Gründung und Leitung einer AG


Seminar Paper, 2003

34 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung und Vorbemerkung
1.1. Sinn der Gründung einer Aktiengesellschaft
1.1.1. Vorteile
1.1.2. Nachteile

2. Die Unternehmensgründung
2.1. Voraussetzungen zur Gründung einer AG
2.1.1. Die Gründer
2.1.2. Kapital
2.1.3. Gegenstand des Unternehmens
2.1.4. Firma
2.2. Form- und Publizitätsvorschriften
2.2.1. Satzung
2.2.2. Notarielle Protokollierung
2.2.3. Handelsregistereintragung
2.2.4. Korrespondenz der AG
2.3. Die Organe der AG und deren Funktion
2.3.1. Der Vorstand
2.3.2. Der Aufsichtsrat
2.3.3. Die Hauptversammlung

3. Besteuerung und abschließende Würdigung

1. Einleitung und Vorbemerkung

Man erinnert sich noch an die Zeit, als die Börse Ende der 90er Jahre boomte und täglich neue Unternehmen sich entschlossen, eine Aktiengesellschaft zu gründen bzw. Aktien an der Börse zu emittieren und die bestehende Gesellschaftsform umzuwandeln. Seinerzeit wurde hierdurch viel Kapital aufgebracht, welches - wie man heute weiß - jäh verloren wurde, wovon auch der Autor dieser Seminararbeit nicht verschont blieb.
Auch nach den tragischen Kursverlusten, die aus dem benannten Boom resultier­ten wurde seitens der Arbeitsmarktpolitik immer wieder im Rahmen der Existenz­gründung die AG Gründung angeregt – Stichwort „Die Ich - AG“. Welche Vor­teile der Gang an die Börse hat, welche Umstände und Pflichten damit verbunden sind, soll im Folgenden näher aufgezeigt werden.

1.1. Sinn der Gründung einer Aktiengesellschaft

Der Entschluss eine bestehende und am Markt eventuell erfolgreich agierende Firma nunmehr in eine Aktiengesellschaft zu verwandeln muss schon schwerwie­gende Gründe haben. Im folgenden wird sich zeigen, dass damit immense An­strengungen verbunden sind und die Komplexität, die diese Entscheidung birgt von allen Körperschaften die Gewaltigste ist.

1.1.1. Vorteile

Der wohl markanteste Vorteil liegt klar auf der Hand, keine Gesellschaftsform hat die Möglichkeit sich derart einfach Kapital am Kapitalmarkt zu beschaffen wie die AG. Sie kann sich durch Ausgabe von Aktien viel leichter Eigenkapital be­schaffen und ist daher weniger auf die Mittelbeschaffung bei Banken angewiesen. Aktien können mit Kleinstbeträgen von mindestens 1 EURO ausgegeben werden. Daher steht mit der Ausgabe auch an Kleinanleger sowie Freunde, Bekannte, Ge­schäftspartner etc. keine Hürde im Weg.[1] Auf diese Weise ist auch ein großer Kapi­talbedarf zu decken.[2] Die Anteile sind höchst fungibel, der Erwerb der An­teile sowie deren Übertragbarkeit ist weitestgehend unproblematisch.[3] Als weite­rer Vorteil wird die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung erachtet, sowie die strikte Trennung von Management und Kapital,[4] was dazu führt, dass auf der Kapi­talseite nicht zwingend qualifizierte Personen zur Geschäftsführung zur Ver­fügung stehen müssen, sondern Dritte damit betraut werden können.[5] Dieses wie­derum ist eine gute Akquisitionsmöglichkeit für qualifizierte Führungskräfte.[6] Ein wohl nicht unbedingt geläufiges aber weniger schwerwiegendes Argument zur Gründung einer AG ist die Lösung einer problematischen Unternehmensnach­folge, gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen. Schätzungen zufolge ste­hen in den nächsten 10 Jahren rund 700.000 Unternehmen an, bei denen die Nach­folge geregelt werden muss. Nicht selten findet sich kein geeigneter Nachfolger in der nächsten Generation. Hier kann die Einsetzung eines Fremdmanagers die Lö­sung sein. Zudem lassen sich Aktienanteile auf die nächste Generation nach und nach übertragen und so die erbschaftssteuerlichen Belastungen mindern.[7]

1.1.2. Nachteile

Ein Eingangs schon genannter Nachteil sind die Komplexität der Gründung, die relativ hohen Kosten sowie die umfassenden Prüfungs- und Publizitätspflichten.[8] Auch die Satzungsstrenge und die strengen Regelungen des AktG schränken die Gestaltungsmöglichkeiten enorm ein.[9]

2. Die Unternehmensgründung

Sollten jedoch nach Abwägung der Vorteile gegenüber den Nachteilen erstere überwiegen, ist der Gründungsvorgang der nächste Schritt zur Erschaffung einer neuen Aktiengesellschaft. Hier befindet man sich nunmehr in einem fast unüber­schaubaren Konstrukt von Auflagen und Vorschriften, die es zu erfüllen gilt und die ich im nachfolgenden erläutern werde.

2.1. Voraussetzungen zur Gründung einer AG

Um eine Aktiengesellschaft gründungsfähig zu machen sind grundsätzlich fol­gende Voraussetzungen zu erfüllen:

2.1.1. Die Gründer

Vor dem in Kraft treten der Gesetzesnovelle 1994 war hier eine Mindestanzahl von 5 Gründern nach dem damals geltenden AktG vorgeschrieben.[10] Diese Vor­schrift wurde danach radikal verändert, so dass nach aktueller Gesetzeslage eine Aktiengesellschaft bereits von einer einzigen Person gegründet werden kann, die dann die Stammaktien zeichnet und gleichzeitig zum geschäftsführenden Vor­stand bestimmt werden kann. Ferner muss ein mit mindestens 3 Personen beste­hender Aufsichtsrat benannt werden. Aufgrund dieser Vorschrift ist die „kleine AG“ erst möglich geworden. Solange die AG weniger als 500 Beschäftigte hat, muss kein Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt werden.[11] Bei Gesell­schaften mit über 3 Mio. € Grundkapital hat der Vorstand aus mindestens 2 Personen zu bestehen.[12]

2.1.2. Kapital

Das Mindestgrundkapital von seinerzeit 100.000 DM (heute 50.000 €) ist in Ak­tien zerlegt (§7 AktG).[13] Die Aktien können entweder in Nennbetragsaktien oder als Stückaktien ausgegeben werden (§ 8 AktG)[14]. Der Mindestnennbetrag der Nenn­betragsaktien ist nach unten auf 1 € begrenzt. Höhere Beträge sind unbe­grenzt möglich, sie müssen aber auf volle Beträge lauten.
Stückaktien lauten nicht auf einen bestimmten Betrag, dennoch sind sie am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Auch hier darf der anteilige Betrag die Grenze von 1 € nicht unterschreiten. Für die Ausgabe werden im Normalfall Aktienpapiere gefertigt. Sie verbriefen das Anteilsrecht an der AG.[15] Die Ausgabe kann durch Stammaktien, Vorzugsaktien, (vinkulierte) Namensaktien oder als In­haberpapier erfolgen. Die Einlagen der Gesellschafter können aus Bar- und/oder Sacheinlagen bestehen[16]. Eine sogenannte „Unterpari –Emission“, also eine Aus­gabe unter dem Nennbetrag darf nach §9 Abs. 1 AktG nicht erfolgen. Dies hat den Zweck, dass zumindest bei der Gründung das Grundkapital voll eingebracht sein muss.[17]

2.1.3. Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens muss feststehen, denn er ist zwingend erfor­derlich für die zu erstellende Satzung. Er soll im Rechtsverkehr der Unterrichtung über die Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens dienen. Intern legt er den Ge­schäftsführungsauftrag an den Vorstand fest. Die Bezeichnung muss allerdings eine eindeutige Vorstellung über das Tätigkeitsfeld der AG zulassen. Pauschale Angaben wie z.B. „Handel mit Waren aller Art“ sind nicht zulässig.[18] Eine AG kann aber nahezu alle Zwecke verfolgen, sofern diese gesetzlich zulässig sind. Nach dem entsprechenden Standesrecht dürfen allerdings einige freien Berufe wie Ärzte, Apotheker, Notare etc. nicht in Form einer AG betrieben werden. Kraft Ge­setzes gilt die AG immer als Handelsgeschäft, ungeachtet dem eigentlich ver­folgten Zweck.[19]

2.1.4. Firma

Auch der Begriff der Firma muss für die Satzung klar sein, denn er ist eine wich­tige Formerfordernis. Meist ist der Gegenstand des Unternehmens in die Firma mit aufgenommen, z.B. „Bayerische Motorenwerke AG“, oder es werden die Na­men von natürlichen Personen aufgenommen wie z.B. „Daimler-Benz AG“.[20] Dies ist auch der Name, der ins Handelsregister eingetragen wird und unter dem die AG im Geschäftsverkehr auftritt. Ist der Name an die Tätigkeit angelehnt, spricht man von einer Sachfirma, ist er an den Namen eines oder mehrere Gesell­schafter geknüpft spricht man von einer Namensfirma. Auch sind Kombinationen möglich. Auch Phantasienamen sowie geographische Zusätze sind möglich, so­fern die Firma einen besonderen Bezug zu der Region hat, beispielsweise zum Firmensitz. Egal wie der Name gewählt wird, zwingend erforderlich ist der Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder die Abkürzung „AG“.[21] Unzulässig wäre beispielsweise „Erste Kulmbacher Aktienbrauerei“ ohne den Zusatz AG.[22]

[...]


[1] www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

[2] Eisenhardt, Ulrich Gesellschaftsrecht 9. Auflg. (2000) S. 262 Rdn. 476

[3] Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

[4] Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

[5] Internet www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

[6] Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

[7] Internet www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

[8] Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 122

[9] Internet www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

[10] Alpmann, Josef Gesellschaftsrecht 7. Aufl. (1994) S.194

[11] http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/kleine_ag/index.html

[12] www.notare-marktplatz.de/informationen/kleine_ag.htm

[13] Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 119

[14] Eisenhardt, Ulrich Gesellschaftsrecht 9. Auflg. (2000) S. 269 Rdn. 488

[15] http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/kleine_ag/index.html

[16] Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 119

[17] Klunzinger, Eugen Grundzüge des Gesellschaftsrechts 9. Auflage (1996) S. 154

[18] http://www.offenbach.ihk.de/kleinag.htm

[19] http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/idem/ag/index.html#Zieldef5

[20] Hopfenbeck, Waldmar Allg. Betriebsiwrtschafts- und Managementlehre 12. Auflg. (1998) S. 119

[21] http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/idem/ag/index.html#Zieldef5

[22] http://www.offenbach.ihk.de/kleinag.htm

Excerpt out of 34 pages

Details

Title
Gründung und Leitung einer AG
College
University of Applied Sciences Nuremberg
Course
Praxisseminar
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
34
Catalog Number
V32913
ISBN (eBook)
9783638335072
ISBN (Book)
9783638735629
File size
527 KB
Language
German
Notes
Zusätzlich enthalten: 15 ergänzende Präsentationsfolien
Keywords
Gründung, Leitung, Praxisseminar
Quote paper
Winfried Düll (Author), 2003, Gründung und Leitung einer AG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/32913

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