Inwiefern stellt ein Psychotrauma im Kindesalter ein Hindernis für ein autonomes Leben dar?


Hausarbeit, 2016

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Autonomie und Willensfreiheit
2.1 Überblick
2.2 Wünsche erster Stufe
2.3 Wünsche zweiter Stufe
2.4 Willensfreiheit
2.5 Autonomie

3 Das Psychotrauma
3.1 Überblick
3.2 Entstehung – Situation und Erfahrung
3.3 Traumafolgen
3.3.1 Kurzfristige Folgen
3.3.2 Mittelfristige Folgen
3.3.3 Langfristige Folgen
3.4 Spezifikationen im Kindesalter
3.5 Traumatherapie für Kinder
3.5.1 Kognitiv-behaviorale Therapie
3.5.2 Hypnotherapie
3.6 Chancen der Bewältigung

4 Fazit
4.1 Gedankliches Beispiel
4.2 Konklusion

5 Ausblick

Literaturverzeichnis

1 Einführung

Wir erleben weltweit eine Zunahme der Flüchtlingszahlen. Laut Zahlen des UNHCR befanden sich im Jahr 2014 ungefähr 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht, wovon 51% Kinder unter 18 Jahren waren.(vgl. UN High Commissioner for Refugees (UNHCR) 2015, S. 2–3). Kinder, die in Konfliktgebieten leben, erfahren täglich Krieg, Gewalt und Misshandlung. Sie sind oft Hunger und der Separation von ihren Eltern ausgesetzt und erleben eine andauernde Angst um ihr Leben.

Die psychosomatischen Folgen sind tiefgreifend. Viele Symptome lassen sich auf ein Trauma zurückführen. Nach einer Studie beträgt die Punkt-Prävalenz einer Posttraumatischen Belastungsstörung bei Asylsuchenden 40%(vgl. hierzu Gäbel 2006, S. 12–20). Auch wenn diese Studie durch die geringe Teilnehmerzahl und anderen Störfaktoren nicht repräsentativ sein kann, so wird dennoch die starke Korrelation zwischen Flucht und Traumatisierung deutlich.

Selbstredend wirkt sich eine solche Erkrankung schwerwiegend auf die Entwicklung eines Kindes aus und in Hinblick auf das erklärte Ziel der Pädagogik, den Menschen zu einem selbstbestimmten Wesen werden zu lassen, werden einige Probleme offensichtlich, welchen ich mich mit besonderem Augenmerk auf Flüchtlingskinder mit dieser Arbeit widme.

Hierzu soll zunächst eine Auseinandersetzung mit Harry G. Frankfurts Vorstellungen von Wünschen und Willensfreiheit erfolgen, um den Begriff der Autonomie zu klären. Anschließend wird definiert wie ein Psychotrauma entsteht und welche kurz-, mittel- und langfristigen Folgen es für das Individuum gibt. Dann soll eine Auseinandersetzung mit den Spezifikationen eines Kindheitstraumas, dessen Therapiemöglichkeiten und den Chancen einer Traumatisierung folgen. Anschließend veranschauliche ich das Ausmaß einer Traumatisierung an einem Beispiel, um über die Hindernisse zu einem autonomen Leben zu resümieren, um abschließend einen Ausblick auf die aktuelle Asyldebatte zu liefern.

2 Autonomie und Willensfreiheit

2.1 Überblick

Existenziell für die Autonomie des Menschen ist die Freiheit des Willens, nicht nur weil man bereits im Duden neben „Unabhängigkeit“ und „Selbstständigkeit“ auch den Begriff „Willensfreiheit“ stellvertretend für den Begriff der Autonomie findet. Es bedarf hier einer näheren Klärung dieser beiden Ausdrücke, um diese Annahme zu erhellen.

Um zu verstehen, was „Willensfreiheit“ überhaupt ist, muss man zunächst verstehen, was Freiheit als alleinstehendes Wort bedeutet.

George E. Moore hat Freiheit in zwei Arten unterschieden. Zum einen in die Handlungsfreiheit, die ein Lebewesen dazu befähige, so zu handeln und das zu tun was es wolle und zum anderen in die Willensfreiheit, welche die Freiheit weiter fasst und dazu führe, dass das Lebewesen den Willen haben könne, den es wolle(vgl. Moore et al. 1975, S. 130–132). Zur Freiheit gehört also mehr, als lediglich die Freiheit der eigenen Handlung.[1]

Doch was genau ist nun die „Freiheit des Willens“? Harry G. Frankfurt, ein US-amerikanischer Philosoph, gibt uns eine durchaus detaillierte Auffassung davon, was hierunter verstanden werden kann.

Er teilt die Wünsche, also jene Form von Vorstellungen, die Lebewesen zum Handeln neigen oder bewegen, in zwei Stufen auf, die sich in erster Linie darin unterscheiden, dass sich das denkende Lebewesen einer reflektierenden Selbstbewertung unterziehe(vgl. Frankfurt et al. 2001, S. 66–67). Diese Wünsche werden weiter in jeweils zwei verschiedene Formen untergliedert, die sich zwar auf den ersten Blick nur nuanciert, dafür aber auf den Zweiten in ihrer Qualität deutlich voneinander unterscheiden, worauf ich in den folgenden Abschnitten aber noch näher eingehen werde.

2.2 Wünsche erster Stufe

Laut Frankfurt ist ein Wunsch, ein Wunsch erster Stufe, wenn er ausdrückt etwas tun zu wollen; Er beziehe sich also auf die Handlung des Wünschenden. Diese Form von Wunsch sei in ihrer Stärke unbestimmt und neben ihm können noch zahlreiche andere Wünsche bestehen. Sie können im Gegensatz zueinander stehen, was dazu führen könne, dass ein stärkerer Wunsch den Schwächeren überlagere – so kann man sowohl den Wunsch verspüren etwas Gesundes, als auch Fast Food zu essen, wobei angemerkt werden muss, dass nicht zwangsweise ein Wunsch erster Stufe dazu führe, eine Handlung auszuüben. Sollte also der Wunsch etwas Gesundes zu essen stärker sein, als der Wunsch nach Fast Food, könne die Handlung dennoch sein, eine Torte zu essen, sodass keiner der beiden Wünsche sich erfüllt. Diese Wünsche hätten zwar dazu geführt, dass der Wünschende dazu geneigt wäre eine Handlung auszuführen, jedoch wären sie nicht für eine effektive Handlung verantwortlich, die einen der beiden Wünsche erfüllt hätte. Im schlimmsten Fall wäre der Wünschende keinen seiner Wünsche nachgegangen und wäre hungrig geblieben.

Solle ein Wunsch der ersten Stufe jedoch tatsächlich die Handlung so beeinflussen, dass der Wunsch in Erfüllung ginge, so spricht Frankfurt von einem „Willen“(vgl. Frankfurt et al. 2001, S. 68–69). Wenn man nun noch einmal den Begriff „Handlungsfreiheit“ heranzieht, lässt sich schlussfolgern, dass diese Freiheit darin besteht, nicht nur einen Wunsch der ersten Stufe zu haben, sondern, dass es von außen keine Einschränkungen gibt, ihn auch zu seinem Willen werden zu lassen. Hierin liegt die Qualität der Unterscheidung, von der ich als letzteres sprach. Eine ähnliche Abgrenzung zieht Frankfurt bei Wünschen zweiter Stufe.

2.3 Wünsche zweiter Stufe

Wünsche der zweiten Stufe, seien Wünsche über Wünsche erster Stufe. Man wünsche sich also einen Wunsch erster Stufe zu haben. Beispielsweise könne man sich wünschen, den Wunsch zu verspüren etwas Gesundes zu essen. Hier wird sofort deutlich, dass ein Wunsch der zweiten Stufe nicht dem Wunsch der ersten Stufe entspricht. So könnte ein Wunsch erster Stufe sein, Fast Food zu essen, während man sich auf der zweiten Stufe wünscht, lieber etwas Gesundes essen zu wollen.

Anders ist es mit der bereits angekündigten zweiten Form des Wunsches der zweiten Stufe. Sie wird von Frankfurt „Volition zweiter Stufe“ genannt und drückt aus, dass der Wunsch der ersten Stufe zum Willen des Wünschenden werden solle, der ihn effektiv zum Handeln bewege. In dieser Form sei notwendig, dass der Wunsch der ersten Stufe bereits existiere. Nichtsdestotrotz müsse eine Volition zweiter Stufe nicht zum Willen des Wünschenden werden. Sie würde erst dann zum Willen, wenn der Wunsch der ersten Stufe zum Willen würde und den Wünschenden so in seiner Handlung effektiv beeinflusst. Der Wunsch statt Fast Food etwas Gesundes essen zu wollen, wird also erst dann zum Willen, wenn der Wunsch Gesundes zu essen, den Wünschenden tatsächlich dazu bewegt, diese Handlung auszuführen und genau hier setzt der Begriff der „Willensfreiheit“ an (vgl. Frankfurt et al. 2001, S. 69-70).

2.4 Willensfreiheit

Betrachtet man einen Wunsch erster Stufe, fällt auf, dass dieser nicht aus einer kritischen Selbstreflexion stammt. Er ist in erster Linie ein triebgesteuerter Wunsch, z.B. kann der Wunsch nach Fast Food ein solcher sein. Der Wunsch muss aber nicht zwangsweise zu der Person „gehören“, weil er sich beispielsweise gesund ernähren möchte und nicht dem Zwang seines Wunsches nach Fast Food unterliegen will (vgl. hierzu Frankfurt et al. 2001, S. 70-72). Die Freiheit des Willens besteht also nun darin, eine Volition zweiter Stufe zu bilden und den Wunsch nach gesundem Essen zum Willen werden zu lassen, entgegen des zwanghaften Wunsches nach Fast Food

2.5 Autonomie

Kombinierend lässt sich nun also folgende Schlussfolgerung aufstellen:

Um eine autonome Person zu sein, bedarf es der Freiheit. Dazu gehört 1. die Handlungsfreiheit . Die Umwelt muss garantieren, dass die Person ihre Wünsche in die Tat umsetzen kann – dass sie sie zu ihrem Willen werden lassen kann.[2] Gleichzeitig benötigt es einer selbstreflexiven und kritischen Denkweise, die der Person 2. Die Willensfreiheit ermöglicht. Die Person muss erkennen, welche Wünsche zu ihrer eigenen Person gehören. Sie muss sich allerdings nicht nur für diese Wünsche entscheiden können, sondern sie muss auch fähig sein, die Zwänge ihres Innenlebens zu überwinden und ihre eigenen zugehörigen Wünsche zu ihrem Willen werden zu lassen.

Sind diese Kriterien erfüllt, kann man meines Erachtens von Autonomie sprechen.

3 Das Psychotrauma

3.1 Überblick

Das Wort „Trauma“ stammt von dem griechischen Wort „traũma“ ab und bedeutet „Wunde“ oder „Verletzung“. Die Traumatologie existiert schon seit langer Zeit in der Chirurgie und stellt dort eine Lehre der körperlichen, physischen Verletzungen dar(vgl. Landolt 2004, S. 11). Das Feld der Psychotraumatologie dagegen ist wesentlich jünger und entstand mit der Vorsilbe „Psycho“ zur Abgrenzung von psychischen und seelischen Verletzungen von der Traumatologie(vgl. Fischer & Riedesser 2009, S. 17). Sie widmet sich unter anderem der Erforschung der Entstehung von Psychotraumata, der Vielzahl an Symptomen der Krankheit und der Therapiemöglichkeiten. Gerade bei der Fülle von Folgeerscheinungen trifft die Psychotraumatologie auf ganz individuelle Auswirkungen, die sich von traumatischer Situation, über subjektive Reaktion bis zu den Lebensentwürfen und Weltbildern der einzelnen Personen voneinander unterscheiden(vgl. Fischer & Riedesser 2009, S. 46).

Es wird nun der Versuch unternommen, das Thema Psychotrauma grob zu umreißen, um einen Einblick in dieses komplexe Themengebiet zu gewinnen und eine Grundlage für die Auseinandersetzung mit dem zuvor geklärten Autonomiebegriff zu schaffen. Als Grundlage der Diagnosekriterien dient das DSM-V (Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen), sowie das ICD-10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen).

3.2 Entstehung – Situation und Erfahrung

Wie definiert sich eine traumatische Erfahrung oder wie entsteht ein Psychotrauma? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, daher möchte ich hier eingangs Gottfried Fischer und Peter Riedesser zitieren, die folgenden Vorschlag zur Definition einer traumatischen Erfahrung gemacht haben: „[Eine traumatische Erfahrung ist ein] vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt“(Fischer & Riedesser 2009, S. 84).

Die hier „Bewältigungsmöglichkeiten“ genannten Handlungsoptionen der Person seien „schematisiert“, d.h. die Person versuche mit ihrem Selbstregulierungssystem ihr Innenleben der Umwelt anzupassen. Wenn dabei ein Problem auftrete, würde dieses System versuchen das Problem aktiv zu lösen, um die Umwelt wieder mit dem Innenleben zu harmonisieren(vgl. Fischer & Riedesser 2009, S. 79–81).

Diese Möglichkeit der Selbstregulierung sieht sich nun den „bedrohlichen Situationsfaktoren“ gegenüber. Stehen die Erwartungen und das Handlungsvermögen der Person in maximalen Widersprüchen zu diesen Faktoren, besteht also ein „vitales Diskrepanzerlebnis“, so führe dies zu einem Psychotrauma(vgl. Fischer & Riedesser 2009, S. 74).

Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die individuellen Bewältigungsmöglichkeiten im schlimmsten Fall eine Traumatisierung begünstigen, während sie im besten Fall ihre Funktion als Schutzmechanismus erfüllen können. Dies setzt jedoch eine, je nach Intensität der bedrohlichen Situation, eine starke bis äußerst starke Persönlichkeit und ein gefestigtes Weltbild voraus. Beides trifft auf Kinder nur in geringem Maße zu – eine Traumatisierung wird also eher begünstigt.

Erschwerend kommt hinzu, dass Kinder erst im Alter von ca. 12 Jahren „formale Operationen“ im Denken entwickeln, welchen ermöglichen, reflexiv über Annahmen nachzudenken und Theorien zu entwickeln, die über die Gegenwart hinausgehen(vlg. Piaget 2015, S. 185–186).

Eine Fähigkeit, die dieselben kognitiv selbstreflexiven Eigenschaften hat, welche im vorigen Kapitel als existentielle Grundlage für Freiheit auf höchster Ebene beschrieben wurde, ist bei vielen traumatisierten Kindern noch gar nicht ausgereift. Welche Auswirkungen das hat, soll zu einem späteren Zeitpunkt versucht werden zu erfassen.

Mit dem Ende der Bedrohung sei laut Fischer und Riedesser eine traumatische Situation noch nicht beendet. Sie ende auch nicht nach einer gewissen Zeitspanne, sondern durch eine neue Situation. Diese müsse die traumatische Situation qualitativ verändern und eine Überwindung der traumatischen Erlebnisse bewerkstelligen, was Anerkennung der Opfer durch die Täter, sowie Wiedergutmachung, Sühne und Strafe benötige.(vgl. Fischer & Riedesser 2009, S. 77)

3.3 Traumafolgen

Die Folgen eines Psychotraumas sind vielfältig und gehen oft mit verschiedensten psychosomatischen Symptomen einher. In dieser Arbeit werde ich die Folgen zur besseren Eingrenzung und Auseinandersetzung mit dem Autonomiebegriff in drei Kategorien unterscheiden:

1. Kurzfristige Folgen, beziehungsweise die direkte Reaktion auf eine traumatisierende Bedrohung
2. Mittelfristige Folgen, kurz bis länger auftretende Störungen der Psyche und des Sozialverhaltens, sowie Posttraumatisches Belastungssyndrom
3. Langfristige Folgen, Anhaltende Veränderungen der eigenen Persönlichkeit

Da die Klassifikation im DSM-V umfangreicher ausfällt, wird das ICD-10 der World Health Organisation (WHO) lediglich beim Feld der andauernden Veränderung der eigenen Persönlichkeit statt dem DSM-V verwendet, da für diese Art der Folgen im DSM keine vergleichbare Diagnose gestellt werde(vgl. Landolt 2004, S. 25). Zwar tauchen im neuen DSM-V die Punkte „Andere Näher Bezeichnete Trauma- und Belastungsbezogene Störungen“ und „Nicht Näher Bezeichnete Trauma- und Belastungsstörungen“ auf, jedoch zeichnen sie kein genaues Bild einer anhaltenden Veränderung der Persönlichkeit und sprechen unter anderem ‚nur‘ von einer „Anpassungsstörung ähnliche[n] Störung“(American Psychiatric Association 2015, S. 395).

3.3.1 Kurzfristige Folgen

Folgen die meist unmittelbar nach dem Trauma auftreten und zwischen drei Tagen und einem Monat andauern, werden als „Akute Belastungsstörung“ definiert.

Zu ihnen gehört das „ Wiedererleben “ des traumatischen Ereignisses, wobei sich die Erinnerung an die Situation hervordrängt. Auch können Träume auftreten, die sich bezogen auf die traumatische Situation wiederholen. Eine stärkere Art des Wiedererlebens ist die „ Dissoziative Reaktion “, es entsteht also eine Trennung von der Wahrnehmung und den eigentlichen Gedanken, was dazu führen kann, dass die traumatisierte Person sich in die traumatischen Situationen (Flashbacks) zurückversetzt fühlt(vgl. American Psychiatric Association 2015, S. 383).

Außerdem kann sich eine „ Negative Affektivität “ einstellen. Die Person wird dadurch unfähig positive Gefühle zu empfinden.(vgl. American Psychiatric Association 2015, S. 383)

Die dritte Symptomgruppe bilden die „Dissoziativen Symptome“. Es handelt sich hierbei wie bei den Dissoziativen Reaktionen, um Störungen der Wahrnehmung und des gedanklichen Innenlebens. Personen können den Bezug zu sich selbst verlieren, die Zeit gedehnt oder gestaucht wahrnehmen oder sich betäubt fühlen. Auch können sie unfähig sein sich an die traumatische Situation zurückzuerinnern, was auch als „ Dissoziative Amnesie “ bezeichnet wird.(vgl. American Psychiatric Association 2015, S. 383)

Des Weiteren werden Bezüge zur traumatischen Situation wie Erinnerungen, Gedanken oder Gefühle versucht zu vermeiden, ebenso wie Situationen oder Dinge, die an die traumatische Situation erinnern könnten (vgl. American Psychiatric Association 2015, S. 383).

Schließlich kommt es noch zu einem sogenannten „erhöhtem Arousal“. Hierunter werden Schlafstörungen, Reizbarkeit und Wutausbrüche, übermäßige Wachsamkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und übertriebene Schreckreaktionen verstanden (vgl. American Psychiatric Association 2015, S. 384).

[...]


[1] Während des 2. Weltkrieges wurde der jüdische Neurologe und Psychiater Viktor Frankl in ein nationalsozialistisches Konzentrationslager deportiert. Dass dort die Handlungsfreiheit drastisch eingegrenzt wurde, muss an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden, doch was diese Geschichte faszinierend macht, ist die Tatsache, dass Frankl es schaffte, die Paradoxie seiner Situation zu besiegen und seine Willensfreiheit behielt. Sein Körper war zwar der Situation gänzlich ausgesetzt, doch er fand seine Freiheit darin, entscheiden zu können, wie sie ihn in seiner Identität beeinflussen und wieviel Menschlichkeit ihm erhalten bleiben solle. Seine Erfahrungen veröffentlichte er 1982 in seinem Buch „… trotzdem Ja zum Leben sagen: Ein Psychologe erlebt das Konzentrationslager“ (vgl.Glöckler, M., „Die letzte Freiheit des Menschen“).

[2] Meiner Meinung nach gibt es hier eine Einschränkung: Der Wille einer Person darf nicht die Freiheit einer anderen Person eingrenzen. Nur so kann in einer optimalen Umwelt jedem die eigene Autonomie gewährt werden.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Inwiefern stellt ein Psychotrauma im Kindesalter ein Hindernis für ein autonomes Leben dar?
Hochschule
Universität Kassel  (Institut für Sozialwesen)
Veranstaltung
Einführung in das wissenschaftliche Denken, Arbeiten und Argumentieren anhand sozialpädagogischer Fragestellungen
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
22
Katalognummer
V335637
ISBN (eBook)
9783668255272
ISBN (Buch)
9783668255289
Dateigröße
973 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Soziale Arbeit, Psychologie, Psychotrauma, Flüchtlingsdebatte, Asyl, Autonomie, Philosophie, Pädagogik, Inklusion, Flüchtlinge
Arbeit zitieren
Marcel Hensing (Autor:in), 2016, Inwiefern stellt ein Psychotrauma im Kindesalter ein Hindernis für ein autonomes Leben dar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335637

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