Die Windkraft hat sich seit mehreren Jahren zu einem festen Bestandteil des deutschen Energieversorgungssystems etabliert. 11.500 Windkraftanlagen produzieren in Deutschland jährlich 8750 Megawatt Leistung. Damit erzeugen sie 3,5 Prozent des Stroms in Deutschland. Die Windbranche ist nach der Automobilindustrie der zweitgrößte Kunde der Stahlindustrie mit derzeit 35.000 Beschäftigten. Durch das Stromeinspeisungsgesetz haben öffentliche Stromanbieter eine Abnahmepflicht von Strom aus erneuerbaren Energien zu einer festen Einspeisungsvergütung. Generell kann man davon ausgehen, dass sich die Investitionen beim Bau einer Windkraftanlage innerhalb von 10 Jahren amortisieren und dann bei geringen Betriebs- und Wartungskosten bis zum Ende der Laufzeit Gewinne erzielt werden. Deshalb sind Windkraftanlagen wirtschaftlich interessante Objekte. Die Anlagen haben eine Gesamthöhe zwischen 40 und teilweise über 120 m.
Windkraftanlagen der Leistungsklasse 1,5 Megawatt erzeugen jährlich ca. 2.650.000 kWh Strom und stellen die jährliche Versorgung von knapp 900 Haushalten sicher. Sie sind oft in Windparks mit fünf oder mehr Anlagen zusammengefasst. Bis zum Jahr 2030 sollen nach Vorstellungen der Bundesregierung rund 25 Prozent des Strombedarfs durch Windräder gedeckt werden. Die Genehmigung von Windkraftanlagen wird also auch in Zukunft Bedeutung haben, vor allem in Gemeinden, in denen wegen ausreichender „Windhöfigkeit“ Windkraftanlagen wirtschaftlich lohnend betrieben werden können. Immer häufiger werden die Interessen der betroffenen Anwohner, oder Natur- und Landschaftsfragen, im Konflikt mit den Interessen der Anlagenbetreiber stehen. Obwohl die guten Standorte in Deutschland langsam rar werden, stieg die Zahl der Windräder im letzten Jahr um die Hälfte.
Da alle Vorhaben zum Bau einer Windkraftanlage Eingriffe in den Außenbereich bedeuten, stellt sich für mich folgende Frage:
Was sind die bauplanungsrechtlichen Grundlagen der Genehmigung einer Windkraftanlage? Da Windkraftanlagen überwiegend im Außenbereich aufgestellt werden, setze ich meinen Schwerpunkt auf § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich.
Die Steuerungsmöglichkeiten der Länder und Gemeinden möchte ich zudem genauer betrachten.
Inhaltsverzeichnis
2 Einleitung
3 Hauptteil
3.1 Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 35 I Nr.1 BauGB
3.1.1 Einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb „dienen“
3.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 35 I Nr. 2 BauGB
3.3 Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 35 I Nr. 3-5 BauGB
3.4 Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 35 I Nr.6 BauGB
3.4.1 Der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen
3.4.2 Öffentliche Belange
3.4.2.1 Flächennutzungsplan
3.4.2.2 Landschaftsplan und sonstige Fachpläne
3.4.2.3 Schädliche Umwelteinwirkungen
3.4.2.4 Unwirtschaftliche Aufwendungen
3.4.2.5 Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
3.4.2.6 Agrarstruktur und Wasserwirtschaft
3.4.2.7 Splittersiedlung
3.4.2.8 Rücksichtnahmegebot
3.4.2.8.1 Ziele der Raumordnung
3.4.3 Ausreichende Erschließung
4 Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Windkraftanlagen in Deutschland, mit dem Schwerpunkt auf dem Bauen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
- Rechtliche Einordnung von Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben
- Analyse der Konfliktpotenziale mit öffentlichen Belangen
- Steuerungsmöglichkeiten durch Flächennutzungs- und Regionalplanung
- Abwägungsprozesse zwischen Anlagenbetreibern und betroffenen Interessen
Auszug aus dem Buch
3.4.2.1 Flächennutzungsplan
Die Aussagen eines Flächennutzungsplans könnten der Durchführung eines Vorhabens zum Bau einer Windkraftanlage entgegenstehen.
Die Gemeinde hat nach § 1 III BauGB Bauleitpläne aufzustellen. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan ( § 1 II BauGB). Zuerst soll der Flächennutzungsplan aufgestellt werden, aus dem dann der verbindliche Bebauungsplan entwickelt werden kann. Der Flächennutzungsplan soll die künftige städtebauliche Entwicklung in der Gemeinde darstellen und steuern. Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung von Teilen des Gemeindegebietes dar. So gibt er die Nutzungsarten des Gemeindegebietes, z.B. Grünflächen, Baugebiete oder Verkehrsflächen an. Der Flächennutzungsplan soll für das „gesamte Gemeindegebiet“ aufgestellt werden, muss aber nicht parzellenscharfe Darstellungen aufweisen, sondern kann sich auf Grundzüge beschränken.
Da der Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang einer Windkraftanlage entgegenstehen kann, hat die Gemeinde damit die Möglichkeit, den Bau von Windkraftanlagen zu steuern. Um Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet an einer bestimmten Stelle zu bündeln, bedarf es einer positiven Darstellung im Flächennutzungsplan. „Sieht ein Flächennutzungsplan gar keine Planung vor, hat ein Grundstückseigentümer Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung“, wenn keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine positive Standortzuweisung ist nach dem Wortlaut des § 35 III S.3 BauGB aber geeignet, Windkraftanlagen an anderer Stelle auszuschließen. Eine ausschließlich negativ wirkende Verhinderungsplanung ohne gleichzeitige positive Ausweisung eines der Windenergie dienenden Standortes reicht nicht aus und ist auch nicht im Sinne des Gesetzes.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Bedeutung der Windenergie für das deutsche Energiesystem und Erläuterung der Relevanz von § 35 BauGB für die Standortwahl.
Hauptteil: Detaillierte juristische Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Windkraftanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Privilegierung nach § 35 BauGB.
Schluss: Zusammenfassende Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung der Windkraftnutzung und der Rolle der verbindlichen Planung auf Gemeinde- und Landesebene.
Schlüsselwörter
Bauplanungsrecht, Windkraftanlagen, § 35 BauGB, Außenbereich, privilegierte Vorhaben, Flächennutzungsplan, öffentliche Belange, Immissionsschutz, Raumordnung, Regionalplanung, Genehmigungsverfahren, Naturschutz, Rücksichtnahmegebot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Genehmigungsvoraussetzungen für Windkraftanlagen im deutschen Bauplanungsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Privilegierung von Windkraftanlagen, die Steuerungsmöglichkeiten durch Kommunen und der Konflikt mit verschiedenen öffentlichen Belangen im Außenbereich.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigung einer Windkraftanlage im Außenbereich entscheidend sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, Fachliteratur und einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Voraussetzungen nach § 35 BauGB, inklusive der Abwägung mit öffentlichen Belangen wie Umwelteinwirkungen, Naturschutz und Raumordnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind BauGB, Außenbereich, Windenergie, Genehmigung und öffentliche Belange.
Warum wird § 35 BauGB für die Analyse gewählt?
Da Windkraftanlagen aufgrund ihrer Anforderungen an Windverhältnisse überwiegend im Außenbereich errichtet werden, ist § 35 BauGB die maßgebliche Anspruchsgrundlage für eine Genehmigung.
Welche Rolle spielen Ziele der Raumordnung für Windparks?
Ziele der Raumordnung können als Versagungsgründe fungieren, sofern sie raumbedeutsam sind und nach einer ordnungsgemäßen Abwägung mit Bürgerbeteiligung aufgestellt wurden.
- Quote paper
- Stefan Greite (Author), 2002, Bauplanungsrechtliche Grundlagen der Genehmigung von Windkraftanlagen nach § 35 BauGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32598