Standardisierte Vermögensverwaltung


Diplomarbeit, 2001

79 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Jung und Reich – Die Erbengeneration sucht Anlagen
1.1 Problemstellung
1.2 Aufbau und Ziel der Arbeit

2. Das Produkt Vermögensverwaltung
2.1 Begriffsabgrenzung
2.2 Abgrenzung der Vermögensverwaltung in der Praxis
2.3 Rechtliche Grundlagen und Vertragsformen in der Vermögensverwaltung
2.4 Ablauf der Vermögensverwaltung
2.4.1 Vorbereitung
2.4.2 Durchführungsphase
2.4.3 Kontrollphase
2.5 Marktsituation im Vermögensverwaltungsgeschäft
2.5.1 Anbieter auf dem Vermögensverwaltungsmarkt
2.5.1.1 Vermögensverwaltung durch Banken
2.5.1.2 Freie Vermögensverwalter
2.5.2 Nachfrager
2.6 Preis- und Konditionenpolitik in der Vermögensverwaltung

3. Portfoliotheorie
3.1 Portfolio-Selection-Modell
3.2 Das Portfolio-Management
3.3 C A P M - Das Capital Asset Pricing Modell

4. Asset Allocation
4.1 Dreigliedrige Form der Asset Allocation
4.2 Aktives und passives Portfolio-Management
4.3 Diversifizierung
4.4 Auswahl des Management-Stils
4.5 Performancemessung

5. Formen der Vermögensverwaltung
5.1 Individuelle Vermögensverwaltung
5.2 Ansätze zur standardisierten Vermögensverwaltung
5.2.1 Musterportfolios
5.2.2 Die fondsgebundene Vermögensverwaltung

6. Standardisierte Vermögensverwaltung in der Praxis
6.1 Deutsche Bank
6.2 ABN AMRO Bank
6.3 Bankhaus Lampe
6.4 Kreissparkasse Ravensburg
6,5 DekaBank

7. Vergleich individuelle vs. standardisierte Vermögensverwaltung

8. Zusammenfassung und Ausblick

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Vermögensverwaltung und verwandte Tätigkeiten

Abbildung 2: Das Magische Dreieck der Vermögensanlage

Abbildung 3: Der Anlageentscheidungsprozess

Abbildung 4: Enge Kooperation zwischen freien Vermögensverwaltern und Banken

Abbildung 5: Preis- und Konditionenbestandteile in der Vermögensverwaltung

Abbildung 6: Effizienzkurve

Abbildung 7: Grundmodell des Portfolio-Management-Prozesses

Abbildung 8: CAPM, Ermittlung der Kapitalmarktlinie

Abbildung 9: Asset Allocation-Prozess und Titelselektion

Abbildung 10: Beziehung der drei Abstufungen der Informationseffizienz untereinander

Abbildung 11: Einordnung der Performance-Analyse in den Asset-Management-Prozess

Abbildung 12: Anlagearten unterschiedlicher Risikokategorien

Abbildung 13: Zwei exemplarische Musterportfolios

Abbildung 14: Drei verschiedene Anlagestrategien der Deutschen Bank

Abbildung 15: Vier verschiedene Anlageprofile der ABN AMRO Bank

Abbildung 16: Depotstrukturen der Kreissparkasse Ravensburg

Abbildung 17: Die Depot-Typen des S-DynamikDepot

Abbildung 18: Das Schweizer PrivatPortfolio im Überblick

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Jung und Reich

2 Die Erbengeneration sucht Anlagen, Vermögensverwaltung weiterhin mit Wachstumspotential

1.1 Problemstellung

Durch die wachsende Erbengeneration und nicht nur deshalb, wird in den kommenden Jahren das Vermögen der privaten Haushalte überproportional ansteigen. Nach Meinung von Experten werden bis zum Jahr 2002 von einer Generation zur nächsten zwei Billionen Mark vererbt.[1] Aufgrund der Problemstellung seitens der Anleger, ihre individuelle Vermögensanlage so auszurichten, dass Einflüsse der Wirtschafts-, Währungs- und Steuerpolitik auf das Anlageverhalten berücksichtigt werden, gewinnt die Dienstleistung Vermögensverwaltung zunehmend an Bedeutung.

Eine Mehrzahl von Kapitalanlegern wendet sich bei der Geldanlage in erster Linie an Banken.[2] Daneben gewinnen ausländische Brokerhäuser, vor allem aber unabhängige Vermögensverwalter, an Bedeutung. Kreditinstitute, welche die Dienstleistung Vermögensverwaltung anbieten, besorgen diese unter eigenem Namen oder über ausgegliederte Tochtergesellschaften, deren Geschäftszweck die Betreuung fremder Vermögenswerte darstellt. Da das Kundensegment der vermögenden Kunden bei vielen Banken eine große Ertragskomponente darstellt, ist es schon erstaunlich, wie „stiefmütterlich“ gerade dieser Dienstleistungssektor betreut, angeboten und ausgebaut wird. Häufig ist zu hören, dass gerade dieses Klientel mit der Betreuungs- und Beratungsqualität unzufrieden ist. Gerade in einer Zeit, in der die Tendenz weg vom Hausbankprinzip und hin zum Ralationshipbanking gerichtet ist, entsteht bei vielen Kreditinstituten die Chance, Neukunden in diesem Dienstleistungssektor zu generieren und mit einem überzeugenden Vermögensverwaltungskonzept langfristig an sich zu binden.

Ferner muss beachtet werden, dass der Kunde von heute nicht mehr dem Kunden von vor zehn Jahren entspricht bzw. gleicht. Er ist zunehmend aktiver, informierter und nicht zuletzt auch eventuell kompetenter geworden. Diese Aussage soll keineswegs den Kunden von damals degradieren. Fakt ist, dass diese Entwicklung in den letzten Jahren zu beobachten ist. Hinzu kommt, dass durch die Vielfalt der Anlagealternativen die

Preissensibilität und das Servicebewusstsein des Kunden, was mit einer steigenden Nachfrage nach optimaler Beratungsqualität einhergeht, ständig zunimmt.

Der Wettbewerb in der Vermögensverwaltung intensiviert sich. Vor allem die deutschen Vermögensverwalter sehen sich einem starken Wettbewerb aus dem Nachbarland Luxemburg sowie den Alpenrepubliken Schweiz und Österreich gegenüber.

Im Vordergrund der Vermögensverwaltung steht die Anlage von Kundengeldern in Wertpapieren (Aktien und Renten). Angesichts der Internationalisierung und Globalisierung der Finanzmärkte muss die Vermögensverwaltung auf Hilfsdienste zurückgreifen, welche die einzelnen Regionen, Märkte, Branchen und Unternehmen analysieren und bewerten. Gerade deshalb verfügen die meisten Banken (überwiegend Großbanken) über eine eigene Researchgruppe, die mit modernsten Kommunikations-mitteln ausgerüstet ist und somit die Entwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten aufmerksam bzw. realtime verfolgen kann.

Da viele Kreditinstitute die Dienstleistung Vermögensverwaltung stärker forcieren bzw. gezielt in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten stellen, versuchen gerade diese Kreditinstitute einen Teil der Vermögensverwaltung zu standardisieren. Deshalb wird die Vermögensverwaltung, abhängig von der Höhe des eingesetzten Kapitals, grundsätzlich in zwei Varianten angeboten. Auf der einen Seite steht die standardisierte und auf der anderen Seite die individuelle Vermögensverwaltung. Bei der standardisierten Vermögens-verwaltung stehen meistens Anlagegelder bis DM 200.000 im Vordergrund, die häufig auf Fondsbasis von der Vermögensverwaltung mitgemanagt werden; bei der klassischen, individuellen Vermögensverwaltung werden meist Gelder ab DM 500.000 verwaltet.[3] Bei dem vielfältigen Angebot der Banken wird zwischen verschiedenen Standardisierungs-graden unterschieden. Das Angebot reicht vom individuellen Portfolio-Management über die standardisierte Verwaltung individueller Vermögen mit Muster-Portfolio bis hin zu Investmentfonds. Grundsätzliches Argument für eine Standardisierung der Vermögens-verwaltung ist der Kostenverlauf.

1.2 Aufbau und Ziel der Arbeit

In der vorliegenden Diplomarbeit werden die individuelle und standardisierte Vermögensverwaltung einander gegenübergestellt und die Vor- bzw. Nachteile aufgezeigt. Durch Beispiele von verschiedenen Banken gehe ich auf die Handhabung der Vermögensverwaltung in der Praxis ein.

Im zweiten Kapitel wird zunächst die Vermögensverwaltung als Dienstleistung vorgestellt. Es werden die unterschiedlichen Begriffsauffassungen verschiedener Autoren dargestellt. Des weiteren wird auf den Vermögensverwaltungsmarkt und die rechtlichen Grundlagen eingegangen.

Im Mittelpunkt des dritten Abschnitts steht die sogenannte Portfoliotheorie, welche die theoretische Grundlage des Vermögensverwaltungsgeschäfts bildet.

Das vierte Kapitel behandelt die Asset Allocation – die Umsetzung der Portfoliotheorie in der Praxis. Es wird sowohl auf die dreistufige Konzeption der Asset Allocation als auch auf das aktive und passive Portfolio-Management eingegangen. Außerdem wird die Auswahl des Managementstils betrachtet und die Möglichkeit der Performancemessung in der Vermögensverwaltung erläutert.

Im fünften Kapitel werden die verschiedenen Formen der Vermögensverwaltung vorgestellt, die sich in individuelle und standardisierte Vermögensverwaltung abgrenzen lassen.

Wie sich die standardisierte Vermögensverwaltung in der Praxis darstellt, wird im sechsten Kapitel aufgezeigt. Verschiedene Vermögensverwaltungen unterschiedlicher Kredit-institute werden untersucht. Hierbei ist insbesondere die Form der Vermögensverwaltung, die Höhe des Depotvolumens, verschiedene Musterportfolios sowie die Preisgestaltung von Interesse.

Im siebten und vorletzten Kapitel findet ein Vergleich zwischen der individuellen und standardisierten Vermögensverwaltung unter Einbeziehung von Banken statt.

Zum Schluss folgt diesem Teil eine relativ allgemein gehaltene Zusammenfassung über das Börsen- und Anlageverhalten mit einem Ausblick in die Zukunft.

2. Das Produkt Vermögensverwaltung

2.1 Begriffsabgrenzung

Sowohl in der Praxis als auch in der Literatur wird der Begriff Vermögensverwaltung nicht eindeutig festgelegt bzw. beschrieben. Grundsätzlich wird mit Vermögensverwaltung die Abteilung in der Bank sowie deren Tätigkeit bezeichnet. „Unter Vermögensverwaltung wird die Betreuung von Kapitalanlagen durch einen Verwalter verstanden, der im Interesse des Vermögensgebers über die ihm anvertrauten Kapitalanlagen nach eigenem Ermessen verfügen darf und soll.“[4] Nach Schwaiger ist die Vermögensverwaltung „eine Finanz-dienstleistung, die dadurch charakterisiert ist, dass die Mitarbeiter der Vermögen verwaltender Gesellschaft in fremdem Namen und für fremde Rechnung Entscheidungen über Geldanlagen ihrer Kunden treffen.“[5]

Dorner verbindet mit diesem Begriff „die Betreuung von Vermögen in Form von Sachwerten und Fordrungen durch einen zur Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragten Verwalter.“[6] Laut Schaperjahn und Weber „ist Vermögensverwaltung dadurch charakterisiert, dass der Anleger eine Bank oder eine private Vermögensverwaltungs-gesellschaft beauftragt, seine Vermögenswerte oder einen Teil davon im Rahmen zuvor gemeinsam festgelegter Richtlinien nach freiem Ermessen und ohne Einzelabstimmung der Disposition zu verwalten.

Vermögensverwaltung im weiteren Sinne bezieht sich auf alle denkbaren Formen der Geldanlage, wie Immobilien, Beteiligungen, Darlehen, Kunstwerke, Kasse oder Wertpapiere. In der vorliegenden Arbeit wird die Vermögensverwaltung im engeren Sinne betrachtet. Das heißt, die Verwaltung von in Wertpapieren, derivativen Instrumenten und liquiden Mitteln angelegtem Vermögen. Vermögensverwaltung wird wie folgt abgegrenzt:

„Vermögensverwaltung ist die Betreuung von Kapitalanlagen durch einen dazu beauftragten Verwalter, der seine Kunden bei der Festlegung einer Anlagepolitik berät und

im Rahmen der Vermögensallokation berechtigt ist, über die ihm anvertrauten Kapitalanlagen nach eigenem Ermessen zu verfügen.“[7]

2.2 Abgrenzung der Vermögensverwaltung in der Praxis

Da die Vermögensverwaltung zu anderen Finanzdienstleistungen und Verwaltungs-tätigkeiten Berührungspunkte und Überschneidungen aufweist, ist eine Abgrenzung erforderlich, die auf Unterschiede der verschiedenen Tätigkeitsgebiete eingeht. Häufig beginnt das von der Bank gesetzte Ziel der Vermögensverwaltung mit der Vermögensanlageberatung. Aufgrund der positiven Erfahrungen des Kunden hinsichtlich Performance, Service und Beratung wird die Vermögensanlageberatung im Laufe der Zeit häufig in eine Vermögensverwaltung überführt.[8]

Abbildung 1: Die Vermögensverwaltung und verwandte Tätigkeiten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wicke (1997), S. 20

Unter Anlagevermittlung versteht man die gewerbliche Vermittlung von Kapitalanlagen. Der Vermittler informiert den Anleger und übernimmt die Transaktionsaufgaben. Die Anlageberatung ist durch eine Beratung im Einzelfall (kasuistische Beratung) gekennzeichnet. Aufgrund fehlender bzw. nicht ausreichender wirtschaftlicher Kenntnisse sowie fehlender multimedialer Geräte (Reuters, Internetzugang), die dem Anleger eine Markt- und/oder Anlageeinschätzung seines Investments ermöglichen, kommt eine

Berater-Kunde-Beziehung zustande. Der Anlageberater versucht dann im Rahmen seiner Möglichkeiten den Kunden zu unterstützen. Anlageberatung und Vermögensverwaltung dienen zwar dem gleichen Anlegerbedürfnis, unterscheiden sich aber in der sogenannten rechtlichen Befugnis: Während der Vermögensverwalter ermächtigt ist, ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermögensinhaber Dispositionen über dessen Vermögen zu treffen, fehlt es bei der Anlageberatung an einer entsprechenden Dispositionsbefugnis.[9] Der Kunde muss seine Anlageentscheidung selbst treffen. Das Kreditinstitut erzielt seinen Ertrag aus den Transaktionskosten, die dem Kunden entstehen. Dadurch ist der Anlageberater häufig einem Interessenskonflikt ausgesetzt, der sich wie folgt beschreiben lässt: Um den Wertpapierertrag zu steigern, müssen die Transaktionserträge auch steigen, was ein häufiges Umschichten der Kundendepots zur Folge hat. Häufiges Umschichten bedeutet nicht zwangsläufig höhere Renditen. Im Gegenteil, Umschichten geht häufig mit Renditeverlust aufgrund steigender Transaktionskosten einher.

Bei der Vermögensberatung findet eine laufende Überwachung des Kundenvermögens statt. Der Kunde erhält Informationen über den Kapitalmarkt und das Börsenumfeld. Bei Umschichtungsbedarf des Depots wird der Kunde aktiv beraten.[10] Außerdem wird der Kunde natürlich über die Vermögensentwicklung entsprechend informiert.

Der entscheidende Unterschied zwischen Vermögensberatung und Vermögensverwaltung lässt sich folgendermaßen darstellen: In der Vermögensberatung trifft der Kunde seine Anlageentscheidungen selbst; in der Vermögensverwaltung werden alle Dispositionsrechte und –pflichten dem Verwalter übertragen.[11]

2.3 Rechtliche Ausgestaltungen in der Vermögensverwaltung

In § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, der eine abschließende Aufzählung der Bankgeschäfte enthält, ist die Vermögensverwaltung nicht ausdrücklich erwähnt. Somit zählt die Vermögens-verwaltung im rechtstechnischen Sinn nicht als Bankgeschäft.[12]

Falls die Vermögensverwaltung in den Geschäftsbetrieb eines Kreditinstituts eingegliedert ist, kann das BAKred Auskünfte einholen; weitere Eingriffsmöglichkeiten stehen dem BAKred nur in Ausnahmefällen zu.[13] Die Grundlage der Rechtsbeziehungen zwischen der Bank (Vermögensverwalter) und dem Kunden (Anleger) bildet der Vermögens-verwaltungsvertrag.

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Verwalter, das Vermögen des Anlegers in dessen Interesse zu verwalten und zu mehren. Die Tätigkeit des Verwalters ist daher auf die Durchführung eines objektiv fremden Geschäfts in fremdem Interesse gerichtet. Außerdem sind in diesem Vertrag die Kündigungsmodalitäten, Rechte und Pflichten des Vermögens-verwalters, sowie Vereinbarungen über die Managementfee etc. festgehalten.[14] Der Anleger muss vom Verwalter bei der Vereinbarung von Anlagerichtlinien über die zulässigen Anlagen und den damit verbundenen Risiken informiert werden.[15]

Der Verwalter hat nicht dafür einzustehen, dass das Vermögen durch seine Tätigkeit vermehrt wird, er schuldet lediglich die ordnungsgemäße Durchführung der Verwalter-handlungen. Daher beinhaltet das Rechtsverhältnis zwischen dem Verwalter und dem Anleger nach § 611 BGB einen Dienstvertrag, der nach § 675 BGB eine Geschäfts-besorgung zum Gegenstand hat. Da die Vermögensverwaltung zudem nicht nur eine einmalige Tätigkeit des Verwalters beinhaltet, sondern auf eine fortlaufende Betreuung der Vermögenswerte abzielt, ist der Vertrag als Dauerschuldverhältnis zu qualifizieren. Der Vermögensverwaltungsvertrag kann formlos geschlossen werden, dennoch empfiehlt es sich für beide Vertragsparteien, die Vereinbarungen schriftlich zu fixieren. Durch den Vermögensverwaltungsvertrag bekommt der Verwalter die notwendigen Vollmachten nach

§ 164 ff. BGB übertragen, die ihn zur Durchführung der Vermögensverwaltung berechtigen.

Beim Beratungsvertrag übernimmt der Vermögensverwalter die Aufgabe, den Kunden zu beraten, ihm Informationen über Wertveränderungen im Depot mitzuteilen und Vorschläge, entsprechend des aktuellen Börsenumfelds bzw. der gesamtwirtschaftlichen Situation, zur Depotumstrukturierung zu machen. Der Sinn und Zweck der aus einem Beratungsvertrag resultierenden Beratungspflichten besteht darin, das Informationsgefälle zwischen dem Fachmann und dem Anleger auszugleichen und diesem die Chancen und Risiken der Anlageentscheidung zu verdeutlichen. In der Praxis liegt ein ausdrücklicher Beratungsvertrag nur sehr selten vor. Hier handelt es sich um einen Geschäfts-besorgungsvertrag nach § 675 BGB, bei dem der Anleger selbst über seine Wertpapier-transaktionen entscheidet.

Beim Vollmachtsvertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Vollmacht. Dadurch erhält der Vermögensverwalter das Recht, über das ihm anvertraute Vermögen, innerhalb des zuvor festgelegten Rahmens zu verfügen.[16]

Der Kunde bleibt Eigentümer seines Vermögens und kann theoretisch auch selbst über sein Depot verfügen. Aus rechtlicher Sicht entsteht eine Doppelzuständigkeit, die aber vertraglich ausgeschlossen wird, so dass der Anleger nur mit dem Einverständnis des Verwalters über sein Depot verfügen kann. Der Vollmachtsvertrag ist in der Praxis am häufigsten zu finden.

2.4 Ablauf der Vermögensverwaltung

Als Dienstleistung des Vermögensmanagements umfasst die Vermögensverwaltung die Planung, Anlage und Kontrolle des Kundenvermögens unter Berücksichtigung des Magischen Dreiecks der Vermögensanlage.

Abbildung 2: Das Magische Dreieck der Vermögensanlage

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Dobler (1999), S. 188

Der Vermögensverwalter muss die individuellen Präferenzen und Prioritäten des Kunden ausloten und in eine Anlagestrategie umsetzen. Die Vermögensverwaltung stellt sich als vielschichtiger Prozess dar, der in die Phasen der Vorbereitung, der Durchführung und der Kontrolle unterteilt werden kann.[17]

2.4.1 Vorbereitung

Zuerst muss eine Bestandsaufnahme des Kundenvermögens und die Festlegung der persönlichen Ausgangssituation (Familienstand, steuerliche Rahmenbedingungen, gegenwärtige Einkommens- und Ausgabensituation) vorgenommen werden. Mit Hilfe der Vermögensstrukturanalyse wird mit dem Anleger gemeinsam die Zusammensetzung des Vermögens analysiert und somit Ziele für die Vermögensanlage formuliert.[18]

Folgende Faktoren müssen berücksichtigt werden:[19]

- Die persönliche Situation des Kunden: Lebensphase, Altersvorsorge,
Vermögensnachfolge.
- Die Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation des Kunden.
- Die Anlageziele des Kunden: Rendite-, Risiko- und Liquiditätsziele,

Anlagehorizont, Kapitalerhaltung, Spekulation.

Die Beschaffung dieser Informationen erfolgt üblicherweise in einem Orientierungs-gespräch zwischen dem Mitarbeiter der Bank und dem Vermögensverwaltungskunden, wobei es aufgrund der Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte geboten sein kann, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.[20]

Ausgehend von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden sowie seinen Anlagezielen erfolgt die Festlegung eines Anlagerahmens, der die Grundlage für die vorzunehmenden Verwaltungshandlungen darstellt.

2.4.2 Durchführungsphase

Nach der Festlegung des Anlagerahmens erfolgt in der Durchführungsphase die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinie. Die Aufgabe des Vermögensverwalters besteht in dieser Phase darin, die vorhandene Vermögensstruktur den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen.[21] Für eine optimale Depotzusammensetzung sind verschiedene theoretische Konzepte einer Wertpapierdepotplanung entwickelt worden, von denen insbesondere der Ansatz von Markowitz, der den Ausgangspunkt für eine Vielzahl von Portfolio-Selection-Modellen bildete, hervorzuheben ist.[22] Das Portfolio-Selection-Modell wird in dieser Arbeit noch genauer erläutert. Diese Modelle basieren auf dem Grundgedanken, mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Ansatzes solche Portfolio-Zusammensetzungen zu berechnen, die unter Berücksichtigung der

Sicherheitspräferenz des Anlegers ein Optimum im Hinblick auf die konkurrierenden Anlegerziele Ertragsoptimierung und Risikovernichtung darstellen.

2.4.3 Kontrollphase

Da es sich bei der Vermögensverwaltung um einen dynamischen Betreuungsprozess handelt, bei dem sowohl die Anlagerichtlinien als auch die persönlichen Verhältnisse einem ständigen Wandel unterliegen (wenn auch nicht im gleichen Umfang), müssen die in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen immer wieder kontrolliert und überprüft werden. Eine solche Überprüfung erfolgt regelmäßig im Rahmen der meist zwei- bis dreimal jährlich stattfindenden Kundengespräche mit dem Verwalter, in denen der Kunde auch über die Vermögensentwicklung ausführlich informiert wird.

Abgesehen von den Kenntnissen über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse, ist im Bereich der Vermögensverwaltung eine intensive Beziehung des Vermögensverwalters zum Kunden notwendig.[23]

Abbildung 3: Der Anlageentscheidungsprozess

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Perridon/Steiner (1997), S. 278

[...]


[1] Vgl. Brost (1999), S. 43

[2] Die Begriffe „Bank“ und „Kreditinstitut“ werden in dieser Diplomarbeit synonym verwendet.

[3] Vgl. Demuth (1993), S. 310

[4] Wicke (1996), S. 534

[5] Schwaiger (1995), S. 1892

[6] Dorner (1979), S. 9

[7] Wicke (1997), S. 18

[8] Vgl. Rometsch (1999), S. 95

[9] Vgl. Balzer (1999), S. 15

[10] Vgl. Roll (1983), S. 33

[11] Vlg. Wicke (1997), S. 19

[12] Vgl. § 1 KWG

[13] Vgl. Brunner (1987), S. 24

[14] Vgl. dazu Vertragsmuster in Anhang 1

[15] Vgl. Balzer (1998), S. 586

[16] Vgl. Brunner (1987), S. 26

[17] Vgl. Balzer (1999), S. 26

[18] Vgl. von Twickel (1995), S. 297

[19] Vgl. Aichinger (1995), S. 105

[20] Vgl. Brunner, S. 54

[21] Vgl. Jendralski/Oehlenschläger, S. 100

[22] Vgl. Markowitz (1952), S. 77

[23] Vgl. Pechlaner (1993), S. 38

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Standardisierte Vermögensverwaltung
Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten  (FB Betriebswirtschaft)
Veranstaltung
Bank-, Finanz- und Investitionswirtschaft
Note
1,8
Autor
Jahr
2001
Seiten
79
Katalognummer
V3375
ISBN (eBook)
9783638120685
ISBN (Buch)
9783638696623
Dateigröße
1048 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Standardisierte, Vermögensverwaltung, Bank-, Finanz-, Investitionswirtschaft
Arbeit zitieren
Michael Appelt (Autor:in), 2001, Standardisierte Vermögensverwaltung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3375

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