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Störfallanlagen und Bauplanungsrecht. Seveso-II Richtlinie und die Urteile um die EuGH-Entscheidung „Mücksch“

Title: Störfallanlagen und Bauplanungsrecht. Seveso-II Richtlinie und die Urteile um die EuGH-Entscheidung „Mücksch“

Research Paper (undergraduate) , 2013 , 41 Pages , Grade: 13 NP

Autor:in: Benni Latz (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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Summary Excerpt Details

Das Anliegen dieser Studienarbeit ist es, anhand der Urteile um die EuGH-Entscheidung „Mücksch“ darzustellen, wie den europäischen Vorgaben der Seveso-II Richtlinie im Bauplanungsrecht begegnet wird und werden kann. Dabei sollen nicht nur die konkreten Entscheidungen und ihre rechtlichen Hintergründe den thematischen Schwerpunkt darstellen, sondern auch sich daran anschließende offene Fragen des Problemkreises.

Als im Juli 1976 aus einer Chemiefabrik in der norditalienischen Gemeinde Seveso eine unbekannte Menge Dioxin austritt und mehrere hundert Hektar Land vergiftet, wird schnell klar: Es ist nicht allein eine Verkettung von tragischen Zufällen, die zu Umweltkatastrophen führt, sondern vor allem eine unzureichende Organisation im Vorfeld. Schlecht ausgebildetes Personal, fehleranfällige Produktionsabläufe und fehlendes Krisenmanagement wirken oftmals nicht nur als verschärfende Faktoren eines Unglücks, sondern bilden in einem Großteil der Fälle deren Grundlage.

Um diesen Problemen von rechtlicher Seite zu begegnen, wurde die europäische Richtlinie 82/501/EWG – Seveso-I – erlassen, die schließlich durch die Richtlinie 96/82/EG – Seveso-II – verschärft wurde. Diese Richtlinien setzen Mindeststandards für die Betriebsorganisation und greifen an zwei Punkten an: Zum einen soll durch präventive Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden, dass derartige Störfälle überhaupt entstehen. Zum anderen sollen, falls es doch dazu kommt, die Auswirkungen möglichst gering gehalten werden. Ein Instrument ist mit Art. 12 I der Seveso-II Richtlinie die Wahrung eines angemessenen Sicherheitsabstands zu Betrieben, in denen potentiell gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen vorhanden sind (sogenannte Störfall-Betriebe).

Dieser Sicherheitsabstand kann jedoch zu bodenrechtlichen Spannungen führen: Wenn um Störfallbetriebe generell ein gewisser Abstand einzuhalten wäre, führt das zwangsläufig zu einer Raumverknappung – hätte das nur zur Folge, dass Störfallbetriebe nicht an andere Gebäude heranrücken dürfen oder wirkt das auch umgekehrt? Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie mit alten Industriestandorten umzugehen ist, die inmitten einer direkt angrenzenden Bebauung liegen. Wenn der Abstand einmal unterschritten ist, gilt er dann dennoch für Neuansiedlungen?

Excerpt


Gliederung

A. Einleitung und Fragestellung

B. Die Entscheidungen und ihre rechtlichen Hintergründe

I. Sachverhalt und Klägerbegehren

II. Überblick über den Verfahrensgang

III. Störfallrechtliches Abstandsgebot in den Vorinstanzen

1. Beurteilung nach § 34 I BauGB

2. Beurteilung nach § 50 S. 1 BImSchG

3. Unmittelbare Anwendung der Seveso-II Richtlinie

4. Richtlinienkonformität nach dieser Gesetzeslage

IV. Das Urteil „Mücksch“ und die nationale Umsetzung

1. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs

a) Bindung der Bauaufsichtsbehörden

b) Störfallrechtliches Abstandserfordernis

c) Zusammenfassung

2. Das Anschlussurteil des Bundesverwaltungsgerichts

a) Angemessener Abstand

aa) Ermittlung des Angemessenen Abstands

bb) Kontrolldichte

b) Ausnahmsweise Unterschreitung des Abstands

c) Anknüpfungspunkt

aa) Nähere Umgebung

bb) Grenzen des Rücksichtnahmegebots

(1) Ansicht des Gerichts – Rücksichtnahmegebot

(2) Eingeschränkter Prüfungsmaßstab innerhalb des Rücksichtnahmegebots

(3) Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

(4) Erforderlichkeit einer Bauleitplanung

(5) Entscheidung

d) Zusammenfassung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils

C. Offene Fragen des Problemkreises

I. Methodische Fragen

1. Ermittlung des Sicherheitsabstands und Informationsaustausch

2. Schutzwürdige Gebiete

3. Berücksichtigung im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle

II. Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben außerhalb des Innenbereichs

1. Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben im Außenbereich

2. Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben im Planbereich

a) Bebauungsplan berücksichtigt Abstandsgebot

b) Bebauungsplan berücksichtigt Abstandsgebot nicht

D. Fazit

Zielsetzung und Themen

Die Studienarbeit untersucht anhand der EuGH-Entscheidung „Mücksch“, wie das deutsche Bauplanungsrecht auf die europäischen Vorgaben der Seveso-II-Richtlinie zur Wahrung angemessener Sicherheitsabstände zwischen Störfallbetrieben und schutzbedürftiger Nutzung reagiert. Ziel ist es, die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung zu beleuchten und die daraus resultierenden Anknüpfungspunkte in der nationalen Rechtsdogmatik zu analysieren.

  • Europarechtliche Vorgaben zur Störfallprävention gemäß Seveso-II-Richtlinie
  • Integration des Abstandsgebots in das deutsche Bauplanungsrecht
  • Rolle des Rücksichtnahmegebots und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
  • Methodische Herausforderungen bei der Ermittlung von Sicherheitsabständen
  • Problematik der Anwendbarkeit auf verschiedene bauplanungsrechtliche Konstellationen

Auszug aus dem Buch

IV. Das Urteil „Mücksch“ und die nationale Umsetzung

Mit dem Urteil vom 15. September 2011 bezieht der Europäische Gerichtshof Stellung zu den Vorlagefragen des Bundesverwaltungsgerichts.

a) Bindung der Bauaufsichtsbehörden

Bezüglich der ersten Frage äußert sich das Gericht sehr konkret: Art. 12 I der Seveso-II Richtlinie richte sich nicht nur an die Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung, sondern auch an die zugrundeliegenden Verfahren dieser Politiken. Um die praktische Wirksamkeit der Richtlinie zu gewährleisten, würden durch sie nicht nur die Planungsbehörden, sondern wenn notwendig auch die Bauaufsichtsbehörden, verpflichtet. Schließlich beziehe der Wortlaut des Art. 12 I der Seveso-II Richtlinie, indem er nicht nur von Politiken der Flächenausweisung, sondern auch anderen einschlägigen Politiken spricht, explizit auch die Behörden mit ein, die letztlich über die Flächenzuweisung entscheiden. Andernfalls werde das in Art. 1 der Seveso-II Richtlinie normierte Ziel, die Auswirkungen schwerer Unfälle für Mensch und Umwelt zu begrenzen, beeinträchtigt. Das nationale Recht müsse im Zweifelsfall dahingehend ausgelegt werden, dass jederzeit ein angemessener Abstand im Sinne von Art. 12 I der Seveso-II Richtlinie gewahrt sei.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung und Fragestellung: Diese Einführung thematisiert die historischen Hintergründe von Störfällen und die Notwendigkeit europäischer Vorgaben zur Abstandsregelung.

B. Die Entscheidungen und ihre rechtlichen Hintergründe: Hier werden der konkrete Sachverhalt des Falles „Mücksch“ und die bisherige Handhabung in den Vorinstanzen detailliert analysiert.

C. Offene Fragen des Problemkreises: Dieser Abschnitt erörtert methodische Unsicherheiten und die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben in verschiedenen Gebieten des Baurechts.

D. Fazit: Das Fazit fasst die Auswirkungen der Rechtsprechung zusammen und kritisiert die resultierende Spannung zwischen dogmatischer Strenge und pragmatischer Konfliktlösung.

Schlüsselwörter

Störfallanlagen, Bauplanungsrecht, Seveso-II-Richtlinie, Rücksichtnahmegebot, Sicherheitsabstand, Bauaufsichtsbehörden, Europäischer Gerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Baugesetzbuch, Gemengelage, Flächennutzung, Umweltschutz, Raumplanung, Störfallbetrieb, Abwägungsprozess

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik, wie Störfallbetriebe und das Bauplanungsrecht in Einklang gebracht werden können, insbesondere unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die Anwendung der Seveso-II-Richtlinie, das Rücksichtnahmegebot nach § 34 BauGB und die Anforderungen an Sicherheitsabstände in der baulichen Praxis.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, wie das deutsche Bauplanungsrecht die europäischen Vorgaben zur Wahrung angemessener Abstände zu Störfallbetrieben in die Praxis integriert.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Untersuchung erfolgt durch eine detaillierte rechtsdogmatische Analyse von EuGH- und BVerwG-Urteilen sowie eine Auswertung der relevanten Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Rolle der Bauaufsichtsbehörden, die gerichtliche Überprüfbarkeit der Abstandsermittlung und die Schwierigkeiten bei der Integration von sozioökonomischen Faktoren.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Seveso-II-Richtlinie, Störfallanlagen, Rücksichtnahmegebot und Sicherheitsabstand.

Warum ist das Urteil „Mücksch“ für das deutsche Recht so bedeutend?

Es klärt die unionsrechtliche Verpflichtung, dass auch bei gebundenen bauaufsichtlichen Entscheidungen ein angemessener Sicherheitsabstand zu Störfallbetrieben berücksichtigt werden muss.

Was bedeutet „sozioökonomische Faktoren“ in diesem Kontext?

Diese Faktoren dienen als Abwägungsgrundlage, um im Einzelfall zu prüfen, ob ein festgelegter Sicherheitsabstand bei besonderen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnissen ausnahmsweise unterschritten werden darf.

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Details

Title
Störfallanlagen und Bauplanungsrecht. Seveso-II Richtlinie und die Urteile um die EuGH-Entscheidung „Mücksch“
College
University of Regensburg
Grade
13 NP
Author
Benni Latz (Author)
Publication Year
2013
Pages
41
Catalog Number
V337255
ISBN (eBook)
9783656987512
ISBN (Book)
9783656987529
Language
German
Tags
störfallanlagen bauplanungsrecht seveso-ii richtlinie urteile eugh-entscheidung mücksch
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Benni Latz (Author), 2013, Störfallanlagen und Bauplanungsrecht. Seveso-II Richtlinie und die Urteile um die EuGH-Entscheidung „Mücksch“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337255
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