Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland. Ist deren Lebenssituation und Behandlung mit der in der UN-Kinderrechtskonvention geforderten Berücksichtigung des Kindeswohls zu vereinbaren?


Hausarbeit, 2015

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Problemzentriertes Interview

3. Definition und rechtlicher Rahmen
3.1 Definition unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
3.2 Rechtlicher Rahmen
3.2.1. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
3.2.2. Kindeswohl in der UN-Kinderrechtskonvention
3.2.3. Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland

4. Die Lebenswirklichkeit der Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
4.1 Ankunft der UMF in Deutschland
4.2 Unterbringung
4.3 Bildung
4.4 Asylverfahren

5. Defizite und Änderungsbedarf
5.1 Ankunft der UMF in Deutschland
5.2 Unterbringung
5.3 Bildung
5.4 Asylverfahren

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Frage wie mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (im Folgenden mit UMF abgekürzt) umgegangen werden sollte und wie dies tatsächlich umgesetzt wird, ist gesellschaftlich höchst rele- vant. Auf Grund der immer weiter steigenden Zahl nach Deutschland einreisender Flüchtlinge, hat das Thema in den letzten Jahren stets an Bedeutung gewonnen (Caritas 2014: 4). Besonders seit der vorbehaltlosen Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ist ein kontinuierlicher Wandel im Umgang mit UMF in Gang gekommen. So kommt es, dass aktuelle, verlässlich scheinende wissen- schaftliche Quellen für die Grundlage einer solchen Forschung sehr rar sind. Die Wissenschaft ist diesbezüglich keineswegs auf dem aktuellen Stand. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinan- der: „Ist die Lebenssituation und die gängige Behandlung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland mit der in der UN-Kinderrechtskonvention geforderten vorrangigen Berücksichti- gung des Kindeswohls zu vereinbaren?“ Es geht also darum herauszuarbeiten, ob der deutsche Staat auch UMF die Kinderrechte garantiert, oder ob sie von diesen ausgenommen sind, obwohl sie je- dem Kind zustünden und Flüchtlingskinder im besonderen Maße schutzbedürftig sind. Dabei wer- den mögliche Defizite in der Gesetzeslage und der Praxis aufgedeckt und teilweise Lösungsvor- schläge aufgezeigt, beziehungsweise dargestellt, wie dem Kindeswohl besser entsprochen werden könnte (Angenendt 2000: 14). In dieser Arbeit wird, auf Grund der fehlenden aktuellen wissen- schaftlichen Quellen, zu einem großen Teil auf Publikationen von Nichtregierungsorganisationen (NRO´s), die sich für die Belange von UMF einsetzen und Interviews mit Pädagog_innen verwie- sen. Dabei wird darauf geachtet, dass in den ausgewählten Quellen objektiv nachvollziehbar argu- mentiert wird, obwohl es sich um Publikationen von Interessenvertretungen handelt, die bestimmte Ziele verfolgen. Eine Große Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2014 an die Bundesregierung umfasst 249 Fragen zu der „Situation unbegleiteter minderjähri- ger Flüchtlinge in Deutschland“, auf die leider noch keine entsprechende Antwort von Seiten der Bundesregierung vorliegt. (BT-Drucksache 2014: 1)

Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass in dem Rahmen dieser Arbeit eine umfassende Ausarbeitung aller relevanten, das Thema betreffenden Faktoren nicht möglich ist. Viel mehr werden exemplarisch häufig auftretende Probleme und regelmäßige Kinderrechtsverstöße aufgezeigt. Es handelt sich also um eine Auswahl, die auf Grund ihrer scheinbaren Relevanz getroffen wurde, ohne dabei einen Anspruch auf Vollzähligkeit aller Defizite zu erheben.

Im zweiten Kapitel wird die Methode der zur Informationsgewinnung durchgeführten Expertenin- terviews erläutert. Anschließend, im dritten Kapitel, wird eine Definition des Begriffs „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ vorgenommen, der Begriff Kindeswohl in den Kontext dieser Forschung eingebettet und der für diese Arbeit relevante rechtliche Rahmen umrissen. Im vierten Kapitel wird die Lebenswirklichkeit der UMF in Deutschland anhand der Kategorien Ankunft in Deutschland, Unterbringung, Bildung und Asylverfahren erläutert. Im anschließenden fünften Kapitel werden De- fizite, die im deutschen System diesbezüglich bestehen, in den im vorherigen Abschnitt umrissenen vier Lebensbereiche aufgezeigt und dabei auf mögliche Kinderrechtsverstöße verwiesen. Im letzten Teil der Arbeit wird der Inhalt zusammengefasst und eine resümierende Antwort auf die For- schungsfrage gegeben.

2. Problemzentriertes Interview

Im Rahmen der Forschung zu dieser Hausarbeit wurden zwei Experteninterviews durchgeführt. Hierbei kam es zur Anwendung der Methode des problemzentrierten Interviews (PZI) nach Witzel. Diese Form des Interviews folgt einer qualitativen Logik. Vor der Interviewsituation wird ein Leit- faden angefertigt, der alle Themen, die für die Forschung von Bedeutung sind und daher in dem In- terview möglichst ausgeführt werden sollten, beinhaltet. Der/Die Interviewende stellt anfangs eine erzählgenerierende Einleitungsfrage, die das Gespräch auf eine Problemstellung konzentriert, aber zugleich sehr offen ist, um der interviewten Person die Möglichkeit zu geben alles zu äußern was für sie relevant erscheint und somit möglichst ausführliche Aussagen zu erhalten. Während der dar- auf folgenden Erzählung der interviewten Person werden Notizen angefertigt, auf die anschließend durch weitere erzählgenerierende Fragen eingegangen werden kann. Außerdem achtet der Inter- viewer darauf, dass alle Punkte des Leitfadens abgehandelt werden (Witzel 2000: 1 ff.).

Durchgeführt wurden die PZI´s mit einer Sozialarbeiterin, die seit knapp zwei Jahren mit UMF ar- beitet, und einem Erzieher, der seit einem Jahr mit UMF arbeitet. Beide sind bei einem diakoni- schen Unternehmen angestellt, das in Kassel Wohngruppen für UMF betreibt und betreut. Weil die Berufserfahrung beider Personen relativ gering ist und beide in ihrer Laufbahn nur für dieses eine Unternehmen gearbeitet haben, sind ihre Erzählungen auf ihre Einrichtung zentriert. Ihre Aussagen können daher nicht als allgemeingültig für das gesamte Bundesgebiet gesehen werden. Für die loka- le Situation dort sind sie jedoch als verlässlich zu bewerten. Da sich diese Arbeit jedoch mit der all - gemeinen Situation in Deutschland befasst, werden diese Interviews nicht zentral verwendet, son- dern exemplarisch Erwähnung finden.

Ein Punkt, der sich auf die Qualität der Interviews ausgewirkt haben kann, ist, dass ich noch nie zu- vor als Interviewer fungiert habe und daher über keinen Erfahrungspool bezüglich dieser Tätigkeit verfüge.

3. Definition und rechtlicher Rahmen

3.1 Definition unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Für die Begrifflichkeit „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, gibt es keine einheitliche, universell gültige Definition. Schon der Begriff „Flüchtling“ kann grundlegend verschieden ausgelegt werden. In dieser Arbeit wird bewusst eine sehr offene Definition verwendet, die im juristischen Sinne nicht vollständig korrekt ist, aber alle für die Forschungsfrage relevanten Faktoren beinhaltet und einen größtmöglichen Personenkreis einbezieht (Angenendt 2000: 19 ff.).

„Als unbegleitet gelten Minderjährige, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte ins Bundesgebiet einreisen. [...] Minderjährig ist gemäß den zivilrechtlichen Bestimmungen jede Person unter 18 Jahren.[...] Der Begriff Flüchtling ist hier nicht im engeren rechtlichen Sinne zu verstehen [...]. Flüchtling ist hier zunächst jede Person, die diesen Status anstrebt. [...]“

(Riedelsheimer/Wiesinger in Cholewa 2008: 4)

Diesen Kindern und Jugendlichen muss von öffentlicher Seite große Beachtung geschenkt werden, da sie auf Grund ihrer Fluchterfahrungen und der Trennung von ihren Eltern häufig traumatisiert sind und der Aufenthalt in Deutschland für sie mit Ungewissheit und Perspektivlosigkeit verbunden ist. Ihre Unsicherheit über die nahe Zukunft, wird unter anderem, durch die für sie sehr schwierige rechtliche Lage beeinflusst (Sadri 1992: 37 ff.).

3.2 Rechtlicher Rahmen

Die Lebensumstände der in Deutschland lebenden UMF werden durch unterschiedlichste nationale und internationale Regelungen bestimmt. Dazu gehören auf nationaler Ebene unter anderen das Grundgesetz, das Ausländergesetz, das Asylverfahrensgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Kinder- und Jugendhilfe Gesetz. Entsprechende internationale Rechtsnormen entstammen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Haager Minder- jährigenschutzabkommen und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die Bestimmun- gen der als verbindlich geltenden, durch Deutschland ratifizierten internationalen Verträge müssen in Deutschland praktisch umgesetzt sein. Daher ist es notwendig, dass sie von den nationalen Ge- setzgebungsinstanzen rechtlich institutionalisiert sind. Im Folgenden werden die Rechtsnormen um- rissen, die die Situation der UMF im besonderen Maße determinieren (Angenendt 2000: 35 ff.).

3.2.1 Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der einzige Menschenrechtsvertrag, der von fast allen Staaten ratifiziert wurde. Sie verpflichtet die Unterzeichnenden ihr nationales Recht im- mer am Kindeswohl zu orientieren. Als Kind gilt dabei jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention 1992, wie viele andere Staaten, nur unter Vorbehalt unterzeichnet. Das bedeutet, dass einigen Artikeln der Konvention nicht im vollen Umfang zugestimmt wurde (Ebd. 2000: 35 ff.). Für UMF ist der Punkt vier der deutschen Vorbe- haltserklärung von besonderer Relevanz. Dieser besagt, dass die Bestimmungen der Kinderrechts- konvention nicht für Ausländer, die widerrechtlich nach Deutschland eingereist sind, beziehungs- weise sich widerrechtlich dort aufhalten, gelten. Damit wurde erklärt, dass fast allen Flüchtlingskin- dern in Deutschland keine Kinderrechte zustehen und ihnen somit ihre Schutzbedürftigkeit auf Grund ihrer Minderjährigkeit nicht anerkannt wird. Dabei handelt es sich um eine massive Ein- schränkung der Kinderrechte, die von vielen NRO´s kritisiert wurde. Sie verstößt gegen die Grund- sätze der Konvention, die beinhalten, dass die Rechte ausnahmslos allen Kindern zustehen müssen. Im Jahr 2010 wurde der Vorbehalt an der Kinderrechtskonvention auf Grund der wachsenden Kritik an den darüber national legitimierten Kinderrechtsverstößen von der Bundesregierung zurückge- nommen. Seitdem müssen die Kinderrechte für jedes sich in Deutschland aufhaltende Kind garan- tiert sein. Der Staat ist daher verpflichtet die Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass sie am Wohl aller Kinder orientiert ist (Kaupp 2011: 74 ff.).

3.2.2 Kindeswohl in der UN-Kinderrechtskonvention

Der im Originaltext der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel drei als „best interest of the child“ beschriebene Begriff, der im Deutschen mit „Kindeswohl“ übersetzt wird, ist zentraler Bestandteil der Kinderrechte (Espenhorst 2013: 12). Für ihn existiert, obwohl er als Voraussetzung dient, keine genaue Definition. Seine Auslegung ist von Kultur, Staatsform, Erziehungsverständnis und anderen Faktoren abhängig aber im Kern immer gleich. Er begründet sowohl den Schutz der Persönlichkeit und der Entwicklung jedes Kindes, als auch die Rechte der Kinder gegenüber ihren Eltern, Erwachsenen im Allgemeinen und dem Staat. Alle Handlungen, die Kinder betreffen, müssen unter Beachtung des Kindeswohls geschehen. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine private oder öffentliche Angelegenheit handelt. Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, verpflichten sich damit jede Maßnahme zu ergreifen, die „zur vollen und harmonischen Entfaltung der Persönlichkeit“ aller Kinder notwendig ist (Heinhold 2013: 63 f.).

3.2.3 Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland

Durch die Rücknahme der Vorbehaltserklärung hat sich die Bundesregierung selbst verpflichtet die Kinderrechte für alle Minderjährigen, also auch für Flüchtlingskinder, garantieren zu müssen (Kaupp 2011: 88 ff.). Dadurch wurde es notwendig, Gesetzesänderungen durchzuführen, die die diskriminierende Ausnahmebehandlung der Flüchtlingskinder beenden. Durch das bloße Aufheben der Vorbehaltserklärung wurde ein symbolisch wichtiger Schritt gemacht, der für die Kinder jedoch keine direkten Veränderungen bewirkte. Erst die Verrechtlichung auf nationalstaatlicher Ebene und die praktische Umsetzung können einen Wandel bewirken. Dabei muss besonderer Wert auf das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz gelegt werden (Kaufmann 2010: 43 ff.). Einige Änderungen wurden im Anschluss an die vorbehaltlose Ratifikation bereits durchgeführt. NRO´s und andere zivilgesellschaftliche Akteure mahnen jedoch an, dass noch keine ausreichenden Veränderungen der Lebenssituation und der Rechtslage der UMF durch die Politik umgesetzt wur- den (Espenhorst 2013: 2 f.). Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes merkte in seinem Staa- tenbericht von 2014 an, dass bisher nur unzureichende Verbesserungsmaßnahmen für die Situation der UMF in Deutschland umgesetzt wurden und führte viele Defizite auf (BT-Drucksache 2014: 3 f.).

4. Die Lebenswirklichkeit der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge

In diesem Kapitel wird die Lebenswirklichkeit der UMF in Deutschland thematisiert. Dabei muss beachtet werden, dass die Situation deutschlandweit uneinheitlich ist und keine allgemeingültigen Aussagen darüber getroffen werden können, wie mit UMF umgegangen wird. Es handelt sich hierbei viel mehr um die Darstellung häufig beobachtbarer Praxen, die für manche Regionen und Angelegenheiten möglicherweise den Regelfall darstellen, da sie aus vielen Quellen ähnlich zu entnehmen sind und von unterschiedlichen Organisationen und Institutionen analog geäußert werden. Doch bereits auf Grund der vorhandenen Handlungsmacht der Kommunen und der Bundesländer unterscheidet sich die Situation zum Teil gravierend.

4.1 Ankunft der UMF in Deutschland

Bei jeder unbegleitet nach Deutschland einreisenden minderjährigen Person, die Angehörige eines Drittstaates ist, sind die regional zuständigen Jugendämter verpflichtet sie in Obhut zu nehmen. Au- ßerdem muss ihr, wenn es nicht möglich ist, dass ihre Eltern die Entscheidungen für ihr Kind tref- fen, umgehend ein Vormund bestellt werden. Von dieser Pflicht wird eine Ausnahme gemacht, wenn die Person per Flugzeug einreist. Am Flughafen kann sie von der Bundespolizei bis zu sieben Mo- naten festgehalten werden ohne ein Jugendamt zu informieren. In dem so genannten Flughafenver- fahren wird vor der offiziellen Einreise nach Deutschland festgestellt, ob die Person möglicherweise direkt zurückgewiesen werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, muss sie anschließend dem Ju- gendamt überstellt werden (Caritas 2014: 11 ff.). Im Rahmen der Inobhutnahme werden die Min- derjährigen dem so genannten Clearingverfahren zugeführt. Unter Clearing ist hier idealerweise die Klarstellung der Lebensumstände der Personen zu verstehen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland. Ist deren Lebenssituation und Behandlung mit der in der UN-Kinderrechtskonvention geforderten Berücksichtigung des Kindeswohls zu vereinbaren?
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Erziehungswissenschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
17
Katalognummer
V336529
ISBN (eBook)
9783668263994
ISBN (Buch)
9783668264007
Dateigröße
595 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Flüchtlinge, Kinderrechte, Kindeswohl, Unegleitete Minderjährige, Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, Sozialarbeit, Menschenrechtskonvention, Menschenrechte, Geflüchtete, Flucht, UMF
Arbeit zitieren
Luca Schirmer (Autor:in), 2015, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland. Ist deren Lebenssituation und Behandlung mit der in der UN-Kinderrechtskonvention geforderten Berücksichtigung des Kindeswohls zu vereinbaren?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336529

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland. Ist deren Lebenssituation und Behandlung mit der in der UN-Kinderrechtskonvention geforderten Berücksichtigung des Kindeswohls zu vereinbaren?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden