Die Sozialstruktur der Asylbewerber in Deutschland. Eine Analyse zur erfolgreichen Integration von Flüchtlingen in Deutschland


Tesis (Bachelor), 2015

45 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1. Begriffsdefinition und Festlegung der Analysekategorien
2.2. Definition verschiedenerAnalysegruppen
2.3. Rechtliche Grundlagen für Flüchtlingsmigration
2.4. Aktuelle Zahlen und Daten zur Flüchtlingskrise

3. Sozialstrukturanalyse der Flüchtlinge in Deutschland
3.1. Herkunft und ethnische Zugehörigkeit
3.2. Geschlecht und Altersgruppen
3.3. Religionszugehörigkeit
3.4. Bildung und Beruf

4. Gesellschaftliche und berufliche Integrationschancen
4.1. EinflussdesAsylverfahrens
4.2. Geschlechts-undAltersspezifische Integrationschancen
4.3. Schulische Integration von jungen Asylbewerbern
4.4. Berufliche Integration von Asylbewerbern
4.5. Wohnraumsituation

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Im Jahr 2015 werden voraussichtlich mehr als 800.0001 Flüchtlinge die Bundesrepublik Deutschland erreichen (vgl. Gaugele/Quoos/Sanches, S.1). Mit der Flüchtlingswelle, die Deutschland im Jahr 2015 trifft, kom­men große Herausforderungen auf Bund, Länder und Kommunen, aber auch auf die Zivilgesellschaft zu. Bundespräsident Joachim Gauck hat am Tag der Deutschen Einheit am 03.10.2015 neben den möglichen finanziellen, logistischen und den Wohnraum betreffenden Herausforderungen auch die gesellschaftlichen Schwierigkeiten angesprochen.

,,[W]ir [wissen] aus jüngsten wissenschaftlichen Untersuchungen, dass gegenseitige Rücksichtnahme und die Bereitschaft zur Solidarität inner­halb einer Gesellschaft auch zurückgehen können, wenn etwa die Zahl der Flüchtlinge und Zuwanderer in Ballungsräumen zu schnell und zu stark steigt oder die kulturelle Distanz zu groß erscheint“ (Gauck 2015, S.12).

Dieses Zitat ist der Denkanstoß für einige zentrale Fragen dieser Arbeit. Um überhaupt eine Möglichkeit zu haben, die große Zahl der Flüchtlinge differenziert zu betrachten, soll die Sozialstruktur der Flüchtlinge in Deutschland analysiert werden. Der erste Teil der Fragestellung der Ar­beit lautet dementsprechend: Wie ist die Sozialstruktur der in Deutsch­land aufgenommenen Flüchtlinge und welche gemeinsamen Merkmale weist diese soziale Gruppe auf? Über die Analyse der Sozialstruktur der Flüchtlinge wird anschließend eine Prognose getroffen, wie gut die Chan­cen für eine erfolgreiche Integration stehen. Der zweite Teil der Fragestellung lautet somit: Ist eine erfolgreiche Integration der Flücht­linge in Deutschland möglich und welche Faktoren sind dabei entschei­dend?

Die Sozialstrukturanalyse wird im ersten Teil der Arbeit als Methode vorgestellt. Zentrale Aspekte der Analyse und der Methode werden in diesem Teil der Arbeit behandelt. Weitere theoretische Grundlagen, die Erörterung der zentralen Analysekategorien und die Darstellungen der rechtlichen Grundlagen für Flüchtlingsmigration werden ebenfalls in die­sem Teil der Arbeit skizziert. Anschließend werden in Hinblick auf die Sozialstruktur der in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge empiri­sche Daten aus unterschiedlichen Quellen analysiert. Es gilt hierbei auf die Aktualität der Daten zu achten. Die hinzugezogenen Daten betreffen den Zeitraum von Januar 2014 bis zweite Jahreshälfte 2015.

Auf Grundlage der Analyse wird im letzten Kapitel der Arbeit eine Prog­nose über die Erfolgsaussichten einer gelingenden Integration getroffen. Dazu werden Erfahrungen aus Österreich, die im UNHCR-Bericht „För­dernde und Hemmende Faktoren - Integration von Flüchtlingen in Öster­reich“ gemacht wurden, und der aktuelle Bericht des Instituts für Arbeits­markt- und Berufsforschung „Flüchtlinge und andere Migranten am deut­schen Arbeitsmarkt: der Stand im September 2015“ einbezogen. Insge­samt wird in der Arbeit aufgezeigt, dass die Anwendung der Methode der Sozialstrukturanalyse einen wesentlichen Beitrag leistet, die Rahmenbedingungen zu identifizieren, unter denen eine Integration der in Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge erfolgreich gelingen kann bzw. an welchen Schwierigkeiten ein solches Vorhaben scheitern kann.

2. Theoretische Grundlagen

Dieses Kapitel stellt die Methode der Sozialstrukturanalyse vor. Der Be­griffwird erörtert und die Analysekategorien für die Arbeit werden festge­legt. Verschiedene Gruppen der Flüchtlinge und unterschiedliche Vergleichsgruppen werden definiert. Um den Überblick über Gesamtzusammenhänge nicht zu verlieren, ist eine Bündelung von einzelnen Personenkreisen von Vorteil. Die Gefahr, den Blick für Gesamtzusammenhänge zu verlieren, bestünde bei einer Betrachtung jedes einzelnen Herkunftslands und/oder ethnischen Zugehörigkeit. In diesem Kapitel wird eine Bündelung verschiedener Gruppen vorgenom­men, welche auf ähnlichen Fluchtgründen, ethnischen Zugehörigkeiten oder anderen Gründen beruhen, welche für eine Zusammenfassung in einer Gruppe sprechen. Anschließend werden verschiedene Begriffe Flüchtling, Asylberechtigter, subsidiärer Schutz, Duldung und Abschiebeverbot erklärt. Die Begriffe werden in den folgenden Kapiteln verwendet und müssen klar voneinander unterschieden werden, weil sich aus den jeweiligen Gruppen verschiedene Leistungsansprüche, Aufenthaltsrechte und dergleichen ergeben. Diese unterschiedlichen Rechte und Pflichten der Personengruppen können einen großen Einfluss aufdie Integration haben.

2.1. Begriffsdefinition und Festlegung der Analysekategorien

„Der allgemeine Begriff der Struktur ist ein Instrument, das dazu dient, den inneren Aufbau eines Phänomens zu analysieren. Er untergliedert die Gesamtheit der Erscheinung in verschiedene Elemente (Teilberei­che) und untersucht die relativ dauerhaften Beziehungen und Zusammenhänge zwischen den Elementen“ (Geißler 2011, S.18). Die sehr allgemeine Definition des Begriffs der Struktur kann auf verschie­dene wissenschaftliche Disziplinen angewendet werden. So erforschen Chemiker die Struktur von Molekülen, Psychologen die Struktur von Persönlichkeiten und Sprachwissenschaftler die Struktur der Sprache.

In der Soziologie wird der Begriff Struktur vor allem im Kontext der Sozialstruktur gebraucht. Die Gesellschaft wird hier in relevante Teilbereiche und Elemente zergliedert und deren Wechselwirkung und Wirkungszusammenhänge werden untersucht. Das heißt, dass verschie­dene soziale Gruppen über ihre gemeinsamen Merkmale definiert wer­den (vgl. Geißler2011, S.18).

Im Bereich der Sozialstrukturanalyse existieren unterschiedliche Ansätze mit verschiedener Schwerpunktsetzung. Kulturanthropologen sind beispielsweise bei der Sozialstrukturanalyse stark auf Familien- und Verwandtschaftsverhältnisse fokussiert. Für die Schichtungssoziologie nimmt der Aspekt der sozialen Schichtung bei der Sozialstrukturanalyse die zentrale Rolle ein (vgl. Geißler 2011, S.17f.). Diese beiden Ansätze sind für die in dieser Arbeit vorliegenden empirischen Daten weniger geeignet, da weder über die Verwandtschaftsverhältnisse noch über die soziale Schicht der Flüchtlinge direkte Daten vorliegen. Über Umwege ließe sich jedoch eine Aussage zu den sozialen Schichten treffen. In die­ser Arbeit wird ein erweiterter demographisch orientierter Ansatz, wie beispielsweise von Ballerstedtund Glatzer 1979 in „Soziologischer Alma­nach“ umgesetzt, gewählt. Der Fokus dieses Ansatzes liegt auf sozialstatistischen Merkmalen wie Alter, Bildung, Einkommen und Ähnli­chem. Das Konzept Ballerstedts und Glatzers allein würde allerdings die Datenlage nicht völlig ausschöpfen. Deshalb wird eine Kombination des von Ballerstedt und Glatzer verfolgten Ansatzes und eines weiteren ge­wählt. Hinzu kommen neben den sozialstatistischen Merkmalen Aspekte der neueren Ungleichheitsforschung. Diese bezieht mit ihrem erweiterten Blickfeld neben den eben genannten Merkmalen, Merkmale wie Ge­schlecht, Region, Religion und verschiedene andere Merkmale mit ein (vgl. Geißler 2011, S.18). Die Merkmale sind für den zweiten Teil der Fragestellung - der Frage nach den Erfolgsaussichten der Integration - wichtig.

Die vorliegende Arbeit kann auf Grund der hohen Aktualität der Thematik und der damit verbundenen, teilweise noch fehlenden, Erhebungen zu Teilbereichen wie der Gliederung in soziale Klassen und Schichten, nur Teilbereiche erforschen und analysieren, zu denen es Daten gibt. Unter­sucht werden sollten unter anderem die Merkmale demographische Grundgliederung und Geschlechterverteilung unter den Flüchtlingen. Des Weiteren sind die Verteilung zentraler Ressourcen wie Bildung, Be­ruf und der damit verbundene gewohnte Lebensstandard der Flüchtlinge von immenser Bedeutung für den zweiten Teil Fragestellung nach den Integrationschancen von Flüchtlinge in Deutschland. Weitere Teilberei­che, welche für eine gesellschaftliche Integration entscheidend sein kön­nen und für die Sozialstrukturanalyse herangezogen werden sind die

Herkunftsländer der Flüchtlinge, die ethnische Zugehörigkeit und die Religionszugehörigkeit. Die genannten Merkmale sind sozial relevante Wirkfaktoren, welche das soziale Handeln sowie die soziale Position von Gruppen in gesellschaftlichen Teilbereichen wie zum Beispiel Familie oder Betrieb und in sozialen Netzwerken beeinflussen (vgl. Geißler 2011, S.19)

2.2. Definition verschiedenerAnalysegruppen

ln dieser Arbeit werden die Herkunftsländer der Flüchtlinge häufig nicht einzeln genannt, sondern in unterschiedlichen Ländergruppen zusammengefasst. Dies dient einem besseren Überblick über die ge­samte Thematik und erleichtert das Verständnis der Untersuchungsergebnisse. Gruppen definieren sich durch eine geographische Nähe und/oder ähnliche Umstände und Ursachen der Flucht. Ein einzelnes Land kann gleichzeitig in mehreren Gruppen auftauchen. Dies liegt daran, dass es Über- und Untergruppen gibt. Beispielsweise ist ein Land sowohl in der Übergruppe der Asylzugangsländer zu finden als auch in der Untergruppe der Balkanlän­der. Welches Land in welcher Gruppe zu finden ist, wird im Folgenden definiert.

Die erste Gruppe besteht aus Ländern des Balkans. Zu dieser Gruppe gehören Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Die zweite Gruppe trägt den Namen Osteuropa. ln diese Gruppe fallen lediglich Ukraine und Russland. Als Kriegs- und Krisenländer werden in dieser Arbeit Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien bezeichnet. Die Zusammensetzung der Gruppen wurde zum großen Teil aus der Publikation „Flüchtlinge und andere Migranten am Arbeitsmarkt“ vom InstitutfürArbeitsmarkt- und Berufsforschung übernommen.

Die Gesamtheit der drei zuvor genannten Gruppen bildet die übergeord­nete Gruppe der Asylzugangsländer. In dieser Gruppe finden sich eben­falls Länder, die bisher noch nicht erwähnt wurden. Alle Herkunftsländer von in Deutschland Asylsuchenden sind in dieser Gruppe vertreten (vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2015, S.3).

Asylzugangsländer mit niedrigen Asylbewerberzahlen werden hier nicht einzeln behandelt. Da solche Länder lediglich einen geringen statisti­schen Einfluss haben, können sie vernachlässigt werden. Auf die Ana­lyse der Sozialstruktur der Flüchtlinge in Deutschland wirken sie sich nur geringfügig aus.

Um die Ergebnisse in ein Verhältnis setzen zu können werden die einzel­nen Gruppen mit durchschnittlichen Werten der in Deutschland lebenden Personen - also gleich ob Flüchtling2, Ausländer3 oder deutscher Staatsangehöriger - verglichen.

2.3. Rechtliche Grundlagen für Flüchtlingsmigration

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ (Art. 16a, Abs. 1 GG). Es ist das einzige Grundrecht mit Verfassungsrang, das in der Bundesrepublik Deutschland allein Ausländern zusteht. Dieses Kapitel soll nun klären, welche Merkmale eine Person erfüllen muss, um sich in Deutschland auf dieses Recht berufen zu dürfen. Die Definitionen werden insbesondere im späteren Teil der Arbeit - der Beurteilung der Integrationschancen - wichtig, um eine präzise Unterscheidung der zuvor genannten Personengruppen treffen zu können. Deshalb müssen die Begriffe Flüchtling, Asylbewerber, Asylberechtigter bzw. anerkannter Flüchtling, subsidiärer Schutzberechtigter und Personen, bei denen andere (natio­nale) Abschiebeverbote oder Gründe für eine Duldung vorliegen, klar voneinander unterschieden werden können.

Als Flüchtling im Sinne von Paragraph 3 des Asylverfahrensgesetzes gilt ein Ausländer, wenn er sich „aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Landes (Herkunftsland) befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will oder in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte und in das er nicht zurückkehren kann oder wegen dieser Furcht nicht zurückkehren will“ (§3, Abs. 1f. AsylVfG). Dabei ist unwichtig, ob die Merkmale tatsächlich auf den Verfolgten zutreffen, entscheidend ist, dass sie dem Verfolgten vom Verfolgenden zugeschrieben werden. Die Verfolgung als solche kann vom Staat, staatsähnlichen Akteuren oder nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Letzteres trifft nur zu, wenn staatliche oder nichtstaatliche Akteure erwiesenermaßen nicht in Lage oder nicht gewillt sind, dem Verfolgten Schutz zu bieten. Die Anwendung psychischer sowie physischer, einschließlich sexueller Gewalt, gesetzliche, administrative, polizeiliche und justizielle Maßnahmen, welche diskriminierend angewandt werden, unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung, Verweigerung gerichtlichen Rechtsschutzes oder Handlungen, die an die Geschlechtszugehörigkeit anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind, sind Beispiele für Verfolgung. Des Weiteren wird explizit darauf hingewie­sen, dass allgemeine Notstände wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastro­phen oder Perspektivlosigkeit im Herkunftsland als Gründe für eine Gewährung des Asyls ausgeschlossen sind. Ein Asylberechtigter erhält einen Aufenthaltstitel von drei Jahren. Stellt das Bundesamt für Auslän­der, Migration und Flüchtlinge nach Ablauf der drei Jahre fest, dass die Asylberechtigung nicht widerrufen werden kann, wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlassen (vgl. BAMF 2014b, S.1). Asylberech­tigte haben laut des Aufenthaltsgesetzes unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (§25 Abs. 1, AufenthG).

Die Definition von Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtlingen und Flüchtlingen ist weitgehend identisch. Sie unterscheidet sich lediglich durch die Drittstaatenregelung im Paragraph 26a Asylverfahrensgesetz. Hiernach kann sich ein Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat ein­reist, nicht auf Artikel 16a Abs.1 GG („Politisch Verfolgte genießen Asyl­recht“ berufen (Art. 16a, Abs. 1 GG)). Dieser kleine Unterschied sorgt in der aktuellen Flüchtlingsdebatte immer wieder für enormes Konfliktpotential in der europäischen Staatengemeinschaft: Ein als Flüchtling definierter Ausländer bekommt in der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres den Status eines Asylberechtigten. Die­ser Status aber ist Grundlage für weitere Rechte wie sofortige Arbeitserlaubnis, Dauer der Aufenthaltsberechtigung, etc. und des An­rechts auf Integrations- und Unterstützungsmaßnahme des Staates. Ein Asylberechtigter hat Anspruch auf einen dreijährigen Aufenthaltstitel, welcher nach Ablauf auch verlängert werden kann (§25 Abs. 5, Auf- enthG).

Wird eine Person nicht als Flüchtling oder Asylberechtigter anerkannt, so besteht die Möglichkeit des subsidiären Schutzes. Dies kann geschehen, wenn eine Person die Merkmale eines Flüchtlings im Sinne der Genfer Konvention nur teilweise oder nicht erfüllt. Droht einer Person bei der Rückkehr in das Herkunftsland ein ernsthafter Schaden, so ist sie sub­sidiär schutzberechtigt. Als ernsthafter Schaden gilt eine drohende Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rah­men eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (vgl. §4, Abs. 1 AsylVfG). Subsidiär Schutzberechtigte haben ebenfalls einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, allerdings haben sie nur einen Aufenthaltstitel über ein Jahr. Dieser Umstand führt in der Pra­xis häufig zu Nachteilen gegenüber anderen Bewerbern. Der Aufenthaltstitel kann nach Prüfung der Umstände im Herkunftsland gegebenenfalls nach Ablauf des Jahres um zwei Jahre verlängert wer­den. Frühestens nach sieben Jahren kann das Bundesamt für Ausländer,

Migration und Flüchtlinge eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlassen.

Wird ein Ausländer weder als Flüchtling anerkannt noch ihm subsidiärer Schutz gewährt, gibt es für ihn eine weitere Möglichkeit, nicht in das Herkunftsland abgeschoben zu werden. Bestehen Abschiebeverbote für das Herkunftsland des Ausländers, darfer nicht in das betreffende Land abgeschoben werden (vgl. §60, Abs. 1-11 AufenthG). Abschiebeverbote können viele Gründe haben und werden hier nicht weiter ausgeführt. Diese Gründe werden immer im Einzelfall geprüft und dementsprechend entschieden.

Die Abschiebung eines Ausländers kann ebenfalls vorrübergehend ausgesetzt werden (Duldung). Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn ein öffentliches Interesse besteht, welches den Aufenthalt des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland erfordert. Beispiele hier­für wären Beteiligung an einem Strafverfahren als Beschuldigter, Zeuge oder Ähnliches. Humanitäre Gründe wie Reiseunfähigkeit oder persönli­che Gründe wie eine noch nicht abgeschlossene Berufsausbildung, Schulklasse oder Ähnliches können ebenfalls Gründe für eine Duldung darstellen. Es gibt weitere Ursachen für eine Duldung, welche hier aber nicht weiter erläutert werden. Liegt ein Abschiebeverbot oder eine Dul­dung eines Ausländers vor, so besteht trotzdem weiterhin die Pflicht zur Ausreise sobald kein Grund mehr für ein Abschiebeverbot oder eine Dul­dung besteht. Es besteht kein uneingeschränkter Zugang zum Arbeits­markt (vgl. § 60a, Abs. 1-5 AufenthG).

2.4. Aktuelle Zahlen und Daten zur Flüchtlingskrise

In Abbildung 1 ist die Entwicklung der Asylantragszahlen seit dem Jahr 2006 zu sehen. Diese Zahlen umfassen nicht die Gesamtheit aller zugewanderten Flüchtlinge.

[...]


1 Schätzung ist auf dem Stand des 09.10.2015.

2 Definition erfolgt im nächsten Kapitel.

3 In Deutschland lebende Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Final del extracto de 45 páginas

Detalles

Título
Die Sozialstruktur der Asylbewerber in Deutschland. Eine Analyse zur erfolgreichen Integration von Flüchtlingen in Deutschland
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Professur für Allgemeine Soziologie)
Calificación
1,3
Autor
Año
2015
Páginas
45
No. de catálogo
V334603
ISBN (Ebook)
9783668246928
ISBN (Libro)
9783668246935
Tamaño de fichero
1815 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Asylbewerber, Flüchtlinge, Flüchtlingswellen, Sozialstrukturanalyse, Integration
Citar trabajo
Jan-Kristof Boß (Autor), 2015, Die Sozialstruktur der Asylbewerber in Deutschland. Eine Analyse zur erfolgreichen Integration von Flüchtlingen in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334603

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