Geschichte der Menschenrechte


Seminar Paper, 2003

29 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Vorläufer der modernen Menschenrechtserklärungen

3 Bedeutende Akteure in der Menschenrechtsentwicklung
3.1 Jean Bodin
3.2 Thomas Hobbes
3.3 John Locke
3.4 Jean Jacques Rousseau

4 Die UNO ( United Nation Organisation)
4.1 Geschichte der UNO und Entstehung der Charta
4.1.1 Die Präambel der Charta der Vereinten Nationen
4.2 Ziele und Grundsätze der UNO
4.3 Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte
4.4 Der Beitritt zur UNO
4.5 Wichtige Organe der UNO
4.5.1 Die Generalversammlung
4.5.2 Der Sicherheitsrat
4.5.3 Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC)
4.5.4 Der Treuhandrat
4.5.5 Der Internationale Gerichtshof
4.5.6 Das Sekretariat

5 Weitere Konvention – Probleme und Fragen

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Das menschliche Leben und ebenso die menschliche Würde wurden zu allen Zeiten und werden auch heute noch verletzt und missbraucht. Trotzdem versucht die Menschheit seit vielen Jahrhunderten, eine für alle Menschen gültige und ohne Diskriminierung auskommende Gemeinschaftsordnung zu schaffen. In jeder Gesellschaft, selbst bei Naturvölkern, gibt es Regeln, die gewisse Rechte sichern, beispielsweise das Naturrecht, welches nach Platon und Aristoteles schon so alt wie die Menschheit selbst ist. Hier kann man auch schon eine der ersten Menschenrechtsverletzungen erkennen, da in der Antike nur die Männer als Menschen galten. Das Naturrecht galt lange Zeit als Ursprung und Richtlinie für politische Rechte. Leider versuchte man stets, Gründe für die Unterscheidung zwischen den Rechten der Menschen zu finden, aufgrund der falschen Einschätzung, dass einige Menschen mehr Fähigkeiten besitzen als andere, ja sogar vom Erbgut unterschiedlich (minderwertig) sind.

Im 19. Jahrhundert dienten diese Argumente als Rechtfertigung für den Raub und die anschließende Versklavung von Afrikanern. Ebenso wurden bestimmten Arbeitergruppen und besitzlosen Teilen der Landbevölkerung einige, wenn nicht sogar jegliche Rechte verweigert. Bis heute werden diese Argumente benutzt, um die Diskriminierung von Frauen (Sexismus) und die von Menschen bestimmter Hautfarbe zu rechtfertigen.[1]

Im 18. Jahrhundert wurde der frühe Gedanke des Naturrechts zur Sicherung gewisser Rechte in ein gesetzlich festgelegtes Recht umgewandelt. Dies spiegelt sich in den nationalen Verfassungen der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wieder. Während des 19. und 20. Jahrhunderts griffen viele europäische, lateinamerikanische und nicht- kolonisierte asiatische Staaten dieses Prinzip auf und erweiterten es durch Neuerungen in den Bereichen der sozialen und wirtschaftlichen Rechte. Durch die politische Neuordnung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg erlangten viele afrikanische und asiatische Staaten die Unabhängigkeit. Auch diese Staaten erkannten die Bedeutung einer Verfassung, die die Menschenrechte beinhaltet und achtet. Manche Staaten nahmen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in ihre Verfassungen auf. Die UNO ist eine solche Organisation, die sich auf den Menschenrechtserklärungen aufbaut und sich mit der Verwirklichung und Einhaltung der Menschenrechte beschäftigt. In unserer Hausarbeit soll die Geschichte der Menschenrechte erläutert werden, die wichtigsten Personen und Begründer benannt und speziell auf die UNO und ihre Geschichte und heutigen Aktionen eingegangen werden.

2 Vorläufer der modernen Menschenrechtserklärungen

Die erste Verschriftlichung von Menschenrechten fand im Jahre 1215 statt. In diesem Jahr zwangen englische Adlige ihren König, ihnen den Verzicht auf einen Missbrauch der Gesetze zu garantieren. Diese Schrift wird Magna Charta genannt. Für den einfachen Menschen hatte sie keinerlei Auswirkungen. Einziger Vorteil war, dass es in England nie zur Ausbildung eines absolutistischen Systems kam, während dies im restlichen Europa durchaus üblich war. Ihr Grundsatz lautete: „Kein freier Mann sollte verhaftet oder eingekerkert werden oder um seinen Besitz gebracht oder geächtet oder verbannt oder in irgend einer anderen Form ruiniert werden.“[2] Auf dem europäischen Kontinent konnte sich erst durch den aufgeklärten Absolutismus das Prinzip des „Rule of law“ etablieren. Dieses Prinzip unterstellt selbst den Herrscher den Gesetzen des jeweiligen Landes. Die Engländer waren auch die ersten, die während des 16. und 17. Jahrhunderts den Gedanken entwickelten, die Freiheit des Individuums aus den ständischen Bindungen herauszulösen. Zu nennen wären hier die Calvinisten John Milton und John Locke. Beide entwickelten, getrieben durch das Streben nach Religionsfreiheit, theoretische Grundlagen für die Rechte eines Individuums gegenüber dem Staat. Die Religionskriege verdeutlichten in England, welch ungenügende Tragfähigkeit die damals vorherrschende mittelalterliche Weltanschauung und die Ständeordnung besaßen. Die bürgerkriegsähnlichen Zustände veranlassten den Wunsch, eine allgemein gültige Ordnung zu erschaffen, die die Rechte und die Würde eines jeden Menschen anerkennen und schützen sollte. Während des gesamten 17. Jahrhunderts waren die Bürger vor der Willkür des Staates sicher. Als Beispiel wäre hier die „Petition of Rights“ zu nennen. Diese gewährte seit 1628 jedem Untertan eine Sicherheit vor willkürlich erhobenen Steuern und unbegründeten Verhaftungen. Ca. 50 Jahre später (1679) entstand für die Engländer eine wirksame Garantie ihrer persönlichen Freiheit. Diese Garantie war ein Gesetz zur besseren Sicherung der Freiheit der Untertanen und zum Schutz vor Einkerkerung in Übersee. Darin wird erstmals das uns bekannte Prinzip (Gesetz) eingeführt, welches eine wiederholte Verhaftung wegen ein und desselben Vergehens für nicht rechtens erklärt und abschafft. Die Haftbefehle an die Justizbeamten hatten stets die gleiche Form und begannen mit den Worten:

„Du sollst den Körper ergreifen, um ihn (der Justiz) zu unterwerfen.“, auf Lateinisch: „habeas corpus ad subiciendum“[3].

Nach den ersten beiden Worden wurde die erste richtige Menschenrechtserklärung benannt: Habeas- Corpus- Akte.

1689 wird in der „Bill of Rights” erstmals der Grundsatz festgelegt, dass ohne die Zustimmung des Parlaments die Regierung keinerlei Bürgerrechte antasten darf. Dadurch setzte sich das Parlament sehr wirksame gegen die Monarchie durch. Die „Bill of Rights“ war ein Gesetz zur Erklärung der Rechte und Freiheiten der Untertanen und legte erstmals die Thronfolge gesetzlich fest. Die durch die „Bill of Rights“ garantierten Bürgerrechte waren noch keine Menschenrechte im uns heute bekannten Sinne, denn sie unterlagen noch der staatlichen Gesetzgebung. Sie schränkten zwar die Regierungsmacht ein, aber der Einzelne konnte keine Forderungen an den Staat stellen. Die bisher vorgetragenen Menschenrechte und ihre Vorläufer entstanden alle in England. Die Virginia Bill of Rights vom 12. Juni 1776 war ein politisches Produkt der Unabhängigkeitsbewegung der dreizehn englischen Kolonien in Nordamerika. Sie knüpfte juristisch an die Bill of Rights Englands und theoretisch an John Locke und Jean Jaques Rousseau an. Sie wirkte auf die anderen Staaten und auch auf die Unabhängigkeitserklärung und die Bundesverfassung der Vereinigten Staaten ein.

Der volle Titel lautete:

„Einer Erklärung der Rechte, angefertigt von den Vertretern des guten Volkes von Virginia, die sich vollzählig und frei zur Beschlussfassung darüber versammelt haben, welche Rechte ihnen und ihren Nachkommen zugehören, als Grundlage und zur Gründung ihrer Regierung.“[4]

So heißt es im ersten Artikel der „Virginia Bill of Rights“: „Alle Menschen sind von Natur aus gleichermaßen frei und unabhängig, und besitzen angeborene Rechte, deren sie, wenn sie den Status einer Gesellschaft annehmen, durch keine Abmachung ihre Nachkommenschaft berauben und entgleiten können, und zwar den Genuss des Lebens und der Freiheit und dazu die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben und zu besitzen und Glück und Sicherheit zu erstreben und zu erlangen.“[5]

Von allgemeinen Menschenrechten, ebenso von deren Rechtmäßigkeit für jeden Menschen und dies ohne Begründung, davon sprach auch die amerikanische Unabhängigkeitserklärung. Die Erklärung der Unabhängigkeit und die Verkündung der Menschenrechte diente leider weniger zur Regelung der vorherrschenden inneren Verhältnisse, sondern vor allem als Grund für die Abspaltung der 13 Kolonien vom Mutterland Großbrittanien. Doch wie wir aus der Vergangenheit wissen, blieb die Verwirklichung der Menschenrechte auch in den USA nur reine Theorie. Es mussten noch einige Jahrzehnte vergehen, bis die Abschaffung der Sklaverei das grundlegenste Menschenrecht, das Recht auf Freiheit, durchsetzte.

Die erste Verschriftlichung von Menschenrechten fand in Europa während des Verlaufs der Französischen Revolution statt. Die sogenannte „Dèclaration des droits de l`hommes et du citoyen“ von 1791 beinhaltete die gleichen Rechte und Freiheiten für alle Menschen und Bürger. Da die Missachtung der Rechte der Menschen als alleinige Ursache für das öffentliche Unglück und die Korruption in der Regierung gesehen wurden, beschlossen die in einer Nationalversammlung konstituierten Repräsentanten des Volkes die feierliche Erklärung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Durch diese Erklärung war es möglich, dass sie allen Mitgliedern der Gesellschaft ständig gegenwärtig war und sie dadurch an ihre Rechte und Pflichten als Bürger erinnert wurden. Sie stellt jedoch nicht - wie der Titel vermuten lässt - zunächst die Rechte des Menschen, und säuberlich getrennt davon die Rechte des Bürgers dar; so dass auf dem Menschsein das Bürgertum aufzubauen scheint oder umgekehrt. Die Erklärung besteht vielmehr aus einem Mit- und Ineinander beider Rechtssphären.

Die klassischen Menschenrechte dienen nach wie vor dem Schutz des Individuums vor der Staatsmacht, machen es aber nicht möglich, Ansprüche eines einzelnen Bürgers abzuleiten.

Dies wurde erst durch die Aufnahme von sozialen Menschenrechten in die Verfassung von 1793, die nicht nur den Schutz, sondern auch die Fürsorge des Staates garantieren, vollzogen. Hier wurde auch proklamiert, dass der Bedürftige ein Recht auf öffentliche Unterstützung hat. Erstmals wird das Recht auf Arbeit und Bildung betont. Leider hat diese Verfassung, die bereits alle Menschenrechte enthielt, nie eine praktische Bedeutung erlangt. Einige Jahre später verschwanden die sozialen Menschenrechte aus der Verfassung und mit der Machtergreifung Napoleons stand das 19. Jahrhundert völlig im Zeichen der Reaktionen. Ergänzend zu sagen wäre, dass keine Verfassung, die in Europa während des 19. Jahrhunderts in Kraft gesetzt wurde, der des Jahres 1793 „das Wasser reichen konnte“.

In Deutschland lag das Hauptaugenmerk, beim Streben nach der Umsetzung der Menschenrechte, auf der Abschaffung der Ständegesellschaft und der Abschaffung der eigenmächtigen Eingriffe des absolutistischen Staates in die Bürgerrechte. Mit der Paulskirchenverfassung von 1851 wurden die Menschenrechte erstmals erwähnt. 1919 trat die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Sie umfasste 56 Artikel, die die Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen enthielt. Die Ergebnisse der Revolutionen des 18. und frühen 19. Jahrhunderts kamen dem Besitzbürgertum als Hauptakteur dieser Bewegungen zugute. Deshalb verwundert es nicht, dass in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch die besitzlosen Klassen eine Verwirklichung der Menschenrechte für sich forderten. Der 1948 auf Anordnung der drei westlichen Besatzungsmächte gebildete Parlamentarische Rat war verantwortlich für die Ausarbeitung des Grundgesetztes zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte. Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft und ist seither für jeden deutschen Bürger rechtsgültig. Noch schwerer als bei den besitzlosen Ständen Europas war es für die Negersklaven der USA, die Anerkennung der Menschenrechte, speziell das Recht der Freiheit, zu erlangen. Die Frauen aller Stände, die in den meisten europäischen Staaten benachteiligt wurden, mussten bis zum Ende des Ersten Weltkrieges auf das Wahlrecht warten. Einige Schweizer Kantone haben die Diskriminierung des weiblichen Geschlechtes erst 1971 abgeschafft bzw. das Frauenwahlrecht eingeführt.

Selbst in Ländern, in denen die klassischen Bürgerrechte nicht mehr umstritten sind, haben soziale Menschenrechte auch heute noch nur geringe Aussichten auf eine Umsetzung in einer Verfassung. Schon im 19. Jahrhundert gab es Ansätze zur Schaffung von Sozialversicherungsgesetzen, doch dabei spielte der Gedanke einer Verwirklichung von Menschenrechten kaum eine Rolle. Ansätze finden sich erstmals in der Weimarer Verfassung. Hier schlug sich in gewissen Grenzen das Recht auf Arbeit und die Sozialbindung des Eigentums nieder. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und somit dem Niedergang des Nationalsozialismus, der jegliche Menschenrechte missachtete, stand das Hauptaugenmerk der Väter des Grundgesetzes auf der Absicherung und Wahrung jeglicher Rechte. Das soziale Prinzip der Bekenntnis zur Sozialstaatlichkeit fand im Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes Eingang. Charakteristisch für die Grundrechte, die im Grundgesetz enthalten sind, ist die Formulierung:

„ Jeder Deutsche hat das Recht...“.

Damit steht das Grundgesetz in der Tradition der deutschen Verfassungsgeschichte. Unumstößlich ist, dass sich in allen modernen Verfassungen mittlerweile mehr oder weniger umfassende Grundrechtskataloge finden lassen. Somit finden sich im Grundgesetz die Grundrechte der Paulskirchenverfassung, der Weimarer Reichsverfassung und sogar der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung wieder.

3 Bedeutende Akteure in der Menschenrechtsentwicklung

3.1 Jean Bodin

Als erster wäre hier Jean Bodin (1529 - 1596) zu nennen. Er war Humanist und gilt als einer der bedeutendsten Staatstheoretiker der frühen Neuzeit. Er entwickelte die erste wissenschaftliche Verfassungstheorie, und zwar in seinem Hauptwerk „Sechs Bücher über die Republik“(Les six livres de la republique, 1576).[6]

Darin wird mit einer Definition des Staates begonnen: „Der Staat ist die dem Recht gemäß geführte und mit souveräner Gewalt ausgestattete Regierung einer Vielzahl von Familien, und dessen was ihnen gemeinsam ist.“ Bodin führt darin zwei Neuerungen ein: zum einen das sich die Politik des Rechts als Steuerungsmittel bedient und so etwas wie eine souveräne Gewalt entsteht.. Für Bodin ist die Souveränität die absolute und dauernde Gewalt eines Gemeinwesens, also eine, wenn nicht sogar die höchste Befehlsgewalt. Nur der Monarch hat sie inne und ist somit absoluter Herrscher. Diese absolute Herrschaft besteht in der uneingeschränkten Verfügung über alle Ressourcen, Bürger und die gesamte Gesellschaft. Der Herrscher sollte keinem anderen Rechenschaft ablegen müssen, als sich selbst, schon gar nicht bei Gesetzen, die er selbst gegeben hat.

Für Bodin ist der Inbegriff der Souveränität die Macht über die Legislative. Dadurch wird die Wichtigkeit der Theorien Bodins für die Begründung des modernen Staats deutlich. In diesen Theorien wird erstmals eine eindeutige und einheitlich souveräne Staatsgewalt ermöglicht.

[...]


[1] Reardon, Betty: Discrimination, Rinehart & Winston, Sydney, 1977

[2] Bertrand, Maurice: UNO- Geschichte und Bilanz. Fischer Verlag, Frankfurt/ Main 1995

[3] www.wissen.de (letzter Zugriff: 25.02.2004)

[4] Heidelmeyer, Wolfgang: Die Menschenrechte. 3. Auflage. Schöningh Verlag Paderborn, 1982, S. 56

[5] Pulte, Peter: Menschenrechte. Texte internationaler Abkommen, Pakte und Konventionen, Heggen- Dokumentation 6, 1976, 2. Auflage, S. 13

[6] Das Große Buch des Allgemeinen Wissens, Readers Digest, Verlag Das Beste Stuttgart, 1991, S. 821

Excerpt out of 29 pages

Details

Title
Geschichte der Menschenrechte
College
University of Erfurt
Grade
1,7
Author
Year
2003
Pages
29
Catalog Number
V32837
ISBN (eBook)
9783638334594
File size
619 KB
Language
German
Keywords
Geschichte, Menschenrechte
Quote paper
Diane Schmidt (Author), 2003, Geschichte der Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32837

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Title: Geschichte der Menschenrechte



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