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Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater

Titel: Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater

Bachelorarbeit , 2011 , 52 Seiten , Note: 10 Punkte

Autor:in: Mathias Knecht (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die vorliegende Arbeit soll die wesentlichen Strafbarkeitsrisiken bei der Arbeit sowohl externer als auch interner Sanierungsberater aufzeigen und diese mithilfe vertraglicher Gestaltung sowie konkreter Handlungsvorschläge reduzieren helfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Grenzziehung zwischen "neutralen Handlungen" und strafbarer Beihilfe gelegt.

Mit 31 998 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2010 bleibt die Anzahl insolventer Unternehmen auf konstant hohem Niveau. Wie kriminogen dabei das Umfeld der kriselnden Unternehmen ist, zeigen Schätzungen in der Strafrechtspraxis, die annehmen, dass bei 80-90% aller Firmenzusammenbrüche von einer Verübung von Wirtschaftsstraftaten auszugehen ist. Der Sanierungsberater befindet sich dabei in einem erheblichen Spannungsfeld: Auf der einen Seite stehen die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter, insbesondere die der Gläubiger, die vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite steht der Mandant und mit ihm auch das wirtschaftliche Eigeninteresse des Sanierungsberaters, die Sanierung so lange wie möglich und mit Erfolg fortzuführen. Nur so kann er sich für weitere Sanierungen empfehlen. Diese Verknüpfung von Mandanten- und Eigeninteresse bewegt den Sanierungberater oft dazu, zur Sanierung des Unternehmens alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn sich diese bereits im strafrechtlichen Graubereich oder sogar dahinter abspielen.

Tritt die Insolvenz später tatsächlich ein, etwa weil ein Gläubiger diese beantragt hat (§ 14 I InsO), so kehrt sich die während der Sanierung noch bestehende Solidarität meist ins Gegenteil um: Beide Seiten versuchen sich selbst von rechtlicher Verantwortung frei zu halten und dem Gegenüber die Schuld am Niedergang des Unternehmens zu geben. Der frühere Vertraute wird zum primären Belastungszeugen. Es ist daher unabdinglich, sich die erheblichen Strafbarkeitsrisiken schon vor der Annahme des Mandats zu vergegenwärtigen und ihnen prophylaktisch bereits während der Beratung entgegenzutreten.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • A. EINLEITUNG
  • B. GANG DER UNTERSUCHUNG
  • C. DER BEGRIFF DES SANIERUNGSBERATERS
    • I. DIE SANIERUNG
      • 1) Krise im Rechtssinne
        • a) Insolvenzrechtliche Krise
          • aa) Überschuldung, § 19 II InsO
          • bb) Zahlungsunfähigkeit, § 17 II InsO
        • b) Kapitalrechtliche Krise
      • 2) Wirtschaftliche Krise
      • 3) Denkbare Sanierungsmaßnahmen
        • a) Interne Sanierung
        • b) Externe Sanierung
        • c) Übertragende Sanierung
    • II. DER BERATER
      • 1) Der Insolvenzverwalter
      • 2) Unternehmensbestatter
      • 3) Scheinsanierer
    • III. ZUSAMMENFASSUNG
  • D. DIE EINZELNEN STRAFBARKEITSRISIKEN:
    • I. TÄTERSCHAFT:
      • 1. Allgemeindelikte (Täterschaft des Sanierungsberaters möglich)
        • a) Untreue, § 266 I StGB
          • aa) Vermögensbetreuungspflicht
          • bb) Einzelne Fälle zur Untreue
            • (1) Treubruchsuntreue durch unverhältnismäßige Honorarzahlungen
              • (a) Vermögensbetreuungspflicht durch Aufgaben gleich einem Finanzvorstand
              • (b) Unverhältnismäßigkeit
              • (c) Zeitpunkt der Vereinbarung
            • (2) Untreue wegen Bildung eines Gläubiger-Fonds
        • b) Betrug, § 263 I StGB und Kreditbetrug, § 265b StGB
          • aa) Betrug ggü. Kreditinstituten
          • bb) Betrug ggü. Lieferanten
        • c) Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB
      • 2. Sonderdelikte
        • a) Täterschaft durch Beauftragung nach § 14 II Nr. 2 StGB denkbar
          • aa) Buchführungs- und Bilanzdelikte der §§ 283 Abs. 1 Nr. 5-7, 283b I StGB
            • (1) Krise als objektive Strafbarkeitsbedingung, § 283 VI, § 283b III StGB
            • (2) Buchführungspflicht
            • (3) Der innere Zusammenhang
            • (4) Einwand der Unmöglichkeit
          • bb) Steuerhinterziehung, § 370 I AO
        • b) Strafbarkeit nur bei faktischer Geschäftsführung
          • aa) Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a IV InsO sowie § 266a I StGB, Vereiteln und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
          • bb) Vereitelung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, § 288 I StGB
          • cc) Falsche Angaben, § 82 GmbHG, § 399 I Nr. 4 AktG und § 313 UmwG
        • 3. Zusammenfassung
      • II. TEILNAHME
        • 1) Anstiftung, § 26 StGB
        • 2) Beihilfe, § 27 StGB
          • a) Privilegierung „neutraler“ Handlungen
            • aa) Die Einschränkung anhand qualitativer Kriterien
              • (1) Objektive Tatbestandseinschränkungen
              • (2) Subjektive Tatbestandseinschränkungen
                • (a) Der Vorschlag Roxins
                • (b) Die Rechtsprechung
            • bb) Die Einschränkung anhand quantitativer Kriterien
          • 3) Einzelne Fälle
      • E. SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE PRAXIS
        • I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
        • II. KONKRETE EINZELMAßNAHMEN

      Zielsetzung und Themenschwerpunkte

      Die Examensseminararbeit „Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater“ befasst sich mit den strafrechtlichen Risiken, denen Sanierungsberater im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Die Arbeit zielt darauf ab, ein tieferes Verständnis für die rechtlichen Grenzen des Handelns im Zusammenhang mit der Sanierung von Unternehmen zu entwickeln.

      • Strafbarkeit des Sanierungsberaters wegen Täterschaft und Teilnahme
      • Beurteilung der verschiedenen Delikte im Zusammenhang mit der Sanierung, wie Untreue, Betrug, Schuldnerbegünstigung und Insolvenzverschleppung
      • Untersuchung der Rolle des Sanierungsberaters im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Unternehmens und der Gläubiger
      • Analyse der Rechtsprechung zu "neutralen Handlungen" und ihrer Bedeutung für die Strafbarkeit des Sanierungsberaters
      • Aufstellung von praxisrelevanten Leitlinien zur Vermeidung von strafrechtlichen Risiken

      Zusammenfassung der Kapitel

      • Kapitel A: Einleitung: Die Einleitung stellt den Kontext der Arbeit vor und beleuchtet die Bedeutung des Themas im Hinblick auf die hohe Kriminalitätsrate bei Unternehmenskrisen.
      • Kapitel B: Gang der Untersuchung: Dieses Kapitel skizziert den Aufbau der Arbeit und gibt einen Überblick über die zu untersuchenden Themenbereiche.
      • Kapitel C: Der Begriff des Sanierungsberaters: Hier wird der Begriff des Sanierungsberaters definiert und von anderen, begriffsnahen Tätigkeiten abgegrenzt.
      • Kapitel D: Die einzelnen Strafbarkeitsrisiken: In diesem Kapitel werden die verschiedenen Strafbarkeitsrisiken für Sanierungsberater im Bereich der Täterschaft und Teilnahme an Straftaten untersucht.
      • Kapitel E: Schlussfolgerungen für die Praxis: Das Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen und formuliert praktische Empfehlungen für Sanierungsberater, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.

      Schlüsselwörter

      Die Examensseminararbeit beschäftigt sich mit den Themengebieten Wirtschaftsstrafrecht, Sanierungsberatung, Strafbarkeit des Sanierungsberaters, Insolvenzdelikte, Untreue, Betrug, Schuldnerbegünstigung, Insolvenzverschleppung, Beihilfe, Anstiftung, "neutrale Handlungen", professionelle Adäquanz und Risikominimierung.

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Details

Titel
Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater
Hochschule
Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg  (Lehrstuhl Strafrecht I – Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht)
Note
10 Punkte
Autor
Mathias Knecht (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2011
Seiten
52
Katalognummer
V336265
ISBN (eBook)
9783668258433
ISBN (Buch)
9783668258440
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sanierung Insolvenz Beihilfe Wirtschafsstrafrecht
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Mathias Knecht (Autor:in), 2011, Strafrechtliche Risiken für den Sanierungsberater, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336265
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  52  Seiten
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