Der Himmelberger Hof

Die Familie Giggenbacher


Livre Spécialisé, 2016

130 Pages


Extrait


Inhalt

Historischer Mappenauszug

Zeichen-Erklärung

Vorwort

Die Besitzer des Himmelberger Hofes 1682 - 1924

Teil I Hofgeschichte
Aufriss der Geschichte des Himmelberger Hofes
vom 17. bis zum 20. Jahrhundert
Hanns Mayr, Himmelberger 1682 - 1691
Gregori Innerhofer, Himmelberger 1691 - 1703
Ursula Innerhofer, Besitzerin 1703 - 1715
Sebastian Gander, Himmelberger 1716 - 1730
Maria Ladurner, Hofverwalterin 1730- 1733
Florian Tufl, Hofverwalter 1733 - 1748
Sebastian Gander, Himmelberger 1748 - 1757
Johann Jennewein, Himmelberger 1757 - 1783
Maria Theresianischer Kataster 1779
Franz Rainer, Himmelberger 1783 - 1788
Magdalena Bernhard, Besitzerin 1788 - 1811
Elisabeth Bernhard, Besitzerin 1811 - 1816
Elisabeth Obertegger, Besitzerin 1816 - 1818
Anton Deprida, Himmelberger 1818 - 1820
Ein Inventar von 1830
Valentin Deprida, Himmelberger 1830 - 1849
Sebastian Höllrigl, Himmelberger 1849 - 1871
Alois Giggenbacher, Himmelberger 1871 - 1913
Alois Giggenbacher, Himmelberger 1914 - 1924

Teil II Familiengeschichte
Familienbuch Giggenbacher in Untermais
Warum verkaufte Alois Giggenbacher kurz nach
der Übernahme den Himmelberger Hof?
Auf der Suche nach Arbeit und einem neuen Zuhause
Option und Auswanderung
Die Studienjahre von Engelbert und Josef
Josefs Berufsentscheidung
Josef Giggenbachers Primiz in Untermais
Exkurs. Auf Besuch bei Angehörigen eines
„Philippinen Missionärs"
Auforuch in das Missionsgebietvon Sabah, Borneo
Neue Aufgaben und Tätigkeitsfelder
Engagierter Einsatz in der Österreichischen Gemeindepastoral

Literatur und Quellenangabe

Bildnachweis und Dank

Zum Autor des Textes

Historischer Mappenauszug Katastergemeinde Mais

FranziskoJosephinische Landvermessung 1858

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Gp 1449 - Grundparzelle des Himmelbergerhofs

Bp 238 - Bauparzelle des Himmelbergerhofs

Zeichen-Erklärung

Bevor das Metermaß eingeführt wurde, hatten die verwendeten Maßeinheiten von Region zu Region recht unterschiedliche Geltung. Hier werden soweit wie möglich, die landesüblichen Flächenmaße angegeben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach der Währungsreform im Jahre 1892 der K. u. K. Monarchie wurde die Krone (1 Krone = 100 Heller) parallel zum Gulden eingeführt, und ab 1900 galt nur mehr die Krone als Zahlungsmittel in der Monarchie.

Der Gegenwert von 1 Gulden = 2 Kronen (K).

Der Gegenwert von 1 Kreuzer = 2 Heller (h).

Beim Gulden (fl): RW = Reichswährung;

WW = Wiener Währung und TW = Tiroler Währung.

Das Verfachbuch (Vb) stellt nicht nur eine Vorform des Grundbuches dar, sondern enthält auch Verträge (Erb-, Entricht-, Kauf-, Verkaufs- sowie Heiratsverträge etc.), Verlassenschaftsabhandlungen, Vergleiche, Schuldbriefe, Quittungen und Inventare. Sie sind von überaus großer Bedeutung bei der Hofgeschichtsforschung.

Vorwort

„Ich möchte sie finden, in Daten, Geschichten, Erinnerungen und Bildern. Die Zeit in den Archiven und beim Recherchieren ist Freude, Begeisterung und Entspannung für mich, denn jeder „tote Punkt" macht mich unruhig und süchtig, weiter zu kommen. Berauschend ist die Empfindung, die ich habe, wenn ich in alten Dokumenten lese. Ich berühre das Leben derer, deren Lebensdaten ich erforsche."

Brigitte Arwers, geb. Keller

Wir leben in einer schnelllebigen Zeit. In den letzten Jahrzehnten haben gewaltt'ge Umbrüche in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft stattgefunden. Geschlossene Dorfgemeinden sind selten geworden. Früher hatte man noch viel Zeit, über die Geschichte und Ereignisse der eigenen Familie zu erzählen. In der Dorfgemeinde kannte jeder jeden mit seinen Vor - und Nachteilen. Brauchtum, eng verbunden mit Religion, wurde gepflegt und stand hoch im Kurs. Inzwischen haben sich Großfamilien zum Teil aufgelöst. Viele sind auf der Suche nach Arbeit ausgewandert. Man hat dadurch den Kontakt zu den Familienangehörigen und näheren Verwandten verloren. Damit ist auch das Interesse für die Familie und ihre Vorfahren verloren gegangen. Die Menschen sind stark mit der Gegenwart, mit ihren Sorgen und Existenz-Fragen beschäftigt. Die Interessen gelten mehr der Zukunft als der Vergangenheit.

Doch was wissen wir noch von unseren Vorfahren? Darüber hat man bei uns wenig gesprochen. Erst nach dem Tod meiner Eltern beschäftigten mich viele Fragen über die Vorfahren und Ahnen, besonders auf väterlicher Seite. Vieles lag im Dunkeln. Gerne hätte ich mehr über die Geschichte meiner Vorfahren gewusst. Woher kamen sie, wie lebten sie? Ich möchte ein klein wenig teilhaben an ihrem Leben, an ihren Freuden und Sorgen und den verschiedenen Schicksalsschlägen, die indirekt auch Auswirkungen auf mich gehabt haben.

Das vorliegende Buch hat dank der Forschungen von meinem Freund Veit Pamer, der sich leidenschaftlich mit Familien- und Hofgeschichte befasst, viele Fragen beantwortet, mich überrascht und berührt.

Möge dieses Buch bei vielen das Interesse wecken, sich mit der eigenen Familiengeschichte auseinander zu setzen und die Liebe zu den Werten entfachen, die unsere Vorfahren gelebt und uns weitergegeben haben.

Vielen Dank dem engagierten Autor Veit Pamer für das Zustandekommen dieses Buches.

Josef Giggenbacher MHM

Besitzer des Himmelberger Hofes

1682 - 1924

Hans Mayr[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Maria Penazer (1682-1691)

Gregori Innerhofer [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Margaretha Torggler

(1691-1703)

Ursula Innerhofer [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Sebastian Gander

(1703-1715)

Sebastian Gander [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Maria Ladurner

(1716-1730)

Maria Ladurner (Witwe) [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Florian Tufl

(1730 - 1733)

Florian Tufl (Witwer/ Hofverwalter)

1733 - 1748)

Sebastian Gander [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Maria Linder

(1748-1757)

Johann Jennewein [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Dorothea Falkner

(1757-1769)

Sebastian Rainer [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Katharina Huber

(1769-1770)

Johann Jennewein [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Dorothea Falkner

(1770-1783)

Franz Rainer [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Maria Jäger

(1783-1788)

Magdalena Bernhard [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Johann Erb

(1788-1811)

Elisabeth Bernhard [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Joseph Obertegger

(1811-1816)

Elisabeth Obertegger [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Anton Deprida

(1816-1818)

Anton Deprida (Witwer)

(1818-1820)

Valentin Deprida [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Maria Flarer

(1830-1849)

Sebastian Höllrigl befreundet mit Ursula Giggenbacher

(1849-1870)

Alois Giggenbacher [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Elisabeth Unterthurner

(1871-1913)

Alois Giggenbacher [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Theresia Alber

(1914-1924)

Begin der Veräußerung der Grundstücke des Hofes an verschiedene Besitzer (1925)

Meraner Wohnbau G. m. b. H.

(1989)

Teil I Hofgeschichte

Aufriss der Geschichte des Himmelberger Hofes vom 17. bis zum 20. Jahrhundert

„Dos Neue setzt sich von alleine durch, man muss es nicht noch befördern. Unterstützen sollte man dos Alte, dos dem Untergang geweiht ist."

Chateaubriand, Französischer Dichter,

um ca. 1850.

Die erste Dokumentation des Himmelberger Hofes scheint nach Josef Tarneller in der „Chronik von Georgenberg" auf, worin vermerkt wird, dass „der Solzmoir von Holl den Himmelhof in Untermois von Oswold Mülser im Johre 1388 erkouft hotte"

Die Spuren der Hofgeschichte verwischen sich in den zwei nachfolgenden Jahrhunderten, bis dann im Laufe des 17. Jhs. eine ereignisreiche und abwechslungsvolle Hofgeschichte mit Höhen und Tiefen dokumentiert ist, die dann soweit als möglich, aufoereitet werden kann.

Der alte Himmelberger Hof, den es heute nicht mehr gibt, stand früher auf Bp. 238 der Katastergemeinde Mais.[1]

In den Urkunden des 17. und frühen 18. Jhs. wird der Hof „Himblberger" oder „Himblwerger" genannt, wie z. B. Schloss ,Lebenberg' auch ,Lebenwerg' bezeichnet wird.

Bisher unbekannt war aber, dass der Himmelberger Hof bis zum 17. Jh. auch „Gratl" genannt wurde. Da lesen wir in den Protokollen von 1691 bis 1703 herauf jenige Paurecht und Gerechtigkeiten, genannt der Gratl oder Himblwerger Gueth in Untermais..."

Ab ca. Mitte des 18. Jhs. wurde mehr oder weniger nur mehr die Bezeichnung ,Himmelberger Hof' verwendet.

Hanns Mayr, Himmelberger 1682 - 1691

Das Vb 1682 des Meraner Stadt- und Landgerichts gibt den Namen des Besitzers vom Himmelberger Gut preis, nämlich Ehrenreich Laihardinger, der bis zum 18. Februar d. J. den Hof leitete, ohne das Einstandsjahr und seinen Vorgänger zu nennen.[2]

1682 wurde zwischen Herrn Ehrenreich Laihardinger, dem damaligen Besitzer des Himmelberger Hofes samt der 4 Tgm. großen Wiese auf Altgreit[3] in Untermais, und den Eheleuten Hanns Mayr und Maria Penazerin, den Besitzern des Korbergutes in Obermais, ein Tausch/ Kauf um die zwei Höfe durchgeführt, wobei wegen deren unterschiedlicher Größe und Qualität die Eheleute Mayr noch 1200 fl draufzahlen mussten. Allerdings musste Herr Layhardinger noch eine Verpflichtung eingehen.

Zitat: „Dabei hat auch Herr Laihardinger versprochen, in der Himblwerger Behausung ain Pachofen machen zu lassen, auch die alte Torggl, welche in Polhaus ligend ist, herzugeben und einmachen zu lassen."

Dieses Versprechen hat er anscheinend nicht eingelöst. Fünf Jahre später, am 22. März 1687, waren die Eheleute Hanns Mayr und Maria Penazerin gezwungen, die genannte Wiese auf Altgreit in Untermais um den verhandelten Verkaufspreis von 500 fl wieder dem Herrn Ehrenreich Laihardinger zurückzugeben, um die restlichen Schulden vom Kauf d. J. 1682 zu Algen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ausschnitt vom Protokoll des Vb. Meran 1682, fol. 190

Gregori Innerhofer, Steger auf Labers, Himmelberger 1691 - 1703

1691 ist ein für die Geschichte des Himmelberger Hofes ereignisreiches Jahr, denn der Stegerhofoesitzer aus Labers setzte sich beim Kauf des Hofes in Untermais erfolgreich gegen andere Bewerber durch; die nachfolgende Besitzerin, Gregoris Tochter, Ursula Innerhofer, schloss einen Heiratsvertrag mit Sebastian Gander, dem neuen Besitzer des Leichterhofes in Obermais und der Himmelberger Hof blieb ab dieser Zeit über vier Generationen im Besitz der Familie Innerhofer/ Gander.

Hanns Mayr bzw. seine acht Kinder (7 Buben und ein Mädchen) verkauften am 7. Mai 1691 den Himmelberger Hof dem Herrn Michael Gamper, der ihn schon drei Wochen später, nämlich am 27. Mai an Gregori Innerhofer, Steger, weiter verkaufte.

Aber auch Hanns Mayrs Schwester Catarina, Ehefrau Bernhard Ganthalers auf Labers, meldete ihren Anspruch auf den Hof mit dem Versprechen an, die Auslagen der beiden sog. Einsteher Michael Gamper und Gregori Innerhofers zu entgelten und sie schadlos zu halten.

Bei der Gerichtsverhandlung am 12. 11. 1691 wurde die „Einstandsnachgebung" von Seiten Gregori Innerhofers mit Vorbehalt akzeptiert, nachdem Catarina Mayr die vollständige Schadloshaltung für Gregori versprochen hatte.

Doch wie dem ersten Einsteher gelang es auch Catarina Mayr, Ehefrau eines Kleinbauern, nicht, die Kaufsumme von 1600 fl samt den Auflagen von 470 fl 9 kr in kurzer Zeit aufzubringen, sodass Gregori Innerhofer im Besitz des Hofes blieb, was auch in den nachfolgenden Erbhandlungen von 1703 und 1716 bestätigt wurde.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Erste Seite des Gerichtsprotokolls, Vb. Meran 12. November 1691, fol. 238 - 240

Ursula Innerhofer, Hofoesitzerin 1703-1715

Gregori Innerhofer, Besitzer des Steger- sowie des Himmelberger Hofes, war zweimal verheiratet. Der ersten Ehe mit Agatha Mayr entstammte der Sohn Balthasar, der den Steger Hof erbte und aus der zweiten Ehe mit Margareta Torggler ging die Tochter Ursula, die Erbin des Himmelberger Hofes hervor.

Bei der Verlassenschaftsabhandlung am 10. Mai 1703, wenige Monate nach dem Tod Gregoris, erfolgte die Teilung des Vermögens, das auf 8439 fl geschätzt worden war. Nach Abzug der Schulden blieb immerhin noch ein Rest von 5875 fl.

Das Ursula Innerhofer zustehende Erbe betrug insgesamt 2937 fl 35 kr, eine Summe, die sich aus dem Schätzwert des Himmelberger Hofes mit 1650 fl, den väterlichen Mobilien mit 361 fl 34 kr, dem verzinslichen Zustellungs­Betrag von Seiten des Bruders Bartlmee mit 702 fl 11 kr und noch kleineren Posten zusammensetzte.

Aus der Ehe Ursula Innerhofers mit Sebastian Gander gingen 3 Kinder hervor, nämlich Sebastian Gander (Erbe des Himmelberger Guts), Benedikt Gander (Erbe des Leichterhofs in Obermais) und Maria Gander.

Sebastian Gander, Leichter in Obermais, war eine schillernde Persönlichkeit, wie aus den benutzten Unterlagen ersichtlich ist.

Dazu folgen gleich einige Anhaltspunkte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ablichtung aus dem Meraner Gerichtsprotokoll 1703, fol. 459: Gregori Innerhoferische Vermögensteilung

Wenige Tage nach dem Ableben Ursula Innerhofers (Dezember 1715) schloss Sebastian Gander bei Gericht mit seiner zukünftigen Frau, Maria Egger (Jänner 1716), eine Art Vorvertrag (Heyraths Abredt), der sich formal und inhaltlich kaum von einem echten Heiratsvertrag unterschied. Kurze Zeit später wurde die Hochzeit auch schon vollzogen.

Als Mit-Verwalter des Himmelberger Guts, das im Besitz seiner Frau Ursula Innerhofer war, hatte er sich nichts zu Schulden kommen lassen, denn diesbezüglich war seine Handlungstätigkeit sehr eingeschränkt, gerichtlich überwacht und von Ursulas Anweiser kontrolliert. Aber als Besitzer des Leichterhofs hatte er im rechtlichen wie im ökonomischen Bereich weitgehende Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Und da überspannte er den Bogen, sodass er vom Gericht unter Kuratel gestellt worden ist. Auszüge vom Gerichtsprotokoll Meran, den 23. Februar 1719, fol. 373 - 378 geben darüber Auskunft.

„Erscheint der Firnemb Hanns Rainer Heis in Obermais, als obrigkheitlich verpflichter Curator iber den auchflrnemben Sebastian Gander, und dessen Vermigen, und hat einem Löblichen Gericht etc. alda vorgetragen wöllichermaßen beraits anno 1708 laut vorligenden Original Protocoll signiert mit Nr. 439: bemelten Gander, aus seinen darin eingeflerten Ursachen, die Maneschierung seines Vermigens benomben hin entgegen, einen Curatorn die Verwaltung aufgetragen, allermaßen dann seit 1708 an, selbiges durch Curatorn bis vor ungever 2 Jahren verwaltet worden, dise 2 letstere Jar aber habe Er Rainer mit Rath: und Guethaisen Löblicher Obrigkheit, mit seiner damals gehabten Ehewirthin Maria Eggerin, Eine soliche Pactation errichtet und getroffen, dass sie Eggerin die völlige Verwaltung, des Ganderischen Vermigen, dergestalten yber sich genomben, dass, was hieraus die Eggerin wurde gewinnen: und erhausen Ihro, und dero Ehewirth Gander, iedem die Helfte zuekhomben, zum Fahl aber in der Haubtsach ain Abgang: oder Verhausung sich erzaigete, selbige die Eggerin alleinig entgelten solle.

Wann nun aber bemelte Maria Eggerin, beraits vor einem Jahr, das Zeitliche gesegnet, auch nachhin das noch yberig verhandene Ganderische Vermigen durchgangen, und ein zimblicherAbgang der Eggerischen Maneschierungs Jahr, erfunden auch nachhin, wegen sollichen Abgang, jüngst verschine Tag mit sein Ganders bei Ermelter Eggerin erzeigt: und bei Leben verhandenen Khindt, verpflichten Gerhaben, Herr Johann Georgen Zwinger und selbigen Khindts Ehna, Urban Egger, Hueber untern Pamb in Allgundt, ein Vergleich aufgerichtvon Obrigkheit ratficiert worden, auch Er Gander seith hero und vor wenig Tegen zur weiteren Ehe geschritten, als habe Er Rainer von darumben den Gander, und seine ieztge Ehewirthin Barbara Khoflerin vor Gericht beikhomben lassen und sowohl denenselben, als einen Loblichen Gericht alda vortragen wollen, das weillen das Ganderische Vermigen von Zeit zu Zeit abgeschwöchet, und zu Abledigung der Passiv Schulden etwelliche Stuckh und Gieter auch Wissen verwendt werden, also zwar, dass die Substanz des Ganderischen Vermigens, nun mehro alleinig in der Leichterischen Behausung, etliche um 20StarLandtAckher, und 3 Tgm. Wissen besteen, auf wellichen Effeten yber Jenen Ackher von 4: Star Landen, so Er Gander, und sein hierzue verpflichter Curator Niclaus Gstrein, Dorfmaister in Obermais, Ihne Rainer per 800 fl kheifflichen yberlassen, alles mehres Lants des hierumben bei der Stattschreiberey, auf Gericht und befindlichen Contracts Er Gander noch yber die 2200 fl Capitalisch obligiert, dahero dann Er Rainer vermainete, das zu Einziechung der sowohl mit Anlegung der Curatorej Raittungen ergeende Spesen: und Besoldungen den Gander, und seiner Ehewirthin Barbara Khoflerin ainstmahls bis negst khumbenden Hörbst die Hauswirtschafft umb so mer möchte yberlassen, weillen wie gemelt nunmehro solliches Vermigen, in clain und wenig besteht, doch aber, dass Gander ohne Curatorn ainiche Verwendung der noch vorhandenen Ligenden Gieter noch einiche Geldaufleichung kheinesweegs vornemben khine, noch solle..."

Weiters wurde verordnet, dass für jede noch so geringe haushälterische Unternehmung ...

„der noch unentlassene Curator Hanns Rainer inspection zu tragen, die sich etwa erzeigende Unanstendigkheiten in ob tragender Hauswirtschafft der Ganderischen Eheleith dem Gericht alhero in tempore notifizieren solle, Ingestalten auch Ihne Gander per expressum aufgetragen wirdet, ohne einfließenden Consens obbegriffnen seines Curatorn kheine Gelt Aufleichung noch Verwendung ainicher Gieter oder anderer Mitl nit vorzunemben.

Wofern aber was Widriges den Gericht nachrichtlichen ertheilt werden sollte, die denen Ganderischen Eheleithen concedierte Menage also gleich ex officio cassiert oder sonsten in anderweeg nach Behuf der Sachen die Gebir resolviert: und vorgenomben werden."

Dies sind harte Bandagen für einen bekannten Hofoesitzer bei Meran. In Stichworten zusammengefasst wurde dem Leichterbauer Sebastian Gander:

a) Seit dem Jahr 1708 die Verwaltung seines Hofes entzogen und einem Kurator überragen; Grund: Große Schulden gemacht, Gelder aufgeliehen und immer wieder Grundstücke vom Hof veräußert.
b) Von 1716 bis 1718 erhielt seine 2. Frau, Maria Egger, auf Rat des Kurators die völlige Verwaltung des Hofes zugesprochen.
c) Nach dem frühen Tod Maria Eggers gelang es dem Leichterbauer, wieder Grundstücke zu verkaufen, hauptsächlich an seinen Sohn Sebastian Gander, der damals bereits Besitzer des Himmelberger Guts war.
d) Das Vermögen, auch die Grundstücke am Leichterhof waren bereits 1719 derart geschrumpft, dass Sebastian Gander jedwede Vermögens - oder Geldtransaktion ohne expliziten Konsens des Kurators vom Gericht definitiv untersagt wurde.

Sebastian Gander, Himmelberger, 1716-1730

Am 10. Mai 1713, zwei Jahre vor Ursula Innerhofers Tod, wurde auf ihren Antrag die Vermögensteilung für ihre Kinder vorgenommen. Das von ihrem Vater Gregori Innerhofer und ihrer Mutter Margarete Torggler eingebrachte Vermögen, mit Einschluss des Himmelberger Guts, betrug 4226 fl 50 kr, das ihr Ehemann Sebastian Gander mit dem Kurator Rainer bis zur Liquidation und Restitution zu verwalten hatten.

Am 9. Jänner 1716, kurz nach Ursulas Tod, erfolgte die Liquidationshandlung und „gietige Thaillung".

Kurz zusammengefasst erhielt der Sohn Sebastian Gander den Himmelberger Hof zum Eigentum (1688 fl) sowie einen aus dem Gesamtvermögen ihm zugeteilten Rest von 908 fl 55 kr.

Dem Sohn Benedikt Gander stand eine Erbs Portion von 1390 fl zu und der Tochter Maria Gander eine solche von 1290 fl. Benedikt erhielt deshalb einen höheren Betrag, weil er noch ein Kind war und von der Stiefmutter Maria Egger versorgt werden musste. Im Gerichtsprotokoll vom 16. April 1717, fol. 480 steht u. a.:

„... da sie Ganderische Ehewirthin Ihne Stieff Söhndl Benedict, noch auf 2 Jahr die Cost und Unterhaltung gebierendt geben, und zu Marend-Zeit täglich ain Fraggele Wein für raichen auch sovil vonnethen begwanntnen und: respective beschiechen (musste) ..." (mit Kleidern und Schuhen ausstatten).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ausschnitt aus derTitelseite des Gerichtsprotokolls
vom 9. Jänner 1716, fol. 119

Sebastian Gander verehelichte sich im Jahre 1716 mit Maria Ladurner aus Algund, die ihm zwei Kinder schenkte: Sebastian und Agatha.

In seinem allerdings kurzen Leben hat er sich als Familienvater bewährt und seine Frau innig geliebt, wie sie berichtet. Auch das Erbe seiner Mutter Ursula, den Himmelberger Hof, hat er nicht etwa verkleinert, sondern durch Zukäufe auf Drängen seines Vaters, der, wie vernommen, immer in Finanznöten steckte, vergrößert. Obwohl er nach der Hofübernahme noch Schulden abzutragen hatte, erwarb er im Kauftrief vom 17. Jänner 1718 von seinem Vater „... ain Stuckh Erdtrich Ackher von ungefer 9 Star Landen, es seye minder oder mer, der Rauth genandt mit Reben belegt, am Tragwahl in erhalten Obermais ligendt ... Item ain Stickhl Berckh, und Weinpau von ain Star Landt groß, negst am obigen Rauth, und Tragwahl ligendt, ... hierflr ist zwischen Sye Khauffs Contrahenten das ordenlich abgeredt und endtlich beschlossne Khauffgelt benentlichen

1200fl"

Im Vorspann zum nächsten Kauftontrakt vom Jahre 1719 mit seinem Vater, Sebastian Gander, Leichter in Obermais, dass dieser als Debitor nach

„seiner neuerlich ervolgten Verehelichung in ainen zimblichen Schulden Last geraten ... hat sich derselbe entschlossen, zu zuthails Abledigung so ain und andre Schulden der sogenannten Maurer Sterckhe von 4 Star Landen zu Hochhit im ob gemelten Obermais ligendt, kheifflichen zu verwenden, und so damit Er Gander mit seinen obrigkheitlich verpflichten Curatorn Hannsen Rainer Heiß in ob genannten Obermais bereits ein beredt: und verainiget haben ... und vor Hannsen Rainer andersthaills abgerödt und beschlossen worden diser Khauffs Contract. Nemblichen von gedachten Sebastian Gander, mit Rath und gesagt fir sich und seine Erben, Hannsen Rainer und dessen Erben mit Versprechung der Lantsgebreichigen Gwerschafft, doch auf Gruntherrlichen Consens: und unter Gestalt hingeben: und Khauff die Paurecht: und gerechigkheitlich vor gemelten Maurer Ackherle, ungever von 4: Star Landen groß, zu Hochhit ligendt mit all seinen beihabenden Recht: und Gerechtigkeiten... "um den „abgerödten Khauffschilling benentlichen

825fl"

Sebastian Gander hatte anscheinend eine gute Ausbildung genossen, denn im Jahre 1724 wurde ihm die Aufgabe eines Gerichtsanwalts übertragen.

Noch sehr jung, starb er bereits im Jahre 1730 und hinterließ den Himmelberger Hof seiner Frau Maria Ladurner mit den zwei unmündigen Kindern, die jedoch mit der Unterstützung ihrer Angehörigen das Werk ihres Mannes tapfer weiterführte.

Maria Ladurner, Hofverwalterin 1730- 1733 Florian Tufl, Hofverwalter 1733 - 1748

Nach dem frühen Tod Sebastian Ganders im Jänner 1730 übernahm dessen Frau, nunmehrWitwe, Maria Ladurner für den testamentarisch festgelegten Erben, ihren unmündigen Sohn Sebastian Gander, verwaltungsmäßig den Himmelberger Hof.

BeiderVerlassenschafts-Abhandlungam 16. Februar 1730, der so genannten „Sebastian Ganderischen Testaments­Erweiterung" wurde „Ein solche Disposition gemacht, dass sie Ladurnerin des Ganders hinterlassene Vermigen, es habe Namen wie es wolle, bis ein Khindt das 20: Jehrige Alter erreicht haben wirdet, zu genießen haben solle.

" Nach der Bewilligung von Seiten der gerichtlichen Obrigkeit, dass der Witwe Maria Ladurner das gesamte Vermögen des von Sebastian Gander hinterlassenen Himmelberger Hofes, testamentsweise' auf 20 Jahre zum Genuss übertragen werden konnte, hat Benedikt Gander, Bruder des Verstorbenen, seit 1721 Leichterhof Besitzer in Obermais und nun zum Gerhab für die beiden Kinder Sebastian und Agatha Gander verpflichtet, auf Antrag von Maria Ladurner bei Gericht eine Inventur vornehmen lassen. Darauffiin hat er den Himmelberger Hof in Augenschein genommen und ein Ergebnis zu Protokoll gebracht, das hier wortgetreu wiedergegeben werden soll. Die von Sebastian Gander erworbenen Grundflächen wurden dabei nicht detailliert angegeben, wohl aber die erwerbsmäßig kostbaren Flächen in Mais.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ablichtung aus dem Vb. Meran, 16. 02. 1730, fol. 509 Ά

Anbei folgt nun der angekündigte Auszug aus der von Maria Ladurner beantragten Inventur des Himmelberger Guts, die im Vb. Meran 18. Februar 1730 protokolliert wurde. Wie erwähnt wurden hier die von ihr gewünschten sogenannten „äußeren Stücke" (die von Sebastian Gander in den Jahren 1718 und 1719 gekauften Liegenschaften) nicht angeführt.

„ ... Als ist yber beschechner Genembhaltung durch vor eingeflerte acreditierte nit allein die Behausung, sondern auch die ligenden Gieter durchgangen und in nach- volgenden Standt angetroffen worden wie zu vernemben.

Als die Behausung in Zimbern und anderen Gemächern wohl und sambt.

Dann der Krumppe Ackher in den Schall Hof Gietern ligendt in 9 Zeillen Pattein,[4] ain Zeill Rauchen Raslen,[5] der merer Theill mit jungen Reben, unangebaut, und in mittermessigen Standt.

Ingleichen das Wahl Ackherle in 17 Zeillen, und aine Streckh Punttaun, das aus 7 Zeillen unaufgeschlagner, 8te aber aufgeschlagner und: 2 Zeillen Rauchen Raslen und im yberigen in mittermäßigerArbeit.

Nicht minder die Prat (= Eigenname) an den Hermanin Gueth ligendt, mit 9 Zeiiien, darunter ain Zeill jüngere, ain halbe Zeill jährige Rasien, und ain Streckh Punt Teindl[6] 3: Puntain angepaut, und ybrerigens Yberlängs, sunsten aber in gueten Pau.

Widerumben das HausAckherle, selbes ist in 11 Zeillen ain Streckh Punttaun, so beraits umb und umb geet, mit junge Reben und völlig yber herbst angepaut.

Und letstlich: 2 Tgm. Spatwisen auf die Anger mit etwas Latten und Puntein selber besezt, in gueten Pau und Arbeit"

Die Witwe Maria Ladurner heiratete noch im Jahre 1730 Florian Tufl, der sich als Stiefvater sowohl für die Kinder Sebastian und Agatha einsetzte als auch Verbesserungen am Hof durchführte.

Florian Tufl beantragte im Einvernehmen mit Jakob Ladurner, dem Gerhab Marias, bei Gericht eine Testamentserweiterung, laut der er den lebenslänglichen Fruchtgenuss sowie Vermögensverwaltung und Erziehung der zwei unmündigen Kinder Sebastian und Agatha Gander beantragte, was ihm auch laut Protokoll vom 4. Februar 1733 gewährt wurde.

Am 11. Februar d. J. erfolgte dann die Liquidation und Restitution des Maria Ladurnerischen Vermögens. Einige zentrale Ausschnitte aus diesem aufschlussreichen Dokument sollen hier nun zitiert werden:

a) Das Vermögen, mit Einschluss der von Sebastian Gander käuflich erworbenen Güter.

„ ... Vermig auf Ableiben Ihres Ersten Ehemanns vorn angeflerten Sebastian Gander vor alldaiger Obrigkeit den 18: Februar 1730: vorgangener Abhandlung: Ist Ihr Ladurnerin an den Einbringen, gegen daselbs ersechter Conditone des völlig Ganderischen Vermigensflr aigen eingeraumbt worden in volgenden bestehen:

Als Varnussen und dergleichen per 237f 22 kr

Die Paurecht und Gerechtgkeit des Himmelberger Gueths in Untermais mit dessen Zuegehörungen per 1688fl

Und ain Stuckh Erdrich Ackher: und Weinpau von Angener: 5 A Star Lant maßen Revier ligend: 1290f"

b) In Bezug auf die Erhaltung und Verbesserung der Himmelberger Hofgüter hat Tufl allerhand geleistet:

„So hat zwar Er Witb Tuf bei der Himmelbergerischen Haab: und Gueth, aine neue Torggl, auf wegen seiner Ehewirthin nachlassen, und die diesfälligen Spesen verlegt, ingleichen auch in seiner Inhabungs Zeit, weillen bei Haab und Gueth gar wenig Wisen, also die Äckher Himblberger mager gewesen: 5 Tgm.fremde Wisen, zu Bstand gehabt, und die durch merers gehaltenen rev: Vieh gemachte Tunget, zu denen verlassen Schaf Gieter appliciert, mithin selbige in bessern Standt gebracht..." In einer „Nota" wurden einige Details von Tufls Arbeit am Hof genannt:

„Nota: Von Seiten des Gerichts hat man mit Zuezug des Dorfmaisters in Untermais, dann Anthonien Kessler Maurer, und Veithen Sennzimermaister an Meran, welche Letstere das vorgemelte Torgglgebeyde aufgeflert, den Augenschein daselbsten eingenomben, alles genau betrachtet: und Sunderheiten: das Jenige was an Holz, Kalchstain, Sant, andere Materialien - Fuehren und Tagwerch, mit Maurn, Zimern : auch Ausgrabung des Gueths, aufgegangen zusamben gesözt so bei: 500 fl ausgetragen. Es hat sich aber, der Wittiber Tufl erklert flr disen allen: und selbiger wie gedacht wögen verbesserten Ackher Veld zu begeren: zu guethen seinerStief-Khinder: 400flzu nemben ..."

c) Vom Gericht erhielt Tufl den Auftrag, auf die Erhaltung des Hofes und die Erziehung der Kinder besonders zu achten:

„... in allen die Khinder ohne Nachteil und Schaden zu halten. Nichtminderdie Haab undGueth woll zu cultivieren, selbige mehr zu bessern als zu lezern, sunderheitlich auf die Feyrsgefahr gute Obsicht zu halten: und in Summa alles zu thuen, was Ihme als Bestannts Genießer obligent ist; unter flrpfantlicher Verschreibung seines völligen Vermigens in Erhollung der alten Rechte..."

Und weiter sollte ... " Er WiWber aber mithin gehalten werden: und verpunden sein, zum Fahl aus denen verhandnen Khindern ains: oder beede vor Auslaufung des 16: Jehrigen Testaments Genuß sich mit Wissen und Willen der Freintschafft anstendig verheyrathen khunten: oder würden, zur Beförderung dessen jeden Khind, von den Mietterlichen Vermigen ein proportionierliches Heyrath Gueth, nach Ihrer miteinander ervolgenden Einverständnis oder allenfahls obrigkheitlicherArbiterierung: hinaus zu geben oder zu verinteressieren, damit die Khinder um so ehennder zu einer so anstendigen Heyrats Glegenheit gelangen mögen, und hieran nit verhintert werden ..."

Mit Nachdruck betonte das Gericht, dass die Kinder den Zugang zum Erlernen des Lesens und Schreibens bekommen sollten und zwar das „Söhnl" die Gelegenheit, ein Handwerk zu erlernen und das Töchterle die „Natherey".

Florian Tufl hat schließlich im Beisein des Gerhabens Ladurner vor dem Gericht seinen Auftrag, die Liquidation der Testamentseinräumung akzeptiert und die mit der Abhandlung verbundenen Unkosten, insgesamt über 40 fl, bar bezahlt.

Abschluss der Handlung am 19. Februar 1733.

[...]


[1] Heute steht on seiner Stelle eine Wohnonloge mit der Adresse: Pforrgosse 26 in Untermois, seitliche Einfohrt der eigentlichen Pforrgosse, gegenüberHotelMondschein und westlich des Wiesenweges.

[2] Wahrscheinlich hat Laihardinger den HofAnfang derl670erJahre käuflich erworben, da seit 1673 grundherrliche Zinsen etc. noch zu bezahlen waren.

[3] Diese Grundfläche war,luteigen', d. h. sie warkeinem Grundzins unterworfen.

[4] Pattaun (Mzl. Pattein, Patäun), Puntain, Punt = Rebenlauben

[5] Raslen (Raseln, Rasln) = Stecklinge, die zur Vermehrung der Reben dienen. Rauch = roach, unveredelt

[6] Tein = Wiesenstück; Teindl = kleines Wiesenstück

Fin de l'extrait de 130 pages

Résumé des informations

Titre
Der Himmelberger Hof
Sous-titre
Die Familie Giggenbacher
Cours
Heimatgeschichte
Auteur
Année
2016
Pages
130
N° de catalogue
V336341
ISBN (ebook)
9783668262591
ISBN (Livre)
9783668262607
Taille d'un fichier
2231 KB
Langue
allemand
Mots clés
himmelberger, familie, giggenbacher
Citation du texte
Dr. Veit Pamer (Auteur), 2016, Der Himmelberger Hof, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336341

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