Der Warschauer Vertrag für die Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen


Dossier / Travail, 1989

24 Pages, Note: 2,7


Extrait


G1iederung

I. Einleitung

II. Die deutsch-polnischen Beziehungen von 1945 bis 1969
a) Das Schicksal der deutschen Ostgebiete
b) Die Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland und die deutsch-polnischen Beziehungen bis 1969

III. Die deutsch-polnischen Beziehungen von 1970 bis in die achtziger Jahre
a) Der Warschauer Vertrag
b) Die deutsch-polnischen Beziehungen von 1970 bis 1975
c) Die deutsch-polnischen Beziehungen seit der KSZE

IV. Zusammenfassung

V. Anhang
a) Londoner Protokoll
b) Auszüge des Potsdamer Abkommens in Bezug auf Polen und die Umsiedlung der deutschen Bevölkerung aus den deutschen Ostgebieten
c) Warschauer Vertrag
d) Information der Regierung der Volksrepublik Polen

Quellenangaben

Literaturhinweise

I. Einleitung

In diesem Text geht es um die deutsch-polnischen Beziehungen nach 1970, also nach der Unterzeichnung des Warschauer Vertrages. Welche Bedeutung der Warschauer Vertrag für die deutsch-polnischen Beziehungen hat, soll hier herausgestellt werden. Um aber für das eigentliche Thema ein besseres Verständnis zu bekommen, werden dem Thema rechtliche Aspekte wie beispielsweise das Potsdamer Abkommen sowie die deutsch-polnischen Beziehungen von 1945 bis 1969 vorangestellt.

II. Die deutsch-polnischen Beziehungen von 1945 - 1969

a) Das Schicksal der deutschen Ostgebiete

Das Londoner Protokoll von 1944 sah vor, daß Deutschland, nachdem es besiegt war, in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 weiterexistieren sollte; allerdings sollte es in drei Besatzungszonen aufgeteilt werden (siehe Anhang).

Nach langem Ringen zwischen den Westmächten Großbritannien und den USA einerseits und der UdSSR andererseits um das Gebiet Polens kam man schließlich zu einer Einigung. Die Curzon-Linie, die weitgehend identisch mit der Westgrenze der UdSSR durch den Hitler-Stalin-Pakt war, sollte nun die Ostgrenze Polens werden. Als Ausgleich sollte Polen Gebiete von Deutschland bekommen. Über den Ausgleich gab es jedoch noch Streitigkeiten. Die Sowjetunion setzte sich für die Oder-Neiße-Linie als die Westgrenze Polens ein, während die Westmächte die deutschen Ostgebiete nicht vom übrigen Deutschland trennen wollten. Schließlich einigte man sich darauf, daß die deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie unter polnischer, bzw. das nördliche Ostpreußen unter sowjetischer Verwaltung standen (siehe Karte). Dennoch aber gehörten diese Gebiete zu Deutschland, da sie eben nur unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt wurden. Die Grenzfragen wurden dadurch offengehalten. Erst ein Friedensvertrag sollte die endgültigen Grenzen bestimmen[i].

Nach 1945 fand in den deutschen Ostgebieten ein fast völliger Bevölkerungsaustausch statt. Bereits Anfang 1945 verließen viele Deutsche aus Ostdeutschland ihre Heimat aus Furcht vor der Roten Armee.

Da nach dem Krieg die ostdeutschen Gebiete unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt wurden, sah das Potsdamer Abkommen auch die „geordnete Umsiedlung deutscher Bevölkerung“[ii] u.a. auch aus den deutschen Ostgebieten vor. Von den über 9,5 Millionen Deutschen, die in den Ostgebieten lebten, wurden 7,1 Millionen bis 1950 vertrieben. Über 1,1 Millionen Deutsche konnten in ihrer Heimat bleiben[iii].

Zwischen 1945 und 1947 wurden in den deutschen Ostgebieten 4,3 Millionen Polen angesiedelt. Ihnen wurde deutsches Eigentum übertragen. Am 1. Januar 1949 zählten die deutschen Ostgebiete 5,9 Millionen Einwohner. Davon waren 192 Millionen sogenannte „Autochthone“, also jene Deutschen, die einen polnischen Dialekt beherrschten bzw. ihn sprachen und „anerkannte Deutsche“, denen aus wirtschaftlichen Gründen das Verbleiben gestattet war. Hinzu kamen noch 2,4 Millionen Umsiedler aus Zentralpolen, 200.000 „Reemigranten“ und 2,1 Millionen Vertriebene aus den ostpolnischen Gebieten, die nun der Sowjetunion angehörten[iv].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle:Informationen zur politischen Bildung Nr. 203: Die Deutsche Frage; Bonn, 1984; S. 11

b) Die Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland und die deutsch-polnischen Beziehungen bis 1969

Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, hatte das Ziel, die Bundesrepublik in den Westen zu integrieren. Die Gründe dafür waren die Wiedererlangung der Souveränität und Gleichberechtigung, die Sicherung der territorialen Unversehrtheit, die Freiheit der Eigenentwicklung, die Wiedervereinigung verbunden mit dem Anspruch auf Rechtsnachfolge, Alleinvertretung, friedensvertragliche Regelung der territorialen Fragen im Osten sowie das Selbstbestimmungsrecht für alle Deutschen[v]. Hinzuzufügen wäre noch die Aussöhnung mit Frankreich als einen wesentlichen Bestandteil der westdeutschen Außenpolitik[vi].

In der Ostpolitik der Bundesrepublik Deutschland spielte die deutsche Frage eine große Rolle. Bis in die sechziger Jahre hinein wurde die bundesdeutsche Ostpolitik von der „Hallstein-Doktrin“ geprägt. Unter der Hallstein-Doktrin verstand man folgendes: Die Bundesrepublik Deutschland erhob den Anspruch, die alleinige Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches zu sein und die deshalb „allein befugt ist, für das ganze Deutschland zu sprechen“[vii]. Begründet wurde der Alleinvertretungsanspruch damit, daß die Bundesregierung aus freien Wahlen hervorging, während in der DDR eine Parteidiktatur existiere[viii]. Die Politik der Hallstein-Doktrin wirkte sich dadurch aus, daß zu den Staaten, die die DDR anerkannten, die diplomatischen Beziehungen abgebrochen bzw. erst gar nicht aufgenommen wurden. Davon war auch Polen betroffen, denn Polen hatte, wie alle anderen Ostblockstaaten, die DDR bereits direkt nach ihrer Gründung anerkannt[ix]. Für Polen war die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ein Widerspruch zum Potsdamer Abkommen. Aus diesem Grunde erkannte Polen die Bundesrepublik nicht an. Trotzdem aber fühlte sich Polen von dem deutschen Teilstaat gefährdet, den es nicht anerkannte. Die Gründe dafür sind darin zu finden, daß die Bundesrepublik, die von vielen Regierungen Westeuropas anerkannt wurde, die Westgrenze Polens in Frage stellte und nicht anerkannte. Deshalb suchte Polen die Beziehungen zur DDR. Die DDR, die die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens im Görlitzer Vertrag 1950 anerkannte, wenn auch nur schweren Herzens und auf sowjetischen Druck[x], sollte die deutsch-polnischen Beziehungen ersetzen[xi].

1957 bot der polnische Außenminister Rapacki den Vereinten Nationen einen Plan für eine atomwaffenfreie Zone an. Das eigentliche Ziel Polens war es, durch Abrüstung mehr politische Bewegungsfreiheit und eine Milderung der Abhängigkeit von der Sowjetunion zu erreichen. Den Deutschen versprach es eine Milderung der Teilung Deutschlands durch den Rapacki-Plan. Aber die Bundesregierung sah darin die vorzeitige Preisgabe von Verhandlungsobjekten für die Wiedervereinigung sowie einen „ersten Schritt zur Neutralisierung Deutschlands und vor allem zur Anerkennung der DDR“. Deshalb sagte sie ab[xii].

Mit der Regierung Erhardts trat 1963 ein neues ostpolitisches Denken ein. Einerseits wußte man, daß Fortschritte in der deutschen Frage nur mit Entspannung zu erreichen sind. Andererseits befürchtete man, daß sich die bestehenden Verhältnisse mehr und mehr festigen würden, je mehr sich Ost und West arrangierten[xiii]. Deshalb änderte sich die Ostpolitik unter Erhardt nicht sonderlich.

Während der Großen Koalition von 1966 bis 1969 wurden unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger neue Akzente in der Ostpolitik der Bundesrepublik gesetzt. Die DDR sollte zwar nicht völkerrechtlich anerkannt werden, aber sie sollte in die Entspannungsbemühungen mit einbezogen werden. Ebenso verzichtete die Regierung Kiesinger darauf, die DDR als Staat überhaupt nicht zur Kenntnis zu nehmen und vom Anschluß der DDR an die Bundesrepublik zu sprechen.

[...]


[i] vgl. Erdmann, Karl Dietrich: Das Ende des Reiches und die Entstehung der Republik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik; Stuttgart, 1976; S. 61ff

[ii] vgl. Gesamtdeutsches Institut: Seminarmaterial zur Deutschen Frage. Deutschland 1945; Bonn, 1985; S. 17

[iii] vgl. Statistisches Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland; Jahrgang 1960; S. 79

[iv] vgl. Rhode, Gotthold: Die deutsch-polnischen Beziehungen von 1945 bis in die achtziger Jahre; in: Aus Politik und Zeitgeschichte vom 11. März 1988; S. 9

[v] vgl. Jacobsen, Hans-Adolf/Schweitzer, Carl-Christoph/Sulek, Jerzey/Trzeciakowski, Lech (Hrsg.): Bundesrepublik Deutschland – Volksrepublik Polen; Frankfurt am Main, 1979; S. 46f

[vi] vgl. Rhode, Gotthold; a.a.O.; S. 10

[vii] vgl. Kistler, Helmut: Die Bundesrepublik Deutschland. Vorgeschichte und Geschichte 1945 – 1983; Stuttgart, 1985; S. 163ff

[viii] vgl. Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte; Mannheim, 1986; S. 354

[ix] vgl. Bender, Peter: Neue Ostpolitik. Vom Mauerbau bis zum Moskauer Vertrag; München, 1986; S. 44f

[x] vgl. Bender, Peter; a.a.O.; S. 34

[xi] vgl. Gemeinsame deutsch-polnische Schulbuchkommission: Die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen bis zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Helsinki 1975); Braunschweig, 1987; S. 18f

[xii] vgl. Foschepoth, Josef (Hrsg.): Adenauer und die Deutsche Frage; Göttingen, 1988; S. 86

[xiii] vgl. Bender, Peter; a.a.O.; S. 104

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Der Warschauer Vertrag für die Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen
Université
University of Duisburg-Essen
Cours
Einführung in die Außenpolitik
Note
2,7
Auteur
Année
1989
Pages
24
N° de catalogue
V32293
ISBN (ebook)
9783638330466
ISBN (Livre)
9783638651820
Taille d'un fichier
629 KB
Langue
allemand
Mots clés
Warschauer, Vertrag, Bedeutung, Beziehungen, Einführung, Außenpolitik
Citation du texte
Ingo Wupperfeld (Auteur), 1989, Der Warschauer Vertrag für die Bedeutung der deutsch-polnischen Beziehungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32293

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