Die „Hallstein-Doktrin“. Eine politische Notwendigkeit für die Wiedervereinigung?


Dossier / Travail, 2016

14 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Inhalt der Hallstein-Doktrin

III.Entstehung der Hallstein-Doktrin

IV. Rechtliche Legitimation der Hallstein-Doktrin

V. Anwendung der Hallstein-Doktrin
a) Jugoslawien
b) Der israelisch-arabische Konflikt

VI. Fazit

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

„Die Wiedervereinigung ist dann nicht mehr die Beseitigung einer vorübergehenden Störung im Organismus unseres Gesamtdeutschen Staates, sie verwandelt sich dann vielmehr in die unendlich viel schwierigere Aufgabe, zwei verschiedene deutsche Staaten zu vereinigen.“[1]

Diese Aussage traf der Minister Heinrich von Brentano und verwies damit auf die Gefahren der Zwei-Staaten-Theorie[2]. Die Hallstein-Doktrin war ein politisches Instrument, welches von der Bundesrepublik Deutschland, im Folgenden auch BRD genannt, gegenüber Drittstaaten in den Jahren von 1955 bis 1972 verwendet wurde, um die Durchsetzung der Zwei-Staaten-Theorie zu verhindern. Die vorliegende Hausarbeit hat diese Doktrin zum Thema. Es soll dargestellt werden, ob die Doktrin der Bundesrepublik zur Integration der Deutsch Demokratischen Republik, im Folgenden kurz DDR, und der damit verbundenen Wiedervereinigung Deutschlands notwendig war oder ob die Integration dadurch eher gehindert wurde. Im Nachhinein kann gesagt werden, dass aufgrund der Nichtanerkennungspolitik seitens der Bundesregierung Großes bezüglich der Wiedervereinigung vollbracht worden ist. Um einen Überblick über die Hallstein-Doktrin zu schaffen, wird hier das Werk von Rüdiger Marco Booz: „Hallsteinzeit“ Deutsche Außenpolitik 1955-1972 zusammengefasst und in Teilen mit den Werken von Werner Kilian: Der diplomatische Krieg zwischen der BRD und der DDR 1955-1973 und Heinz Hermann Verfürth: Die Hallstein-Doktrin und die Politik der Bundesregierung gegenüber den osteuropäischen Staaten von 1955 bis 1967 ergänzt. Im Allgemeinen spielt die Hallstein-Doktrin in der bisherigen Geschichtsforschung eine untergeordnete Rolle. Selbstverständlich findet sie in sämtlichen Werken über die Außenpolitik der Deutschen Bundesrepublik zu jener Zeit seine Erwähnung. Aber zu einer gesamt-umfassenden Darstellung der Doktrin finden sich wenig Werke.

Das Kernziel der Hallstein-Doktrin wird zu Beginn der vorliegenden Hausarbeit genauer erfasst und erläutert. Anschließend wird die Entstehung der Hallstein-Doktrin unter genauer Betrachtung des hervorgegangenen Ereignisses dargestellt.

Weiter wird im vierten Teil dieser Arbeit gezeigt, wie die Bundesrepublik eine rechtliche Legitimation für die Hallstein-Doktrin verfasst. Im Fokus des fünften Teils steht dann die Anwendung beziehungsweise die Umsetzung der Hallstein-Doktrin an den Beispielen von Jugoslawien und dem israelisch-arabischen Konflikt. Hier wird zum einem deutlich, welche Vorteile diese Doktrin mit sich bringt, zum anderem werden auch die Nachteile beziehungsweise die Hemmnisse erkennbar, welche die Bundesregierung mit dieser politischen Haltung sich selbst auferlegt hat. Abschließend gibt es ein Fazit.

II. Inhalt der Hallstein-Doktrin

Die Hallstein-Doktrin war ab 1955 ein politisches Instrument der Bundesregierung, welches bis 1972, mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages der DDR und der BRD, seine Anwendung und Gültigkeit besaß.[3] Nach dem Grundsatz dieser Doktrin war es Ziel der Regierung der BRD nur mit solchen Staaten diplomatische Beziehungen aufzunehmen, die ihren Alleinvertretungsanspruch akzeptierten und sie somit als einzige legitimierte Regierung Deutschlands anerkannten.[4] Demzufolge durfte ein Drittstaat nicht mit der DDR und der BRD gleichzeitig in diplomatischen Beziehungen stehen. Die Konsequenzen dieser Doktrin reichten vom Einstellen wirtschaftlicher und finanzieller Hilfspakete bis hin zum kompletten Abbruch jeglicher diplomatischer Interaktionen. Dabei war es ein weiteres Ziel die diplomatische Anerkennung der DDR durch Drittstaaten möglichst zu verhindern.[5] Von der Doktrin ausgeschlossen war lediglich die Sowjetunion, als einer der vier Siegermächte. Die Bundesregierung rechtfertigte dies mit der Annahme, dass die Sowjetunion als einer der Signatarstaaten eine besondere Verantwortung für Gesamtdeutschland besaß.[6]

III. Entstehung der Hallstein-Doktrin

Nach acht gescheiterten Außenminister-Konferenzen der Vier Siegermächte Frankreich, Großbritannien, den USA und der Sowjetunion, und dem Scheitern der Verhandlungen der Genfer Gipfelkonferenz im Sommer 1955, entfernten sich die BRD und die DDR zunehmend voneinander.

Sie drohten in den beiden feindlichen Weltblöcken verankert und isoliert zu werden. Die Wiedervereinigung Deutschlands lief Gefahr unter der politischen Machtpräsenz in weite Ferne zu rücken. In dieser Situation konnte Konrad Adenauer, der damalige Bundeskanzler der BRD, die Einladung der Sowjetregierung im Juni 1955 zu Verhandlungen nicht ausschlagen, auch wenn er nur als einer der beiden deutschen Staatsoberhäupter empfangen werden würde. Die Sowjetunion, welche durch den Ministerpräsidenten Nikolai Alexandrowitsch Bulganin und Nikita Sergejewitsch Chruschtschow vertreten wurde, konzentrierte sich im Verlauf der Verhandlungen inhaltlich ausschließlich auf die Pflege der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen sowie einen Austausch von Botschaftern zwischen den beiden Ländern. Die deutsche Delegation in Moskau wollte zudem über die Wiederherstellung der staatlichen Einheit und die Freilassung von circa 10.000 Kriegsgefangenen und unzähligen Zivilisten verhandeln, konnte sich mit diesen Themen in den ersten drei Verhandlungstagen trotz unzähliger Versuche allerdings nicht durchsetzen. Bulganin und Chruschtschow legten den Fokus auf die diplomatischen Beziehungen beider Länder, während Adenauer auf der Freilassung der Gefangenen, als Zeichen der Entspannung der Situation zwischen beiden Parteien, beharrte. Die Verhandlungen drohten bereits zu scheitern, als die Sowjetunion einen Schritt auf die BRD zu machte und Bulganin und Chruschtschow der Freilassung der Gefangenen zustimmte, sobald ein Botschafteraustausch vollzogen und diplomatische Beziehungen aufgenommen seien. Adenauer willigte mit dem Bewusstsein ein, dass es zum jetzigen Zeitpunkt von der Sowjetunion noch keine Zugeständnisse bezüglich der Frage der deutschen Einheit geben würde[7].

Bereits während der Heimreise machte sich der Leiter der Politischen Abteilung, Wilhelm G. Grewe, Gedanken über die Folgen dieser Vereinbarung. Da die Deutschen mit der Sowjetunion von nun an in diplomatischen Beziehungen stehen sollten, gab es erstmals eine ausländische Regierung, bei der gleichzeitig zwei deutsche Regierungen vertreten waren.[8]

Dieses allerdings stand im Widerspruch zum Alleinvertretungsanspruch der Bundesregierung und war in seinen Konsequenzen für Grewe schwer greifbar:

- Sollte die deutsche Doppelvertretung in Moskau Auswirkungen auf andere Staaten haben?
- Wäre es angemessen und durchsetzbar die Anerkennung der DDR durch Drittstaaten zu verhindern?
- Sollte die Bundesrepublik auch mit anderen Ostblockstaaten in Verhandlungen treten?

Grewe zeigte seine Skizzen und Aufzeichnungen dem Staatssekretär Walter P. Hallstein, welcher eine weitere Ausarbeitung in Auftrag gab. Die Hallstein-Doktrin war geboren und erhielt ihren Namen vom Auftraggeber Walter Hallstein. Bei der weiteren Ausarbeitung kann Grewe auf bereits existierende Überlegungen und Grundlagen zurückgreifen, da es zum Thema der Nichtanerkennung der DDR bei der einseitigen Souveränitätserklärung durch die Sowjetunion im Jahr 1954 bereits Überlegungen gab.[9]

IV. Rechtliche Legitimation der Hallstein-Doktrin

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurde Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt, welche sich schnell in Folge der Gemeinsamkeit dreier und der Gegensätzlichkeit der vierten Ideologie zu zwei Blöcken entwickelte. Seit 1949 verlief die innerdeutsche Grenze zwischen dem sogenannten Westen Deutschlands der imperialistischen Siegermächte Frankreich, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika, und dem Osten Deutschlands der sozialistischen Sowjetunion.[10]. Trotz dieser innerdeutschen Teilung bestand allerdings das Deutsche Reich laut der internationalen Staats- und Völkerrechtslehre weiterhin, da sowohl der Westen als auch der Osten Deutschlands jeweils für sich gesehen kein Gesamtdeutsches Völkerrechtssubjekt bildeten. Dem Westen war die endgültige Anerkennung eigentlich verwehrt, da das Besatzungsstatut von Verfassungswegen den Status einer provisorischen Regierung festschrieb.[11]

Die Ostberliner Regierung verstand sich als Besatzungsverwaltung der Sowjetunion und hatte bei freien Wahlen in der DDR keine demokratische Legitimation erhalten. Es handelte sich hier also nicht um einen von der Bevölkerung getragenen Staatsapparat, sondern um einen rein von der Politik der Besatzungsmacht getragenen Machtapparat. Hier liegt der Kern des Alleinvertretungsanspruchs gesamtdeutscher Interessen der Bundesrepublik, die in zahlreichen Wahlen hatte aufzeigen können, dass die Bevölkerung sie anerkennt und somit ihre Macht demokratisch legitimiert.[12] Dies hatte der deutsche Bundeskanzler, Konrad Adenauer, in seiner Regierungserklärung vom 21. Oktober 1949 bereits erstmalig erklärt.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist [...] bis zur Erreichung der deutschen Einheit insgesamt die alleinige legitimierte staatliche Organisation des deutschen Volkes. Hieraus ergeben sich innenpolitische und außenpolitische Folgerungen. […] Die Bundesrepublik Deutschland fühlt sich auch verantwortlich für das Schicksal der 18 Millionen Deutschen, die in der Sowjetzone leben. Sie versichert sie ihrer Treue und ihrer Sorge. Die Bundesrepublik Deutschland ist allein befugt, für das deutsche Volk zu sprechen. Sie erkennt Erklärungen der Sowjetzone nicht als verbindlich für das deutsche Volk an.“ [13]

Die Regierung der DDR besaß keine unabhängige Herrschaftsgewalt und erfüllte damit nicht den völkerrechtlichen Tatbestand eines unabhängigen Staates. Insofern entsprach es dem Tatbestand einer völkerrechtswidrigen Intervention in innerdeutsche Angelegenheiten, wenn Drittstaaten die DDR als souveränen Staat anerkannten. Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss der Regierung der Bundesrepublik zu dieser Zeit im Rahmen der Hallstein-Doktrin bei Anerkennung der Souveränität der DDR von einem 'unfreundlichen Akt' zu sprechen, eigentlich eine Verharmlosung eines Deliktes gegen das Völkerrecht. Vor dem Hintergrund der weltpolitischen Situation in der Anfangsphase des Kalten Krieges war dies aber aus Sicht des Autors sicherlich ein politisch kluger und notwendiger Schachzug.[14]

Mit dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO 1955 muss die Regierung eine Anerkennung der DDR durch NATO-Bündnispartner nicht mehr befürchten.[15] Eine offene Provokation stellt dagegen der Warschauer-Vertrag zwischen DDR, Sowjetunion und sieben weiteren Nationen aus dem Jahr 1955 dar, mit dessen Unterzeichnung alle Beteiligten die Souveränität der DDR anerkennen.[16] Die Bundesregierung kann diesen Vertrag nicht akzeptieren und anerkennen, da dies ihre Legitimation konterkarieren würde. Ihr Alleinvertretungsanspruch hat völkerrechtlich nämlich nur dann Bestand, wenn dieser auch mittels der Rechtsorgane umgesetzt wird. Zudem untergräbt die Anerkennung der DDR das Prinzip der Viermächte-Verantwortung für Gesamtdeutschland und stellt die Bundesrepublik allein der Sowjetunion gegenüber, da der übrige Westen sein Mitspracherecht verlieren würde. Ganz zu Schweigen von den verheerenden psychologischen Folgen, die eine Anerkennung der DDR und damit auch der innerdeutschen Teilung mit sich bringen würde. Die Nichtanerkennungspolitik, die sich in der Hallstein-Doktrin manifestierte, sollte das politische Gewicht der DDR und damit auch ihren Wert für die Sowjetunion verringern. Gleichzeitig wurde umgekehrt das politische Gewicht der Bundesrepublik aufgewertet und ein Mittel zur Reaktion auf Provokationen wie den Warschauer Vertrag zur Verfügung gestellt.[17]

V. Anwendung der Hallstein-Doktrin

a) Jugoslawien

Ende September 1957 zeichnete sich ab, dass der damalige Minister- und Staatspräsident Jugoslawiens, Josip Broz Tito, die Absicht hatte, die DDR anzuerkennen. Die Bundesregierung hegte zunächst noch die Hoffnung, dass Syrien, ein Land mit dem die Bundesrepublik damals diplomatische Beziehungen pflegte, Jugoslawien zuvor kommen würde. Man setzte auf die abschreckende Wirkung, welche der Abbruch der Beziehungen zu Syrien haben könnte. Die Hoffnung zerschlug sich allerdings am 15. Oktober 1957 als Belgrad durch Bekanntgabe der Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zur DDR der Bundesrepublik keine andere Wahl ließ, als eben jene sofort zu beenden.[18]

[...]


[1] Fleury A., Müller H., Schwarz H. P. (Hrsg.), 2004, Seite 115-116.

[2] Nach der Zwei-Staaten-Theorie, die maßgeblich von der Sowjetunion vertreten wurde, entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg zwei Souveräne deutsche Staaten.

[3] Vgl. Booz, Seite 12.

[4] Vgl. Verführt, 1968, Seite 1.

[5] Vgl. Booz, 1995, Seite 18.

[6] Vgl. ebd. Seite 17.

[7] Vgl. Kilian, 2001, Seite 14ff.

[8] Vgl. Booz, 1995, Seite 17.

[9] Vgl. Booz, 1995, Seite 17-18.

[10] Vgl. Verführt, 1968, Seite 7-8.

[11] Vgl. Verführt, 1968, Seite 9.

[12] Vgl. Verführt, 1968, Seite 9-11.

[13] Booz, 1995, Seite 19.

[14] Vgl. ebd. Seite 20.

[15] Vgl. Booz, 1995, Seite 21.

[16] Vgl. ebd. Seite 22.

[17] Vgl. ebd. Seite 23-24.

[18] Vgl. Kilian, 2001, Seite 52.

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Die „Hallstein-Doktrin“. Eine politische Notwendigkeit für die Wiedervereinigung?
Université
University of Hamburg  (Fakultät für Geisteswissenschaften)
Cours
Einführung in die Geschichtswissenschaft II
Note
2,0
Auteur
Année
2016
Pages
14
N° de catalogue
V334863
ISBN (ebook)
9783668246720
ISBN (Livre)
9783668246737
Taille d'un fichier
564 KB
Langue
allemand
Mots clés
hallstein-doktrin, eine, notwendigkeit, wiedervereinigung
Citation du texte
Oliver Höhne (Auteur), 2016, Die „Hallstein-Doktrin“. Eine politische Notwendigkeit für die Wiedervereinigung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/334863

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