Um den Verbraucher zu schützen, verabschiedete der Rat der Europäischen Union am 25. Juli 1985 die Richtlinie 85/374/EWG und führte damit das Produkthaftungsrecht in Europa ein. Mit diesem sollten die Rechte für Verbraucher, welche einen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt erlitten hatten, deutlich gestärkt werden, im Vergleich zu denen, welche den Verbrauchern vor der Einführung der Richtlinie zur Verfügung standen.
Die Richtlinie regelt genau, unter welchen Bedingungen die Verbraucher ihre Schäden ersetzt bekommen. Zusammen mit der 1992 eingeführten Richtlinie 92/59/EWG, welche 2001 von der Richtlinie 2001/95/EG abgelöst wurde, sollte die Richtlinie 85/374/EWG auch die Hersteller dazu zwingen, intensiver auf ihre Produktsicherheit zu achten und somit auch das Vertrauen in die Produkte zu erhalten bzw. sogar zu verstärken.
Diese Arbeit befasst sich genau mit der Richtlinie 85/374/EWG. Zunächst wird ein Einblick in die Entstehungsgeschichte gegeben und dargestellt, wie der Verbraucherschutz von den bisherigen Regelungen profitieren konnte.
Im weiteren Verlauf wird eine Aussicht auf mögliche weitere Änderungen gegeben, welche, im Sinne des Themas, den Verbraucherschutz unter Umständen weiter verbessern könnten und es wird diskutiert, ob diese sinnvoll erscheinen oder eher unnötig. Als mögliche Änderungen gibt es sicher unzählige Ansätze. Dabei beschränkt sich diese Arbeit allerdings auf jene, welche von der Europäischen Kommission in Erwägung gezogen wurden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Bisherige verbraucherfreundliche Tendenzen
2.1 Rechtslage vor Einführung der Richtlinie 85/374/EWG
2.1.1 Vertragliche Schadensersatzansprüche
2.1.2 Gesetzliche Schadensersatzansprüche
2.2 Wie es zur Einführung der Richtlinie 85/374/EWG kam
2.2.1 Grundsätze
2.2.2 Umsetzung der Richtlinie 85/374/EWG
2.3 Veränderungen durch die Richtlinie 85/374/EWG
2.3.1 Veränderungen für den Hersteller
2.3.2 Veränderungen für den Händler
2.3.3 Veränderungen für den Verbraucher
3. Ansätze für weitere verbraucherfreundliche Tendenzen
3.1 Erleichterung der Beweislast
3.1.1 Vermutung des Kausalzusammenhangs / des Fehlers
3.1.2 Festgelegter Grad des Beweises
3.1.3 Pflicht des Herstellers zur Herausgabe notwendiger Informationen
3.1.4 Pflicht des Herstellers zur Kostenübernahme für Gutachten
3.2 Einführung der „Market share liability“
3.3 Haftung für das „Entwicklungsrisiko“
3.3.1 Haftung der Hersteller für das „Entwicklungsrisiko“
3.3.2 Abwicklung der Schäden aus dem „Entwicklungsrisiko“ über Entschädigungsfonds
3.4 Abschaffung der Haftungsgrenzen
3.4.1 Abschaffung der Selbstbeteiligung bei Sachschäden
3.4.2 Abschaffung des Haftungshöchstbetrages
3.5 Verlängerung der Verjährungszeiten
3.5.1 Verlängerung der Verjährungsfrist um einen Anspruch durchzusetzen
3.5.2 Verlängerung der Verjährungsfrist für die Haftung der Hersteller
3.6 Einführung einer Versicherungspflicht
3.7 Mehr Transparenz
3.7.1 Vergleich zum Rapid Exchange of Information System
3.7.2 Informationen für Verbraucher im Internet
3.7.2.1 Bereitstellung über kommerzielle Organisationen
3.7.2.2 Bereitstellung über gemeinnützige Organisationen
3.8 Ausdehnung auf unbewegliche Sachen
3.9 Ausgleich von Schäden an dem fehlerhaften Produkt selbst
3.10 Geltendmachung vor Gericht
3.10.1 Unterlassungsklagen
3.10.2 Gemeinsame Klagen
4. Bewertung
4.1 Erleichterung der Beweislast
4.2 Einführung der „Market share liability“
4.3 Haftung für das „Entwicklungsrisiko“
4.4 Abschaffung der Haftungsgrenzen
4.5 Verlängerung der Verjährungszeiten
4.6 Einführung einer Versicherungspflicht
4.7 Mehr Transparenz
4.8 Ausdehnung auf unbewegliche Sachen
4.9 Ausgleich von Schäden an dem fehlerhaften Produkt selbst
4.10 Geltendmachung vor Gericht
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Bachelor Thesis untersucht die verbraucherfreundlichen Tendenzen im Produkthaftungsrecht mit einem besonderen Fokus auf die Richtlinie 85/374/EWG. Ziel der Arbeit ist es, die bestehende Rechtslage zu analysieren und zu diskutieren, ob und inwieweit weitere Ansätze zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sinnvoll und umsetzbar sind, ohne dabei die Hersteller unangemessen zu belasten.
- Analyse der Entstehungsgeschichte und Auswirkungen der Richtlinie 85/374/EWG.
- Untersuchung von Ansätzen zur Erleichterung der Beweislast für Verbraucher.
- Diskussion über Haftungserweiterungen wie das „Entwicklungsrisiko“ oder die „Market share liability“.
- Evaluierung der Transparenz im Produkthaftungsrecht und möglicher neuer Informationssysteme.
- Bewertung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Sammelklagen (Gemeinschaftsklagen) im europäischen Rechtskontext.
Auszug aus dem Buch
3.1.3 Pflicht des Herstellers zur Herausgabe notwendiger Informationen
Wiederum ein weiterer Ansatz wäre es, den Hersteller dazu zu verpflichten, dem geschädigten Verbraucher alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, so dass dieser über die notwendigen Tatsachen für seine Beweisführung verfügt.
Diese Variante würde den eingangs erwähnten Nachteil des Verbrauchers verringern oder sogar ausgleichen, dass dieser zwar die Beweislast trägt, aber sich kaum mit dem Produkt auskennt und lediglich der Hersteller über alle Informationen verfügt. Eben auch solche, die teilweise zu einem Betriebsgeheimnis des des Herstellers gehören, aber unter Umständen für die Beweisführung benötigt werden.
Beachtet werden muss allerdings, dass in der heutigen Zeit gerade bei technologischen Produkten nicht mehr nur ein Hersteller das Produkt herstellt, sondern dass hieran mehrere Hersteller beteiligt sind.
Durch die Richtlinie 85/374/EWG ist es dem Verbraucher hier möglich, seinen Anspruch gegenüber jedem dieser Hersteller geltend zu machen. In den meisten Fällen wird er dies gegenüber dem Hersteller tun, welcher seinen Namen für das Produkt gibt, schon alleine, weil dieser am einfachsten ausfindig zu machen ist.
Allerdings muss dieser nicht unbedingt über die Informationen verfügen, welche dem Verbraucher helfen, den Fehler nachvollziehen zu können.
Somit wäre eine Regelung zur verpflichtenden Herausgabe von Informationen überhaupt nur sinnvoll, solange diese sich nicht nur auf das Unternehmen bezieht, gegen über welchem man den Anspruch versucht geltend zu machen, sondern diese unternehmensübergreifend anwendbar wäre.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung verdeutlicht die Relevanz des Produkthaftungsrechts in einer technisierten Welt und führt die Richtlinie 85/374/EWG als zentrales Instrument zum Schutz von Verbrauchern ein.
2. Bisherige verbraucherfreundliche Tendenzen: Dieses Kapitel erläutert die zivilrechtliche Ausgangslage vor der Richtlinie und zeigt die wesentlichen Veränderungen auf, die durch die Einführung der Richtlinie 85/374/EWG für Hersteller, Händler und Verbraucher entstanden sind.
3. Ansätze für weitere verbraucherfreundliche Tendenzen: Hier werden verschiedene Reformvorschläge diskutiert, darunter Beweislastthemen, das Entwicklungsrisiko, Haftungsgrenzen, Verjährungsfristen, Versicherungspflichten sowie Transparenz und die Geltendmachung vor Gericht.
4. Bewertung: Die Arbeit bewertet kritisch die diskutierten Lösungsansätze und kommt zu dem Schluss, dass viele Vorschläge für den Verbraucherschutz zwar theoretisch sinnvoll sind, in der Praxis jedoch oft an der Umsetzbarkeit oder einer drohenden unangemessenen Belastung der Hersteller scheitern.
5. Fazit: Das Fazit stellt zusammenfassend fest, dass die Richtlinie 85/374/EWG ihr Ziel, den Verbraucherschutz zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sehr gut erreicht hat und derzeit keine wesentlichen Anpassungen notwendig erscheinen.
Schlüsselwörter
Produkthaftungsrecht, Richtlinie 85/374/EWG, Verbraucherschutz, Beweislast, Herstellerhaftung, Entwicklungsrisiko, Produktsicherheit, Haftungsgrenzen, Verjährung, Sammelklage, Transparenz, Wettbewerbsverzerrung, Produkthaftungsgesetz, Schadensersatz, Rechtsangleichung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung und Anwendung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG und analysiert, wie diese den Verbraucherschutz gegenüber Herstellern verbessert hat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themenfelder sind die Beweislastverteilung, der Umgang mit Haftungsrisiken, die Transparenz in Produkthaftungsfällen sowie die Frage nach einer möglichen Einführung von Sammelklagen im europäischen Recht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, den Status quo der Produkthaftung zu bewerten und zu diskutieren, ob geplante oder vorgeschlagene Änderungen an der Richtlinie den Verbraucherschutz tatsächlich verbessern könnten oder ob sie die Hersteller übermäßig belasten würden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der Richtlinien, Berichte der Europäischen Kommission sowie relevante Gerichtsentscheidungen (insbesondere des EuGH und BGH) vergleichend ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen als auch spezifische Problembereiche wie die Haftung für Entwicklungsrisiken und die Möglichkeiten zur Beweiserleichterung für Verbraucher detailliert untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Produkthaftungsrecht, Verbraucherschutz, Richtlinie 85/374/EWG, Beweislast und Herstellerhaftung definiert.
Wie bewertet der Autor die Einführung einer Versicherungspflicht für Hersteller?
Der Autor hält eine allgemeine Versicherungspflicht für nicht notwendig, da die Gefahr für Verbraucher bei einer Insolvenz des Herstellers minimal sei und es bisher zu keinen bekannten Fällen kam, in denen dies den Rechtsschutz verhindert hätte.
Warum spricht sich der Autor gegen die „Market share liability“ aus?
Der Autor lehnt dies ab, da sie dem grundlegenden Prinzip widerspricht, dass nur derjenige für einen Schaden haftet, der ihn auch verursacht hat, und zudem in den USA kaum Anwendung findet.
- Quote paper
- Niels Grimm (Author), 2014, Verbraucherfreundliche Tendenzen im Produkthaftungsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334623