Trotz der Fülle der bestehenden Literatur und Rechtsprechung gehört die Thematik der verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) zu den umstrittensten und unübersichtlichsten Themen des Steuerrechts. An einer Legaldefinition des Begriffes vGA fehlt es. Ohne den Begriff der vGA zu definieren, verwendet der Gesetzgeber ihn und seine Rechtsfolgen mehrfach. Die Rechtssprechung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Grundsätze zum Begriff und des Anwendungsbereichs der vGA herauszuarbeiten. Doch auch innerhalb der Rspr. des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) und des VIII. Senats des BFH gibt es Abweichungen. Der Zweck der vGA besteht darin, eine Verminderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft aufgrund von Geschäftsvorgängen zu vermeiden, die ihren Ausgangspunkt im Gesellschaftsverhältnis und damit im Bereich der Einkommensverwendung haben.
Die einzelnen Vorgänge sind darauf zu untersuchen, ob ihr Rechtsgrund ihrem Wesen nach im Gesellschaftsverhältnis und damit der Einkommensverwendung darstellt oder die Vorgänge eine Teilnahme am Marktgeschehen darstellen und zum Bereich der Einkommenserzielung gehören. Wird der einzelne Vorgang falsch dargestellt, stellt das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Körperschaft dar. Das Trennungsprinzip zwischen Besteuerung der Körperschaft und Besteuerung des Gesellschafters erfordert eine Unterscheidung in betriebliche und gesellschaftsbezogene Vorgänge, da Körperschaft und Gesellschafter über getrennte Vermögenssphären verfügen. Die vGA tritt überwiegend bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf. Dies liegt darin begründet, dass die GmbH im deutschen Rechtsraum stark verbreitet ist. Steuerliche Gestaltungen innerhalb einer GmbH haben u.a. das Ziel, die Steuerbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Gesetz setzt der Gestaltung im Wesentlichen zwei Grenzen, deren Überschreitung unterschiedliche Konsequenzen hat. Dies sind die Regelungen zur vGA und der Tatbestand der Steuerhinterziehung. In steuerrechtlicher Hinsicht schränkt die vGA die Gestaltung ein. Eine unzulässige Gestaltung hat steuerrechtliche Folgen. Wird die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten, kann dies steuerstrafrechtliche Konsequenzen für die GmbH, für den Geschäftsführer und auch für einen möglicherweise Beteiligten nach sich ziehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die verdeckte Gewinnausschüttung
2.1 Rechtsentwicklung der vGA und Definition des I. Senats des BFH
2.2 Tatbestände der vGA nach BFH
2.2.1 Die Vermögensminderung oder die verhinderte Vermögensmehrung
2.2.2 Zurechenbare Handlung der GmbH als Körperschaftsteuersubjekt
2.2.3 Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis und der Fremdvergleich
2.2.4 Der Sondertatbestand des beherrschenden Gesellschafters
2.2.5 Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG
2.2.6 Der fehlende Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung
2.2.7 Die Vorteilsgeneigtheit
2.3 Rechtsfolgen der vGA auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene des Gesellschafters
2.3.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Gesellschaft
2.3.2 Rechtsfolgen auf Ebene des Gesellschafters
2.4 Typische Anwendungsfälle bei einer GmbH
3. Steuerhinterziehung nach § 370 AO
3.1 Rechtsgut und Deliktstruktur
3.2 Objektiven Tatbestände des § 370 Abs. 1 Nr. 1 - 2 AO
3.2.1 Steuerhinterziehung durch unrichtige oder unvollständige Angaben § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
3.2.2 Steuerhinterziehung durch pflichtwidriges in Unkenntnis lassen § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
3.3 Erfolg der Steuerhinterziehung
3.4 Subjektiver Tatbestand
3.5 Leichtfertige Steuerverkürzung § 378 AO
3.6 GmbH-Geschäftsführer als Täter einer Steuerhinterziehung
3.7 Beteiligung Dritter an der Steuerhinterziehung der GmbH
3.8 Folgen der Steuerhinterziehung
4. Verwirklichung des Tatbestands der Steuerhinterziehung nach § 370 AO durch eine vGA und deren Grenze
4.1 Scheingeschäfte und Gestaltungsmissbrauch
4.2 Die vGA als straflose Vorbereitungshandlung
4.3 Verletzung der steuerlichen Erklärungspflicht
4.4 Feststellungslast
4.4.1 Besteuerungsverfahren
4.4.2 Steuerstrafverfahren
5. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das komplexe Spannungsfeld zwischen verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) und dem Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Ziel ist es, die steuerrechtlichen Grundlagen der vGA darzulegen, deren strafrechtliche Würdigung zu präzisieren und abzugrenzen, ab wann eine steuerliche Gestaltung die Grenze zur strafbaren Hinterziehung überschreitet.
- Rechtliche Definition und Tatbestandsmerkmale der vGA bei Kapitalgesellschaften
- Anforderungen an den ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter
- Systematik der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Kontext von GmbHs
- Abgrenzung zwischen zulässiger Steuergestaltung, strafloser Vorbereitungshandlung und vollendeter Steuerhinterziehung
- Die Rolle der Feststellungslast im Steuer- und Steuerstrafverfahren
Auszug aus dem Buch
Die Vermögensminderung oder die verhinderte Vermögensmehrung
Die Vermögensminderung oder die verhinderte Vermögensmehrung ist ein elementares Tatbestandsmerkmal, welches zu einem Vermögensnachteil seitens der KapGes. führt. Maßstab für die Tatbestandsmerkmale ist der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG, welcher sich auf das bilanzielle Vermögen der KapGes. auswirkt. Beide Tatbestandsmerkmale sind zu differenzieren. Vermögensminderungen sind bilanziell zu erfassen, wogegen verhinderte Vermögensmehrungen in der Bilanz nicht fassbar sind. Zunächst soll auf den Tatbestand der Vermögensminderung eingegangen werden. Sämtliche Aufwendungen sind Betriebsausgaben. Dabei ist zu beachten, dass die KapGes. über keine Privatsphäre verfügt. Betriebliche und gesellschaftliche Veranlassungen schließen sich damit nicht aus. Liegen diese aber vor, ist eine Korrektur der vGA vorzunehmen.
Eine Vermögensminderung liegt vor, wenn die KapGes. einen Aufwand tätigt, dem keine angemessene Gegenleistung gegenübersteht. Sie führt zu einer Minderung des Gewinns der KapGes. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Abschluss einer Vereinbarung, der dem Gesellschafter einen Vermögensvorteil gewährt. Fehlt es an einer Vereinbarung, so ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Vermögenszuwendung beim Gesellschafter maßgeblich. Das Vorliegen einer Vermögensminderung bestimmt sich nach Maßgabe bilanzieller Grundsätze und der Steuerbilanz. Der BFH geht zur Ermittlung der Vermögensminderung von einem zweistufigen Gewinnermittlungsverfahren aus. Auf der ersten Stufe ist die Vermögensminderung anhand der Steuerbilanz zu ermitteln. Die Bilanz ist ohne Berücksichtigung der Rechtsfolge nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG unter Anwendung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes i.S.d. § 5 Abs. 1 EStG aufzustellen. Der Steuerbilanzgewinn ist mit demjenigen zu vergleichen, der sich bei Ansatz des Aufwands als Ausschüttung ergibt. Der sich ergebende Differenzbetrag stellt die Vermögensminderung dar. Dieser Betrag wird dem Bilanzgewinn außerhalb der Bilanz hinzugerechnet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Komplexität der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und definiert den Rahmen der Untersuchung, insbesondere die Abgrenzung zur Steuerhinterziehung.
2. Die verdeckte Gewinnausschüttung: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen, die Definition durch den BFH sowie die verschiedenen Tatbestandsmerkmale und Anwendungsfälle bei einer GmbH.
3. Steuerhinterziehung nach § 370 AO: Hier werden die Struktur des Steuerstrafrechts, die objektiven und subjektiven Tatbestände der Steuerhinterziehung sowie die Rolle der beteiligten Akteure, insbesondere des Geschäftsführers, analysiert.
4. Verwirklichung des Tatbestands der Steuerhinterziehung nach § 370 AO durch eine vGA und deren Grenze: Dieser Teil führt die beiden Themenkomplexe zusammen und prüft, ob und wann eine vGA den Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht, unter Einbeziehung von Fragen zur Gestaltungsmissbrauch und Feststellungslast.
5. Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und bestätigt die Relevanz der präzisen Offenlegung von vGA zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen.
Schlüsselwörter
Verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, Steuerhinterziehung, GmbH, Steuerstrafrecht, Körperschaftsteuer, Geschäftsführung, Fremdvergleich, Vermögensminderung, Steuergestaltung, § 370 AO, Abgabenordnung, Feststellungslast, Steuererklärung, Steuerverkürzung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Einordnung der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) bei Kapitalgesellschaften, insbesondere bei einer GmbH, und deren möglicher Grenzziehung zur Steuerhinterziehung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition der vGA, die Anforderungen an den Fremdvergleich, die strafrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen nach § 370 AO sowie die Besonderheiten der Haftung für Geschäftsführer.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die systematische Auseinandersetzung mit der Komplexität der vGA, um zu verdeutlichen, ab welchem Punkt eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendung steuerstrafrechtlich relevant wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse bestehender Literatur, der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Steuer- und Strafrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der vGA-Kriterien, die dogmatische Aufarbeitung der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und eine abschließende Untersuchung der Verwirklichung des Steuerhinterziehungstatbestands durch vGA-gestützte Sachverhalte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie vGA, Steuerhinterziehung, GmbH, Fremdvergleich, Vermögensminderung und § 370 AO charakterisiert.
Welche Rolle spielt der Fremdvergleich in dieser Untersuchung?
Der Fremdvergleich dient als zentrales methodisches Instrument, um zu prüfen, ob eine Transaktion zwischen GmbH und Gesellschafter betrieblich oder durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.
Wann wird eine vGA zur Steuerhinterziehung?
Eine vGA an sich ist nicht strafbar. Sie wird relevant, wenn der Steuerpflichtige bei der Deklaration gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um Steuern zu verkürzen oder Vorteile zu erlangen.
Hat die interne Geschäftsverteilung bei einer GmbH Einfluss auf die Steuerstrafbarkeit?
Grundsätzlich gilt eine Gesamtverantwortung. Ein Geschäftsführer kann sich jedoch unter Umständen entlasten, wenn er sich auf eine vereinbarte interne Aufgabenteilung verlässt und keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen seines Kollegen hat.
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- Vanessa Seng (Author), 2016, Verdeckte Gewinnausschüttungen an der Grenze zur Steuerhinterziehung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/323414