Die vorliegende Arbeit thematisiert die Problematik einer Begründbarkeit des Menschenrechts auf Bildung zuerst anhand der drei Kategorien "Recht auf Bildung", "Rechte durch Bildung" und "Rechte in der Bildung" sowie anhand der Implikationen für den Bildungsbegriff.
Anschließend werden Ansätze von Jürgen Habermas und Hannah Arendt diskutiert, an deren Ausführungen zum "Recht, Rechte zu haben" der Titel der Arbeit und auch das in ihr gezogene Fazit anknüpft.
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Hintergrund/ Probleme
2.1. Recht auf Bildung; Rechte durch Bildung; Rechte in der Bildung
2.1.1 Recht auf Bildung
2.1.2 Rechte durch Bildung
2.1.3 Rechte in der Bildung
2.2 Rechtliche Verankerung
2.3 Zum Bildungsbegriff
3. Lösungsansätze
3.1 Zu Jürgen Habermas / (Karl- Otto Apel) – Diskursethische Letztbegründung
3.2 Zu Hannah Arendt – Das Recht, Rechte zu haben
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die philosophische Begründbarkeit des Menschenrechts auf Bildung. Dabei wird analysiert, wie dieses Recht über politische Hindernisse hinaus theoretisch fundiert werden kann, um eine Brücke zwischen Theorie und praktischer Umsetzung zu schlagen.
- Analyse des Begriffs und der Problematik des Rechts auf Bildung
- Diskussion der Konzepte von Bildung und Menschsein
- Erarbeitung von Lösungsansätzen durch diskursethische Ansätze (Habermas/Apel)
- Untersuchung des Konzepts "Das Recht, Rechte zu haben" (Arendt)
- Reflexion des Rechts auf Bildung als notwendige Bedingung für ein funktionierendes Zusammenleben
Auszug aus dem Buch
3.1 Zu Jürgen Habermas / (Karl- Otto Apel) – Diskursethische Letztbegründung
Jürgen Habermas Theorie des kommunikativen Handelns ist untrennbar mit dem Diskurs verbunden. Mit Hilfe von Diskursen ist nach ihm das menschliche Zusammenleben organisiert und das Ziel sei der ideale Diskurs (bzw. die ideale Sprechsituation). Dieser beinhaltet vier Grundannahmen, die erfüllt sein müssen. Erstens müssen die Sprecher davon ausgehen, dass jeder andere Sprecher die Wahrheit spricht und zweitens auch keine relevanten Argumente ignoriert werden. Drittens müssen die einzelnen Positionen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein, sowie viertens grundsätzlich von allen Beteiligten davon ausgegangen werden, dass im Diskurs zu einer Lösung gefunden werden kann. Dieser moralisch-ethische Hintergrund ist auf den ersten Blick nicht sofort mit der Menschenrechtsthematik zu verknüpfen. Für Habermas aber bildet dieses Gerüst die Basis der Gesellschaft.
Handelt es sich auch um ein Idealbild, und damit nicht um ein faktisch so durchgehend existierendes, so liegt für Habermas in der gelingenden Kommunikation doch das Ziel allen Handelns. Eng mit Habermas verbunden beschreibt Karl-Otto Apel 1973 die Bedeutung der Kommunikation für das menschliche Leben wie folgt:
„Erstens muß es in allem Tun und Lassen darum gehen, das Überleben der menschlichen Gattung als der realen Kommunikationsgemeinschaft sicherzustellen, zweitens darum, in der realen die ideale Kommunikationsgemeinschaft zu verwirklichen. Das erste Ziel ist die notwendige Bedingung des zweiten Ziels; und das zweite Ziel gibt dem ersten seinen Sinn, der mit jedem Argument schon antizipiert ist.“
Zusammenfassung der Kapitel
1.Einleitung: Einführung in die Problematik des Menschenrechts auf Bildung und Zielsetzung der Untersuchung unter Einbeziehung verschiedener philosophischer Perspektiven.
2. Hintergrund/ Probleme: Untersuchung des Inhalts, der rechtlichen Verankerung und des Bildungsbegriffs als Vorbereitung auf die philosophische Debatte.
2.1. Recht auf Bildung; Rechte durch Bildung; Rechte in der Bildung: Differenzierung des Rechts auf Bildung in drei Kernbereiche sowie Erläuterung des 4-A-Schemas.
2.1.1 Recht auf Bildung: Darstellung der vier Bedingungen zur Erfüllung des Rechts auf Bildung, zusammengefasst als 4-A-Schema.
2.1.2 Rechte durch Bildung: Einordnung der Bildung als Befähigungsrecht zur Stärkung anderer Grundrechte und Menschenrechtsbildung.
2.1.3 Rechte in der Bildung: Zusammenfassung der Rechte in der Bildung als Freiheit des Lernens und Lehrens innerhalb der Institutionen.
2.2 Rechtliche Verankerung: Übersicht über nationale und internationale rechtliche Grundlagen sowie die Schwierigkeiten der juristischen Umsetzung.
2.3 Zum Bildungsbegriff: Vergleich der Bildungsauffassungen von Humboldt und Hegel und deren Bedeutung für das Menschenrechtsverständnis.
3. Lösungsansätze: Einführung der theoretischen Begründungsansätze von Habermas und Arendt zur Lösung der genannten Probleme.
3.1 Zu Jürgen Habermas / (Karl- Otto Apel) – Diskursethische Letztbegründung: Analyse der Bedeutung von Kommunikation als Basis für das Zusammenleben und die Begründung von Menschenrechten.
3.2 Zu Hannah Arendt – Das Recht, Rechte zu haben: Darstellung der Idee einer rechtlichen Gemeinschaft als Voraussetzung für die Existenz und Geltung von Rechten.
4. Fazit: Zusammenführende Betrachtung der philosophischen Argumente und Einordnung des Rechts auf Bildung als zwingende Voraussetzung für das menschliche Zusammenleben.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Recht auf Bildung, Bildung, Diskursethik, Jürgen Habermas, Hannah Arendt, Kommunikation, Recht, Rechte zu haben, 4-A-Schema, Individualismus, Universalismus, Menschenwürde, Gesellschaft, soziale Rechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die philosophische Begründbarkeit des Menschenrechts auf Bildung, da trotz dessen Verankerung in internationalen Abkommen eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis existiert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Definition des Bildungsbegriffs, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Facetten des Bildungsrechts sowie die philosophische Herleitung durch Diskursethik und das Konzept des Rechts, Rechte zu haben.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Menschenrecht auf Bildung philosophisch fundiert werden kann, um seine Bedeutung für das menschliche Zusammenleben und die Durchsetzung von Rechten zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer philosophischen Analyse. Es werden Konzepte verschiedener Philosophen, insbesondere Jürgen Habermas und Hannah Arendt, auf die Problemstellung des Rechts auf Bildung angewendet und indirekt übertragen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst der Hintergrund und die Problemfelder des Bildungsrechts sowie der Bildungsbegriff (Humboldt/Hegel) analysiert, gefolgt von einer tiefgehenden Untersuchung der Ansätze von Habermas und Arendt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlüsselwörter sind Menschenrechte, Bildung, Diskursethik, Kommunikation, das Recht, Rechte zu haben, und die gesellschaftliche Ordnung.
Wie unterscheidet sich der Ansatz von Habermas von dem von Arendt?
Habermas begründet Rechte aus der Struktur gelingender Kommunikation und des idealen Diskurses, während Arendt die Zugehörigkeit zu einer Rechtsgemeinschaft („das Recht, Rechte zu haben“) als absolut notwendige Voraussetzung für die Existenz des Einzelnen postuliert.
Welche Rolle spielt der Begriff „das Recht, Rechte zu haben“ für das Bildungsrecht?
Hannah Arendts Begriff impliziert einen notwendigen Austausch zwischen Personen. Bildung wird hier als das Wissen um die eigenen Rechte verstanden, was die Durchsetzbarkeit und Verteidigung dieser Rechte gegen Widerstände erst ermöglicht.
- Arbeit zitieren
- B.A. Leonie Peters (Autor:in), 2014, Das Recht, seine Rechte zu kennen. Zur Begründbarkeit des Menschenrechts auf Bildung aus philosophischer Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323259