Spanische und deutsche Fachsprache des MERCOSUR. Eine fachterminologische Analyse


Tesis, 2016

67 Páginas

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. Einleitung
1.1 Gegenstand, Ziel und Aufbau der Arbeit
1.2 Eingrenzung des Fachgebietes
1.3 Methodische Vorgehensweise und Schwierigkeiten beim Anfertigen der Arbeit

2. Grundlagen der Terminologielehre
2.1 Terminologie
2.2 Terminologiearbeit
2.3 Terminologischer Eintrag
2.4 Terminus
2.5 Begriff
2.6 Benennung
2.7 Definition
2.7.1 Inhaltsdefinition
2.7.2 Umstandsdefinition
2.7.3 Bestandsdefinition

3. Fachsprache
3.1 Wirtschaftssprache
3.2 Rechtssprache

4. Fachlicher Teil
4.1 Entstehungsgeschichte des MERCOSUR
4.2 Organe des MERCOSUR und deren Aufgaben
4.3 Ziele des MERCOSUR
4.4 Tatsächliche Integrationsmaßnahmen 1991 bis 2011
4.5 Beziehung des MERCOUSUR zur Europäischen Union
4.6 Ausblick

5. Terminologischer Teil
5.1 Einführung
5.2 Erläuterungen zum Aufbau des Glossars
5.3 Glossar

6. Abkürzungsverzeichnis

7. Literatur- und Quellenverzeichnis
7.1 Themenspezifische Fachliteratur
7.2 Zeitschriftenartikel
7.3 Translationswissenschaftliche Fachliteratur
7.4 Wörterbücher, Nachschlagewerke
7.5 Internetquellen
7.6 Korpora

MERCOSUR – eine fachterminologische Analyse

dem Prüfungsamt des Fachbereichs für Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Germersheim

Vorwort

Das Erlernen einer Sprache oder deren Verwendung zu privaten Zwecken oder zur gewerblichen Nutzung, wie etwa zur Übersetzung oder zum Dolmetschen, bedarf zahlreicher Hilfsmittel, die als Stütze fungieren und auf die man zwecks Arbeitserleichterung sehr oft nicht verzichten kann.

In der heutigen Zeit, in der sich Sprachen immer schneller entwickeln und in zahlreichen Fachgebieten der Bedarf nach immer fachspezifischeren Ausdrücken besteht, spielt die Terminologie eine grundlegende Rolle für die Kommunikation zwischen Fachleuten und Sprachmittlern. Auch im Bereich der Wirtschaft und Rechtswissenschaft dient die Terminologie zur besseren Verständigung unter Experten oder Laien, die sich der Rechtssprache bedienen.

Die Praxis des Übersetzens und Dolmetschen erfordert daher ein besonders nützliches Hilfsmittel, auf das jederzeit zurückgegriffen werden kann. Die Arbeit eines Sprachmittlers kann durch die Erstellung von so genannten Wortlisten, die fachsprachlich als Glossare bezeichnet werden, wesentlich erleichtert werden sowie zu einer qualitativ hochwertigeren Arbeitsweise führend und schneller zu einem zufriedenstellenden Ergebnis beitragen.

Diese Glossare werden innerhalb eines Bereichs einer Fachsprache und auf Grundlage des Vorbereitungsmaterials, d.h. des zu bearbeitenden Textes bzw. Korpus, für die entsprechenden Arbeitssprachen erstellt. Im günstigen Fall werden zu diesem Zweck Paralleltexte herangezogen oder sogar bereits vorhandene Übersetzungen. Ideal ist es, wenn man die zielsprachlichen Äquivalente in Wörterbüchern, genauer in Fachwörterbüchern, findet.

1. Einleitung

1.1 Gegenstand, Ziel und Aufbau der Arbeit

In dieser Diplomarbeit soll die spanische und deutsche Fachsprache des MERCOSUR anhand der von mir zusammengestellten Korpora analysiert werden. Sie beleuchtet die Probleme, die bei der zweisprachigen Fachkommunikation im Bereich der Wirtschafts- und Rechtssprache entstehen können und versucht, zu ihrer Lösung beizutragen.

Die Terminologie des MERCOSUR wurde mit dem Ziel untersucht, äquivalente deutsche Übersetzungen für spanische Fachtermini zu finden bzw. Übersetzungsvorschläge auszuarbeiten. Das dadurch erstellte Glossar enthält 43 terminologische Einträge mit Übersetzungsvorschlägen.

Bei der vorliegenden Diplomarbeit handelt es sich um eine übersetzungsorientierte deskriptive Terminologiearbeit, bei der ich mich bemüht habe, den terminologischen Ist-Zustand zu beschreiben.

Sie richtet sich in erster Linie an Übersetzer von spanischen und deutschen Fachtexten aus den Fachbereichen Wirtschaft und Recht sowie an Personen, die sich in möglichst kurzer Zeit einen inhaltlichen und fachsprachlichen Überblick über den MERCOSUR verschaffen möchten.

Das Glossar soll es Fachleuten, Übersetzern oder auch einfach nur Interessierten ermöglichen, schnell Zugriff auf die wichtigsten Fachwörter des MERCOSUR zu bekommen. Es erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da das auf Grund der großen Anzahl an relevanten Korpora in dem vorliegenden Umfang nicht möglich ist. Außerdem soll das Glossar vor allem die Arbeit der Fachübersetzung in wirtschafts- und rechtssprachlicher Hinsicht unterstützen.

Diese Terminologiearbeit ist in sieben Kapitel gegliedert. Nach dem ersten Kapitel folgt eine überblicksartige Einführung in die Terminologielehre und die Erläuterung der für die Terminologiewissenschaft essentiellen Grundbegriffe. Das dritte Kapitel handelt von der Bedeutung von Fachsprache und ihrer Gliederungen, insbesondere von der Wirtschafts- und Rechtssprache.

Danach wird im vierten Kapitel das Fachgebiet, also der MERCOSUR, vorgestellt, indem ich auf seine Entstehungsgeschichte, seine Struktur und seine Organe sowie auf seine Ziele, dessen tatsächliche Integration und seine Beziehung zur Europäischen Union eingehe und einen Ausblick auf die Zukunft des MERCOSUR gebe. Dem Leser soll dadurch das Fachgebiet näher gebracht und der Einstieg erleichtert werden.

Danach wird auf die methodische Vorgehensweise bei der Erarbeitung des Glossar eingegangen.

Das fünfte Kapitel setzt sich aus dem Schwerpunkt dieser Arbeit, dem zweisprachigen Glossar zusammen, in den erfasste Termini aus dem Bereich der Wirtschafts- und Rechtssprache des MERCOSUR dargestellt sind. Die für die Erstellung meiner Diplomarbeit verwendeten Korpora setzen sich aus den grundlegendsten Verträgen, Protokollen und Rechtsquellen der Organe des MERCOSUR zusammen.

Im Anschluss daran folgt das Abkürzungsverzeichnis. Nähere Informationen zu der von mir verwendeten Literatur und Quellen sowie zu den von mir ausgewählten einzelnen Korpora befinden sich im Literaturverzeichnis am Ende dieser Diplomarbeit.

Die vorliegende Arbeit erhebt aufgrund der Komplexität und des thematischen Umfangs des Fachgebietes MERCOSUR keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit, setzt sich jedoch zum Ziel, eine Übersicht über die wichtigsten Termini aus der Wirtschafts- und Rechtssprache des genannten Fachgebietes darzustellen.

1.2 Eingrenzung des Fachgebietes

Die wichtigsten Anregungspunkte bei der Wahl des Themas waren Fragen und Probleme der Fachkommunikation zwischen Mitgliedsstaaten des MERCOSUR auf nationaler und internationaler Ebene. Auf Grund der immensen Fülle an Dokumenten wie Rechtsquellen der letzten 25 Jahre seit Bestehen des MERCOSUR habe ich mich auf die grundlegendsten Vertragstexte und Protokolle, die im Zusammenhang mit der Gründung und der Entwicklung des MERCOSUR stehen, beschränkt.

1.3 Methodische Vorgehensweise und Schwierigkeiten beim Anfertigen der Arbeit

Die analysierten Korpora umfassen die grundlegenden Rechtsquellen des MERCOSUR und dienen dieser Terminologiearbeit als Grundlage. Dabei handelt es sich um Texte, die ein gewisses Volumen nicht überschreiten, um eine sorgfältige Analyse dieser Arbeit zu garantieren. Um den Rahmen dieser Terminologiearbeit nicht zu sprengen, habe ich mich auf die wesentlichen Rechtsquellen, wie auf der Internetseite des MERCOSUR beschrieben, konzentriert.

Die Zusammensetzung der Kopora hing von der wissenschaftlichen Fragestellung ab, die damit untersucht werden soll. Daher habe ich mich mit dem wichtigsten Rechtsquellen des MERCOSUR befasst und die für die Gründung und die Entwicklung des MERCOSUR wesentlichen Dokumente aus dem Bereich Wirtschaftsverfassung und Rechtssystem ausgesucht. Es handelt sich hierbei um Verträge tratados und Protokolle protocolos. Dokumentarten wie Abkommen acuerdos und Richtlinien directivas sowie Resolutionen resoluciones und Beschlüsse decisiones wurden auf Grund der Menge nicht aufgenommen.

Als die Zusammenstellung der Korpora entschieden war, habe ich die Texte digitalisiert bzw. bereits elektronisch vorhandene Texte in ein einheitliches Format gebracht und dieser Arbeit auf CD-ROM auf der letzten Seite angehängt. Die erfassten Termini wurden alle der auf CD-ROM angehängten Korpora entnommen.

Bei Durchsicht der ausgesuchten Korpora war festzustellen, dass das sehr komplexe Fachtexte sind und es eine Fülle an Fachtermini gibt, die aus dem Fachbereich der Wirtschafts- und Rechtssprache stammen.

Um ein qualitativ gutes Ergebnis zu erzielen wird vorausgesetzt, dass die Arbeitsmethoden auch den Anforderungen entsprechen.

Daher bin nach zielführenden Arbeitsschritten vorgegangen und habe mich zuerst mit den grundlegenden Elementen der Terminologiearbeit auseinandergesetzt und danach mit dem Fachgebiet, also dem MERCOSUR, beschäftigt.

Im Anschluss erfolgte die Auswertung der von mir zusammengestellten Korpora, also der im Anhang aufgelisteten Quelltexte. Dann folgte die Extraktion der Teminologie, also die Auswahl der Fachbegriffe und eine einsprachige Fachwortliste wurde erstellt. Ein Auswahlkriterium von Terminologie bei einem so großer Korpora wie hier kann die Häufigkeit des Vorkommens eines Terminus sein. Die Bearbeitung der Korpora sowie die Ermittlung und Auswahl der Fachtermini erfolgte punktuell.

Dabei musste darauf geachtet werden, weder zu oberflächlich noch zu detailgetreu vorzugehen. Anschließend wurden die entsprechenden Benennungen im Deutschen, die grammatikalischen Angaben und Definitionen sowie der Kontext in Wörterbüchern und Nachschlagewerken recherchiert sowie Hintergrundinformationen eingeholt.

Erste Schwierigkeiten während der Erstellung dieser Arbeit traten bereits bei der Literaturbeschaffung auf. Die deutschsprachige Fachliteratur zum Thema MERCOSUR ist sehr umfangreich und gleichermaßen auch sehr spezifisch, allerdings ist viel von der Fachliteratur schon einige Jahre alt.

Im Laufe der Erstellung meiner Diplomarbeit änderte sich meine Arbeitsperspektive dahingehend, dass ich beschloss, im Hinblick auf den MERCOSUR tatsächlich nur auf die wichtigsten Punkte prägnant und so kurz wie nötig einzugehen.

2. Grundlagen der Terminologielehre

Unter Terminologielehre versteht man die Wissenschaft von den Begriffen und ihren Bezeichnungen in den Fachsprachen (vgl. DIN 2342).

Terminologielehre, Terminologiearbeit und Terminologiewerkzeuge gehören zu den Wissensbausteinen der Terminologiewissenschaft (Arntz/Picht/Schmitz 2014: 1-2).

Im Folgenden wir zunächst erklärt, was unter Terminologie überhaupt zu verstehen ist. Danach werden die einzelnen Bausteine der Terminologiearbeit beschrieben und erklärt, warum diese für den Übersetzer so interessant sind. Die für die Terminologiearbeit wesentlichen Grundbegriffe werden anschließend erläutert.

2.1 Terminologie

Terminologie ist definiert als der „Gesamtbestand der Begriffe und ihrer Benennungen in einem Fachgebiet (vgl. DIN 2342 2011, zit. in Arntz/Picht/Schmitz 2014: 11). Terminologie kann man also mit Fachwortschatz gleichsetzen und dient der systematischen Untersuchung fachsprachlicher Terme, d.h. die Sammlung und Beschreibung, Verarbeitung und Präsentation von Termen in einer oder mehreren Sprachen, die eine besondere Verwendung erfahren.

2.2 Terminologiearbeit

Die Terminologiearbeit ist auf der „Terminologielehre aufbauend Planung, Erarbeitung, Bearbeitung oder Verarbeitung, Darstellung oder Verbreitung von Terminologie (vgl. DIN 2342 2011). Dabei umfasst sie auch die Extraktion von Terminologie aus Texten sowie die Einarbeitung von Terminologie in Texte. Eine weitere wichtigte Komponente der Terminologiearbeit ist die Terminologienormung, z.B. nach den DIN-Normen (DIN 2342 2011). Das Ziel der Terminologiearbeit ist es, Termini bzw. Fachwörter in einer oder mehreren Sprachen zu sammeln, zu überprüfen und bereitzustellen, indem die ausgesuchten Fachwörter in terminologischen Datenbanken, Fachwortlisten, Glossaren und Fachwörterbüchern den Fachleuten, Sprachmittlern, Übersetzern oder interessierten Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die Terminologiearbeit lässt sich in verschiedene Formen mit unterschiedlichen Ausprägungen einteilen: Einzelsprachlich oder mehrsprachlich für Übersetzungen, fachbezogen oder fachgebietsübergreifend. Desweiteren können sie deskriptiv oder normativ, punktuell, d.h. textbezogen, oder systematisch, also fachgebietsbezogen, sein (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 211-219).

Einer der wichtigsten Schritte bei der Terminologiearbeit ist die Recherche nach terminologischen Informationen, die auf Basis von unterschiedlichen Quellen vorgenommen werden kann. Man benötigt das vollständige Wissen über Benennungen und Begriffe im entsprechenden Fachgebiet, das untersucht werden soll. Die Qualität der verwendeten Quellen wie bspw. Fachliteratur, Fachtexte, Übersetzungen, Fachleute, Bibliotheken und Dokumentations- zentren, bereits vorhandene Sammlungen von Terminologie, Datenbanken, Normen, Fachwörterbücher, Enzyklopädien, sind für die Qualität der Rechercheergebnisse ausschlaggebend (KÜWES 2002: 45).

Da Terminologiearbeit in der Regel sehr zeitaufwendig und damit kostenintensiv ist, ist es wichtig, mit den richtigen Methoden, Verfahren und Werkzeugen zu arbeiten.

2.3 Terminologischer Eintrag

Alle terminologischen Informationen zu einem Begriff einschließlich aller Benennungen in der Zielsprache werden in einem terminologischen Eintrag verwaltet, der „kleinsten identifizierbaren terminologischen Informationseinheit, die eine eigenständige Bedeutung hat“ (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 233). Darunter versteht man eine Datenbank für Fachterminologie, die Datenfelder beinhaltet.

Diese Datenfelder können in drei Gruppen eingeteilt werden: Benennungsbezogene Kategorien, wie grammatikalische Angaben, Wortart, Kontext; begriffsbezogene Datenkategorien wie das Fachgebiet, Definition und verwaltungsbezogene Kategorien wie Quellen- und Datumsangabe sowie Autor, wobei letztere eher nur in Verwaltungssystemen für Terminologie angegeben werden (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 235-238).

Der Vorteil eines solchen terminologischen Eintrages ist, dass man einen schnellen Zugriff auf alle für die Übersetzung relevanten Angaben einheitlich und geordnet auffindet. Der Nachteil ist allerdings, die regelmäßige und sehr aufwendige Datenpflege sehr zeitintensiv ist.

Es gibt andere Eintragsmodelle, welche sogar eine noch größere Zahl an Datenkategorien vorsehen. Jedoch gibt es keine einheitlichen Vorgaben, welche Informationen ein terminologischer Eintrag in einer Datenbank zu enthalten hat.

2.4 Terminus

Unter Terminus, auch Fachwort, versteht man „das zusammengehörige Paar aus einem Begriff und seiner Benennung als Element einer Terminologie“ (DIN 2342 2011, zit. in Arntz/Picht/Schmitz 2014: 40).

2.5 Begriff

Als Begriff wird eine Denkeinheit beschrieben, „die aus einer Menge von Gegenständen unter Ermittlung der diesen Gegenständen gemeinsamen Eigenschaften mittels Abstraktion gebildet wird“ (vgl. DIN 2342 2011). „Begriffe sind nicht an einzelne Sprachen gebunden, sie sind jedoch von dem jeweiligen gesellschaftlichen oder kulturellen Hintergrund einer Sprachgemeinschaft beeinflusst“ (Arntz/Picht/Schmitz 2014: 49). In der Terminologie spielt der Begriff eine wesentliche Rolle.

Zum genaueren Verständnis von Begriff sollte hier auch genannt werden, was man unter Gegenstand versteht. In diesem Zusammenhang verdeutlichen Arntz, Picht und Schmitz, dass Begriffe dadurch gebildet werden, da mehrere Gegenstände aufgrund ihrer Gemeinsamkeiten gedanklich zusammengefasst werden. Als Beispiel kann angeführt werden, dass „die Begriffe „Haus“ oder „Verfahren“, die durch entsprechende Benennungen repräsentiert werden, sich nicht auf ein bestimmtes Haus oder ein bestimmtes Verfahren beziehen; vielmehr führt die Bekanntschaft mit vielen einzelnen Gegenständen, die gewisse Eigenschaften gemeinsam haben, zu einer allgemeinen Zusammenfassung in den Begriffen „Haus“ und „Verfahren““ (Arntz/Picht/Schmitz 2014: 41). Der Zusammenhang dieser drei Grundbegriffe der Terminologie wird durch das so genannte semiotische Dreieck verdeutlicht, das zusätzlich durch die Definition erweitert werden kann.

2.6 Benennung

Unter Benennung, auch Terminus oder Fachausdruck, versteht man eine sprachliche Bezeichnung, die aus einem oder mehreren Wörtern besteht (DIN 2342 2011). Hinzukommen Einwortbenennungen oder Mehrwortbenennungen, die aus mindestens zwei durch Leerstellen getrennte, aber syntaktisch verbundene Wörtern bestehen (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 115).

Benennungen können auch Formeln oder Symbole enthalten.

Benennungen sind gewissen Anforderungen unterstellt wie bspw. Sprachliche Richtigkeit, Genauigkeit von Benennungen, Neutralität, Transparenz, Knappheit von Benennungen, Eignung zur Bildung von Ableitungen sowie Bevorzugung der deutschen Sprache (DIN 2330 2013, zit. in Arntz/Picht/Schmitz 2014: 115).

2.7 Definition

„Eine Definition ist die Begriffsbestimmung mit sprachlichen Mitteln“ (DIN 2342 2011, zit. in Arntz/Picht/Schmitz 2014: 63).

Eine Definition dient dazu, einen Begriff von anderen Begriffen abzugrenzen und in ein Begriffssystem einzuordnen. Für die Terminologielehre und Terminologiearbeit sind Definitionen besonders wichtig, denn Begriffe stehen im Mittelpunkt und müssen mit sprachlichen Mitteln beschrieben bzw. eingegrenzt werden (KÜWES 2002: 30). Die Definition ist, ähnlich wie der Terminus, der sich in Begriff und Benennung einteilen lässt, eine „Gleichung“, bei der auf der linken Seite der durch eine Benennung ausgedrückte Begriff, das Definiendum, und auf der rechten Seite die Inhaltsbeschreibung des Begriffs, das Definiens steht. Zwischen beiden steht der „Definitor, in der Regel ein Doppelpunkt oder ein Gleichzeichen“ (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 64).

Generell sollten Definitionen übernommen und nicht neu erarbeitet werden. Man sollte aber prüfen, dass Definitionen aus seriösen und zuverlässigen Quellen entnommen wurden (KÜWES 2002: 31).

Es gibt verschiedene Arten von Definitionen. Für die Terminologiearbeit sind die Inhalts-, die Umfangs- sowie die Bestandsdefinition die bedeutendsten Arten (Arntz/Picht/Schmitz 2014: 65-68).

2.7.1 Inhaltsdefinition

Unter Inhaltsdefinition, der wichtigsten Art für die praktische Terminologiearbeit, versteht man eine „Definition, bei der ausgehend von dem Oberbegriff die einschränkenden Merkmale angegeben werden, die den zu definierenden Begriff von anderen Begriffen derselben Abstraktionsstufe unterscheiden“ (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 66).

2.7.2 Umstandsdefinition

Für die Terminologiearbeit ist die Umstandsdefinition nicht so gut geeignet, da sie einen Begriff durch seine Unterbegriffe umschreibt und dies dazu führen könnte, dass die Anzahl der Unterbegriffe nicht mehr überschaubar sein könnte (Arntz/Picht/Schmitz 2014: 67).

2.7.3 Bestandsdefinition

Die Norm DIN 2342 definiert die Bestandsdefinition als „Definition, bei der alle auf derselben Hierarchiestufe stehenden Teilbegriffe des Begriffs aufgezählt werden“ (DIN 2342 2011, zit. in Arntz/Picht/Schmitz 2014: 67). Hierbei sind sowohl Analogien als auch Unterschiede zur Umfangsdefinition feststellbar.

3. Fachsprache

Unter Fachsprache versteht man ein den „Bereich der Sprache, der auf eindeutige und widerspruchsfreie Kommunikation in einem Fachgebiet gerichtet ist und dessen Funktionieren durch eine festgelegte Terminologie entscheidend unterstützt wird“ (DIN 2342 2011, zit. in Arntz/Picht/Schmitz 2014: 11). Bisher gibt es keine einheitliche Fachsprachendefinition, denn die Fachsprache gibt es nicht; der Grund liegt in der Vielschichtigkeit der Fachsprache (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 21).

„Fachsprache und Gemeinsprache lassen sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen“ (vgl. KÜWES 2002: 19).

Eine Unterscheidung wäre, dass die Gemeinsprache von allen Sprechern eines Sprachsystems verstanden und gebraucht wird, wobei dies bei der Fachsprache nur innerhalb eines Fachgebietes der Fall ist. Hinzukommt, dass die meisten Fachsprachen die Gemeinsprache als Grundlage haben (vgl. Arntz/Picht/Schmitz 2014: 21-22). Eine Fachsprache besteht aus Fachwörtern, den sogenannten Termini, die ein wesentliches Merkmal darstellen und für die Fachsprache von zentraler Bedeutung sind (vgl. Roelcke 2010: 55). Der Terminus ist eine definierte Benennung für einen Begriff innerhalb der Fachsprache eines Sachgebietes (vgl. KÜWES 2002: 14).

Zur Fachsprache gehören auch Fachwendungen bzw. Fachphrasen oder fachsprachliche Wendungen, d.h. eine „Gruppe von syntaktisch zusammenhängenden Wörtern, die eine nicht aus der Summe der Einzelbedeutungen der Wörter bestehende fachliche Gesamtbedeutung hat oder die als formelhaft oder stereotyp angesehen wird“ (DIN 2342 2011, zit. in Arntz/Picht/Schmitz 2014: 35); einfach ausgedrückt ist damit ein Fachausdrucks gemeint, der aus mehreren, festgefügten Worten besteht (KÜWES 2002: 62). Funktional charakteristisch für Fachsprachen sind Deutlichkeit, Verständlichkeit, Ökonomie, Anonymität sowie Identitätsstiftung (vgl. Roelcke 2010: 25-27).

Die Deutlichkeit innerhalb einer Fachsprache wird auf Grund des korrekten Bezuges zwischen dem Begriff und der dazugehörigen Benennung gewährleistet, wobei idealerweise Eindeutigkeit als auch Eineindeutigkeit vorhanden ist, d.h. es existiert eine Benennung für einen Begriff und ein Begriff für eine Benennung.

Bei der Verständlichkeit geht es um die „möglichst fehlerfreie Vermittlung fachlicher Kenntnisse“ (vgl. Roelcke 2010: 25).

Die fachsprachliche Ökonomie besteht darin, dass entweder durch einen „bestimmten sprachlichen Einsatz eine maximale fachliche Darstellung erzielt wird oder dass eine bestimmte fachliche Darstellung durch einen minimalen sprachlichen Einsatz erfolgt“ (vgl. Roelcke 2010: 26).

Der sprachlichen Darstellung dient die Anonymität, indem sie die sprachliche Kennzeichnung des fachlichen Textproduzenten zurücknimmt (vgl. Roelcke 2010: 26).

Die letzte funktionale Eigenschaft von Fachsprachen ist die Identitätsstiftung. Fachsprachen werden über die Mittler identifiziert, die mit ihnen über gewisse Fachbereiche sprechen. Der Gebrauch einer Fachsprache wird nicht allein durch seine Mittler begründet (vgl. Roelcke 2010: 27).

Auf Grund der Tatsache, dass es viele Fachgebiete gibt, gibt es auch viele Fachsprachen. Die Fachgebiete wie bspw. Wirtschaft und Recht gliedern sich in mehrere Teilbereiche wie Betriebswirtschaft und Finanzwirtschaft oder Zivilrecht und Gesellschaftsrecht. Aus diesem Grunde gliedern sich auch die Fachsprachen in mehrere Gruppen.

Roelcke unterzieht die Fachsprache einer horizontalen und vertikalen Gliederung. Die horizontale Gliederung bezieht sich auf die Unterteilung des Wissens in die einzelnen Fachgebiete, wobei viele Überschneidungen entstehen. Diese Art der Gliederung unterscheidet drei Bereiche, nämlich die Fachsprachen der Urproduktion und des Handwerks, der Wissenschaft, der Technik und der Institutionen (vgl. Roelcke 2010: 32-33).

Unter vertikaler Gliederung versteht man die Unterteilung der Fachsprache eines Fachgebiets in verschiedene Sprachebenen (Roelcke 2010: 34). Für diese Terminologiearbeit ist vor allem die spanische Fachsprache aus den Bereichen Wirtschaft und Recht relevant.

3.1 Wirtschaftssprache

Unter Wirtschaftssprache versteht man „die Gesamtheit aller Fachsprachen, d.h. aller sprachlichen Mittel, die in einem fachlich begrenzten Kommunikationsbereich, nämlich dem der Wirtschaft, verwendet werden, um die Verständigung der in diesem Bereich tätigen Menschen zu gewährleisten“ (vgl. Buhlmann/Fearns 2000: 306).

3.2 Rechtssprache

Die Rechtssprache wird als „im Rechtswesen gebräuchliche Fachsprache“ definiert (vgl. Duden 2015: 1433). Da viele Fachtexte aus der Wirtschaft auf rechtlichen Grundlagen basieren, ist die Rechtssprache oft eng mit der Wirtschaftssprache verknüpft und führt zu einigen Überschneidungen.

4. Fachlicher Teil

Im nun folgenden fachlichen Teil meiner Arbeit werde ich mich in sechs Schritten dem Wirtschaftsbündnis MERCOSUR annähern, dessen Rechtsquellen ich im Rahmen meiner Arbeit einer näheren Betrachtung unterziehen werde. Zuerst werde ich dessen Entstehungsgeschichte rekapitulieren. In einem zweiten und dritten Schritt gehe ich dann auf dessen Organstruktur und deren Aufgaben sowie den Zielen des Gemeinsamen Marktes ein. In einem vierten Schritt werde ich die hoch gesetzten Ziele anhand der realen Entwicklung einer genaueren Überprüfung unterziehen.

Im Anschluss daran gehe ich auf die Beziehungen des MERCOSUR zur Europäischen Union (EU) ein, um schließlich in einem sechsten und letzten Schritt einen Ausblick auf die Zukunft des MERCOSUR zu wagen.

MERCOSUR ist die abgekürzte Bezeichnung für Mercado Commún del Sur, zu deutsch Gemeinsamer Markt des Südens (Bechle 2011: 1). Dessen Grundstein wurde mit dem Vertrag von Ascunción am 26. März 1991 Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay gelegt (Bechle 2011: 1). Die endgültige Ratifizierung des Gründungsvertrages durch die Landesparlamente folgte dann acht Monate später am 28. November 1991 (Sangmeister 2001: 5). Damit war gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach der NAFTA, der EU und Japan die viertgrößte Wirtschaftszone der Welt entstanden (Taalouch 2007: 18).

4.1 Entstehungsgeschichte des MERCOSUR

Mit dem Gründungsvertrag des MERCOSUR wurde der Integrationsprozess zwischen Argentinien und Brasilien intensiviert, den die beiden Länder Mitte der 1980er Jahre in Gang gesetzt hatten (Sangmeister 2001: 3). Bereits im Jahr 1986 vereinbarten der argentinische Präsident Raúl Alfonsin und sein brasilianischer Amtskollege José Sarney das Programa de Integración Argentina-Brasil (PICAB) (Sangmeister 2001: 3). Mit diesem Programm verbanden die Regierungen der beiden Länder die Absicht, ihre traditionellen Rivalitäten ad Acta zu legen sowie die wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament zu stellen (Sangmeister 2001: 3). Nach dessen zweijährigen Bestehen wurde von den Präsidenten Argentiniens und Brasilien der Vorschlag unterbreitet, die wirtschaftliche Integration der beiden Länder, durch die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes, noch weiter voranzutreiben (Sangmeister 2001: 3).

Zu diesem Zwecke schlossen sie 1988 den Tratado de Integración, Cooperación y Derarollo entre Argentina y Brasil (TICD) (Sangmeister 2001: 3). Durch diesen Vertrag verpflichteten sich die beiden Unterzeichnerstaaten, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren alle tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse zu beseitigen, sowie ihre Wirtschafts-, Finanz und Geldpolitik Schritt für Schritt anzugleichen (Sangmeister 2001: 3). L

Letzter Zwischenschritt vor der Gründung des Mercosur war die Unterzeichnung der Acta de Buenos Aires im Juli 1990, mit der die Präsidenten Argentiniens und Brasiliens den Zeitraum bis zur endgültigen Schaffung einer bilateralen Freihandelszone auf vier Jahre verkürzten und zugleich ein regelgebundener Mechanismus allgemeiner und linearer Zollsenkungen eingeführt wurde (Sangmeister 2001: 3-4).

Bei den beschriebenen Entwicklungen ist zu beachten, dass die zweite Hälfte der achtziger Jahre sowohl für Brasilien als auch Argentinien durch starke gesamtwirtschaftliche Turbulenzen und Instabilität geprägt war (vgl. Sangmeister 2001: 5).

[...]

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Detalles

Título
Spanische und deutsche Fachsprache des MERCOSUR. Eine fachterminologische Analyse
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz  (FTSK)
Año
2016
Páginas
67
No. de catálogo
V338160
ISBN (Ebook)
9783668322042
ISBN (Libro)
9783668322059
Tamaño de fichero
595 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
spanische, fachsprache, mercosur, eine, analyse
Citar trabajo
Anónimo, 2016, Spanische und deutsche Fachsprache des MERCOSUR. Eine fachterminologische Analyse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338160

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