Um sich der Thematik des digitalen Nachlasses anzunähern, wird zunächst im Rahmen einer Bestandsaufnahme der konkrete Inhalt des digitalen Nachlasses zusammengefasst. Sodann ist das rechtliche Schicksal dieser Positionen im Erbfall zu untersuchen. Welche Bestandteile des digitalen Nachlasses erlöschen? Wie ist insbesondere mit den heruntergeladenen eBooks, Musikdateien und Filmen zu verfahren?
Das Internet ist aus dem Alltag in der Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Ein Großteil der Kommunikation findet inzwischen über E-Mail, Soziale Netzwerke wie Facebook und Smartphone-Messenger wie WhatsApp statt. Auch im Bereich des Einzelhandels haben sich Anbieter wie Amazon, eBay oder Zalando längst etabliert.
Dabei sind es auch nicht mehr allein junge Menschen, die von den vielfältigen internetbasierten Dienstleistungen Gebrauch machen. Vielmehr hat das World Wide Web inzwischen auch die sogenannten Silver Surfer für sich erobert. Fast jede zweite Person ab 65 Jahre nutzt heute das Internet. Das ist im Vergleich aller Altersklassen der deutlichste Anstieg gegenüber dem Vorjahr (+ 4 Prozentpunkte). In den Altersgruppen bis 44 Jahre ist inzwischen nahezu jede Person im Internet unterwegs. Bei den 45- bis 64-Jährigen sind es 90 Prozent. Neben dem Senden oder Empfangen von E-Mails (90 Prozent) suchen die Nutzer ab 65 Jahre hauptsächlich nach Informationen über Waren und Dienstleistungen (85 Prozent) .
Was mit den online begründeten Rechtsbeziehungen und den im Internet gespeicherten persönlichen Daten für den Fall des Ablebens geschehen soll, haben neun von zehn Internetnutzern jedoch nicht geregelt. Rund 80 Prozent wollen sich zwar um diese Angelegenheiten kümmern, fühlen sich aber nicht ausreichend informiert.
Dieser Zustand ist durchaus misslich: Auf den E-Mail-, Facebook- oder Xing-Konten gehen auch nach dem Tod weiterhin Nachrichten ein. Vertragspartner einer eBay-Transaktion machen Zahlungsansprüche geltend. Online-Abonnements wie etwa DropBox, Netflix oder Spotify buchen weiterhin fleißig die monatlichen Beiträge ab.
Die im Cyberspace hinterlassenen digitalen Fußspuren können vor diesem Hintergrund für die Abwicklung des Nachlasses von entscheidender Bedeutung sein. Während man früher die erbschaftsrelevanten Informationen vor allem in Aktenordnern, auf dem Schreibtisch und in Schließfächern fand, wird man daher in Zukunft vorrangig Onlinekonten und digitale Datenträger wie PC, Smartphones oder USB-Sticks des Erblassers zu erforschen haben.
Inhaltsverzeichnis
A. EINFÜHRUNG
B. DER DIGITALE NACHLASS
C. VERERBBARKEIT
I. ANWENDBARKEIT DES DEUTSCHEN RECHTS
II. ÜBERGANG VERMÖGENSWERTER POSITIONEN
III. URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE
IV. ZUGRIFF AUF HÖCHSTPERSÖNLICHE POSITIONEN
1. Auslegung des Vermögensbegriffs i.S.d. § 1922 BGB
a. Differenzierende Ansicht
b. Erbrechtliche Ansicht
2. Anspruch aus § 34 BDSG
3. Rechtliche Hindernisse
a. Personenbezogenheit des Nutzungsvertrags nach § 399 BGB
b. Praktiken der Internetdienstleister
c. Postmortales Persönlichkeitsrecht
d. Datenschutzrecht
e. Fernmeldegeheimnis
f. Verschwiegenheitspflicht
D. FAZIT
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Seminararbeit untersucht das rechtliche Schicksal des sogenannten digitalen Nachlasses im Erbfall, insbesondere unter Berücksichtigung der Frage, ob eine Universalsukzession auch für höchstpersönliche und datenschutzrechtlich geschützte digitale Daten gilt.
- Anwendbarkeit des deutschen Erbrechts auf digitale Nachlassbestandteile
- Vererbbarkeit von urheberrechtlich geschützten digitalen Werken
- Rechtliche Zulässigkeit des Zugriffs von Erben auf passwortgeschützte Online-Konten
- Wirksamkeitsprüfung von AGBs der Internetdienstleister bezüglich des Nachlasszugriffs
- Konflikt zwischen Erbrechtsgarantie und Persönlichkeitsrechten/Fernmeldegeheimnis
Auszug aus dem Buch
C. Vererbbarkeit
In den einschlägigen Sondergesetzen des Medien- und Telekommunikationsrechts hat der deutsche Gesetzgeber keine speziell auf den digitalen Nachlass zugeschnittenen Regelungen erlassen. Damit ist, soweit das deutsche Recht zur Anwendung kommt (Dazu unter C.I.), auf die allgemeinen Maßstäbe zurückzugreifen, die für die „analoge Welt“ geschaffen wurden. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf den oder die Erben über. Davon ausgehend werden zunächst die nicht persönlichkeitsrelevanten Aspekte des digitalen Nachlasses untersucht (Dazu unter C.II.). Anschließend wird das rechtliche Schicksal urheberrechtlich geschützter Nutzungsrechte eruiert (Dazu unter C.III.), um sodann auf das in der Rechtswissenschaft umstrittene rechtliche Schicksal der höchstpersönlichsten Bestandteile des digitalen Nachlasses einzugehen (Dazu unter C.IV.).
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINFÜHRUNG: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung des digitalen Nachlasses in einer digitalisierten Gesellschaft und die damit verbundene hohe Rechtsunsicherheit für Erben und Provider.
B. DER DIGITALE NACHLASS: Dieses Kapitel definiert den digitalen Nachlass als einen Sammelbegriff für informationstechnische Systeme, elektronische Daten und die daraus resultierenden Rechtsverhältnisse des Erblassers.
C. VERERBBARKEIT: Das Hauptkapitel analysiert die Anwendbarkeit deutschen Rechts, den Übergang vermögenswerter Positionen, urheberrechtliche Aspekte sowie die umstrittene Zugriffsmöglichkeit auf höchstpersönliche Daten unter Berücksichtigung von AGB-Praktiken und verfassungsrechtlichen Schranken.
D. FAZIT: Die Schlussbetrachtung plädiert für die Einordnung des digitalen Nachlasses in die Universalsukzession und gibt Empfehlungen für Erblasser zur rechtzeitigen Vorsorge.
Schlüsselwörter
Digitaler Nachlass, Erbrecht, Universalsukzession, § 1922 BGB, Online-Konten, Internetdienstleister, postmortales Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Fernmeldegeheimnis, Nutzungsrechte, AGB-Kontrolle, Erbschein, Vorsorgevollmacht, digitale Daten, Rechtsnachfolge.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der erbrechtlichen Einordnung und dem Umgang mit digitalen Daten und Online-Accounts nach dem Tod des Erblassers.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Vererbbarkeit digitaler Vermögenswerte, die Wirksamkeit von AGB-Klauseln der Provider sowie die Abgrenzung zu höchstpersönlichen Daten und Persönlichkeitsrechten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob der digitale Nachlass als Ganzes auf die Erben übergeht und welche rechtlichen Hindernisse einem Zugriff auf digitale Konten entgegenstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse aktueller Rechtsprechung, gesetzlicher Grundlagen (insbesondere BGB, BDSG, TKG) und der herrschenden Meinung in der Rechtsliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Anwendbarkeit des Rechts, den Übergang von Eigentum und Nutzungsrechten sowie die Konfrontation mit Datenschutzrecht, Fernmeldegeheimnis und AGB-Regelungen der Internetdienstleister.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Digitaler Nachlass, Universalsukzession, Erbrecht, Datenschutzrecht und postmortales Persönlichkeitsrecht.
Wie bewertet die Arbeit die AGBs von Anbietern wie Facebook oder Yahoo?
Die Arbeit bewertet Klauseln, die den Zugriff durch Erben pauschal ausschließen, als unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB und damit als unwirksam.
Welche Empfehlung gibt der Autor für die Vorsorge?
Es wird empfohlen, Passwörter sicher für Erben bereitzuhalten und testamentarische Anordnungen zu treffen, während von spezialisierten Passwörter-Dienstleistern aufgrund von Sicherheitsrisiken abgeraten wird.
- Citation du texte
- Christian Lebrecht (Auteur), 2016, Der digitale Nachlass. Welche Bestandteile erlöschen im Erbfall und wie ist mit eBooks, Musikdateien und Filmen zu verfahren?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337598