Am 4.11.2002 hat die High Level Group of Company Law Experts in dem sog. WinterBericht und ihr folgend die Europäische Kommission als Ziel die Herstellung eines effizienten und kompetitiven Marktes sowie die Stärkung der Aktionärs-, Anleger- und Gläubigerrechte benannt. Diese Zielsetzung ist nicht so umfassend wie diejenige der Schaffung rechtlicher und tatsächlicher Verhältnisse eines einheitlichen Marktes, des Binnenmarktes, wie in einem einheitlichen Staatsgebiet. Vielmehr gehen High Level Group und Kommission mittlerweile davon aus, dass eine Vollharmonisierung nicht notwendig sei, sondern dass bestimmte Einzelprobleme der Harmonisierung bzw. der Mindeststandardisierung bedürfen.
In jüngster Zeit ist in diesem Zusammenhang der EuGH aktiv geworden. Mit seiner Entscheidung in der Sache Inspire Art Ltd setzte der EuGH seine neuere Rechtsprechung (Centros, Überseering) zu den gemeinschaftsrechtlichen Grenzen der Anwendung inländischen Gesellschaftsrechts auf Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten fort.
Diese neuere Rechtsprechung ist im Kontext mit der bestehenden Vielzahl an europäischen Gesellschaftsrechten zu sehen, die überwunden werden soll. So ist sie auch als Kritik an dem langsamen Tempo der gemeinschaftlichen Harmonisierung zu verstehen, was der EuGH in dem Überseering-Urteil deutlich aussprach:
„[Es] kann kein Rechtfertigungsgrund für eine Beschränkung der vollen Wirksamkeit dieser Artikel [über die Niederlassungsfreiheit] daraus hergeleitet werden, dass bis heute keine Übereinkunft über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften auf der Grundlage des Art. 293 EGV geschlossen worden ist.“
Der EuGH übernimmt eine Rolle des Antreibers der europäischen Gesellschaftsrechtsangleichung, indem er durch die Konzentration der Harmonisierung auf bestimmte Problembereiche unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit erheblichen Druck auf die nationalen Gesetzgeber der Mitgliedstaaten ausübt. Das case law des EuGH bestimmt mittlerweile das europäische Gesellschaftsrecht wesentlich mit.
Gliederung
A. Einleitung
B. Hintergründe der Entscheidung „Inspire Art“
C. Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
D. Die Vorgaben des EuGH und deren Auswirkungen
1. Reichweite und Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
a. Vorschriften, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen
b. Übertragung der Grundsätze der Warenverkehrsfreiheit
2. Schutz zwingender Allgemeininteressen
a. Informationsmodell
b. Geeignetheit und Erforderlichkeit
3. Normenmangel
4. Missbrauch und Betrug
5. Wegzug einer Gesellschaft
E. Kernprobleme
1. Mitbestimmung
a. Unternehmerische Mitbestimmung
b. Betriebliche Mitbestimmung
c. „Europataugliche“ Mitbestimmung
2. Insolvenzrecht
a. Insolvenzantragspflicht
b. Insolvenzverschleppungshaftung
c. Existenzvernichtungshaftung
d. Eigenkapitalersatz
3. Allgemeines Verkehrs- (Delikts- und Vertrags-) recht
4. Gesellschaftsrecht
5. Strafrecht
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die regulatorische Problematik von Scheinauslandsgesellschaften im Lichte der EuGH-Rechtsprechung, insbesondere der „Inspire Art“-Entscheidung. Ziel ist es, die gemeinschaftsrechtlichen Grenzen für die Anwendung inländischen Rechts zu bestimmen und zu prüfen, wie zentrale Bereiche wie Mitbestimmung, Insolvenzrecht und Haftungstatbestände mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind.
- Europarechtliche Vorgaben zur Niederlassungsfreiheit
- Die Sitztheorie versus Gründungstheorie nach EuGH-Rechtsprechung
- Herausforderungen der Unternehmensmitbestimmung für ausländische Rechtsformen
- Schutzmechanismen für Gläubiger und deren europarechtliche Vereinbarkeit
- Haftungsfragen (Insolvenzverschleppung, Existenzvernichtung) in grenzüberschreitenden Fällen
Auszug aus dem Buch
D. Die Vorgaben des EuGH und deren Auswirkungen
Genauso wenig, wie von einer natürlichen Person beim Grenzübertritt verlangt werden könnte, dass diese ihre Staatsangehörigkeit aufgibt, darf nunmehr einer Kapitalgesellschaft ihre rechtliche Identität, die untrennbar mit dem Gründungsstatut verknüpft ist, genommen werden. Dasselbe wie für den Fall der Sitzverlegung gilt bei der anfänglichen Divergenz von Satzungssitz und tatsächlichem Sitz (Scheinauslandsgesellschaft).
1. Reichweite und Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
Die Sitztheorie hat in der Konsequenz der EuGH-Rechtsprechung de facto im Verhältnis zu den Mitgliedsstaaten keine Geltung mehr, auch wenn der EuGH kein Kollisionsrecht statuiert, sondern auf Grund des materiell höherrangigen Gehalts der Grundfreiheiten nur den Maßstab für die aus Sicht der Grundfreiheiten zulässigen rechtlichen Regelungen des Zuzugsstaates definiert. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, bestimmte Schutznormen des Niederlassungslandes auf eine ausländische Gesellschaft anzuwenden. Auch in den USA ist in einigen Staaten die Gründungstheorie dahingehend eingeschränkt worden, dass das Recht des Gründungsstaates partiell überlagert wird. Gerade in der Entscheidung Inspire Art ging es um einen solchen Fall der (Un-) Zulässigkeit einer Überlagerung des fremden Gründungsstatuts. Aus diesem Urteil ergibt sich nunmehr, dass neben der Existenz der Gesellschaft auch ihre organisationsrechtlichen Eigenschaften anzuerkennen sind; die Gesellschaft ist tel quel anzuerkennen. Im Ergebnis dürfte sich die Reichweite dieser Anerkennung mit dem decken, was den traditionellen Anwendungsgebieten des Gesellschaftsstatuts nach deutschem Verständnis entspricht. Hieraus folgt zwar, dass alle gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Niederlassungsstaates, die auf eine Scheinauslandsgesellschaft angewendet werden, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellen. Es folgt hieraus aber nicht, dass nur gesellschaftsrechtliche Regelungen an den Art. 43, 48 EGV zu messen sind.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Rolle des EuGH als Antreiber der europäischen Harmonisierung durch die Niederlassungsfreiheit.
B. Hintergründe der Entscheidung „Inspire Art“: Hier werden die Anknüpfungspunkte des Gesellschaftsstatuts sowie die Konsequenzen der Sitz- und Gründungstheorie für Scheinauslandsgesellschaften erörtert.
C. Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften: Dieses Kapitel analysiert die wegweisenden Fälle Daily Mail, Centros und Überseering im Kontext der Niederlassungsfreiheit.
D. Die Vorgaben des EuGH und deren Auswirkungen: Es wird untersucht, unter welchen Bedingungen nationale Regelungen trotz der Niederlassungsfreiheit weiterhin anwendbar bleiben können.
E. Kernprobleme: Dieser Hauptteil widmet sich spezifischen Rechtsbereichen wie Mitbestimmung, Insolvenzrecht und Haftung, die durch die neue Rechtsprechung unter Druck geraten sind.
Schlüsselwörter
Niederlassungsfreiheit, EuGH, Inspire Art, Scheinauslandsgesellschaft, Sitztheorie, Gründungstheorie, Unternehmensmitbestimmung, Gläubigerschutz, Insolvenzrecht, Insolvenzverschleppungshaftung, Existenzvernichtungshaftung, Gesellschaftsstatut, Europarecht, Kapitalgesellschaft, Binnenmarkt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Herausforderungen, die sich durch die EuGH-Rechtsprechung (insb. „Inspire Art“) für die Regulierung von Scheinauslandsgesellschaften in Deutschland ergeben.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Spannung zwischen der Niederlassungsfreiheit und nationalen Schutzmechanismen, insbesondere in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Mitbestimmungsrecht und Insolvenzrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Es wird untersucht, ob und inwieweit das deutsche Recht nationale Vorschriften weiterhin auf Scheinauslandsgesellschaften anwenden kann, ohne die durch den EuGH garantierte Niederlassungsfreiheit zu verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine rechtsvergleichende und dogmatische Analyse durch, wobei er die europäische Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung und Rechtspraxis systematisch auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden konkrete Problemfelder wie die Unternehmensmitbestimmung, verschiedene Haftungstatbestände des Insolvenzrechts (Insolvenzantragspflicht, Existenzvernichtung) und das allgemeine Verkehrsrecht auf ihre Vereinbarkeit mit europäischem Recht geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Niederlassungsfreiheit, EuGH, Inspire Art, Scheinauslandsgesellschaft, Sitztheorie, Unternehmensmitbestimmung und Gläubigerschutz.
Wie bewertet der Autor die Anwendung der Unternehmensmitbestimmung auf ausländische Gesellschaften?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Ausweitung der unternehmerischen Mitbestimmung auf Scheinauslandsgesellschaften aufgrund der EuGH-Vorgaben im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung kaum gerechtfertigt werden kann.
Welche Rolle spielt die Existenzvernichtungshaftung in diesem Zusammenhang?
Die Existenzvernichtungshaftung dient dem Gläubigerschutz, ist jedoch kollisionsrechtlich umstritten und darf nur angewendet werden, wenn dies niederlassungsrechtlich zulässig ist, d.h. wenn der ausländische Schutzstandard wesentlich unter dem europäischen Standard zurückbleibt.
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- Florian Ochmann (Author), 2004, Problematik der Regulierung von Scheinauslandsgesellschaften nach Inspire Art, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33065