Die Begründung der Moral bei John Locke im Kontrast zur gegenwärtigen Moralphilosophie in Deutschland


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

24 Pages, Note: 1.6


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Lockes Moralphilosophie
2.1. John Locke

3. Gegenwartsphilosophische Moraltheorien
3.1. Peter Stemmer
Exkurs I: Kelsens Theorie der Ursprungsnorm
Exkurs II: Harts Akzeptanztheorie
3.2. Ernst Tugendhat
Objektivitätsanspruch der Moral
Anspruch der Moral auf Egalität und Universalität

5. Fazit

Literatur

1. Einleitung

Es ist kein Zufall, dass der Titel der vorliegenden Arbeit etwas sperrig und überlang anmutet. Schon aus ihm sprechen eine Reihe von Fragen, die auf den folgenden Seiten direkt oder indirekt thematisiert werden. Der Titel lautet bewusst nicht „Lockes Moraltheorie im Kontrast zu modernen Moraltheorie“. Dies würde erstens unterstellen, dass Locke eine explizite, das heißt konsistente und schlüssige Theorie der Moral verfasst hat, und zweitens würde damit unterstellt, dass Lockes wie auch immer gefasste Theorie keine moderne Moraltheorie ist. Auf beide dieser Aussagen ist keine Verlass. Beides soll erörtert werden, wobei auf den ersten Teil der Fragestellung - ob nun von einer Theorie der Moral die Rede sein kann oder nicht – nicht ausdrücklich eingegangen wird. Die vorliegende Arbeit widmet sich zudem der Frage nach der Begründung von Moral und moralisch richtigem Handeln. Dabei steht die Moraltheorie von John Locke als Referenz zu den gegenwärtigen moralphilosophischen Konzeptionen von Peter Stemmer und Ernst Tugendhat1. Locke, der zur Begründung von moralischem Handeln die allgegenwärtige Sanktionsmacht Gottes anführt, vertritt die Position, dass moralische Verfehlungen im Jenseits bestraft werden und dass es vor allem die Aussicht auf diese negative Sanktion ist, die den Menschen als vernunftbegabtem Wesen zum moralkonformen Handeln motiviert. Wie genau Locke seine Begründungen sichert, welche Prämissen er setzt und was er eventuell unbegründet offen lässt, wird im Folgenden in Kapitel 2 ausgeleuchtet.

Auch Stemmer und Tugendhat plädieren für die Regulierung des Handelns durch moralische Normen, doch im Unterschied zu Locke basieren ihre Begründungen für die Notwendigkeit moralischen Handelns nicht auf der Existenz Gottes und der potentiellen negativen göttlichen Sanktion. Ihre Positionen werden in Kapitel 3 verdeutlicht und kritisch untersucht. Die Fragestellungen der vorliegenden Arbeit, auf die die folgenden Seiten sowie das abschließende Fazit Antwort geben, lauten also: (1.) Wie ist moralisch richtiges Handeln bei Locke begründet und wo liegen Berührungspunkte mit gegenwärtigen Konzeptionen von Moral; wo liegen die Grenzen? (2.) Kann Locke als moderner Denker bezeichnet werden? (3.) Wie begründen gegenwärtige Theorien die Notwendigkeit moralischen Handelns? Die Beantwortung der ersten Frage scheint mir, wie sich im Folgenden zeigen wird, sehr voraussetzungsvoll und im kann vorgegebenen Rahmen dieser Arbeit nur in Form einer sekundärliterarischen Kontroverse geleistet werden. Die beiden übrigen Fragen lassen vergleichsweise klare und eindeutige Antworten zu.

2. Lockes Moralphilosophie

Schon die nähere Darstellung der Lockschen Moralkonzeption, zu der der Rückgriff auf Sekundärliteratur äußerst hilfreich ist, zeigt, wie kontrovers die Interpretationen verschiedener Autoren zueinander sind. Das liegt zu einen guten Teil daran, dass Locke selbst in verschiedenen Texten zu bestimmten Fragen unterschiedlich Stellung bezieht, sodass selbst Kenner wie Jürgen Sprute gewisse Unklarheiten eingestehen müssen und in ihren Aussagen daher immer nur auf einzelne Texte oder Passagen Lockes Bezug nehmen. Auch Peter Stemmer und Ernst Tugendhat äußern sich, wenngleich nicht in dieser Weise explizit, kontrovers und zum Teil konträr zu Lockes Theorie.

2.1. John Locke

John Locke gelingt nach Einsicht Stemmers (2001, 835f) mit seiner Auffassung und Begründung von Moral der Übergang von einer explizit theonomen Moraltheorie zu einer ihrer Begründungsstruktur nach modernen Theorie. Dabei steht die göttliche Macht und Allgegenwart als Sanktionsinstanz im Zentrum. Die moralischen Regeln, die dem Menschen als moralische Gesetze gegeben sind, sind Ausdruck des göttlichen Willens. Hieraus ergibt sich auch der Begriff des moralisch Guten, den Locke in unmittelbare Beziehung setzt mit dem Begriff des Gesetzes. Der Gesetzesbegriff verweist unweigerlich auf den Gesetzgeber, Gott. Die obersten Gesetze, aus denen alle anderen folgen oder auf die sich direkt oder indirekt alle anderen beziehen, sind die göttlichen Gesetze2 3. „Morally Good and Evil then, is only the Conformity or Disagrement of our voluntary Actions to some Law, whereby Good and Evil is drawn on us from […] the Law-Maker“ (Essay Concerning Human Understanding, Book II, XXVII, §5 /Nidditch, 1975, 351). Das moralisch Gute stimmt im Gegensatz zum Guten als solches, notwendig mit dem Gesetz überein; das Gute als solches, ganz allgemein das, was Freude verschafft, stimmt nicht notwendig mit dem moralisch Guten überein (vgl. Sprute, 1997, 226). Das moralisch Gute und das natürlich oder allgemein Gute unterscheiden sich für Locke dadurch, „that we call that natural good an evil, which, by the natural efficiency of the thing, produces pleasure or pain in us; and that is morally good or evil which, by the intervention of the will of an intelligent free agent(4 ), draws pleasure and pain after it, not by any natural consequence, but by the intervention of that power.” (Of Ethic in General, (8) /Goldie, 1997, 301). Lockes Konzeption erweist sich als hedonistisch5, weil das Gute als das bestimmt ist, was unmittelbar Freude macht6. Und obwohl Locke in Aussicht stellt, dass das irdische Glück verglichen mit dem jenseitigen Glück gering ist7, steht der Mensch allerdings doch und insofern in Konflikt mit den göttlichen Regeln, als deren Einhaltung nicht notwendig seinem zunächst natürlichen Interesse und Streben nach Glück entspricht. Diese Konfliktdiagnose unterscheidet Locke von der eudaimonistischen Begründungstraditon der Moral (vgl. Rehfus, 2003, 344), die eine „metaphysisch gesicherte[n] Harmonie“ (Stemmer, 2001, 836) zwischen Moral und individuellem Interesse voraussetzt und davon ausgeht, dass der Mensch, gemäß den göttlichen Gesetzen handelnd, glückselig wird und daher von Natur aus die göttlichen Gesetze im primär eigenen Interesse wahrt. Dieser Bruch mit der eudaimonischen Tradition macht Lockes Konzeption im Zusammenspiel mit einigen im Folgenden erläuterten Faktoren zu einer modernen Konzeption der Moral. Locke steht mit dieser Diagnose vor der Frage, warum der Mensch im Konfliktfall den gegebenen moralischen Gesetzen gehorchen und nicht seine primär eigenen Interessen verfolgen soll. An dieser Stelle setzt Locke die theonome Begründung ein, derer zufolge keine moralische Verfehlung der Aufmerksamkeit Gottes entgeht. Moralische Verfehlungen werden im Jenseits dann negativ sanktioniert. Durch diese Sanktionstheorie wird moralisch richtiges Handeln rational begründbar, denn sofern jeder Mensch um die göttliche Bestrafung weiß, ist es rational, gemäß den moralischen Normen zu handeln und somit nicht die Strafen Gottes auf sich zu ziehen. Das moralisch richtige Handeln liegt somit im Interesse des Handelnden (Vgl. Essay on the Law of Nature, VIII/Goldie, 1997, 127ff). Anders als nach eudaimonischer Auffassung, so Stemmer (2001, 836), haben die Gesetze in Lockes Konzeption selbst keine handlungsmotivierende Funktion, da ihre Einhaltung nicht direkt dem Zweck des Glückseligseins dient. Die guten, rationalen Gründe der Befolgung göttlicher Gesetze liegen offenbar einzig in der Aussicht darauf, nicht bestraft zu werden. Moralisch richtig zu handeln ist in Hinblick auf die drohenden Sanktionen „rational zwingend“ (Stemmer, 2001, 836). Doch geht Locke nicht davon aus, dass der Mensch von Gott zur Einhaltung der Gesetze lediglich gezwungen ist und dass es keinen darüber hinausgehenden Verpflichtungscharakter gibt, um die Menschen an die Gesetze zu binden. Er verweist darauf, dass ohne einen obersten Gesetzgeber die Kraft beziehungsweise der Sinn von moralischen Regeln verloren ginge8. Stemmer führt hierzu die Differierung ein, dass der Verpflichtungscharakter erst dann entsteht, „wenn der, der die Sanktionen setzt, nicht nur die Macht dazu hat, sondern auch das Recht“ (2001, 837). Das göttliche Recht, Sanktionen zu setzen resultiert nach Auffassung Lockes darin, dass Gott den Menschen geschaffen hat9. Ohne dieses Recht wäre das göttliche Recht einer reinen Zwangsordnung gleich, die einzuhalten der Mensch unter Androhung von Strafe gezwungen wäre. Verpflichtetsein kann also ohne Gesetzgeber, Gesetz und Sanktionen im Sinne Lockes nicht gedacht werden (vgl. Sprute, 1997, 230). Unbeantwortet lässt Locke die Frage, wieso aus der Annahme der göttlichen Schöpfung des Menschen folgt, dass Gott legitimiert ist, die Menschen zu nötigen und zu sanktionieren10. Doch ist dies vermutlich eine Frage, die für einen Denker mit tief verwurzeltem christlichem Selbstverständnis wie Locke einfach nicht zu stellen infrage kommt, weil es ihm unumstößlich gewiss ist, dass der Schöpfer das Recht hat, über seine Geschöpfe zu herrschen: „That God has given a Rule, whrereby Men should govern themselves, I think there is no body so brutish as to deny. He has a Right to do it, we are his Creatures […]“ (Essay Concerning Human Understanding, Book II, XXVIII, §8 /Nidditch, 1975, 352). Die aus moderner Warte gesehen letzte Begründung moralischer Normativität bleibt damit offen, sodass Locke in dieser Hinsicht nicht als moderner Denker gelten kann.

Im Unterschied zu Stemmer, nach dessen Dafürhalten Lockes Moraltheorie durch die Aufhebung der Einheit des moralisch Gebotenen mit dem individuellen Interesse den Bruch mit der eudaimonischen Tradition begeht, deutet Jürgen Sprute die Konzeption Lockes als eudaimonisch. Das moralisch Gute sieht er bei Locke als das „Mittel zur Erreichung eines außermoralischen Zwecks“ (Sprute, 1997, 231). Dieser außermoralische Zweck ist die Gewinnung von Lustempfinden, also Glückseligkeit. Das moralisch Gute, von Gott gesetzt, führt im Falle seiner Einhaltung zu positivem Lustempfinden und damit zur Glückseligkeit. Diese Interpretation ordnet Locke eindeutig in die eudaimonische Tradition. Sprute lässt zuletzt beide der von Locke in Aussicht gestellten Motivationen für die Befolgung der Gesetze gelten, nämlich zum einen die (nach Ansicht Stemmers erpresserische) Aussicht auf göttliche negative Sanktion, also göttliche Bestrafung im Jenseits und zum anderen die individuelle Steigerung des Lustempfindens durch Einhaltung der moralischen, gottgegebenen Regeln (vgl. Sprute, 1997, 242). Insofern ist die menschliche Motivation zum regelkonformen Handeln doppelt gesichert: sanktionskonstituiert (und im Sinne von Stemmer erpresserisch) und intrinsisch im Sinne hedonistischer Lustmaximierung. Die erste der eingangs formulierten Fragen ist somit beantwortet.

[...]


1 Die Einbeziehung der moraltheoretischen Konzeption Anton Leists würde den geforderten Umfang dieser Arbeit überschreiten, sodass für Leist in diesem Fall nur in Form von ergänzenden Fußnotenverweisen Platz bleibt.

2 Locke nennt in Essay Concerning Human Understanding (Book II, XXVIII, §§ 6-11 /Nidditch, 1975, 351ff) drei verschiedene Arten beziehungsweise Qualitäten von Gesetzen: (1.) divine law, das göttliche und damit oberste Gesetz, (2.) civil law, das bürgerliche Gesetz und (3.) law of opinion or reputation, das Gesetz der öffentlichen Meinung und des guten Rufes. Das göttliche Gesetz legt fest, wann eine Handlung Sünde oder Pflicht ist, das bürgerliche Gesetz gibt an, welche Handlung strafbar oder straffrei sind und das Gesetz der öffentlichen Meinung urteilt über die Tugend- oder Lasterhaftigkeit einer Handlung (vgl. Sprute, 1997, 233). Das göttliche Gesetz wird von Locke gelegentlich auch Naturgesetz genannt (ebd., 237). Im Second Treastise (II, §6 /Laslett, 1997, 271) bezeichnet Locke das Naturgesetz direkt als reason: „The State of Nature has a Law of Nature to govern it […] And Reason, which is that Law, teaches all Mankind…“. Was das Naturgesetz inhaltlich genau bestimmt, lässt Locke allerdings offen (vgl. Sprute, 1997, 237). Sprute (ebd., 238) kritisiert, dass Locke keine rationalen Begründungen für die Regeln des Naturgesetzes anführt und damit die eigentliche Moral inhaltlich unbestimmt lässt oder allenfalls unter Rückgriff auf christliche Lehrmeinungen bestimmt.

3 Unter anderem in dieser Grundlegung der Prämissen äußert sich Lockes zutiefst empiristische Epistemologie (vgl. Störig, 1998, 392 /Sprute, 1997, 240f)

4 Anstelle von „intervention of the will of an intelligent free agent” hatte Locke, so Goldie (1997, 301) in einer frühen Version die Phrase “appointment of an intelligent being that has power” verwendet – eine Wendung, die mir im Kontext leichter verständlich scheint.

5 In jedem Fall hält Locke das menschliche Streben seiner Motivationsstruktur oder Konstitution nach für hedonistisch: „Moral actions are only those that depend upon the choice of an understanding and free agent. And an understanding and free agent naturally follows that which causes pleasure to it and flies [from] that which causes pain” (Of Ethic in General, (7) /Goldie, 1997, 300)

6 Die moralischen Freuden allerdings sind die intensiveren und dauerhafteren (vgl. Sprute, 1997, 226) und daher vorzuziehen.

7 Vgl. An Essay Concerning Human Understanding (Book II, XXI /Nidditch, 1975, 281, 21) “The Rewards and Punishments of another Life, which the Almighty has established, as the Enforcement of his Law, are of weight enough to determine the Choice, against whatever Pleasure or Pain this Life can shew, when the eternal State is considered but in its bare possiblitiy, […]”

8 „But whilst they discourse never so acutely of temperance or justice, but show no law of a superior that prescribes temperance, to the observation or breach of which law there are rewards and punishments annexed, the force of morality is lost, and evaporates only into words and disputes and niceties.” (Of Ethic in General, (9) /Goldie, 1997, 302)

9 Im Essay Concerning Human Understanding ist dieses Recht des Schöpfers über seine Kreationen erwähnt, wenngleich Locke für dieses Recht keine Begründung gibt (Essay Concerning Human Understanding, Book II, XXVIII, §8 /Nidditch, 1975, 352)

10 Vgl. Essays on the Law of Nature, VI /Goldie, 1997, 117: “[…] then we are bound to obey it (the law) and to submit to it in everything, […] namely to confirm our actions to the rules imposed upon them, i.e. the will of a superior power. And this obligation seems to derive partly from the divine wisdom of the lawmaker, and partly from the right, which the creator has over his creations”

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Die Begründung der Moral bei John Locke im Kontrast zur gegenwärtigen Moralphilosophie in Deutschland
Université
University of Göttingen  (Philosophisches Institut)
Cours
John Locke
Note
1.6
Auteur
Année
2004
Pages
24
N° de catalogue
V33293
ISBN (ebook)
9783638338103
ISBN (Livre)
9783638652315
Taille d'un fichier
498 KB
Langue
allemand
Annotations
Lockes Moralphilosophie im Vergleich zur Moralphliosophie Peter Stemmers und Ernst Tugendhats. Zudem Exkurse auf Kelsens Ursprungstheorie und Harts Akzeptanztheorie.
Mots clés
Begründung, Moral, John, Locke, Kontrast, Moralphilosophie, Deutschland, John, Locke
Citation du texte
Thomas Schröder (Auteur), 2004, Die Begründung der Moral bei John Locke im Kontrast zur gegenwärtigen Moralphilosophie in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33293

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