Zyperns Beitritt in die Europäische Union - Ein Kandidat wie kein anderer


Mémoire de Maîtrise, 2001

114 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Einführung in die Thematik
1.2. Literatur- und Quellenlage
1.3. Aufbau der Arbeit

2. Geschichte und Entwicklung des Zypern-Konflikts
2.1. Die Entstehung der Republik Zypern
2.2. Die Zypern-Verträge von 1959 und die zyprische Verfassung
2.3. Der Zusammenbruch der Republik Zypern
2.4. Intervention Griechenlands und der Türkei
2.5. Die Festigung der Teilung

3. Die geopolitische Bedeutung Zyperns
3.1. Interessen Griechenlands
3.2. Interessen der Türkei

4. Wirtschaftliche Entwicklung Zyperns von 1974 bis zur Gegenwart
4.1. Wirtschaftliche Entwicklung der Republik Zypern
4.2. Wirtschaftliche Entwicklung der TRNZ

5. Die potentielle Erweiterung zwischen der EU und der Republik Zypern
5.1. Das Assoziierungsabkommen zwischen der EG und der Republik Zypern
5.2. Ansichten der politischen Parteien und Interessengruppen in Zypern
5.3. Interessenlage der EU-Mitglieder
5.4. Ziele und Zeitpläne sowie weitere Entwicklungen der EG-Zypern
Beziehungen

6. Hintergründe des Beitrittsantrags Zyperns in die EU
6.1. Reaktionen auf den Antrag der Republik Zypern
6.2. Strategie der Europäischen Union

7. Staats- und völkerrechtliche Aspekte
7.1. Völkerrechtliche Aspekte
7.2. Verfassungslage und völkerechtlicher Status der Republik Zypern

8. Krisenprävention und Konfliktbearbeitung durch die EU
8.1. Zivile Krisenprävention
8.2. Die Strukurreformen des Amsterdamer Vertrags und die Beschlüsse von
Helsinki
8.3. Regionale Kooperation und Gemeinsame Strategien
8.4. Anreizpolitik der EU hinsichtlich Zyperns Beitrittsproblematik

9. Regelmäßiger Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte 78 Zyperns auf dem Weg zum Beitritt
9.1. Politische Kriterien
9.2. Wirtschaftliche Kriterien

10. Schluß
10.1. Mögliche Szenarien und Konsequenzen eines EU-Beitritts Zyperns
10.2. Der 04. Dezember 2001 und die Hoffnung auf eine gerechte Lösung
10.3. Eigene Stellungnahme

Literaturverzeichnis

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Karten

1. Einleitung

1.1. Einführung in die Thematik

Ungeachtet der geringen geographischen Größe Zyperns[1] und seiner insgesamt auch heute noch relativ kleinen Bevölkerungszahl wirft bereits seine geostrategisch wie ökonomisch bedeutsame Lage zwischen dem europäischen Festland und dem Nahen Osten einige gewichtige Streitfragen auf. Vor allem machen jedoch eine Reihe hochbrisanter Gegensätze zwischen seinen beiden größten Volksgruppen - den orthodoxen Griechen sowie muslimischen Türken - die eigentliche Problematik dieser Insel aus. Beide Volksgruppen fühlen sich seit der erfolgreichen Durchsetzung des Nationalstaats in Südosteuropa ihren jeweiligen „Mutterländern“, Griechenland und Türkei, besonders eng verbunden.

Zudem befindet sich die Insel seit ihrer Unabhängigkeit im Jahre 1960 im Spannungsfeld des übergeordneten griechisch-türkischen Konflikts in der östlichen Ägäis. Die junge Republik mußte sich demnach von Anbeginn mit diesen, sie fundamental bestimmenden Balancebemühungen zwischen den griechischen Zyprern, die seit dem letzten Jahrhundert den Anschluß an das griechische „Mutterland“ verwirklichen wollten, und der zahlenmäßig zwar kleineren, jedoch rechtlich nahezu gleichberechtigt ausgestatteten türkisch-zyprischen Volksgruppe zurechtfinden und auseinandersetzen.

Darüber hinaus hat das Zypern-Problem die zwei NATO-Mitglieder Griechenland und Türkei wiederholt beinahe an einen Krieg herangebracht. Die staatliche und ethnische Teilung der Insel 1974, nachdem Tausende dem Bürgerkrieg von 1963 bis 1974 zum Opfer fielen, hat außerdem die Problematik von staatlicher und nationaler Einheit deutlich werden lassen. Ein Zustand, dessen Erscheinungsformen seitens der von den Zypern-Griechen regierten Republik Zypern mit ihrem international durchgesetzten Alleinvertretungsanspruch als unerträglich empfunden wird. Dagegen setzt sich die zyperntürkische Führung in Nordzypern dafür ein, daß die ethnisch-staatliche Teilung der Insel und damit auch die Existenz der 1983 ausgerufenen Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) endlich auch international anerkannt wird.

Ungeachtet dessen gibt es - im Hinblick auf den EU-Beitrittsprozess Zyperns - aufgrund seiner geographischen Lage und vielfältigen traditionell engen historischen, sprachlichen und sozio-kulturellen sowie ökonomischen und rechtsstaatlichen Beziehungen zum marktwirtschaftlich organisierten Westeuropa wenig Zweifel daran, daß die Inselrepublik insgesamt ein relativ fester Bestandteil Europas ist.

In der vorliegenden Arbeit werden, obwohl das Gewicht der Ausführungen eindeutig auf Zyperns EU-Beitrittsproblematik liegt, auch immer externe Faktoren berücksichtigt, ohne deren Gewichtung die Dynamik der Entwicklungen in Zypern nicht adäquat zu verstehen sind. Die Ereignisse, Entwicklungen und politischen Konstelationen in der Gegenwart können nur sehr begrenzt, ohne die Kenntnis der historischen Bedingungen, begriffen werden.

Die Arbeit vertritt nicht den Anspruch, den Untersuchungszeitraum in allen Einzelheiten wiedergeben zu wollen, sondern beabsichtigt, die historischen Zusammenhänge in ihren für die Gegenwart relevanten Wirkungsweisen darzustellen.

Was macht aber den Beitritt Zyperns scheinbar so unlösbar? Warum scheitern bis heute sämtliche Bemühungen auf internationaler, regionaler und kommunaler Ebene, eine befriedigende Lösung in der Zypern-Frage bzw. Beitrittsproblematik zu erziehlen? Diese Fragen zu beantworten ist Ziel der vorliegenden Arbeit. Daß gerade die Auseinandersetzung mit dieser Thematik viel Fingerspitzengefühl und ein gewisses Einfühlungsvermögen abverlangt, dürfte unstreitig sein.

1.2. Literatur- und Quellenlage

Alle Interessenten, die sich heute mit der Zypern-Frage beschäftigen, sehen sich mit einer Fülle von Literatur zu diesem Thema konfrontiert, sei es aus historischer, soziologischer oder politologischer Perspektive. Die Zypern-Literatur wird von Jahr zu Jahr umfangreicher, und das Inselproblem ist scheinbar ein wissenschaftlich erschöpfend behandelter Gegenstand. Anders verhält es sich hinsichtlich des EU-Beitritts Zyperns.

Da die Zypern-Frage zu den bisher ungelösten Konflikten vergangener und gegenwärtiger Politik gehört, sorgte sie nicht nur für Schlagzeilen in der Weltpresse, sondern war und ist auch für viele Wissenschaftler im englisch-, deutsch-, griechisch-, und türkischsprachigen Raum Anlaß, sich mit dem Inselkonflikt zu beschäftigen.

In den zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen über Zypern wird nur selten versucht, neue Sichtweisen und erkenntnisfördernde Ansätze zu entwickeln. Bis heute wird z.B. in der Zypern-Literatur ein verbissener Streit zwischen pro-griechischer und pro-türkischer Position geführt, und bei gleichem Erkenntnisstand sind aufgrund der ideologischen Differenzen häufig entsprechend gefärbte Interpretationen zu finden.

In diesem Zusammenhang erwies sich als zentrale Forschungsstelle das Zentrum für Europäische Integrationsforschung in Bonn. Dort wurden von dem Autor zahlreiche Quellen eingesehen und zur Bearbeitung des Themas herangezogen. Daneben erwiesen sich das Zentrum für Zypernstudien in Darmstadt, das Zentrum für Türkeistudien in Essen, das Deutsch-Zyprische Forum in Dortmund, das Berghof Forschungszentrum für konstruktive Konfliktbearbeitung in Berlin, die Stiftung Wissenschaft und Politik in Berlin und die Universitäts- und Landesbibliothek in Bonn als reichhaltige Fundstellen.

Die Recherchen im Internet ermöglichten einen direkten Zugang in wichtige und unverzichtbare „Sites“ verschiedener nationaler, internationaler sowie supranationaler Organisationen. Darüber hinaus gelang es dem Autor durch Korrespondenz mit Wissenschaftlern und Journalisten, eine Reihe von wichtigen und aktuellen Informationen zu sammeln.

Die Durchsicht der Literatur hat ergeben, daß sich die Veröffentlichungen zur Zypern-Frage in vier verschiedene Gruppen einteilen lassen:

1. Veröffentlichungen, die versuchen, eine umfassende Analyse des Zypern-Problems zu erarbeiten, wobei entweder ein begrenzter Zeitabschnitt des Konflikts oder entsprechend dem wissenschaftlichen Hintergrund bestimmte theoretische Ansätze schwerpunktmäßig berücksichtigt werden. Dazu zählen Choisis „Wurzeln und Strukturen des Zypernkonflikts 1878 bis 1990“, Dodds „The Cyprus Issue“, sowie Manizades „Kibris: dün, bugün, yarin (Zypern: gestern, heute, morgen),[2] nur um einige zu nennen.
2. Veröffentlichungen, die sich speziell auf bestimmte Ebenen der Zypern-Frage konzentrieren: Beispielsweise auf Zyperns EU-Beitrittsprozeß, sowie auf die staatsrechtlich-verfassungsmäßige Ebene. Einige wichtige Publikationen hierzu sind herausgegeben von Baier-Allen „Looking into the Future of Cypus-EU Relations“, von Axt „Zypern: ein EU-Dilemma“, „Zypern und Acquis politique“, „Cyprus and the European Union“, sowie von Kaikitis „Zypern und die Europäische Union“.
3. Veröffentlichungen, die von offiziellen Stellen in Brüssel, Nikosia, Athen, Ankara herausgegeben wurden. Zum Beispiel „Das Zypern-Problem“ sowie „The Almanac of Cyprus“ veröffentlicht vom Presse- und Informationsamt der Republik Zypern, die vom türkischen Außenministerium herausgegebenen „Cyprus Dokuments“ sowie der Regelmäßige Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
4. Veröffentlichungen, die den Zypern-Konflikt nur als einen Teilaspekt im Rahmen einer thematisch anders gelagerten Studie behandeln. Nennenswert sind hier Axts „Greece and the European Union“, Richters „Die Mittelmeerpolitik der EU“, Wollehs „Zivile Konfliktbearbeitung in ethnopolitischen Konflikten“.

Die vorliegende Arbeit gehört zur zweitgenannten Gruppe, da sie entsprechend der eingangs formulierten Grundlagen einen übergreifenden Interpretationsansatz zum EU-Beitritt Zyperns liefern will. Denn auch in Publikationen, die sich intensiver mit dieser Problematik beschäftigen, wird die Analyse des Beitrittsprozesses im Gesamtkontext nur unzureichend behandelt.

1.3. Aufbau der Arbeit

Bevor die jeweiligen Kapitel kurz dargestellt werden, erscheint es notwendig einige Anmerkungen zu uneinheitlichen Sprachformen sowie Begriffen anzugeben. Anstelle der früher gängigen Schreibweisen „Cypern“, „Zyprioten“ finden in dieser Arbeit – in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen des Auswärtigen Amtes – die Schreibweisen „Zypern“ und „Zyprer“ Verwendung.

Aufgrund der dreisprachigen Tradition Zyperns existieren bei Personen- und Ortsnamen in einigen Fällen verschiedene bzw. unterschiedliche Schreibweisen. Sie werden in der im Deutschen oder Englischen geläufigen Form angegeben. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, daß die Arbeit entsprechend der Regeln der alten Rechtschreibung verfaßt wurde.

Weiterreichend dürfte der jeweilige Umgang mit dem staatlichen Charakter der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) sein. So bezeichnet beispielsweise die Staatsführung der Republik Zypern die TRNZ als „illegales Gebilde“ bzw. als „türkisch-besetztes Gebiet“. Umgekehrt verwenden offizielle Stellen wie Medien in der TRNZ und Türkei die Begriffe „griechisch-(süd)zyprische Regierung“[3] bzw. „Südzypern“ für die Republik Zypern.

Im folgenden Text werden die politischen Einheiten in Zypern als Staaten, die Repräsentanten der beiden Volksgruppen als Regierung, ihre Vertreter als Präsidenten bezeichnet. Mit diesem Sprachgebrauch sind keine Aussagen über den völkerrechtlichen Status beider Einheiten und ihrer Vertreter verbunden. Es handelt sich um eine Terminologie, die die sozialwissenschaftliche Erkenntnis widerspiegelt, daß beide politische Einheiten Staatsqualität mit entsprechenden Institutionen und persönlichen Vertretern haben.[4]

In enger Verbindung damit steht in der Literatur die Verwendung der Bezeichnungen „Invasion“ oder „Intervention“ im Blick auf die Landung türkischer Truppen sowie die blutigen Kampfhandlungen von 1974. Die jeweilige Begriffswahl legt ein Zeugnis von der jeweiligen Gesinnung des Betrachters ab. Der Autor distanziert sich davon.

Aufgrund der methodischen Vorüberlegungen und der Untersuchungsergebnisse empfahl sich die Gliederung der Arbeit in drei Hauptteile. Zu Beginn soll ein historischer Überblick gegeben werden, um das Entstehen und Eskalieren des Konflikts und die Ereignisse, die zur Teilung der Insel führten, kurz zu skizzieren. Ein Kapitel ist den politischen Ereignissen auf und um Zypern gewidmet, sowohl im Hinblick auf ihre geostrategische Bedeutung wie auch auf ihre wirtschaftliche Entwicklung.

Den Hauptteil der Arbeit bildet Zyperns Beitrittsproblematik bzw. -prozeß in die Europäische Union, wobei sowohl juristische als auch wirtschaftspolitische Aspekte Berücksichtigung finden.

Mit möglichen Szeniarien des EU-Beitritts Zyperns und den jüngsten Entwicklungen sowie der eigenen Stellungnahme endet die Arbeit.

2. Geschichte und Entwicklung des Zypern-Konflikts

2.1. Die Entstehung der Republik Zypern

Der Zypern-Konflikt stellt den Kern des griechisch-türkischen Konfliktes dar. Jedoch ist dieser Streitfall erst in den fünfziger Jahren als Belastungsfaktor der Beziehungen zwischen Athen und Ankara entstanden.

Die dritt größte Mittelmeerinsel ist seit ihrer Eroberung 1571 durch das Osmanische Reich von den Venezianern, hauptsächlich von zwei Ethnien bevölkert: Griechen und Türken.[5]

Das Osmanische Reich ging als Verlierer aus dem Osmanisch-Russischen Krieg von 1877/78 hervor. In einem darauffolgenden Vertrag wurde Zypern vorübergehend an Großbritannien „vermietet“ (4. Juni 1878). Als Gegenleistung verpflichtete sich Großbritannien zum Beistand im Falle möglicher russischer Aggressionen. Völkerrechtlich blieb Zypern Teil des Osmanischen Reiches bis 1914, bis Großbritannien nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges die Insel offiziell annektierte. Die neu gegründete Republik Türkei sowie Griechenland haben diese Annexion 1923 im Vertrag von Lausanne anerkannt. 1925 erklärten die Briten Zypern zur Kronkolonie.[6]

Während der britischen Hoheit genoß Zypern einen Autonomiestatus. Die osmanische Tradition der Selbstverwaltung der beiden Volksgemeinschaften in ihren inneren Angelegenheiten, sowie die Rolle des griechisch-orthodoxen Erzbischofs als Repräsentant der Interessen der griechischen Volksgruppe wurde beibehalten.[7]

Zu einem Streitfall wurde Zypern 1950 als Griechenland im Rahmen der Entkolonialisierungswelle die Anwendung des Selbstbestimmungsprinzips auch für Zypern forderte und einen diesbezüglichen Antrag bei den Vereinten Nationen stellte. Griechenlands Forderung sah die Abhaltung einer Volksabstimmung vor, bei der die gesamte Bevölkerung über den zukünftigen Status der Insel entscheiden sollte. Athen ignorierte hierbei die Existenz von zwei verschiedenen Volksgruppen in Zypern. Bei einer einfachen Mehrheitsabstimmung ohne die Berücksichtigung der ethnisch-demographischen Situation wäre die zahlenmäßig kleinere türkische Volksgruppe überstimmt worden.

Als die griechischen Bemühungen, einen Anschluß an Griechenland durch die Mehrheitsabstimmung zu erreichen, scheiterten, wurde 1952 unter der Aufsicht des Erzbischofs Makarios III[8] eine Untergrundorganisation, kurz EOKA[9] genannt, gegründet. Die EOKA verübte Anschläge auf Briten und britische Einrichtungen mit dem Ziel „Enosis“, die Vereinigung mit Griechenland zu erreichen. Gegen Ende der fünfziger Jahre richtete sich die EOKA mehr und mehr gegen die türkisch-zyprische Bevölkerung, die in nationalistischen Kreisen als eines der wichtigsten Hindernisse auf dem Weg zur Vereinigung mit Griechenland betrachtet wurde. Durch die Aktionen der EOKA wurden zwischen 1955 und 1958 hunderte türkische Zyprer sowie griechisch-zyprische Enosis-Gegner ermordet.[10] Türkische Zyprer wurden aus dutzenden gemischt bevölkerten Dörfern vertrieben. Die EOKA wollte durch ihre Gewaltaktionen die türkischen Zyprer dazu bringen, die Insel zu verlassen. Diese reagierten mit der Schaffung einer „Türkischen Widerstandsorganisation“ (TMT), die bewaffnet gegen die EOKA vorging.[11] Die türkisch-zyprische Forderung sah die Teilung (Taksim) der Insel vor und zwar in zwei streng voneinander getrennte Gebiete.

Nach der erfolglosen Anrufung der Vereinten Nationen (VN) im Jahr 1954 appellierte Athen in der Zeit bis zur Gründung der Republik Zypern weitere vier Mal an die VN eine Resolution zugunsten der Selbstbestimmung Zyperns herbeizuführen. Nach mehreren Ablehnungen seitens der VN-Generalversammlung die Zypern-Frage in die Traktandenliste der 11. Jahrestagung aufzunehmen, brachte die Generalversammlung am 26. Februar 1957 in der Resolution 1013 (XI) ihren ersten Wunsch zum Ausdruck, daß eine „friedliche, demokratische und gerechte Lösung im Einklang mit den Prinzipien und den Zielen der Vereinten Nationen“ gefunden wird. Ein Resolutionsentwurf betreffend der Führung von weiteren Verhandlungen zwecks Anwendung des Selbstbestimmungsrechts fand an der 12. Jahrestagung (14. Dezember 1957) nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.[12]

Der neue britische Premierminister Harold Macmillan sah sich nach der Niederlage in der Suez-Krise gezwungen, im Juni 1958 die britische Zypern-Politik elementar zu verändern. Zur Wahrung britischer Sicherheitsinteressen im Nahen und Mittleren Osten schien Zypern nicht mehr in dieser Form erforderlich zu sein. Da weder die griechische „Anschluß“-, noch die türkische „Teilungs“-Forderung durchsetzbar waren, fanden im Dezember 1958 erste Gespräche der Außenminister Griechenlands und der Türkei über die Unabhängigkeit Zyperns statt.[13]

2.2. Die Zypern-Verträge von 1959 und die zyprische Verfassung

Die Rahmenverträge für eine endgültige Lösung des Konflikts wurden von den Außenministern Großbritanniens, Griechenlands und der Türkei sowie von beiden zyprischen Volksgruppenführern am 11. Februar 1959 in Zürich ausgearbeitet und anschließend am 19. Februar in London unterschrieben. Die Basisstruktur der Republik Zypern wurde in diesen Verträgen festgelegt. Demnach sieht die zyprische Verfassung ein Präsidialsystem vor, mit einem griechisch-zyprischen Präsidenten und einem türkisch-zyprischen Vizepräsidenten.[14]

Beide werden von den jeweiligen Volksgruppen[15] für fünf Jahre gewählt. Ihren Befugnissen nach sind der Präsident und der Vizepräsident faktisch gleichgestellt. Der Präsident bestimmt sieben griechisch-zyprische Minister und der Vizepräsident drei türkisch-zyprische Minister des 10-köpfigen Kabinetts, wobei einer der wichtigsten Minister (Außen-, Verteidigungs- oder Finanzminister) türkischer Zyprer sein soll. Der Präsident und der Vizepräsident haben in bestimmten Angelegenheiten das Recht ein Veto gegen Beschlüsse des Parlaments oder der Exekutive einzulegen, diese Beschlüsse an die jeweiligen Organe zur Überarbeitung zurückzusenden oder an das Verfassungsgericht weiterzuleiten. Über diese Rechte verfügen sie im allgemeinen in Fragen der Außenpolitik oder hinsichtlich der Beschlüsse des Parlaments, die eine Volksgruppe gegenüber der anderen diskriminieren.

Das Parlament setzt sich aus 35 griechischen (70%) und 15 türkischen (30%) Abgeordneten zusammen, die von den jeweiligen Volksgruppen gewählt werden. In Angelegenheiten, die Steuern, Wahlgesetze und Kommunalverwaltungen betreffen sind bei Abstimmungen getrennte Mehrheiten für die griechischen und türkischen Abgeordneten vorgesehen. In allen anderen Angelegenheiten wird mit einfacher Mehrheit, ohne Berücksichtigung der ethnischen Abstammung abgestimmt.

Religiöse, kulturelle und Bildungsangelegenheiten beider Volksgruppen fallen in die Kompetenz der Griechischen bzw. Türkischen Gemeindekammer (Communal Chamber), deren Mitglieder aus Angehörigen der jeweiligen Volksgruppen bestehen und gewählt werden. Diese können sowohl in ihren Kompetenzbereichen Steuern erheben als auch Finanzmittel von Griechenland und der Türkei erhalten.

Die Vergabe der Stellen im öffentlichen Dienst und im Polizeiapparat erfolgte nach dem nationalen Proporz 70:30. Für die 2000-Mann zählende Armee wurde ein Verhältnis von 60:40 eingeführt. Die Schlüsselposition im öffentlichen Sektor und der Verwaltung (Armee, Polizei und Gendarmerie) sind gemeinsam zu ernennen, wobei der Stellvertreter des Designierten jeweils der anderen Volksgruppe angehören soll.

Griechisch und Türkisch werden offizielle Amtssprachen. In den fünf großen Ortschaften Zyperns (Nikosia, Famagusta, Paphos, Limassol und Larnaka)[16] werden für beide Volksgruppen getrennte Stadtverwaltungen eingerichtet.

Die Rechtsprechung soll in Fällen, in denen die Parteien der gleichen Volksgruppe angehören, von Richtern dieser Volksgruppe erfolgen. In Kriminalfällen zwischen Angehörigen verschiedener Volksgruppen soll sich das Gericht aus Mitgliedern beider Volksgruppen zusammensetzen, die vom Obersten Gerichtshof zu bestimmen sind. Dem Verfassungsgericht soll ein griechischer und türkischer Zyprer sowie ein neutraler Präsident[17] angehören.[18]

Ein wichtiger Bestandteil der Zypern-Verträge von 1959 war der sogenannte Garantievertrag (Treaty of Guarantee) zwischen der Republik Zypern auf der einen und Großbritannien, Griechenland und der Türkei auf der anderen Seite. In diesem Vertrag verpflichteten sich die Vertragsparteien, die vertragliche und verfassungsrechtliche Ordnung in der Republik Zypern zu schützen und zu verteidigen. Desweiteren wurde jegliche politische oder wirtschaftliche Union Zyperns (oder eines Teils des Territoriums) an ein anderes Land ausdrücklich verboten (§ 1). Der Vertrag sieht eine gemeinsame Konsultation der drei Garantiemächte Großbritannien, Griechenland und der Türkei im Falle der Gefährdung der Vertragsbestimmungen vor. In einem solchen Falle erhalten alle drei Garantstaaten, wenn eine gemeinsame Aktion nicht möglich ist, das Recht allein zu intervenieren, um die vertragliche Ordnung wiederherzustellen (§ 3). Während Großbritannien durch den Garantievertrag die Souveränität über zwei Militärstützpunkte erhielt, sah ein Verteidigungspakt (Allianzvertrag) zwischen Zypern, Griechenland und der Türkei die Stationierung von 950 Soldaten aus Griechenland und 650 Soldaten aus der Türkei auf der Insel vor.

Die Republik Zypern wurde somit am 16. August 1960 proklamiert. Der Garantievertrag und der Allianzvertag beschränkten jedoch die Unabhängigkeit Zyperns, da sie sowohl die Verteidigung der Insel nach außen, als auch deren Verteidigung nach innen durch diese drei „Garantstaaten“ vorsehen.[19]

2.3. Der Zusammenbruch der Republik Zypern

Die ersten drei Jahre der Republik sind im Rückblick, trotz wichtiger Streitfragen bezüglich des Haushaltes oder der Verfassungsbestimmungen hinsichtlich der getrennten Kommunalverwaltungen, als relativ friedlich zu bezeichnen.

Der offene Konflikt brach jedoch Ende 1963 mit der Initiative des Präsidenten, Erzbischof Makarios aus, durch welche die wesentlichen Bestimmungen der Verfassung und der Staatsstruktur geändert werden sollte. Das Vorschlagspaket von Präsident Makarios sah die Abschaffung der wichtigsten Bestimmungen vor, die den Organen der Republik und der Verfassung den binationalen Charakter gaben. Eine Annahme dieser Änderungsvorschläge hätte die Transformation der binationalen Partnerschaftsrepublik in einen griechischen Nationalstaat bedeutet, in dem die türkische Volksgruppe lediglich über einen Minderheitenstatus[20] verfügt.

Die Änderungsvorschläge von Makarios sahen folgende Änderungen vor:

- die Abschaffung der Vetorechte des Präsidenten und des Vizepräsidenten;
- deren direkte Wahl durch eine einheitliche Abstimmung durch die gesamte Bevölkerung;
- einheitliche Abstimmungen mit einfachen Mehrheiten im Parlament in allen Angelegenheiten;
- die Vereinheitlichung der Kommunalverwaltungen bzw. Justizverwaltungen;
- die Senkung des Anteils der türkischen Zyprer in der Armee und Polizei sowie einfache Mehrheitsabstimmungen in der Kommission für die Vergabe von öffentlichen Stellen.

Getrennte Abstimmungen im Parlament, die getrennte Wahl der Abgeordneten und des türkisch-zyprischen Vizepräsidenten waren die Basis für die Sicherstellung der Gleichberechtigung und die Mitbestimmung der türkisch-zyprischen Volksgruppe. Die Vorschläge von Präsident Makarios standen nicht nur im klaren Gegensatz zum Wortlaut und Geist der Verfassung, sie rüttelten an der Basis der Konfliktregelung von 1959.[21]

Als die Türkei sowie der türkisch-zyprische Vizepräsident Fazil Kütschük und die türkisch-zyprischen Abgeordneten die Vorschläge von Makarios einstimmig ablehnten, starteten am 21. Dezember 1963 griechisch-zyprische bewaffnete Kräfte militärische Aktionen gegen die türkisch-zyprische Zivilbevölkerung auf der gesamten Insel. Daß diese Angriffe lange im voraus von der griechisch-zyprischen Führung geplant waren, stellte sich in den folgenden Jahren mit der Veröffentlichung der diesbezüglichen Dokumente in der griechischen Presse heraus: der sogenannte “Akritas-Plan“ belegt die Politik von Makarios, durch eine Verfassungskrise einen Vorwand für eine militärische Aktion gegen die türkisch-zyprische Zivilbevölkerung zu schaffen und die Kontrolle über den gesamten Staatsapparat zu erlangen.[22]

Auf die gewalttätigen Aktionen der griechisch-zyprischen paramilitärischen Verbände reagierte die türkisch-zyprische Führung mit der Gruppierung der türkischen Zyprer in mehreren Enklaven, die über die gesamte Insel verstreut lebten. In den folgenden Jahren wurden diese Enklaven sowie die abgesperrten türkischen „Ghettos“ in den größeren Ortschaften von den griechisch-zyprischen Truppen belagert.

Während die griechisch-zyprische Führung jegliche türkische Mitwirkung in den gemeinsamen Organen und Institutionen der Republik zum Teil auch mit Gewalt verhinderte, reagierte die türkisch-zyprische Führung parallel hierzu mit der Errichtung einer separaten Administration für die türkisch-zyprischen Enklaven. De facto entstanden bereits zwei getrennte Verwaltungen für beide Volksgemeinschaften. Die Stationierung von VN-Friedenstruppen (UNFICYP) auf der Insel im Jahre 1964 konnte den regelmäßigen Ausbruch von Zusammenstößen zwischen militärischen Einheiten der griechischen und türkischen Zyprer nicht verhindern. Im Jahre 1967 kam es soweit, daß die Türkei direkt militärisch in den Konflikt intervenierte, als griechisch-zyprische und die in Zypern stationierten griechischen Truppen kurz vor der Eroberung der türkischen Enklave Erenköy standen.[23]

2.4. Intervention Griechenlands und der Türkei

Die Beteiligung Griechenlands an den Kämpfen in Zypern ab 1964 nahm Dimensionen an, die für die türkischen Zyprer einer Invasion Griechenlands gleich kamen. Während die Vorgängerregierungen von Konstantin Karamanlis diplomatischen Druck auf die griechisch-zyprische Führung ausübte, um eine diplomatische Regelung des Konflikts zu erzielen, änderte sich die Zypern-Politik Athens unter der Regierung von Georgios Papandreou. Ab Juli 1964 entsandte Griechenland etwa 20.000 Soldaten nach Zypern. Die griechischen Truppen sollten die militärischen Verbände von Makarios und die EOKA bei einer militärischen „Lösung“ unterstützen. Zusammen mit der von Makarios neu geschaffenen „Nationalgarde“ beteiligten sich Griechenlands Truppen an den militärischen Aktionen gegen die türkischen Enklaven.

Erst nach der offenen Intervention der Türkei im Jahre 1967, bei der türkische Kampfflugzeuge griechische Stellungen in Erenköy bombardierten, wurde ein Rückzug der griechischen Truppen aus Zypern bzw. die Verringerung ihrer Truppenpräsenz durch die VN durchgesetzt. Die Zahl der griechischen Soldaten wurde jedoch bis heute nicht auf die vertraglich vereinbarte Größe zurückgeführt.[24]

Nach der Machtübernahme des Militärs in Griechenland verschärften sich die Beziehungen zwischen Makarios und Athen. Die Militärregierung in Griechenland zweifelte an dem politischen Willen des Erzbischofs, einen Anschluß der Insel an Griechenland zu erreichen.[25]

Des weiteren mißtraute die Athener Junta dem neutralen Kurs und den engen Beziehungen von Makarios mit der Sowjetunion. Makarios dagegen setzte seine Politik der Unterdrückung türkischer Zyprer fort, gleichzeitig rückte er von seiner Maximalforderung „Enosis“ ab. Dieses ursprüngliche Ziel betrachtete er als momentan undurchsetzbar. Außerdem stand für ihn ein Anschluß an Griechenland wegen der dort herrschenden Militärdiktatur zu diesem Zeitpunkt nicht zur Diskussion. Makarios´ Absicht war es eher, die Zypern-Türken dazu zu bringen, ihren Widerstand gegen eine griechisch dominierte aber unabhängige Republik aufzugeben und sich mit einem Minderheitenstatus zufriedenzustellen.[26]

Die türkisch-zyprische Führung betrachtete statt dessen die Verfassungsgrundlage von 1960 als nunmehr überholt und forderte die Ausarbeitung eines neuen Staatssystems, das die Sicherheitsbedürfnisse der Zypern-Türken, ihre Gleichberechtigung sowie eine stärkere Autonomie der Volksgruppen in den inneren Angelegenheiten berücksichtigt.

Im Juli 1974 kam es zum offenen Bruch zwischen Athen und Präsident Makarios. Nach mehreren von Athen geplanten aber gescheiterten Attentaten auf Makarios forderte dieser am 2. Juli den vollständigen Rückzug der militärischen Verbände Griechenlands von Zypern, die er als eine „Bedrohung der Unabhängigkeit“ bezeichnete. Griechenland reagierte mit einem Staatsstreich am 15. Juli 1974. Die von Präsident Makarios selbst entgegen allen vertraglichen Vereinbarungen geschaffene „Nationalgarde“ beschoß auf Befehl Athens den Präsidentenpalast. Ein rechtsradikaler Aktivist der EOKA, Nikos Sampson, der dafür bekannt war, eigenhändig zahlreiche türkisch-zyprische Zivilisten ermordet zu haben, wurde zum Präsidenten ernannt. Auf der ganzen Insel wurde eine regelrechte Jagd nach Enosis-Gegnern und Makarios-Anhängern gestartet. Makarios selbst konnte über die britischen Militärstützpunkte fliehen. In einer Rede vor dem UN-Sicherheitsrat warf er Griechenland vor, Zypern militärisch besetzt zu haben und äußerte seine Besorgnis über die Sicherheit aller Zyprer.[27]

In den darauf folgenden Tagen führte der türkische Ministerpräsident Bülent Ecevit[28] Konsultationen mit der britischen Regierung, um eine gemeinsame Intervention im Sinne der Garantieverträge zu erreichen. Als London keine Bereitschaft für eine militärische Intervention zeigte, solange ihre souveränen Militärstützpunkte nicht bedroht würden, entschied sich die Türkei im Sinne des Artikels 4 des Garantievertrages dazu, allein zu handeln.

Am 20. Juli landeten türkische Truppen an der zyprischen Nordküste und besetzten einen Korridor zwischen Kyrenia und der Hauptstadt Nikosia. Das besetzte Gebiet entsprach zum größten Teil dem Territorium der größten türkisch-zyprischen Enklave. Die türkische Militärintervention führte einerseits zum Rücktritt des von der Athener Junta eingesetzten Nikos-Sampson-Regimes in Zypern aber andererseits auch zum Sturz des Militärregimes und zur Rückkehr der Demokratie in Griechenland.[29]

Nach einem Waffenstillstandsbeschluß führten die Außenminister Großbritanniens, Griechenlands und der Türkei sowie Vertreter der beiden Volksgruppen im Juli und August 1974 Verhandlungen über ein neues Staatsmodell für Zypern. Griechenland und die griechisch-zyprische Delegation verlangten eine Rückkehr zur Verfassungsordnung von 1960, die sie in den Jahren zuvor als ungerecht und undurchführbar bezeichnet hatten. Die türkische Seite unterbreitete einen Plan, der die Errichtung von fünf autonomen Kantonen in den Siedlungsgebieten der Zypern-Türken vorsah.[30]

Außerhalb der von den türkischen Einheiten kontrollierten Zone wurden die Angriffe der griechisch-zyprischen Truppen auf die türkisch-zyprische Zivilbevölkerung fortgesetzt. Während ein Teil der Zypern-Türken „zu ihrem eigenen Schutz“ in Lagern interniert wurden, wurde ein anderer Teil aus 33 weiteren Dörfern vertrieben. Sie wurden in sechs Dörfern (Aloa, Sandallaris, Maratha, Tokhni, Ziyi und Mari) von griechisch-zyprischen Truppen regelrecht massakriert.

Als ein letztes Ultimatum der Türkei zur Beendigung der Angriffe auf die türkisch-zyprische Bevölkerung und die Abfassung einer prinzipiellen Absicherungserklärung der griechischen Seite hinsichtlich der Ausarbeitung einer neuen Friedensregelung unbeantwortet blieb, rückten die türkischen Truppen auf eine Linie, die ungefähr der heutigen Demarkationslinie entspricht, auf etwa ein Drittel der Inselfläche.[31]

2.5. Die Festigung der Teilung

Zur Verstärkung ihrer Verhandlungsposition gegenüber der griechisch-zyprischen Führung, die sich als die legitime Regierung der Republik Zypern vorstellte, rief eine konstituierende Versammlung im türkisch kontrollierten Teil der Insel am 13. Februar 1975 die Errichtung des „Türkischen Bundesstaates von Zypern“ aus.[32] Dieser verstand sich nicht als eine unabhängige, souveräne Republik, sondern als ein türkisch-zyprisches Bundesland, das sich im Rahmen einer Föderation mit einem noch zu errichtenden griechisch-zyprischen Bundesland zu eine „Bundesrepublik Zypern“ vereinen sollte.

Am 2. August 1975 wurde in Wien ein Abkommen zwischen den beiden zyprischen Volksgruppen-Führungen getroffen, das einen Transfer der griechischen Bevölkerung vom türkisch kontrollierten Norden in den griechischen Süden und der noch im Süden verbliebenen türkischen Bevölkerung in den Norden unter der Aufsicht des Internationalen Roten Kreuzes ermöglichte. Von dem „freiwilligen“ Bevölkerungstransfer in beide Richtungen waren etwa 180.000 Zypern-Griechen aus dem Norden und 40.000 Zypern-Türken aus dem Süden betroffen.[33]

Die unzähligen Verhandlungsrunden, die seit Jahrzehnten unter der Aufsicht der Vereinten Nationen laufen, sowie zahlreiche Vermittlungsversuche von Drittländern sind bisher am Mangel an Bereitschaft für Zugeständnisse der politischen Verantwortungsträger beider Seiten gescheitert. Die Verantwortung für ein Scheitern dieser Bemühungen tragen in erster Linie die beiden zyprischen Führungen.

Die Ausrufung der Unabhängigkeit und die Errichtung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ)[34], anstelle des bisherigen Bundesstaates in Nordzypern, hat bisher zu keiner Lösung des Konfliktes beigetragen, da bis heute die erhoffte Anerkennung durch die internationale Staatengemeinschaft ausblieb.[35]

Die fortdauernde Aufrüstung beider Inselteile sowie die geplante Stationierung von S-300 Boden-Luft-Raketen und die Errichtung eines Militärstützpunktes durch Griechenland im Südwesten Zyperns (bei Paphos), führte 1997/98 zu einer neuen Zuspitzung des Konflikts. Das Auftauchen neuer Streitfälle in der Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei, kombiniert mit der starken militärischen Präsenz dieser Staaten in den jeweiligen Inselteilen, birgt die potentielle Gefahr der Austragung eines militärischen Konfliktes zwischen Athen und Ankara, unter Einbeziehung der beiden zyprischen Staaten.[36]

3. Die geopolitische Bedeutung Zyperns

Ruehl beschreibt in seinem Aufsatz „Die Zypernkrise von 1974“ die strategische Lage Zyperns wie folgt:

„In einem Umkreis von 600 km Luftlinie von Nikosia liegen Kairo, der Golf von Suez, der Golf von Akaba, Teile Jordaniens, Israel und der größte Teil Syriens. In einem Umkreis von 1.200 km Aktionsradius können auf dem Luftwege der Westen Irans, der Persische Golf, Teile Arabiens, das Rote Meer, Teile Ägyptens im Süden und natürlich der gesamte Norden des Landes, der griechische Poleponnes, Trazien und Mazedonien bis zur bulgarischen Grenze, die türkische Schwarzmeerküste und Teile des westlichen Kaukasus erreicht werden. Damit ist ein breiter Fächer von lufttaktischen und luftstrategischen Operationen von zypriotischen Startbahnen aus gegeben. Diese Lage hat Zypern auch den Beinamen unversänkbarer Flugzeugträger gegeben.“[37]

Drei Jahrhunderte lang war diese geostrategische Insel nur ein Teil im Randgebiet des Osmanischen Reiches gewesen. Erst das Aufkommen der imperialistischen Ära und die damit verbundene Kolonialpolitik Großbritanniens schufen die Voraussetzungen für die zunehmende geostrategische Bedeutung der Insel. Zypern als ein zusätzliches Glied in der Stützpunktkette Gibraltar-Malta-Suez konnte den Einfluß Großbritanniens im Mittelmeerraum stärken und zur Sicherung des Seeweges nach Indien beitragen. Die Besetzung Zyperns im Jahre 1878 war ein Ergebnis der britischen „stepping stones politics“, um die Stellung Großbritanniens als Weltmacht zu konsolidieren.

Die ersten Ölfunde Anfang dieses Jahrhunderts ließen das Interesse des Empire am Nahen und mittleren Osten anwachsen. Der Stellenwert aller britischen Stützpunkte in dieser Region erhöhte sich, und Zypern wurde aufgrund seiner geostrategischen Position ein wichtiger Ausgangspunkt im östlichen Mittelmeer zur Sicherung der Ölrouten.[38]

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges begann der Niedergang des British Empire. Großbritannien verlor in den 40er und 50er Jahren im Zuge der nationalen Emanzipationsbestrebungen und des Entkolonialisierungsprozesses die meisten seiner Kolonien.

In Zusammenhang mit der Entstehung militärisch-politischer Blöcke nach dem Zweiten Weltkrieg diente die Präsenz Großbritanniens in Zypern vor allem den Interessen der Westmächte. Die Insel wurde ein wichtiger Faktor in deren strategisch-politischer Gesamtplanung für den Nahen und Mittleren Osten, da die Erdölvorkommen in dieser Region für die Weltwirtschaft rasch an Bedeutung gewannen.

Die Briten verlegten deshalb nach der Beendigung ihres Mandates in Palästina und nach dem Rückzug aus Ägypten 1954, ihre Land-, Luft- und Marinestreitkräfte nach Zypern. In bestimmten Gebieten wie den Militärstützpunkten[39] in Aktrotiri und Dhekelia (Republik Zypern), wurden nach der Unabhängigkeit Zyperns, die Hochheitsrechte Großbritanniens aufrechterhalten. Diese Stützpunkte dienen heute noch hauptsächlich nachrichtendienstlichen Zwecken.[40]

3.1. Interessen Griechenlands

Während der osmanischen Ära in Zypern von 1571 bis 1878, wuchs die griechisch-orthodoxe Kirche zu einer zentralen Institution heran, die das intellektuelle und kulturelle Leben der griechischen Zyprer prägte. In ihrer Rolle als „Trägerin und Beschützerin“ der hellenistischen Kultur wurde die griechisch-orthodoxe Kirche für das „Griechentum“ zum einzigen Symbol seiner ethnischen und religiösen Identität. Historisch gesehen wurde die Funktion der griechisch-orthodoxen Kirche als Vertreterin der hellenistischen Werte und Ideale durch das Weitertragen des byzantinischen Erbes legitimiert, dessen ideologisch-politische Konzeption auf der gegenseitigen Verschmelzung von Kirche und Staat beruhte.

Im Jahre 1830 wurde der neugriechische Staat gegründet. Zu diesem Zeitpunkt verkörperte er lediglich einen kleinen Ausschnitt aus der gesamten Welt des Hellenismus. Nur etwa jeder dritte Grieche lebte in dem unfertigen Nationalstaat. Die Mehrheit der Hellenen befand sich auch weiterhin unter osmanischer Herrschaft. Die „Megali Idea“ (Große Idee) beinhaltete die Sammlung aller Hellenen in einem Staat mit Konstantinopel als Hauptstadt. Die Forderung mußte zur Konfrontation führen, insbesondere mit dem Osmanischen Reich, denn dort lag der größte Teil der von der Magali Idea beanspruchten Gebiete. 1921 unternahm Griechenland militärische Schritte zur „Befreiung“ der kleinasiatischen Hellenen. Daraufhin kam es zum Krieg mit der Türkei,[41] welcher nicht nur zur Vernichtung der griechischen Truppen führte sondern auch zur Vertreibung nahezu aller Griechen aus Kleinasien. Außerhalb Griechenlands gab es allerdings griechisch besiedelte Territorien wie Zypern, deren Vereinigung mit dem nationalen Mutterland auch weiterhin langfristiges Ziel Athener Außenpolitik darstellte.[42]

Es sei darauf hingewiesen, daß seit der Mitgliedschaft Griechenlands in der EG/EU, Enosis nicht mehr offizielles Ziel der griechischen Außenpolitik ist.[43]

[...]


[1] Das Kumpfer-Element gibt Zypern (lat. aes Cyprium) seinen Namen. Vgl. Duden - Deutsches Universal Wörterbuch. Mannheim; Wien; Zürich 1983, S. 751.

[2] Diese und weitere Übersetzungen aus dem Türkischen sowie Englischen stammen vom Autor.

[3] Türkisch ~ (Güney) Kibris Rum Yönetimi

[4] So Kramer, Heinz: Zypern in der EU – Kein Kandidat wie jeder andere. Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) – AP 3141. Berlin, Oktober 2000 und auch Axt, Heinz-Jürgen: Zypern – ein EU-Dilemma? Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.), Bonn 2001.

[5] Vgl. Choisi, Jeanette: Wurzeln und Strukturen des Zypernkonfliktes 1878 bis 1990 (Diss.). Stuttgart 1993, sowie Vgl. Dalrymple, William: Two civilisations entwined in history, in: Independent 12.10.2001.

[6] Vgl. Manizade, Dervis: Kibris: dün, bugün, yarin (Zypern: gestern, heute, morgen). Istanbul 1975, S. 29ff.

[7] Vgl. Rumpf, Christian: Die staats- und völkerrechtliche Lage Zyperns, in: Europäische Grundrechte-Zeitschrift, 24. Jg., Heft 21-22. Heidelberg, 23. Dezember 1997, S. 533ff.

[8] Laienname Michalis Mouskos (1913-1977). Kirchenführer der orthodoxen Zypern-Griechen und erster Präsident der Republik Zypern. Über dessen Impulse für den Anschluß Zyperns an Griechenland siehe Vgl. Zervakis, Peter: Historische Grundlagen, in: Südosteuropa Handbuch, Band VIII. Göttingen 1998.

[9] „Nationale Organisation zyprischer Kämpfer“. Sie wurde durch den aus Zypern stammenden Griechen Georgios Th. Grivas gegründet. Er wurde für die Zerstörung mehrerer türkisch-zyprischer Dörfer verantwortlich gemacht. 1968 baute er die EOKA-B als Nachfolgeorganisation der EOKA auf, mit dem Ziel, Makarios zu stürtzen und den Anschluß der Insel an Griechenland herbeizuführen. Vgl. Grothusen, Klaus-Detlef/Winfried Steffani/Peter Zervakis (Hg.): Südosteuropa Handbuch, Band VIII. Göttingen 1998.

[10] Über die Zahl der Opfer herrscht in der Literatur Uneinigkeit, Zervakis (1998) gibt z.B. 200 Tote an.

[11] Vgl. Salih, Halil Ibrahim: Cyprus. The Impact of Diverse Nationalism on a State. University of Alabama 1978, S. 7-17. Auch Vgl. Artuc, Ibrahim: Kibris´ta savas ve baris (Krieg und Frieden in Zypern). Istanbul 1989, S. 38-44. Dagegen Vgl. Tzermias, Pavlos: Geschichte der Republik Zypern. Tübingen 1998, S. 103ff.

[12] Vgl. Varvaroussis, Paris: Deutschland und die Zypernfrage. Die UN- und EU-Vermittlung. Eine Dokumentation 1954-1994, München 1995, S. 135ff.

[13] Vgl. Soysal, Mümtaz: A Solution for Cyprus Through Statehood, in: Perceptions (Journal of International Affairs). Volume IV – Nr. 3. September-November 1999, S. 54-58.

[14] Stephen, Michael: Die Zypernfrage. Britisch-Nordzypern Parlamentariergruppe (Hg.), Köln 1999, S. 16ff.

[15] Griechische Zyprer 78%, türkische Zyprer 18%, Maroniten, Armenier, Latiner 4%. Die Gesamtbevölkerung beläuft sich auf 762.887 (Juli 2001), in: CIA – The World Factbook, in: (http://cia.gov.cia/publications /factbook/geos/cy.html), 22.11.2001. Anders die Europäische Union: griechische Zyprer 640.000 (1998), türkische Zyprer 88.000. Ferner wird darauf hingewiesen, daß offizielle Stellen in Nordzypern die Zahl der Zypern-Türken als 200.000 angeben, in: (http://europa.eu.int/comm/enlargement/cyprus/index.htm), 02.10.2001.

[16] Nikosia (~ türk. Lefkosa), Famagusta (~ türk. Magusa), Paphos (~ türk. Baf).

[17] Präsident des zyprischen Verfassungsgerichts war der Heidelberger Jurist Prof. Dr. Ernst Forsthoff.

[18] Die Verfassung der Republik Zypern: Jahrbuch für Öffentliches Recht der Gegenwart, Bd.10 (1961) S. 496-525

[19] Vgl. Der Zypernkonflikt und der Beitritt von Zypern in die Europäische Union: Zentrum für Türkeistudien (Hg.). ZfT-aktuell Nr. 59. Essen, März 1998, S. 3-5.

[20] Zum Unterschied zwischen „Minderheit“ und „Volksgruppe“ siehe Wittmann, F./Graf S. Bethlen (Hg.): Volksgruppenrecht – Ein Beitrag zur Friedenssicherung. München 1980, S. 9.

[21] Vgl. Joseph, S. Joseph: Cyprus - Ethnic Conflict and International Politics. Ipswich 1997, S. 81-82.

[22] Vgl. Evran, Mustafa: Türkiye-Avrupa iliskileri cercevesinde Kibris´in Avrupa Birligi´ne üyeligi (Zyperns Beitritt in die Europäische Union im Rahmen der europäisch-türkischen Beziehungen, in: (http://www.pubinfo.gov.nc.tr/eu/ab2.htm), 16. August 2001.

[23] Vgl. Heinze, Christian: Cyprus 2000. München 1999, S. 10-13.

[24] Richter, A. Heinz: Ursachen und Perspektiven des Zypernkonflikts vor dem Hintergrund regionaler Interessengegensätze sowie möglicher Beiträge der EU zur Überwindung des Zypernproblems, in: Die Mittelmeerpolitik der EU. Wulfried Zippel (Hg.). Schriftenreihe des Arbeitskrieses Europäische Integration e.V. Band 44. Baden-Baden 1999, S. 138-140

[25] Ebenda, S. 140-142.

[26] Sherman, Arnold: Zypern – Die gefolterte Insel. Der griechisch-türkische Zypernkonflikt und seine Hintergründe. Freiburg 1999, S. 32-35.

[27] Ebenda, S. 35-46.

[28] Ecevit führt gegenwärtig – wie im Jahr der Intervention (1974)- eine Drei-Parteien-Koalition an.

[29] Artuc, Ibrahim: Kibris´ta savas ve baris (Krieg und Frieden in Zypern). Istanbul 1989, S. 93-106.

[30] Ebenda, S. 253-256.

[31] Özden, Kemal: Die Zypernfrage. Darmstadt, März 1997, S. 6-7.

[32] Türkisch: “Kibris Türk Federe Devleti (KTFD) “.

[33] Brey, Hansjörg/Heinritz, Günter: Bevölkerungsverteilung und Siedlungsstruktur in Zypern nach 1974. Beihefte zum Tübinger Atlas des Vorderen Orients. Reihe B (Geisteswissenschaften) Nr. 76. Wiesbaden 1988, S. 31f. Brey gibt an, daß die Flüchtlingszahlen in der Literatur variieren und daher nur grobe Zahlen angegeben werden können.

[34] Türk. “Kuzey Kibris Türk Cumhuriyeti (KKTC)“.

[35] Im Zypern-Artikel des Meyers Grosses Hand-Lexikon A-Z. Mannheim; Leipzig; Wien; Zürich 1994, S. 1007 stieß der Autor auf eine irreführende Information hinsichtlich der Anerkennung der TRNZ, nämlich, daß sie neben der Türkei auch von Bangladesch anerkannt würde. Nach Anfrage bei der Botschaft von Bangladesch, teilte Botschaftsrat Herr Nur Uz Zaman in seiner Email folgendes mit: „This is to inform that Bangladesh does not recognize Turkish Republic of Northern Cyprus as a state“. Die Information im Meyers Hand-Lexikon hinsichtlich der Anerkennung der TRNZ durch Bangladesch blieb nicht nur unbestätigt sondern sie erwies sich auch als falsch.

[36] Vgl. Axt, Heinz-Jürgen: Offensive Absichten mit defensiven Waffen: Das Beispiel Zypern. Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung. Bulletin Nr. 15. Herbst 2000, S.1-6.

[37] Vgl. Ruehl, Lothar: Die Zypernkrise 1974, in: Wehrforschung Heft 1, o.O. 1975, S. 8-12.

[38] Vgl. Ebenda, S. 12-14.

[39] Durch die Ereignisse vom 02. Juli 2001 ließen die Stützpunkte wieder von sich reden. Wegen der von Großbritannien geplanten Errichtung einer Antenne in Akrotiri zum Zwecke militärischer Abhörmaßnahmen im Nahen Osten, drangen aufgebrachte griechisch-zyprische Demonstranten in den britischen Militärstützpunkt ein und verursachten einen Sachschaden in Höhe von 600.000 USD. Bei den Ausschreitungen wurden 40 Personen verletzt. Vgl. Türkiye, 27. Juli 2001.

[40] Choisi, Jeanette: Wurzeln und Strukturen des Zypernkonfliktes. Stuttgart 1993, S. 192-194.

[41] Nachdem das Osmanische Reich als Verlierer aus dem Ersten Weltkrieg hervorging, wurde durch Großbritannien, Frankreich, Italien und Griechenland der Versuch unternommen Kleinasien untereinander aufzuteilenen. Unter der Führung von Mustafa Kemal – später Atatürk - wurde 1920 die Große Türkische Nationalversammlung gegründet und drei Jahre später die Türkische Republik ausgerufen.

[42] Vgl. Karadi, Z. Matthias/Lutz, S. Dieter: Internationale Aktivitäten zur Lösung des Zypern-Konflikts, in: Südosteuropa Handbuch, Band VIII. Göttingen 1998, S. 149. Sowie Özden, Kemal: Die Zypernfrage. Darmstadt, März 1997, S. 1-3.

[43] Zitiert nach Baier-Allen, Susanne: Elektronische Post vom 10. Dezember 2001.

Fin de l'extrait de 114 pages

Résumé des informations

Titre
Zyperns Beitritt in die Europäische Union - Ein Kandidat wie kein anderer
Université
University of Bonn  (Seminar für Politische Wissenschaft)
Note
2
Auteur
Année
2001
Pages
114
N° de catalogue
V3304
ISBN (ebook)
9783638120135
Taille d'un fichier
731 KB
Langue
allemand
Mots clés
Zypern/EU/Türkei/Griechenland
Citation du texte
M. A. Ercan Tamer (Auteur), 2001, Zyperns Beitritt in die Europäische Union - Ein Kandidat wie kein anderer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3304

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Zyperns Beitritt in die Europäische Union - Ein Kandidat wie kein anderer



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur