Ist Brasilien eine defekte Demokratie?


Trabajo de Seminario, 2004

18 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung „Defekte Demokratie“
2.1 Exklusive Demokratie
2.2 Enklavendemokratie
2.3 Illiberale Demokratie
2.4 Delegative Demokratie

3. Die Geschichte Brasiliens

4. Defekte Demokratie in Brasilien

5. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Ist Brasilien eine defekte Demokratie?

1. Einleitung

Die Ansiedlung von Staaten zwischen der klar getrennten Einordnung zur Autokratie und Demokratie, speziell nach der dritten Demokratisierungswelle, beschäftigt die Transformationsforschung spätestens ab 1994. Dennoch sind erst wenige Konzepte hierzu entwickelt worden. Da dies gerade in letzter Zeit von Wolfgang Merkel betrieben worden ist, soll hier aufgrund seiner Klassifizierungen das krisengeschüttelte Brasilien näher untersucht werden.

Zunächst einmal wird definiert, was eigentlich eine defekte Demokratie ausmacht. Im Anschluss wird konkret auf das Beispiel Brasilien eingegangen.

Aufgrund der schwierigen Materiallage über die politischen Verhältnisse der neueren Zeit, soll hier über die historischen Ansätze hinweg induktiv eine etappenweise Analyse stattfinden.

2. Begriffsbestimmung „Defekte Demokratie“

Zwischen den Systemklassifizierungen Autokratie und Demokratie existiert naturgemäß kein Vakuum. Gerade in der letzten Demokratisierungswelle nach 1974 fanden viele Transformationen statt, die weder eindeutig der reinen Demokratie, wie sie in Teilen Westeuropas oder Nordamerikas zu finden ist, noch einer klassischen Autokratie zuzuordnen sind.

Um diese Zwischenformen einer Systematisierung zu unterziehen, muss zunächst einmal festgestellt werden, welches Kriterium denn die Autokratie von der Demokratie unterscheidet. Folgt man Alexis de Tocqueville, so besteht der Kern der Demokratie in allgemeinen, freien und gleichen Wahlen. Dies wird im weiteren Verlauf als das „institutionelle Minimum der Demokratie“ (Merkel et al. 2003: 10) angesehen.

Die Organisation Freedom House folgt dieser Einschätzung, indem sie Demokratien bedacht mit dem Zusatz „elektoral“ kennzeichnet. Erst durch den jährlich erstellten Freiheitsindex, unterteilt in political rights und civil rights index, kann eine weitere Unterteilung zwischen etablierten und „fragilen“ (Schmidt 2000: 520 ff.) Demokratien erfolgen.

Larry Diamond (2000: 95 in Merkel et al. 2003: 100) teilt, diesem Index folgend, die elektoralen Demokratien in „liberale“ (Indexwert 1-2), „semi-liberale“ (Indexwert 3) und „illiberale“ (Indexwert 4-7) Demokratien. Defekte Demokratien werden hier also unter den Begriffen semi-liberal und illiberal anzusiedeln sein.

In dieser Arbeit soll jedoch der Klassifizierung von Merkel, Puhle, Croissant, Eicher und Thiery (2003) gefolgt werden. Deren Definition soll hier übernommen werden:

„[Defekte Demokratien sind] Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrerer der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind.“ (Merkel et al. 2003: 6)

Des Weiteren wird konkretisiert, dass eine „demokratische Substanz“ (Merkel et al. 2003: 66), also ein grundlegend offener Zugang zur Herrschaft sowie dessen Kontrolle, bestehen muss. Außerdem sollte eine wirkliche Wahlalternative, um auch eine Abwahl von ineffizienten Machtinhabern zu ermöglichen, sowie eine genügend breite Partizipationsgrundlage bestehen.

Diese Hauptdefinition soll durch vier Unterkategorien näher bestimmt werden: exklusive, Enklaven-, illiberale und delegative Demokratie.

2.1 Exklusive Demokratie

Eine exklusive Demokratie schließt ihrem Namen nach jemanden von irgendetwas aus. Dies bezieht sich hier auf das demokratische Hauptkriterium der Repräsentation der Bevölkerung durch Wahlentscheid. Während in den letzten Jahrhunderten immer große Gruppen der Bürger rechtlich vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, wie Frauen oder Farbige, findet dies heute in den seltensten Fällen noch Anwendung. Im Focus dieser Klassifizierung steht also nicht die gesetzlich verankerte, sondern die faktische Aberkennung von politischen Teilnahmerechten.

Im Weiteren wird sich hier auf zwei Spielarten der Exklusion beschränkt (Merkel et al. 2003: 241f.): 1. die offene Bemühung einer Bevölkerungsgruppe, sich die politische Vorherrschaft zu sichern („ethnisch-exklusive Demokratie“ (Merkel et al. 2003: 242)) oder 2. das langsame Entgleiten von Rechten von Staatsbürgern, das soziale und / oder ökonomische Gründe hat, aber auch durch Unterdrückung durch Personen, die beabsichtigen, ihre faktische Macht zu festigen und auszubauen, hervorgerufen werden kann („stille Exklusion“(Merkel et al. 2003: 242)). Starke Differenzen in Stand, Einkommen und Macht können also zum schleichenden Einbüßen von Rechten führen. Dies lässt sich vor allem dort beobachten, wo der Staat nicht mehr über das volle Gewaltmonopol verfügt und sich außerstaatliche Parallelmächte gebildet haben.

2.2 Enklavendemokratie

Solcherart Parallelmächte treten vorzugsweise in Enklavendemokratien auf. Sie können aus Vetomächten wie dem Militär oder Guerillas, aber auch aus wirtschaftlich Erfolgreichen oder Großgrundbesitzern bestehen. Diese Vetospieler bestimmen dann über bestimmte reserved domains der Politik oder bilden regelrechte Staaten, die ihrer eigenen Kontrolle unterstellt sind, in den eigentlichen Staaten.

Das Zustandekommen solcher Demokratien kann sich auf verschiedenen Wegen vollziehen. Einerseits kann ein gewalttätiger Aufstand dazu führen, dass ganze Landstriche eingenommen werden, andererseits aber auch allein schon durch Gewaltandrohungen an eine relativ schwache demokratische Regierung. Eine weitere Möglichkeit besteht in den historischen Erblasten vieler junger Demokratien, den Militärregimen. Hier können ganze Kompetenzbereiche bereits in der Verfassungsgebung an das Militär abgegeben werden. Eine genügend vollzogene Trennung von Politik und Militär findet demnach nicht statt. (Merkel et al. 2003: 249ff.)

Einflussreichen Unternehmern und Großgrundbesitzern kann der Zutritt zu Machtpositionen jedoch nicht auf ähnliche Weise wie den Militärs oder womöglich gewalttätigen „Aufrührern“ verwehrt werden. Sie leben ihre Macht auf ihren Gütern und in ihren Firmen und Wirtschaftsgebieten aus.

2.3 Illiberale Demokratie

In der illiberalen Demokratie ist die rechtsstaatliche Komponente des Verfassungsstaates beschädigt. Hier werden bestimmte Menschen-, Bürger- und vor allem Freiheitsrechte systematisch verletzt. Die legal entstandenen Regierungen achten also den Rechtsstaat nicht oder setzen ihn nur ungenügend durch. Dies kann auf drei verschiedene Weisen geschehen.

Im ersten Fall werden Menschen- und Bürgerrechte nicht ausreichend durchgesetzt. Dies zeigt sich z.B. durch die Verselbstständigung der Polizei bei der Verbrechensbekämpfung (Übergriffe, ebenso wie Teilnahme der Polizei bei den Verbrechen selbst), sowie des Militärs bei Aufständen. Des Weiteren werden Ausnahmezustände über Regionen verhängt, wobei die Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt werden. Ein weiteres Symptom ist die Abwesenheit der staatlichen Institutionen in den Randzonen der Städte, wo in den problematischen Ländern die größte Zahl an Verbrechen stattfindet. (Merkel et al. 2003: 265)

Im zweiten Fall funktioniert die Justiz nur eingeschränkt, da auf Gerichte, Richter und Staatsanwälte politisch Einfluss genommen wird und dadurch das Vertrauen der Bürger sinkt, ein gerechtes und faires Verfahren zu erhalten. Zu diesem Mangel tritt die nicht ausreichende Ausbildung der Richter, sowie überholte und verworrene Gesetze. Korruption und Missachtung von Prozess-, wie auch Menschenrechten werden geradezu als Alltag empfunden. (Merkel et al. 2003: 266-270)

Den dritten Fall kennzeichnen die Korruption in der Verwaltung und Politik. Da durch Korruption Interessengruppen bevorzugt werden, die es nicht dem Ausmaß nötig hätten, berücksichtigt zu werden, werden Randgruppen noch weiter ins Abseits gedrängt. Ebenso findet eine Verlagerung der Macht auf die Korrumpierenden statt, wodurch das staatliche Gewaltmonopol an Bedeutung verliert und die asymmetrische Verteilung in der Bevölkerung sowie sozial, als auch wirtschaftlich zunimmt. (Merkel et al. 2003: 270-276)

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Ist Brasilien eine defekte Demokratie?
Universidad
University of Potsdam
Curso
Seminar: Wozu Demokratie? - Einführung in die Demokratietheorie
Calificación
2,7
Autor
Año
2004
Páginas
18
No. de catálogo
V33615
ISBN (Ebook)
9783638340502
Tamaño de fichero
672 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Brasilien, Demokratie, Seminar, Wozu, Demokratie, Einführung, Demokratietheorie
Citar trabajo
Sabrina Daudert (Autor), 2004, Ist Brasilien eine defekte Demokratie?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33615

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Ist Brasilien eine defekte Demokratie?



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona