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Umweltpolitik in der EU - Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zur Gewährleistung einer effizienten Kompetenzverteilung

Titel: Umweltpolitik in der EU - Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zur Gewährleistung einer effizienten Kompetenzverteilung

Seminararbeit , 1998 , 25 Seiten , Note: 11

Autor:in: Lars Sörenhagen (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Im folgenden soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit das Subsidiaritätsprinzip geeignet ist, um die umweltpolitischen Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten effizient zuzuordnen. Dabei ist zunächst zu bemerken, daß die Entwicklung der europäischen Integration grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, eine handlungsfähige politische Einheit zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben zu schaffen, die die Mitgliedstaaten allein nicht mehr bewältigen können. Deshalb gründeten sie die Europäische Union, in der vor allem der gemeinsame Umweltschutz von erheblicher Relevanz ist. Heute ist die Gemeinschaftspolitik ohne die Einbeziehung umweltpolitischer Belange überhaupt nicht mehr denkbar.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Die Rechtsentwicklung vor dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)

2. Die umweltpolitischen Ziele und Prinzipien der Gemeinschaft nach Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union (EUV)

2.1. Ziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik aus Art. 130r Abs. 1 EWGV

2.2. Gestaltungsprinzipien der gemeinschaftlichen Umweltpolitik und die Querschnittsklausel aus Art. 130r Abs. 2 EWGV

2.3. „Berücksichtigungsgebot” gemeinschaftlicher Umweltpolitik aus Art. 130r Abs. 3 EWGV

2.4. Grenze der gemeinschaftlichen Umweltpolitik und Finanzierung und Durchführung der gemeinschaftlichen Umweltmaßnahmen aus Art. 130r Abs. 4 EWGV

2.5. Umweltrechtliche Neuerungen des Art. 130r EWGV nach dem Vertrag von Maastricht

3. Kompetenzverteilung in der europäischen Umweltpolitik

3.1. Gemeinschaftliche Kompetenzgrundlagen für die Umweltpolitik

3.2. Mitgliedstaatliche Kompetenzen

3.3. Verteilung der umweltrechtlichen Kompetenzen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips

3.4. Subsidiarität als Kompetenzausübungsprinzip

4. Effiziente Verteilung der umweltpolitischen Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Lichte des Subsidiaritätsprinzips

4.1. Naturraumspezifische Charakteristika

4.2. Internationale Zusammenarbeit

5. Umsetzungsdefizite der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft

6. Schlußfolgerung

Zielsetzung und Themen

Die Arbeit untersucht, inwieweit das Subsidiaritätsprinzip geeignet ist, umweltpolitische Kompetenzen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten effizient zu verteilen. Dabei wird analysiert, wie sich die rechtliche Grundlage der EU-Umweltpolitik entwickelt hat und wie das Spannungsfeld zwischen gemeinschaftlichem Handlungsbedarf und nationalstaatlichen Zuständigkeiten aufgelöst werden kann.

  • Historische Entwicklung der europäischen Umweltpolitik und ihrer Rechtsgrundlagen.
  • Analyse der Gestaltungsprinzipien (Vorbeuge-, Ursprungs- und Verursacherprinzip) und deren Anwendung.
  • Untersuchung der Kompetenzverteilung und der Rolle der Subsidiarität als Steuerungsprinzip.
  • Evaluation der Umsetzungsdefizite bei der Integration von EU-Umweltrichtlinien in nationales Recht.
  • Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und grenzüberschreitender Umweltproblematiken.

Auszug aus dem Buch

3.2. Mitgliedstaatliche Kompetenzen

Neben den gemeinschaftlichen Kompetenzgrundlagen existieren aber auch noch parallel mitgliedstaatliche Kompetenzen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, daß sich die gemeinschaftlichen und mitgliedstaatlichen Umweltmaßnahmen ergänzen, in der Regel treffen die gemeinschaftlichen Maßnahmen auf ein bestehendes, mehr oder weniger detailliertes Regelwerk in den Mitgliedstaaten und rufen dadurch Konflikte hervor. Ein Zeugnis dafür ist die hohe Anzahl an Vertragsverletzungsverfahren. Es handelt sich also nicht um eine grundsätzliche Parallelität zwischen gemeinschaftlichen und mitgliedstaatlichen Kompetenzen, sondern in die Differenzierung in ausschließliche und konkurrierende Kompetenzen.

Bei den primärrechtlichen Umweltnormen (Artt. 100a und 130r-t EGV) handelt es sich dann um ausschließliche Kompetenzen, wenn ihnen eindeutig und klar zu entnehmen ist, daß mitgliedstaatliche Kompetenzen nicht zur Anwendung kommen. Grundsätzlich ist jedoch von einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz auszugehen, denn die Gemeinschaft macht von denen ihr übertragenen Kompetenzen zwar Gebrauch, doch regelt sie nur Teilbereiche, daß nur bestimmte Materien Gegenstand der Regelungen sind. Dabei erfährt das Rechtsetzungsinstrument der Rahmenrichtlinie eine starke Bedeutung, da die Mitgliedstaaten je nach Situation und örtlicher Gegebenheit ihre Hoheitsbefugnisse im Einzelfall häufig effektiver einsetzen kann. Neben der Rechtsetzung der Gemeinschaft bleibt den Mitgliedstaaten also genügend Raum für ergänzende umweltschutzende Maßnahmen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die Rechtsentwicklung vor dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA): Beschreibt das Fehlen einer expliziten Kompetenzgrundlage für Umweltschutz im ursprünglichen EWG-Vertrag und die Notwendigkeit, sich auf allgemeine Marktregeln zu stützen.

2. Die umweltpolitischen Ziele und Prinzipien der Gemeinschaft nach Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Union (EUV): Analysiert die Einführung des Umweltkapitels und die Etablierung verbindlicher Gestaltungsprinzipien wie das Vorsorge- und Verursacherprinzip.

3. Kompetenzverteilung in der europäischen Umweltpolitik: Erörtert die Klärung der Kompetenzgrundlagen und die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zur Abgrenzung zwischen EU-Zuständigkeit und nationaler Souveränität.

4. Effiziente Verteilung der umweltpolitischen Kompetenzen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Lichte des Subsidiaritätsprinzips: Untersucht die praktische Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei grenzüberschreitenden Umweltproblemen und internationaler Kooperation.

5. Umsetzungsdefizite der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft: Beleuchtet die Schwierigkeiten und Verzögerungen der Mitgliedstaaten bei der Integration von Richtlinien in nationales Recht sowie die Rolle von Vertragsverletzungsverfahren.

6. Schlußfolgerung: Fasst zusammen, dass eine kooperative Zusammenarbeit zwischen EU und Mitgliedstaaten für eine effektive Umweltpolitik unter Wahrung der Subsidiarität unverzichtbar bleibt.

Schlüsselwörter

Europäische Union, Umweltpolitik, Subsidiaritätsprinzip, Kompetenzverteilung, Einheitliche Europäische Akte, EWG-Vertrag, Umweltschutz, Verursacherprinzip, Richtlinienumsetzung, Vertragsverletzungsverfahren, Rahmenrichtlinien, Internationale Zusammenarbeit, grenzüberschreitende Umweltprobleme, Rechtsetzung, Umweltstandards.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche und politische Struktur der Umweltpolitik innerhalb der Europäischen Union und fokussiert dabei auf die Effizienz der Kompetenzverteilung zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Kernbereichen gehören die Entwicklung der umweltrechtlichen Kompetenzgrundlagen durch die EEA, die Auslegung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Analyse von praktischen Umsetzungsproblemen in den Mitgliedstaaten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu analysieren, ob und wie das Subsidiaritätsprinzip dazu beitragen kann, Umweltkompetenzen so zu ordnen, dass sowohl die Effektivität des Umweltschutzes auf EU-Ebene als auch die nationale Souveränität gewahrt bleiben.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, die primär auf der Auswertung von EU-Vertragstexten, einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der Fachliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die vertraglichen Grundlagen (EWG-Vertrag, EU-Vertrag), die Instrumente wie Rahmenrichtlinien sowie spezifische Fallbeispiele zur Umsetzung, wie etwa die FFH-Richtlinie in Deutschland.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind: Subsidiarität, Kompetenzverteilung, europäisches Umweltrecht, Gemeinschaftspolitik, Richtlinien, Umsetzungsdefizite und Vertragsverletzungsverfahren.

Wie bewertet der Autor die Rolle der Kommission bei Umweltfragen?

Der Autor weist darauf hin, dass die Kommission häufig mit großem Einsatz versucht, Kompetenzen an sich zu ziehen, indem sie national begrenzte Probleme als grenzüberschreitende Herausforderungen definiert, was jedoch zur Erfolgssteigerung im Umweltschutz beitragen kann.

Warum gibt es bei der Umsetzung von Umweltrichtlinien häufig Konflikte?

Konflikte entstehen oft, weil hochkomplexe europäische Vorgaben in nationales Recht integriert werden müssen, wobei die Kosten und der politische Wille auf nationaler Ebene variieren, was die EU-Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren zwingt.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Umweltpolitik in der EU - Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zur Gewährleistung einer effizienten Kompetenzverteilung
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Veranstaltung
Recht & Politik
Note
11
Autor
Lars Sörenhagen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
1998
Seiten
25
Katalognummer
V32828
ISBN (eBook)
9783638334518
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umweltpolitik Berücksichtigung Subsidiaritätsprinzips Gewährleistung Kompetenzverteilung Recht Politik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lars Sörenhagen (Autor:in), 1998, Umweltpolitik in der EU - Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zur Gewährleistung einer effizienten Kompetenzverteilung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32828
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Leseprobe aus  25  Seiten
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