In dieser Ausarbeitung wird erläutert, worum es sich bei dem Begriff der ‚Schockwerbung‘ handelt. Im Anschluss wird der Frage nachgegangen, inwieweit man bei der Kampagne des italienischen Bekleidungsherstellers Luciano Benetton als Pionier dieses Werbetrends von Wettbewerbswidrigkeit sprechen kann und in welcher Form jene Entscheidungen mit unseren, in der Verfassung verankerten Grundrechten korrelieren.
Überall begleitet sie uns. Am Frühstückstisch, auf unserem Weg zur Arbeit, an der Bushaltestelle: Werbung. Sie ist für viele selbstverständlich und längst Bestandteil unseres Alltags geworden. Wir nehmen sie kaum noch bewusst wahr, sondern akzeptieren sie als einen allgegenwärtigen Teil unserer Wirtschaft, dem wir uns letztlich nicht entziehen können. Die Medien bieten Herstellern eine enorme Bandbreite an Werbekanälen, wie Publikumszeitschriften, Fernsehsender und Hörfunkprogramme, die sie für die Platzierung ihrer Werbebotschaft nutzen können. Dazu kommt ein breites Spektrum an Möglichkeiten der Darstellung über Außenwerbung oder Social Media Plattformen. Jeder Hersteller versucht sein Produkt auf dem Markt zu platzieren und so die Produktwahl beim Endverbraucher aktiv mitzuentscheiden. Eine solche Masse an Werbebotschaften kann nicht ohne Folgen bleiben. Verbraucher nehmen Werbung, sei sie noch so kostspielig und kreativ, nicht mehr wahr und schauen förmlich daran vorbei. Fragen Sie sich einmal selbst: Welche Produktwerbung ist Ihnen heute im Laufe des Tages über den Weg gelaufen? Viele können sich sicherlich nicht mehr daran erinnern.
Die unterschiedlichen Werbemaßnahmen haben ihre Einzigartigkeit verloren, sie unterscheiden sich nicht mehr voneinander, erreichen somit ihre Zielgruppe nicht und schaffen es auch nicht sich in den Köpfen der relevanten Zielgruppe zu manifestieren. Es musste etwas Neues her und so entwickelte sich bereits Anfang der 90er Jahre der Trend zur so genannten schockierenden Werbung.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffsdefinition Schockwerbung
- Ausgangslage - die Benetton Werbekampagne
- Die wettbewerbsrechtliche Perspektive - § 1 UWG
- Die Urteile des LG und des BGH zur Benetton Kampagne
- Urteil zu, Ölverschmutzte Ente' - 1 ZR 239/93
- Urteil zu, Kinderarbeit - 1 ZR 110/93
- Urteil zu,H.I.V. Positive' - 1 ZR 180/94
- Wettbewerbsrechtliche Beurteilung nach Fallgruppen
- Gefühlsbetonte Werbung
- Solidarisierungseffekt
- Gebot der Sachlichkeit
- Geschmacklose Werbung
- Belästigende Werbung
- Konfrontation mit Elend
- Die Urteile des LG und des BGH zur Benetton Kampagne
- Die verfassungsrechtliche Perspektive
- Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit
- Die Pressefreiheit
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Ausarbeitung befasst sich mit der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von schockierender Werbung am Beispiel der Benetton-Kampagne, unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts. Sie analysiert die rechtliche Einordnung der Benetton-Kampagne im Hinblick auf die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Vorgaben des Wettbewerbsrechts.
- Definition von Schockwerbung und deren Abgrenzung von traditioneller Werbung
- Analyse der Benetton-Kampagne im Kontext von Wettbewerbsrecht und Verfassungsrecht
- Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen Aspekte von Schockwerbung
- Untersuchung der Kollision von Werbefreiheit und Grundrechten
- Bewertung der Rolle des Verfassungsrechts in der Beurteilung von schockierender Werbung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der schockierenden Werbung ein und beleuchtet den aktuellen Stellenwert von Werbung in unserer Gesellschaft. Der Begriff der Schockwerbung wird definiert und von der klassischen Werbung abgegrenzt. Die Werbekampagne von Benetton wird als ein Paradebeispiel für diese Form der Werbung vorgestellt.
Die Ausarbeitung geht im Weiteren auf die wettbewerbsrechtliche Perspektive ein und analysiert die Urteile des LG und des BGH zu den Benetton-Fällen „Ölverschmutzte Ente“, „Kinderarbeit“ und „H.I.V. Positive“. Die verschiedenen Fallgruppen der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Schockwerbung werden beleuchtet, unter anderem die Aspekte der Gefühlsbetonung, des Solidarisierungseffekts, des Gebots der Sachlichkeit, der geschmacklosen Werbung, der belästigenden Werbung und der Konfrontation mit Elend.
Im Folgenden wird die verfassungsrechtliche Perspektive beleuchtet, insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Die Ausarbeitung beleuchtet die Kollision dieser Grundrechte mit den Vorgaben des Wettbewerbsrechts im Kontext von Schockwerbung.
Schlüsselwörter
Schockwerbung, Wettbewerbsrecht, Verfassungsrecht, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Benetton-Kampagne, Fallgruppen, Gefühlsbetonte Werbung, Solidarisierungseffekt, Gebot der Sachlichkeit, Geschmacklose Werbung, Belästigende Werbung, Konfrontation mit Elend.
- Arbeit zitieren
- Nadine Loeper (Autor:in), 2015, Schockwerbung und Wettbewerbsrecht. Beurteilung von schockierender Werbung unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336320