Wenn man über das Herzogtum Sachsen aus dem 9. und 10. Jahrhundert spricht, ist es zunächst wichtig, dieses geografisch richtig einzuordnen.
Bei der Einarbeitung in diese Materie darf man nicht an das heutige Bundesland Sachsen im Osten Deutschlands denken, sondern sich vielmehr auf den Westen konzentrieren in dem Gebiet, wo heute in etwa Niedersachsen und Nordrheinwestfalen liegen.
Neben dieser geografischen „Falle“ zeichnet sich das Herzogtum Sachsens besonders als Heimatprovinz großer Könige wie Heinrich I. und Otto I. aus, welcher in Anlehnung an Karl den Großen ebenfalls mit dem Beinamen „der Große“ bedacht wurde.
Otto I. musste seine eigene Stärke als Nachfolger Heinrichs gegenüber dem eingesessenen Adel erst noch unter Beweis stellen. Hierbei folgte er dem Motto, dass man bei dem Versuch, in große Fußstapfen zu treten, meistens stolpert und er daher seinen eigenen Weg ging, indem er Hermann Billung anderen Adeligen vorzog und ihn unter anderem zum princeps militiae ernannte. Doch er ernannte Hermann nicht nur zum princeps militiae, sondern vertraute ihm auch während diverser Italienzüge die procuratio über Sachsen an.
Hierbei kommt eine in der Forschung höchst brisante und viel diskutierte Frage auf, welche es gilt im Zuge meiner Arbeit, so weit und gut es geht, zu beantworten: die Frage, ob Hermann Billung als ein Stellvertreter des Königs (im Stile eines Reichsvikars) agierte oder ob er direkt als Herzog Sachsens eingesetzt wurde und somit als „Begründer“ des jüngeren Stammesherzogtums in Sachsen herangezogen werden kann? Hiefür habe ich mich in meiner Arbeit zuerst der allgemeinen Entwicklung bzw. der Ethnogense der Sachsen im 10 Jahrhundert zugewandt, um dann den Fall des Hermann Billung anhand chronologischer Überlieferungen für die einzelnen Zeitpunkte zu bewerten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Entstehung des jüngeren sächsischen Stammesherzogtums
2.1 Die Entwicklungen in Sachsen vor 919
2.2 Die Entwicklungen in Sachsen nach 919
3. Der Fall Hermann Billung im Besonderen
3.1 Quellenüberblick und Kritik
3.2 Die Titulatur Hermann Billungs in den Urkunden Ottos I.
3.3 Titulatur durch Widukind von Corvey
3.4 Die Situation von 953 anhand der Überlieferungen Widukinds
3.5 Hermanns Rolle während Ottos I. zweiten Italienzug 961 – 965
3.6 Hermanns Rolle während Ottos I. drittem Italienzug 966-972
4. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Einordnung von Hermann Billung im 10. Jahrhundert und stellt die Forschungsfrage, ob er als einfacher Stellvertreter des Königs (Reichsvikar) oder als rechtmäßiger Herzog von Sachsen agierte und somit als Begründer des jüngeren Stammesherzogtums anzusehen ist.
- Ethnogenese der Sachsen im 10. Jahrhundert
- Analyse zeitgenössischer Quellen (Widukind von Corvey, Thietmar von Merseburg)
- Interpretation der Titulatur Hermann Billungs in Urkunden und Chroniken
- Untersuchung der politischen Machtverhältnisse unter Otto I.
- Einfluss der Italienzüge Ottos I. auf die sächsische Herrschaftsstruktur
Auszug aus dem Buch
3.1 Quellenüberblick und Kritik
Um mich nun dieser Fragestellung anzunehmen, habe ich zuerst zeitgenössische Quellen von Widukind und Thietmar zu Rate gezogen, um selber ein genaues Bild der Sachlage aus der damaligen Sicht zu erhalten, bevor ich mich daraufhin mit der zu diesem Thema erschienenen Literatur auseinander zu setzen. Schließlich kommt man selber oft in Situationen, in denen man merkt, was für unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten entstehen können, wenn lediglich ein einziges Wort auf mehrere verschiedene Arten und Weisen übersetzt werden kann.
Die res gestae Saxonicae des Widukinds „umfassen einen Zeitraum von mehr als 500 Jahren“ wobei sie uns besonders einen Einblick in die Geschichte der sächsischen Könige, Heinrich und Otto I. liefern über welche Widukind am ausführlichsten berichtet. Des Weiteren führt Rudolf Köpke aus, dass wir heute ohne die Berichte des Widukind bezüglich der Sachsengeschichte sehr schlecht bis hin zu gar nicht informiert wären. Zwar berichtet auch Thietmar von Merseburg ebenfalls über Hermann Billung, der während Ottos I. Italienaufenthalten für diesen Aufgaben übernahm, in welcher Form sei an dieser Stelle hinten angestellt, wobei er deutlich mehr Bezug auf die Verbindung zum kirchlichen nimmt.
Dennoch ist die Chronik Thietmars ein wichtiges Element, um zu begreifen in welcher Form Hermann Billung seine Aufgabe als Herzog, oder Stellvertreter des Königs verübte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die geografische Einordnung des sächsischen Herzogtums ein und benennt die zentrale Forschungsfrage zur Rolle Hermann Billungs als potenzieller Begründer des jüngeren Stammesherzogtums.
2. Die Entstehung des jüngeren sächsischen Stammesherzogtums: Das Kapitel beleuchtet die ethnogenetischen Prozesse der Sachsen vor und nach 919 und zeigt auf, wie der Aufstieg der Liudolfinger das politische Selbstbewusstsein im sächsischen Stammland prägte.
3. Der Fall Hermann Billung im Besonderen: Dieser Hauptteil analysiert intensiv die Quellenlage, inklusive der Titulatur Billungs und seiner Rolle während der Abwesenheit Ottos I., um seine tatsächliche Herrschaftsposition zu bewerten.
4. Schluss: Das Fazit fasst zusammen, dass Hermann Billung mit hoher Wahrscheinlichkeit ab 953 als Herzog agierte, wenngleich eine eindeutige Abgrenzung zu einer bloßen Stellvertretung aufgrund der Quellenlage diskursiv bleibt.
Schlüsselwörter
Hermann Billung, Herzogtum Sachsen, Otto I., Widukind von Corvey, Ethnogenese, Reichsvikar, Liudolfinger, Stammesherzogtum, Procuratio, Titulatur, Mittelalter, Geschichtsschreibung, Italienzug, Sachsen, Machtgefüge
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die politische Aufwertung Hermann Billungs im 10. Jahrhundert unter König Otto I. und die damit verbundene Frage nach der Etablierung eines sächsischen Stammesherzogtums.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Ethnogenese der Sachsen, die historische Interpretation von Titeln wie "dux" oder "comes" in mittelalterlichen Quellen sowie die Herrschaftspraxis in Sachsen während der Abwesenheit des Königs.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, ob Hermann Billung lediglich eine temporäre Vertretungsaufgabe für Otto I. ausübte oder ob er als erster echter Herzog das jüngere Stammesherzogtum in Sachsen begründete.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine quellenkritische Analyse der zeitgenössischen Chroniken (insbesondere Widukind von Corvey und Thietmar von Merseburg) sowie der einschlägigen fachwissenschaftlichen Literatur angewandt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Quellenkritik, die Untersuchung der Titulatur Billungs in Urkunden, die Analyse seiner Rolle bei den Italienzügen Ottos I. sowie die Bewertung konkreter historischer Ereignisse, wie etwa die Investitur eines Bischofs durch Billung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Hermann Billung, das Stammesherzogtum Sachsen, die Ottonen sowie die wissenschaftliche Debatte um die Auslegung der historischen Begrifflichkeiten "procuratio" und "dux".
Wie unterscheidet sich die Rolle Hermann Billungs von anderen Herzögen der Zeit?
Die Arbeit stellt fest, dass Billungs Stellung nicht exakt mit derjenigen bayerischer oder schwäbischer Herzöge gleichgesetzt werden kann, da Otto I. in seinem sächsischen Stammland eine besondere, ihm untergeordnete Machtstruktur etablieren wollte.
Warum ist die Übersetzung des Wortes "procuratio" so entscheidend?
Die Auslegung dieses Begriffs entscheidet darüber, ob man von einer bloßen, zeitlich befristeten Verwaltertätigkeit (Reichsvikariat) oder einer dauerhaften herzoglichen Amtsgewalt ausgehen muss.
- Arbeit zitieren
- Fabian Zschiesche (Autor:in), 2008, Die Entstehung des jüngeren Stammesherzogtums in Sachsen. Der Fall Hermann Billungs, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/336857