Im Vorfeld der Wahl des ehemaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Juncker im EP zum neuen Präsidenten der KOM am 15. Juli 2014 war von einem „konstitutionelle[n] Machtkampf zwischen ER und EP“ die Rede. Aufgrund der Formulierung der entsprechenden Passage über Auswahl, Nominierung und abschließende Wahl der Person für das Amt des Präsidenten der KOM im für dieses Prozedere erstmals gültigen Vertrag von Lissabon war unklar, ob das EP oder der ER als intergouvernementales Gremium den entscheidenden Einfluss bei der Bestimmung der Person für das Amt des Präsidenten der KOM haben würde beziehungsweise ob sich Anhänger einer Parlamentarisierung der EU durchsetzen würden oder ob Befürworter einer intergouvernementalen Entwicklungsperspektive die Oberhand würden gewinnen können. Die Regelung im Vertragstext ließ beide Interpretationen zu. Die Klärung dieser institutionellen Frage zwischen supranationaler und intergouvernementaler Perspektive sollte der künftigen Entwicklung der Vertragswirklichkeit überlassen und durch die Vertragswirklichkeit sollte auch entschieden werden, welche der beiden genannten Seiten sich durchsetzen würde. Die Wahlen zum EP 2014 und damit verbunden auch die Wahl Junckers zum Präsidenten der KOM fanden erstmals im Geltungszeitraum des Vertrages von Lissabon statt. Der Prozess an dessen Ende die Wahl Junckers zum Präsidenten der KOM stand, stellte damit „gewissermaßen einen kritischen konstitutionellen Moment dar, welcher die Vertragswirklichkeit der Zukunft nachhaltig prägen wird“.
Doch wie sah diese Vertragswirklichkeit bei den Ereignissen vor und nach der Wahl Junckers im EP tatsächlich aus? Wie hat sich dadurch die Wahlfunktion des EP bei der Investitur Junckers dargestellt? Hat das EP gar seine Rechte überschritten, wie es der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio behauptet? War also die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes bei der Wahl Junckers in der Vertragswirklichkeit möglicherweise stärker ausgeprägt als im Vertragstext eigentlich vorgesehen?
Gab es, wenn ja, solche Unterschiede zwischen Vertragstext und Vertragswirklichkeit hinsichtlich der Wahlfunktion des EP auch bei Investituren anderer Präsidenten der KOM?
In der vorliegenden Arbeit wird zur Beantwortung dieser Fragen analysiert, ob es Unterschiede zwischen Vertragstext und Vertragswirklichkeit hinsichtlich der Wahlfunktion des EP und deren Ausprägung seit Gründung der EU gab.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Wahlfunktion eines Parlamentes im Allgemeinen und die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes in den primärrechtlichen EU-Vertragstexten im Speziellen
2.1 Die Wahlfunktion als wichtigste Funktion eines Parlamentes
2.2 Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes in Anlehnung an John Stuart Mill
2.3 Entwicklung und Ausprägung der Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes seit Gründung der Europäischen Union auf Basis der verschiedenen Vertragstexte
2.3.1 Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes laut dem Vertrag von Maastricht
2.3.2 Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes laut dem Vertrag von Amsterdam
2.3.3 Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes laut dem Vertrag von Nizza
2.3.4 Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes laut dem Vertrag von Lissabon
2.3.5 Zusammenfassung der Vertragstexte und Ausprägung der Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes in den Vertragstexten
3 Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes in der Vertragswirklichkeit
3.1 Ausprägung der Wahlfunktion bei der Investitur des Präsidenten der Europäischen Kommission Jaques Santer
3.1.1 Auswahl und Nominierung von Santer
3.1.2 Meinungsvotum zu Santer im Europäischen Parlament und Rolle des Europäischen Parlamentes bei der Investitur
3.1.3 Fazit
3.2 Ausprägung der Wahlfunktion bei der Investitur des Präsidenten der Europäischen Kommission Romano Prodi
3.2.1 Auswahl und Nominierung von Prodi
3.2.2 Zustimmungsvotum zu Prodi im Europäischen Parlament und Rolle des Europäischen Parlamentes bei der Investitur
3.2.3 Fazit
3.3 Ausprägung der Wahlfunktion bei der ersten Investitur des Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso
3.3.1 Auswahl und Nominierung von Barroso
3.3.2 Zustimmungsvotum zu Barroso im Europäischen Parlament und Rolle des Europäischen Parlamentes bei der Investitur
3.3.3 Fazit
3.4 Ausprägung der Wahlfunktion bei der zweiten Investitur des Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso
3.4.1 Auswahl und Nominierung von Barroso
3.4.2 Zustimmungsvotum zu Barroso im Europäischen Parlament und Rolle des Europäischen Parlamentes bei der Investitur
3.4.3 Fazit
3.5 Ausprägung der Wahlfunktion bei der Investitur des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker
3.5.1 Auswahl und Nominierung von Juncker, Wahl Junckers im Europäischen Parlament und Rolle des Europäischen Parlamentes bei der Investitur
3.5.2 Fazit
3.6 Ausprägung der Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes in der Vertragswirklichkeit
4 Vergleich zwischen Vertragstext und Vertragswirklichkeit und Fazit
5 Ausblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 und die damit verbundene Investitur des nächsten Präsidenten der Europäischen Kommission
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Unterschiede zwischen der theoretisch verankerten Wahlfunktion des Europäischen Parlaments in den EU-Vertragstexten und deren tatsächlicher Ausprägung in der politischen Praxis (Vertragswirklichkeit) seit Gründung der Europäischen Union. Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob das Europäische Parlament bei der Investitur des Präsidenten der Europäischen Kommission seine Rolle im Laufe der Zeit supranational stärken konnte oder ob die intergouvernementalen Mechanismen weiterhin dominieren.
- Entwicklung der Wahlfunktion des Europäischen Parlaments im Primärrecht
- Messung der Intensität der parlamentarischen Rolle bei der Kommissionsinvestitur
- Analyse der Investiturprozesse von Santer bis Juncker
- Vergleich von Vertragstexten und politischer Vertragswirklichkeit
- Zukunftsperspektiven für die Wahlfunktion nach 2019
Auszug aus dem Buch
3.1 Ausprägung der Wahlfunktion bei der Investitur des Präsidenten der Europäischen Kommission Jaques Santer
Bereits 1993 einigte sich der Europäische Rat als das Gremium der Staats- und Regierungschefs (Weidenfeld 2008: 87) darauf, dass der nächste Präsident der Europäischen Kommission im Gegensatz zum amtierenden französischen und sozialistischen Amtsinhaber Jaques Delors ein Christdemokrat sein und aus einem kleinen Mitgliedstaat kommen solle. Als einer der ersten Kandidaten schied der Belgier Wilfried Martens aus, da er 1993 nicht mehr Mitglied des Europäischen Rates war und so keine Chancen auf eine Nominierung hatte (Nasshoven 2011: 185). Im März 1994 fiel in der Öffentlichkeit erstmals der Name von Jean-Luc Dehaene, Christdemokrat aus Belgien (Europäisches Parlament 2015b), der hinter verschlossener Tür bereits öfter vom französischen Staatspräsidenten Francois Mitterrand ins Spiel gebracht wurde. Auch der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl unterstützte Dehaene, womit dieser sich auf die Unterstützung der deutsch-französischen Achse verlassen konnte (Nasshoven 2011: 185f.). Die ersten Verhandlungen über die Nachfolge von Delors fanden während des Treffens des Europäischen Rates vom 24. und 25. Juni auf der griechischen Insel Korfu statt (European Parliament 1994).
Drei Kandidaten wurden Chancen auf das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission eingeräumt: Neben dem erwähnten Dehaene außerdem dem christdemokratischen Ministerpräsident der Niederlande Ruud Lubbers (Parlement & Politiek 2015) sowie dem britischen Mitglied der Europäischen Kommission Sir Leon Brittan (Nasshoven 2011: 186). Viele Staats- und Regierungschefs, darunter auch der Präsident des Europäischen Rates Andreas Papandreou, waren sich sicher, dass Lubbers bereits als Nachfolger von Delors feststand. Doch Kohl legte sein Veto gegen Lubbers ein (Nasshoven 2011: 186). Der britische Premierminister John Major machte dem ungeachtet aber auch nach dem folgenden Rückzug Lubbers klar, dass er Dehaene nicht als Präsidenten der Europäischen Kommission akzeptieren würde, da er ihm vorwarf, ein Ultra-Föderalist zu sein (Priestley 2008: 48). Weil die anderen Mitglieder des Europäischen Rates jedoch auch keinen britischen Politiker als Präsidenten der Europäischen Kommission wollten, verlief die Sitzung des Europäischen Rates von Korfu ohne Einigung über einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission (Nasshoven 2011: 186). Nach dem Treffen von Korfu wurden neue Namen genannt, wie etwa der des irischen EU-Kommissars Peter Sutherland oder des italienischen Sozialisten Giuliano Amato. Schließlich war es Helmut Kohl, der den luxemburgischen Premierminister Jaques Santer von der konservativen CSV (Europäisches Parlament 2015a) vorschlug, bevor dieser am 15. Juli 1994 auf einem außerordentlichen Gipfel der Staats- und Regierungschefs als Kompromisskandidat für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission nominiert wurde (Nasshoven 2011: 186).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Forschungsfrage zum Machtkampf zwischen supranationalen und intergouvernementalen Kräften bei der Ernennung des Kommissionspräsidenten ein und definiert das methodische Vorgehen.
2 Die Wahlfunktion eines Parlamentes im Allgemeinen und die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes in den primärrechtlichen EU-Vertragstexten im Speziellen: Dieses Kapitel erläutert theoretische Grundlagen der Parlamentarismusforschung und analysiert die explizite Ausgestaltung der Wahlfunktion in den EU-Verträgen von Maastricht bis Lissabon.
3 Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes in der Vertragswirklichkeit: Der Hauptteil untersucht anhand konkreter Fallbeispiele (Santer, Prodi, Barroso I & II, Juncker), wie das Europäische Parlament seine Wahlfunktion in der Praxis ausgeübt hat.
4 Vergleich zwischen Vertragstext und Vertragswirklichkeit und Fazit: Die Ergebnisse aus Theorie und Praxis werden gegenübergestellt, um systematische Abweichungen zu identifizieren und die Forschungsfrage abschließend zu beantworten.
5 Ausblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 und die damit verbundene Investitur des nächsten Präsidenten der Europäischen Kommission: Das Kapitel reflektiert über zukünftige Entwicklungen und die Relevanz der gewonnenen Erkenntnisse für die nächste Kommissionswahl.
Schlüsselwörter
Europäisches Parlament, Wahlfunktion, Europäische Kommission, Investitur, Vertrag von Lissabon, Vertragswirklichkeit, Spitzenkandidaten, Primärrecht, Europäischer Rat, Machtverschiebung, Parlamentarisierung, supranational, intergouvernemental, Jaques Santer, Jean-Claude Juncker
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle des Europäischen Parlaments bei der Ernennung des Präsidenten der Europäischen Kommission und untersucht, inwieweit das Parlament seine Mitbestimmungsrechte bei diesem Prozess ausgebaut hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Entwicklung der EU-Verträge, der institutionelle Wettstreit zwischen dem Europäischen Rat und dem Parlament sowie die Analyse der realen Investiturprozesse historischer Kommissionspräsidenten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Diskrepanzen zwischen der formalen rechtlichen Lage (Vertragstext) und der faktischen politischen Ausübung der Wahlfunktion durch das Europäische Parlament (Vertragswirklichkeit) seit den 1990er Jahren aufzudecken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Parlamentarismusforschung als theoretische Basis und wendet eine komparative Analyse an, die auf einer fünfstufigen Skala nach Martin Sebaldt basiert, um die Intensität der parlamentarischen Beteiligung zu messen.
Was steht im inhaltlichen Fokus des Hauptteils?
Im Hauptteil werden fünf spezifische Investituren – von Jaques Santer bis Jean-Claude Juncker – detailliert nachgezeichnet und hinsichtlich der Intensität des parlamentarischen Einflusses bewertet.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Schlagworte sind Wahlfunktion, supranationale Macht, intergouvernementale Steuerung, EU-Verträge und die Praxis der Spitzenkandidaten.
Was unterschied die Wahl von Jean-Claude Juncker von vorherigen Investituren?
Die Wahl von Juncker war die erste unter dem Vertrag von Lissabon, bei der das Konzept der EU-weiten Spitzenkandidaten und der direkte Bezug zum Ergebnis der Europawahl eine entscheidende Rolle für die politische Legitimation spielten.
Welches Fazit zieht der Autor in Bezug auf die Rechte des Parlaments?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Europäische Parlament seinen Einfluss bei der Investitur über die Jahre signifikant ausgebaut hat, wobei die "Vertragswirklichkeit" in einigen Fällen hinter den theoretischen Möglichkeiten des Vertragstextes zurückblieb oder diese gar übertraf.
- Citar trabajo
- Fabian Herbst (Autor), 2015, Zwischen Vertragstext und Vertragswirklichkeit. Die Wahlfunktion des Europäischen Parlamentes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334715