Haben Menschenrechte einen Ursprung? Lässt sich diese Frage überhaupt mit deren grundsätzlichen Ideen vereinbaren? Menschenrechte werden als angeboren und unverlierbar beschrieben, sie gelten als vorstaatlich, egalitär, moralisch, universell, unteilbar und individuell. All diese Eigenschaften lassen den Schluss zu, dass Menschenrechte weder eine Geschichte noch einen Ursprung haben, dass sie für jeden gleich gelten und schon immer gegolten haben. Aber ist das wirklich so? Haben die Menschenrechte tatsächlich keine Historie?
Anders als sich anhand der Charakteristika vermuten lassen würde, hat die Idee menschlicher Rechte mehrere Geschichten und unterschiedliche Ursprünge. Sie umfassen eine Zeitspanne vom antiken Griechenland bis ins späte 20. Jahrhundert und werden verschieden begründet und erklärt. Diesen sogenannten „Genealogien der Menschenrechte“ gehen schon Generationen von Philosophen, Rechtswissenschaftler und Historiker nach und sie sind auch heute noch heftigst umstritten.
Eine dieser Genealogien ist das Naturrecht, das durch Philosophen wie Hugo Grotius oder John Locke geprägt wurde. Dieses lässt sich mit den oben genannten Eigenschaften der Menschenrechte leicht vereinbaren: „Natural rights are moral rights“ (Mäkinen 2015: 67). Aber gibt es tatsächlich Rechte, die wir nur haben, weil wir Menschen sind? Oder ist es nicht eher so, wie Jeremy Bentham bereits 1843 gesagt hat: „Natural rights is simple nonsense; natural and imprescriptible rights, rhetorical nonsense, – nonsense upon stilts“?
Einen anderen, fast schon entgegengesetzten Ursprung sehen die Vertreter der sozialen Konstruktion von Menschenrechten. Sie verfolgen die Ansicht, dass Menschen nicht alleine durch ihre Gattung und die Natur Rechte haben, sondern diese erst durch Unterdrückungs- und Leiderfahrungen entstehen. Ein Individuum kommt hiernach also nicht durch das Menschsein zu seinen Rechten, sondern bekommt diese erst von Menschen durch und mit der Geschichte verliehen. Erst durch die Missachtung von Menschenrechten können diese entstehen und sich entwickeln: „Am Anfang der Entwicklung von Menschenrechten stehen Mord und Folter, Sklaverei und Knechtschaft, also die noch nicht begrenzten Möglichkeiten, Menschen zu erniedrigen und zu unterdrücken“ (Fritzsche 2009: 24). Kann das aber sein? Wie ist es möglich, dass Menschenrechte erst nach deren Verletzung deklariert werden können?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Worte
2. Theoretische und philosophische Grundlagen der Menschenrechte
2.1. Menschenrechte als Naturrecht
2.2. Menschenrechte als soziale Konstruktion
3. Unrechtserfahrungen als Ursprung der Menschenrechte
3.1. Exkurs: Der Nationalsozialismus
3.1.1. Das Menschenbild des Nationalsozialismus
3.1.2. Menschen- und Bürgerrechte im Nationalsozialismus
3.2. Die Entstehungsgeschichte der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
3.3. Der Einfluss der NS-Zeit auf die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
4. Fazit: Erfahrungen von Leid – Der Ursprung der Menschenrechte?
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht, inwieweit die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 auf das Naturrecht oder auf die durch den Nationalsozialismus geprägten Unrechtserfahrungen zurückzuführen ist, um die These zu stützen, dass Menschenrechte primär als soziale Konstruktionen aus Leiderfahrungen entstehen.
- Genealogie der Menschenrechte: Naturrecht vs. soziale Konstruktion
- Nationalsozialistisches Menschenbild und Menschenrechtsverletzungen
- Entstehungsgeschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
- Rolle von Unrechtserfahrungen als Auslöser für Menschenrechtsdeklarationen
Auszug aus dem Buch
3.1.1. Das Menschenbild des Nationalsozialismus
In „Mein Kampf“, das Adolf Hitler nach seinem misslungenen Putschversuch im November 1923 begann und in der Zeit zwischen 1924 und 1926 fertigstellte, findet sich das nationalsozialistische Menschenbild wieder, das das nächste Jahrzehnt im Dritten Reich prägen und die rassistische Propaganda des NS-Regimes bestimmen sollte (Institut für Zeitgeschichte).
Das wohl entscheidendste und zentrale Element der propagandistischen Schrift ist die biologische Rassenlehre. Diese Ideologie steht in „Mein Kampf“ noch vor politischen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen, was deren Bedeutung für das nationalsozialistische Denken widerspiegelt. Unter einer „Rasse“ verstand man „eine größere Gruppe von Menschen, welche durch den hereditären Gemeinbesitz eines bestimmten angeborenen körperlichen und geistigen Habitus untereinander verbunden und von anderen derartigen Gruppen getrennt sind“ (Günther 1933: 22). Die Menschen wurden also nicht mehr als Individuen angesehen, sondern aufgrund ihrer biologischen und genetischen Rassenzugehörigkeit einer bestimmten Gruppe zugeordnet (Staudinger 1999: 160).
Den Ausgangspunkt der Rassenideologie und des Antisemitismus bildete Hitlers (fast schon primitive) sozialdarwinistische Naturauffassung (Hacker 1961: 1066): Die menschliche Gattung besteht danach aus verschiedenen Rassen und Rassen-Mischverhältnissen. In einem immerwährenden Kampf ums Dasein geht der Stärkere gegenüber dem Schwächeren als Gewinner hervor. Nur dieser wurde von den Nationalsozialisten als befähigt angesehen, sich langfristig durchzusetzen (ebd.). Diesem Menschenverständnis folgend war sowohl die Moral des Menschen als auch dessen intellektuelle Fähigkeiten in der Rasse verankert und somit erblich vorbestimmt (Weikart 2014: 195).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitende Worte: Einführung in die Problematik der Menschenrechtsgenealogien und Vorstellung der zentralen Forschungsfrage.
2. Theoretische und philosophische Grundlagen der Menschenrechte: Skizzierung der Konzepte des Naturrechts und der sozialen Konstruktion zur theoretischen Einordnung.
3. Unrechtserfahrungen als Ursprung der Menschenrechte: Analyse des Einflusses des Nationalsozialismus und der AEMR-Entstehungsgeschichte als Reaktion auf historische Verbrechen.
4. Fazit: Erfahrungen von Leid – Der Ursprung der Menschenrechte?: Zusammenfassende Beantwortung der Forschungsfrage mit dem Ergebnis, dass Menschenrechte wesentlich durch Leiderfahrungen sozial konstruiert wurden.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Naturrecht, soziale Konstruktion, Nationalsozialismus, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Holocaust, Unrechtserfahrungen, Menschenbild, Rassismus, Fundamentalrechte, Rebellion, Geschichte der Menschenrechte, Vereinte Nationen, Menschenrechtsverletzungen, Würde.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Frage nach dem Ursprung der Menschenrechte und hinterfragt, ob diese eher naturrechtlich begründet oder als Ergebnis historischer Leiderfahrungen sozial konstruiert sind.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Untersuchung umfasst die Theorie des Naturrechts, die Lehren des Nationalsozialismus, die historische Entstehung der AEMR und die Analyse von Menschenrechtsverletzungen als Treiber dieser Entwicklung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es zu belegen, dass Menschenrechte nicht vorstaatlich oder natürlich gegeben sind, sondern als moralische Antwort auf massive Unterdrückungserfahrungen entstanden sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine qualitative Studie, die auf der Analyse von Primär- und Sekundärliteratur basiert, um die Entstehungsgeschichte der Menschenrechte zu dekonstruieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert das nationalsozialistische Menschenbild, die Aufhebung der Grundrechte während des NS-Regimes sowie die gezielte Reaktion der Vereinten Nationen in Form der AEMR auf diese Gräueltaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Menschenrechte, soziale Konstruktion, Nationalsozialismus, Holocaust, AEMR und das Konzept der menschlichen Rebellion gegen Unrecht.
Wie interpretierte der Nationalsozialismus das Konzept des Menschenrechts?
Die Nationalsozialisten lehnten das Konzept universeller Menschenrechte grundsätzlich ab, da sie das Individuum der rassistisch definierten Volksgemeinschaft und der totalen Führergewalt unterordneten.
Welche Rolle spielt die Präambel der AEMR in der Argumentation des Autors?
Die Präambel dient als Beleg dafür, dass die historischen Unterdrückungserfahrungen und das Bedürfnis, einen weiteren Holocaust zu verhindern, die eigentliche Basis für die AEMR darstellten.
- Citar trabajo
- Lena Griebel (Autor), 2016, Der Einfluss des Naturrechts und des Nationalsozialismus auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335988