"Politisch Verfolgte genießen Asyl." - Mit dieser Bestimmung des Art. 16 a Abs. 1 gewährt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein im Vergleich zum Völkerrecht und zu anderen nati-onalen Verfassungen einzigartiges Recht: den subjektiven, uneingeschränkten und einklagbaren Rechtsanspruch eines "Politisch Verfolgten" auf Asyl .
Durch Art. 16 a GG wird nicht nur die Aufnahme einzelner Menschen, ohne kategoriale Unterschiede zu machen, gewährleistet, sondern ihre Aufnahme zu einem individuellem Recht ausgestaltet, das durch Art. 19 Abs. 4 GG mit allen Rechtsweggarantien, die ein heutiger Rechtsstaat seinen Bürgern gewährt, versehen ist .
Aktuelle Brisanz gewinnt die Diskussion um das Asylgrundrecht durch die Absicht der Bundesregie-rung den Zuzug von Ausländern in das Bundesgebiet durch das "Gesetz zur Steuerung und Begren-zung der Zuwanderung [...] von Unionsbürgern und Ausländern", kurz "Zuwanderungsgesetz", neu zu regeln.
In seinem Verlauf wird auch eine Reform des Asylrechts und eine Abänderung im Verfahren des Um-ganges mit Ausländern, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, anhängig.
Im folgenden wird zu klären sein, ob die momentane Umsetzung des Grundrechts auf Asyl im GG und in den ihm untergeordneten Ausländer- und Asylverfahrensgesetz den Verpflichtungen, die sich die BRD durch die Unterzeichnung des "Abkommens zur Rechtstellung von Flüchtlingen", der sog. "Gen-fer Flüchtlingskonvention" (GFK), und der "Europäischen Menschenrechtskonvention" (EMRK) selbst gestellt hat, gerecht wird.
Zunächst muss aber auf die durch Vorgaben des GG und die Rechtsprechung des BVerfG gefestigten Grundlagen bei der Entscheidung von Asylanträgen eingegangen werden, um eine bessere Beurteilung der Fragestellung zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang ist auch die durch das BVerfG angemahnte Europäische Gesamtregelung des Asylrechts zu sehen, die zwar von der Bundesregierung als erwünschte Lösung der internationalen Asylproblematik angegeben wird, doch deren Durchsetzbarkeit sowie Vereinbarkeit mit dem GG frag-lich sind.
Abschließend werden die Neuregelungen des Asylrechts, die sich bei einer Zustimmung des BR zum "Zuwanderungsgesetz" ergeben, hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Praxis der Asyl-gewährung und ihrer Bedeutung für in der BRD lebende Flüchtlinge beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtliche Hintergründe des Grundrechts auf Asyl
3. Die Grundsätze des Asylrechts
3.1 Definition des Begriffes des „Verfolgten“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention
3.2 Verfolgung als politisch motivierte Handlung
3.3 Grundsätze des Asylrechts
4. Die Asylrechtsreform und ihre Auswirkungen auf das Asylrecht
Beurteilung der „Ausschlusstatbestände“ aus Art. 16 a durch das BVerfG
4.1. Urteilsbegründung zu „Sicheren Drittstaaten“
4.2. Urteilsbegründung zu „Sicheren Herkunftsstaaten“
4.3. Urteilsbegründung zum „Flughafenverfahren“
5. Europäische Bestrebungen zur Harmonisierung des Asylrechts
5.1. Die Vorgaben des EG-Vertrages
5.2. Die Europäische Harmonisierung im Licht des GG
5.3. Asylrechtliche Verträge der EU
6. Die Verpflichtungen der BRD aus „Internationalen Abkommen“
Vereinbarkeit des Art. 16 a mit der ...
6.1. Europäischen Menschenrechtskonvention
6.2. Genfer Flüchtlingskonvention
7. Die Änderungen im Asylrecht durch das „Zuwanderungsgesetz“
7.1 Verfolgungssituationen
7.2. Aufenthaltstitel
7.3. Verfahrensänderungen
8. Fazit
9. Anhang
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der deutschen Asylgesetzgebung und des geplanten Zuwanderungsgesetzes mit den grundgesetzlichen Vorgaben sowie den internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Grundrecht auf Asyl.
- Analyse des deutschen Grundrechts auf Asyl in seiner historischen Entwicklung.
- Bewertung der Asylrechtsreform von 1993 und der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Asyltatbeständen.
- Diskussion europäischer Harmonisierungsbestrebungen und bestehender völkerrechtlicher Verträge.
- Untersuchung der geplanten Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz und deren Auswirkungen auf die Asylpraxis.
Auszug aus dem Buch
3. Die Grundsätze des Asylrechts
Schutz vor Verfolgung ist in der Geschichte der Menschheit immer aufgrund staatlicher Souveränität gewährt worden, folglich ist der Akt der Asylgewährung ursprünglich keine Pflicht sondern ein Hoheitsrecht eines Staates. Das Recht zur Asylgewährung leitet sich von dem Grundsatz des Völkergewohnheitsrechts ab, demzufolge ein Staat auf seinem Territorium die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt zusteht, solange er durch seine Handlungen nicht die Rechte anderer Staaten oder das Völkerrecht verletzt. Demnach kann der Schutzsuchende im Normalfall keinen persönlichen Anspruch auf Asyl in einem Staat geltend machen, der ihm die Aufnahme verweigert.
Das GG bietet dem entgegengesetzt jedem Asylsuchenden die Möglichkeit mit Berufung auf den Art. 16 a Abs. 1 GG die BRD zur Schutzgewährung zu zwingen, wenn auf ihn der Tatbestand der „Politischen Verfolgung“ zutrifft und erhebt das Grundrecht auf Asyl in den Stand eines individuell einklagbaren Schutzrechtes.
Der Status eines Asylberechtigten, also einer Person der durch die BRD Asyl gewährt wurde, weist der betreffenden Person ein befristetes Aufenthaltsrecht zu, welches eine Arbeitserlaubnis sowie einen Unterhaltsanspruch gegenüber der BRD einschließt. Das Aufenthaltsrecht eines Asylberechtigten entfällt erst, wenn durch die Bundesbehörden die eindeutige Beendigung der Verfolgungssituation festgestellt wird.
Die Frage, wann der Tatbestand der „Politischen Verfolgung“ erfüllt ist, wurde in der Geschichte der BRD durch verschiedene völkerrechtliche Verträge und Urteile des BVerfG sowie des BVerwG beantwortet. Allerdings ist es unerlässlich die Definition von dem Begriff des „Verfolgten“ von der als „politisch“ charakterisierten Verfolgung zunächst zu trennen, da seine Definition in der Rechtsgeschichte der BRD nahezu ausschließlich auf die GFK von 1951 zurückgeht.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das deutsche Asylgrundrecht und die rechtliche Brisanz durch das geplante Zuwanderungsgesetz.
2. Geschichtliche Hintergründe des Grundrechts auf Asyl: Erläuterung der historischen Entstehung und Intention des Grundrechts auf Asyl als Reaktion auf den Nationalsozialismus.
3. Die Grundsätze des Asylrechts: Darlegung der Voraussetzungen des Asylanspruchs und Abgrenzung der „politischen Verfolgung“.
4. Die Asylrechtsreform und ihre Auswirkungen auf das Asylrecht: Untersuchung der Reform von 1993 und der verfassungsgerichtlichen Prüfung der Drittstaaten- und Herkunftsstaatenregelung.
5. Europäische Bestrebungen zur Harmonisierung des Asylrechts: Analyse der europarechtlichen Rahmenbedingungen und der Herausforderungen einer gemeinsamen Asylgesetzgebung.
6. Die Verpflichtungen der BRD aus „Internationalen Abkommen“: Prüfung der Vereinbarkeit des deutschen Asylrechts mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
7. Die Änderungen im Asylrecht durch das „Zuwanderungsgesetz“: Diskussion der Neuerungen durch das Zuwanderungsgesetz, insbesondere zu Verfolgungssituationen und Verfahrensänderungen.
8. Fazit: Kritische Bilanz über die Wirksamkeit und Humanität der deutschen Asylpraxis im Kontext internationaler Verträge.
9. Anhang: Auflistung der verwendeten Abkürzungen, Literaturquellen sowie relevanter Gesetzestexte.
Schlüsselwörter
Asylgrundrecht, Art. 16a GG, Zuwanderungsgesetz, Politische Verfolgung, Sichere Herkunftsstaaten, Sichere Drittstaaten, Flughafenverfahren, Genfer Flüchtlingskonvention, EMRK, Non-Refoulementgebot, Menschenrechte, Aufenthaltsrecht, Duldung, Bundesverfassungsgericht, Asylverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das deutsche Asylgrundrecht im Spannungsfeld zwischen grundgesetzlichen Garantien, verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung und der Steuerung durch das geplante Zuwanderungsgesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Asylrecht des Grundgesetzes, die Auswirkungen der Asylreform 1993, europäische Harmonisierung sowie die Vereinbarkeit deutscher Regelungen mit internationalen Abkommen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die Umsetzung des Grundrechts auf Asyl in Deutschland den selbst gesetzten Verpflichtungen aus internationalen Abkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention gerecht wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische und politikwissenschaftliche Analyse von Gesetzen, Urteilen des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst die historischen Grundlagen, die Prüfung von Ausschlusstatbeständen durch das BVerfG, EU-Harmonisierungsansätze, völkerrechtliche Verträge und die spezifischen Neuregelungen durch das Zuwanderungsgesetz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Asylgrundrecht, politische Verfolgung, sichere Drittstaaten, Zuwanderungsgesetz und die Auseinandersetzung mit der Genfer Flüchtlingskonvention charakterisiert.
Wie bewertet der Autor das „Flughafenverfahren“ aus rechtlicher Sicht?
Der Autor weist darauf hin, dass das Flughafenverfahren zwar als verfassungskonform bestätigt wurde, jedoch hohe Anforderungen an den Rechtsschutz und die Einhaltung eines fairen Verfahrens stellt.
Welche Problematik sieht der Autor beim sogenannten „Kleinen Asyl“?
Das „Kleine Asyl“ wird als problematisch erachtet, da es keine echte Rechtssicherheit bietet und das Gesetz eine gänzliche Abschaffung dieses Verfahrens anstrebt, ohne den Schutz für Betroffene dauerhaft zu sichern.
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- Magister Artium Mathieu Schade (Author), 2002, Das Grundrecht auf Asyl und das geplante Zuwanderungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3357