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Die Verwaltung und ihre Akteure - am Beispiel der bezirklichen Frauenbeauftragten

Title: Die Verwaltung und ihre Akteure - am Beispiel der bezirklichen Frauenbeauftragten

Term Paper , 2000 , 28 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Heidrun Schwarz (Author), Franziska Dally (Author)

Organisation and administration - Miscellaneous
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Hauptamtliche Frauenbeauftragte?

1.1 politischer Entwicklungsprozess auf Landesebene

In zwei persönlichen Schreiben vom 16. Februar 1976 regt die damalige Bundesministerin für Familie, Jugend und Gesundheit, Frau Katharina Focke, SPD, an, sich dem Fragenkomplex zur Stellung der Frau in der Gesellschaft und - daraus schlussfolgernd - der Installation einer hauptamtlichen Landesfrauenbeauftragten anzunehmen. Empfänger dieser beiden identischen Schreiben sind zum einen der Regierende Bürgermeister von Berlin, damals Klaus Schütz, SPD, und der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin, damals Peter Lorenz, CDU.
Die kurz darauf erfolgte Große Anfrage der Freien Demokratischen Partei (F.D.P.) vom 20. Mai 1976 im Abgeordnetenhaus von Berlin1 greift dies auf und stellt Zusammenhänge zwischen bisherigen - nationalen - Erkenntnissen über die Stellung der Frau in der (unserer) Gesellschaft und denen des im Jahr zuvor durchgeführten UN-Frauenkongreß her. Sie fragte nach dem weiteren Vorgehen des Senates von Berlin zu diesem Thema und erwartete auch Informationen über die Vorkommnisse in Nordrhein/ Westfalen, wo die 1. hauptamtliche Frauenbeauftragte eines Bundeslandes ihre Stellung gekündigt hatte und daraufhin ihre Stelle vom Präsidium in das Ministerium für Bundesangelegenheiten ,,verlegt" wurde, was eine eindeutige Herabqualifizierung bedeutete.
[...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Hauptamtliche Frauenbeauftragte?

1.1 politischer Entwicklungsprozess auf Landesebene

1.2 politische Beschlussfassung(en) im Abgeordnetenhaus von Berlin

2. Administrative Umsetzung

2.1 im Bezirk Kreuzberg

2.2 im Bezirk Pankow

2.3 im Bezirk Tempelhof

2.4 im Bezirk Treptow

2.5 im Bezirk Weißensee

2.6 im Bezirk Zehlendorf

3. Handlungs- und Wirkungsmechanismus der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten

3.1 politische Theorie(n) kontra verwaltungsinterne Praxis

3.2 bezirkstypische Unterschiede

3.3 Differenzierung Ost / West

3.4 Differenzierung Senat / Bezirke

4. Politisches Verwaltungshandeln oder verwaltende Politik?

4.1 Integriert(e) Verwaltung die Aufgabenstellung der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten?

4.2 Akzeptiert Verwaltung die Querschnittsfunktion der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten?

4.3 Realisiert eine Frauen-/Gleichstellungs-beauftragte als Verwaltungsangestellte die politischen Aufgabenstellung?

4.4 Kontrolliert oder funktionalisiert die Politik die selbst erteilte Augabenstellung?

5. Eigene Schlussfolgerungen und Handlungsvorschläge

5.1 Konzentrat der Erkenntnisse

5.2 Was wäre administrativ verbesserungswürdig und wie?

5.3 Gibt es eine aktuelle politische Herausforderung?

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die Rolle, Kompetenzen und die praktische administrative Einbindung von bezirklichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Berlin. Ziel ist es zu untersuchen, wie sich die politische Zielvorgabe der Gleichberechtigung im bürokratischen Alltag der Bezirksverwaltung tatsächlich realisiert und welche institutionellen Hürden dabei bestehen.

  • Historischer Entwicklungsprozess der Frauenbeauftragten in Berlin
  • Administrative Einordnung und Kompetenzabgrenzung in verschiedenen Bezirken
  • Spannungsfeld zwischen politischem Auftrag und verwaltungsinterner Praxis
  • Unterschiede zwischen Ost- und Westberliner Ansätzen
  • Rolle als Stabsstelle versus Eingliederung in Fachressorts

Auszug aus dem Buch

Politisches Verwaltungshandeln oder verwaltende Politik?

VerwaltungsmitarbeiterInnen sind ihrer jeweiligen Anstellung entsprechend der Personalhoheit ihrer Dienststelle und damit der dieser vorstehenden, politischen Verantwortung unterworfen. Daraus resultiert, dass in jeder Behörde, welche eine Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt, grundsätzlich andere frauenpolitische Entscheidungen getroffen und unterscheidbare Arbeitsaufträge erteilt werden können. Der Vergleich der Bezirke bestätigt das auch, wenngleich die direkte Tätigkeit der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten landesweit identisch erscheint. (Bezirks)Politik funktionalisiert somit ganz eindeutig die Stelle der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten für ihre eigene Definition von Frauenpolitik und kontrolliert die Aufgabenerfüllung über die Berichterstattung und Ergebnisauswertung.

Was sie nicht kontrolliert, ist die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens des Parlamentes. Hierin liegt auch der eigentliche Mangel. Wenn Verwaltung sich an Gesetz und Recht zu halten hat, muss es dieses auch geben. Das war hier lange nicht der Fall und ist womöglich derzeit mit § 23 LGG, neue Fassung, nicht minder notgelöst, siehe Anlage Nr. 1.

Immerhin wurde schon an früherer Stelle (Bezirk Treptow) festgestellt, dass lange vor der Modifizierung des LGG 1998 detaillierte Aufgaben- und Kompetenzbeschreibungen für diese Stellen existierten, die weitaus konkreter und inhaltlich greifbarer waren.

Das Gesetz und damit der politische Wille des Gesetzgebers beschreibt somit im Nachhinein, was vorher von einzelnen politischen Akteuren definiert wurde. Ob das dem Prinzip der Demokratie und damit dem des Volkes als Souverän entspricht, ist fraglich.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Hauptamtliche Frauenbeauftragte?: Beleuchtet den historischen Entstehungsprozess und die politischen Initiativen zur Installation von Frauenbeauftragten in Berlin.

2. Administrative Umsetzung: Analysiert die konkrete personelle, finanzielle und organisatorische Ausstattung der Stellen in verschiedenen Berliner Bezirken.

3. Handlungs- und Wirkungsmechanismus der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten: Untersucht theoretische Ansprüche gegenüber der Praxis sowie Unterschiede zwischen verschiedenen Bezirkstypen und Stadtteilen.

4. Politisches Verwaltungshandeln oder verwaltende Politik?: Diskutiert die Frage der Integration und Akzeptanz der Querschnittsfunktion durch die Verwaltung und die politische Kontrolle.

5. Eigene Schlussfolgerungen und Handlungsvorschläge: Fasst die zentralen Erkenntnisse zusammen und unterbreitet Vorschläge zur administrativen Verbesserung und Bewältigung aktueller Herausforderungen.

Schlüsselwörter

Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Berlin, Verwaltungsreform, Bezirksverwaltung, politische Teilhabe, Gleichberechtigung, LGG, Kompetenzabgrenzung, Frauenpolitik, Haushaltsrecht, Stabsstelle, Verwaltungspraxis, Gender Mainstreaming, politische Steuerung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Rolle und der Wirksamkeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Berliner Bezirksverwaltung zwischen den 1970er Jahren und dem Jahr 2000.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen die rechtliche Verankerung, die administrative Einbindung in die Dienststellen sowie die praktischen Handlungsspielräume der Beauftragten im Kontext der Berliner Verwaltungsstrukturen.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es zu ergründen, inwiefern der politische Wille zur Gleichstellung in den Bezirken durch eine fehlende oder unpräzise gesetzliche Aufgabenbeschreibung blockiert wird und wie die Verwaltung diese Rollen funktionalisiert.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Untersuchung basiert auf einer Auswertung von Parlamentsbeschlüssen, Gesetzesänderungen (LGG/LADG) sowie einer qualitativen Erhebung durch Interviews mit den Akteurinnen in den verschiedenen Bezirken.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der administrativen Praxis in den verschiedenen Bezirken und eine kritische Analyse des Spannungsfeldes zwischen politischem Anspruch und der tatsächlichen Machtposition der Frauenbeauftragten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gleichstellungsauftrag, Verwaltungsautonomie, politische Funktionalisierung und die rechtliche Definition von Kompetenzen charakterisiert.

Welche Rolle spielt die Unterscheidung zwischen Ost- und Westberliner Bezirken in der Analyse?

Die Analyse zeigt auf, dass es unterschiedliche Traditionen und Stellenbezeichnungen gab, die erst im Zuge der gesamtberliner Entwicklung nach 1990 und der späteren gesetzlichen Harmonisierung aufeinander trafen.

Warum wird die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in der Arbeit erwähnt?

Die Autoren kritisieren, dass die KLR oft nur als bürokratisches Instrument genutzt wird, um Budgets zu kürzen, anstatt die Effizienz der Arbeit der Frauenbeauftragten prozessorientiert und transparent darzustellen.

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Details

Title
Die Verwaltung und ihre Akteure - am Beispiel der bezirklichen Frauenbeauftragten
College
Berlin School of Economics and Law  (Verwaltung)
Course
Administratives Handeln
Grade
1,7
Authors
Heidrun Schwarz (Author), Franziska Dally (Author)
Publication Year
2000
Pages
28
Catalog Number
V3354
ISBN (eBook)
9783638120555
Language
German
Tags
Verwaltung Akteure Beispiel Frauenbeauftragten Administratives Handeln
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Heidrun Schwarz (Author), Franziska Dally (Author), 2000, Die Verwaltung und ihre Akteure - am Beispiel der bezirklichen Frauenbeauftragten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3354
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