Können Kriege oder bewaffnete Konflikte ethisch legitimiert werden?


Trabajo Escrito, 2016

22 Páginas

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definitionsversuch zum empirischen Ereignis Krieg
2.1 Kriegsdefinition nach AKUF
2.2 Bewaffneter Konflikt

3 Die Idee des gerechten Krieges
3.1 Die Lehre vom Gerechten Krieg
3.1.1 Das Recht zum Kriegführen „Ius-ad-bellum“
3.1.2 Die rechtmäßige Kriegsführung Ius-in-bello
3.2 Die Charta der Vereinten Nationen
3.3 Zusammenfassung der Idee vom gerechten Krieg

4 Betrachtung einiger auserwählter Kriege
4.1 Der Erste Weltkrieg - Konflikt ohne Sieger 1914 - 1918
4.2 Der Zweite Weltkrieg
4.3 Der Kosovo Krieg
4.4 Zusammenfassung

5 Bilder des Krieges
5.1 Flucht
5.2 Gewalt gegen die Zivilbevölkerung
5.3 Verwundung
5.4 Tod

6 Resümee

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Im Rahmen meines berufsbegleitenden Studiums an der Hochschule Zittau / Görlitz, zum Bachelor of Arts, besteht im 2. Semester im Modul Wirtschaftsethik / Wirtschaftsgeschichte die Aufgabe eine Recherchearbeit zu erstellen. In Form einer schriftlichen Ausarbeitung soll die Arbeit bis Anfang Mai vollendet werden

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema: „Legitimation von Kriegen oder bewaffneten Konflikten unter ethischer Betrachtung – eine Studie zu ausgewählten Schwerpunkten entsprechend der Theorie des gerechten Krieges.“ Die Themenwahl erfolgte eigenständig

Die Aktualität der Thematik Krieg und Ethik ist angesichts der globalpolitischen Lage unbestritten. So gut wie täglich konfrontieren uns die Medien mit den Schrecken, den bewaffnete Konflikte, Kriege und Terrorismus in der Welt erzeugen. Gleichzeitig scheint im Alltag jedoch alles seinen gewohnten Gang zu gehen. Wie sollen wir die Tatsache werten, dass Gegenwart von Krieg beinahe zum Alltagsgeschehen geworden ist? Ist diese scheinbare Normalität purer Selbstschutz oder handelt es sich vielmehr um eine Form von Gleichgültigkeit, weil wir uns sicher fühlen? Was passiert mit unseren Werten und Normen, die wir bereits durch unsere Erziehung im Elternhaus und unseren eingeschlagenen Bildungsweg erhalten?

Was also gibt uns die Philosophie an die Hand, um eine differenzierte Position zu den derzeitigen kriegerischen Ereignissen zu beziehen, während uns eigentlich meistens die Worte fehlen? Der Mensch scheint sich überwiegend Frieden zu wünschen und gleichzeitig scheint diese Friedliebigkeit stets von Feindseligkeiten bedroht. Gibt es dennoch Wege für einen globalen Frieden oder bleibt das für immer ein utopisches Sehnsuchtsmodell? Wenn wir die vorhergehende Frage mit nein beantworten. Kann es dann Wege geben einen Krieg oder bewaffneten Konflikt zu legitimieren? Dieses sind einige Fragen, die mich in meiner Arbeit leiten werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Arbeit auf Grund der Komplexität und der Fülle des Themas keineswegs abschließenden Charakter beansprucht, sondern einen ersten zwangsweise verkürzten Überblick geben will, der aber in einer weiterführenden Arbeit vertieft werden müsste.

Die vorliegende Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Im ersten Kapitel steht die Auseinandersetzung zum empirischen Ereignis Krieg. Es gibt oft unterschiedliche Auffassungen darüber, was Krieg ist. Deshalb ist es wichtig eine Definition für Krieg zu finden.

Das zweite Kapitel beschreibt den „gerechten Krieg“. Hierzu wird ein kurzer historischer Überblick über den “gerechten Krieg” erstellt, um die notwendigen Kriterien seiner Legitimation aufzuzeigen. Anschließend wird die Umsetzung des gerechten Krieges in der UN Charta dargestellt.

Der Hauptteil der Arbeit im Kapitel 3, beschäftigt sich mit 2 Kriegen und 1 bewaffneten Konflikt des 20. Jahrhunderts. Einleitend wird jeweils der Konflikt mit seinen wichtigsten Fakten beschrieben. Wichtig sei zu erwähnen, dass im weiteren Verlauf die historischen Ereignisse in den Hintergrund treten. Im Mittelpunkt stehen dafür ethische und moralische Gesichtspunkte.

Im zweiten Teil des Hauptteiles im Kapitel 4, werden einige Bilder des Krieges beschrieben um nachfolgend im Kapitel 5 die aufgestellte These zu bewerten.

2 Definitionsversuch zum empirischen Ereignis Krieg

Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Menschen gab es zu allen Zeiten. Aber würde man einen steinzeitlichen Kampf auch heute noch als Krieg bezeichnen? Definitionen versuchen eine bestimmte Sache so kurz und treffend wie möglich zu beschreiben. Dabei hat man immer mit der Schwierigkeit zu kämpfen, dass die Wirklichkeit sehr viel komplizierter ist, als dass sie sich mit wenigen Sätzen hinreichend beschreiben ließe.

Im Falle des Krieges kommt noch hinzu, dass eine Definition nicht zeitlos gültig sein kann, da sich mit den stetigen kulturellen und technologischen Veränderungen auch die Formen der gewaltsamen Konfrontation wandeln. Ein weiteres Problem besteht außerdem darin, dass der Begriff »Krieg« aus politischen Gründen stark umstritten ist.

In unserem Kriegsverständnis spielte lange Zeit der Staat die entscheidende Rolle, weil im 18. und 19. Jahrhundert die klassischen Kriege zwischen Staaten der Normalfall waren. Krieg diente damals als ein Mittel zur Durchsetzung von staatlichen Interessen oder, wie der Kriegstheoretiker General Carl von Clausewitz (1780–1831), der im Zeitalter der napoleonischen Kriege über Krieg und Strategie nachdachte, es formulierte: „Die politische Absicht ist der Zweck, der Krieg ist das Mittel.“[1] Mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation, die für einen kurzen Augenblick sich als der Beginn eines dauerhaften und stabilen Friedens ausgenommen hatte, wurde der Krieg wieder führbar gemacht.[2] Während der Blockkonfrontation galten innerstaatliche Gewaltkonflikte als Stellvertreterkriege. An die Stelle dieser schon damals fragwürdig gewordenen Erklärung trat danach der Begriff der Neuen Kriege.[3] [4] Sie unterschieden sich, so die Vertreter des Ansatzes, von Staatenkriegen wie von klassischen Bürgerkriegen.[5]

Zu den von einigen Wissenschaftlern als neue Kriege bezeichneten Formen zählen Ressourcenkriege, Befriedungskriege und der moderne Terrorismus.

Um den Unterschied zwischen Krieg und Konflikt angesichts der modernen Kriegführung konkreter eingrenzen zu können, sind Politologen daher dazu übergegangen, einen weiteren Aspekt in ihren Definitionen für Krieg zu integrieren, nämlich die Zahl der getöteten Opfer. Im Anschluss an das „Correlates of War“-Projekt[6] definiert David Singer und Melvin Small Kriege als bewaffnete Konflikte unter Beteiligung mindestens eines Staates, die 1.000 oder mehr Kriegstote fordern auf allen Seiten innerhalb von zwölf Monaten kontinuierlicher, gewaltsamer Konfrontation.[7] Das scheint zunächst wenig, doch ist der Schwellenwert willkürlich und stößt auf Datenprobleme – umso mehr, als die Mehrheit der kriegerischen Konflikte in unzugänglichen Gebieten ausgefochten wird, wo selten neutrale Beobachter die Toten im Kampf dokumentieren. Die Opfer von Flucht und Hunger werden ohnehin nicht gezählt. Die Grenze ist implizit am klassischen Staatenkrieg orientiert, weshalb andere Kriegsformen teilweise nicht erfassbar sind. So aber erscheint die Welt in der Statistik friedlicher, als sie ist.

Schließlich bleibt fraglich, ob ein Krieg überhaupt einzig und allein über seine direkten Auswirkungen definiert werden sollte und nicht über dessen Charakteristika, Ursachenmuster bzw. funktionale Logik. Dieser Aspekt ist in qualitativen Kriegsdefinitionen in der Regel stärker ausgeprägt. Deshalb habe ich mich entschieden, in meiner Hausarbeit die Definition der „Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung" (AKUF) zu verwenden, auf die viele Forschungsinstitute und Medien zurückgreifen.

2.1 Kriegsdefinition nach AKUF

Die „Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung“ (AKUF) an der Universität in Hamburg definiert Krieg wie folgt:

In Anlehnung an den ungarischen Friedensforscher István Kende (1917-1988) definiert die AKUF Krieg als einen gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist:

1. An den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten) der Regierung handelt.
2. Auf beiden Seiten muss ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.)
3. Die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuier-lichkeit und nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern.

Kriege werden als beendet angesehen, wenn die Kampfhandlungen dauerhaft, d.h. für den Zeitraum von mindestens einem Jahr, eingestellt bzw. nur unterhalb der AKUF-Kriegsdefinition fortgesetzt werden.[8]

2.2 Bewaffneter Konflikt

Vom eigentlichen Krieg unterscheidet die AKUF, den "bewaffneten Konflikt", dem folgende Definition zu Grunde liegt:

Als bewaffnete Konflikte werden gewaltsame Auseinandersetzungen bezeichnet, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch nicht gegeben ist. Bewaffnete Konflikte werden von der AKUF erst seit 1993 erfasst.[9]

3 Die Idee des gerechten Krieges

3.1 Die Lehre vom Gerechten Krieg

Es gibt eine lange philosophische Tradition, nämlich die des gerechten Krieges, deren Wurzel mindestens bis in die Antike reicht: danach ist ein Krieg gerechtfertigt, wenn er bestimmten Kriterien entspricht. Für eine ausführliche Vorstellung der Lehre des gerechten Krieges ist hier kein Platz. Deshalb wird als Ausgangspunkt für die anschließenden Betrachtungen, ein kurzer historischer Überblick über den “gerechten Krieg” erstellt, um die notwendigen Kriterien seiner Legitimation aufzuzeigen.

Die Lehre des gerechten Krieges unterscheidet zwischen den Kriterien dem Recht zum Kriegführen, dem ius ad bellum, und den Kriterien der Gerechtigkeit im Krieg, also der rechtmäßigen Kriegsführung, dem ius in bello. Die Anfänge der Lehre des „Gerechten Krieges“ (lat. bellum iustum[10] ) reichen, wie bereits erwähnt, bis in die Antike zurück, zu Platon und seinem Schüler Aristoteles. Erwähnenswert ist allerdings das bei Aristoteles, Kriege nur dann gerecht sind, wenn sie die Polis gegen Barbaren führt, denn diese seien von ihrer Natur aus „zum Dienen und beherrschtwerden bestimmt“.[11]

Der Beginn der bellum iustum Lehre wird dennoch bei Marcus Tullius Cicero (106 - 43 vor Christus) angesetzt. Cicero war ein römischer Politiker, Anwalt, Schriftsteller und Philosoph. Dieser ist nach den Ergebnissen der Forschung der erste Autor, der den Begriff bellum iustum verwendet hat. Danach ist ein Krieg dann gerecht, „wenn er auf der Grundlage einer formalen Androhung und Erklärung erfolgt und wenn er wegen Schadensersatz bzw. Wiedergutmachung geführt wird“.[12]

Im weiteren Verlauf der Geschichte prägte die Lehre vom gerechten Krieg sehr entscheidend Augustinus von Hippo (354 – 430). Wie auch bereits bei Cicero ist ein Krieg nur gerecht wenn er im Namen einer Obrigkeit geführt wird. Weiterhin mussten nach Augustinus noch zwei weitere Gründe für einen gerechten Krieg vorliegen. Diese waren ein gerechter Grund des Krieges und die rechte Absicht.

Bei Thomas von Aquin (1225 – 1274) wird die Lehre vom gerechten Krieg erstmals systematisch entfaltet. Thomas von Aquin geht mit Platon und Augustinus überein, dass der Krieg zu vermeiden und der Friede das eigentlich Erstrebenswerte ist.

Jedoch sieht er in der politischen Wirklichkeit die Notwendigkeit für gegeben, den Krieg als ultima ratio [13] in Ausnahmefällen zu erlauben. Die Rechtfertigung eines Krieges knüpft er an die Erfüllung von drei Kriterien:

„Zu einem gerechten Krieg sind drei Dinge erforderlich: Erstens die Vollmacht des Fürsten [auctoritas principis], auf dessen Befehl hin der Krieg zu führen ist. (. . .) Zweitens ist ein gerechter Grund [causa iusta] verlangt. Es müssen nämlich diejenigen, die mit Krieg überzogen werden, dies einer Schuld wegen verdienen. (. . .) Drittens wird verlangt, dass die Krieg Führenden die rechte Absicht [intentio recta] haben, nämlich entweder das Gute zu mehren oder das Böse zu meiden“.[14]

In der weiteren Entwicklung treten neben den Kriterien des ius ad bellum, also die Rechte zum Beginn eines Krieges, auch die Kriterien für die Kriegsführung, die ius in bello. Die Kriterien des ersteren entscheiden ob es gerechtfertigt ist einen Krieg zu beginnen. Die des letzteren entscheiden, wie in einem gerechten Krieg gekämpft werden muss.

3.1.1 Das Recht zum Kriegführen „Ius-ad-bellum“

Unter das ius ad bellum fallen sechs Kriterien die kumulativ erfüllt sein müssen, um den Kriegseintritt im Sinne der Lehre des gerechten Krieges zu rechtfertigen.

1. Muss ein gerechter Krieg von einer legitimen Autorität („auctoritas principis“) erklärt werden. Eine legitime Autorität hat Verantwortung für das allgemeine Wohl und ist normalerweise die Regierung eines Staats. Private Individuen und Gruppen sind nicht berechtigt, einen Krieg zu erklären. Laut Artikel 42 der Charta der Vereinten Nationen darf auch der Sicherheitsrat “mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen.”
2. Muss ein gerechtfertigter Krieg einen gerechten Grund („causa iusta“) haben. Der einzige traditionelle Grund eines gerechten Krieges ist die Notwehr. Auf sie beruft man sich zu Recht, um die Einheit des Staates oder das Leben seiner Staatsbürger zu verteidigen, wenn sie angegriffen oder klar bedroht sind. Heute ist es auch allgemein anerkannt, dass ein Staat das Recht hat, einen Nachbarstaat vor einem anderen feindlichen Staat zu schützen. In der letzten Zeit versuchten einige Denker, dieses Recht um die Verteidigung eines Nachbarn zu erweitern, um humanitäre Eingriffe einzuschließen.
3. Um gerechtfertigt zu sein, muss eine Entscheidung, in den Krieg zu ziehen, mit einer rechten Absicht („recta intentio“) getroffen werden. Diese muss die Absicht sein, den Frieden zu fördern oder wiederherzustellen. Jede andere Absicht, z.B. Rache, Herrschaft, wirtschaftlicher Gewinn usw., ist falsch.
4. Der Krieg erfüllt die Bedingung der Proportionalität , ist als ein verhältnismäßiges Mittel, so dass er voraussichtlich nicht mehr Unheil schafft als abwendet.
5. Schließlich muss ein gerechtfertigter Krieg eine vernünftige Hoffnung auf Erfolg haben. Wenn es keine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass das gerechte Ziel des Krieges erreicht wird, ist es unmoralisch, Zerstörung und Vernichtung zu verursachen. Ein aussichtsloser Widerstand ist nicht gerecht. Außerdem muss man, um die Aussichten auf Erfolg einschätzen zu können, zuerst einmal eine klare, konkrete Vorstellung davon haben, worin der Erfolg bestehen sollte.
6. Darf ein gerechter Krieg nur das letzte Mittel sein. (ultima ratio) Alle nicht-militärischen alternativen Mittel müssen ausgeschöpft worden sein. Solange politische Mittel zur friedlichen Lösung noch bestehen, z.B. Diskussion, Verhandlungen, wirtschaftliche Sanktionen usw., kann keine militärische Waffengewalt gerechtfertigt werden.

3.1.2 Die rechtmäßige Kriegsführung Ius-in-bello

Unabhängig von den Bedingungen des ius ad bellum für einen gerechten Kriegseintritt müssen gemäß der Lehre des gerechten Krieges auch innerhalb eines solchen Konfliktes einige Bedingungen erfüllt sein, damit der Krieg als ein gerechter Krieg gelten kann. Diese werden unter den Begriff des ius in bello zusammengefasst. Auch für Sie gilt, dass Sie kumulativ erfüllt sein müssen.

1. Muss die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten eingehalten werden. Man darf keine Nichtkämpfenden und nicht-militärische Ziele absichtlich vernichten und muss versuchen, ihnen nicht unabsichtlich zu schaden. Mit anderen Worten, man muss versuchen, den “Kollateralschaden” zu minimieren. Freilich gibt es Fälle, in denen nur schwer zwischen militärischer und nicht-militärischer Angriffsfläche unterschieden werden kann.
2. Muss eine angemessene Verhältnismäßigkeit zwischen den Schäden und Kosten des Krieges und den guten Folgen bestehen, die dadurch erreicht werden sollen. Die Menge und Art der Kraft, die im Krieg eingesetzt wird, soll nicht größer sein, als benötigt wird, um den Krieg zu beenden und den Frieden wiederherzustellen. Die Übel, die der Krieg zufügt, dürfen nicht größer sein als das Unrecht, das er beseitigen soll. Kein Staat soll einen Krieg führen, ohne an die langfristigen Folgen für alle Betroffenen zu denken.[15]

Diese beiden Kriterien des „ius in bello“ implizieren so die zwingende Nichtnutzung vieler Waffen, Waffensysteme und Formen der Kriegsführung, da diese „durch die Natur der Sache gemäß diesen Kriterien kategorisch als illegitim anzusehen sind. Deshalb sind spezifische Waffen und einige militärische Maßnahmen im humanitären Völkerrecht geächtet.“[16]

Weiterhin ist zu erwähnen, dass diese nobleren Aspekte der Kriegsführung des bellum iustum, der Staaten bis zum Ende des 19. Jahrhunderts überdauerten, ehe durch die zeitgenössischen schweren Kriege ein Umdenken stattfand.[17]

Geprägt durch den Eindruck der Kriegswirren sowie unter dem Einfluss der neu entstehenden sozialen Bewegungen und den Fortschrittserwartungen, die mit der Industrialisierung folgten, entstanden Bestrebungen, die Gewalt und damit die freie staatliche Entscheidungsbefugnis zur Gewaltanwendung einzudämmen.[18] Diese Entwicklung führte schließlich zur Umsetzung der bereits in einigen Werken entwickelten Idee der kollektiven Sicherheit durch Zusammenschluss von friedliebenden Staaten zur Verhinderung von kriegerischen Auseinandersetzungen. Zu den wichtigsten Schritten in diese Richtung gehörten damals die Haager Friedenskonferenzen[19] von 1899 und 1907, die Gründung des Völkerbundes[20] 1919, die Unterzeichnung des Braind-Kollegg-Pakt[21] im August 1928 und die Gründung der UNO[22] 1945. Im Folgenden wird dazu die Charta der Vereinten Nationen genauer betrachtet.

[...]


[1] (Clausewitz, 1999, S. 44)

[2] (Münkler, 1992, S. 7)

[3] (Kaldor, 2007)

[4] (Münkler, 2002)

[5] (Münkler, 2002, S.24ff und S.44ff)

[6] Das COW-Projekt gilt als Vorreiter der Kriegsursachenforschung, leistete es doch Pionierarbeit im Bereich der statistischen Erfassung von Kriegen.

[7] (Singer, Small, 1982, S. 205-206)

[8] (Kriegsdefinition und Kriegstypologie, 2013, Abs. 1)

[9] (Kriegsdefinition und Kriegstypologie, 2013, Abs. 2)

[10] der lateinische Ausdruck bellum iustum, der von Cicero und Augustinus verwendet wird, kann mit „gerechter Krieg“, mit rechtmäßiger Krieg“ oder mit „gerechtfertigter Krieg“ übersetz werden.

[11] (Kleemeier, 2002, S. 27)

[12] (Kleemeier, 2003, S. 12)

[13] In der internationalen Politik wurden und werden mit dieser Bezeichnung kriegerische Handlungen gerechtfertigt, bei denen alles Vorhergegangene nicht zur Lösung des Konflikts beigetragen hatte. Vor allem zur Begründung eines sogenannten gerechten Krieges ist die Ultima Ratio ein zu erfüllender Punkt.

[14] (Aquin, 1966, S. II-II, q. 40, a. 1)

[15] (Steinhoff, 2011, S. 12)

[16] (Haspel, 2002, S. 141)

[17] (Mc Coubrey, White, 1992, S. 19)

[18] (Brock, 1996, S. 32)

[19] Auf Antrag des russischen Zaren 1899 und 1907 in Den Haag abgehaltene Konferenzen zur Entwicklung von Grundsätzen für die friedliche Regelung von Konflikten.

[20] War eine Staatenvereinigung von 1920 bis 1946 zur Sicherung des Weltfriedens und zur wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit unter den Nationen mit Sitz in Genf. Die Bildung des Völkerbunds wurde auf der Pariser Friedenskonferenz am 14.2.1919 beschlossen.

[21] Der Briand-Kellogg-Pakt ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Ächtung des Krieges, der in Paris von zunächst elf Nationen unterzeichnet wurde und den man nach dem US-Außenminister Frank Billings Kellogg und dem französischen Außenminister Aristide Briand benannte.

[22] United Nations Organization = Organisation der Vereinten Nationen

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Können Kriege oder bewaffnete Konflikte ethisch legitimiert werden?
Año
2016
Páginas
22
No. de catálogo
V334159
ISBN (Ebook)
9783668239319
ISBN (Libro)
9783668239326
Tamaño de fichero
773 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Krieg, konflik, bewaffnet, legitim, ethisch, moralisch, seminararbeit
Citar trabajo
Anónimo, 2016, Können Kriege oder bewaffnete Konflikte ethisch legitimiert werden?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334159

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