Weibliche Gelehrsamkeit im Kontext veränderter weiblicher Lebenswelten


Dossier / Travail de Séminaire, 2016

25 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Politisch-gesellschaftliche Situation in Deutschland
2.1 Die politische Situation um 1800
2.2 Die gesellschaftliche Situation
2.3 Das Bürgertum

3. Weibliche Lebenswelten
3.1 Die Frau vor der Jahrhundertwende
3.2 Frauenbild und Wandel der Familie um die Jahrhundertwende
3.3 Gegenüberstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft
3.4 Die Frau aus Sicht der damaligen Theoretiker
3.5 Problematik der Töchter des Bürgertums

4. Die weibliche Gelehrsamkeit
4.1 Die Mädchenbildung vor dem 18. Jahrhundert
4.2 Die Mädchenbildung im „pädagogischen Jahrhundert“
4.3 Meinung der Theoretiker gegenüber Frauenbildung
4.4 Die Mädchenbildung in der Praxis des 19. Jahrhunderts
4.4.1 Die “höhere” Mädchenschule
4.4.2 Die Lehrerinnen-Seminare
4.5 Die falsche Erziehung
4.5.1 Kritik an gelehrten Frauen
4.5.2 Männer kritisieren gelehrte Frauen
4.6 Vergleich zwischen Mädchen- und Knabenbildung

5. Dorothea Schlözer: Beispiel einer gelehrten Frau
5.1 Biografie Dorothea Schlözers
5.2 Das Experiment
5.3 Die Erziehung Schlözers
5.4 Die Doktorwürde für Dorothea
5.5 Schlussbetrachtung der Dorothea Schlözer

6. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ziel der Hausarbeit ist es, die präsentierten Informationen nochmals in ausführlicher Form darzustellen und zu vertiefen. Der Aufbau der Hausarbeit orientiert sich an der Gliederung des Vortrages. Für ein optimales Verständnis des gestellten Themas erscheint eine genaue Definition der beiden Begriffe “Gelehrsamkeit” und “Lebenswelten” erforderlich. Unter Gelehrsamkeit versteht man die umfassende, wissenschaftliche, akademische Bildung eines Menschen, sowie einen großen Reichtum an Wissen. Es handelt sich um einen veralteten Begriff aus dem 17. - 19. Jahrhundert, der im 19. Jahrhundert durch das Wort “Bildung” abgelöst wurde.[1]

Lebenswelten lassen sich als “die Gesamtheit tatsächlicher und möglicher Erfahrungshorizonte menschlichen Lebens”[2] bestimmen. Ziel der Arbeit ist es darzustellen, welches Wissen und welche Bildung Mädchen und Frauen um die Jahrhundertwende vom 18. zum 19. Jahrhundert in Deutschland zugänglich war. Damit einhergehend werden die weiblichen Lebenswelten, demnach die Erfahrungen, die diese Mädchen und Frauen machen konnten und durften, aufgezeigt.

Um ein besseres Verständnis dieser Zeit gewährleisten zu können, wird die politische und gesellschaftliche Situation in Deutschland um 1800, sowie die Bevölkerungsschicht des Bürgertums dargestellt. Anschließend folgt ein Beitrag über das Frauenideal um die Jahrhundertwende und wie dieses durch den Wandel der Familie beeinflusst wurde. Es wird der Versuch einer Gegenüberstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft unternommen, um die Stellung und Rolle der Frau klar zu definieren. Dies soll auch durch Hinzunahme bedeutender Theoretiker aus den Epochen der Aufklärung und des Neuhumanismus geschehen. Der Fokus liegt auf dem Bürgertum, insbesondere die Frau des Bildungsbürgertums steht im Mittelpunkt der Betrachtung. Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt auf der weiblichen Bildung, vorallem auf der Frage, wie sie sich bis um die Jahrhundertwende entwickelt hatte, welche Rolle weiblicher Bildung zugesprochen wurde und wo sich Mädchen des Bürgertums bilden konnten. Auch hier soll die Meinung der Theoretiker zur Frauenbildung, sowie die Meinung und Kritik der Gesamtgesellschaft präsentiert werden. Eine Gegenüberstellung von Mädchen- und Jungenbildung soll die Unterschiede bezüglich der Sicht auf die Bildung der Mädchen verdeutlichen. Schluss der Arbeit bildet das Beispiel einer für ihre Zeit außergewöhnlich gebildeten Frau, Dorothea Schlözer (1770-1825), die als erste Frau Deutschlands einen Doktor in Philosophie machte. Anhand ihrer Person soll die Situation der gelehrten Frau um die Jahrhundertwende vorgestellt werden.

2. Politisch-gesellschaftliche Situation in Deutschland

2.1 Die politische Situation um 1800

Die politische Situation in Deutschland um die Jahrhundertwende kann als sehr turbulent bezeichnet werden, denn binnen 26 Jahren, zwischen 1789 und 1815 erlebte das Land die Auflösung des Alten Reiches, die Napoleonische Epoche und die Gründung des Deutschen Bundes.[3] Mit dem Sturm des unzufriedenen französischen Volkes auf die Bastille in Paris am 14. Juli 1789 begann die Französische Revolution, die bis 1799 andauern und auch Deutschland verändern sollte.[4] Zwischen 1804 und 1815 wurde Deutschland durch die Koalitionskriege von Napoleon I., in deren Verlauf er 1806 die Armee von Preußen schlug, erschüttert. Dieser Fehlschlag zwang Kaiser Franz II. am 6. August des selbigen Jahres zur Niederlegung der Kaiserkrone und führte zwangsläufig zur Auflösung des Alten Reiches. Nach Napoleons Niederlage bei Waterloo in 1815 ordnete der Wiener Kongress Mitteleuropa neu. Es folgte die Gründung des Deutschen Bundes.

2.2 Die gesellschaftliche Situation

Obwohl man erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts von Deutschland als einer Industriegesellschaft spricht, lassen sich beeinflusst durch Neuerungen in der Landwirtschaft und einer Reihe technischer Erfindungen wie z.B. der deutschen Eisenbahn oder der Webmaschine um 1784 und den Einflüssen der “industriellen Revolution” in Großbritanien, bereits um Jahrhundertwende umwälzende Veränderungen in Deutschland erkennen.[5] Obwohl noch immer “mehr als zwei Drittel der Erwerbsbevölkerung ganz oder überwiegend landwirtschaftlich tätig waren”[6], führte die allmähliche Verstädterung zu einer Veränderung der Gesellschaft. In den Städten entstanden durch den Industriekapitalismus und das handeltreibende und kapitalbesitzende Bürgertum neue soziale Schichten, wie die Unternehmer, Angestellten und Arbeiter, die durch Handel, Bankgewerbe und Manufakturwesen zu Geld und sozialem Prestige gelangten.[7] Durch die schleichende Auflösung der bisherigen ständisch-feudalen Gesellschaft kam es zur Herausbildung einer “bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsform”[8], aus der althergebrachten Ständegesellschaft wurde eine moderne Klassengesellschaft.[9]

2.3 Das Bürgertum

Um Bürger einer Stadt zu sein, musste man das Bürgerrecht besitzen, welches man kaufen oder erben konnte. Allerdings stellten die Inhaber des Bürgerrechts nur eine Minderheit in der Stadt dar, denn einen weit größeren Teil repräsentierten die “Schutzverwandten” und „Eximierten“. Zu den letzteren zählten staatliche Beamte und Großkaufleute.[10] Das Bürgertum zeichnete insbesondere seine Abgrenzung vom Adel und den Bauern aus, denn es wollte als eigene Schicht verstanden werden, weder durch einen Stand wie der Adel noch durch die Berufsgruppe wie Bauern oder einfache Handwerker definiert sein.[11]

Allerdings kam es auch innerhalb des Bürgertums zu einer Differenzierung, nämlich in Klein- und Großbürgertum. Wobei es sich um eine Unterscheidung in ein niederes und ein höheres Bürgertum handelt. Zum Großbürgertum durften sich öffentliche Beamte, Gelehrte, Künstler, Kaufleute und Fabrikanten zählen, wohingegen Gewerbetreibende und Handwerker mit eigenem Betrieb dem Kleinbürgertum angehörten.[12]

Konträr zur Ständegesellschaft, in welcher der Status eines jeden von Geburt vorherbestimmt war, konnte man innerhalb des Bürgertums sogar seinen Status durch sein Bildungsniveau verbessern. Bildung gewann im Bürgertum mehr und mehr an Bedeutung und galt wie auch die eigene Leistungsbereitschaft als das Kapital dieser Schicht. Diese höhere gebildete Schicht, der überwiegend Männer aus dem Staatsdienst angehörten, wird auch als Bildungsbürgertum oder als „gebildete Stände“ bezeichnet.[13]

In Abgrenzung zum Adel legte das Bürgertum besonderen Wert auf die Trennung von Öffentlich und Privat, von Erwerbs- und Privatleben. Dadurch gewannen Werte wie Intimität, Privatssphäre, Häuslichkeit und emotionale Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern an Bedeutung. Es vollzog sich ein Wandel in der Familie, wie sich im weiteren Verlauf der Hausarbeit zeigen wird.

3. Weibliche Lebenswelten

3.1 Die Frau vor der Jahrhundertwende

Von jeher wurde das Idealbild der Frau durch emotionale Eigenschaften und Tugenden, wie Gehorsam, Bescheidenheit, Sanftmütigkeit und Aufopferungsbereitschaft, bestimmt und oft waren diese durch Erziehung und Tradition tief in den Frauen verwurzelt.[14] Es galt als selbstverständliche Pflicht einer jeden Frau innerhalb ihrer Ehe Kinder zu gebären und diese vorallem zu Gehorsam und Respekt zu erziehen, sowie Aufgaben im Haus zu übernehmen. Vor der Jahrhundertwende vom 18. zum 19. Jahrhundert herrschte eine Ständegesellschaft, ein hierarchisch gegliedertes Gesellschaftssystem, in dem der Stand eines Menschen schon von Geburt an festgelegt war.[15] Klerus und Adel bildeten die oberen zwei Stände, während Bauern dem dritten, unteren Stand angehörten. Das Idealbild der Frau der damaligen Zeit und die Gewichtung ihrer Aufgaben orientierten sich streng an ihrer Standeszugehörigkeit. Während die Frau aus dem unteren Stand, beispielsweise eine Bauersfrau, eine unverzichtbare Arbeitskraft und Produzentin, gleichzeitig aber auch Mutter und Gattin sein musste, war die Frau aus dem Adel in erster Linie Repräsentantin und Gattin. Ihrer Rolle als Mutter wurde meist keine all zu große Bedeutung beigemessen, da die Pflege und Erziehung der Kinder meist sofort nach der Geburt an Ammen, Kindermädchen und Hauslehrer abgegeben wurde.

3.2 Frauenbild und Wandel der Familie um die Jahrhundertwende

Beim Übergang von der Ständegesellschaft zur Klassengesellschaft und der daraus resultierenden Herausbildung des Bürgertums bildetete sich ein bürgerliches Frauenideal heraus, welches die Frau gleichzeitig und gleichwertig als Hausfrau, Mutter und Ehefrau sah. Diese triasartige Definition hängt unbestreitbar mit dem Wandel der Familie zusammen, der sich in dieser Zeit durch die Verstädterung und das sich herausbildende Städtebürgertum vom „ganzen Haus“ zur „Kernfamilie“ vollzog.[16] Die traditionelle Familie bis dahin war vorallem eine Hauswirtschaft und das “ganze Haus” bezeichnete eine Großfamilie, bei der auch Großeltern, Verwandte, Knechte und Mägde im Haus mitwohnten, wohingegen bei der Kernfamilie nur noch direkte Verwandte zusammenlebten. Während es sich bei der Großfamilie um eine Produktionsgemeinschaft handelte, stellte die Familie des Bürgertums eine Konsumgemeinschaft dar.[17] Dies resultierte aus der Tatsache, dass die Frau keine unverzichtbare Arbeitskraft mehr darstellte, wie sie es noch auf dem Land gewesen war und nun der Mann als alleiniger Versorger und Ernährer fungieren musste.[18] Für die Frau des höheren Bügertums galt nämlich eine abhängige Erwerbstätigkeit in der Öffentlichkeit als nicht schicklich.[19] Infolgedessen wurde der Frau des Bürgertums der häusliche Bereich mit Haushaltsführung und der Kindererziehung zugeschrieben, während der Mann in der Öffentlichkeit für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen hatte.[20] Weil der Vater nun oft durch seinen Beruf abwesend war, wurde die Frau als Erzieherin immer wichtiger, denn sie war für die Wertevermittlung der Kindes verantwortlich. Mutter und Kind verbrachten nun die meiste Zeit zusammen. Während es bei der Großfamilie, wie auch bei der Adelsfamilie kaum Privatsspähre gab, das Familienleben einsehbar und kein Platz für Gefühle war, führte der Wunsch des Bürgertums nach Privatheit, Intimität und Häuslichkeit zu einer Verbesserung der Verhältnisse der Familienmitglieder untereinander und es konnten emotionale und empathische Beziehungen entstehen.

3.3 Gegenüberstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft

Um die Jahrhundertwende galt der Unterschied zwischen Mann und Frau als von Natur gegeben und diese Auffassung resultierte in einer klaren Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Während der Mann als Bürger mit politischem Einfluss im öffentlichen Leben stand und er allein als eigentums- und berufsfähig galt, war die Frau auf den privaten häuslichen Bereich mit Kindererziehung und Haushaltsführung, somit “auf Haus und Familie beschränkt”[21]. Der Frau war nur eine geringe Teilnahme am öffentlichen Leben gestattet, denn ihr Gattinnen- und Mutterberuf galt als belastend und sollte nicht vernachlässigt werden. Aufgrund des Ausschlusses aus öffentlichen Handlungsräumen war eine “Berufsausbildungs- oder tätigkeit für bürgerliche Mädchen nicht opportun”[22].

Man kann mit Recht behaupten, dass die Frau dem Mann untergeordnet war.[23] Zwar erreichte sie mit der Vollendung des 21. Lebensjahres die Volljährigkeit, allerdings verfügte weiterhin der Vater oder im Falle des Todes des Vaters ein anderes Familienoberhaupt wie der Bruder oder Onkel über sie, wie über sämtliche weibliche Familienmitglieder.[24]

Nach der Heirat konnte dann der Ehemann über die Frau und ihr Vermögen verfügen. Somit war und blieb die Frau gesellschaftlich, wie auch finanziell abhängig von ihrem Vormund, denn sie hatte weder Anspruch auf Grundbesitz, noch war es ihr möglich ohne Zustimmen ihres Vormundes ein Bankkonto zu eröffnen oder einen Kredit zu beantragen.[25] Außerdem sahen sich Frauen mit dem Verbot der Berufsausübung konfrontiert, auch war es ihnen nicht gestattet Gewerbe zu treiben.

Die Frau um die Jahrhundertwende galt außerdem als unmündig, nicht nur in politischer Hinsicht.[26] So war sie nicht befugt Verträge zu schliessen . [27] Zudem war die Meinungsäußerung der Frau begrenzt. So waren intelektuelle Gespräche ausschließlich den Männern vorbehalten und die Frau hatte zu schweigen.[28] Dieses verweist auf die gängige Meinung in der Gesellschaft, dass die Frau sich nicht in das Geschäft oder Amt ihres Mannes einzumischen hatte. Ihr stand es nämlich nicht zu, ihren Mann in beruflichen Belangen zu beraten, denn schon die geringste Teilnahme am bürgerlichen Beruf war ihr untersagt.[29]

[...]


[1] Vgl. Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Band 3: G-Kal. 6 Bände. Mannheim 1977. S. 983.

[2] Tenorth, Heinz-Elmar/ Tippelt, Rudolf (Hrsg.): BELTZ Lexikon Pädagogik. Weinheim und Basel 2007. S. 451.

[3] Vgl. Der Brockhaus von A-Z. Band 1: A-Goz. 3 Bände. Leipzig, Mannheim 2000. S. 313.

[4] ebd., S. 495.

[5] Vgl. Brandt, Peter (Hrsg.): An der Schwelle zur Moderne. Deutschland um 1800. Bonn 1999. (Gesprächskreis Geschichte. Heft 31. Hrsg. von Friedrich-Ebert-Stiftung, Histrorisches Forschungszentrum). S.5.

[6] ebd., S. 6.

[7] Vgl. Beutin, Wolfgang: Deutsche Literaturgeschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 3., überarbeitete Auflage. Stuttgart 1989. S. 121.

[8] Beutin 1989, S. 122.

[9] Vgl. Herrmann, Ulrich (Hrsg.): Schule und Gesellschaft. Sozialgeschichte der Schule im Übergang zur Industriegesellschaft. Weinheim 1977. S. 28.

[10] Brandt 1999, S. 7.

[11] Vgl. Rosenbaum, Heidi: Formen der Familie. Untersuchungen zum Zusammenhang von Familienverhältnissen, Sozialstruktur und sozialem Wandel in der deutschen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts. Frankfurt 1982. S. 255.

[12] ebd.

[13] Brandt 1999, S. 10.

[14] Vgl. Lexikon der Pädagogik. Band 2: Fest Feier - Klug. 3. Auflage. 5 Bände. Breisgau 1960. S.98.

[15] Der Brockhaus von A-Z. Band 3: Pho-Z. 3 Bände. S. 299.

[16] Vgl. Reyer, Jürgen: Familie. In: Benner, Dietrich/ Oelkers, Jürgen (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Pädagogik. Weinheim und Basel 2004. S. 383ff.

[17] Reyer in Benner/ Oelkers 2004, S. 385ff.

[18] Großfamilien existieren weiterhin, allerdings meist nur auf dem Land.

[19] Vgl. Breyvogel, Wielfried (Hrsg.): Mädchenbildung in Deutschland. Die Maria-Wächter-Schule 1896-1996. 1. Auflage. Essen 1996. S. 15

[20] Vgl. Gieseke, Wiltrud (Hrsg.): Handbuch zur Frauenbildung. Opladen 2001. S. 25f.

[21] Vgl. Hopf, Caroline/ Matthes, Eva: Helene Lange und Gertrud Bäumer. Ihr Engagement für die Frauen- und Mädchenbildung. Kommentierte Texte. Bad Heilbrunn 2001.S.37

[22] ebd., S. 9.

[23] Reyer in Benner/ Oelkers 2004, S. 386ff.

[24] Hopf/ Matthes 2001, S. 9.

[25] Gieseke 2001, S.26.

[26] Frauen in Deutschland erhielten das Wahlrecht erst 1919. Schon 1867 durften deutsche Männer ab 25 Jahren aus allen Schichten von ihrem Gebrauch machen.

[27] Erst 1900 wurde Frauen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) volle Geschäftsfähigkeit eingeräumt.

[28] Breyvogel 1996, S. 9.

[29] Vgl. Albisetti, James C.: Mädchenbildung und Frauenbildung im 19. Jahrhundert. Bad Heilbrunn 2007. S. 28.

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Weibliche Gelehrsamkeit im Kontext veränderter weiblicher Lebenswelten
Note
1,3
Auteur
Année
2016
Pages
25
N° de catalogue
V334763
ISBN (ebook)
9783668245297
ISBN (Livre)
9783668245303
Taille d'un fichier
1009 KB
Langue
allemand
Mots clés
weibliche, gelehrsamkeit, kontext, lebenswelten
Citation du texte
Daria Poklad (Auteur), 2016, Weibliche Gelehrsamkeit im Kontext veränderter weiblicher Lebenswelten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334763

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