Bei der deutschen Bevölkerung kam die von der CSU im Wahlkampf 2013 ausgegebene Parole, dass eine PKW-Maut eingeführt, dabei aber kein deutscher Autofahrer stärker belastet werden soll („PKW-Maut für Ausländer“), offenbar äußerst gut an. Die Wahlberechtigten bedachten die Christsozialen bei den jüngsten Bundestagswahlen mit 56 Bundestagssitzen – und damit um elf mehr als in der vorangegangenen Legislaturperiode.
Der aufkeimende Zweifel, ob diese PKW-Maut überhaupt mit dem Europarecht vereinbar ist, wurde sowohl von der CSU als auch von deren Wählern offenbar ausgeblendet. Und auch die Bedenken, die (Europa-)Politiker aus dem sozialistischem, sozialdemokratischem, grünem, liberalem und sogar aus dem konservativen Lager vorgebracht hatten, wurden beiseite gewischt. Wegen der schwierigen Vereinbarkeit des PKW-Maut-Vorhabens mit dem EU-Recht wird in der Presse gerne von einer Quadratur des Kreises gesprochen.
Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte es sich und dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) nach seinem Amtsantritt zur Hauptaufgabe gemacht, ein Konzept für eine Infrastrukturabgabe zu entwerfen, das mit dem EU-Recht vereinbar ist. Was für den Laien zunächst als ein einfacher Gesetzgebungsvorgang erscheint, gleicht tatsächlich der Quadratur des Kreises. Denn während die Einführung einer PKW-Maut für jedermann in gleicher Höhe kein Problem wäre, erzeugte die Tatsache, dass die Einführung der Maut mit einer Kfz-Steuer-Absenkung einhergehen soll, große Diskussionen unter Europarechtswissenschaftlern: Die einen halten eine Einführung der PKW-Maut und eine gleichzeitige Senkung der Kfz-Steuer für mit dem Europarecht vereinbar, andere hingegen sehen darin eine Diskriminierung von Ausländern, was das Europarecht verbietet. Dazu kommen noch weitere mögliche Diskriminierungen.
Während sich die Gegner der PKW-Maut auf eine Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stützen, die die Maut für diskriminierend hält, verweisen die Bundesregierung und die Maut-Befürworter auf ein Gutachten von Christian Hillgruber, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, der die Einführung einer Maut als europarechtsverträglich erachtet. Neben diesen beiden prominenten, anerkannten wissenschaftlichen Institutionen gibt es zahlreiche Aufsätze und Einschätzungen von anderen Recht
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Die PKW-Maut als die Quadratur des Kreises
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Vignette
2.2 Maut
2.3 Infrastrukturabgabe für Bundesfernstraßen alias PKW-Maut
2.4 Was versteht man unter Diskriminierung?
2.4.1 Restriktive Auslegung des Begriffs Diskriminierung
2.4.2 Extensive Auslegung des Begriffs Diskriminierung
3. Mautsysteme im EU-Ausland
4. Der Gesetzentwurf des BMVIs und dessen politische Erwägungsgründe
5. Diskussion über die Vereinbarkeit der Einführung der Infrastrukturabgabe mit dem Unionsrecht
5.1. Argumente, die für die Zulässigkeit der Infrastrukturabgabe sprechen
5.1.1 Die Richtlinie 1999/62/EG (insbesondere Artikel 7)
5.1.2 Vom Steuermodell zum Beitragsmodell
5.1.3 Die Zusage des EU-Verkehrskommissars a.D. Siim Kallas
5.1.4 Die fragliche Anwendbarkeit des Artikel 92 AEUV
5.1.5 Angleichung der Wettbewerbsgerechtigkeit
5.2 Argumente, die gegen die Zulässigkeit der Infrastrukturabgabe sprechen
5.2.1 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1992 (C-195/90) und die Stand-still-Klausel des Artikels 92 AEUV
5.2.2 Mögliche Diskriminierungen
5.2.2.1 Diskriminierung nach Artikel 18 (1) AEUV (allgemeines Diskriminierungsverbot)
5.2.2.2 Diskriminierung nach Artikel 107 (1) AEUV (Verbot von Beihilfen)
5.2.2.3 Diskriminierung nach Artikel 28 (1) AEUV (Zollunion)
5.2.2.4 Diskriminierung nach Artikel 45 AEUV (Freizügigkeit)
5.2.2.5 Diskriminierung nach Artikel 56 ff. AEUV (Dienstleistungsfreiheit)
5.2.2.6 Diskriminierung beim Erwerb der Vignette
5.2.3 Im Wahlkampf geforderte Diskriminierung
5.2.4 Gleichzeitige Einführung der Infrastrukturabgabe und Senkung der Kfz-Steuer
5.2.5 Unverhältnismäßigkeit der Preise für Kurzzeitvignetten?
5.2.6 Datenschutzrechtliche Bedenken
6. Schlussbetrachtung: eigene Bewertung und Lösungsansätze
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die europarechtliche Vereinbarkeit der geplanten Einführung einer Infrastrukturabgabe (PKW-Maut) in Deutschland. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Fokus, ob die Verknüpfung der Abgabe mit einer gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer für inländische Fahrzeughalter eine unzulässige Diskriminierung von EU-Ausländern darstellt.
- Rechtliche Analyse der Infrastrukturabgabe im Kontext des EU-Rechts (AEUV).
- Untersuchung potenzieller Diskriminierungsformen gegenüber EU-Ausländern.
- Vergleich der deutschen Mautpläne mit der europäischen Rechtsprechung, insbesondere dem EuGH-Urteil von 1992.
- Kritische Bewertung des politischen Vorhabens unter Berücksichtigung von Wettbewerbsaspekten und Freizügigkeitsrechten.
Auszug aus dem Buch
5.2.1 Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 1992 (C-195/90) und die Stand-still-Klausel des Artikels 92 AEUV
1992 beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof mit der Klage der Kommission, Belgiens, Dänemarks, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande gegen die Bundesrepublik Deutschland. Grund für dieses Gerichtsverfahren war der deutsche Gesetzesbeschluss vom 30.4.1990, schwere Lastfahrzeuge für die Benutzung der Bundesfernstraßen mit einer Gebühr zu belegen und gleichzeitig die Steuer für in Deutschland zugelassene LKWs zu senken. Die Ausgangssituationen damals und heute ähneln sich sehr stark.
In jener Rechtssache C-195/90 entschied der Europäische Gerichtshof gegen die BRD. Dieses Vorhaben sei mit dem Unionsrecht (damals noch EG-Recht) nicht vereinbar, weil es „nicht mit den Artikeln 76 und 95 EWG-Vertrag vereinbar sei und daß [sic!] die Bundesrepublik Deutschland dadurch ihre Verpflichtungen zur Zusammenarbeit und Gemeinschaftstreue im Sinne von Artikel 5 EWG-Vertrag verletze, da sie die Kommissionsvorschläge zur Verwirklichung der Vertragsziele auf dem Gebiet der gemeinsamen Verkehrspolitik in Gefahr bringe“.
Weiter heißt es in der Begründung, dass durch die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr und der gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer eine Diskriminierung gegenüber anderen EU-Bürgern vorläge, weil diese keine Senkung der Kfz-Steuer erführen. Zudem beruft sich der EuGH auf den Artikel 76 des EWG-Vertrages. Dieser ist heute, unter Einbeziehung der neu hinzugekommen EU-Mitgliedstaaten, als Art. 92 AEUV in den derzeitig gültigen Verträgen zu finden. Darüber hinaus betont der EuGH, dass dieser Artikel „einen Mitgliedstaat nicht am Erlaß [sic!] von Maßnahmen [hindert], die sich für inländische Verkehrsunternehmen und die Verkehrsunternehmen der anderen Mitgliedstaaten gleich ungünstig auswirken“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die PKW-Maut als die Quadratur des Kreises: Die Einleitung beleuchtet den politischen Hintergrund der PKW-Maut und die schwierige Vereinbarkeit des Vorhabens mit EU-Recht aufgrund der geplanten Entlastung inländischer Autofahrer.
2. Begriffsdefinitionen: In diesem Kapitel werden grundlegende Termini wie Vignette, Maut und Infrastrukturabgabe definiert, um Begriffsverwirrungen im weiteren Verlauf der Arbeit zu vermeiden.
3. Mautsysteme im EU-Ausland: Es wird ein Überblick über bestehende Maut- und Vignettenmodelle in verschiedenen EU-Staaten gegeben, wobei die Vielfalt der Ansätze deutlich wird.
4. Der Gesetzentwurf des BMVIs und dessen politische Erwägungsgründe: Das Kapitel erläutert die Ziele und die Ausgestaltung des konkreten Gesetzentwurfs des Bundesverkehrsministeriums, insbesondere die Umstellung auf ein nutzerfinanziertes System.
5. Diskussion über die Vereinbarkeit der Einführung der Infrastrukturabgabe mit dem Unionsrecht: Hier findet die Kernanalyse statt, in der sowohl Argumente für die Zulässigkeit als auch schwerwiegende unionsrechtliche Bedenken und Diskriminierungsgefahren detailliert abgewogen werden.
6. Schlussbetrachtung: eigene Bewertung und Lösungsansätze: Der Autor fasst seine Position zusammen, kritisiert die geplante Ausgestaltung als unionsrechtswidrig und schlägt alternative Finanzierungsmodelle vor.
Schlüsselwörter
Infrastrukturabgabe, PKW-Maut, EU-Recht, Diskriminierungsverbot, AEUV, Europäischer Gerichtshof, Kfz-Steuer, Nutzerfinanzierung, Verkehrsrecht, Freizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Europäische Union, Wettbewerbsgerechtigkeit, Stand-still-Klausel, E-Vignette.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das politische Vorhaben der Einführung einer PKW-Maut (Infrastrukturabgabe) in Deutschland und untersucht kritisch, ob dieses mit geltendem Europarecht vereinbar ist.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Maut- und Vignettenbegriffen, die Analyse des Gesetzentwurfs, die verschiedenen Diskriminierungstatbestände nach dem AEUV sowie die Vereinbarkeit mit Grundfreiheiten der EU.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die Einführung der Infrastrukturabgabe in Deutschland, insbesondere in Kombination mit einer gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer für Inländer, eine unzulässige Diskriminierung von EU-Ausländern darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der primär- und sekundärrechtlichen Grundlagen des EU-Rechts, die Auswertung von Gutachten sowie den Vergleich mit der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der Mautsysteme, eine detaillierte Gegenüberstellung von Pro- und Contra-Argumenten zur Zulässigkeit sowie eine Untersuchung potenzieller Diskriminierungsformen in verschiedenen Rechtsbereichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Infrastrukturabgabe, PKW-Maut, Unionsrecht, Diskriminierungsverbot, AEUV, Kfz-Steuer, Nutzerfinanzierung und Europäischer Gerichtshof.
Warum ist die Verknüpfung der Maut mit der Kfz-Steuer juristisch so problematisch?
Die Verknüpfung gilt als problematisch, da die Entlastung inländischer Autofahrer durch die Senkung der Kfz-Steuer aus Sicht der EU als mittelbare Diskriminierung gewertet werden könnte, da nur Ausländer die Maut effektiv als zusätzliche Belastung tragen.
Was schlägt der Autor als Lösung für das Maut-Dilemma vor?
Der Autor schlägt ein europakonformes Vignettenmodell vor, das keine inländerbevorzugende Kfz-Steuer-Kopplung enthält, oder eine Erhöhung der Mineralölsteuer als alternatives Finanzierungsinstrument.
- Arbeit zitieren
- Thomas Klotz (Autor:in), 2015, Ist die Einführung der PKW-Maut in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/333755