Inklusionsanspruch deliberativer Demokratietheorien. Werden sie ihrem eigenen Anspruch gerecht?


Seminar Paper, 2013

19 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Inklusionsanspruch deliberativer Demokratietheorien
2.1 Grundzüge deliberativer Demokratietheorien
2.2 Der Begriff der Repräsentation in deliberativen Demokratiemodellen

3. Das Modell deliberativer Politik nach Habermas
3.1 Der Begriff der deliberativen Politik
3.2 Grundzüge des Habermasschen Modells

4. Kritik von Winfried Thaa
4.1 Die normativen Versprechungen deliberativer Demokratietheorien
4.2 Reformulierung des Rousseau- Projektes
4.3 Unterschied Differenz- und Einheitsrepräsentation
4.4 Das Repräsentationsprinzip und seine deliberative Umdeutung

5. Fazit

Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Auf partizipatorische Theorien in den 1990er Jahren, die auf die Ausweitung und Radikalisierung von Demokratie angelegt waren und auf die Erweiterung von Beteiligungsmöglichkeiten für soziale Gruppen am politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozess fokussierten, folgten deliberative Demokratietheorien, welche sich zum Ziel setzten, das Demokratieprinzip an sich radikal zu reformulieren (vgl. Thaa 2007: 85). Diese deliberativen Demokratietheorien vollzogen einen kriteriellen Wandel hinsichtlich der demokratischen Legitimitätszuschreibung bzgl. der Ergebnisse des politischen Meinungs- und Willensbildungsprozesses. Nicht das Mehrheitsprinzip unter sich als gleichberechtigt und gleichwertig ansehenden Gesellschaftsmitgliedern schreibt dieser demokratietheoretischen Schule zufolge Entscheidungen demokratische Legitimität zu, sondern der Grad der Einbeziehung aller potenziell von einer Entscheidung Betroffenen in dem der Entscheidung vorangestellten Beratungsprozess (vgl. ebd.). Dies geschieht anhand des Geltungsanspruchs des besseren Arguments, welcher diskursiv hergestellt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die ursprünglich betrachteten Einzelpräferenzen der Entscheidungsbetroffenen auf einem höheren Niveau der Verallgemeinerbarkeit angesiedelt, bzw. via deliberativ-diskursiven Procederes zu verallgemeinerungsfähigen Gründen transformiert werden.

Deliberative Demokratietheorien erheben den Anspruch, dafür zu sorgen, dass auf der Input- Seite politischer Entscheidungsfindungen größtmögliche Inklusion stattfindet. Ich verstehe im Folgenden unter Inklusion den „Grad, in dem die Präferenzen der Wähler in einer Regierung oder in den Entscheidungen des politischen Systems repräsentiert sind“ (vgl. Schmidt: 356). Auf die demokratietheoretisch fundierte Grundlegung der deliberativen Demokratietheorie angepasst, ersetze ich „Wähler“ durch „alle von einer Entscheidung potenziell Betroffenen“ - was betonen soll, dass in der Kontinuität des politischen Prozesses der Gesellschaftsbürger nicht rein instrumentell als „Wähler“ gesehen wird, sondern, dem Anspruch der deliberativen Demokratietheorie auf maximalmögliche Inklusion entsprechend als ganzheitlich politisch interessierter, zumindest unterstellt, angesehen wird und nicht auf das Abgeben eines Votums zu Wahlterminen restringiert bleibt.

Der ureigene Anspruch der deliberativen Demokratietheorien an sich selbst, nämlich die größtmögliche Inklusion auf der Input-Seite politischer Entscheidungen zu gewährleisten, wird zunehmend in Frage gestellt von deren Kritikern.

Deliberativen Demokratietheorien wird vorgeworfen, eine Transformation des Demokratiebegriffes zu betreiben, welche dazu führe, dass der originäre Sinn der Demokratie, nämlich die Bürgerbeteiligung, zugunsten einer vermeintlichen Unterstellung der Rationalität von Politikergebnissen verdrängt werde (vgl. Thaa 2007: 85).

In dieser Hausarbeit geht es mir darum, der Frage nachzugehen, ob deliberative Demokratietheorien ihrem ureigenen Anspruch gerecht werden, größtmögliche Inklusion auf der Inputseite des politischen Prozesses herzustellen.

Zuerst werde ich Grundzüge deliberativer Demokratietheorien allgemein darstellen und vor allem auf den Begriff der Repräsentation in deliberativen Demokratietheorien eingehen. Im zweiten Punkt erläutere ich das Modell deliberativer Politik nach Jürgen Habermas, der als Hauptvertreter eines prozeduralistischen Demokratieverständnisses gilt, welches Volkssouveränität substanziell entkoppelt vom Vorhandensein eines materiell greifbaren oder symbolisch repräsentierten Subjekts (wie z.B. Nation oder Volk) und „verflüssigt“, das heißt auf die „höherstufige Intersubjektivität von Verständigungsprozessen“ überträgt (vgl. Habermas 1992).

Auf den Begriff der deliberativen Politik werde ich eingehen, elementare Grundzüge des Modells von Jürgen Habermas vorstellen und dann die Volkssouveränität als prozeduralistisch zu verstehende in den Blick nehmen.

Anschließend gehe ich auf die Kritik von Winfried Thaa am Projekt der Kognitivierung und Informalisierung politischer Meinungs- und Willensbildung ein. Dieses führt in letzter Konsequenz dazu, dass aus Sicht Thaas das Verständnis politischer Repräsentation sich zuungunsten einer inklusionstheoretisch-adäquaten hin zu einer den politischen Raum schließenden und damit neue Exklusionsmechanismen nach sich ziehenden Praxis verschiebe, was demokratietheoretisch hinsichtlich des eigenen Einschließungsanspruches dieser deliberativen Theorien höchst problematisch sei.

Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt darauf, inwieweit deliberative Demokratietheorien, hier exemplarisch vertreten durch den diskurstheoretisch rekonstruierten Ansatz politischer Deliberation durch Habermas, ihrem ureigenen Inklusionsanspruch gerecht werden.

2. Der Inklusionsanspruch deliberativer Demokratietheorien

2.1 Grundz ü ge deliberativer Demokratietheorien

Der deliberativen Demokratietheorie (folgend durch D.D. abgekürzt) geht es, rekurrierend auf das Diskursmodell von Habermas, darum, zu einem „normativ gehaltvollen Demokratiemodell“ (Habermas 1994, zit. nach Abromeit 2002: 100) zurückzukehren.

Hauptbestandteil sind, genau wie in der empirischen oder prozeduralen Demokratieversion Verfahren, aber betont andere, sogenannte „Verfahren deliberativer Politik“, welche auf „ethisch-politische Selbstverständigung“ anstelle von Interessenkompromissen abzielen (vgl. Abromeit 2002: 101).

Dieses neue Konzept ist philosophisch inspiriert und strebt danach, Sollenssätze zu fundieren anstelle von Kausalzusammenhängen aufzufinden. Gegebenes wird als zu Änderndes oder als Einschränkung in den Blick genommen. Dazu gehören auch das Individuum und seine Präferenzen, welche durch den demokratischen Willens- und Meinungsbildungsprozess geläutert und auf ein verallgemeinerungsfähiges Niveau gebracht werden sollen. Hauptvertreter Habermas entwirft ein Konzept „deliberativer Politik“, welches als „Instrument zur Erlangung `guter´ (ethischer, vernünftiger, gerechter) Entscheidungen konzipiert ist (…) Demokratie ist essentiell für den Rechtsstaat (und quasi sein prozedurales Anhängsel) und nicht umgekehrt der Rechtsstaat essentiell für die Freiheit garantierende und maximierende Demokratie“ (Abromeit 2002: 101).

In Abgrenzung zu liberalen und republikanischen Demokratiemodellen wird Demokratie einem Kommunikationsprozess gleichgesetzt, dessen Gelingen nicht von einer handlungsfähigen Bürgerschaft abhänge, da er subjektlos konzipiert sei und „subjektlose Kommunikationen“ in diversen Meinungs- und Willensbildungen dazu beitrügen, dass sich eine als demokratisch gewertete „höherstufige Intersubjektivität von Entscheidungsprozessen“ herausschäle. Demokratische Willensbildung gilt als eine Vernunftsphäre, die von Einzelaktoren abgehoben ist und als Katalysator bzw. wichtiges Rationalisierungsmoment politisch-administrativen Outputs gilt (vgl. Abromeit 2002: 102).

2.2 Der Begriff der Repr ä sentation in deliberativen Demokratiemodellen

Repräsentation spielt sich D.D. zufolge in verschiedenen Foren und Institutionen ab, als da wären: das Parlament bis hinunter zu informellen und ad hoc-Gremien. Repräsentation steht unter der Leitvorstellung, dass Demokratie vernünftige und gerechte Entscheidungen herzustellen habe (vgl. Abromeit 2002: 138). ´Alle` sollen repräsentiert werden, im Sinne von allen lebensweltlich geprägten Bürgern. Dieses umfasse auch gesellschaftliche Randgruppen. Einzig die parlamentarische Repräsentation werde diesem Anspruch nicht gerecht, daher seien zusätzliche Repräsentationsformen notwendig.

Das ´Was´ der Repräsentation seien nicht die Interessen der Vertretenen und damit würde diese auch nicht als ein Mittel konzipiert, Präferenzen der Bürger in ein politisches Entscheidungssystem zu transferieren (vgl. Abromeit 2002: 139). Als solche sei Vertretung unverzichtbar, da es als einziger Weg scheint „to recognize morally justifiable claims and to discourage the expression of morally unjustifiable claims“ (Nelson 1980: 7, zit. nach Abromeit 2002: 139). „Repräsentiert werden demnach gewissermaßen nur die ‚guten Gründe‘, die möglichst so gearbeitet sind, daß [sic!] sie in einem - vorweg immerhin nicht bestimmbaren - ‚common good‘ aufzugehen vermögen“ (Abromeit 2002: 139). „Wie“ wird repräsentiert? Dafür gibt es Indizien, jedoch keine konkrete Antwort in der Literatur. Es existieren etliche deliberative Gremien, welche konventionelle Repräsentationsformen ergänzen sollen. In den meisten Ansätzen sind diese losgekoppelt von der Notwendigkeit einer Mandatierung oder Autorisierung (vgl. ebd: 139). Sowohl Repräsentativität als auch Proportionalität seien sekundär, da Gründe repräsentiert werden, die nicht die Präferenzen der am Ende Betroffenen widerspiegeln, sondern „the provision of relevant local information and the crisp articulation of alternative views“ (Cohen/Sabel 1997, zitiert nach Abromeit 2002: 139).

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Details

Title
Inklusionsanspruch deliberativer Demokratietheorien. Werden sie ihrem eigenen Anspruch gerecht?
College
University of Trier  (Politikwissenschaft)
Course
Demokratietheorie
Grade
1,3
Author
Year
2013
Pages
19
Catalog Number
V324017
ISBN (eBook)
9783668231191
ISBN (Book)
9783668231207
File size
476 KB
Language
German
Keywords
Habermas, Deliberation, Inklusion, Politische Theorie
Quote paper
Alexander Schmitt (Author), 2013, Inklusionsanspruch deliberativer Demokratietheorien. Werden sie ihrem eigenen Anspruch gerecht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/324017

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