Eigentum und Selbstbewußtsein. Untersuchung einer Metapher bei Kant und Hegel


Doktorarbeit / Dissertation, 2004

143 Seiten, Note: Magna cum laude


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

I. Einleitung
1. Der Zusammenhang von Eigentum und Selbstbewußtsein nach Hogrebe und Metzinger und ihre Forderung einer Wissenschaft nicht-propositionaler Erkenntnisformen
2. Hogrebes Argumentation für den Zusammenhang von Eigentum und Bewußtsein: die Aufdeckung einer komplexen Metaphorik
3. Die Metapher als analogische Erkenntnisform

4. Eigentum: eine kurze Problematisierung

II. Die Metapher ‚Eigentum‘ bei Kant und Hegel Kant
1. Einleitung und erster Überblick
2. Kants Kritische Philosophie und die Metaphorik des Eigentums
2.1. Kants Eigentums- und Aneignungstheorie
2.2. Die Kritische Philosophie im Spiegel der Eigentums-Metapher
2.2.1. Das Verständnis von Vernunft und Philosophie
2.2.2. Das Gebiet des Verstandes
- Abgrenzung
- Die Transzendentale Deduktion der reinen Verstandesbegriffe und die Rede von der ‚Meinigkeit‘ der Vorstellungen
2.2.3. Das Gebiet der praktischen Vernunft
- Abgrenzung
- Das Sittengesetz, die Freiheit und die Crux der Legitimation
Freiheit und Selbstbewußtsein
2.2.4. Zusammenschau der Gebiete im analogischen Modus der teleologischen Urteilskraft
3. Fazit

Hegel
1. Einleitung und erster Überblick
Exkurs: Die Metaphern des ‚Erwachens‘ und der ‚Erinnerung‘ im Vergleich mit dem Bild des ‚Eigentums‘
2. Eigentum und Selbstbewußtsein
2. 1. Hegels Theorie des Eigentums in der Philosophie des objektiven Geistes
2.2. Hegels Philosophie des subjektiven Geistes und die Metapher ‚Eigentum‘
2.2.1. ‚Selbstbewußtsein‘ in der Phänomenologie des Geistes der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften
- Vom Bewußtsein zum Selbstbewußtsein
- Das Selbstbewußtsein als Begierde und das Thema Freiheit in der Epoche des Selbst- bewußtseins
- Vom anerkennenden Selbstbewußtsein bis zum Ende der phänomenologischen Epoche
2.2.2. Die Metapher des Eigentums in Anthropologie und Psychologie der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften
- Grundsätzliche Überlegungen
- Anthropologie
- Psychologie
3. Fazit

Nachtrag: Metzingers ‚Selbstmodell-Theorie der Subjektivität‘

III. Schlußbemerkung

Literaturverzeichnis

Vorbemerkung

Dem Titel der vorliegenden Arbeit könnte man zunächst mit einigem Unverständnis begegnen. Wie kommt man dazu, und zu welchem Zweck unternimmt man es, eine solche Themenstellung zu behandeln? Um auf die Idee zu kommen, der Metapher des Eigentums bei Kant und Hegel nachzugehen, braucht es schon einiger Umwege. So beginnt, um eine kurze empirische Deduktion zu geben, der Weg mit einem Kapitel meiner Examensarbeit, das (im Zuge eines Vergleichs der Fassungen der Transzendentalen Deduktion der reinen Verstandesbegriffe in den beiden Auflagen der Kritik der reinen Vernunft) Dieter Henrichs These erwähnte, in Kants Beweisen liege eine Homonymie des Begriffs ‚Meinigkeit‘ der Vorstellungen vor. Er führt sodann über ein Haupt- seminar meines Betreuers, Wolfram Hogrebe, dessen Thema Hegels Philosophie des subjektiven Geistes in der Enzyklopädie war, zu einem seiner Aufsätze. In dieser Arbeit von 1984/85, betitelt Erweiterung der Bewu ß tseinstheorie: Bewu ß tsein und Eigentum, breitet er die These aus, Bewußtsein (resp. Selbstbewußtsein) hätte eine Genealogie in Gestalten von ‚Meinigkeit‘, d. h. Eigentum, als deren Zeugen er auch Kant und Hegel benennt. Diese inhaltliche Annahme stellt zugleich formal - oder ‚wissenschaftstheoretisch‘, wenn man so will - den Versuch dar, die Bewußtseinstheorie so zu erweitern, daß Formen vorbewußten, nicht- propositionalen Erkennens Berücksichtigung finden sollen. Die ange- strebte Ausdehnung dieser philosophischen Disziplin wiederum ist nur ein Kapitel in Hogrebes umfassenderem Projekt, solches Erkenntnis- formen theoretisch einzuholen, das er mit Metaphysik und Mantik überschreibt und in das er sie 1992 eingerückt hat.

Die vorliegende Themenstellung resultiert also aus meiner Auseinander- setzung mit Hogrebes Entwurf, die er mir nahegelegt hatte. Wie der Titel schon preisgibt, verläuft meine Argumentation zu dieser Vorgabe nicht affirmativ. So ist mein Bestreben im ersten, einleitenden Teil, Hogrebes Grundannahme als Skizze einer sprachlichen Sinnkonstruk- tion zu erweisen und die Aufgabe entsprechend als eine sprachliche, nämlich ‚metaphorologische‘ Fragestellung zu reformulieren.

Zu diesem Zweck versuche ich, die Voraussetzungen Hogrebes heraus- zuarbeiten, indem ich erstens seinen Ansatz mit einer Konzeption vergleiche, die sich, obwohl sich ihr Autor der Denkrichtung der Analytischen Philosophie zuordnet, nichtsdestoweniger des (vermeint- lichen) Phänomens ‚Meinigkeit‘ widmet: Hierbei handelt es sich um die Selbstmodell-Theorie Thomas Metzingers. Die knappe Gegenüber- stellung kommt zu der provisorischen Einschätzung, daß die Forderung beider Autoren nach einer ‚Wissenschaft des Nicht-Propositionalen‘ bei beiden aus der Grundannahme eines genetischen Monismus resultiert. Zweitens vollziehe ich den Gedankengang nach, den Hogrebe in dem besagten Aufsatz entwickelt. Meine Absicht ist dabei, seine Ausführungen als Aufdeckung einer komplexen Metaphorik zu interpretieren und ihre Nähe zur Philosophie Hegels aufzuzeigen.

Der dritte Schritt kann daraufhin nur in Überlegungen etwas allge- meinerer Art zur Metapher als einer analogischen Erkenntnisform, zu ihrer möglichen Funktion in philosophischen Texten und der Möglich- keit, diese zu untersuchen, bestehen. Aus diesen Erwägungen gewinne ich die methodischen Vorgaben für meine Untersuchung der Eigentums- Metapher bei Kant und Hegel im Hauptteil der vorliegenden Arbeit. Erste Folgerung daraus ist eine Berücksichtigung dessen, was man mit Max Black den ‚Implikationszusammenhang‘ des in der Metapher fokussierten Begriffs nennen kann - daher schließt das einleitende Kapi- tel mit einer kurzen Problematisierung des Begriffs ‚Eigentum‘ im gewöhnlichen Verständnis.

Die beiden Kapitel des Hauptteils beginnen mit einer Skizze der Eigentumstheorie des jeweiligen Philosophen, bevor dargestellt wird, wie die Metapher im einzelnen verwendet wird, und was sie argumen- tativ leistet. Die Resultate dieser Untersuchung, dies mag an dieser Stelle vorweg genommen werden, sind ganz unterschiedlich. Während bei Kant das Bild lediglich didaktischen Rang hat, fungiert es bei Hegel als methodischer wie argumentativer Vorgriff und trägt dazu bei, verschiedenartigste Gestalten für seine genetische Sinnkonstruktion zu erschließen und in sie einzubinden, mithin Konsistenz zu schaffen.

In einem Exkurs als Anhang zu diesem Hauptteil schließt sich eine Diskussion von Metzingers ‚Selbstmodell-Theorie der Subjektivität‘ an, die auf Ergebnisse der philosophiehistorischen Untersuchung zurück- greifen kann.

Das kurze Fazit faßt noch einmal den Argumentationsgang und die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

I. Einleitung

1. Der Zusammenhang von Eigentum und Selbstbewußtsein nach Hogrebe und Metzinger und ihre Forderung einer Wissenschaft nicht-propositionaler Erkenntnisformen

Trotz Forschungsabsichten und Grundüberzeugungen, die auf den ersten Blick nicht unterschiedlicher sein könnten, sehen Hogrebe und Metzinger gleichermaßen einen relevanten Zusammenhang zwischen den Begriffen ‚Eigentum‘ (‚Meinigkeit‘) und ‚Selbstbewußtsein‘1. Bei Hogrebe soll ‚Eigentum‘ als Explanat für das Explanandum Bewußtsein resp. Selbstbewußtsein fungieren. Bewußtsein hat seiner Auffassung nach eine Geschichte, die durch elementarste Formen der Meinigkeit bestimmt sei2. Für Metzinger ist ‚Meinigkeit‘ die „ erlebnis- m äß ige[...] Subjektzentriertheit mentaler Zustände3 aus der Perspektive der ersten Person, der Titel für den Eindruck, daß das psychologische Selbst zu seinen subjektiven Zuständen „in einer exklusiven Besitz- beziehung“ stehe4. In seinem Bestreben, Subjektivität zu erklären, wird Meinigkeit als wesentlicher Aspekt des Subjektivitätserlebnisses zum Moment des Explanandums.

Überraschenderweise gelangen die Autoren dabei trotzdem beide zu der Forderung‚ ‚nicht-propositionale‘ Wissensformen nicht nur zu evaluie- ren, sondern ihnen sogar eine eigene Wissenschaft zu widmen - inso- fern, so könnte man mutmaßen, könnte es doch mehr Ähnlichkeiten zwischen ihnen geben, als der erste Anschein es vermuten ließe.

Hogrebes Aufsatz ist ohnehin als Beitrag zu einem größeren Projekt angelegt, bei dem es dem Autor um die erkenntnistheoretische Berück- sichtigung und Evaluierung dieser ‚nicht-propositionalen‘ Erkenntnisart zu tun ist, die er als ein dem wissenschaftlichen Erkennen vorgängiges, fundamentales natürliches Erkennen5 charakterisiert. Er will damit explizit einen Gegenentwurf zu sprachrelativistischen Positionen unternehmen. Das grundsätzlich paradoxale Projekt, dieses Wissen theoretisch einzuholen, umschreibt der Autor als „Erweiterung von Metaphysik, Erkenntnistheorie, Bewußtseinstheorie, Ontologie und Semantik nach unten6 und benennt es (in Anlehnung an die antike Seherkunst) Mantik. Die früheren Entwicklungsstufen, die es dazu aufzusuchen gelte, seien anzusehen als eine heute noch nachwirkende Erbschaft7. Insofern hätte die ‚Kontinuumshypothese‘, die Annahme eines genetischen Kontinuums, wie Hogrebe sie Hegels Denken attestiert, auch für seine eigenen Überlegungen zu gelten.

Metzinger, der sich seinem Selbstverständnis nach dagegen als Vertreter der Analytischen Philosophie betrachtet, stimmt immerhin mit Hogrebe in der Absage an sprachrelativistische Ansätze überein. Sein Bestreben ziele auf eine „postmetaphysische“8, „analytisch-naturalistische[...] Erklärungsstrategie“9 von Subjektivität und (Selbst)Bewußtsein. Für seinen materialistischen Monismus wird offensichtlich ebenfalls besagte ‚Kontinuumshypothese‘10 in Anspruch genommen, der zufolge es möglich sein müsse, die Genese von Subjektivität nachzuvollziehen und die Qualität von Bewußtseinseinheit zu quantifizieren11.

Obwohl Metzinger wiederholt, besonders im Rekurs auf Thomas Nagels Begriff der (irreduziblen) ‚Perspektivität‘, beteuert, keinen Reduktionis- mus zu vertreten und sich in der Nähe einer Supervenienz-Theorie12 verortet, bleibt das phänomenologische Ich nicht von reduktionistischen Bestrebungen verschont.13 Im Sinne der Ablehnung, Subjektivität nur sprachabhängig zu behandeln, wählt Metzinger den Rückgriff auf Ergebnisse der Neuro- und Kognitionswissenschaften und der KI- Forschung, für die seine Philosophie Synopsis und begrifflicher Kommentar sein will14. Seiner Variante einer Selbstmodell-Theorie der Subjektivität liege demgemäß als Denkfigur die Idee der „internen Selbstmodellierung“ zugrunde, die „unter dem Informationsverar- beitungsansatz“ entwickelt worden sei.15 Es deutet sich damit schon an, daß sein Anliegen auch als Bestreben, eine neue Metaphorik zu etablieren, aufgefaßt werden könnte.

Auf den ersten Blick mag es überraschen, daß der Autor innerhalb seiner Selbstvorgaben ebenfalls zu der Forderung einer Wissenschaft nicht- propositionalen Wissens gelangt16. Sie ergibt sich für ihn aus grund- sätzlichen Annahmen bezüglich des Informationsformates subjektiven Wissens: Metzinger geht davon aus, daß biologische Systeme ihre internen Informationen analog kodieren. Den Gegensatz von digitalem und analogem Informationsformat17 setzt er gleich mit dem von propositonalem (diskursivem) und nicht-propositionalem (oder nicht- diskursivem) Wissen. Daraus ergäbe sich die Komplementarität der analogen, nicht-propositionalen, innersubjektiven und der digitalen, propositionalen und intersubjektiven Wissensform18.

Da der Autor mit dem Konzept der Selbstmodellierung eine solche Form von verkörpertem, nicht-begrifflichem (Selbst-)Wissen ins Zentrum seiner Überlegungen stellen will19, meint er, den Wissensbegriff entsprechend erweitern zu müssen. Seine Forderung einer Wissenschaft des Nicht-Begrifflichen ist also eine Folgerung aus der Entwicklung dieser Modell-Theorie und ihrer Grundannahme von den beiden komplementären Formaten.

Welchen Befund könnte also die Kontrastierung der beiden Ansätze nahelegen? Beide Autoren stehen jeweils für die Position eines genetischen Monismus: Metzinger optiert ausdrücklich für einen Monismus der Materie; Hogrebe benennt kein Prinzip, wenn auch der Einfluß Hegels auf seine Argumentation erkennbar ist. Beide fordern eine Wissenschaft nicht-propositionaler Erkenntnis- oder Wissens- formen im Verlauf ihrer Argumentation. Wo Hogrebe ein Kontinuum zwischen vor-propositionalen Gestalten und propositionalem Bewußt- sein annimmt, geht Metzinger von einem subjektinternen vor-pro- positionalen Entwicklungskontinnum unterhalb der Ebene des Selbst- modells (und damit des Selbstbewußtseins) aus. Könnte man hier nicht leicht von dem Verdacht beschlichen werden, beide wendeten sich ‚Phänomenen‘ zu, die nur Vergegenständlichungen ihrer jeweiligen theoretischen Grundannahme seien?

Während Hogrebes Gedankengang im nächsten Abschnitt weiter verfolgt werden soll, findet Metzingers Entwurf als Nachtrag zum Hauptkapitel Berücksichtigung.

2. Hogrebes Argumentation für den Zusammenhang von Eigentum und Bewußtsein: die Aufdeckung einer komplexen Metaphorik

Hogrebes Aufsatz hat die vorliegende Arbeit maßgeblich angeregt - schon deshalb wäre es geboten, sie mit einem Überblick über seine Argumentation einzuleiten. Dabei geht es weniger darum, die Argumente inhaltlich im einzelnen zu prüfen, als die Methode nachzuvollziehen, mit der er sein Projekt des begrifflichen Zugangs zu Nicht-Begrifflichem zu verfolgen sucht. Meine Darstellung mündet in der These, daß im Zusammenhang mit Theorien des Bewußtseins mit dem Begriff ‚Eigentum‘ nicht eine vorgängige phänomenale Gestalt, sondern nur eine interessante sprachliche Form, eine komplexe Metapher, gemeint sein kann.

Hogrebe stellt zunächst seine Hauptthese vor20, der zufolge die Bewußtseinstheorie ‚nach unten‘, und das heißt, um nicht-propositionale Formen oder Stufen, zu erweitern wäre; diese zu eruierende ‚Genealogie des Bewußtseins‘ soll sich, so die inhaltliche Annahme, durch elementarste Formen der ‚Meinigkeit‘, also des Eigentums, konstituieren. Diese ‚Meinigkeit‘ gehe unserer Einigkeit vorher und ermögliche sie: Der Autor scheint also an zeitliche wie argumentative Vorgängigkeit zu denken.

Es folgt eine erste sprachlogische wie -historische Problematisierung des Begriffs ‚Wissen‘. Demnach sei ‚Wissen‘ als ein Registrieren von Informationen ein ausgezeichneter Modus des Für-Wahr-Haltens, der Wahrheit impliziere. Es sei aus der Skalierung der Modi des Für-Wahr- Haltens herauszulösen und demnach von ‚Meinen‘ nicht quantitativ, sondern qualitativ zu unterscheiden: Es beruhe nicht wie dieses auf Gründen, sondern auf Informationsquellen, habe ‚seine Verifikations- quellen im Rücken‘21. Zugleich sei dieser Begriff der ethymologisch älteste. So bedeute bei den Griechen22 Wissen Gesehen-haben im Sinne von Zeugenschaft (Märtyrersein) und schließe Erinnerung mit ein23.

Nach dieser eher harmlosen Annäherung wendet sich Hogrebe unter dem Titel Epistemisches Haben einem heißeren Eisen zu: Er bezieht die sprachlogische Position, der zufolge jede subjektive Äußerung (eines ‚inneren Zustandes’) durch einen propositionalen Einstellungsausdruck kategorisierbar sei, in seinen Worten: „[W]enn es akzeptabel zu sein scheint, daß wir, sofern wir tatsächlich fühlen, vermuten, ..., daß p, dann auch immer wissen, daß wir fühlen, vermuten, ..., daß p“24.

Neben weiteren Verallgemeinerungen und Folgerungen, Intersub- jektivität (‚Fremdpsychisches‘) betreffend, liest er aus dieser Annahme, wir seien „unsere eigenen Zeugen [...], Märtyrer unserer selbst“25 und deutet damit die Possessivpronomina der Umgangssprache26. So seien ‚Wissen um‘ und ‚Haben von‘ Arten des Gegebenseins propositionaler Gehalte prinzipiell dasselbe, Bewußtsein mithin ein epistemisches Haben, das die Meinigkeit epistemischer Einstellungen garantiere. In echt idealistischer Manier führt Hogrebe diesen Gedankengang im Hinblick auf das Thema Objektivität so aus, daß die Annahme einer bewußtseinsunabhängigen Welt auf einem epistemischen Opfer, einer Besitzpreisgabe, beruhe. Wir eigneten unser Eigenes (Eindrücke, Wahr- nehmungen etc.) anderem zu27.

Diese Reminiszenz an Hegel weist bereits auf Hogrebes spätere Ausführungen voraus und zeigt, daß seine sprachlogische Untersuchung schon auf ein gewisses argumentatives Ziel ausgerichtet und von diesem gelenkt ist. Nur kurz möchte ich daher daran erinnern, daß die sprachlogische Position, die Hogrebe vertritt, mit einem Begriff von ‚wissen‘ operiert, der dem, den er einleitend entwickelt hat, zuwi- derläuft. Wissen sollte ja deshalb ein ausgezeichnetes Für-Wahr-Halten sein, weil es möglich sei, es (durch ‚Sehen‘ im Sinne von ‚Beob- achtung‘) zu verifizieren und zu begründen - oder auch zu falsifizieren und zu bezweifeln. Und diese Möglichkeit ist bei den besagten Aus- drücken in der Ersten Person Singular28 (‚Ich weiß, daß ich fühle, daß p.‘) nicht gegeben.29 Insofern ist nach den vom Autor selbst gesteckten Maßstäben der Begriff des Wissens hier entweder sinnlos, oder es müßte sich um einen - dann wiederum näher zu erläuternden - anderen Wissens-Begriff handeln, so daß in Hogrebes Sprachgebrauch eine Homonymie vorläge. Jedenfalls dürfte seine Argumentation hier wenig überzeugen.

An philosophischen Positionen verschiedenster - auch sprachanaly- tischer30 - Richtungen will er im nächsten Schritt aufzeigen, daß die Funktionen des Selbstbewußtseins nur im Rückgriff auf Termini des Besitzens artikulierbar seien.

Erste Referenz bei dieser Archäologie des Bewu ß tseins ist für ihn dabei Kant, der im § 16 der Transzendentalen Deduktion der reinen Verstan- desbegriffe zeige, daß die Einheit des Selbstbewußtseins eine das Eigentum an Vorstellungen sichernde Funktion habe31.

Diese Interpretation dürfte von dem Proof-Structure-Aufsatz Dieter Henrichs angeregt sein, auf den Hogrebe auch hinweist. Darin unterstellt Henrich Kant eine Doppeldeutigkeit in der Rede „von der Meinigkeit der Vorstellungen“32, auf der die Transzendentale Deduktion der reinen Verstandesbegriffe der ersten Auflage, aber auch noch die Konzeption des § 16 in der zweiten Auflage, beruhen solle. Dieses Argument, gedacht als Beitrag zur Kant-Interpretation und abhängig von Henrichs interpretatorischen Grundannahmen33, rezipiert Hogrebe als Aussage über die Verfassung des Selbstbewußtseins bei Kant, so daß er zur Annahme einer Kantischen ‚possessiven Bewußtseinstheorie‘ gelangt. Während ich dieser Lesart später noch etwas ausführlicher begegnen möchte, gebe ich hier nur noch wieder, daß er als Kants englischen Vorläufer den durch Brandt zugänglich gemachten ‚Pseudo-Mayne‘ benennt, demzufolge Selbstbewußtsein possessives Aktbewußtsein sei; die Nachfolge sieht er in Husserl, dessen konstitutionstheoretischer Be- wußtseinskonzeption in seiner Phänomenologie ein possessiver Charak- ter des Selbstbewußtseins zugrunde liege34.

Den Brückenschlag zu den sprachunabhängigen Belegen der Ethologie versucht Hogrebe mit einem weiteren sprachrelativen Argument, das diesmal von der diachronen Seite auf die Verwendung wiederum der Possessivpronomina rekurriert. Er weist hin auf Cassirers Befund, demzufolge bei der Artikulation egologischer Sachverhalte Possessiv- pronomina gegenüber Personalpronomina älter und ursprünglicher seien35.

Das ‚sprachunabhängige‘ Argument soll besitzsicherndes Verhalten als biologisches Erbe ausweisen. Hogrebe stützt sich dabei zunächst auf ethologische Untersuchungen Eibl-Eibesfelds an heute lebenden Jägerund Sammlervölkern, vorgeschichtlichen Belegen und Schimpansengruppen36. Dazu sei nur bemerkt, daß Theoriebildungen wissenschaftlicher Forschung, wenn sie sich auch auf empirische Belege stützen, durchaus nicht sprach- oder theorieunabhängig sind - und das ist speziell an Eibl-Eibesfeld impliziter Bewertung außereuropäischer Kulturformen auch deutlich zu erkennen.

Im Ausgang von der These, Reviermarkierungen seien die einzigen (eigentlichen) Zeichen bei Tieren37, liefert denn auch Hogrebe noch eine eigene Rekonstruktion der Bewußtseinsgenese. Ansetzend bei der Annahme, es gäbe auf Instinktbasis eine Diskriminierungskompetenz zwischen Eigenem und Nicht-Eigenem, deutet er die Genese des Selbstbewußtseins als eine kompensatorische Entwicklung, die reguliert werde von zwei Prinzipien: einerseits der Erinnerungsfähigkeit, gedeutet als Kompetenz des Verinnerlichens, andererseits des Umweltdrucks, der von Außen auf den Menschen einwirke. So bilde sich durch die Reidentifikation der Reviermarkierung ein olfaktorisches Erinnerungs- muster, das als Monogramm des Individuellen verstanden werden könne. Der material-possessive Außenbezug etabliere einen formal- possessiven Innenbezug. Dabei bewirke der Umweltdruck eine Affekt- verdoppelung, die Abspaltung einer Erinnerungskomponente - „die Stabilisierung des possessiven Innenbezuges kompensiert den Verlust eines vormals instinktgesicherten possessiven Außenbezuges“38. Das Wissen um die eigenen Zustände sei erwachsen aus einem affektiven Verhältnis zu eben diesen Zuständen.

Eine erste ethologische Deutung von Tierverhalten als prototypischem Eigentumsverhalten wird also zum Anlaß genommen für die komplexe Erzählung einer Verinnerlichungs-Geschichte, die dem Sprachduktus nach einen materialistischen Evolutions-Biologismus in Anspruch zu nehmen scheint (oder zumindest imitiert).

Wenn Hogrebe im Anschluß daran auf den Hegel der Enzyklopädie von 1830 zurückgreift, führt er einen genetischen Monismus vor, der von dem gegenteiligen Grundprinzip ausgeht, dieser Darstellung aber frappierend ähnelt. So rekonstruiere Hegel auf der Basis einer „idealistischen Kontinuumshypothese“39 das Zu-sich-Kommen des Geistes unter Verwendung des doppelten Konstruktionsprinzips der Idealisierung des Äußeren und - antagonistisch dazu - der Objektivierung des Inneren so, daß die Genese des Eigentums und die Genese von Selbstbewußtsein und Bewußtsein zusammenfielen.

Den Abschnitt Vorstellung aus dem Psychologie-Kapitel der Enzyklopädie charakterisiert Hogrebe als possessive Wahrnehmungs- theorie, die in eine possessive Zeichentheorie übergehe. Er stellt die Verbindung her zur Eigentumstheorie der Philosophie des objektiven Geistes, in der die Objektivierung der Freiheit anhebe40: Die erste Assimilationsstufe der Vorstellung sei die Vereinnahmung der Wahr- nehmung durch die Erinnerung. Der Wahrnehmungsgehalt erhalte einen possessiven Index, er sei mein geworden. Als Bild nehme ihn die Einbildungskraft in Besitz, so daß sie frei über ihn verfüge. Diese possessive Wahrnehmungstheorie terminiere in der freien Verfügung der semantischen Gehalte in Zeichengebung und Sprache. Die drei Arten, in denen sich der freie Wille nach Hegel im Eigentum objektiviert, Ergreifen - Formieren - Bezeichnen, analogisiert Hogrebe mit den drei Epochen der Vorstellung, Wahrnehmungserinnerung - Verarbeitung durch die Einbildungskraft - pradikative Äußerung (des Gedächtnisses). Nach Hegels persönlichkeitstheoretischer Eigentumstheorie sei Be- zeichnen also zugleich ein possessiver Akt und ein Akt der Iden- titätsbildung. Der signitive Freiheitsbegriff sei Voraussetzung des Begriffs einer rechtsfähigen Persönlichkeit; der Mensch befreie sich durch die Versachlichung der Natur. In der Ausbildung von Körper und Geist müsse schließlich auch die menschliche Innennatur angeeignet werden. Die Genese des Eigentums falle so zusammen mit der Genese des Bewußtseins und Selbstbewußtseins. Die Freiheit des Menschen gehe aus diesem Konkurs hervor.

Daß die Idee, des Menschen als Eigentümer seiner selbst ‚wellenartig‘ in der Philosophiegeschichte kontrovers diskutiert worden ist, deutet Hogrebe im folgenden kurz an41. Nach Hegel kann er auch auf Freud und Kohut verweisen, wenn er feststellt, die Theorie epistemischen Habens mache Gebrauch von der Annahme eines ursprünglichen Besitzverlangens, das als assimilierende libidinöse Begierde zur Trieb- natur des Menschen gehöre. Insofern korrespondierten diese philoso- phischen Argumente mit der ethiologischen Beobachtung, die Hogrebe als sprachunabhängig bewertet.

Er beschließt seine Ausführungen mit einer letzten begriffsgeschichtlichen Bemerkung, um dieser vermeintlichen anthropologischen Konstante eine Perspektive aufzuzeigen: So bedeute das griechische Wort für ‚Substanz‘ und ‚Wesen‘ ursprünglich ‚Besitz‘ und ‚Eigentum‘. Die Chance zur Größe des possessiv veranlagten Menschen läge demnach im Ideell-Werden des Besitzes.

Folgende Zusammenfassung läßt sich von Hogrebes Argumentieren geben:

Um zum Nicht-oder Prä-Propositionalen zu gelangen, versucht Hogrebe, den umgekehrten Weg einer vermeintlichen Genese des Bewußtseins zu gehen, vom Bewußtsein heutigen Entwicklungsstandes zurück (‚nach unten‘) zu dessen vermuteten Vorstufen im Eigentum. Diesem Bestreben entsprechen seine sprachlogische Analyse des Begriffs ‚wissen‘, mit der er meint, Bewußtsein und ‚Meinigkeit‘ in Zusammen- hang stellen zu können, sowie seine Auswertung sprachhistorischer Belege. Philosophischen Positionen glaubt er nachweisen zu können, daß sie nicht ohne die Metapher des Eigentums auskommen.

Inhaltlich, so konnte gezeigt werden, ergeben sich für ihn Anknüpfungs- punkte an Theorien, die dem Zielphänomen eine ‚Geschichte‘ zu- sprechen, also an genetische Ansätze, die - auf einem Prinzipien- monismus beruhend - mit einer Kontinuität von Epochen rechnen. Dabei optiert Hogrebe explizit weder für das Prinzip der Materie noch das des Geistes, obwohl die Patenschaft Hegels bei seinem Projekt evident ist; dies zeigt auch die Art seiner Rekonstruktion aus den ethio- logischen Belegen.

Wenn in diesen Erzählungen, in denen seine Ausgangsthese resultiert, also von Eigentumsformen die Rede ist, wo Bewußtsein (resp. Selbst- bewußtsein) rekonstruiert werden soll, handelt es sich offenbar nicht um naturwissenschaftliche Hypothesenbildungen über empirisch belegte phänomenale Gestalten, sondern um eine komplexe historisierende Sinnkonstruktion: Sinnvoll verstehen läßt sich ‚Eigentum‘ hier nur als eine Metapher, ein implizites Erklärungsmodell für Bewußtsein.

Unversehens wäre demnach Hogrebes Projekt, nach nicht-propositio- nalen Erkenntnisformen Ausschau zu halten, das er als Suche in entlegenen Räumen und vergangenen Zeiten angelegt hat, in die Sprache zurückgenommen worden. Man könnte dann an philosophischen Positionen der Tradition immerhin zu rekonstruieren versuchen, wie und zu welchem Zweck eine bestimmte Metapher (und warum gerade sie) Eingang in die jeweilige Darstellung gefunden hat.

Um für eine solche, wenngleich erheblich bescheidenere, Untersuchung methodisch gerüstet zu sein, dürften einige Überlegungen, die das Thema ‚Metapher‘ betreffen, hilfreich sein.

3. Die Metapher als analogische Erkenntnisform

Hogrebe hat solche Überlegungen offenbar selbst als vermeintlichen Einwand antizipiert, diesem jedoch nur einen knappen Hinweis auf seine Evaluation metaphorischen Deutens gegenübergestellt:

„Allerdings ist immer noch der Einwand denkbar, daß es sich bei diesen possessiven Wendungen nur um eine metaphorische Deutung des Selbstbewußtseins handelt, die einer genaueren Analyse nicht standhält. Indes stellt die offenkundige Unver- meidlichkeit dieser Metaphorik einen Index für immer noch wirksame Ursprünge des Selbstbewußtseins dar, die auch unsere sprachliche Selbstvergewisserung noch nicht abschütteln konnte.“ (MuM, S. 99)

Die vorweggenommene Kritik beruht auf dem Gegensatz ‚ungenauer metaphorischer Deutung‘ und ‚genauerer Analyse‘ - zu verstehen vielleicht im Sinne ‚unscharfer‘ Metaphern gegenüber abgegrenzter Begriffe - und ist jedenfalls mit der Abwertung bildhafter Formen der Sprache in einer philosophischen Untersuchung verbunden.

Die Entgegnung des Autors darauf ist keine Widerlegung, sondern deutet ein Gegenmodell an, das der Metaphorik eine besondere und ausgezeichnete Rolle für die Untersuchung zuerkennt; zugleich be- inhaltet sie das Eingeständnis, daß der versuchte Zugang zum Selbstbe- wußtsein über das ‚Eigentum‘ ein metaphorischer Zugang ist.

In der gedrängten Ausdrucksweise, die Unvermeidlichkeit dieser Metaphorik indiziere nachwirkende Ursprünge des Selbstbewußtseins, sehe ich zwei Argumente angedeutet: Durch die Unvermeidlichkeit dieser Metapher (nämlich der des Eigentums) ist ihre ‚Dignität‘ belegt: warum gerade sie die Ursprünge des Selbstbewußtseins anzeigen soll. Dies nachzuweisen, hat Hogrebe durch seine vielen verschiedenartigen Belege versucht.42 Die allgemeinere Aussage soll meiner Meinung nach zweitens darin bestehen, die Metaphorik indiziere nachwirkende Ursprünge.

An dieser Behauptung lassen sich wiederum zwei unterschiedliche Aspekte unterscheiden. Zum einen deutet sie ein Verhältnis der Fundierung zwischen diesem ‚Ursprünglichen‘ (der ‚semantischen Unterwelt‘ oder - um statt einer räumlichen eine zeitliche Umschrei- bung zu verwenden - archaischeren ‚Schicht‘) und der nachgängigen (‚höheren‘ oder ‚späteren‘) sprachlichen Selbstvergewisserung aus. In dieser diachronen Auffassung scheint sich die systematische Opposition von sprachlichem oder propositionalem Wissen gegenüber Vor- oder Nicht-Sprachlichem, mithin Nicht-Propositionalem, zu verstecken.

Zum anderen wird der Metapher eine interessante Zeige-Funktion zuerkannt: In diesem Fall verwiese sie als sprachliches Moment auf Nichtsprachliches. Gerade diese Möglichkeit, sprachlich zu verweisen, erweitert die gerade benannte Auffassung von Sprache - und zwar um Formen, die man wiederum ‚nicht-propositional‘ nennen könnte.

Bevor diesen Überlegungen weiter nachgegangen werden soll, stelle ich zwei Stimmen vor, die sich kritisch in bezug auf den Aussagewert von Metaphern zu Wort melden, ohne sich selbst des metaphorischen ‚Argumentierens‘ enthalten zu können. Diese Beobachtung mag ver- deutlichen, warum eine etwas intensivere Beschäftigung mit dem Thema ‚Metapher‘ und der Rückgriff auf geeignete theoretische Positionen sich lohnt.

So äußert sich Popper explizit zu einer vermeintlichen ‚in der Sprache verankerten Besitztheorie‘, jedoch ohne den Begriff der Metapher zu gebrauchen, und zwar so, daß er den Wahrheitswert der sprachimpliziten ‚Theorie‘ für (mindestens) fraglich erklärt:

„Wir können freilich von „unseren“ Erlebnissen sprechen, indem wir das Possessivpronomen verwenden. Das scheint mir ganz natürlich, und braucht keinen Spekulationen über ein Besitz- verhältnis Auftrieb zu geben. [...] Manche Theorien - wie die Besitztheorie - sind in unserer Sprache verankert. Wir müssen jedoch die Theorien, die in unserer Sprache verankert sind, nicht als wahr hinnehmen, auch wenn diese Tatsache es schwer machen mag, sie zu kritisieren.“ (Popper, S. 138)

Metzinger verschärft diese kritische Haltung zu der allgemeinen Aussage, philosophische Ansätze, die auf Metaphern zurückgreifen müßten, seien zu disqualifizieren.

„Wir wissen, daß der Einsatz eines ontologischen Mittels zur Lösung des Problems ein theoretischer Holzweg ist, weil er uns - von Descartes bis Popper - zu einer Beschreibung des Modus psychophysischer Interaktion führt, der gezwungenermaßen auf Metaphern und Analogien rekurrieren muß.“ (Metzinger, S. 25)

Umso mehr darf man erstaunt sein, gerade bei diesen Autoren in anderen Zusammenhängen - und zwar meist bei der Darstellung ihrer Hauptthesen - einer ‚blühenden‘ Metaphorik43, bei Popper gar wiede- rum der Besitztheorie, und zwar affirmativ44, zu begegnen.

Was zunächst als Kritik an einer metaphorischen Methode in der Philosophie daherkommt, scheint also schnell zur bloß inhaltlich abweichenden Wahl der Bilder zu geraten. Dabei bestätigt Popper sogar indirekt Hogrebes These, die Eigentums-Metaphorik sei unvermeidbar. Metzinger weist seinen Neuansatz an späterer Stelle denn auch als Paradigmenwechsel des Modells und damit der Bildlichkeit aus45. Die Frage, ob Metaphern überhaupt legitim in philosophischen Texten Verwendung finden können, ist unversehens zur Frage nach der besseren, geeigneteren Metapher und damit vom formal-methodischen zum inhaltlichen Problem geworden46.

Damit ist bereits angedeutet, wie man die Metapher als Erkenntnisform auffassen kann: Im Anschluß an Gabriel kann sie als ein „Kernstück analogischen Denkens“47 betrachtet werden. Bei seinem Bemühen um ein angemessenes Verhältnis von Logik und Rhetorik stellt er logische und analogische Denkweise einander gegenüber, um ihre Komplementarität zu verdeutlichen.

„Als logisch sei [...] ein Denken beschrieben, das sich argumentativ auf der Grundlage deutlicher Unterscheidungen vollzieht, d. h. in „scharf begrenzten Begriffen“. Analogisch soll demgegenüber ein Denken heißen, das sich der Übergänge be- dient und die begrifflichen Grenzen durchlässig oder „porös“ hält. Logisches Denken drängt auf Unterscheidung des Ähnli- chen, analogisches Denken sucht Ähnlichkeiten im Verschie- denen. Logisches Denken drückt sich aus in Definitionen, analogisches Denken in Vergleichen.“ (Gabriel, LuR, S. 25)

Folgt man dieser Einschätzung, ist leicht nachzuvollziehen, warum es bei der Zuweisung von Wahrheitswerten bei Sätzen mit Metaphern zu Schwierigkeiten kommt. So stellt Davidson in diesem Zusammenhang fest, Metaphern sagten gewöhnlich „etwas eklatant Falsches oder etwas absurd Wahres“48, während Black - zumindest starke - Metaphern für nicht wahrheitswertig ansieht, sondern ihnen einen „Darstellungsaspekt“ zuerkennt, wie ihn Tabellen, Karten, Graphen, Photographien und Modelle hätten49. Gerade in eine Reihe mit diesen Darstellungsformen bringt aber auch Davidson die Metapher50: Seine Argumentation gegen die Theorie der metaphorischen Bedeutung richtet sich denn auch eigentlich gegen den ihr zugrundeliegenden Irrtum, „wonach mit der Metapher ein bestimmter kognitiver Gehalt verknüpft ist, den der Autor mitteilen möchte und den der Interpret erfassen muß, um die Botschaft zu begreifen.“51

Allerdings erlaubt es Davidsons grundsätzliches Verständnis von Sprache ihm, anders als Black und Gabriel, offenbar nicht, die Metapher als sprachliches und (auch) nicht-propositionales Moment zu begreifen, so daß er das, was nicht propositional sei, nur zum außersprachlichen Ziel metaphorischen Zeigens bestimmen kann. So entwickelt er folgende Wirkungslehre:

„Wenn das, was uns dank der Metapher auffällt, von endlicher Reichweite und propositionaler Beschaffenheit wäre, ergäbe sich daraus an sich noch kein Problem; wir würden den durch die Metapher zu Bewußtsein gebrachten Inhalt einfach auf die Metapher projizieren. In Wirklichkeit jedoch ist das, worauf wir durch die Metapher aufmerksam gemacht werden, unbegrenzt, und vieles von dem, was wir zu bemerken veranlaßt werden, hat nichts Propositionales an sich.“ (Davidson, S. 369)

„Die Metapher sorgt dafür, daß wir ein Ding als etwas anderes sehen, indem sie eine buchstäbliche Aussage macht, die die Einsicht auslöst oder veranlaßt.“ (Davidson, S 370.)

Davidson ist demnach der Auffassung, die Metapher habe die Funktion des Zeigens oder Hinweisens, und das, worauf sie zeige, sei etwas, das auch nicht-propositional sein könne. Dazu sage sie oberflächlich etwas offensichtlich Wahres oder Falsches, indem sie sich der gewöhnlichen Bedeutungen der Wörter bediene, die sie dazu ungewöhnlich oder phantasievoll gebrauche52. Davidson braucht einen klar umrissenen Begriff der wörtlichen Bedeutung53, um die Metapher zu einem Phänomen des Gebrauchs erklären zu können.

Die Unterscheidung von ‚lebendigen‘ und ‚toten‘ Metaphern - die Davidson selbst an verschiedenen Stellen nachvollzieht54 - und vor allem die Überlegung, daß aus Metaphern gewöhnliche oder ‚wörtliche‘ Bezeichnungen werden können55, läßt diesen streng abgegrenzten Begriff als zu eng erscheinen: Ein Satz, der eine nicht mehr so neue Metapher enthielte, ließe sich schlecht als ‚nur ein bißchen eklatant falsch‘ bewerten.

Schildknecht weist in Anschluß an Black die Rede von ‚wahr‘ oder ‚falsch‘ im Zusammenhang mit Metaphern als „nicht angemessen“56 zurück, weil es nicht unserem aktualen Sprachgebrauch entspreche, Metaphern im wörtlichen Sinne zu verstehen. Einige der Kriterien, die sie für nicht-propositionale Wissensformen benennt, nämlich „Nicht- Objektivierbarkeit, Prozeßorientiertheit, simultane Erfassung dissoziierter Phänomene, Wahrheitsindifferenz, Propositionalitätsermöglichung“57, träfen auch auf die Metapher zu, die häufig zur Artikulation dieses nicht-propositionalen Wissens58 herangezogen würde. Mit ihrer Möglichkeit des Ver- oder Aufweisens vereine sie in sich propositionale und nicht-propositionale ‚Elemente‘59.

Bei Schildknecht ist demnach die Metapher nicht nur potentieller Indikator des Nicht-Propositionalen, sondern selbst als - auch - nichtpropositional bewertet.

„Die Metapher hat sich [...] als eine Schnittstelle im Hinblick auf nicht-propositionales Wissen erwiesen, das sie auf propositionale Weise repräsentiert: In sie geht zum einen nicht-propositionales Wissen im Sinne von Unterscheidungswissen, Erfahrungswissen und sprachliche Kompetenz ein, zum anderen vermittelt sie nicht- propositionales Wissen, indem sie einen Prozeß konstruktiver Bedeutungserzeugung initiiert und eine neue Sicht der Dinge ermöglicht.“ (Schildknecht, S. 52)

Trotz der oben vorgetragenen Kritik an Davidsons strenger Umgrenzung der wörtlichen Bedeutung erscheint es mir umgekehrt zu einseitig, die gewöhnliche Verwendung der Wörter bei der Frage, wie Metaphern ‚funktionieren‘, zu vernachlässigen. Auch wenn es, wie Schildknecht feststellt, inadäquat ist, eine Metapher im wörtlichen Sinne zu verstehen oder ihre Bedeutung aus der wörtlichen Bedeutung abzuleiten, kann das metaphorische Darstellen oder Verweisen schließlich nur im Rückgriff auf diese gewöhnliche Bedeutung geleistet werden60. Der normale, gewöhnliche Gebrauch des fokalen Begriffes, den er in den neuen Kontext mitbringt und den der Rezipient kennt, ist ja überhaupt erst dafür ausschlaggebend, daß ein Kontrast zum ‚Rahmen‘61 erkennbar ist62.

Dies kann man verdeutlichen, wenn man den Blick auf die Seite des Rezipienten richtet, sich also der Wirkung der Metapher zuwendet. Da wird am Anfang der Versuch stehen, den Satz ‚normal‘ zu lesen und zu verstehen, ihn hinzunehmen oder als falsch zu bewerten. Dieser Versuch wird sich bei einem Satz mit einer starken Metapher als inadäquat erweisen und scheitern. Häufig wird in diesem Zusammen- hang das Moment der ‚Überraschung‘63 genannt; man könnte diese „kreative Regelverletzung“64 jedoch durchaus auch wie Blumenberg primär als Verletzung im Sinne einer Störung und Gefährdung des Nor- malen (der Einheitlichkeit oder Konsistenz)65 betrachten. Die Signal- wirkung, mit der sich die Metapher zu erkennen gibt, sei sie aufgefaßt als bloße Überraschung, Erheiterung oder Verstörung, kann dabei aber von nichts anderem ausgehen als der Widersprüchlichkeit66 oder dem Kontrast, der zwischen Fokus und Rahmen resp. einem Wort und seinem Kontext67 ihrer gewöhnlichen Bedeutung nach besteht. Dieser Kontrast mag unterschiedlich ‚scharf‘ sein, je nach Empfinden des Lesers und nach dem Innovations- und Stärkegrad der Metapher.

Mit seiner mittlerweile geradezu einschlägigen Interaktionstheorie hat Black diese dynamische Relation von fokalem und umrahmendem ‚Gegenstand‘ und damit den adhortativen Charakter der Metapher ge- kennzeichnet.

„Im Kontext einer bestimmten metaphorischen Aussage „interagieren“ die beiden Gegenstände auf folgende Weise: (I) das Vorhandensein des Primärgegenstandes reizt den Zuhörer dazu, einige der Eigenschaften des Sekundärgegenstandes auszu- wählen; und (II) fordert ihn auf, einen parallelen „Implikations- zusammenhang“ zu konstruieren, der auf den Primärgegenstand paßt; und umgekehrt (III) wiederum parallele Veränderungen im Sekundärgegenstand bewirkt.“ (Black, Mehr, S. 393)

Vergegenwärtigt man sich noch einmal Gabriels o. g. Merkmal analogischen Denkens, nämlich Ähnlichkeiten (oder mit Blacks Wort ‚Parallelen‘) im Verschiedenen zu suchen, so legt sich an dieser Stelle die Frage nah, ob dieses ‚Suchen‘ ein ‚Abbilden‘ oder ein ‚Stiften‘ ist: Stellen Metaphern Analogien heraus oder stellen sie als „demiurgische Werkzeuge“68 Analogien her?

Nachvollziehbar erscheint gerade Blacks etwas unscharfe Position zu dieser Frage. Obwohl er in seinem etwas späteren Beitrag die Metapher einschätzt „als eine Art Instrument [...], mit dem sich Implikationen herausbringen lassen, die auf der Wahrnehmung der Strukturanalogien zweier Gegenstände aus verschiedenen Bereichen basieren“69, stellt er in seinem früheren Beitrag fest, in einigen Fällen sei es aufschlußreicher zu sagen, die Metapher schaffe Ähnlichkeit, statt zu sagen, sie formuliere eine bereits vorher existierende Ähnlichkeit70.

Dieser eher ontologischen Frage, die vielleicht gar nicht durch ein Entweder-Oder, sondern - wenn überhaupt - durch ein ‚von Fall zu Fall‘ beantwortet werden müßte, kann man, betrachtet man die Metapher als Instrument des Verweisens, vielleicht eine erkenntnistheoretische Wendung geben. Ob sie eine Ähnlichkeit abbildet oder schafft, minde- stens kann die Metapher dazu anstiften, eine Analogie zu sehen, die vorher nicht gesehen wurde. Wenn sie stark genug ist, veranlaßt sie so den Rezipienten, die Analogie zu (re-)konstruieren. Gerade dabei wird er aber nicht umhin kommen, sich die durch Fokus und Kontrast zusammengeführten ‚Implikationszusammenhänge‘ jeweils zu verdeut- lichen.

Bisher ist die Annahme einer Zeige-Funktion der Metapher, die ich bei Hogrebe meinte, angedeutet gefunden zu haben, argumentativ nachvollzogen worden. Dazu wurde sie als Modus analogischen (nicht- propositionalen) Denkens charakterisiert. Es wurde herausgestellt, inwiefern die Metapher dabei des Zusammenspiels mit ‚gewöhnlichen‘, propositionalen Standards zugänglichen sprachlichen Formen bedarf. Im Anschluß an Gabriels Überlegungen sind so logische und analogische Erkenntnisformen als komplementär im Sinne eines sich ergänzenden Nebeneinanders thematisiert worden. Zudem wurde nicht-propo- sitionales Wissen als mögliches Verweis-Ziel der Metapher ausgemacht. Hogrebes Vorgabe war allerdings noch um vieles weitreichender: Seiner genetischen Auffassung nach soll ein Fundierungsverhältnis zwischen nicht-propositionalen Ursprüngen und ‚höheren‘ sprachlichen Selbstvergewisserungen bestehen.

Um diese Annahme als Rückprojektion zu interpretieren, nehme ich im folgenden bezug auf zwei metapherntheoretische Ansätze, als deren Reflex Hogrebes These verstanden werden könnte.

Ansetzen läßt sich hierzu wiederum bei Gabriel. Ausgehend von dem Befund, Metaphern könnten in der Philosophie nicht nur ästhetische, sondern auch argumentative Funktionen erfüllen71, und der oben schon erwähnten Feststellung, bewährte Metaphern würden zu selbstverständlichen (‚toten‘), blieben jedoch Metaphern, kommt er zu einem Befund, der den Begriff der Philosophie selbst betrifft:

„Und gerade das Selbstverständliche birgt Gefahren. Deshalb besteht der philosophische Diskurs wesentlich aus kategorialen Erläuterungen, in denen mit (neuen) Metaphern gegen (alte) Metaphern gestritten wird.“ (Gabriel, LuR, S. 131)

Obwohl Gabriel - sozusagen ‚synchron‘ argumentierend - nachdrück- lich davor warnt, trotz der unscharfen Übergänge den Unterschied von logischen und analogischen Erkenntnisformen zu nivellieren72, deutet sich hier eine historische (oder historisierende) Blickrichtung an, derzufolge sich Philosophie diachron aus einer Abfolge sich ablösender Metaphern konstituiert. Dieser Gedanke findet sich wieder bei Hesse, die aber ihrer historischen Rückprojektion eine Umkehrung des Verhältnisses von wörtlicher und metaphorischer Sprache zu Grunde legt.

“Where philosophers of metaphor have sought to translate metaphor into literal terms […], we have to read this differently, as the explication of some metaphors in terms of others: that is to say they are new, creative shifts of meaning in terms of paraphrases which use old familiar categorizations which were nevertheless themselves metaphors.” (Hesse, S. 371)

Es wird von Hesse ein Ansatz etabliert, den man vielleicht ‚genetischen metaphorologischen Relativismus‘ nennen könnte, und der darin besteht, eine Geschichte in die Vergangenheit zu projizieren, bei der eine Metaphernschicht immer einer vorhergehenden nachfolgt. Die schöpfe- rische Potenz der Metapher im Hinblick auf sprachliche Kategorien übersteigert Hesse dabei und kehrt das Verhältnis zwischen wörtlichem und bildlichem Sprachgebrauch um zur Annahme der logischen und historischen Vorgängigkeit der Metapher, wie sie sie mit ihrer ‘Thesis M’ formuliert:

“Metaphor is a fundamental form of language, and prior (historically and logically) to the literal.” (Hesse, S. 358)

Den so gesetzten unendlichen geschichtlichen Regreß73 beendet sie, indem sie, ähnlich der historischen Fiktion eines Naturzustandes bei Staatstheorien, einen Anfangszustand einsetzt, bei dem der Relativismus der je einzelnen ‚Wissenschaftserzählung‘ begrenzt wird durch einen Satz von Kategorien, die zur realen Welt in einem (durch die Wahrnehmung vermittelten) Ähnlichkeitsverhältnis stehen sollen:

“Scientific theories are models or narratives, initially freely imagined stories about the natural world, within a particular set of categories and presuppositions which depend on a relation of analogy with the real world as revealed by our perceptions.” (Hesse, S. 354)

Ohne diese wahrnehmungstheoretische Deutung der Augustinischen Wahrheitsformel weiter kommentieren zu wollen, scheint es mir, daß in diesem Entwurf aus der logischen Vorgängigkeit der Kategorien eine historische geworden ist, so daß die wissenschaftsbegründenden Me- taphern - ganz im Sinne Hogrebes - hier zeitlich zwischen ‚Welt‘ (resp. ersten Kategorien) und späteren Rationalitätsformen stünden.

Eine andere Variante solcher Überlegungen, die mit ihrer zeitlichen wie räumlichen Projektion auch noch Hogrebes Unternehmen einer ‚Verlän- gerung der Erkenntnistheorie nach unten ‘ entgegenkommt, findet sich bei Blumenberg.

Grundsätzlich betrachtet auch er die Metapher als nicht-propositionale Erkenntnisform; Metaphorik ist ihm „ein schmaler Spezialfall von Un- begrifflichkeit“74. In seiner Version geht er nicht von sich ablösenden Phasen von Metaphern aus, sondern von ‚absoluten Metaphern‘, d. h. „ Grundbestände [n] der philosophischen Sprache [...]“, „Übertragun- gen“, die sich nicht ins Eigentliche, in die Logizität zurückholen lassen“ und somit „ein essentielles Stück der Begriffsgeschichte“75 bilden. Diese Metaphern bindet Blumenberg wiederum - hier Hesse nicht unähnlich - an die ‚Lebenswelt‘ an, so daß eine Bewegung von Lebenswelt über Metapher gen Begriffskonstitution laufen können soll76.

Wie können die Metaphern, obwohl es „zu der Fülle ihrer Stimulationen und Wahrheitserwartungen keinen Rückweg gibt“77, als aktuell noch motivierend gekennzeichnet werden? Ineins mit der historischen Projek- tion, die ein Nacheinander von Lebenswelt, Metaphorik und Theorie- oder Begriffsbildung zeigt, nimmt Blumenberg auch eine räumliche Projektion vor, indem er die Metapher als Leistung der Phantasie auf- faßt, Phantasie und Logos dabei aber zu ‚Gegenwelten‘ oder ‚Sphären‘ hypostasiert. So kann er von einem Bereich der Phantasie sprechen als einer „katalysatorischen Sphäre, an der sich zwar ständig die Begriffswelt bereichert, aber ohne diesen fundierenden Bestand dabei umzuwandeln und aufzuzehren.“78 Er gelangt auf diese Weise zur Vorstellung eines Nebeneinanders dreier Schichten, nämlich ‚oberer‘ Begriffswelt, metaphorischer Unterwelt und fundierender, motivierender Lebenswelt. Es zeigt sich ihm mithin das Verhältnis der Metaphorologie zur Begriffsgeschichte (im engeren terminologischen Sinn) als

„ein solches der Dienstbarkeit: die Metaphorologie sucht an die Substruktur des Denkens heranzukommen, an den Untergrund, die Nährlösung der systematischen Kristallisationen, aber sie will auch faßbar machen, mit welchem „Mut“ sich der Geist in seinen Bildern selbst voraus ist und wie sich im Mut zur Vermutung seine Geschichte entwirft.“ (Blumenberg, Paradigmen, S. 290)

Die Grundannahmen, die die Konstruktion der Metaphorologie Blumenbergs erfordern, müßten auch für Hogrebes Verständnis der Metapher, aber auch für sein Mantik-Projekt insgesamt akzeptiert werden.

Das Fazit der vorgetragenen Überlegungen zur Metapher kann als eine methodische Begründung des weiteren Vorgehens aufgefaßt werden. Die Suche nach Nicht-Propositionalem in fernen Räumen und Zeiten, die sich bei näherem Hinsehen leicht als Projektionen und Hyposta- sierungen erweisen könnten, erscheint wenig aussichtsreich; an ausweis- baren methodischen Vorgaben wird es ihr notwendig ermangeln. Eher kann man sein Augenmerk auf die Möglichkeiten des Zeigens und Verweisens richten, die mit den analogischen Darstellungsformen in der Sprache gegeben sind. In diesem Sinne könnte man Hogrebes Anre- gungen aufgreifen als den Versuch, einer im philosophischen Sprach- gebrauch untergegangenen Metapher in zwei unterschiedlichen Denkan- sätzen nachzuspüren, indem ihre Konstituenten explizit kontrastiert und dann wiederum zueinander in Beziehung gebracht werden.

Zur Beantwortung der Frage, ob Kant und Hegel als philosophie- historische ‚Gewährsleute‘ taugen mögen, um gerade die Metapher des Eigentums als ein Konstituens der Theorie oder Geschichte des Selbstbewußtseins darzustellen, bietet sich ein Vorgehen in kleinen (Teil-)Schritten an. Wenn man Gabriel folgt, der die Möglichkeit des analogischen Vergleichens darin sieht, zu differenzieren und die Besonderheiten der Einzelfälle nuancierend hervorzuheben statt von ihnen nivellierend abzusehen79, muß sich die Aufmerksamkeit, will man solches analogische Denken nachvollziehen, entsprechend auch auf den jeweiligen Einzelfall richten.

Soll die Metapher in ihrem Gebrauch untersucht werden, wird man erstens um einen Blick auf die ‚Implikationszusammenhänge‘ des Ei- gentums nicht umhin kommen, die so expliziert werden sollen, daß das selbst nicht ganz unproblematische Thema ‚Eigentum‘ einleitend kurz vorgestellt und ein erster Zugang erprobt wird, dann aber die beiden Kapitel des Hauptteils mit einer Skizze der Eigentumstheorie des jeweiligen Philosophen beginnen. Zweitens ist die Metapher in ihrer Verwendung und ihrem jeweiligen Zusammenhang eingehend darzu- stellen, um ihr Erklärungspotential zu prüfen80. Drittens kann schließlich versucht werden, Leistung und Funktion der Metapher für den jeweiligen Ansatz81, als möglichen Beitrag für die Erklärung von Be- wußtsein und darüber hinaus auch im Sinne von Hogrebes Projekt zu bewerten.

Es sei noch darauf hingewiesen, daß dabei (Eigentums-)‚Metapher‘ einerseits in Anlehnung an das, was Blumenberg82 eine ‚Hintergrund- metaphorik‘ nennt, gebraucht wird, als Oberbegriff oder Typenbe- zeichnung für die je einzelnen Verwendungen des Eigentums-Bildes, andererseits aber auch für jede einzelne Ausprägung steht: Der Zu- sammenhang wird diesen Doppelsinn (hoffentlich) jeweils klären.

Was die Textauswahl betrifft, bin ich zugunsten der metaphorologischen Fragestellung außerordentlich großzügig verfahren, habe mich also - speziell bei Kant - keineswegs auf die Passagen beschränkt, in denen explizit von ‚Selbstbewußtsein’ die Rede ist. Da mein Befund in bezug auf eine vermeintliche Erklärung des Selbstbewußtsein durch Possessi- vität nämlich negativ ist, hätte meiner Meinung nach ansonsten der argumentative Wert der Metapher nicht geklärt werden können. Außer- dem wird das Thema ‚Selbstbewußtsein‘ bei Kant ohnehin sinnvoller- weise in Vergleich und Abgrenzung zu dem der Freiheit behandelt. Schließlich entsteht nur durch diese etwas umfassendere Vor- gehensweise ein Bild, das als Kontrastfolie zur Behandlung von Hegel dienen kann.

4. Eigentum: eine kurze Problematisierung

Da der Begriff des Eigentums weder bei Hogrebe83 noch bei Metzinger eigens thematisiert wird, soll sein ‚Implikationszusammenhang‘ hier kurz expliziert werden. Daß beide Autoren wie selbstverständlich auf ihn zurückgreifen, ohne ihr Begriffsverständnis zu erklären, ist immer- hin für den Umgang mit dem Begriff ‚Eigentum‘ symptomatisch. Der Bedeutsamkeit und Selbstverständlichkeit des Eigentums als Kon- zept, vor allem aber als Institut, die ihm einhellig beigemessen werden, stehen aktuell nur wenige und dabei stark divergierende Erklärungs- versuche gegenüber - und dies, obwohl er Kreuzungspunkt juristischer, politischer, soziologischer wie philosophischer Interessen darstellt. Einig ist man sich immerhin über die Uneinigkeit bezüglich des ‚umstrittenen‘84, ‚mobilen‘ und ‚vielschichtigen‘85 Eigentumsbegriffes.

„Von einem einheitlichen Eigentumsbegriff kann heute nicht die Rede sein. Übereinstimmung besteht allenfalls über die Mobilität des Begriffs. Demgegenüber bleibt die weitgehende Kontinuität der rechtsfigürlichen Konstruktion des Eigentums erhalten, freilich auch dies nur in begrenztem Maße.“ (Schwab, S. 114)

Eigentum wird zugleich als archetypische anthropologische (zur menschlichen ‚Natur‘ gehörende)86 wie als basale institutionelle87 und somit kulturelle Konstante gedeutet. Daseinssicherung, Macht, Herr- schaft und Freiheit werden mit dem Eigentum in Zusammenhang gestellt88.

Die verschiedenen Begriffsbestimmungen lassen sich systematisieren, wenn man den Eigentumsbegriff wie Hecker89 als Relationsbegriff auffaßt, der durch die Bezüge Subjekt-Objekt und Subjekt-Subjekt strukturiert werde, denn diese beiden Bezugsebenen seien grundlegend „für die innere Struktur des Eigentumsrechts“90. Die drei Momente Mensch-Objekt-Mitmensch bilden demnach das „Beziehungsdreieck“91, in dessen Spannungsfeld jede Begriffsbestimmung des Eigentums stehe. Dieses Muster versuche ich, im folgenden zu erproben, indem ich es zur Einführung in die Problematik des Eigentums-Begriffs benutze.

Bei der Gruppe der Autoren, die für ihre Definitionsversuche nur den Subjekt-Objekt-Bezug berücksichtigen, benennen nur wenige diesen strukturellen Aspekt als Grundlage der Deutung von Eigentum als Sachherrschaft. Zu ihnen gehört Schwab, demzufolge das Substantiv ‚Eigentum‘ „für die archetypische Zuordnungsbeziehung Subjekt- Objekt“ stehe92, die als formale Konstante jede inhaltliche Neubestimmung fundiere:

„der Eigentumsbegriff ist in der Lage, immer wieder neue Sinngehalte in sich aufzunehmen, sofern nur das „Muster“ des Subjekt-Objektverhältnisses vorhanden ist.“ (Schwab, S. 65)93

Nef wendet seine neutrale Einschätzung, Eigentum sei ein „umfassender Personen-Sachen-Bezug“94, sogleich in die Bewertung, es handle sich dabei um eine „umfassende rechtlich geschützte Sachherrschaft“95. Dieses für ‚liberale‘ Positionen typische Verständnis findet sich etwa auch bei Beutter:

„Wo künftig der Begriff ‚Eigentum‘ verwendet ist, wird damit stets ein von allen Autoren betontes wesentliches Element jeglichen Eigentums ausgesagt, nämlich: „Die Herrschaftsbefugnis [...] über Sachgüter“[...].“ (Beutter, S. 30)96

Die intersubjektive Beziehung findet selten Berücksichtigung, wird aber - wie zum Beispiel von Calliess - als Gegenentwurf zur Sachherrschafts-Theorie aufgefaßt:

„Die Beschreibung der Institution [des Eigentums] als dialogischer Prozeß, in dem Art, Inhalt und Umfang der Dispositonsbefugnisse definiert und verändert werden, führt [...] zu einem Verständnis des Eigentums, das es nicht möglich macht, dieses prinzipiell als Sachherrschaft zu begreifen [...]. Eigentum ist vielmehr in seiner institutionellen Struktur radikal sozial definiert.“ (Calliess, S. 121)

Beide Relationen finden sich - unter dem inhaltlichen Aspekt der Herrschaft thematisiert - bei Brandt berücksichtigt, der diese übergeordnete Perspektive auf der Basis seiner philosophiehistorischen Untersuchung erreicht:

„Eigentum ist Herrschaft in einem doppelten Sinn: unmittelbare Herrschaft (dominium) über die besessenen Objekte und mittelbare Herrschaft über jeden, der die Objekte nicht besitzt, sondern benötigt oder begehrt.“ (Brandt, Eigentumstheorien, S. 12)

Die Frage nach der Eigentumsrelation bildet auch bei den größeren historischen Untersuchungen von Hecker und Bröcker den Kern der Problematik. Beide Autoren beschreiben und kritisieren einen Paradig- menwechsel in der Auffassung von Eigentum, indem sie den beiden Beziehungsebenen verschiedene Epochen zuordnen. Die intersubjektive Relation wird jeweils als die Phase vor, die Subjekt-Objekt Relation als die nach dem Umbruch gedeutet. So ergeben sich die beiden ideal- typischen Oppositionen ‚intersubjektiv-deutschrechtlich-Kantisch versus sachherrschaftlich-römischrechtlich-Hegelianisch‘ (Hecker) bzw. ‚inter- subjektiv/sozialgebunden-okkupationstheoretisch(-Kantisch) versus in- dividualistisch-arbeitstheoretisch(- durch Locke geprägt)‘ (Brocker).

Heckers Grundüberzeugung nach ist der wesentliche Aspekt geltenden deutschen Eigentumsrechts die absolute Beherrschung der Sache durch den Eigentümer97. Heckers Anliegen ist es, im rechts- und rechtsphilo- sophie-historischen Rückgriff konstruktive Kritik am sachherr- schaftlichen Eigentumsbegriffs zu üben, den er für einen wesentlichen Aspekt geltenden deutschen Eigentumsrechts hält und für die ökolo- gischen Probleme der Gegenwart98, für den ‚Abusus der Natur‘, verant- wortlich macht.

Die beiden Relationen, die den Eigentumsbegriff strukturieren, verortet Hecker als zwei einander ablösende geschichtliche Episoden mit einer Sattelzeit des Umbruchs zwischen 1750 und 185099. Die Ungenauigkeit des deutschrechtlich-mittelalterlichen, hoheitsrechtlichen Konzeptes erkennt Hecker100 ebenso wie Schwab101, faßt den Einfluß des römi- schen Rechts aber nicht wie dieser als Verbesserung und Ergänzung, sondern als Ablösung des deutschrechtlichen Eigentums auf. Der mittel- alterliche Eigentumsbegriff habe wesentlich einen interpersonalen rela- tionalen Charakter102. Mit Kants Philosophie sei ein Höhepunkt und Abschluß der relationsrechtlichen Tradition erreicht, bevor sich das Konzept eines Rechtsverhältnisses zu Dingen im Sinne einer absoluten Sachherrschaft durchsetze103.

Dieses moderne (Fehl-)Verständnis finde seinen Ausdruck vor allem bei Hegel104.

Brocker sieht den Paradigmenwechsel der Eigentumskonzeption in der Ablösung der Okkupations- (oder Naturrechts-) zur Arbeitstheorie und Locke dabei als Umbruchspunkt. Anders als Hecker ist Kants praktische Philosophie also nicht Schlußpunkt, sondern seine Kritik habe sich nicht durchsetzen können105.

Seine idealtypische Kennzeichnung des okkupationstheoretischen Paradigmas hebt formal die Intersubjektivität und daraus folgend inhaltlich die starke Sozialbindung und Einschränkung des Eigentums hervor:

„Diese Elemente des traditionellen Paradigmas: die ursprüngliche [natürliche] Gütergemeinschaft, die Verteilung der Güter durch Okkupation nach dem Kriterium der ‚Priorität der Zeit‘, der Vertrag als das die Aufteilung legitimierende Prinzip, die hieraus abgeleitete starke Sozialpflichtigkeit des Privateigentums sowie die weit gefaßten Eingriffsbefugnisse der staatlichen Machthaber bilden den theoretischen Kern aller eigentumsrelevanten Bestim- mungen innerhalb der Naturrechtslehre von der Antike bis in das 17. Jahrhundert hinein.“ (Brocker, S. 5)

Das neue Paradigma hingegen basiere auf der These, Eigentum werde in der Auseinandersetzung des Menschen mit dem Gegenstand erarbeitet. Durch die Arbeit vermische diesem Ansatz zufolge die Person sich mit dem Gegenstand.106

Mit dieser Arbeitstheorie, so Brocker, verliere die Idee vom ursprüng- lichen Gemeineigentum ihren Boden; das Privateigentum würde un- mittelbares Naturrecht, der Ausschluß Dritter gehe unmittelbar - ohne die Notwendigkeit eines Vertrages - aus der Eigentumsstruktur hervor. Die soziale, dialogische Konzeption der Okkupationstheorie, die statisch die Verteilung endlicher Güter verhandle, weiche der monologischen, individualistischen Arbeitstheorie, die dem dynamischen Aspekt der Gütererzeugung Rechnung trage107. „Das Eigentum wird absolut.“108

Inwiefern lassen sich die beiden Eigentumsrelationen am geltenden bundesdeutschen Recht nachvollziehen? Der Gesetzestext109 braucht über diese theoretische Problematik keine Auskunft zu geben, doch lassen sich selbst für den Laien beide Beziehungen wiedererkennen: Während das GG sich auf die Institutsgarantie beschränkt, die es mit der Sozialpflichtigkeit verknüpft, bietet das BGB den Rahmen für eine Sachherrschaftsrelation, ohne den Aspekt des „Dritten“ auszulassen.

[...]


1 Gemeint sind das Begriffsfeld ‚Subjektivität‘-‚Bewußtsein‘-‚Selbstbewußtsein‘ einer- seits, andererseits ‚Eigentum‘-‚Meinigkeit‘-‚Besitz‘. Eine genauere Differenzierung ist an dieser Stelle nicht nötig.

2 „In diesem Rückgang gewinnen wir Einsicht in die Genealogie des Bewußtseins aus elementarsten Formen der Meinigkeit, ohne die wir nicht einig hätten werden können.“ (Hogrebe, MuM, S. 86).

3 Metzinger, S. 41.

4 Ders., S. 269. „ ‚Meinigkeit‘ ist die phänomenologische Formulierung für eine der wichtigsten Eigenschaften mentaler Zustände aus der Perspektive der ersten Person. Sie wird ein wichtiges Element jeder Theorie des psychologischen Subjekts sein, weil sie die Relationalität dieses Subjekts und seiner Zustände ins Spiel bringt.“ (Metzinger, S. 216f.)

5 Vergl. zu den Ausführungen auch Hogrebe, Ahnung und Erkenntnis, S. 8f.

6 Hogrebe, MuM, S. 18.

7 Ebd., S. 86.

8 Metzinger, S. 22.

9 Ders., Klappentext.

10 Wenn man sich Hegels gleichermaßen anerkennende und zugleich vernichtende Kritik des Materialismus aus der Sicht seines Monismus des Geistes vor Augen hält, dürfte es gerechtfertigt sein, Metzingers Beitrag im Anschluß an Hegel zu besprechen: „Dieser [= Hegels] spekulativen Auffassung des Gegensatzes von Geist und Materie steht der Materialismus gegenüber, welcher das Denken als ein Resultat des Materiellen darstellt, die Einfachheit des Denkens aus dem Vielfachen ableitet. Es gibt nichts Ungenügenderes als die in den materialistischen Schriften gemachten Auseinandersetzungen der mancherlei Verhältnisse und Verbindungen, durch welche ein solches Resultat wie das Denken hervorgebracht werden soll. [...] Dennoch muß man in dem Materialismus das be- geisterungsvolle Streben anerkennen, über den zweierlei Welten als gleich substantiell und wahr annehmenden Dualismus hinauszugehen, diese Zerreißung des ursprünglich Einen aufzuheben.“ (EPW I, Z§ 389, S. 49).

11 Vergl. dazu beispielsweise zur Genese der Simulation Metzinger S. 68f., zur Genese der Selbstmodelle als abstrakter Organe ders., S. 159f.

12 Als „eine der vielversprechendsten Optionen im psychophysischen Problemkreis“ (Metzinger, FN 103, S. 202) bezeichnet der Autor die Supervenienz-These, der zufolge mentale Vorgänge supervenient gegenüber physischen Prozessen seien, d. h., „daß es also nicht möglich ist, präzise gesetzesartige Korrelationen über die Kluft zwischen der subpersonalen und der personalen Beschreibungsebene hinweg zu formulieren, daß aber dennoch alle psychologichen Eigenschaften eines Systems feststehen, wenn auch seine biologischen Eigenschaften fixiert sind.“ (Metzinger, S. 202).

13 „Das Ich ist keine primitive, irreduzible Entität der psychologischen Beschreibungsebenen mehr, weil sich Möglichkeiten zu eröffnen beginnen, diese Entität auf begrifflich präzise und empirisch gehaltvolle Entitäten darunterliegender repräsentationaler Erklärungsebenen zu reduzieren.“ (Metzinger, S. 172).

14 Vergl. Metzinger, S. 14f.

15 Vergl. ders., S. 101.

16 Dies wurde für Hogrebe bereits herausgestellt. Vergl. dazu Metzinger, S. 173.

17 Digitale (propositionale) Repräsentate seien u. a. gekennzeichnet dadurch, daß sie satzartige Strukturen aufwiesen, denen Wahrheitswerte zugewiesen werden könnten, die Relationen zwischen ihren Elementen willkürlich und sozial determiniert seien und die Sätze zu ihren Inhalten in Referenz-, nicht in Ähnlichkeitsrelation stünden. Analoge (nicht-propositionale) Repräsentate dagegen bildeten durch Ähnlichkeit ab, inkorporierten Wissen, das nicht propositional gegeben sein müsse und operierten mit Prototypen anstelle von Begriffsbildungen (vergl. Metzinger, S. 125-134).

18 „[I]n der Tat scheint das zentrale Spezifikum der typisch menschlichen Form von Kognition und Rationalität in der Interaktion von diskursivem Wissen durch externe, sozial generierte und digitale Repräsentationscodes und nicht-diskursivem, internem und durch Gehirnzustände erzeugtem, analogem Wissen zu sein [sic!].“ (Metzinger, S 133).

19 „Mentale Modelle besitzen keine logische Form und keine Grammatik. Das bedeutet unter anderem, daß durch mentale Modelle nicht-diskursives Wissen generiert wird. Dieses nicht-diskursive Wissen zeichnet sich dadurch aus, daß es durch ein erlebnismäßig nicht hintergehbares internes Modell der Welt dargestellt wird.“ (Metzinger, S. 132f.) Selbstmodelle verhelfen dem System zu analogem Wissen über sich selbst, indem sie dieses Wissen „in einer nicht-propositionalen Form“ verkörpern (Metzinger, S. 171).

20 Vergl. Hogrebe, MuM, S. 86, 88.

21 Vergl. ders., S. 88.

22 Hogrebe bezieht sich auf Homer und die Historiker Herodot und Thukydides. Vergl. Hogrege, MuM, S. 90.

23 Wenn man so argumentieren will, könnte man mit Schadewaldt schon hier einen Bezug zwischen ‚wissen‘, ‚sehen‘ und ‚haben/eignen‘ herstellen: „Wir beginnen mit [...] dem Begriff des Wissens, eid é nai, oida = ich weiß. Da liegt es auf der Hand, daß das Perfekt vom Stamm vid den resultierenden Zustand bezeichnet, der hervorgeht aus dem Am-Werk- Sein. [...] Wissen ist der Zustand, der resultiert aus dem Seh-Akt. [...] Wissen ist demnach ein Gesehen-Haben im wörtlichen Sinn: daß man etwas, das man gesehen hat, auch wirklich ‚hat‘ und besitzt. Wenn jemand sehr viel gesehen hat und dies Gesehene besitzt, hat er Wissen.“ (Schadewaldt, S. 162f.).

24 Hogrebe, MuM, S. 92.

25 Ebd., S. 93.

26 „Die Umgangssprache vereinfacht die Verhältnisse, indem sie die Konjunktion von personaler Existenz und Gegebensein eines propositionalen Gehaltes einfach durch ein Possessivpronomen zusammenzieht.“ (Hogrebe, MuM, S. 94).

27 Vergl. Hogrebe, MuM, S. 95.

28 Daß Hogrebe in seinen Ausdrücken die Erste Person Plural setzt, mag intersubjektive Zugänglichkeit suggerieren, ändert an der problematischen Konstellation aber nichts.

29 Vergl. die Ausführungen Wittgensteins zu ‚wissen‘ resp. zur Asymmetrie des Gebrauchs der ‚psychologischen Begriffe‘ im Vergleich von erster und dritter Person u. a. in den Bemerkungenüber die Philosophie der Psychologie I, § 836 und II, § 63 sowie Philosophische Untersuchungen I, §§ 246, 247, 404, 408; Philosophische Untersuchungen II, xi, S. 564f., Ü ber Gewi ß heit, § 15.

30 Hogrebe erwähnt speziell Tugendhat. Vergl. dazu Tugendhats Wiedergabe des umgangssprachlichen Begriffs von Selbstbewußtsein: „Und auf Grund des Zusammen- hanges von Bewußtsein und Selbstbewußtsein genügt es, wenn von jemandem im allgemeinen gesagt werden soll, daß er Selbstbewußtsein habe, zu sagen, er habe bewußte Zustände, sei ‚bei Bewußtsein‘.“ (Tugendhat, S. 25f.). S. des weiteren die von Hogrebe selbst belegte Passage: „ich kann weder mich (oder ‚mein Ich‘) wissen noch meine Zustände für sich genommen, sondern wissen kann ich nur, daß ich die und die Zustände habe.“ (Tugendhat, S. 27).

31 Vergl. Hogrebe, MuM, S. 96f.

32 Henrich, Beweisstrukur, S. 100 (zitiert nach der deutschen Fassung).

33 Henrichs Argumente und Grundannahmen finden sich ausführlich dargestellt und diskutiert bei Baumanns, Forschungsbericht I, bes. S. 334, 338, 340.

34 Vergl. Hogrebe, MuM, S. 98f.

35 Aus diesem Befund, der sich auf Einzelbelege altaischer Sprachen, des Koptischen und der Kindersprache stützt, folgert Cassirer weiter, Besitz habe eine Mittelstellung zwischen Subjektivem und Objektivem (vergl. Hogrebe, MuM, S. 100). Zu der medialen Deutung von Sehen/Erkennen bei den Griechen vergl. Schadewaldt, S. 162-163.

36 Vergl. Hogrebe, MuM, S. 101.

37 Auf die Reviermarkierung von Hunden als olfaktorische Selbstrepräsentation geht auch Metzinger ein. Vergl. Metzinger, S. 279.

38 Hogrebe, MuM, S. 102.

39 Ebd., S. 103f.

40 Neben der Knappheit der Darstellung zu diesen Passagen ist ein weiterer Grund, Hegel später ausführlich in den Blick zu nehmen, daß die ersten Stufen des subjektiven Geistes bei Hogrebe noch nicht ausgewertet werden.

41 Vergl. Hogrebe, MuM, S. 109f.

42 Auch eine andere Grundannahme wäre denkbar. So geht Sternberg von folgender These aus: “The root source of many of the questions asked about intelligence appears to be the model, or metaphor, that drives the theory and research. In order to understand the evolution and current state of theory and research on intelligence, one must first look at the metaphors that have motivated the theory and research and then at the questions that the metaphors have generated in the theories addressed.” (Sternberg, S. 3). Er erläutert daraufhin für die psychologische Intelligenzforschung eine Reihe konkurrierender basaler Metaphern und die von ihnen getragenen Theoriegebäude.

43 Vergl. bes. „Der totale Flugsimulator und der kleine rote Pfeil“, Metzinger, Subjekt und Selbstmodell, S. 243f.

44 „Ich habe diesen Abschnitt „Das Ich und sein Gehirn“ genannt, weil ich hier behaupten will, daß das Gehirn dem ich gehört und nicht umgekehrt. Das Ich ist fast immer aktiv. [...] Das aktive, psychophysische Ich ist der aktive Programmierer des Gehirns (das der Computer ist), es ist der Ausführende, dessen Instrument das Gehirn ist.“ (Popper, Das Ich und sein Gehirn, S. 156f.).

45 Sein naturalistisches Modell des Selbstbewußtseins sei „nicht die am optischen Modell des geistigen Auges orientierte „Reflexion“ [...], sondern die unter dem Informationsverarbeitungsansatz entwickelte Idee der „internen Selbstmodellierung“.“ (Metzinger, Subjekt und Selbstmodell, S. 101).

46 Metzingers Selbstbeschreibung stellt allerdings einen Widerspruch zu seiner Dichotomie von analogem (nicht-propositionalem, subjektivem) und digitalem (propositionalem, intersubjektivem) Informationsformat dar: Im sprachlichen Bereich gibt es bei seiner Unterscheidung für das analoge Wissen, auf dem seine Theorie fußt, keinen systema- tischen Platz.

47 Gabriel, LuR, S. 11.

48 Davidson, S. 364.

49 Black, Mehr, S. 411. In diesem Sinne würde ich auch Henles Rede vom ‚ikonischen Moment‘ der Metapher verstehen. Vergl. Henle, S. 85.

50 Vergl. Davidson, S. 369.

51 Davidson, S. 368.

52 Vergl. Davidson, S. 345, 363f.

53 Diese Grundannahme Davidsons findet sich erläutert bei Schulte, der bei seinem Vergleich von dessen Auffassung und Wittgensteins früher Philosophie u. a. zu dem Ergebnis kommt, ob man eine Konzeption, derzufolge Sätze falsch resp. sinnlos sein, trotzdem aber etwas mitteilen können, nachvollziehen wolle, hinge in hohem Maße davon ab, „ob man ebenso wie Davidson und der Autor des Tractatus der Überzeugung ist, daß es möglich ist, einen speziellen, ausgezeichneten Sinn von „sagen“ abzugrenzen und einen entsprechenden Begriff der primären oder buchstäblichen Bedeutung klar darzulegen.“ (Schulte, S. 111).

54 Vergl. u. a. Davidson, S. 354.

55 Vergl. dazu etwa Henle, S. 96f.

56 Schildknecht, S. 34.

57 Dies., S. 41.

58 Die Autorin unterscheidet drei Formen nicht-propositionalen Wissens, nämlich (1) vorpropositionales Wissen, d. h. kategorische Unterscheidungen und begriffliche Klärungen, die propostionale Erkenntnis erst ermöglichten, (2) praktisches Wissen wie z. B. Gebrauchswissen, Können, Urteilskraft, Erfahrung und (3) theoretisches Wissen, das auf besondere Weise inhaltlich auf einen Gegenstand bezogen sei, z. B. durch ein simultanes Erfassen oder eine synoptische Schau der Dinge.

59 Vergl. Schildknecht, S. 45.

60 Dieser Aspekt scheint mir bei ihrer Zurückweisung Davidsons ein wenig in den Hintergrund getreten zu sein. Vergl. Schildknecht, S. 34, 46.

61 Vergl. Black, Metapher, S. 57f.

62 In diese Richtung scheint auch Wittgenstein in den Passagen zu ‚fetten‘ und ‚mageren‘ Wochentagen sowie zu Farben von Vokalen zu argumentieren, vergl. PU II, xi, S. 556, 557. Schulte paraphrasiert, Wittgenstein streiche heraus, „daß der eigentümliche sekundäre Gebrauch des Wortes „gelb“ voraussetzt, daß der Sprecher den primären Gebrauch dieses Wortes beherrscht“ (Schulte, S. 108). In der Fassung der Letzten Schriften heißt es bei Wittgenstein dazu: „Könnte man hier von ‚primärer‘ und ‚sekundärer‘ Bedeutung eines Wortes reden? - Die Worterklärung ist beidemal die der primären Bedeutung. Nur für den, der das Wort in jener Bedeutung kennt, kann es diese haben. D. h. die sekundäre Verwendung besteht darin, daß ein Wort, mit dieser primären Verwendung, nun in dieser neuen Umgebung gebraucht wird.“ (LS, § 797, S. 452).

63 Vergl. Davidson, S. 354, Sojcher, S. 216, Henle, S. 91.

64 Black, Mehr, S. 385.

65 Vergl. Blumenberg, Ausblick, S. 439f.

66 Vergl. wiederum Davidson, S. 362, Weinrich, Semantik, S. 330 und bes. Henle, S. 92.

67 Vergl. Weinrich, Semantik, S. 334.

68 Weinrich, Semantik, S. 331.

69 Black, Mehr, S. 398.

70 Vergl. Black, Metapher, S. 68. 24

71 Vergl. Gabriel, LuR, S. 131.

72 „Die Grenzen zwischen logischem und analogischem Denken sind durchlässig, allerdings im Sinne eines kontinuierlichen Übergangs. Die Durchlässigkeit besagt also keineswegs, daß nun alles ‚eins‘ würde. Ein solcher Schluß wäre selbst ein Beispiel für verfehltes analogisches Denken, das die Pole zusammenfallen läßt, weil die Zwischenstufen fließend sind.“ Gabriel, LuR, S. 131.

73 Zu dieser ganzen Überlegung passen natürlich Kants Ausführungen zu den kosmologischen Ideen in der Dialektik. Vergl. KrV A 508/B 536f.

74 Blumenberg, Ausblick, S. 438.

75 Ders., Paradigmen, S. 288.

76 Vergl. Blumenberg, Ausblick, S. 438, 443.

77 Blumenberg, Ausblick, S. 438.

78 Ders., Paradigmen, S. 288.

79 Vergl. Gabriel, LuR, S. 40.

80 Obwohl ich Debatins Auffassung, derzufolge die Metapher einen hypothetischen Charakter habe und ein perspektivisches ‚Als ob‘ entwerfe (vergl. Debatin, S. 84), nicht teile, sind seine Vorschläge für ‚Prozesse der Metaphernreflexion‘ hilfreich. Vergl. Debatin, S. 96f.

81 Das Spektrum der Vorschläge in der Literatur jedenfalls reicht von ‚emotiv‘ über ‚ästhetisch‘, ‚heuristisch‘, ‚didaktisch‘ und ‚argumentativ‘ bis zu ‚konstitutiv‘.

82 Vergl. Blumenberg, Paradigmen, S. 290f.

83 Hogrebe umreißt in seinen Ausführungen zu Hegel (MuM, S. 106) dessen Eigentumsbegriff, ohne der Bedeutung der Freiheit dort weiter nachzugehen.

84 „Die Wörter „Mein“ und „Dein“ sind nicht weniger ursprünglich als das Wort „ich“; gleichwohl ist der Sinn von Eigentum immer umstritten“ (Holzhey/Kohler, S. 9).

85 „In den verschiedenen Ausdrücken, mit denen das Phänomen Eigentum im Verlauf einer langen Geschichte zu greifen versucht wird, zeigt sich zugleich die Vielschichtigkeit seiner Erscheinung.“ (Beutter S. 18/19).

86 „Mein und Dein, das Eigene und das Fremde zu trennen wissen, ist eine Abgrenzungsleistung, die zur individuellen und zur sozialen Identität der Gattung Mensch „von Natur aus“ gehört.“ (Holzhey/Kohler, S. 9).

87 „Eigentum erscheint [...] als eine für das menschliche Leben unumgänglich notwendige Institution.“ (Beutter S. 19/20). Laut Fischer besteht insgesamt in der Diskussion Einigkeit darüber, daß „Eigentum eine der ältesten Institutionen der Menschheit ist; - Eigentum nicht bewußt erfunden worden, sondern allmählich gewachsen ist und sich spontan herausgebildet hat; [...]“ (Fischer, S. 47).

88 „Das Eigentum trägt [...] entscheidend zu einer allgemeinen fundierenden Daseins- sicherung bei. Allerdings wird dadurch auch Macht und die mögliche Einflußnahme auf die Entfaltung anderer begründet. Die Freiheit des Eigentümers ist potentielle Unfreiheit anderer.“ (Ryffel, S. 379). „Das Rechtsinstitut des (Privat)Eigentums ist ein Machtfaktor ersten Ranges und zugleich ein entscheidender Garant individueller Freiheit; [...]“ (Holzhey/Kohler, S. 12). „Meine Hauptthese ist, daß die Institution des Privateigentums unserer Kultur zugrunde liegt und ein bedeutender Teil der Freiheit ist.“ (Dietze, S. 8). Eigentum sei ein „natürliches Recht [...], eine Voraussetzung für Leben und Freiheit.“ (Ders., S. 75).

89 Der Autor beruft sich dabei auf den Schweizer Juristen Meier-Hayoz.

90 Hecker, S. 18.

91 Ebd.

92 Schwab, S. 65.

93 Kohler geht offenbar von derselben Annahme aus, bezeichnet aber die beiden formalen Determinanten (Subjekt und Objekt) und den Aspekt der inhaltlichen Bestimmung etwas unglücklich als „drei Elemente“ der Rechtsrelation des Eigentums: „Halten wir uns an die Juristensprache, dann ist „Eigentum“ als Relation, als Recht, durch drei Elemente zu definieren. Durch das Subjekt, dem das Recht zukommt, durch das Objekt, an dem das Recht besteht, und durch den genauen Inhalt des Rechts, die inhaltliche Bestimmtheit der Relation zwischen Subjekt und Objekt“ (Kohler, S. 280).

94 Nef, S. 202.

95 Ebd.

96 Ebenso Fels: „Ökonomisch gesehen sind private Eigentumsrechte rechtlich geschützte und somit durchsetzbare Verfügungsansprüche über knappe Güter und Leistungen. Porperty Rights sind Handlungsrechte, die den Handelnden das Recht gewähren, über Sachen und Leistungen frei zu verfügen.“ (Fels, S. 10).

97 Eine Kritik an dieser Kritik findet sich bei Staudinger, der u. a. auf die Tatsache verweisen kann, „daß unter der Geltung und Herrschaft dieses angeblich liberalistischen Eigentumsbegriffs des BGB die einschneidensten Eigentumsbeschränkungen stattgefunden haben, die die europäische Privatrechtsgeschichte kennt.“ (Staudinger, S. 329, Abs. 55ff.).

98 Vergl. Hecker, S. 17, 21f.

99 Vergl. ders., S. 25. 32

100 Vergl. Hecker, S. 43.

101 Vergl. Schwab, S. 68f.

102 „Eindeutig aber bildet das (rechts)relationale Element den Mittelpunkt und das Wesen des Eigentums.“ (Hecker, S. 47). Der Autor kommt zu dem „Ergebnis, daß das Eigentumsrecht bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als „Zuordnungsrecht“ verstanden wird, das streng auf die rechtliche Ebene zwischenmenschlicher Beziehungen beschränkt bleibt.“ (Ders., S. 111f.).

103 „Ein letztes und in seinem neuen, das unkrititsche Naturrecht zerstörenden Ansatz überzeugendes Mal wird das Eigentumsrecht nicht als unmittelbares Rechtsverhältnis zu „Dingen“, sondern als zwischenmenschliches Rechtsverhältnis in Bezug auf „Sachen“ bestimmt, als relationales Recht.“ (Hecker, S. 184).

104 So referiert er Hegel folgendermaßen: „Das Eigentum als Verhältnis der Sachherrschaft des Menschen über die Natur ist im Personsein bereits vollständig begründet, denn es ist Folge allein seiner Subjektivität.“ (Hecker, S. 237).

105 Vergl. Brocker, S. IX u. ö.

106 So heißt es im Kapitel „Eigentum“ der Zweiten Abhandlungüber die Regierung, § 27: „Obwohl die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gehören, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Auf diese hat niemand ein Recht als nur er allein. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände sind, so können wir sagen, im eigentlichen Sinne sein Eigentum. Was immer er also dem Zustand entrückt, den die Natur vorgesehen und in dem sie es belassen hat, hat er mit seiner Arbeit gemischt und ihm etwas eigenes hinzugefügt. Er hat es somit zu seinem Eigentum gemacht. Da er es dem gemeinsamen Zustand, in den es die Natur gesetzt hat, entzogen hat, ist ihm durch seine Arbeit etwas hinzugefügt worden, was das gemeinsame Recht der anderen Menschen ausschließt. Denn da diese Arbeit das unbestreitbare Eigentum des Arbeiters ist, kann niemand außer ihm ein Recht auf etwas haben, was einmal mit seiner Arbeit verbunden ist. Zumindest nicht dort, wo genug und ebenso gutes den anderen gemeinsam verbleibt.“ (Locke, S. 218).

107 Vergl. Brocker, S. 282-288.

108 Ders., S. 10.

109 GG, Art. 14.: „(1)1 Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.2 Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2)1 Eigentum verpflichtet.2 Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. [...]“. BGB, § 903: „Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“

Ende der Leseprobe aus 143 Seiten

Details

Titel
Eigentum und Selbstbewußtsein. Untersuchung einer Metapher bei Kant und Hegel
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Note
Magna cum laude
Autor
Jahr
2004
Seiten
143
Katalognummer
V336377
ISBN (eBook)
9783668264175
ISBN (Buch)
9783668264182
Dateigröße
1209 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eigentum, selbstbewußtsein, untersuchung, metapher, kant, hegel
Arbeit zitieren
Christiane Tonn (Autor:in), 2004, Eigentum und Selbstbewußtsein. Untersuchung einer Metapher bei Kant und Hegel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336377

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