Im Oktober 1795 veröffentlicht Kant „Zum Ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf“ in Form eines typischen Friedensvertrags mit „Präliminarartikeln“ (sechs), „Definitivartikeln“ (drei), Zusatzartikeln (zwei) und einem Anhang. Sein Ziel ist es zu zeigen, dass philosophischen Überlegungen, der Politik auch einen konkreten Weg aufzeigen, wie Frieden erreicht und dauerhaft erhalten werden kann. Eine der Grundbedingung für einen globalen ewigen Weltfrieden ist, dass die Staaten selbst im Inneren bereits von rechtstaatlichen Bedingungen beherrscht werden. So erklärt Kant im ersten Definitivartikel, anknüpfend an den philosophischen Theorien über den Ursprung der politischen Organisation, einen Weg, wie eine Gruppe von Menschen (Volk) auf ihrem Gebiet (Staat) eine aus der Vernunft entsprungene, durch Recht etabliert Reform zum Frieden vollbringen können. Denn langfristiger Frieden ist nur zwischen rechtsstaatlichen repräsentativen Demokratien möglich und die republikanische Bürgerverantwortung ist hierbei wesentliche Voraussetzung, um den innerstaatlichen Frieden zu wahren.
Im Folgenden soll daher, nach der „Eröffnung“ der Definitivartikel, v.a. die Erläuterung Kants zum ersten Definitivartikel „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staat soll republikanisch sein.“ (BA 20, S. 204) näher betrachtet werden. Darin geht es im Grunde um die Notwendigkeit einer politischen (Friedens)Kultur (1.1) in der jeder Bürger eines Staates durch seine Stimme zum Friedenstifter wird (1.2). Dafür müssen zum Einem die Grundrechte als Prinzipien einer Republik gewahrt sein (2.1), und zum Anderen Volkswille berücksichtigt werden (2.2), was wiederum nur durch die von der Staatsform garantierte Einhaltung der Gewaltenteilung und Repräsentation möglich ist (2.3).
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Eröffnung der Definitivartikel zum „Ewigen Frieden“
1.1 Vom Naturzustand zur „Zivilisation“
1.2 Der zivilisierte Mensch als Friedensstifter
2. Erster Definitifartikel zum Ewigen Frieden
2.1 Prinzipien einer Republik
2.2 Der Volkswille
2.3 Die Staatsform
Schluss
Bibliographie
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit interpretiert den ersten Definitivartikel von Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ und untersucht die notwendigen Bedingungen für eine rechtstaatliche, republikanische Verfassung, die als Grundlage für einen dauerhaften innerstaatlichen sowie globalen Frieden dient.
- Die Notwendigkeit einer bürgerlich-gesetzlichen Ordnung zur Überwindung des Naturzustands.
- Die Prinzipien der republikanischen Verfassung: Freiheit, Abhängigkeit und Gleichheit.
- Die Rolle des Volkswillens und die Notwendigkeit der Rechtfertigung politischer Macht.
- Die Bedeutung der Gewaltenteilung und Repräsentation als Schutz vor Despotismus.
- Die Übertragbarkeit innerstaatlicher Friedensprinzipien auf die globale Ebene.
Auszug aus dem Buch
1. Eröffnung der Definitivartikel „Zum ewigen Frieden“
In den Präliminarartikeln des Entwurfs „Zum ewigen Frieden“ skizziert Kant die Hindernisse, die aus dem Weg geräumt werden müssen, um keinen Krieg zu haben. Die darauf folgenden „Definitivartikeln“ beschreiben hingegen was nötig ist, um diesen „Kriegslosen Zustand“ endgültig zu machen und somit „Zum ewigen Frieden“ zu gelangen. Kant geht es dabei um die notwendigen Voraussetzungen zur Sicherung eines allgemeinen „Friedenszustand[s] unter den Menschen“ (BA 18, S. 203). Die sind demnach die grundlegenden positiven Rechte, welche nötig sind, um die Bedingungen der Möglichkeit des Friedens für die Menschen zu garantieren und diesen zu sichern. Seine Überlegungen gehen von einem Naturzustand (status naturalis) aus, welcher ganz im Hobbesschen3 Sinn ein „Zustand des Krieges […] Feinseligkeiten, […] immerwährenden Bedrohungen“ (BA 18, S. 203) ist.
Die Aufgabe und zugleich haupt Berechtigungsgrundlage des Staates ist somit in erster Linie die Auflösung der natürlichen Feindschaft unter den Menschen: Denn ist ein bürgerlich-gesetzlicher Zustand gegeben, d.h. existieren geordnete zwischenmenschliche Beziehungen, herrscht zunächst die durch eine legitime Gewalt garantierte Sicherheit der Nicht-Feindlichkeit, insofern keiner aus dem rechtlichen erschaffenen Konsens austritt und „mich tätig lädiert“ (BA 19, S. 203). Diese Sicherheit wird durch eine legitime Gewalt durchgesetzt: Der Staat garantiert den Bürgern, d.h. gleichwertige und politisch (mit)verantwortliche Menschen eines Territoriums, das friedliche Zusammenleben durch Recht (und gerechte Strafen) und schafft somit die erste Bedingung für den Frieden unter den Menschen.
Der Friedenszustand ist in diesem Verständnis nicht gegeben, sondern muss vom Menschen freiwillig erarbeitet, erschaffen und gesichert werden: „Er muss gestiftet werden“. Frieden ist somit ein aktiver Akt der Erschaffung, welcher nur unter Bedingung eines institutionalisierten „gesetzlichen Zustandes“ (BA 18, S. 203) durch eine gemeinsame anerkannte Rechtsordnung (in Form eines Staates) möglich ist. Der Mensch muss „politisch tätig sein“ (Gerhardt 1995: 74 ff.) um den Frieden zu erreichen und zu sichern. Frieden darf dabei jedoch nicht allein ex negativo (als unterlassen von Krieg) definiert werden, sondern muss als ein gemeinsames politisches Ziel aller Menschen verstanden werden.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung stellt Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ vor und erläutert die Zielsetzung, den Weg zu einem dauerhaften Frieden durch rechtstaatliche Bedingungen aufzuzeigen.
1. Eröffnung der Definitivartikel zum „Ewigen Frieden“: Dieses Kapitel thematisiert den Übergang vom Naturzustand in den zivilisierten Zustand als Grundvoraussetzung für Sicherheit und Frieden.
1.1 Vom Naturzustand zur „Zivilisation“: Hier wird die Notwendigkeit einer institutionalisierten Rechtsordnung und die aktive Rolle des Menschen bei der Schaffung eines Friedenszustandes erörtert.
1.2 Der zivilisierte Mensch als Friedensstifter: Dieses Kapitel beschreibt den Menschen als ein Wesen, das durch Kultivierung und Zivilisierung politische Ordnung schafft, um Frieden langfristig zu sichern.
2. Erster Definitifartikel zum Ewigen Frieden: Der Fokus liegt hier auf den realpolitischen Bedingungen einer republikanischen Rechtsordnung, die Frieden überhaupt erst möglich macht.
2.1 Prinzipien einer Republik: Es werden die zentralen Prinzipien der Selbstbestimmung, der Abhängigkeit und der rechtlichen Gleichheit als Fundamente einer republikanischen Verfassung dargelegt.
2.2 Der Volkswille: Dieses Kapitel analysiert die Bedeutung des Volkswillens und die Pflicht der Regierenden zur Rechtfertigung ihres Handelns, um Kriege zu vermeiden.
2.3 Die Staatsform: Hier wird zwischen verschiedenen Staatsformen differenziert und die Bedeutung der Gewaltenteilung sowie der Repräsentation zur Abgrenzung vom Despotismus hervorgehoben.
Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass eine republikanische Verfassung, die auf Rechtssicherheit, Gewaltenteilung und Volkswillen basiert, die essenzielle Bedingung für innerstaatlichen und langfristig globalen Frieden darstellt.
Bibliographie: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärliteratur zur Unterstützung der Werkinterpretation.
Schlüsselwörter
Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, Republikanische Verfassung, Rechtsordnung, Friedenskultur, Naturzustand, Politische Freiheit, Gewaltenteilung, Repräsentation, Volkswille, Staatsbürger, Menschenrecht, Despotismus, Sozialisationsprozess, Rechtsstaatlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine philosophische Werkinterpretation von Immanuel Kants erstem Definitivartikel aus seinem Entwurf „Zum ewigen Frieden“.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Übergang vom Naturzustand zur Zivilisation, der Definition der republikanischen Verfassung und der Rolle des Volkswillens sowie der Gewaltenteilung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie durch vernunftbasierte, rechtstaatliche Reformen innerhalb eines Staates die Grundlagen für einen dauerhaften innerstaatlichen und in weiterer Folge globalen Frieden geschaffen werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Methode der Werkinterpretation, um Kants politische Theorie zu analysieren, wobei realpolitische Bezüge zugunsten der philosophischen Argumentationsstruktur zurückgestellt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Eröffnung der Definitivartikel und eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem ersten Definitivartikel, inklusive der Prinzipien Freiheit, Abhängigkeit, Gleichheit sowie der Staatsform.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Republikanismus, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Volkswille und Friedensstiftung geprägt.
Warum hält Kant die direkte Demokratie für despotisch?
Kant ordnet die direkte Demokratie dem Despotismus zu, da sie mangels Repräsentation keine institutionelle Gewaltenteilung zulässt und somit ein unmittelbares, oft chaotisches Aufeinandertreffen von Privatwillen begünstigt.
Welche Rolle spielt die Repräsentation im republikanischen Modell?
Die Repräsentation ist für Kant das entscheidende Kriterium für eine republikanische Verfassung, da sie die notwendige institutionelle Unterscheidung zwischen Souverän und Volk ermöglicht und die Gewaltenteilung absichert.
Inwiefern ist der Volkswille ein Friedensfaktor?
Da das Volk selbst die negativen Folgen von Kriegen trägt, dient die Übertragung der Entscheidungsgewalt an den Volkswillen als Bremse gegen kriegerische Konflikte, da diese kaum sachlich zu rechtfertigen wären.
- Citation du texte
- Cina Bousselmi (Auteur), 2014, Bedingungen des friedlichen Zusammenlebens zwischen den Menschen. Eine Werkinterpretation von Kants erstem Definitivartikel vom philosophischen Entwurf „Zum ewigen Frieden“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323093