In dieser Hausarbeit habe ich mich mit der Thematik bestimmter Delikte rund um den Kosum, Anbau und Verkauf von Cannabis beschäftigt und diese strafrechtlich eingeordnet.
Dabei bin ich zuerst auf die Beschaffenheit und Wirkung der Cannabis-Pflanze und ihrer Produkte eingegangen und habe ihren Standpunkt als Betäubungsmittel erläutert. Innerhalb eines historischen und soziologischen Rückblicks bin ich dann auf die Entwicklung der Gesetzeslage in der BRD und die Straftaten eingegangen, die im Zusammenhang mit der Cannabis-Pflanze stehen. Dabei habe ich auch den medizinischen Gebrauch erläutert.
Anhand eines Beispiels bin ich dann auf die rechtlichen Aspekte der Thematik eingegangen und habe den Konsum, Anbau und Verkauf von Cannabis-Produkten strafrechtlich eingeordnet. Des Weiteren bin ich kurz auf die rechtlichen Aspekte der Legalisierungs-Debatte eingegangen und habe meine Hausarbeit mit einem Fazit abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Cannabis-Pflanze und ihre Produkte
2.1. Die Cannabis-Pflanze
2.2. Die Produkte der Cannabis-Pflanze
2.2.1. Wirkstoffe des Cannabis
2.2.2. Wirkungsweise des Cannabis
2.3. Konsum- und Suchtverhalten, Folgeerscheinungen
2.3.1. Konsum von Cannabis
2.3.2. Suchtverhalten bei Cannabiskonsum
2.3.3. Körperliche Folgeerscheinungen
2.3.4. Psychische Folgeerscheinungen
2.3.5. Psychosen als Folgeerscheinungen
3. Historischer Rückblick
3.1. Entwicklung der Rechtslage
3.1.1. Das Haschisch-Verbot
3.1.2. Der „Haschisch-Beschluss“ des BVerfG
3.2. Der medizinische Gebrauch
4. Strafrechtliche Einordnung
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Tatbestände des § 29 Abs. 1 BtMG
4.2.1. Konsum
4.2.2. Anbau
4.2.3. Verkauf
4.3. Umgang mit geringen Mengen zum Eigenverbrauch
4.3.1. Die „geringe Menge“
4.3.2. Die „nicht-geringe Menge“
4.4. Strafmilderung
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die strafrechtliche Einordnung von Konsum, Anbau und Verkauf von Cannabis in Deutschland. Dabei wird analysiert, wie das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) diese Handlungen regelt, welche historischen Entwicklungen dazu führten und wie die Rechtsprechung mit spezifischen Tatbeständen und der Definition von Mengen zum Eigenverbrauch umgeht.
- Strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit Cannabisprodukten
- Analyse der Tatbestände gemäß § 29 BtMG
- Historische Entwicklung der Gesetzgebung in Deutschland
- Medizinische Einsatzmöglichkeiten und Wirkungsweisen
- Rechtliche Behandlung geringer Mengen zum Eigenverbrauch
Auszug aus dem Buch
4.2.2. Anbau
Der Anbau von Cannabis ist ausdrücklich in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG unter Strafe gestellt. Seit den 1990er-Jahren werden in Deutschland immer mehr Cannabispflanzen in Plantagen, insbesondere sog. Indoor-Plantagen, also in Gewächshäusern oder anderen Gebäuden, herangezüchtet. Typischerweise werden dabei besondere Aufzuchtmethoden durch spezielles Saatgut, Bewässerung, Dünger und UV-Lampen angewendet, um einen besonders hohen Wirkstoffgehalt an THC zu erzielen.
Der Anbau wird definiert als das Erzielen pflanzlichen Wachstums durch gärtnerische Bemühungen, und zwar von der Aussaat der Samen bis zur Pflege oder Aufzucht der Pflanzen. Aussaat bedeutet, dass die Samen in die Erde gebracht werden, so dass aus ihnen eine Pflanze selbstständig wachsen kann. Unter die Tatbegehungsweise des Anbaus gehört auch die Samenkeimung bis zur Wurzelaustritt, unabhängig davon, ob dies in der Erde, in einer Hydrokultur, einer Keimschale oder einem anderen Material erfolgt.
Auch das Einpflanzen bzw. Eintopfen einer bereits entstandenen Cannabispflanze in einem Blumentopf oder Balkonkasten ist als Anbau strafbar, ebenso wie das Bewässern, dass Düngen und das Belichten der Pflanzen. Zu Pflege und Aufzucht von Cannabispflanzen gehört auch das Kreuzen, das Aufbinden und Stützen der Pflanzen sowie das Einzäunen oder das Schützen der Anbaufläche.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit stellt die Problematik der strafrechtlichen Einordnung von Cannabis in Deutschland dar und definiert den Schwerpunkt auf den Tatbeständen des § 29 BtMG.
2. Die Cannabis-Pflanze und ihre Produkte: Dieses Kapitel beschreibt die botanischen Grundlagen, Wirkstoffe wie THC und CBD sowie die körperlichen und psychischen Auswirkungen des Konsums.
3. Historischer Rückblick: Es wird die Entwicklung des Cannabis-Verbots von internationalen Abkommen bis hin zum bedeutenden „Haschisch-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts nachgezeichnet.
4. Strafrechtliche Einordnung: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Straftatbestände des Konsums, Anbaus und Verkaufs sowie die Ausnahmeregelungen für geringe Mengen.
5. Zusammenfassung: Die Arbeit resümiert, dass das strafrechtliche Verbot aufgrund des gestiegenen Wirkstoffgehalts und der bestehenden gesundheitlichen Risiken weiterhin als erforderlich angesehen wird.
Schlüsselwörter
Cannabis, Betäubungsmittelgesetz, BtMG, THC, Strafrecht, Eigenverbrauch, Anbau, Verkauf, geringe Menge, Haschisch, Marihuana, Suchtverhalten, Rechtsprechung, Legalisierung, Rauschdroge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Einordnung von Cannabis in Deutschland und beleuchtet dabei insbesondere die gesetzlichen Verbote hinsichtlich Besitz, Anbau und Verkauf.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zu den Schwerpunkten zählen die botanischen und wirkstoffbezogenen Grundlagen, die historische Rechtsentwicklung, die medizinische Nutzung und die strafrechtliche Anwendung des BtMG.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die systematische Aufarbeitung der Straftatbestände des § 29 BtMG anhand von Fallbeispielen und die kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtslage.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Autorin/der Autor nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, gestützt auf Gesetze, höchstrichterliche Urteile und einschlägige Fachliteratur zum Betäubungsmittelrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten juristischen Auslegung von Anbau-, Konsum- und Verkaufsdelikten sowie der Interpretation von Grenzwerten für den Eigenverbrauch.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Betäubungsmittelgesetz, THC, geringe Menge, Anbau, Strafbarkeit, Selbstgefährdung und der Konflikt zwischen Genussmittel und Verbot.
Warum ist die Definition der „geringen Menge“ im Strafrecht so problematisch?
Die Grenze ist nicht gesetzlich starr definiert, sondern hängt vom Wirkstoffgehalt und den Einzelfallumständen ab, was die Rechtsprechung vor Herausforderungen bei der Bemessung stellt.
Wie bewertet der Autor die Rolle des medizinischen Gebrauchs von Cannabis?
Der medizinische Nutzen, etwa bei Multipler Sklerose oder Chemotherapie-Symptomen, wird als historisch belegt und wissenschaftlich relevant für die therapeutische Zulassung anerkannt.
- Citar trabajo
- Philipp Reinhardt (Autor), 2015, Konsum, Anbau und Verkauf von Cannabis. Erörterung aus botanischer und soziologischer Sicht, sowie eine ausführliche strafrechtliche Einordnung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/324279