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Umsatzsteuerliche Organschaft. Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und Voraussetzungen der Organschaft

Das BFH-Urteil vom 02.12.2015 (V R 25/13 und V R 15/14)

Titre: Umsatzsteuerliche Organschaft. Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und Voraussetzungen der Organschaft

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2016 , 48 Pages

Autor:in: Lara Marianne Görg (Auteur)

Droit - Droit fiscal
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Résumé Extrait Résumé des informations

Durch die Einführung des Vorsteuerabzugs ist die umsatzsteuerliche Organschaft vielfach für überflüssig erklärt worden. Hinsichtlich des wachsenden Steuersatzes wird sie jedoch ein beliebtes Instrument zur Steuergestaltung bei bestimmten steuerlichen Strukturen. Insbesondere kommt sie Unternehmensgruppen zugute, die arbeitsintensive Dienstleistungen beanspruchen und gem. § 15 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 UStG regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Der Blick auf die Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit macht auch deutlich, dass es immer wieder der Klärung von Rechtsfragen mit grundsätzlicher Beudeutung für die umsatzsteuerliche Organschaft bedarf.

Der Auffassung der nationalen Rechtsprechung und Teilen der Literatur, dass die bisherige Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG unionsrechtskonform ist und dass durch Art. 11 MwStSystRL ein Spielraum in Bezug auf das Nicht-Ausschöpfen dieser Wahlvorschrift eingeräumt wird, hat der EuGH in seiner jüngeren Rechtsprechung einen Riegel vorgeschoben. Mit Spannung wurde erwartet, wie der BFH auf diese Rechtsprechung mit Blick auf das nationale Recht reagieren würde.

Die vorliegende Arbeit setzt sich unter Einbeziehung der Auslegung des nationalen Umsatzsteuerrechts und des Unionsrechts mit den Folgeentscheidungen des BFH zu der Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften und den Voraussetzungen der Organschaft auseinander und arbeitet diese in den Meinungsstand ein.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Steuerrechtliche Bedeutung und Entwicklung der Organschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

B. Bisherige Rechtslage

I. Organgesellschaft

II. Organträger

III. Eingliederung in den Organträger

C. Personengesellschaft – Einordnung der Entscheidungen in den Meinungsstand und Stellungnahme

I. BFH V R 25/13 – Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft

1. Sachverhalt

2. Entscheidung

II. Begriff der „juristischen Person“ im nationalen Umsatzsteuerrecht

1. Autonomie des Umsatzsteuerrechts und Auslegung zivilrechtlicher Begriffe

2. Verfassungsrecht - Gleichbehandlungsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG

a) Vorüberlegung – verfassungskonforme Auslegung

b) Rechtsprechung

c) Literatur

III. Entwicklung der nationalen Rechtsprechung

IV. Unionsrecht, Art. 11 MwStSystRL

1. Vorüberlegung – Unionsrechtskonforme Auslegung

a) Richtlinienkonforme Auslegung

b) Grundrechtskonforme Auslegung

c) Vorabentscheidung EuGH

d) Stellungnahme

2. Begriff der „Personen“ im Unionsrecht

a) Richtlinie

b) Europäische Kommission

c) Neutralitäts- und Gleichbehandlungsgrundsatz

d) Rechtsprechung des EuGH

V. Teleologische Erweiterung des BFH

2. XI. Senat des BFH

VI. Stellungnahme

1. Vergleichbarer Sachverhalt

2. Ungleichbehandlung im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten

3. Rechtssicherheit als Rechtfertigung

4. Teleologische Extension des V. Senats

D. Voraussetzungen – Einarbeitung der Entscheidung in den Meinungsstand und Stellungnahme

I. BFH V R 15/14 – Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

1. Sachverhalt

2. Entscheidung

II. Der Begriff der „Eingliederung“ im nationalen Umsatzsteuerrecht

III. Entwicklung der nationalen Rechtsprechung

IV. Unionsrecht und der Begriff der „engen Verbundenheit“

1. Europäische Kommission

2. Rechtsprechung des EuGH

V. Das Über- und Unterordnungsverhältnis des BFH

1. V. Senat des BFH

2. XI. Senat des BFH

VI. Stellungnahme

E. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die umsatzsteuerliche Organschaft, insbesondere die Zulässigkeit von Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften im Lichte aktueller BFH-Rechtsprechung und europarechtlicher Vorgaben. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie die Eingliederungsvoraussetzungen in einem durch das Unionsrecht geprägten Umfeld unter Wahrung von Rechtssicherheit und Wettbewerbsneutralität ausgestaltet sein müssen.

  • Rechtliche Grundlagen der Organschaft nach nationalem Recht und Art. 11 MwStSystRL.
  • Analyse der BFH-Urteile zur Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften.
  • Verhältnis zwischen der deutschen Rechtsprechung zum Über- und Unterordnungsverhältnis und unionsrechtlichen Anforderungen.
  • Bedeutung des Gleichbehandlungs- und Neutralitätsgrundsatzes für die Rechtsformwahl.
  • Gestaltungsmöglichkeiten der Organschaft zur Steueroptimierung bei Outsourcing-Prozessen.

Auszug aus dem Buch

C. Personengesellschaft – Einordnung der Entscheidungen in den Meinungsstand und Stellungnahme

Im Wege der sog. teleologisch erweiternden Auslegung lässt der BFH nunmehr Organschaften auch mit Tochterpersonengesellschaften zu und änderte mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung, die bislang nur juristische Personen zuließ. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gesellschafter der jeweiligen Personengesellschaft nur der Organträger und andere vom Organträger beherrschte Gesellschaften sind. Eine allgemeine Eingliederung von Personengesellschaften ergibt sich nach Auffassung des BFH nicht aus dem Unionsrecht.

Die Sprache des Umsatzsteuergesetzes ist nicht einheitlich. Neben allgemein üblichen Begriffen des Sprachgebrauchs werden Begriffe aus verschiedenen Bereichen und Rechtsgebieten verwendet sowie zum Teil auch eigenständige Definitionen entwickelt. Überwiegend stammen die Begriffe aus der deutschen Rechtssprache, lediglich vereinzelt aus dem Gemeinschaftsrecht. Die Auslegung der aus anderen Rechtsgebieten entnommenen Begriffe führt immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das gesamte Steuerrecht, folglich auch das Umsatzsteuerrecht, als Teil des öffentlichen Rechts ein eigenständiges Rechtsgebiet – gleichrangig neben anderen Bereichen der Rechtsordnung – bildet und nach den allgemein gültigen Regeln auszulegen ist. Dazu gehören die verfassungskonforme und die richtlinienkonforme Auslegung Sowie darüber hinaus die Rechtsfortbildung. Im Rahmen des Umsatzsteuerrechts ist das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung primärer Maßstab für die Auslegung. Demzufolge ist es das Ziel, die Aufwendungen des Leistungsempfängers für ge und verbrauchbare Güter zu belasten und das daraus sich ergebende verfassungs- wie unionsrechtlich gebotene Subprinzip der Wettbewerbsneutralität einzuhalten.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Steuerrechtliche Bedeutung und Entwicklung der Organschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG: Erläutert die historischen Hintergründe und den Zweck der Organschaft zur Vermeidung kumulativer Umsatzsteuerbelastungen in Konzernstrukturen.

B. Bisherige Rechtslage: Definiert die Voraussetzungen der Organschaft unter besonderer Berücksichtigung der zivilrechtlichen Selbständigkeit juristischer Personen.

C. Personengesellschaft – Einordnung der Entscheidungen in den Meinungsstand und Stellungnahme: Analysiert die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Einbeziehung von Personengesellschaften und die kritische Auseinandersetzung mit der Auslegung des Begriffs „juristische Person“.

D. Voraussetzungen – Einarbeitung der Entscheidung in den Meinungsstand und Stellungnahme: Erörtert das Erfordernis des Über- und Unterordnungsverhältnisses und die verbleibende Bedeutung der finanziellen Eingliederung.

E. Fazit und Ausblick: Führt die Ergebnisse der Rechtsprechungsänderung zusammen und diskutiert den zukünftigen Bedarf an gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Anpassungen.

Schlüsselwörter

Umsatzsteuerliche Organschaft, Organgesellschaft, Organträger, Personengesellschaft, Finanzielle Eingliederung, Umsatzsteuergesetz, MwStSystRL, Europäischer Gerichtshof, Bundesfinanzhof, Über- und Unterordnungsverhältnis, Steuergestaltung, Wettbewerbsneutralität, Rechtsformneutralität, Vorsteuerabzug, Gruppenbesteuerung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Organschaft und analysiert, inwieweit Personengesellschaften als Organgesellschaften in den Organkreis einbezogen werden können, was bisher aufgrund der Beschränkung auf juristische Personen umstritten war.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zu den zentralen Themen gehören die Auslegung des Begriffs der „juristischen Person“ im Umsatzsteuerrecht, die verfassungskonforme und richtlinienkonforme Auslegung der Organschaftsregelungen sowie die Bedeutung der finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, die Auswirkungen der jüngsten BFH-Rechtsprechung auf die Einbeziehung von Tochterpersonengesellschaften zu analysieren und zu klären, ob die bisherigen Anforderungen an die Eingliederung (insbesondere das Über- und Unterordnungsverhältnis) weiterhin haltbar sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär eine juristische Analyse der aktuellen BFH-Rechtsprechung, des Unionsrechts sowie der einschlägigen Fachliteratur und der verfassungsrechtlichen Grundlagen vornimmt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die Urteile des BFH (V R 25/13 und V R 15/14) im Detail betrachtet, die Meinungsstände in der Literatur dargestellt und die Auseinandersetzung zwischen dem V. und XI. Senat des BFH hinsichtlich der Auslegung des Unionsrechts thematisiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Umsatzsteuerliche Organschaft, Personengesellschaft, Eingliederungsvoraussetzungen, MwStSystRL, Wettbewerbsneutralität und Gruppenbesteuerung charakterisiert.

Welche Bedeutung hat das Urteil V R 25/13 für die Organschaft mit Personengesellschaften?

Das Urteil ermöglicht durch eine teleologische Extension der Auslegung, dass auch Personengesellschaften, sofern sie kapitalistisch strukturiert sind und vom Organträger beherrscht werden, als Organgesellschaften anerkannt werden können.

Warum hält der V. Senat weiterhin am Über- und Unterordnungsverhältnis fest?

Der V. Senat hält aus Gründen der Rechtssicherheit und der einfachen Bestimmbarkeit des Steuerschuldners an dem Erfordernis fest, da er eine Abkehr davon als Gefahr für das bisherige System der Missbrauchsprävention und Steuererhebung wertet.

Gibt es Unterschiede in der Argumentation von V. und XI. Senat des BFH?

Ja, während der V. Senat eine teleologische Extension des nationalen Begriffs der juristischen Person vornimmt, bevorzugt der XI. Senat eine unmittelbar richtlinienkonforme Auslegung des Begriffs, kommt aber im Ergebnis zu einer ähnlichen Zulässigkeit.

Welche Rolle spielt der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Einbeziehung von Personengesellschaften?

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet, dass wirtschaftlich gleiche Sachverhalte (Beherrschung durch Eingliederung) steuerlich nicht allein aufgrund der Rechtsform unterschiedlich behandelt werden dürfen, was den Ausschluss von kapitalistisch strukturierten Personengesellschaften zunehmend in Frage stellt.

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Résumé des informations

Titre
Umsatzsteuerliche Organschaft. Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und Voraussetzungen der Organschaft
Sous-titre
Das BFH-Urteil vom 02.12.2015 (V R 25/13 und V R 15/14)
Université
University of Bonn  (Steuerrecht)
Cours
Seminar im Steuerrecht
Auteur
Lara Marianne Görg (Auteur)
Année de publication
2016
Pages
48
N° de catalogue
V334795
ISBN (ebook)
9783668250406
ISBN (Livre)
9783668250413
Langue
allemand
mots-clé
Umsatzsteuer Organschaft Personengeschaft Voraussetzungen BFH Urteil vom 02.12.2015 – V R 25/13 und V R 15/14 Lara Görg Steuerrecht
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Citation du texte
Lara Marianne Görg (Auteur), 2016, Umsatzsteuerliche Organschaft. Tochterpersonengesellschaften als Organgesellschaften und Voraussetzungen der Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334795
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