Private und betriebliche Altersvorsorge im Wandel der Zeit


Tesis, 2003

70 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


1 Einleitung

Die Diskussion um die Alterssicherung in Deutschland hat in den letzten Jahren an Breite und Intensität gewonnen. Diese Diplomarbeit soll wesentliche Annahmen und Eckdaten jener Debatte systematisieren, die der Rentenreform des Jahres 2001 vorausging. Darüber hinaus soll sie eine Einordnung in den historischen Kontext leisten und das Verhältnis von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge kennzeichnen.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden zunächst die Wurzeln des deutschen Rentensystems betrachtet. Ausgehend von einer knappen historischen Einleitung wird dann die aktuelle Situation anhand der Einflussgrößen demografische Entwicklung und Arbeitsmarkt näher gekennzeichnet. Diese Vorarbeit soll die Notwendigkeit einer grundlegenden Rentenreform verdeutlichen. Deren Umsetzung im Jahr 2001 ist dann zentraler Gegenstand der Betrachtung. Im Detail werden die Ergänzungen in der gesetzlichen Alterssicherung, die Aufwertung der betrieblichen Altersversorgung und der Aufbau einer staatlich geförderten, zusätzlichen privaten Vorsorge vorgestellt. Vor allem die Neuerungen im Bereich der betrieblichen und privaten Vorsorge sind hier von Interesse. Abschließend wird eine kritische Betrachtung auf Schwächen des reformierten deutschen Rentensystems hinweisen. An dieser Stelle gelangt die Argumentation an ihren Ausgangspunkt, indem neue Diskussionsanreize in den Fokus rücken. Ein Resümee fasst abschließend wesentliche Erkenntnisse zusammen.

Eine langfristig tragfähige Rentenreform erfordert eine gerechte Balance, einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Erreicht werden kann dies durch eine nachhaltige Politik, die für die kommenden Jahrzehnte den Beitragssatz zur Rentenversicherung in Dimensionen hält, mit denen die Generation der künftig Erwerbstätigen nicht überfordert wird. Gleichzeitig muss aber auch gewährleistet werden, dass die staatlich organisierte Alterssicherung für die nicht mehr erwerbstätige Generation ein Einkommen sicherstellt, das eine Aufrechterhaltung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards gewährleistet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die hier noch näher zu untersuchenden Einflüsse auf den Beitragssatzanstieg zu begrenzen und ihn dauerhaft zu stabilisieren. Immer weiter steigende Beitragssätze hätten vermutlich verheerende Konsequenzen für die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Literaturlage zur letzten Rentenreform ist trotz des lebhaften Interesses wegen der kurzen Zeit seit deren Einführung noch relativ unbefriedigend. Dieser Arbeit liegt daher neben ersten wissenschaftlichen Beurteilungen auch eine kritische Auswertung von Informationsmedien von Versicherern und Verbraucherschützern zugrunde. Dagegen existiert für die grundlegenden demografischen Entwicklungen eine breite Datenbasis. Sie erst ermöglicht die seriöse Prognosebildung des Verhältnisses von Einzahlern und Leistungsempfängern der Rentenkasse, die für einen fundierten Ausblick auf zukünftige Entwicklungen des Rentensystems nötig ist.

2 Historischer Abriss

2.1 Einführung und Ausbau der Alters- und Invaliditätsrente

Unter Reichskanzler Otto von Bismarck wurden in Deutschland in den 1880er Jahren die ersten sozialpolitischen Reformen für die sich in Aufbruchsstimmung befindenden Arbeiter beschlossen. Dabei handelte es sich um Sozialgesetze zur Krankenversicherung (1883), zur Unfallversicherung (1884) und zur Alters- und Invaliditätsversicherung (1889). Die breite Masse von Arbeitern sollte durch die Aussicht auf eine Rente im Alter mit der konservativen Reichsregierung versöhnt und dadurch der wachsende Einfluss der Sozialdemokratie eingedämmt werden.[1] Für den Gegenstand dieser Arbeit ist besonders die Alters- und Invaliditätsversicherung für Arbeiter von Interesse. Sie sollte helfen, Armut im Alter sowie bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Schon diese erste „Arbeiter-Rente“ wurde durch Beiträge und Zuschüsse des Reiches finanziert. Die für vier Lohnklassen festgesetzten Wochenbeiträge in Höhe von 16, 24, 32 und 40 Pfennigen waren je zur Hälfte von den Versicherten und den Arbeitgebern zu tragen. Der Beitragssatz belief sich im Durchschnitt für die Versicherten und Arbeitgeber auf 1,7 Prozent. Weil der Gesetzgeber davon ausging, dass der Lebensunterhalt überwiegend vom Familienverband geleistet wird, gab es aus der staatlichen Rentenkasse nur eine karge Unterstützung, die kaum fürs Überleben reichte. Der Reichszuschuss zur Altersrente betrug jährlich 50 Reichsmark und wurde aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Zu dieser Zeit hatte der Beitragszahler einen Anspruch auf Altersrente mit Vollendung des 70. Lebensjahres und einer vorgeschriebenen Wartezeit von 30 Beitragsjahren.[2]

Der in die gesetzliche Rente in Deutschland einbezogene, als „schutzbedürftig“ angesehene, Personenkreis wurde zunehmend ausgeweitet: Umfasste er 1889 nur Arbeiter, kam 1911 auch die Gruppe der Angestellten hinzu. Ausgehend von der Arbeiterversicherung wurde die Sozialversicherung zu einer nahezu alle Gruppen der Bevölkerung umfassenden Institution.[3]

Während des Ersten Weltkrieges wurde das Rentenalter in der Alters- und Invalidenversicherung von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Auf diese Weise erzielte der Gesetzgeber eine Gleichstellung von Arbeitern, Angestellten und Beamten. Nach 1918 sanken die Beiträge sukzessive mit der steigenden Arbeitslosenzahl. Zugleich belasteten Invaliden- und Kriegerwitwenansprüche die Rentenversicherung. Die Inflationsjahre 1921 bis 1923 entzogen der gesetzlichen Rentenversicherung nahezu endgültig die finanzielle Basis. Durch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel die Einführung von Rentenzulagen versuchte die Weimarer Regierung dem Wertschwund der Renten entgegenzuwirken. Die Maßnahmen konnten aber die Inflation und den damit verbundenen Wertverfall der Rente nicht aufhalten. Rentenempfänger wurden mehr und mehr wieder den Fürsorgeleistungen der Gemeinden zugewiesen.[4]

Der Einbruch der amerikanischen Börsenkurse am 24. Oktober 1929 markierte den Ausbruch einer weltweiten Weltwirtschaftskrise, die auch Deutschland erfasste. Innerhalb eines Jahres wuchs die Arbeitslosenzahl von anfänglich 1,3 auf 3 Mio. Menschen. Im Jahr 1932 waren bereits 5,1 Mio. Menschen ohne Arbeit und Anfang 1933 überstieg die Arbeitslosenzahl die Sechs-Millionen-Grenze.[5] In der Folge sanken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung um 40 Prozent. Die Sozialversicherung und damit auch die Rentenversicherungen standen erneut vor dem Zusammenbruch. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten entspannte sich mit abnehmenden Arbeitslosenzahlen augenscheinlich die Lage der Rentenkassen. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass trotz steigender Beitragseinnahmen sich die Rentenleistungen nicht wesentlich erhöhten. Zudem muss die These einer Dauerhaftigkeit des NS-Systems subventionierter Arbeitsbeschaffung stark bezweifelt werden.[6] Die Kriegsausrichtung der deutschen Wirtschaft machte sich auch in den sozialpolitischen Maßnahmen der Regierung bemerkbar. De facto zog der von NS-Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg einen völligen Neuaufbau der gesetzlichen Sozialversicherung nach sich.

Der historische Abriss verdeutlicht zum einen die Dauerhaftigkeit des Grundprinzips von Einzahlung und Auszahlung seit der Kaiserzeit über die Weimarer Republik, die Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit. Zum anderen sind mit den verschiedenen Reformen im 20. Jahrhundert neben dem Personenkreis auch das Leistungsspektrum und das Leistungsniveau der Renten ausgeweitet worden. Das Ende des Zweiten Weltkrieges erzwang einen Neuanfang im deutschen Sozialsystem. Diese Arbeit konzentriert sich im weiteren Verlauf auf die Bundesrepublik Deutschland, die als Rechtsnachfolgerin von NS-Deutschland unter anderem einen großen Satz sozialpolitischer Regelungen aus der Weimarer Republik übernahm. Das Rentensystem der aus der sowjetischen Besatzungszone hervorgegangenen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ist nicht Gegenstand der Behandlung. Für diese Arbeit sind die DDR-Regelungen nur insofern von Belang, wie sie die aktuelle Lage des gesamtdeutschen Rentensystems beeinflussen. Nach der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 wurde das westdeutsche Rentenrecht auf die 17 Mio. DDR-Bürger übertragen. Bereits 1996 erreichten die ostdeutschen Renten 82,3 Prozent des westdeutschen Niveaus. Weil die Betragseinnahmen der ostdeutschen Rentenversicherungsträger nicht ausreichen, um die an den westlichen Standard angenäherten Auszahlungen abzudecken, müssen von den westdeutschen Versicherungsträgern erhebliche Transferzahlungen geleistet werden.[7]

2.2 Der Generationenvertrag

Von zentraler Bedeutung für die gesetzliche Rente in der Bundesrepublik war die Rentenreform von 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer. Die bis dahin „statisch“ von der Lohnentwicklung unabhängige Rente wurde durch die „dynamische Rente“ abgelöst, die nun in Abhängigkeit von der aktuellen Lohnentwicklung festgesetzt wurde.[8] Auch der noch heute gültige „Generationenvertrag“ hat seinen Ursprung im Jahr 1957. Die Rentenreform kann als ein Stück nachholende Gerechtigkeit für eine Schicht, die bis dahin im Schatten des Wirtschaftswunders gestanden hat, bezeichnet werden.[9]

Das geänderte System der Alterssicherung ist auf dem Umlageverfahren aufgebaut. Bei diesem Verfahren werden die Beiträge einer Periode so bemessen, dass sie die Altersrentenleistungen in der selben Periode abdecken. Der Begriff „Umlage“ bedeutet, dass der nötige Geldbedarf von den Erwerbstätigen erbracht und ohne zeitliche Verzögerung an die aus Altersgründen nicht mehr werktätigen berechtigten Empfänger weitergegeben wird . Damit entsprechen die Beitragseinnahmen den Rentenausgaben und die Anzahl der Beitragszahler mal Durchschnittsbetrag der Anzahl der Rentner mal Durchschnittsrente. Ändert sich die Anzahl der Menschen nicht, fließt aber durch höhere Einzahlungen der Beitragszahler mehr Geld in die Rentenkasse, so werden auch die Renten proportional zum Mehrverdienst steigen.[10]

Ein Vorzug des Umlageverfahrens besteht in der Möglichkeit, es jederzeit bei voller Leistungsgewährung einführen zu können. Mit der so genannten Dynamisierung, also der Anpassung der Renten an die aktuelle Lohnentwicklung, entsteht ein flexibleres System, das im Sinne eines sozialen Ausgleiches zwischen Rentnern und arbeitender Bevölkerung gerecht ist.[11] Ein weiterer Vorteil des Umlageverfahrens liegt darin, dass keine großen Summen für die Versorgung der Rentner angespart werden müssen. Der Versicherungsträger kann auf die Bildung eines Kapitalstocks verzichten.[12]

Die Kehrseite: Die heutigen Arbeitnehmer müssen darauf vertrauen, dass auch ihre künftigen Renten von den späteren Arbeitnehmern finanziert werden. Dieses Vertrauen wird durch den „Generationenvertrag“ beschrieben. Das heißt, die erwerbstätige Bevölkerung kommt für die Pensionen der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen auf und erwirbt gleichzeitig die Anwartschaft für die eigene Pension durch die nachfolgende Generation. Nach dem Umlageverfahren können die eingezahlten Beiträge später nicht mehr an die Beitragszahler zurückfließen, weil sie schon 30 oder 40 Jahre zuvor ausbezahlt wurden.[13]

2.3 Vom Lohnzuschuss zur Alterssicherung

Als Alterssicherung beziehungsweise Altersvorsorge werden im Allgemeinen alle Maßnahmen verstanden, die der Einkommens- und der materiellen Existenzsicherung im Alter dienen. Vor und während der Einführung der Bismarckschen Alterssicherung wurde das Alter als eine Zeit der Erwerbstätigkeit betrachtet. Die körperliche Leistungsfähigkeit der Alten war zwar vermindert, aber in der Regel mussten die meisten selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Wer nicht mehr in der Lage war körperliche Arbeit zu leisten, begab sich in die Obhut der Familie, die dann überwiegend für den Lebensunterhalt sorgte. Oft reichte aber die finanzielle Unterstützung durch die Familienmitglieder und die eigenen Rücklagen aus dem Arbeitseinkommen für die Alterssicherung nicht aus. Mit der Einführung der Bismarckschen Altersversicherung vollzog sich ein Wandel in der Finanzierung der Alterssicherung. Da das Erreichen eines höheren Lebensalters in den meisten Fällen eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit bedingt, sollte der staatliche Zuschuss zu dem noch vorhandenen Arbeitslohn eine Überanstrengung der noch verbliebenen Arbeitskraft vermeiden und den Eintritt der völligen Erwerbsunfähigkeit hinauszögern. Somit war die Altersrente nur als Zuschuss zum wirtschaftlichen Unterhalt der älteren Generation konzipiert. Mit dem Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Altersrente keinen Zuschuss zum Arbeitsverdienst mehr dar, sondern ermöglicht den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. Stellten unter Bismarck noch die Familienmitglieder die größte finanzielle Unterstützung dar, so finanzieren heute über das Umlageverfahren die Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung die Alten in der Gesellschaft.[14]

Aus diesem Verständnis speist sich der in dieser Arbeit verwendete Rentenbegriff. Die „Rente“ kann sich auf jede beliebige Zahlung beziehen, die in festgelegten zeitlichen Abständen erfolgt. Sie besteht in Deutschland zumeist aus Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei andere Finanzierungsformen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Als Quelle kommen etwa Zinsen einer Kapitalanlage oder periodische Auszahlungen des angelegten Kapitals in Betracht. Inwiefern die gesetzliche Rente ihren Charakter als Lebensgrundlage im Alter beibehalten kann, ist Gegenstand der folgenden Kapitel.

3 Die Rentenreform 2001

3.1 Die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung ist schwierig, denn das auf dem Generationenvertrag beruhende Umlageverfahren kann den demografischen Entwicklungen in Deutschland offensichtlich nicht mehr standhalten. Die Finanzierung der Altersrente wird durch die sinkende Anzahl von Erwerbstätigen immer problematischer.[15] Kamen im Jahr 1950 noch 3,7 Beitragszahler auf einen Rentenbezieher, so kommen nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2040 nur noch 1,3 Arbeitnehmer für einen Rentner auf.[16]

Bleiben die gegenwärtigen Strukturen des Alterssicherungssystems bestehen, würde die demografische Entwicklung bei Konstanz anderweitiger Einflussvariablen zu einem Anstieg des Beitragssatzes auf 24 bis 26 Prozent und zu einem Absinken des Rentenniveaus auf knapp 64 Prozent bis zum Jahr 2030 führen.[17] Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 1993 innerhalb von vier Jahren von 17,5 Prozent auf 20,3 Prozent gestiegen. Diese Gegebenheit zeigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung mit massiven Finanzproblemen zu kämpfen hat. Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen verfügte 1999 eine Senkung des Beitragsatzes auf 19,1 Prozent.[18] Dieser Satz konnte allerdings nur bis Ende 2002 aufrechterhalten werden. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 19,5 Prozent des Bruttoverdienstes. Die relative Stabilität des Beitragsniveaus war nur durch die steuerfinanzierte Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung möglich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 1: Entwicklung und Prognose der Rentenversicherungsleistung des Bundes für die Jahre 2000 bis 2006,

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Abteilung Bundeshaushalt, Referat II A 1, Berlin 2002

Wie aus der Grafik ersichtlich wird, sind die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung im Jahr 2003 mit einem Gesamtvolumen von rund 77,2 Mrd. Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Bei einem Etat von 246,3 Mrd. Euro stellt der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung mit 31,3 Prozent den größten Ausgabenblock dar. Der Bundeszuschuss erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um fünf Mrd. Euro und soll bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf rund 82,5 Mrd. Euro ansteigen. Ein beträchtlicher Teil des Zuwachses wird durch die fünfte Stufe der Ökosteuerreform finanziert. Das für die Jahre 2002 und 2003 erwartete Steueraufkommen durch die Ökosteuer von circa 30 Mrd. Euro soll weiterhin zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden. Dadurch kann der Beitragssatz derzeit auf 19,5 Prozent festgesetzt werden. Damit unterstützt der Bund 36,7 Prozent der Rentenausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ausgaben dieser werden sich 2003 auf rund 210,4 Mrd. Euro belaufen.[19]

3.2 Katalysatoren der Rentenentwicklung

3.2.1 Demografische Entwicklung

Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft nachhaltig. Auslösende Faktoren sind die steigende Lebenserwartung und die anhaltend niedrigen Geburtenzahlen. Der grafische Vergleich der Häufigkeitsverteilung von Alterskohorten in Deutschland zeigt im Lauf der Jahrzehnte signifikante Veränderungen.[20]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 2: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland von 1910 bis 2050,

Quelle: Statistisches Bundesamt, Juli 2000

Für einen grafischen Vergleich wird häufig eine Bevölkerungspyramide zugrunde gelegt. Im Jahr 1910 stellen in der Bevölkerungspyramide die neugeborenen Kinder den stärksten Jahrgang. Mit zunehmendem Alter verringern sich als Folge der Sterblichkeit die Besetzungszahlen der Jahrgänge. Der Altersaufbau der Bevölkerung im Jahr 1950 zeigt dagegen markante Einschnitte bei den 30- bis 35-Jährigen. Die Ursache dieser Einschnitte erklärt sich aus der hohen Sterblichkeit während des Zweiten Weltkrieges.

Die demografische Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland hat den gegenwärtigen Altersaufbau erheblich verändert. Eine seit den siebziger Jahren konstant niedrige Geburtenrate und die stetig steigende Lebenserwartung haben dazu geführt, dass der Anteil der älteren Generation im Vergleich zur jüngeren Generation deutlich größer geworden ist.[21] In den neunziger Jahren bilden nicht mehr die Neugeborenen, sondern die Mitte 30-Jährigen, also die zukünftige Großelterngeneration, die am stärksten vertretene Altersgruppe. Der Altersaufbau erinnert nicht mehr an eine Pyramide, sondern eher an einen „zerzausten Tannenbaum“. Der prognostizierte Altersaufbau im Jahr 2050 wird in Deutschland die Form einer „Glocke“ annehmen. Die etwa 60-Jährigen werden die am stärksten besetzten Jahrgänge sein. Die jüngeren Generationen unter 50 Jahre werden dagegen immer weniger Personen umfassen.[22]

Für die demografische Entwicklung können drei Faktoren verantwortlich gemacht werden.

1. Lebenserwartung

Bestimmend für die Lebenserwartung ist die altersspezifische Sterbeziffer. Sie gibt die Zahl der Gestorbenen eines Altersjahrgangs bezogen auf 1000 Lebende gleichen Alters an. Bei der Bestimmung der mittleren Lebenserwartung wird von einer bestimmten Altersstufe ausgegangen und festgestellt, wie viele Jahre die Gesamtheit der Personen in dieser Altersstufe im Durchschnitt noch leben. Geteilt durch den Ausgangsbestand erhält man die mittlere Lebenserwartung, die als Durchschnittswert diesem Alter zugeordnet wird.[23]

Das Statistische Bundesamt hat Anfang Januar 2000 die neue so genannte abgekürzte Sterbetafel 1996/1998 errechnet, nach der die durchschnittliche Lebenserwartung eines neugeborenen Jungen 74,04 Jahre und eines Mädchens 80,27 Jahre beträgt. Noch in der Sterbetafel 1995/1997 war die errechnete Lebenserwartung für Jungen um 0,4 Jahre und für Mädchen um 0,3 Jahre geringer. Die Veränderung der Sterberate wirkt sich in zwei Richtungen aus. Die niedrige Säuglingssterblichkeit führt zu einer Verjüngung der Bevölkerung. Zum anderen bewirkt die reduzierte Sterblichkeit in den oberen Altersklassen ein höheres Durchschnittsalter der Bevölkerung. Für einen 65-jährigen Mann wird jetzt als Durchschnitt eine weitere Lebenserwartung von 15,1 Jahren errechnet. Für eine gleichaltrige Frau ergeben sich im Durchschnitt noch 18,8 weitere Lebensjahre. Die Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung führt zu einem relativen Zuwachs der älteren Generation und somit zu einer stärkeren Belastung der Rentenversicherung.[24]

2. Geburtenrate

In den letzten 100 Jahren haben sich zwei große Geburtenrückgänge ereignet. Der erste Geburtenrückgang fand um die Jahrhundertwende statt und ließ die Geburtenhäufigkeit von vier bis fünf auf zwei bis drei Kinder je Frau sinken. In den sechziger Jahren folgte in Deutschland der zweite Geburtenrückgang. Die folgende Grafik verdeutlicht, dass nunmehr seit circa 30 Jahren in Deutschland ein stabiler Geburtenrückgang zu verzeichnen ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 3: Zusammengefasste Geburtenziffern in Deutschland von 1871 bis 1998,

Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Wegen der rückläufigen Geburtenrate ist die Kinderlosigkeit in Deutschland zu einem bedeutenden Merkmal für die demografische Entwicklung geworden. Ursachen dieser Veränderung sind in Individualisierungstendenzen der Gesellschaft und zunehmend auf Selbstverwirklichung orientierten Lebensstilen zu suchen. Heiraten und Kinder haben sind nicht mehr typische Merkmale der Biografie.[25] Die Erwerbstätigkeit sowie das zunehmende Karrierebewusstsein von Frauen verändern die Form des Zusammenlebens zugunsten nichtehelicher Lebensgemeinschaften ohne Kinder. Selbstverwirklichung und Individualisierung werden vielfach dem Leben in einer eigenen Familie vorgezogen. Für viele junge Menschen steht die Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse im Vordergrund. Weitere Faktoren der „Kinderarmut“ in Deutschland sind die niedrige Heiratsneigung, späte Eheschließungen und die hohe Scheidungsrate. Zudem schrecken hohe Kosten für die Kindererziehung von einer Familiengründung ab. Damit korreliert die Geburtenhäufigkeit nicht nur mit biologischen, sondern auch mit gesellschaftlichen Faktoren.[26]

Die Entwicklung der Geburtenrate ist entscheidend für den Altersaufbau einer Bevölkerung. Mit nur 800.000 Geburten pro Jahr gehört die Fertilitätsrate in Deutschland zu den niedrigsten weltweit. Die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter hat sich seit den siebziger Jahren um ein Drittel verringert, so dass heute nur noch etwa 1.400 Geburten auf 1.000 Frauen kommen. Als Faustformel gilt, dass jeweils ein Jahrgang von Frauen durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt bringen muss, damit die Generationenstärke auf Dauer erhalten bleibt und gleichzeitig Sterbefälle vor der Geschlechtsreife kompensiert werden können.[27] Soll eine nachhaltige Wirkung auf den Rentensaldo durch die Erhöhung der Geburtenzahlen erreicht werden, müsste über Jahrzehnte hinweg ein konstant hoher Wert erhalten bleiben. Es dauert in der Regel etwa 20 bis 25 Jahre, bis Kinder in das erwerbsfähige Alter kommen und als Einzahler zur gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Die Erhöhung der Geburtenrate würde kurzfristig allerdings auch eine zusätzliche Belastung für das Gemeinwesen mit sich bringen, da Kinder aufgezogen und ausgebildet werden müssen bei gleichzeitiger Versorgung der alten Generation.[28]

3. Zu- und Abwanderungen

Die Zu- und Abwanderungen aus dem beziehungsweise in das Ausland bestimmen neben den Geburten und Sterbefällen die Bevölkerungszahl sowie den Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland. Das Statistische Bundesamt rechnet mit langfristigen Wanderungsgewinnen bis zum Jahr 2050 von etwa 100.000 Menschen pro Jahr. Diese Größe hängt nicht nur von der hier lebenden Bevölkerung, sondern auch von einer Reihe schwer vorhersehbarer Faktoren ab, zu denen Krieg, Vertreibung und die Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen gehören. Für die deutsche Bevölkerung wird, dem Trend der neunziger Jahre entsprechend, ein allmähliches Absinken des Saldos, der gegenwärtig circa 80.000 Menschen im Jahr beträgt, prognostiziert. Bis zum Jahr 2050 werden somit per saldo circa eine Million Zuwanderungen erwartet. Diese Zuwanderung reicht nicht aus, um die Bevölkerungsabnahme in Deutschland zu kompensieren. Bei einem langfristigen Zuwanderungssaldo von 100.000 Personen im Jahr wird die Bevölkerung von heute 81,9 Mio. auf 81,7 Mio. in fünf Jahren sowie auf 78,8 Mio. im Jahr 2020 sinken. Danach ist eine stetige, sich rasch beschleunigende Abnahme der Bevölkerungszahl auf 70,4 Mio. im Jahr 2040 zu erwarten. Für das Jahr 2050 würde sich dann ein Bevölkerungsstand von 64,9 Mio. Personen ergeben. Selbst wenn eine anhaltende Zuwanderung nach Deutschland bis zum Jahre 2050 unterstellt wird, geht die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen deutlich zurück.[29]

3.2.2 Arbeitsmarktsituation

Neben der demografischen Entwicklung hat auch die Arbeitsmarktsituation in ihrer Abhängigkeit von wirtschaftlichen Wachstumsprozessen Einfluss auf die gesetzliche Rentenversicherung. Die im Jahresdurchschnitt der Jahrzehnte steigende Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik bedeutet für die Rentenkasse durch Mindereinnahmen eine Verstärkung des Finanzproblems, da Arbeitslose nicht als Beitragszahler zur Verfügung stehen.[30]

Durch den demografisch bedingten Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung unterstellt die Bundesregierung den vollständigen Abbau der Arbeitslosigkeit bis spätestens 2030. Die Erwartung der Bundesregierung beinhaltet aber nicht die Bereitschaft der Bevölkerung zu arbeiten. Auch die Arbeitsnachfrage der Unternehmen darf nicht rückläufig sein. Das Problem einer solchen Einschätzung liegt in der Zukunftsbetrachtung. Es ist kaum vorhersehbar wie die konjunkturelle Entwicklung und die zukünftige wirtschaftliche Situation der Unternehmen aussehen wird.[31]

Eine Möglichkeit, für Entspannung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen und dem finanziellen Problem der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen zu wirken, ist die Senkung des Renteneintrittsalters. Dabei müssen Anreize für die älteren Generationen geschaffen werden, damit sie ihren Arbeitsplatz für Jüngere freimachen. Diese arbeitsmarktpolitische Lösung kann aber nicht das Finanzproblem der gesetzlichen Rentenversicherung beheben, weil ein niedrigeres Rentenalter wiederum längere Rentenzahlungen nach sich zieht.[32] In Deutschland besteht ein Trend zur Entberuflichung. Seit der Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze nimmt die Ruhestandsphase zu. Die Entberuflichung des Alters kann als wirtschaftspolitisches Instrument zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit betrachtet werden.[33] Tatsächlich sind es vor allem rentenpolitische Argumente, die in der aktuellen Diskussion eher den Trend zu einer Erhöhung des Renteneintrittsalters erkennen lassen. Aus diesem Grund wurde das Renteneintrittsalter mit der Rentenreform im Jahr 1992 angehoben. Die Regelaltersrente konnte nunmehr erst ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.[34]

Wie bereits ausgeführt, sinkt in der Realität das effektive Renteneintrittsalter – jenes Alter, in dem die Arbeitnehmer durchschnittlich tatsächlich in Rente gehen. Es liegt aktuell unter 60 Jahren. Dadurch verkürzt sich auf der einen Seite die Zeit, in der Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden, auf der anderen Seite verlängert sich die Zeit, in der Rente bezogen wird. Im Umkehrschluss verkürzen sich durch Anhebung des effektiven Renteneintrittsalters die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und dementsprechend erhöht sich das Beitragsaufkommen. Auch die Rentennehmer profitieren von einer längeren Beitragszahlung, indem ihre Rentenansprüche steigen.[35]

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die hohe Arbeitslosigkeit zu einer Verminderung der Beitragszahlungen führt. Der Versuch, einen Teil der Arbeitslosigkeit durch Frühverrentung aufzufangen, hat das finanzielle Problem noch verschärft. Er hat eine Doppelbelastung für die gesetzliche Rentenversicherung mit sich gebracht, weil einerseits Beiträge entfielen und andererseits zusätzliche Rentenansprüche entstanden.

3.3 Die Ziele der Rentenreform

Zentrale Aufgabe der Generationenpolitik ist es, einerseits ein ausreichendes Einkommensniveau der älteren Generation zu sichern und andererseits, die zahlenmäßig schrumpfende junge Generation vor weiteren Beitragsbelastungen im Erwerbsleben zu bewahren. Ziel muss daher sein, einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen zu schaffen und gleichzeitig die Alterssicherung langfristig zu stabilisieren. Bleiben die gegenwärtigen Strukturen der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, werden die Beiträge in einem Maße ansteigen, dass sie eine Finanzierung der Altersrente durch die aktiven Beitragszahler nicht mehr zulassen. Werden die Beitragssätze hingegen auf einem bestimmten Niveau eingefroren, kommt es unter Umständen zu einer starken Absenkung des Rentenniveaus. Es muss ein Weg gefunden werden, der die Lasten der künftigen Entwicklung gerecht auf die Generationen verteilt. Eine moderate Absenkung des Rentenniveaus kann zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes führen. Dabei muss aber die sich für die künftigen Rentengenerationen ergebende Versorgungslücke geschlossen werden.[36]

Die gesamte Rentenreform wurde an der Stabilisierung der Beitragssätze und damit an den Lohnnebenkosten ausgerichtet. Ziel ist es, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent ansteigen. Die Absenkung des Rentenniveaus soll durch den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersversorgung ausgeglichen werden. Dabei werden die Beiträge der Erwerbstätigen für die eigene Rentenleistung angespart, so dass die Absenkung des Niveaus der staatlichen Renten besser kompensiert werden kann.[37]

[...]


[1] Vgl. Hofmann, Hans-Joachim: Handbuch Rente, Düsseldorf 1991, S. 23 (kurz: Hofmann, Handbuch Rente)

[2] Vgl. Frerich, Johannes; Frey, Martin: Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, Band 1,

Oldenburg 1993 S. 100 (kurz: Frerich; Frey, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland)

[3] Vgl. ebd., S. 114f.

[4] Vgl. Lampert, Heinz: Lehrbuch der Sozialpolitik, Berlin 1998, S. 73f. (kurz: Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik)

[5] Vgl. Frerich; Frey, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 196f.

[6] Vgl. ebd., S. 300f.

[7] Vgl. Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 112; Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2006 sieht der Bund zur Entlastung der BfA Transferleistungen in Höhe von rund 13 Mrd. Euro für die Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der DDR vor.

[8] Vgl. Hofmann, Handbuch Rente, S. 23f.

[9] Vgl. Quest, Karlheinz: Der überforderte Generationenvertrag, Landsberg am Lech 1998, S. 13 (kurz: Quest, Der überforderte Generationenvertrag)

[10] Vgl. Quest, Der überforderte Generationenvertrag, S. 14

[11] Vgl. Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 262

[12] Vgl. Molitor, Bruno: Soziale Sicherung, München 1987, S. 38 (kurz: Molitor, Soziale Sicherung)

[13] Vgl. Lampert, Lehrbuch der Sozialpolitik, S. 275

[14] Vgl. Frerich; Frey, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland, S. 99 - 101

[15] Vgl. Frankfurter Institut, Stiftung Marktwirtschaft und Politik: Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können,

Bad Homburg 1997, S. 27 (kurz: Frankfurter Institut, Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können)

[16] Vgl. www.statistik-bund.de, Statistisches Bundesamt, 18.11.02

[17] Vgl. Frankfurter Institut: Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können, S. 15

[18] Vgl. Schnabel, Reinhold: Die Rentenreform 2001, Köln 2001, S. 5 (kurz: Schnabel, Die Rentenreform 2001)

[19] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Abteilung Bundeshaushalt, Referat II A 1, Berlin 2002, S. 8 - 12

[20] Vgl. Cramer, Jörg-E.; Förster, Wolfgang; Ruland, Franz: Handbuch zur Altersversorgung, Frankfurt am Main

1998, S. 262 (kurz: Cramer; Förster; Ruland, Handbuch zur Altersversorgung)

[21] Vgl. Kaufmann, Otto; Köhler, Peter A.: Die neue Alterssicherung, 1. Aufl., Baden-Baden 2002, S. 22 (kurz:

Kaufmann; Köhler, Die neue Alterssicherung)

[22] Vgl. www.statistik-bund.de, 18.11.02

[23] Vgl. Ritter, Ulrich Peter; Hohmeier, Jens: Alterspolitik, Oldenburg 1999, S. 20 (kurz: Ritter; Hohmeier,

Alterspolitik)

[24] Vgl. www.statistik-bund.de, 18.11.02

[25] Vgl. Simons, Heinz-Josef: Altersversorgung, Landsberg am Lech 1996, S. 8 (kurz: Simons, Altersversorgung)

[26] Vgl. www.bib-demographie.de, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Stand: Mai 2000

[27] Vgl. Kaufmann; Köhler, Die neue Alterssicherung, S. 22

[28] Vgl. Schnabel, Die Rentenreform 2001, S. 7

[29] Vgl. www.statistik-bund.de, 18.11.02

[30] Vgl. Frankfurter Institut, Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können, S. 37

[31] Vgl. Schnabel, Die Rentenreform 2001, S. 14f.

[32] Vgl. Frankfurter Institut, Rentenkrise. Und wie wir sie meistern können, S. 37

[33] Vgl. Ritter; Hohmeier, Alterspolitik, S. 29f.

[34] Vgl. Stiftung Warentest: Ratgeber Geld, Berlin Februar 1995, S. 7

[35] Vgl. Simons, Altersversorgung, S. 936f.

[36] Vgl. Schnabel, Die Rentenreform 2001, S. 20 - 22

[37] Vgl. ebd., S. 5f.

Final del extracto de 70 páginas

Detalles

Título
Private und betriebliche Altersvorsorge im Wandel der Zeit
Universidad
Schmalkalden University of Applied Sciences
Calificación
2,3
Autor
Año
2003
Páginas
70
No. de catálogo
V33581
ISBN (Ebook)
9783638340250
Tamaño de fichero
709 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Private, Altersvorsorge, Wandel, Zeit
Citar trabajo
Mario Lohfing (Autor), 2003, Private und betriebliche Altersvorsorge im Wandel der Zeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33581

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