Der gute Wille - Kants Konzeption in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"


Trabajo de Seminario, 2004

12 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Der gute Wille
2.1. Die Bedingtheit von Natur- und Glücksgaben
2.2. Die Nützlichkeit des guten Willens
2.3. Der Zweck der Vernunft

3. Der Begriff der Pflicht
3.1. Der erste Satz zur Pflicht
3.2. Der zweite Satz zur Pflicht
3.3. Der dritte Satz zur Pflicht

4. Zusammenfassung

5. Schlussbetrachtung

6. Literatur

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kants Überlegungen zum guten Willen im ersten Abschnitt der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten„.

Dieser Abschnitt beginnt mit der Einführung des Begriffs des „guten Willens“ (393-396)[1], jedoch gibt Kant hier keine eindeutig Definition dessen, was er ist, sondern macht zunächst einmal deutlich, worin er nicht besteht. Eine deutlichere Festlegung des Begriffs macht Kant erst im zweiten Teil des ersten Abschnitts, in dem er sich mit der Analyse des Pflichtbegriffs (397-401) beschäftigt, weshalb es unerlässlich sein wird, auch diesen Teil in die Analyse des „guten Willens“ wesentlich mit einfließen zu lassen.

Die Einführung des Begriffs des an sich guten Willens gliedert Kant in drei Teile, von denen sich der erste mit der Bedingtheit von Natur- und Glücksgaben, der zweite mit der Nützlichkeit des guten Willens und der dritte mit dem Zweck der Vernunft befasst.

Die Analyse des Pflichtbegriffs erfolgt in drei Sätzen zur Pflicht, von denen jedoch nur der zweite und dritte Satz klar formuliert werden. Zum Schluss fasst Kant noch einmal den absoluten Wert des an sich guten Willens zusammen und geht erläuternd auf den Achtungsbegriff ein.

Diese Arbeit wird sich in ihrer Gliederung an dem von Kant gegebenen Aufbau orientieren.

2. Der gute Wille

2.1. Die Bedingtheit von Natur- und Glücksgaben

„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein GUTER WILLE“ (393).

Mit diesem Satz beginnt Kant den ersten Abschnitt seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ und formuliert damit gleichzeitig sein Hauptargument desselben. Hier wird bereits klar, dass Kant dem guten Willen eine Unbedingtheit zugesteht, die er – wie sich zeigen wird – den Natur- und Glücksgaben nicht einräumt. Unter Naturgaben versteht Kant die Eigenschaften einer Person, d. h. die „Talente des Geistes“ zu denen er Verstand, Witz und Urteilskraft zählt und die „Eigenschaften des Temperaments“, wie zum Beispiel Mut, Entschlossenheit und Beharrlichkeit im Vorsatze. Kant sagt zwar, dass diese Naturgaben „ohne Zweifel in mancher Absicht gut und wünschenswert“ (393) sind, er sagt aber auch, dass sie böse und schädlich werden können, wenn der Wille, der sie gebraucht nicht gut ist. Diese Eigenschaften können daher nicht als unbedingt gut gelten, denn sie werden durch die Handlungen und Absichten in denen sie gebraucht werden eingeschränkt, denn ohne Zweifel gibt es Menschen die eine oder mehrere dieser Eigenschaften besitzen, wir sie aber nicht als gute Menschen anerkennen, eben weil ihre Handlungen nicht gut sind. Die Güte dieser Eigenschaften ist also immer abhängig von der Absicht die ihnen zugrunde liegt.

Im nächsten Absatz macht Kant klar, dass einige dieser Eigenschaften „diesem guten Willen selbst beförderlich [sind] und sein Werk sehr erleichtern [können]“ (393), sie dennoch aber nicht als uneingeschränkt gut gelten können, denn sie setzen einen guten Willen voraus, der sie gebraucht. Es sind die Grundsätze des guten Willens durch den sie erst gut werden und erst dann lassen wir ihnen Hochschätzung zuteil werden. Die Eigenschaften sind also nur Mittel für den guten Willen und in diesem Sinne können sie „sein Werk sehr erleichtern“ – eben das macht auch ihre Bedingtheit aus.

„Ebenso bewandt“ ist es Kant zufolge mit den Glücksgaben, zu denen er „Macht, Reichtum, Ehre, Gesundheit, Wohlbefinden und Zufriedenheit mit seinem Zustande zählt“. Auch von diesen Gaben kann der Wille also Gebrauch machen – Macht beispielsweise kann ebenso von einem guten Willen gebraucht, als auch von einem schlechten Willen missbraucht werden – ihnen kann demnach ebenfalls kein unbedingter Wert zukommen. Der Glückseligkeit (Zufriedenheit mit seinem Zustande) kann dieser unbedingte Wert ebenfalls nicht zukommen, da sie erstens nicht nur zu Mut, sondern auch zu Übermut führen kann und dadurch auch zu unmoralischen Handlungen. Weiterhin, so Kant, missbilligen wir an einem Wesen, „das kein Zug eines reinen und guten Willens ziert“ (393) eben diese Glückseligkeit, da sie die Glückseligkeit eines schlechten Menschen ist.

Die Natur- wie auch die Glücksgaben können also nicht als unbedingt gut gelten, denn sie können moralisch und unmoralisch gebraucht werden und ihr Wert wird erst durch einen guten Willen bestimmt wird, der von ihnen Gebrauch macht.

2.2. Die Nützlichkeit des guten Willens

Als nächstes geht Kant darauf ein, wozu ein guter Wille taugen kann und was er bewirken kann.

Er beginnt damit, dass er sagt, der gute Wille sei „allein durch das Wollen, d. i. an sich gut“ (394). Wichtig ist, dass er unter diesem guten Willen nicht nur einen bloßen Wunsch versteht, sondern zum guten Willen gehört „die Aufbietung aller Mittel, soweit sie in unserer Gewalt sind“ (394). Das Gute zu wollen bedeutet also Kant zufolge, auch alle Mittel zu wollen, die erforderlich sind um das Gewollte und damit das Gute zu realisieren. Wenn also jemand das Gute will, muss er auch die dazu nötigen Mittel wollen..

Kant sagt nun, dass es an dem moralischen Wert des guten Willens absolut nichts ändert, ob die bezweckte Handlung erreicht worden ist oder nicht. „Die Nützlichkeit oder Fruchtlosigkeit kann diesem Werte weder etwas zusetzen noch abnehmen“ (394). Er weist also eine konsequentialistische Position, bei der eine Handlung dann gut wäre, wenn die bezweckte Absicht umgesetzt wäre, eindeutig zurück. Der gute Wille, das Wollen des Guten ist an sich gut, ist uneingeschränkt gut, unabhängig von Natur- und Glücksgaben, die dabei behilflich sein können das Gewollte erfolgreich in die Tat umzusetzen. Es kommt also nicht darauf an, ob „durch eine besondere Ungunst des Schicksals oder durch kärgliche Ausstattung einer stiefmütterlichen Natur es diesem Willen gänzlich an Vermögen fehlte, seine Absicht durchzusetzen“ (394). Gut handeln kann nicht nur derjenige, der durch die Natur oder das Glück in irgendeiner Weise dazu begünstigt ist. Alle Menschen können gut und moralisch handeln, ungeachtet ihrer natürlichen oder selbst erworbenen Gaben und Fähigkeiten.

2.3. Der Zweck der Vernunft

Nachdem Kant bereits zu Beginn seiner Überlegungen der Glückseligkeit keinen unbedingten Wert einräumt, sagt er jetzt außerdem, sie sei nicht der „eigentliche Zweck der Natur“ „an einem Wesen, das Vernunft und einen Willen hat“, denn ginge es in erster Linie um die Glückseligkeit, d. h. um Erhaltung und Wohlergehen im Leben eines solchen Wesens – also des Menschen, dann hätte die Natur ihn nicht mit Vernunft ausstatten müssen um diesen Zweck zu erfüllen. Kant zufolge wäre der Instinkt zum Erreichen dieser Glückseligkeit weitaus zweckmäßiger als es die Vernunft jemals sein kann. Er stellt die These auf, die Vernunft könne den Zweck der Glückseligkeit nicht optimal erfüllen; für die Glückseligkeit könne sie nur eine „schwache und trügliche Leitung“ haben und nur zu „schwachen Einsichten“ gelangen.

Da den Menschen nun aber „Vernunft als praktisches Vermögen, d. i. als ein solches, das Einfluss auf den Willen haben soll“ (396) durch die Natur gegeben wurde und sie demzufolge auch einen Zweck haben muss – denn: „In den Naturanlagen eines organisierten, d. i. zweckmäßig zum Leben eingerichteten Wesens nehmen wir es als Grundsatz an, daß kein Werkzeug zu irgendeinem Zwecke in demselben angetroffen werde, als was auch zu demselben das schicklichste und ihm am meisten angemessen ist“ (395) – „so muss die wahre Bestimmung derselben sein, einen nicht etwa in anderer Absicht als Mittel, sondern an sich selbst guten Willen hervorzubringen“ (396). Auf diesem Weg versucht Kant deutlich zu machen, dass der Zweck der Vernunft darin besteht, den an sich guten Willen hervorzubringen. Um aber den Begriff dieses an sich guten Willens „zu entwickeln“ beginnt Kant nun mit der Analyse des Pflichtbegriffs.

[...]


[1] Die Seitenzahlen in den Klammern beziehen sich auf die Akademie-Ausgabe.

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Der gute Wille - Kants Konzeption in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"
Universidad
Technical University of Berlin
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
12
No. de catálogo
V32390
ISBN (Ebook)
9783638331203
ISBN (Libro)
9783638748858
Tamaño de fichero
375 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wille, Kants, Konzeption, Grundlegung, Metaphysik, Sitten
Citar trabajo
Ronny Gerasch (Autor), 2004, Der gute Wille - Kants Konzeption in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32390

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