Zum Phänomen der Kriminalität, insbesondere der Jugendkriminalität


Term Paper, 2001

16 Pages, Grade: 1


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Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Überblick über einzelne Kriminalitätstheorien
2.1 Lehre vom geborenen Verbrecher
2.2 Entwicklungstheorie
2.3 Sozialisationstheorien
2.4 Lerntheorien
2.5 Frustations-Aggressions-Theorie
2.6 Anomie-Theorie
2.7 Ettikettierungsansatz
2.8 Praktischer Umgang mit Kriminalitätstheorien

3. Ausgewählte Ausführungen zur Jugendkriminalität
3.1 Differenzierung im Strafrecht zwischen Jugendlichen und Erwachsenen
3.2 Diskussionsthema Strafmündigkeit
3.3 Über die Normalität von Jugendkriminalität
3.4 Der Zusammenhang zwischen sozialem Hintergrund und Kriminalität
3.5 Erkenntnisquellen der Jugendkriminalität
3.6 Schwierigkeiten in der Erfassung. Stichwort Hellfeld/Dunkelfeld
3.7 Struktur der Straftaten unterschieden nach Kinder- und Jugendkriminalität
3.71 Struktur der Straftaten bei Kinderkriminalität
3.72 Struktur der Straftaten bei Jugendkriminalität
3.8 Episodenhaftigkeit bei Jugendkriminalität
3.9 Entwicklung der Jugendkriminalität

4. Schluß

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Das Phänomen der Kriminalität, insbesondere der Jugendkriminalität“ und ist im wesentlichen in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil (Gliederungspunkt 2) gibt einen Überblick über einzelne Kriminalitätstheorien. Hierbei habe ich aus der Masse der existierenden Ansätze sieben der bekanntesten Theorien ausgewählt und beschreibe diese kurz. Im zweiten Teil (Gliederungspunkt 3) befasse ich mich mit der Jugendkriminalität. Da es sich hierbei um ein sehr weites Feld handelt, habe ich mich nur mit einigen ausgewählten Themen dieses Bereiches auseinandersetzen können. Das bedeutet aber nicht, daß die von mir nicht angesprochene Themen keine Relevanz hätten, sondern lediglich, daß ich mich auf Grund von Vorgaben bezüglich der Seitenzahl für eine Auswahl von Themenbereichen entscheiden mußte.

2. Überblick über einzelne Kriminalitätstheorien

Im folgenden beschreibe ich kurz aus der Vielzahl der bestehenden Ansätze exemplarisch sieben ausgewählte Kriminalitätstheorien. Da die hier vorgestellten Theorien alle nur Teilaspekte der Kriminalität zu erfassen vermögen, geht man heute weitgehend von einem Mehrfaktorenansatz aus, d.h. daß mehrere Erklärungen für die einzelne Straftat heranzuziehen sind.

2.1 Lehre vom geborenen Verbrecher

In den Anfangstagen der Kriminologie, der Lehre von den Ursachen der Kriminalität, war der italienische Arzt Cesare Lombroso (1835-1909) der erste, der von genetisch bedingter Kriminalität sprach und damit die Lehre vom „geborenen Verbrecher“ aufstellte. Diese Lehre war nicht traditionslos, denn schon vor Lombroso wurde Verbrechen mit körperlichen Gegebenheiten in Verbindung gebracht. Lombroso aber war der erste, der die biologische Bedingtheit ausdrücklich hervorhob. Grundlage waren für ihn hierbei die Vererbungsgesetze von Johann Mendel. Lombroso glaubte, den typischen Verbrecher aufgrund von Äußerlichkeiten wie Abstand der Augenbrauen, Länge der Nasen, Größe der Eckzähne usw. ausmachen zu können (vgl. OSTENDORF 1999, S. 10; SACK/KÖNIG 1968, S. 230-234; KÜRZINGER1996, S. 72-75).

Durch Zwillings- und Sippenforschung wurde vor allem in den zwanziger bis vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts dieser biologisch-anthropologische Ansatz gestützt. Bis heute gibt es noch Stimmen, die Chromosomabweichungen als Ursache von Kriminalität sehen, überwiegend aber werden diese Lehren in der Wissenschaft verworfen. Die fast einhellige Ablehnung des erbbiologischen Ansatzes ist aber nicht mit der kompletter Verleugnung von unterschiedlichen Anlagen beim Kind durch Vererbung gleichzusetzen. Nur entwickeln sich eben diese Anlagen nach überwiegender Meinung verschieden (vgl. OSTENDORF 1999, S. 10; SACK/KÖNIG 1968, S. 230-234; KÜRZINGER1996, S. 74-76).

Auch geistige und psychische Abnormität führt nicht automatisch zu Kriminalität. Ohne abzustreiten, daß in Einzelfällen auch diese Faktoren eine Rolle spielen, sagt es für den größten Teil der Kriminalität nichts aus, wenn in Einzelfällen psychische Krankheiten zu Kriminalität führen. Als falsch dagegen gilt der langgehegte Verdacht, Psychotiker seien kriminell besonders auffällig (vgl. OSTENDORF 1999, S. 10; KÜRZINGER 1996, S. 77 f.).

2.2 Entwicklungstheorie

Die Entwicklungstheorie ist besonders in der Jugendkriminalität weit verbreitet. Es ist oft so, daß im kindlichen sowie im jugendlichen Alter Straftaten leichter bis mittlerer Art begangen werden, da bestehende Normen erst erlernt werden müssen. Die Häufigkeit der in diesem Alter begangenen Delikte kann nicht in erster Linie durch irgendwelche Besonderheiten erklärt werden, vielmehr ist sie durch die Entwicklungsphase des jungen Menschen bestimmt. Verhaltensnormen, so auch die, die strafrechtlich relevant sind, werden nicht in einem intellektuellen Vorgang übernommen, sondern in einem über längere Zeit dauernden Erfahrungsprozeß, vor allem durch Reaktionen in Form von Lob und Tadel. Als nachgewiesen gilt heute, daß Kinder- und Jugendkriminalität nicht automatisch zum „Gewohnheitsverbrecher“ führt (vgl. OSTENDORF 1999, S. 10).

2.3 Sozialisationstheorien

Hierunter sind Kriminalitätstheorien zu verstehen, die versuchen, Kriminalität aus der (fehlgeschlagenen) Sozialisation eines Menschen zu erklären. Kriminalität ist somit nach diesen Theorien die Folge von Sozialisationsdefiziten, die vor allem dann auftreten, wenn in der Kindheit eine dauerhafte Bezugsperson fehlt und damit kein Urvertrauen hergestellt werden kann. Ihren Ursprung haben diese Sozialisationsdefizite vor allem in den ersten Kindheitsjahren, aber auch über diese Zeit hinausgehend. Die Verinnerlichung von Recht und Unrecht, Gewissensbildung genannt, kann aber auch bei Inkonsequenz, bei falschen Erziehungsmethoden, bei Hartherzigkeit der Erziehungspersonen sowie durch überzogene Verwöhnung be- bzw. verhindert werden. Auch äußerlicher sozialer Druck, beispielsweise durch soziale Not, beengte Wohnverhältnisse usw., kann die Sozialisation gefährden, da unter diesen Bedingungen nur erschwert positive emotionale Beziehungen, die für die Entwicklung des Kindes unbedingt notwendig sind, aufgebaut werden können (vgl. KÜRZINGER 1996, S. 85-88; OSTENDORF 1999, S. 10).

2.4 Lerntheorien

Lerntheorien besagen, daß kriminelles Verhalten genau wie jedes andere Verhalten auch erlernt werden kann. Gelernt wird hierbei am schlechten Vorbild: Wenn Kinder beispielsweise in einer kriminellen Umgebung aufwachen, kann das nach den Lerntheorien „abfärben“. In wissenschaftlichen Untersuchen wurde nachgewiesen, daß gerade in der Kindheit erlittene bzw. miterlebte Gewalt einen bedeutenden Faktor für spätere Gewalttätigkeiten darstellt. Aber nicht nur im näheren sozialen Umfeld, also in der Familie, im Freundeskreis usw., können kriminelle Verhaltensweisen erlernt werden, auch das Verhalten der Gesellschaft in der man lebt kann einem prägen. Das heißt: Wird z.B. von gesellschaftlich hochgestellte Persönlichkeiten Kriminalität vorgelebt, kann das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung nachteilig beeinflußt werden. können (vgl. KÜRZINGER 1996, S. 63-65; OSTENDORF 1999, S. 11).

Lerntheorien haben in der Praxis folgende Bedeutung: Da man davon ausgeht, daß Kriminalität erlernbar ist, muß sie logischerweise auch wieder verlernbar sein muß, bzw. in anderes, konformes Verhalten transformiert werden können. Diese Überlegung ist daher Grundlage vieler Behandlungsmaßnahmen. Verhaltenstherapien zum Beispiel bauen hierauf auf (vgl. BOCK 1995, S. 65).

2.5 Frustations-Aggressions-Theorie

Um die Zunahme von Gewaltkriminalität zu erklären, wird neben der Lerntheorie auch die Frustations-Aggressions-Theorie herangezogen. Hiernach ist Gewaltkriminalität eine Folge von Ohnmacht und Frustration. Oft ist es schwer, Ärger und Enttäuschungen verarbeiten zu können. Dann kann es vorkommen, daß dieser Ärger auf physisch bzw. psychisch Schwächere wie Frauen, Kinder usw. abgeladen wird. Ein Beispiel für diese These ist die im Vergleich zu anderen Gruppen statisch hohe Zahl von Gewaltkriminalität bei Jugendlichen Ausländern, die hier unter anderem eine ihrer Ursachen findet. Durch die Tatsache in der sozialen Rangordnung oft weit unten angesiedelt zu sein kann Frustration entstehen. Dazu kommt eventuell noch die fehlende Fähigkeit, mangels ausreichender Sprachkenntnisse, Konflikte mit Worten zu bereinigen. Die einzige Konfliklösungsmöglichkeit, die viele dann noch sehen ist der Weg der Gewalt (vgl. OSTENDORF 1999, S. 11f.).

2.6 Anomie-Theorie

Ein weitere Grund für Eigentumskriminalität kann die Mittellosigkeit sein. Darunter ist nicht Armut als solche zu verstehen, sondern der Gegensatz von arm und reich. Laut der Anomie-Theorie, klafft bei Arbeitslosen, Auszubildenden und finanziell schlechter gestellten im Allgemeinen zwischen den gesellschaftlichen Leitbildern und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln eine Lücke, die von einigen mit ungesetzlichen Mitteln wie beispielsweise mit Schwarzarbeit oder mit Diebstählen ausgefüllt wird. Die Zielsetzungen der Gesellschaft werden dabei bejaht, die Begrenzung der Mittel aber verneint Eine direkte Kausalität zwischen Arbeitslosigkeit und Kriminalität herzustellen wäre aber falsch, da Arbeitslosigkeit und Eigentums- bzw. Vermögenskriminalität zwar parallel ansteigen, vorübergehende Rückgänge der Arbeitslosigkeit sich aber nicht auf die Kriminalitätsrate auswirken. Entscheidend ist auch immer die individuelle Situation des Arbeitslosen. Dabei ist von Bedeutung, wie er mit seiner Situation fertig wird, ob er von seinem sozialen Umfeld „aufgefangen“ wird, ob Perspektiven und Hilfen von außen angeboten werden usw. (vgl. OSTENDORF 1999, S. 11f.).

2.7 Etikettierungsansatz

Der Ettikettierungsansatz, auch „labeling approach“ genannt ist wohl die am meisten diskutierte Kriminalitätsthoerie. Hierbei wird nicht von der Täterpersönlichkeit oder dessen Umfeld ausgegangen, sondern es wird versucht Kriminalität aus der Definitionsmacht des Staates sowie seiner strafverfolgenden Kontrollorgane zu erklären. Das bedeutet also, Straftatbestand ist nur das, was zuvor vom Staat dazu deklariert wurde. Durch Schaffung neuer Tatstrafbestände werden neue Straftäter verfolgt, bei Streichung alter Straftatbestände nimmt in Folge dessen die Kriminalität ab. Ebenfalls deutlich machen will die Theorie, daß neben primären Ursachen, seien es soziale, kulturelle, psychologische oder psychopatologische Faktoren auch sekundäre Ursachen für Kriminalität verantwortlich sind. So werden Straftäter nicht nur im Gerichtssaal bestraft, sondern oft Zeit ihres Lebens als Kriminelle abgestempelt und auch entsprechend behandelt. Sie werden in eine entsprechende Ecke der Gesellschaft gedrängt, aus der sie nur schwer wieder herauskommen. Folgestraftaten aufgrund der beschriebenen Stigmatisierung sind deshalb sehr wahrscheinlich. Man spricht dann hierbei von sekundärer Straffälligkeit in Folge justitiellen Handelns. Hieraus entwickelt sich oft ein Teufelskreis: Jemand wird straffällig, die erste Sanktionierung folgt. Diese hat nicht die erwünschte Wirkung, worauf dann die nächste von ihm verübte Straftat härter bestraft wird usw. Nach dieser Theorie ist die deliquente Entwicklung eines Menschen als prozeßhaftes Geschehen zu sehen, die oft auch zumindest zum Teil von der Strafjustiz mitzuverantworten ist (vgl. OSTENDORF 1999, S. 11f.; vgl. KÜRZINGER 1996, S. 104-108).

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Details

Title
Zum Phänomen der Kriminalität, insbesondere der Jugendkriminalität
College
Catholic University of Applied Sciences Freiburg
Course
Sozialarbeit mit Straffälligen / Schwerpunktseminar
Grade
1
Author
Year
2001
Pages
16
Catalog Number
V33421
ISBN (eBook)
9783638339056
ISBN (Book)
9783638749053
File size
559 KB
Language
German
Keywords
Phänomen, Kriminalität, Jugendkriminalität, Sozialarbeit, Straffälligen, Schwerpunktseminar
Quote paper
Axel Hodapp (Author), 2001, Zum Phänomen der Kriminalität, insbesondere der Jugendkriminalität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33421

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