Der Anspruch an das Internet und deren Kommunikationsfähigkeiten wächst immer weiter. Es ist normal seine E-Mails auf dem Weg nach Hause zu checken, sein Essen per Internetbestellung nach Hause liefern zu lassen und überall erreichbar zu sein. Als Generation „always on“ werden wir bezeichnet, da wir ohne das Internet wahrscheinlich so unsere Probleme haben werden. Die Digitalisierung findet uns überall und lässt uns anonym im Netz erscheinen. Warum also nicht auch Sachen tun, die wir uns in der Wirklichkeit nicht trauen würden?!
Aus diesem Grund, gibt es auch einen Markt für das illegale Streamen von Filmen und Serien. Dies bezeichnen viele als sogenannte „Grauzone“. Doch was genau ist diese Grauzone? Wer nutzt solche Angebote? Wie wird sie genutzt und mit welchen rechtlichen Schritten kann der Betreiber bzw. der Nutzer rechnen? Und schaden Sie überhaupt der Filmindustrie?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Filmpiraterie – Vorstellung der Uploader und Nutzer
2.1. Vorstellung Uploader
2.2. Vorstellung Nutzer
3. Der Fall Kino.to
4. Urheberrecht
5. Bedeutung von Filmpiraterie auf die Filmindustrie
5.1. Negative Bedeutung
5.2. Positive Bedeutung
6. Legale Alternativen zur Filmpiraterie
7. Fazit und Ausblick
8. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der Anspruch an das Internet und deren Kommunikationsfähigkeiten wächst immer weiter. Es ist normal seine E-Mails auf dem Weg nach Hause zu checken, sein Essen per Internetbestellung nach Hause liefern zu lassen und überall erreichbar zu sein. Als Generation „always on“ werden wir bezeichnet, da wir ohne das Internet wahrscheinlich so unsere Probleme haben werden. Die Digitalisierung findet uns überall und lässt uns anonym im Netz erscheinen. Warum also nicht auch Sachen tun, die wir uns in der Wirklichkeit nicht trauen würden?! Aus diesem Grund, gibt es auch einen Markt für das illegale Streamen von Filmen und Serien. Dies bezeichnen viele als sogenannte „Grauzone“. Doch was genau ist diese Grauzone? Wer nutzt solche Angebote? Wie wird sie genutzt und mit welchen rechtlichen Schritten kann der Betreiber bzw. der Nutzer rechnen? Und schaden Sie überhaupt der Filmindustrie?
„Raubkopierer sind Verbrecher!“ (Zukunft Kino Marketing GmbH o.J.) wird eine groß angelegte Werbekampagne zitiert. Inwieweit diese Aussage stimmt, wird in dieser Hausarbeit nicht geklärt werden können. Sie soll aber anhand der Website kino.to einen Einblick in das Konstrukt von Streaming- und Online Diensten geben, sowie ein Wissen über die rechtlichen Grundlagen des Urheberrechts vermitteln. Da „die Filmindustrie befürchtet – ähnlich wie dies bei der Musikindustrie zu beobachten war – einen massiven Umsatzeinbruch“ (Langewitz 2008b: 61) verbuchen zu müssen, werde ich analysieren, welche Auswirkungen Filmpiraterie auf die Filmindustrie hat und welche Maßnahmen ergriffen wurden um Raubkopien einzudämmen und Alternativen zu schaffen. Da das Internet für viele kein Neuland mehr ist und der technische Stand sehr weit fortgeschritten ist, ist es auch für weniger technisch versierte Endkunden möglich, Spielfilme zu kopieren, zu streamen oder herunter zu laden. Der dadurch entstandene Schaden für die Filmindustrie geht in die hunderte Millionen Euro pro Jahr (vgl. Respect Copyrights o.J.). Hinzu kommen die technischen Faktoren, wie der großflächige Breitband-Netzausbau, die geringen Kosten für Speichermedien sowie die gestiegene Qualität der Aufnahmegeräte, die Kopieren und Bereitstellen deutlich vereinfachen, auf die ich in dieser Hausarbeit aber nicht weiter eingehen werde.
Die vorliegende Hausarbeit soll zunächst klären, was Filmpiraterie überhaupt ist und welche Personen bei so einer Handlung vertreten sind. Dies soll anhand der Streaming-Plattform kino.to veranschaulicht werden und über Urheberrechtsfragen aufklären, sowie deren Konstrukt und Entstehung erklären. Zusätzlich erläutere ich, was die Filmindustrie von solchen Plattformen gelernt hat und warum Nutzer solche illegalen Plattformen aufrufen. In der Hausarbeit verwende ich, um den Lesefluss aufrecht zu erhalten, eine geschlechtsneutrale Personenbezeichnung, wie Kunde, Nutzer und Uploader.
2. Filmpiraterie – Vorstellung der Uploader und Nutzer
Im Allgemeinen wird unter Filmpiraterie die illegale Herstellung und Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial bezeichnet. Andere Begriffe, wie Schwarzkopie oder Raubkopie haben sich ebenfalls etabliert. Hier muss man zwischen dem Produzent und Konsument solch einer Datei unterscheiden:
2.1. Vorstellung Uploader
Zum einen gibt es die Partei, die die Datei zur Verfügung stellt, darunter versteht man Personen oder auch Organisationen, die sich mit dem illegalen Kopieren von Filmen beschäftigt, sogenannte Uploader. Vorrangig hat die Arbeit für die Uploader einen finanziellen Aspekt. Die Uploader, versuchen mithilfe von Hacking-tools oder Aufnahmegeräten sich Filme und Serien illegal zu beschaffen, die entweder noch gar nicht veröffentlicht worden sind, oder gerade erst im Kino ausgestrahlt wurden, um diese Filme den Nutzer kostenfrei auf Streaming-Plattformen zur Verfügung zu stellen. Hier gilt: Je aktueller und besser die Qualität der Aufnahme des Filmes ist, desto mehr Aufrufe kann sie verbuchen. Als Beispiel habe ich die mittlerweile geschlossene Streaming-Plattform kino.to genommen auf die ich später noch genauer eingehen werde. Die Uploader laden die Filme oder Serien mithilfe eines Filehost (Internetseiten mit kostenpflichtigem Onlinespeicher) hoch und werden nach Klicks auf den Film-Link belohnt, „oder es gibt eine Provision für den Verkauf von Premium-Accounts zu von ihm beigetragenen Filmkopien für den dazugehörigen Filehost.“ (Sawall 2014) Laut einer Studie aus dem Jahr 2006 von der Filmförderanstalt sind die meisten Uploader zwischen 20 und 29 Jahre alt (vgl. Langewitz 2008b: 63). Zu den veröffentlichten Medien gehören: Aufnahmen aus dem Kino, Aufnahmen aus dem Fernsehen oder eine Kopie einer DVD. Dazu werde ich im Kapitel Urheberrecht aber noch genauer eingehen.
2.2. Vorstellung Nutzer
Zum anderen gibt es den Nutzer dieser Seite. Der Nutzer selbst ist meist zu keinem Kauf verpflichtet, muss sich aber oft vor dem Video ein kurzes Werbevideo anschauen, welches auch als Einkunft für die Betreiber der Website bzw. des Uploaders gewertet werden kann. Zusätzlich werden Premium-Mitgliedschaften angeboten, die mit schnellerer Übertragung und weiteren Inhalten locken. Die Nutzer solcher illegalen Streaming-Seiten sind ebenfalls zwischen 20 und 29 Jahren (vgl. Langewitz 2008b: 63). Warum die Nutzer auf solche Seiten zurückgreifen hat Oliver Langewitz in folgende Kategorien eingeordnet:
„1. Der Film findet keinen deutschen Verleih.
2. Bei einem Filminhalt sind bestimmte Rechtsfragen nicht geklärt.
3. Der Film wurde von der Bundesprüfstelle jugendgefährdender Medien (BPjM) indiziert.
4. Der Film wurde nach §131 und/ oder §184 StGB juristisch beschlagnahmt.“ (Langewitz 2008a: 296)
Zusätzlich werden laut einem Chat-Talk auf der Seite heise.de aus dem Jahr 2003 folgende Punkte deutlich:
Kinokarten sind zu teuer, zu wenig Video-on-Demand (Legale Online-Streaming Seiten wie z.B. Netflix) oder Video-on-Sale Angebote (Legaler digitaler Download eines Films wie z.B. bei iTunes) und die DVD/Blu-Ray Preise seien zu hoch (vgl. Langewitz 2008a: 296f.). Diese Faktoren sind sinnbildlich für die von der Filmförderungsanstalt ermittelte Altersgruppe, die meist über geringe finanzielle Mittel, sowie ein hohes Interesse am Internet und deren Dienste verfügt.
Laut einer Studie von der Gesellschaft für Konsumforschung aus 2011 ist der von der Filmförderungsanstalt aus dem Jahre 2006 festgelegte Altersrahmen der Nutzer von 20-29 Jahren weiterhin bestätigt:
Die GfK untersuchte im November 2011 15 000 Haushalte und stellte dabei fest, dass 34,1% der Onlinebevölkerung (47,2 Mio. Nutzer) im 1. Halbjahr 2011 Seiten mit illegalen Medieninhalten besuchten, das entspricht ca. 16 Millionen Besucher. Den höchsten Anteil hierbei hatten die 14 bis 29 Jährigen mit 40% der Onlinebevölkerung, dicht gefolgt von den 30 bis 49 Jährigen, die zusammen ca. 37% ausmachten. Menschen die 60 Jahre oder älter sind, machten einen Anteil von 12% aus. Beim Geschlecht nutzen 36% der Männer und 23% der Frauen Seiten mit illegalen Medieninhalten. Zusammenfassend erfasst diese Studie, dass davon 7,3 Mio. bzw. rund 16% der Internetnutzer des 1. Halbjahres 2011 illegale Medieninhalte per Download oder Streaming genutzt haben und jeder dritte Nutzer illegaler Medieninhalte 18 bis 19 Jahre alt ist und es sich um 63% um einen männlichen Nutzer handelt. Zudem ist die wichtigste Nutzergruppe die 18-29 Jährigen (vgl. Respect Copyrights 2011: 12). Damit bestätigt auch diese Untersuchung von 2011 die von der Filmförderungsanstalt aus dem Jahr 2006 festgelegte entscheidende Altersgruppe. Wie so eine Streaming-Plattform aufgebaut sein kann, soll folgendes Schaubild verdeutlichen:
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- Arbeit zitieren
- Benjamin Hoffmann (Autor:in), 2016, Filmpiraterie. In welche Richtung entwickelt sich das Verhalten der Nutzer und der Filmindustrie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334573
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