Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik? Zur Handlungsfähigkeit der ESVP angesichts der verschiedenen nationalen Interessen der EU-Mitgliedstaaten


Trabajo, 2003

32 Páginas, Calificación: 1-


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Warum eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik?

3 Die ESVP- was erreicht wurde

4 Die ESVP – bestehende Probleme
Frankreich und die ESVP: die grande nation und die Europe-puissance
Großbritannien und die ESVP: „fog over the Atlantic, Europe isolated“
Deutschland und die ESVP: transatlantischer Balanceakt bei unvollendeter Reform

5 Die ESVP- Resümee und Perspektiven

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

„Europa muss lernen, schnell, wirksam und mit einer Stimme auf den Krisen der Welt zu antworten, die sich in dem Vakuum entfalten, der der Kalte Krieg hinterlassen hat.“

Im Sinne dieser von Lord Brittan schon 1994 ausgesprochenen Worte wandten sich die EU-Staaten ab 1998 der Gestaltung einer Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu.

Wie wohl kaum eine anderer Politikbereich davor entwickelte sich die ESVP mit rasanter Geschwindigkeit und öffnete somit eine weltweite Perspektive für das Handeln der EU. Je weiter die Kooperation aber voranschreitet werden inhaltliche Lücken im europäischen sicherheitspolitischen Diskurs sichtbar.

Der Mangel an einer politischen Gesamtvision, an einem handlungsmotivierenden „europäischen Interesse“ der Mitgliedstaaten lässt Fragen über die Zukunft der ESVP, bezüglich der Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit, aufkommen.

Die vorliegende Hausarbeit versucht zu zeigen, dass angesichts der verschiedenen politischen Kulturen, Traditionen und Rollenverständnisse der drei größten und bedeutsamsten Mitgliedstaaten – Frankreich, Großbritannien und Deutschland – und den daraus resultierenden unterschiedlichen sicherheitspolitischen Interessen eine handlungsfähige ESVP in naher Zukunft nicht zu erreichen sein wird.

Dementsprechend werden im ersten Teil der Arbeit die Gründe für den Aufbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der aktuelle Tatbestand aufgezeigt. Danach wird auf die noch bestehenden Probleme hingewiesen sowie auf deren Gründe, nämlich den verschiedenen sicherheitspolitischen Kulturen und Konzeptionen Frankreichs, Großbritanniens und Deutschlands. Die sich daraus ergebenden Folgen und Perspektiven für die ESVP werden anschließend kurz zusammengefasst.

2 Warum eine europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik?

Anfang der neunziger Jahre entschieden die Mitglieder der EG neben der wirtschaftlichen auch die politische Kooperation zwischen ihnen zu intensivieren.

Seit dem EU Vertrag in Maastricht 1992 verfügt die nunmehr Europäische Union über eine gemeinsame außenpolitische und sicherheitspolitische Dimension, die der EU eine internationale Stimme geben und mit der Zeit zur Entstehung einer Verteidigungsunion führen sollte.

Das Bild der EU als Akteur auf internationaler Ebene nahm aber nur langsam Konturen an, da die Kooperation durch den Vertrag auf intergouvernementeller Basis angelegt, und somit vom Kooperationswillen der Mitgliedstaaten abhängig gemacht wurde. Der Vertrag von Amsterdam brachte hierfür keine wesentliche Änderung, die Entwicklung der gemeinsamen Außenpolitik blieb bescheiden und die Bildung einer sicherheits- und verteidigungspolitischer Komponente war nicht mehr als eine entferne Zukunftsvision.

Zwei Ereignisse veränderten aber diese Situation und brachten den Durchbruch in der ESVP. Es war erstens die von Großbritannien signalisierte Bereitschaft, in sicherheits- und verteidigungspolitischen Bereich die Kooperation zu intensivieren, und zweitens der Kosovo-Krieg, der den Europäern die eigene Handlungsunfähigkeit schmerzhaft vor den Augen führte.

Die deutsche und finnische Ratspräsidentschaften, die diesen Momenten folgten setzten den Rahmen für die sicherheitspolitische Kooperation innerhalb der EU fest. Dieser Rahmen wurde im darauffolgenden Jahr mit Inhalt gefüllt.

Welche waren aber die Gründe die hinter dem Wunsch zum Aufbau der ESVP standen? Welche Ziele wurden in den Mitgliedstaaten damit verbunden?

Ein erster Grund bestand in dem Wunsch, die EU vom Attribut „politischer Zwerg“ zu befreien und ihr das politische Gewicht zu verleihen, das sie im wirtschaftlichen Bereich schon hatte. Um ein glaubwürdiger internationaler Akteur zu werden musste dementsprechend die EU (auch) über militärische Mittel verfügen, um ihre Interessen weltweit durchsetzen zu können.

Zweitens versuchte die EU mittels der ESVP und vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Bosnien und Kosovo, Fähigkeiten zu entwickeln, um im europäischen peripherischen Raum[1] eine effektive Interventionspolitik zur Prävention, Eindämmung und Bearbeitung von Konflikten, notfalls auch mit militärischen Mitteln, durchführen zu können.

Ein weiterer Gedanke, den die Mitgliedstaaten mit dem Aufbau der ESVP verbanden war die Hoffnung die EU dadurch zur Weltmacht zu machen, die als gleichberechtigter Partner die Politik der USA ausbalancieren könnte.

Diesen Vorstellungen entsprechend wurden der institutionelle Rahmen sowie gemeinsame Fähigkeitsziele definiert. Zu bemerken ist jedoch, dass keine politischen Inhalte und genaue Ziele bezüglich der ESVP festgelegt wurden.

Da es sich dabei um politisch brisante Fragen handelt wurde deren Klärung bewusst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Doch die inhaltliche Auseinandersetzung wird auf Dauer nicht zu vermeiden sein und daher stellt sich die Frage, ob die EU angesichts der unterschiedlichen politischen Traditionen, strategischen Kulturen und den sich daraus ergebenden nationalen Interessen überhaupt eine handlungsfähige und kohärente Sicherheits- und Verteidigungspolitik aufbauen kann.

Dabei soll mit Handlungsfähigkeit sowohl die Fähigkeit verstanden werden, in einer Krisensituation schnell und effektiv zu einer gemeinsamen Position finden und eine Entscheidung treffen zu können, als auch die Strukturen und die Möglichkeit (im Sinne von Verfügbarkeit über militärische/nichtmilitärische Kapazitäten) zu haben diese effizient umzusetzen.

Die EU-Staaten begannen damit, die nötigen Institutionen und militärischen Fähigkeiten aufzubauen.

3 Die ESVP- was erreicht wurde

Als Teil der GASP beruht die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Bestimmungen des Artikels 17 EUV-Amsterdam, der im ersten Paragraph besagt dass „die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sämtliche Fragen umfasst, welche die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte.“ In seinen weiteren Absätzen bestätigt Artikel 17 die institutionelle Annäherung zur WEU und die Übernahme der Petersberg-Aufgaben[2] im EU Vertrag, sowie die mögliche Festlegung einer gemeinsamen Rüstungspolitik, insofern im Prozess der ESVP Gestaltung dieses den Mitgliedstaaten für nötig erscheint.

Diese noch sehr allgemeinen Bestimmungen wurden nach und nach konkretisiert, nachdem sich die britische Regierung beim Treffen in Pörtschach und St. Malo für die Stärkung der sicherheitspolitischen Komponente der EU aussprach und zusammen mit Frankreich die Initiative in diesem Sinne übernahm.

Der Weg ging nicht nur in Richtung des Aufbaus von institutionellen Strukturen sondern konzentrierte sich im Wesentlichen auf den Aufbau der militärischen Kapazitäten, die der EU ein autonomes militärisches Handel ermöglichen sollte. Der Nachholbedarf in diesem Bereich wurde den Europäern während der Kosovo Krise 1999 vor Augen geführt, als nicht nut das Scheitern der GASP im Versuch, den Konflikt zu vermeiden, sondern auch die Unwichtigkeit der Europäer in der von den USA dominierten NATO offensichtlich wurde.

Mit dem Wunsch, aus der EU einen relevanten Akteur der internationalen Politik zu machen entschieden die Mitgliedstaaten bei ihrem Gipfel in Köln, im Sommer 1999, die für eine eigenständige Sicherheits- und Verteidigungspolitik benötigten Institutionen aufzubauen, in Form eines ständigen Ausschusses für politische und Sicherheitsfragen, eines Militärausschusses und eines Militärstabes, die alle dem rat zugeordnet wurden. Die Mitgliedstaaten nahmen sich auch vor, Verteidigungsanstrengungen auf sich zu nehmen, um die notwendigen Anpassungen zur Aufhebung der europäischen Defizite im militärischen Bereich durchzuführen. Zur gleichen Zeit wurde beschlossen, die Aufgaben und Funktionen der WEU auf die EU zu übertragen. In diesem Fall „würde die WEU als Organisation ihren Zweck erfüllt haben“.[3]

Der Aufbauprozess der ESVP wurde während des Europäischen Rates in Helsinki im Dezember 1999 ein Stück weiter gebracht, indem die in Köln festgelegten Institutionen auf interim-Basis zum 01.03.2000 ins Leben gerufen wurden. Ein sehr wichtiger Schritt war die Entscheidung über den „European-Headline–Goal“. Demnach wollen die EU-Saaten bis 2003 eine schnelle Eingreiftruppe, in Stärke von bis zu 60000 Mann in 60 Tagen aufstellen können, mit ausreichend Mittel ausgestattet, um das ganze Spektrum der Petersberg-Aufgaben bewältigen zu können. Der Headline-Goal sollte die Entschlossenheit der EU-Staaten, „die EU in die Lage zu versetzen in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht einbezogen ist, als Reaktion auf internationale Krisen EU-geführte militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen“[4] unterstreichen.

Um den Entscheidungen in Helsinki entsprechen zu können wurde ein Fähigkeitenkatalog erarbeitet und die Mitgliedstaaten begannen, kollektive Fähigkeitsziele für die Bereiche Streitkräfteführung, strategische Aufklärung und strategischer Transport zu entwickeln.[5]

Im November 2000 wurde eine Capabilities Commitment Conference einberufen während der die Mitgliedstaaten ihre jeweilige militärischen Beiträge festlegten, die als Basis zur Erreichung der militärischen Fähigkeitsziele dienen sollten.

Der Vertrag von Nizza bestätigte im Dezember 2000 die neuen ESVP Strukturen und den Headline Goal. Die weiteren Schritte[6] auf dem Weg zur internationalen Akteursfähigkeit der EU hängen vom Ergebnis der Arbeit des EU-Konventes ab, der die Grundlagen der GASP und somit auch der ESVP innerhalb des Entwurfs für eine europäische Verfassung in einem neuen Rahmen festlegen wird.

Die Initiative Belgiens, Luxemburgs, Deutschlandsund Frankreichs, die sich während eines gemeinsamen Gipfels im April 2003 in Brüssel für die Gründung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion, einer europäischen Rüstungsagentur sowie die Schaffung eines europäischen Planungsstabes ausgesprochen haben, wurde im EU-Raum mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen. Sie lässt sich in ihren möglichen Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der ESVP noch nicht einschätzen. Ob sie integrative Effekte auslösen wird ist fraglich, da Staaten wie Großbritannien, Spanien und Italien die Initiative auch im nachhinein nicht unterstützt haben.[7]

Im operativen Bereich hat die EU erstmalig in Mazedonien eine Mission – „Concordia“ – übernommen. Da es sich dabei um eine kleine Stabilisierungsmission, die auf eine vorherige NATO-Mission aufbaut handelt kann man „Concordia“ nicht als Bewährungsprobe für die ESVP betrachten.

Die wirkliche Feuerprobe für die EU wird der Einsatz im Kongo sein, der im Juni 2003 stattfinden soll. Unter UN-Mandat[8] und auf einer Gemeinsamen Aktion gründend wird die EU unter französischen Schirmherrschaft[9] die heikle Aufgabe übernehmen, den Völkermord im Kongo zu stoppen.

Zwei Anmerkungen sind zur Kongo-Mission nötig: Zum Einen agiert die EU hier als Reaktion auf die Anfrage der UN. Somit ist es kein gemeinsamer europäischer Interesse oder die Durchsetzung europäischer Ambitionen die das EU-Handeln motiviert.

Zum Anderen stellt sich die Frage ob die EU für so eine Mission vorbereitet ist und warum sich Frankreich so sehr für eine EU-Aktion eingesetzt hat. Es besteht ein nicht unbegründeter Verdacht, dass sich Frankreich durch eine militärische, von der NATO (USA) unabhängige Mission profilieren will und dafür die Krise im Kongo instrumentalisiert. Angesichts der sehrt komplexen Lage im Krisengebiet besteht daher die Gefahr, dass die EU eine Last auf sich nimmt der sie nicht gewachsen ist.[10]

Verglichen mit anderen Politikbereichen hat sich die ESVP mit rasanter Geschwindigkeit entwickelt. Nachdem sich die britische Regierung der Kooperation im sicherheitspolitischen Bereich nicht mehr widersetzte, hat sich die EU für die Errichtung einer Sicherheits- und Verteidigungspolitik entschieden und in weniger als einem Jahr eine militärische Komponente, sowohl auf institutioneller als auch auf instrumenteller Ebene errichtet. Trotz diesen Fortschritten ist die EU aber von der gewünschten internationalen Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit noch weit entfernt.

[...]


[1] siehe Hülser, Elvin: Von der Sicherheitsgemeinschaft zum sicherheitspolitischen Akteur? Zur Stellung und Zukunft der EU im europäischen Sicherheitskomplex. In: Axt, H.J.: Frieden und Sicherheit in (Südost-)Europa - EU-Beitritt, Stabilitätspakt und europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, München 2001, S.335 (im Folgenden Hülser 2001)

[2] Diese umfassen: humanitäre Aktionen oder Evakuierungsmaßnahmen, Friedenserhaltende Maßnahmen, Einsatz von Kampftruppen für das Krisenmanagement sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens.

[3] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Köln zitiert aus: Sekellariou, J: Der Entstehungsprozess einer Gemeinsamen Europäischen Verteidigungspolitik nach dem Kosovokrieg. In: Axt, H.J.: Frieden und Sicherheit in (Südost-)Europa - EU-Beitritt, Stabilitätspakt und europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, München 2001, S.325

[4] Schlussfolgerungen des EU-Rates in Helsinki zitiert aus Sekellariou, a a O. S. 327

[5] vgl. Algieri, F.: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik: erweitertes Spielraum für die GASP. In: Weidenfeld, W.(Hrsg.): Nizza in der Analyse. Strategien für Europa, Gütersloh 2000

[6] Am 16. Dezember 2002 wurde während des EU Rates in Kopenhagen die „Berlin plus“ Vereinbarung zwischen der NATO und der EU beschlossen. Dadurch erhält die EU im Rahmen der ESVP einen gesicherten Zugang zu den Planungskapazitäten der Allianz. Da für die militärischen Fähigkeiten nur von einer „presumption of availability of pre-identified NATO common assets and capabilities“ausgegangen wird, geht die Hausarbeit davon aus, dass im operativen Bereich die NATO-EU Beziehungen weiterhin ungeklärt sind.

[7] Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30.04.2003, Seite 1

[8] Die EU Mission soll als Interim-Operation im Kongo agieren bis die UN einen neue Blauhelmmission entsenden kann. Daher ist das Mandat der EU-Truppe räumlich und zeitlich begrenzt. Siehe Dokument S0123/03 auf www.europa.eu.int.

[9] der EU Einsatz wird nicht von allen Mitglieder getragen sondern konstituiert sich als Koalition der Fähigen und Willigen.

[10] Vgl. Arne Perras, Europas Last in Afrika. In Süddeutsche Zeitung vom 7/8/9.06.03 S. 4

Final del extracto de 32 páginas

Detalles

Título
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik? Zur Handlungsfähigkeit der ESVP angesichts der verschiedenen nationalen Interessen der EU-Mitgliedstaaten
Universidad
University of Münster  (Institut für Politikwissenschaft)
Calificación
1-
Autor
Año
2003
Páginas
32
No. de catálogo
V33201
ISBN (Ebook)
9783638337366
Tamaño de fichero
587 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Europäische, Sicherheits-, Verteidigungspolitik, Handlungsfähigkeit, ESVP, Interessen, EU-Mitgliedstaaten
Citar trabajo
Mara Roman (Autor), 2003, Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik? Zur Handlungsfähigkeit der ESVP angesichts der verschiedenen nationalen Interessen der EU-Mitgliedstaaten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33201

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