale Vorgehen der Internationalen Allianz gegen den „IS“ sei mit der Resolution 2249 der Vereinten Nationen umfasst, in der die UN ihre Mitgliedstaaten u.a. auffordert

„ unter Einhaltung des Völkerrechts[...] in dem unter der Kontrolle des IS, auch bekannt als Daesh, stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden [...]“

sowie

„[...] den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie [also der „IS“, Anm. der Verf.] in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben.“ [12]

Die Vereinten Nationen als zwischenstaatlicher Zusammenschluss und globale internationale Organisation kommen mit dieser Resolution im Ansatz ihren Kernaufgaben, der Sicherung des Weltfriedens, Einhaltung des Völkerrechts und Schutz der Menschenrechte nach. Um diese Resolution als Legitimation für militärisches Intervenieren zu nutzen, muss allerdings zunächst eine recht willkürlich anmutende Auslegung der offenen Formulierung „alle notwendige Maßnahmen“ als „militärische“ erfolgen. Daher akzeptieren Kritiker des Militäreinsatzes die UN Resolution nicht als Mandat für die gewaltsame Intervention.

Weiterhin wird als Rechtsgrundlage von der Bundesregierung die Beistandspflicht laut Artikel 42 Abs. 7 des EU-Vertrages benannt, indem es heißt:

„Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung [...]“ [13]

Die EU als Staatenverbund verpflichtet ihre Mitglieder mit der Beistandspflicht zu zwischenstaatlicher Solidarität. Problematisch hierbei ist, dass die EU im Kern keine Militärunion ist, und das Fundament einer kollektiven Verteidigung nur die NATO sein kann. Der NATO-Bündnisfall wiederum trifft aber bei terroristischen Attacken grundsätzlich nicht zu, sondern nur bei kriegerischen Angriffen eines anderen Staates. Juristen bezweifeln daher die Legitimität des Einsatzes, trotz bzw. auch gerade wegen seiner „dreifachen“ Anbindung an Paragraphen unterschiedlichster Quellen.

Solange man die Terrorattacken nicht dem syrischen Staat zurechnen könne, dürfe man also nach völkerrechtlichen Gesichtspunkten auch den syrischen Staat auf seinem Territorium nicht angreifen, es sei denn der Syrien würde die Angriffe auf Terroristen auf seinem Staatsgebiet erlauben, so ein Rechtsexperte der Linken-bundestagsfraktion in einem Gutachten zum Bundeswehreinsatz.[14]

Nicht zuletzt um das Thema „Bündnispflicht“ in einem legitimen Rahmen zu fassen, wurde daher von diversen Politikern, aber auch von zahlreichen Medien nach den Terrorattacken von Paris sehr bald von einem „Kriegsakt“[15], einem „neuen Krieg“[16] oder gar dem „dritten Weltkrieg“[17] anstatt von einseitigen Angriffen einer Terrororganisation wie der „IS“ sie darstellt, auch wenn der Name eine staatliche Organisationsform suggerieren soll und der „IS“ tatsächlich über einen sehr hohen Organisationsgrad verfügt, gesprochen.

Neben den genannten gesetzlich verbrieften Grundlagen wie dem Recht auf Selbstverteidigung und der Bündnispflicht und deren jeweiliger Auslegung wirkt hier auch eine internationale Norm auf die Geschehnisse ein, die zwar nicht gesetzlich verankert ist, wohl aber zunehmend im internationalen Geschehen als Leitziel wirksam wird: Das Konzept der Schutzverantwortung, (responsibility to protect, R2P). Grundgedanke dabei ist, dass wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist, seine Bevölkerung vor schwersten Menschenrechtsverletzungen, Völkermord, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen, diese Verantwortung dann der internationalen Gemeinschaft zufällt, zu deren Erfüllung sie auch militärische Gewalt einsetzen kann. Das Prinzip wurde 2001 von der International Commission on Intervention and State Sovereignity entwickelt und 2005 auf dem Weltgipfel von den Mitgliedsstaaten der UN Generalversammlung einstimmig anerkannt. Die R2P Norm gliedert sich dabei in die drei Säulen Schutz, Prävention und Wiederaufbau.[18]

Problematisch hierbei ist, dass nicht nur der IS sondern auch und sogar in viel größerem Ausmaß das Assad-Regime selbst nachweislich schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen am eigenen Volk begeht, jedoch die Internationale Allianz ausschließlich gegen den „IS“ vorgeht, nicht aber das syrische Volk vor dem eigenen Staatsoberhaupt schützt und seiner Schutzverantwortung somit nur selektiv und partiell nachgeht. Erst mit der UNO Resolution vom Dezember 2015, in der das sofortiges Ende aller Angriffe auf Zivilisten in Syrien gefordert und Ban Ki Moon mit der Aushandlung eines Waffenstillstands beauftragt wurde, unternahmen die Vereinten Nationen einen ersten Schritt, ihre Schutzverantwortung umfassender wahrzunehmen.

Was die normative Ausrichtung des Militäreinsatzes angeht, so wird hier einer Sicherheitslogik der Vorrang vor einer Friedenslogik eingeräumt. In der Präambel des deutschen Grundgesetzes verpflichtet sich Deutschland mit seiner Außenpolitik „dem Frieden in der Welt zu dienen“. Inwiefern diese Verpflichtung mittels zweifelshaft legitimierter militärischer Gewalt umzusetzen ist, bleibt am Ende auch eine Frage des jeweiligen Begriffs von Frieden, der zu Grunde gelegt wird.

3. Die inhaltliche Dimension (Policy): Der Zweck heiligt die Mittel?

Zur Frage nach dem Ziel der militärischen Operationen verweist die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen darauf, dass dieses eng an die bereits erwähnte UN-Resolution 2249 angelegt sei,

"nämlich den IS zu bekämpfen, ihn einzudämmen, ihm seine Rückzugsräume zu zerstören und ihm die Möglichkeit zu nehmen, weltweit Terroroperationen zu führen. Das ist [...] für uns das Ziel dieser militärischen Operation, die eingebettet ist in ein großes Gesamtkonzept." [19]

Mit dem Gesamtkonzept sind die nichtmilitärischen Aktionen gegen das Terrornetzwerk gemeint, wie das Einfrieren der Finanzströme des „IS“, das Zerschlagen seiner Infrastruktur, die Stabilisierung der Region etc., um die sich die rund 60 Staaten der Anti-„IS“-Koalition bemühen. Doch Kritiker des Militäreinsatzes bemängeln, dass diese nicht-militärischen Maßnahmen nur halbherzig verfolgt würden und somit oft ins Leere liefen. So werde beispielsweise die türkische Grenze, über die der „IS“ seinen Nachwuchs nach Syrien einreisen lasse und auch im größeren Stil Öl schmuggele, nicht konsequent geschlossen, sagt Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht.[20]

Der deutsche Militäreinsatz selbst, der im März 2016 mit bis dato 134 Tornado Aufklärungseinsätzen über dem Irak und Syrien von der Bundeswehr beziffert wurde, ist nur schwer eindeutig in seiner Effizienz einschätzbar: Klar ist, dass auf Basis der deutschen Daten von anderen Koalitionsmitgliedern Bombenangriffe geflogen werden, somit also Deutschland nicht direkt, aber durchaus indirekt an diesen und deren Folgen beteiligt ist. Auf eine Anfrage der Linksfraktion, wie viele „IS“-Kämpfer und wie viele Zivilisten bei solchen Angriffen bislang zu Tode kamen, gab die Bundeswehr an, keine Erkenntnisse zu haben. Jedoch gibt es immer wieder Pressemeldungen, in denen auch viele zivile Opfer bei ursprünglich gegen vermeintliche „IS“-Stellungen geflogenen Bombardements der Koalition gemeldet werden. Da der „IS“ aus strategischen Gründen seine Waffenlager gehäuft in Wohngebieten versteckt, ist es zwangsläufig so, dass die Luftangriffe zu steigenden Opferzahlen in der Zivilbevölkerung führen, und die deutschen Tornados dazu indirekt einen Beitrag leisten. Zwar können die Luftschläge durch die deutschen Daten präzisiert werden, wirklich sichere Informationen darüber, wo sich Zivilisten und wo Terroristen befinden, kann es aber nur durch Aufklärungstruppen am Boden geben, die zu bombardierenden Ziele selbst vorab in Augenschein nehmen, befinden Militärexperten. Da solche Bodenaufklärung auf vom „IS“ kontrolliertem Gebiet aber hochgradig gefährlich ist, wird davon bisher abgesehen. Schon für die Aufklärungsjets besteht das Risiko, vom „IS“ abgeschossen zu werden falls sie zu niedrig fliegen, da man vermutet, dass die Terroristen inzwischen auch über Flugabwehrraketen verfügen. Die Alternative zum gefährlichen Tiefflug ist daher das Fliegen ins sicherer Höhe, was aber wiederum die Präzision der Aufklärungsdaten schmälert.[21]

Aus taktischer Sicht wird die Zweckhaftigkeit des Militäreinsatzes von Militärexperten insgesamt daher kritisch bewertet. Ulrich Scholz, Oberstleutnant a.D. und ehemaliger Tornadopilot analysierte die veraltete Technologie, mit der die Bundeswehr gegen einen ungewöhnlichen Gegner wie den „IS“ vorgehe, als „sinnlos“ und den Konflikt in Syrien mit militärischen Mitteln für „nicht lösbar“.[22]

Zwar gilt der „IS“ durch die Angriffe der internationalen Koalition inzwischen zwar militärisch als deutlich geschwächt, ideologisch hat er aber immer noch eine große Wirkmacht.[23] Zudem besteht ganz offensichtlich eine Korrelation zwischen den sich häufenden Terrorattacken im Westen Europas und dem wachsenden Druck auf den „IS“ in seinem für sich vereinnahmten Territorium in Syrien und dem Irak.

[...]


[1] Quelle: http://www.tagesspiegel.de

[2] Quelle: http://www.taz.de

[3] Vgl. http://www.bundeswehr.de

[4] Vgl. http://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend-455.html

[5] Vgl. Michels/Weinlich (2015) Informationen zur politischen Bildung 326; 2/2015; Internationale Sicherheitspolitik, 78-79.

[6] (weder die Unterrichtsreihe noch das Urteil sind Teil der Modulprüfung und bleiben daher fiktiv)

[7] Vgl. ParlBG, online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/parlbg/gesamt.pdf

[8] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf

[9] http://dejure.org/gesetze/GG/24.html

[10] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf

[11] http://www.unric.org/de/charta

[12] http://www.un.org/depts/german/sr/sr_15/sr2249.pdf

[13] http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Basis/Vertragsartikel/Pdf/Art_42bis46_EUV.pdf

[14] http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/terrorismus-linke-gutachten-gegen-syrien-einsatz-der-bundeswehr-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151210-99-219255

[15] so Francois Hollande am 14.11.2015

[16] so Bundespräsident Joachim Gauck am 15.11.2015

[17] so jeweils die „FAZ“ am 15.11.2015, der „Stern“ am 16.11.2015 und „Der Tagesspiegel“ am 14.11.2015

[18] Vgl. Binder, Martin (2013), 100.

[19] https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/12/2015-12-01-syrien-mandat-bundeswehr.html

[20] Vgl. http://www.n-tv.de/politik/Sahra-Wagenknecht-zum-Syrieneinsatz-Dieser-Krieg-ist-verantwortungslos-article16474121.html

[21] https://www.tagesschau.de/inland/syrien-analyse-101.html

[22] Vgl. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-136135.html

[23] http://www.deutschlandfunk.de/is-nur-militaerisch-geschwaecht-der-naehrboden-ist-noch.1773.de.html?dram:article_id=344337

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Details

Title
Der Bundeswehreinsatz in Syrien und im Irak. Ein legitimes und effizientes Mittel im Kampf gegen den „IS“?
College
Free University of Berlin  (Arbeitsbereich Politische Bildung/Politikdidaktik)
Course
Einführung in die Politikdidaktik
Grade
1,0
Author
Year
2016
Pages
19
Catalog Number
V322887
ISBN (eBook)
9783668219816
ISBN (Book)
9783668219823
File size
806 KB
Language
German
Keywords
bundeswehreinsatz, syrien, irak, mittel, kampf
Quote paper
Vera Richter (Author), 2016, Der Bundeswehreinsatz in Syrien und im Irak. Ein legitimes und effizientes Mittel im Kampf gegen den „IS“?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/322887

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