Indien im Ausnahmezustand 1975-77 - ein autoritäres Regime?


Trabajo de Seminario, 2004

17 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Gliederung

1. Einleitung

2. Indien und der Emergency
2.1 Ausnahmezustand in der indischen Verfassung
2.2 Indira Gandhis Ausnahmezustand 1975-77

3. Indien zur Zeit des Emergency - ein autoritäres Regime?
3.1 Autokratie und Demokratie in der Politikwissenschaft
3.2 Wolfgang Merkels Herrschaftstypologie
3.3 Einordnung des indischen Emergency-Falls

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das politische System Indiens ist mit mehr als 650 Millionen Wählern die zahlenmäßig größte Demokratie weltweit. Allein dieser Aspekt führt dazu, dass die Untersuchung dieses Systems ein spannendes und lohnendes Thema darstellt. Ein weiterer Punkt findet sich in der gesellschaftlichen Pluralität und der regionalen Vielfalt: aus dieser ergibt sich eine Fülle verschiedener Interessen, die sich in der großen Zahl politischer Parteien und Interessensgruppen widerspiegelt und in diesem Umfang in kaum einem anderen Land vorzufinden ist.

Gleichzeitig stellt diese gesellschaftliche Pluralität eine große Herausforderung an die Demokratie dar, nicht zuletzt weil sich aus ihr Probleme wie Armut, Analphabetismus und die Schwierigkeit einer hierarchischen Gesellschaftsordnung ergeben, die der Demokratie häufig Grenzen setzen.1

Nicht zuletzt deshalb sagen Kritiker seit dem Bestehen der indischen Demokratie ihr Ende voraus, da „ eine groß e Zahl wichtiger Indikatoren des Umfeldes nicht unbedingt als demokratief ö rderlich angesehen werden k ö nnen. “ 2 Erschwerend kommt hinzu, dass die „ Anfälligkeit nachkolonialer Staaten der ‚ Dritten Welt ’ für diktatorische Regierungsformen “ 3 bekannt ist, und so sahen viele Wissenschaftler den Beweis für den Untergang der indischen Demokratie, als Indira Gandhi 1975 den Ausnahmezustand4 ausrief. Doch entgegen aller Skepsis hat sich die indische Demokratie bewährt:

„ The democratic system in India not only survived [...] the emergency but emerged stronger. “ 5

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Indien zur Zeit des Ausnahmezustandes von 1975-77 ein autoritäres Regime war. Dazu werde ich in Teil 2 zunächst klären, wie die Möglichkeit des Emergency in der indischen Verfassung geregelt ist, um daraufhin zu beschreiben, wie diese konstitutionelle Grundlage 1975 genutzt wurde, um den Notstand auszurufen. Einen bedeutenden Teil wird die Beschreibung der Emergency-Maßnahmen und deren Auswirkungen einnehmen. Teil 3 behandelt das Kernthema der Arbeit. Zunächst soll durch einen Abriss der politikwissenschaftlichen Debatte über die Herrschaftsformen Demokratie und Autokratie eine wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden.

Die eigentliche Einordnung das indischen Falls erfolgt anhand der einflussreichen Herrschaftstypologie von Wolfgang Merkel. Durch diese Einordnung soll die Frage beantwortet werden, ob Indien zur Zeit des Ausnahmezustands von 1975-77 ein autoritäres Regime war.

2. Indien und der Emergency

2.1. Ausnahmezustand in der indischen Verfassung

Es gibt kaum ein rechtsstaatliches System, das nicht für bestimmte Bedrohungen oder Notfälle die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung in der Verfassung bereithält. So auch die indische Verfassung (Part 18, Art. 352):

„ If the President is satisfied that a grave emergency exists whereby the security of India or any part of the territory thereof is threatened, whether by war or external aggression or internal disturbance, he may, by proclamation, make a declaration to this effect. ” 6

Die bloße Existenz von Ausnahmevollmachten stellt noch keine Besonderheit dar. Doch im Gegensatz zu anderen Verfassungen wie in England oder Australien, die die Regelung von Ausnahmelagen der Einigung von politischen Gewalten und Justiz in der jeweiligen Situation überlassen, sind in Indien die Ausnahmevollmachten genau festgelegt.7 Diese Regelung in der indischen Verfassung geht auf die Kolonialzeit zurück: In der Kolonialgesetzgebung sollte die Macht nur schrittweise an indische Gremien übertragen werden, um den Kolonialherren ein Stück Macht vorzubehalten - ein „Ausnahme“recht, das nach und nach auf dem Weg zur Selbstregierung verschwinden sollte.8

Die Auswirkung in der heutigen indischen Verfassung ist das Recht des Präsidenten geblieben, bei unmittelbarer Gefährdung durch äußeren Angriff oder durch innere Unruhen den nationalen Notstand zu proklamieren. Mit der Proklamation des Notstandes erhält die Union umfassende Gesetzgebungszuständigkeiten, auch in Bereichen, die sonst den Staaten vorbehalten sind.9 Zudem werden einige Grundrechte automatisch suspendiert, die übrigen können durch Anordnung des Präsidenten für die Zeit des Notstandes nicht mehr vor Gericht geltend gemacht werden.10

Durch diese und andere Notstandsregelungen entsteht eine Machtkonzentration bei der Exekutive, die Indira Gandhi nach der Proklamation des Notstands zur autoritären Umgestaltung der Verfassung nutzte. Nach dieser Erfahrung wurden wenige Jahre später zumindest einige der Mängel der Notstandsverfassung behoben und es gelang, den Schutz der Grundrechte und die Kontrollbefugnisse des Parlaments zu stärken.11 Die konkreten Auswirkungen der Notstandsregelungen 1975 sollen im nächsten Abschnitt dargestellt werden.

2.2. Indira Gandhis Ausnahmezustand 1975-77

Der 26. Juni 1975 war ein Tag, der Indien auf Dauer verändern sollte. Mit der Proklamation des Ausnahmezustandes durch den Präsidenten auf Vorschlag von Premierministerin Indira Gandhi setzte eine Umgestaltung von Macht- und Verfassungsstrukturen ein. Bis heute besteht kein eindeutiger Konsens, ob die Maßnahmen ein reines Machtinstrument zur Sicherung von Gandhis Position darstellten - was sich durchaus als die gängigere Meinung erweist - oder auch teilweise gerechtfertigt waren:

„ The government ´ s action was not utterly without justification. Opposition parties ´ frustration with Mrs Gandhi ´ s imperturbability and their own powerlessness had boiled over. The two sides ´ behaviour had combined to stretch democracy until it snapped. Riots and civil disobedience during past month had brought the government of Gujarat and Bihar to their knees.[ … ] The Prime Minister feared, that the country was lapsing into chaos … . ” 12

Um zu verstehen, wie es zur Proklamation des Notstands kam, muss man die Ereignisse der Jahre vor 1975 betrachten. Die als „Pre-Emergency-Crisis“ bekannt gewordenen Probleme dieser Zeit begannen mit einer allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation: Wachstumsrückgang, Arbeitslosigkeit, steigende Preise und Nahrungsmittelknappheit stellten die großen Herausforderungen des Landes dar. Da keine Verbesserung von Armut, wirtschaftlicher Ungleichheit und auch Kasten- und Klassenunterschieden in Sicht war, sank das Ansehen von Indira Gandhi und der Kongresspartei immer mehr. Die Unzufriedenheit des Volkes über die gesamte Situation äußerte sich im Niedergang von Recht und Ordnung, es gab immer häufiger gewaltsame Unruhen oder Streiks.13 Schon bevor der eigentliche Notstand ausgerufen wurde, versuchte die Regierung durch einige harte Maßnahmen mit den Problemen umzugehen: Durch eine Erweiterung des Maintenance of Internal Security Act (MISA) wurden präventive Verhaftungen bis zu einem Jahr erlaubt, das neu erlassene COFEPOSA14 -Gesetz ermöglichte Verhaftungen für Plünderer und Schmuggler, doch teilweise wurden Betroffene Monate bevor ein Haftbefehl erlassen wurde, festgenommen.15

Die wirtschaftliche Krise wurde zu einer Krise des politischen Systems, als im Staat Bihar aus Studentenprotesten die J.P.-Bewegung entstand: Mit dem aus dem Ruhestand zurückgekehrten Politiker Jayaprakash Narayan an der Spitze entstand eine Oppositionsbewegung, die sich bald zu einer landesweit unterstützten Initiative entwickelte, und sich vornehmlich gegen die Regierung richtete16:

„ He was increasingly being seen as a national alternative to Mrs Gandhi... “ 17

Die Krise spitzte sich immer mehr zu, als Indira Gandhi im Juni 1975 in einem seit Jahren laufenden Prozess wegen korrupter Wahlpraktiken für schuldig erklärt wurde.18 Sie weigerte sich, ihr Amt zu verlassen und wandte sich an den Supreme Court. Doch J.P. und die Oppositionsparteien wollten die Entscheidung des Supreme Courts nicht abwarten und forderten mit einer landesweiten Kampagne Ghandis Rücktritt. Außerdem riefen sie Polizei, Militär und Verwaltung auf, sich jeglichen Anordnungen der Regierung zu widersetzen, die sie für illegal hielten.19 Zusätzlich wurde die Situation durch die Niederlage der Kongresspartei bei den Wahlen in Gujarat erschwert:

„ ...her indefatigable campaigning was not enough to overcome the anti-Congress feeling in Gujarat, the ineptness of the state Congress leaders and organization, and the remarkable success of the opposition parties in uniting against the Congress party... “ 20

Daraufhin proklamierte die Premierministerin am 26. Juni den nationalen Notstand. Es folgten die Pressezensur sowie die Verhaftung von Oppositionspolitikern und Regimegegnern, um jeglichen Widerstand zu unterdrücken. Noch am gleichen Tag verordnete die Regierung, die Elektrizität abzustellen, um die Zeitungen daran zu hindern, die Neuigkeiten zu publizieren.21 Doch die Bürger- und Menschenrechte wurden nicht nur durch Verhaftungen und Pressezensur verletzt: es wurden Fälle von Folter bekannt, es gab ein „Slum-Bereinigungs-Programm“, das auf Kosten der Armen durchgesetzt wurde und ein Sterilisationsprogramm, in dem auch mit Zwang gearbeitet wurde.22

Der Einfluss von Parlament, Gerichtswesen und sogar der Kongresspartei wurde systematisch verringert, bis sich alle Macht bei Indira Gandhi und einem kleinen Kreis von Vertrauten konzentrierte. Durch zahlreiche Verfassungsänderungen und die Abschaffung der Verfassungsgerichtsbarkeit konnte Gandhi ihre eigene Position sowie die Aufrechterhaltung des Emergency sichern.23 Die bekanntesten Fälle sind die der “Basic Structure Doctrine“ und des “Habeas Corpus“ Gesetzes.

Im ersten Fall versuchte die Regierung, die Doktrin, die dem Schutz der Basisstruktur der Verfassung dient, zu stürzen, was jedoch vor Gericht nicht durchgesetzt werden konnte. Indira Gandhi sah in dieser Entscheidung kein Hindernis für zahlreiche Verfassungsänderungen:

„ The government [...] was making every effort to run the country according to the constitution, but if the constitution became an obstacle to ‘ insuring the basic needs of the people [...] the government would not hesitate to make drastic changes ’ in it. “ 24

Im zweiten Fall wurde das Habeas-Korpus-Recht25 suspendiert, um Präventivhaft ohne Verhaftungsbefehl zu genehmigen - durch dieses Urteil „ gab das Gericht die Kontrolle der Verhaftungspraxis [...] v ö llig aus der Hand. “ 26

Der Großteil des indischen Volkes reagierte auf den Ausnahmezustand mit stiller Akzeptanz oder sogar Unterstützung. Ein überzeugender Grund waren sicherlich die wirtschaftlichen Verbesserungen, die in den Jahren `75 und `76 eintraten - wobei diese im Nachhinein nicht nur Gandhis einige Tage nach der Notstandsproklamation eingesetztem 20-Punkte-Programm zum sozio- ökonomischen Fortschritt des Landes, sondern auch externen Umständen zuzuschreiben sind.

[...]


1 Frei nach M. Pehl, Proseminar „Das politische System Indiens“, SoSe 2004

2 Merkel 1999b: 112

3 Conrad 1999 1969: 3

4 In dieser Arbeit werden die Begriffe Ausnahmezustand, Emergency und Notstand synonym verwendet.

5 Chandra 2000 1999: 260

6 http://www.constitution.org/cons/india/p18352.html, abgerufen am 05.09.2004, 15h.

7 Vgl. Conrad 1999 1969: 3

8 Vgl. Conrad 1999 1969: 4

9 Vgl. Conrad 1995: 423

10 Vgl. Conrad 1999 1969: 22

11 Vgl. Conrad 1999 1969: 41+42

12 Granville 1999: 295+296

13 Vgl. Chandra 2000 1999: 246+247

14 Conservation of Foreign Exchange and Preventing of Smuggling Activities Act

15 Vgl. Granville 1999: 299

16 Vgl. Chandra 2000 1999: 248

17 Granville 1999: 300

18 Vgl. Granville 1999: 314 ff

19 Vgl. Chandra 2000 1999: 249

20 Palmer 1976: 98

21 Vgl. Granville 1999: 295

22 Vgl. Granville 1999: 312

23 Vgl. Chandra, S. 254

24 Granville 1999: 333

25 Grundlegendes englisches Gesetz von 1679 zum Schutz der persönlichen Freiheit, wonach niemand ohne richterliche Überprüfung und Anordnung in Haft genommen und gehalten werden darf.

26 Conrad 1995: 424

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Indien im Ausnahmezustand 1975-77 - ein autoritäres Regime?
Universidad
University of Heidelberg  (Südasien Institut, Abteilung Politische Wissenschaft)
Curso
Proseminar "Das politische System Indiens"
Calificación
1,0
Autor
Año
2004
Páginas
17
No. de catálogo
V33401
ISBN (Ebook)
9783638338882
Tamaño de fichero
416 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Hausarbeit wurde in Schriftgröße 10 verfasst, bestünde also umformatiert aus mehr als 17 Seiten. Umfangreiches und aktuelles Literaturverzeichnis!
Palabras clave
Indien, Ausnahmezustand, Regime, Proseminar, System, Indiens
Citar trabajo
Nina Netzer (Autor), 2004, Indien im Ausnahmezustand 1975-77 - ein autoritäres Regime?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33401

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