Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einordnung der Relevanz
1.2 Problemstellung
1.3 Zielsetzung und Herangehensweise
2 Theorie und Begriffserklärung
2.1 Rating
2.1.1 Ratingklasse
2.1.2 Ratingsymbole
2.2 Ratingagenturen
2.2.1 „Big Three“
2.2.2 Europäische Ratingagenturen
2.2.3 Bezahlmodelle
2.3 Ratingmarkt
2.3.1 Kapitalmarkt
2.3.2 Marktmacht
2.3.3 Aufsichtsbehörden
3 Wettbewerb auf dem Ratingmarkt
3.1 Gegenwärtige Wettbewerbssituation
3.2 Gründe für die Marktdominanz
3.3 Notwendigkeit der Wettbewerbsintensivierung
3.4 Bezahlmodelle der europäischen Ratingagenturen
3.4.1 Interessenkonflikt aus dem issuers-pay Bezahlmodell
3.4.2 Probleme des subscribers-pay Bezahlmodells
3.5 Regulierung und gesetzliche Rahmenbedingungen
3.5.1 Regulierungsbestrebungen in der EU vor der Subprime-Krise
3.5.2 Regulierungsbestrebungen in der EU nach der Subprime-Krise
3.5.3 Ziele der gesetzlichen Rahmenbedingungen
4 Lösungskonzept zum Aufbau wettbewerbsfähiger Ratingagenturen auf EU-Ebene
4.1 Herausforderungen für die Ratingagenturen auf EU-Ebene
4.2 Schritte zur Etablierung von wettbewerbsfähigen Ratingagenturen auf EU-Ebene
4.2.1 Aufbau einer soliden Reputation
4.2.2 Ausbau der Marktakzeptanz
4.2.3 Berücksichtigung der Bezahlmodelle
4.3 Kritische Betrachtung des Lösungskonzepts
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ratingsymbole langfristiger Bonitätsbewertungen
Tabelle 2: Europäische Ratingagenturen
Tabelle 3: Ratingklassen und Verteilung der Marktanteile
Tabelle 4: Bezahlmodelle europäischer Ratingagenturen
Tabelle 5: Ratingklassenentwicklung im Vergleich
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Einordnung der Relevanz
Am 22. Januar 2015 kündigte der EZB-Präsident Mario Draghi die Erweiterung des QE-Programms für die Eurozone an.[1] Demnach sollen bis mindestens September 2016 Ankäufe von Vermögenswerten im Volumen von monatlich 60 Mrd. Euro getätigt werden. Ursprünglich umfasste das Programm den Ankauf von Asset-Backed Securities und gedeckten Schuldverschreibungen.[2] Seit März 2015 wurde das Ankaufprogramm auch auf Staatsanleihen ausgeweitet. Die EZB verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel im Umfang ihres Mandats eine Inflationsrate von 2,0% zu erreichen.[3] Letztlich sollen durch die monetären Anreize positive Effekte für die Wirtschaft erzielt werden. Das QE-Programm kann jedoch auch unerwünschte Nebeneffekte erzeugen. Im Normalfall übernehmen Zinssätze die wichtige Funktion Investitionsrisiken am Kapitalmarkt darzustellen. Die Beeinflussung der Kapitalströme durch das Ankaufprogramm in Kombination mit dem niedrigen Zinsumfeld verzerren jedoch die Zinssätze. Zwanzigjährige spanische Staatsanleihen versprechen aktuell eine Verzinsung von 1,67%, während man für eine zehnjährige US-amerikanische Staatsanleihe eine Rendite von 1,90% erhält (Stand: April 2015).[4],[5] Der Zinssatz für eine spanische Staatsanleihe müsste allein aufgrund der längeren Laufzeit höher sein. Hinzu kommt, dass die Kreditwürdigkeit der USA von Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch („Big Three“) um mehrere Ratingstufen besser eingeschätzt wird, als die Kreditwürdigkeit von Spanien.[6] An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Zinssatz seine Funktion als Risikoparameter zurzeit nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt. Diese Entwicklung birgt große Gefahren für fehlerhafte Anlageentscheidungen. Ratingagenturen können diese Gefahren minimieren. Sie übernehmen eine wichtige Funktion für den Kapitalmarkt, indem sie mit ihren Ratings die Ausfallwahrscheinlichkeiten und ähnlich wie die Höhe des Zinssatzes, eine Risikoeinschätzung für Investitionsentscheidungen zulassen.
1.2 Problemstellung
Probleme treten jedoch dann auf, wenn die Bonitätsbewertungen der Ratingagenturen aufgrund mangelnder Ratingqualität die tatsächliche Ausfallwahrscheinlichkeit unterschätzen. In der Vergangenheit hat sich mehrfach gezeigt, dass die fehlerhaften Ratings der „Big Three“ negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben können. Die ersten ernstzunehmenden Zweifel an der Ratingqualität der etablierten Ratingagenturen kamen durch fehlerhafte Länderratings in der Asienkrise (1997) zustande und keimten im Zuge der Enron-(2001) und der Worldcom-Krise (2002) in den USA auf.[7] Letztlich mündeten die Zweifel an der Ratingqualität mit der Subprime-Krise (2007) in einen massiven Vertrauensverlust in die Ratings der „Big Three“. Der Grund für den Vertrauensverlust lag darin, dass den etablierten Ratingagenturen eine Mitschuld an dem Ausbruch der Krise gegeben wurde, da sie über 80% der verbrieften Hypothekenkredite mit Bonitätsnoten im investment grade Bereich und letztlich zu positiv bewerteten.[8],[9] Dieser Missstand wurde im Sommer 2007 offenkundig, als die Ratingagenturen begannen hunderte strukturierte Finanzprodukte um teilweise gleich mehrere Ratingstufen herabzuwerten. Die Intensität und die hohe Zahl der Herabstufungen lösten die Subprime-Krise aus bzw. führten zu einer wesentlichen Beschleunigung der Krise.[10] Neben den Interessenkonflikten aus dem issuers-pay Bezahlmodell und der starken Einbindung der Ratings in die Regulierung der Finanzmärkte, ist vor allem der mangelnde Wettbewerb auf dem Ratingmarkt als Ursache für die Entstehung der Subprime-Krise anzuführen.[11] Die Subprime-Krise hat gezeigt, dass die dominante Marktmachtstellung der „Big Three“ Gefahrenpotenziale für die weltweite, wirtschaftliche Entwicklung darstellen kann.
1.3 Zielsetzung und Herangehensweise
Ausgehend von der Subprime-Krise untersucht die Arbeit die Möglichkeit die dominante Marktmachtstellung der „Big Three“ durch den Aufbau wettbewerbsfähiger Ratingagenturen auf der EU-Ebene zu entschärfen, um zukünftige Fehlentwicklungen im Ratingmarkt mit negativen Auswirkungen auf die globale Konjunkturentwicklung zu unterbinden. Das Ziel besteht darin, ein Lösungskonzept zu entwickeln, das eine Strategie aufzeigt auf welche Art und Weise die europäischen Ratingagenturen ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den „Big Three“ verbessern können. Im ersten Schritt wird die aktuelle Wettbewerbssituation auf dem Ratingmarkt analysiert, um herauszufindeninwieweit sich die Marktdominanz der „Big Three“ verändert hat und worindie Ursachen für ihre Dominanz zu finden sind. Im zweiten Schritt werden die Interessenkonflikte der Bezahlmodelle betrachtet, um zu erarbeiten, welche Herausforderungen sich hieraus für die europäischen Ratingagenturen ergeben. Aus den Erkenntnissen über die Bezahlmodelle soll beurteilt werden, welches Modell für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Ratingagenturen besser geeignet ist. Im dritten Schritt werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Regularien auf dem Ratingmarkt thematisiert. Daraus soll deutlich werden, welche regulatorischen Herausforderungen sich für die Ratingagenturen auf der EU-Ebene ergeben.
Aus den erarbeiteten Erkenntnissen soll mittels einer theoretisch-konzeptionellen Untersuchung ein Lösungskonzept als Ergebnis erstellt werden. Dieses Lösungskonzept soll beschreiben wie es den europäischen Ratingagenturen gelingen könnte an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den drei etablierten Ratingagenturen zu gewinnen, um deren Marktmachtstellung zu entschärfen.
2 Theorie und Begriffserklärung
2.1 Rating
Der englische Begriff „rating“ bedeutet „Bewertung, Beurteilung“[12] und wird sinngemäß als Anglizismus auch in der deutschen Sprache verwendet. Aus dem finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkt heraus ist ein Rating ein Bewertungsverfahren, das genutzt wird, um die Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern sowie Finanztiteln zu ermitteln und dadurch Informationsunsicherheiten auf den Finanzmärkten für Kreditgeber zu reduzieren.[13],[14] Grundsätzlich ist eine Abgrenzung zwischen internen und externen Ratings vorzunehmen.[15] Während man unter internen Ratings die Bonitätsbewertungen versteht, die von Banken erstellt werden und als Entscheidungsbasis für dessen Kreditvergabegeschäft dienen, konzentriert sich diese Abschlussarbeit auf die externen Ratings die von Ratingagenturen generiert werden. Sinn und Zweck des externen Ratings ist es über den Prozess der Kreditwürdigkeitsprüfung eine Prognose über die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit jeder Art von Emittenten zu treffen, die eine Verbindlichkeit auf dem Finanzmarkt eingegangen sind.[16] Die Europäische Union definiert den Ratingbegriff im Art. 3 Abs. 1 a der EG-Verordnung vom 17.11.2009 gesetzlich und benennt dabei detailliert, worauf sich die Bonitätsbewertungen beziehen können:
„(…) „Rating“ [ist] ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder den Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente, das anhand eines festgelegten und definierten Einstufungsverfahren für Ratingkategorien abgegeben wird; (…)“.[17]
2.1.1 Ratingklasse
Wie aus der Definition deutlich wird, beziehen sich Ratings auf verschiedene Objekte. Anhand dieser unterschiedlichen Objekte lassen sich Ratingklassen ableiten, die bereits von der US-Aufsichtsbehörde SEC formuliert wurden.[18] Demnach unterscheidet man fünf Ratingklassen:[19]
1. Finanzinstitute ( „Financial Institutions“)
2. Versicherungen ( „Insurance Companies“)
3. emittierende Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel Aktiengesellschaften („Corporate Issuers“)
4. Emittenten von forderungsbesicherten Wertpapieren oder die Wertpapiere selbst („Asset-backed Securities“)
5. Staat, Länder und Kommunen als Emittenten von Anleihen („Government Securities“ / „Sovereign Securities“)
2.1.2 Ratingsymbole
Da die Bonitätsbeurteilungen für die Ratingklassen generiert werden, um potentiellen Kreditgebern die Möglichkeit zu geben sich schnell und zielführend einen Überblick über die finanzielle Lage und die Zukunftssicherheiten von Kreditnehmernzu verschaffen, ist es notwendig die Bewertung von Zahlungsausfallwahrscheinlichkeiten in kurzen, aber treffenden Informationen zu verdichten.[20] Aus diesem Grund hat sich ein ordinales Skalensystem im Ratingmarkt etabliert, dass ähnlich wie das US-amerikanische Schulnotensystem die Leistung durch die Vergabe von Buchstaben bewertet.[21],[22] Während das amerikanische Benotungssystem über das Buchstabenspektrum von „A“ bis „F“ definiert ist, erfolgt die Bonitätsbeurteilung je nach betrachteter Ratingagentur bei Standard & Poor`sund Fitch über die Vergabe der Buchstabenkombinationen von „AAA“ bis „D“ und bei Moody`s über die Vergabe der Buchstaben- und Zahlenkombinationen „Aaa“ bis „C“.[23] Die in der EU zugelassenen deutschen Ratingagenturen Scope Ratings AG (Scope), Euler Hermes GmbH (Euler Hermes) und Feri EuroRatings Services AG (Feri EuroRating), richten sich nach Standard & Poor´s und Fitch und fällen ihre Bonitätsurteile ebenfalls über die Vergabe der Ratingsymbole von „AAA“ bis „D“.[24],[25],[26] Auch andere europäische Ratingagenturen wie die portugiesische ARC Ratings S.A. (ARC Ratings)oder die spanische Axesor S.A. (Axesor)nutzen die Ratingsymbole „AAA“ bis „D“.[27],[28] Die italienische Cerved Group S.p.A. (Cerved Group) verwendet hingegen für ihre Ratingurteile eigene Ratingsymbole, die von „Aa1“ bis „C19“ definiert sind und somit den Ratingsymbolen von Moody´s ähneln, ihnen jedoch nicht exakt entsprechen.[29] Im Hinblick auf die Ratingsymbole ist zu berücksichtigen, dass die verwendeten Buchstabenkombinationen in einigen Fällen von Ratingagentur zu Ratingagentur leicht abweichen können. Die getroffene Kernaussage über das beurteilte Bonitätsrisiko ist jedoch gleich. Selbst innerhalb einer Ratingagentur werden die Ratingsymbole je nach zu bewertenden Kreditnehmer oder Finanztiteln nach ihrer Funktionalität angepasst. Als Beispiel sei hierzu angeführt: „Scope´s bank rating scale does not include the CCC and CC categories.”[30] Im Vergleich zu den Finanzinstituten vergibt Scope bei den „non-financial corporate ratings“ hingegen die Bonitätsnoten „CCC“ und „CC“.[31] Die nachfolgende Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht über die langfristigen Ratingsymbole der Ratingagenturen dar:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Ratingsymbole langfristiger Bonitätsbewertungen
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Hiß & Nagel (2012), S. 120; Braun (2013), S. 28.
Wie aus der Tabelle 1 ersichtlich wird, gibt es zusätzlich zu den Ratingsymbolen eine Grobgliederung der Bonitätsnoten in den investment grade- und den non-investment grade Bereich, der auch als speculative grade bezeichnet werden kann.[32] Diese Grobunterscheidung ist wichtig zu beachten, da es institutionellen Investoren wie zum Beispiel Kreditinstituten untersagt ist Anleihen in der non-investment grade Kategorie zu halten und zu erwerben .[33] In der Folge sind Ratingbewertungen unterhalb des investment grade Bereichs von Emittenten zu vermeiden, da sie die Finanzierungskosten erhöhen.
2.2 Ratingagenturen
Da im Kapitel 2.1 der Ratingbegriff thematisiert wurde, richtet sich nun das Hauptaugenmerk auf die Institution, die für die Ratingvergabe zuständig ist – die Ratingagentur. Der Art. 3 Abs. 1 b der EG-Verordnung bezeichnet die Ratingagentur als „(…) eine Rechtspersönlichkeit, deren Tätigkeit die gewerbsmäßige Abgabe von Ratings umfasst.“[34]. Ratingagenturen erfüllen mit ihrer Informationsfunktion einen ökonomischen Nutzen und übernehmen darüber hinaus mit ihrer Regulierungsfunktion eine öffentliche Aufgabe.
Informationsfunktion: Um die Notwendigkeit der Erstellung von Ratings durch Ratingagenturen erklären zu können, muss die neoinstitutionalistische Finanzierungstheorie mit einbezogen werden.[35] Sie geht im Gegensatz zur Neoklassik davon aus, dass die Märkte unvollkommen sind und somit Informationsasymmetrien zwischen den Marktteilnehmern bestehen.[36],[37] Aus diesem Grund wird nach der neoinstitutionalistischen Theorie die Einbindung der Prinzipal-Agent-Theorie zur Lösung der Problematik als notwendig angesehen.[38] Sie besagt, dass der Agent als projektdurchführender Kapitalnehmer hinsichtlich des Investitionsrisikos besser informiert ist, als der Prinzipal, der dieses Risiko als Kapitalgeber eingeht. Diese Situation ist aus der Sicht des Kapitalgebers inakzeptabel, da er aufgrund der mangelnden Regulierbarkeit und Transparenz von dem Verhalten sowie den Informationen des Kapitalnehmers abhängig ist.[39] Aus den Informationsasymmetrien entstehen Überwachungs- und Kontrollkosten, die Anlageentscheidungen unwirtschaftlich machen können. Folglich ergibt sich, dass Investitionsvereinbarungen aufgrund des Kostenaufwandes behindert werden können und in einigen Fällen scheitern, woraus sich aus volkswirtschaftlicher Sicht ein Marktversagen ergibt.[40] Ratingagenturen knüpfen an dieser Stelle an und übernehmen als Finanzintermediär die wichtige Aufgabe der Informationsfunktion für die Kapitalmärkte. Mit ihren Bonitätsbewertungen übernehmen sie einen ökonomischen Nutzen, indem sie die Transaktionskosten senken und auf diese Weise das Zustandekommen von Investitionsvereinbarungen auf dem Kapitalmarkt erleichtern bzw. ermöglichen.[41] Darüber hinaus reduzieren die Ratingagenturen über ihre Ratingurteile die Komplexität der Informationen auf dem Kapitalmarkt und erlauben somit jedem Kapitalgeber eine Risikoeinschätzung.[42]
Regulierungsfunktion: Neben dem ökonomischen Nutzen aus der Informationsfunktion, übernehmen Ratingagenturen auch eine regulatorische Funktion und damit verbunden eine öffentliche Aufgabe, indem sie mit ihren Bonitätsurteilen einen Beitrag für die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte leisten. Der Grundstein für die Regulierungsfunktion ergibt sich aus der bereits im Kapitel 2.1.2 behandelten Grobgliederung der Ratingsymbole. Die Ratingagenturen erfüllen mit ihren Bonitätsbewertungen eine regulatorische Lizensierungsfunktion, da Institutionen wie Banken, Versicherungen aber auch Fonds der Kauf und das Halten von Wertpapieren unterhalb der investment grade-Schwelle untersagt ist.[43] Demnach verhilft den Ratingagenturen die Einteilung der Ratingsymbole in eine investment grade- und in eine non-investment grade Kategorie zu einem deutlichen Bedeutungszuwachs. Dieser begründet sich in der aktiven Beeinflussung der Investitionsmöglichkeiten der institutionellen Kapitalgeber mittels Ratingvergabe. Auf die Kapitalnehmer wirken sich die Beeinflussungsmöglichkeiten der Ratingagenturen in der Höhe der Finanzierungskosten aus.[44] Damit eine Ratingagentur die Regulierungsfunktion zugesprochen bekommt, muss sie sowohl in den USA als auch in der EU anerkannt sein. In den USA erhalten Ratingagenturen den NRSRO-Status, sobald die Ratings als zuverlässig eingeschätzt werden und der Markt ihnen eine positive Reputation beimisst. Die Ratings werden dort zu Regulierungszwecken bei Veröffentlichungspflichten, Anlagerestriktionen und Kapitalanforderungen angesetzt.[45] In Europa werden die Bonitätsurteile der anerkannten Ratingagenturen gemäß den Basel II Grundsätzen vor allem für die Regulierung der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung bei der Kreditvergabe von Banken angewendet. Für Versicherungen ergeben sich auch in der EU bestimmte Anlagerestriktionen hinsichtlich des Risikomanagements. Darüber hinaus werden in einigen Ländern der EU wie zum Beispiel in Frankreich und Italien Ratings zu Regulierungszwecken des Kapitalmarktes herangezogen.[46]
2.2.1 „Big Three“
Damit der Aufbau wettbewerbsfähiger Ratingagenturen auf der EU-Ebene treffend analysiert werden kann, ist die einbeziehende Betrachtung der „Big Three“ unumgänglich. Mit der Umschreibung „Big Three“ sind die drei größten, ältesten und bekanntesten US-amerikanischen Ratingagenturen gemeint: Standard & Poor`s Ratings Services (Standard & Poor´s), Moody´s Investors Service (Moody´s)und Fitch Ratings (Fitch).[47],[48],[49] Standard & Poor´s entstand im Jahr 1941 durch die Fusion des 1922 gegründeten Poor`s Publishing und des 1923 gegründeten Standard Statistics.[50] Im Jahr 2013 erzielte Standard & Poor´s Ratings einen Betriebsgewinn von 1 Mrd. US-Dollar.[51] Moody`s wurde 1914 gegründet und ist eine Tochtergesellschaft der Moody´s Corporation, die wiederum einen Umsatzerlös von 3 Mrd. US-Dollar im Jahr 2013 erzielte und weltweit in 22 Ländern vertreten ist.[52],[53] Fitch Ratings wurde 1913 als „Fitch Publishing Company” in New York gegründet, ist eine Tochtergesellschaft der Fitch Groupund gehört zum Großteil der französischen Holdinggesellschaft Fimalac S.A..[54],[55] Vergleicht man die „Big Three“ untereinander, so sticht Fitch heraus. Mit Blick auf die Eigentümerstruktur und die Verteilung der zwei Hauptsitze auf New York und London ist sie als einzige der drei Ratingagenturen keine rein US-amerikanische Ratingagentur.[56] Darüber hinaus besitzt sie mit 16,22 % den geringsten Marktanteil unter den „Big Three“.[57]
Den „Big Three“ wurde eine gewisse Mitschuld an dem Ausbruch bzw. der Beschleunigung der Subprime-Krise zugeteilt.[58] Deshalb hatten Sie ein großes Interesse daran die aufgekommenen Zweifel an ihrer Ratingqualität zu beseitigen. Ziel war es vor allem den Bedenken der Aufsichtsbehörden sowie den Vertrauensverlust der Marktakteure zu begegnen, um die starke Marktstellung beizubehalten und den langfristigen Geschäftserfolg zu sichern. Die „Big Three“ zogen es vor selbst die Initiative zu ergreifen, um möglichen Regulierungsbestrebungen der Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Sowohl gemeinsame als auch eigene Maßnahmen wurden getroffen.[59]
Gemeinsame Maßnahmen der „Big Three“ als Reaktion auf die Subprime-Krise:[60]
- Abkoppelung des Ratinggeschäfts zur Vermeidung von negativen Auswirkungen auf andere Geschäftsbereiche
- Überarbeitung des kurzfristigen und ergebnisorientierten Vergütungssystems
- Optimierung des Ratingprozesses durch eine verbesserte, interne Aufsicht
- Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für den IOSCO-Verhaltenskodex
Die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen ergänzten die „Big Three“ jeweils mit eigens gesteckten Maßnahmenbestrebungen. Standard & Poor´s veröffentlichte einen Reformkatalog, der unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Aufklärung enthielt.[61] Moody´s hatte im Juni 2005 erstmals einen Reformbericht eingeführt, der seitdem jährlich aktualisiert wird und eine Aufklärungsfunktion über die Neuerungen des „MIS-Code“ übernimmt.[62] Nach der Subprime-Krise wies der Bericht eine Reihe von Initiativen auf, die unter anderem den „(…) significant feedback from regulatory authorities and market participants during 2008 about the need for greater transparency in the credit rating process (…)“[63] berücksichtigen.
Trotz all der Reformbemühungen darf nicht vergessen werden, dass die „Big Three“ offiziell darauf hinweisen, dass ihre Ratings lediglich Meinungsäußerungen darstellen.[64],[65],[66] Diese Art der Ratingdefinition verschafft ihnen einen Haftungsspielraum, sobald sich eine Bonitätseinschätzung als nicht zutreffend herausstellen sollte.
2.2.2 Europäische Ratingagenturen
Auf dem europäischen Ratingmarkt ist eine Vielzahl an europäischen Ratingagenturen vertreten. Damit eine europäische Ratingagentur in Europa staatlich anerkannt die Ratingtätigkeit aufnehmen darf, muss sie von der ESMA registriert sein(Art. 14 Abs. 1 i.V.m Art. 2 Abs. 1 EG-Verordnung).[67] Die folgende Tabelle 2 zeigt alle Ratingagenturen mit europäischem Sitz mit dem Stand der letzten Aktualisierung vom 12.12.2014, die am 31.01.2015 veröffentlicht wurde:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Europäische Ratingagenturen[68]
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an ESMA (2015), Liste der registrierten und zertifizierten Ratingagenturen, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:JOC_2015_033_R_0004, (22.03.2015).
Bei den europäischen Ratingagenturen handelt es sich ausnahmslos um kleinere Nischenunternehmen.[69] In Deutschland sind vor allem Ratingagenturen anzutreffen, die sich auf die Erstellung von Ratings für den Mittelstand spezialisiert haben.[70] Unter den in der EU-registrierten deutschen Ratingagenturen mit Mittelstandsspezialisierung fallen zum Beispiel die Euler Hermes und die Creditreform.[71] Im Vergleich zu den „Big Three“ können die europäischen Ratingagenturen eine weniger ausgeprägte Vergangenheit vorweisen.
Capital Intelligence ist eine zypriotische Ratingagentur und nahm ihre Ratingtätigkeit im Jahr 1985 auf.[72] Sie erstellt unter anderem Banken- sowie Unternehmensratings in 37 Ländern und ist spezialisiert auf die Bonitätsurteile für Wachstumsmärkte in Europa, Afrika, Asien und im Mittleren Osten.[73],[74] Cerved Rating Agency ist eine italienische Ratingagentur und gehört zu 100% der Cerved Group S.p.A..[75] Sie ist spezialisiert auf die Erstellung von Unternehmensratings und besitzt mit 2,19% den größten Marktanteil unter den Ratingagenturen mit europäischem Ursprung.[76] Feri EuroRating Service AG ist eine deutsche Ratingagentur, die als Feri GmbH im Jahre 1987 gegründet wurde und aktuell ihre Bonitätsbewertungen hauptsächlich in Deutschland erstellt.[77] Scope Ratings AG wurde im Jahr 2002 in Berlin gegründet und fokussierte sich zunächst auf die Analyse von geschlossenen Immobilienfonds.[78] Seitdem verfolgt das Unternehmen eine Wachstumsstrategie und konzentriert sich dabei auf den europäischen Markt.[79]
2.2.3 Bezahlmodelle
Alle Ratingagenturen sind private Unternehmen, die mit ihrer Ratingtätigkeit primär darauf abzielen den Gewinn zu maximieren.Allgemein sind zwei Geschäftsmodellarten auf dem Ratingmarkt zu unterscheiden: Das subscribers-pay- und das issuers-pay Bezahlsystem.
Bei dem subscribers-pay Modell bezahlen die Kapitalgeber bzw. die Investoren die Ratingagenturen dafür, dass sie die Kreditwürdigkeit der Kapitalnehmer bewerten, um dadurch relevante Informationen über die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit zu erhalten.[80] Diese Informationen können dem Kapitalgeber als Entscheidungshilfe für seine Anlagegeschäfte dienen. Das von den Ratingagenturen ursprünglich verwendete subscribers-pay Bezahlsystem, wurde unter anderem als Konsequenz des technischen Fortschritts durch das issuers-pay Bezahlsystems ersetzt.[81] Der Grund lag in der Vervielfältigungsmöglichkeit durch die Neuerungen in der Kopiertechnik, die es Investoren ermöglichte unentgeltlich an die Ratings der Ratingagenturen zu gelangen.[82]
Diese Problematik löste sich durch die Einführung des issuers-pay Bezahlsystems, bei dem die Kapitalnehmer bzw. die Emittenten selbst für die Erstellung eines Ratings bezahlen.[83] Die Funktionalität des issuers-pay Bezahlmodells ist gesichert, da auch die Kapitalnehmer ein Interesse daran haben die Informationsasymmetrie ihrer Kreditwürdigkeit zu beseitigen und infolgedessen auch bereit sind die Ratinggebühren zu übernehmen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Kreditgeber nur bereit sind dem Kreditnehmer Finanzierungskapital zur Verfügung zu stellen, wenn ihnen glaubhafte Informationen über die Kreditwürdigkeit des entsprechenden Kreditnehmers in Form von Ratings bereitstehen.[84] Aufgrund des fortlaufenden Bedeutungszuwachses des Kapitalmarktes als Finanzierungsquelle wird sich das Interesse des Kreditnehmers an der eigenen Ratingerstellung durch Ratingagenturen konstant halten bzw. sich intensivieren.[85] Weitergehend sei an dieser Stelle erneut der Zusammenhang aufgezeigt, dass die Kreditnehmer ein gewichtiges Interesse daran haben ein Rating von der Ratingagentur zu erhalten, dass sich mindestens im investment grade Bereich befindet, da es institutionellen Kreditgebern nur in solchen Anleihen gestattet ist zu investieren.[86]
Von den zehn Ratingagenturen, die Ende 2013 den NRSRO-Status trugen, verwendeten sieben das issuers-pay Bezahlsystem[87] und nur drei arbeiteten mit dem subscribers-pay Bezahlsystem[88].[89] Die zunehmende Dominanz des issuers-pay Bezahlsystems wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass Kroll und Morningstar „(…) for several years have been issuing an increasing number of credit ratings paid for by obligor being rated or the issuer of the securities that are rated.”[90].Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass von den zehn NRSRO-Ratingagenturen nur noch die Egan-Jones Rating Company ausschließlich das subscribers-pay Bezahlsystem nutzt. Die Dominanz des issuers-pay Bezahlmodells hinsichtlich der europäischen Ratingagenturen wird an einer späteren Stelle behandelt.
2.3 Ratingmarkt
Der Ratingmarkt stellt den Markt dar, auf dem alle miteinander konkurrierenden Ratingagenturen vertreten sind. Je nach Quelle umfasst der Ratingmarkt zwischen 67 und 100 weltweit aktive Ratingagenturen.[91],[92] Damit die Ratings der Ratingagenturen zu Regulierungszwecken als NRSROs bzw. nach den Basel II-Grundsätzen verwendet werden dürfen, müssen sie über eine US- und/ oder EU-Zulassungslizenz verfügen.[93],[94] Der Ratingmarkt umfasst die bereits thematisierten fünf Ratingklassen, in denen die Ratingurteile der Ratingagenturen generiert werden. Neben den Ratingagenturen schließt der Ratingmarkt auch alle privaten und institutionellen Marktakteure ein, die das öffentliche und meist kostenlos zugängliche Informationsgut Rating zu Anlage- bzw. Finanzierungsentscheidungen auf dem Kapitalmarkt nutzen.[95]
Die Aufgabe des Ratingmarktes besteht darin, die Allokationsfunktion des Kapitalmarktes zu erleichtern und im Ergebnis die Finanzierungsmöglichkeiten von Kapitalnehmern zu verbessern. Es besteht eine besondere Wechselwirkung zwischen dem Ratingmarkt und dem Kapitalmarkt.[96]
2.3.1 Kapitalmarkt
Der Kapitalmarkt ist einer von vier Marktsegmenten, die unter dem Überbegriff Finanzmarkt zusammengefasst werden können.[97] Während der Geldmarkt, als ein weiteres Teilsegment des Finanzmarktes, den Markt umschreibt, auf dem sich ausschließlich institutionelle Marktakteure kurzfristig Geld leihen, bezieht sich der Kapitalmarkt auf den Gesamtmarkt für das mittel- und langfristige Eigen- und Fremdkapital.[98] Auf dem Kapitalmarkt sind sowohl private als auch institutionelle Marktakteure vertreten.Er übernimmt folgende drei Funktionen:[99]
Allokationsfunktion:Zwei Gruppen von Marktakteuren sind auf dem Kapitalmarkt zu unterscheiden. Auf der einen Seite befinden sich die privaten und institutionellen Kapitalanbieter, die das Ziel verfolgen durch die Vergabe von Krediten das eingesetzte Kapital zu vermehren.[100] Dabei beteiligen sie sich an der wirtschaftlichen Entwicklung und leisten einen positiven Beitrag, indem sie den Kapitalbedarf für Investitionen decken. Auf der anderen Seite befinden sich die privaten, institutionellen und staatlichen Kapitalnachfrager, die den Kapitalmarkt als Finanzierungsquelle nutzen.[101] Aus der volkswirtschaftlichen Sicht lässt sich aus der Allokationsfunktion des Kapitalmarktes das Ziel einer effizienten Zuordnung von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage erreichen. Dabei soll das Anlagekapital vorrangig dort eingesetzt werden, wo der größte Nutzen generiert werden kann.[102]
Bewertungsfunktion: In einigen wirtschaftlichen Bereichen wie den Wertpapierbörsen wird die Bewertungsfunktion des Kapitalmarktes deutlich.[103] Beispielsweise werden Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen über die Preisfeststellung an den Börsen hinsichtlich ihres Wertes eingeschätzt.Die Ratingagenturen können mit ihren Bonitätsurteilen einen Risikovergleich mit den aktuellen Preisbewertungen der Wertpapiere an den Börsen ermöglichen. Sofern die Ratingqualität einer Ratingagentur gegeben ist, können auf diese Weise überbewertete Unternehmen oder Staaten identifiziert und in der Folge Fehlinvestitionen unterbunden werden.[104]
Informationsfunktion: Kapitalmärkte übernehmen ebenfalls eine Informationsfunktion und ermöglichen darüber hinaus die Kommunikationzwischen Kapitalgebern und den Kapitalnehmern. Emittierende Unternehmen können den Kapitalmarkt als Plattform nutzen und versuchen über die Offenlegung unternehmensrelevanter Daten die Informationsasymmetrien zwischen ihnen und den potenziellen Kapitalgebern zu verringern.[105] Mit Transparenz und einer laufenden Berichterstattung hinsichtlich der Unternehmensentwicklung können Kapitalnehmer über den Kapitalmarkt Vertrauen zu den Kapitalgebern aufbauen und auf diese Weise die eigenen Finanzierungskosten senken. Kapitalmärkte informieren mit der Höhe der Rendite über das Ausfallrisiko einer Kapitalanlage.[106]
Anhand der dargestellten Funktionen wird die Verflechtung zwischen Kapitalmarkt und Ratingmarkt deutlich. Ratingagenturen unterstützen mit ihren Bonitätsbewertungen die Bewertungs- und Informationsfunktion eines Kapitalmarktes und erleichtern auf diese Weise die Zuordnung von Kapitalangebot und Kapitalnachfrage.Die zunehmende Bedeutung des Kapitalmarktes als Finanzierungsquelle führt dazu, dass die Nachfrage nach Bankkrediten stetig ersetzt wird.[107] Die Folge aus dieser Entwicklung ist, dass die Intermediärfunktion der Banken an Bedeutung verliert und im Gegenzug die Ratingtätigkeiten der Ratingagenturen an Bedeutung hinzugewinnen, da die Informations- und Kontrollprobleme auf dem Kapitalmarkt so gut wie möglich beseitig werden müssen.[108]
2.3.2 Marktmacht
Im volkswirtschaftlichen Verständnis ist die Marktmacht die Fähigkeit eines Monopolisten oder einiger Oligopolisten den Marktpreis zu beeinflussen.[109] Die Ausnutzung der Marktmacht führt mit der Beeinflussung der Preis-Mengen-Funktion zu Effizienzverlusten, weil die ursprüngliche Nachfragemenge nicht durch die angebotene Menge gedeckt wird.[110],[111] Die Marktmacht ist umso stärker, je weniger konkurrierende Marktteilnehmer sich auf dem betrachteten Markt befinden.[112]
Die „Big Three“ besitzen eine Marktmachtstellung, obwohl sich auf dem Ratingmarkt über 67 weltweit aktive Ratingagenturen befinden.[113],[114] Somit kann gemäß der Marktformlehre weder von einem Monopol noch von einem reinen Oligopol gesprochen werden, da dieser durch „ (…) „wenige“, reaktionsverbundene Anbieter (…)“[115] definiert wird. Präziser betrachtet ergibt sich aus der Wettbewerbssituation auf dem Ratingmarkt ein Teiloligopol, der sich aus der Oligopolstellung der „Big Three“ in einer polypolistischen Markstruktur charakterisiert.[116] Bezogen auf den Ratingmarkt führt die Ausnutzung der Marktmachtstellung zu einer geringeren Ratingqualität.
2.3.3 Aufsichtsbehörden
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) ist die zentrale, europäische Aufsichtsbehörde für den europäischen Ratingmarkt, die als Ergebnis der Regulierungsbestrebungen nach der Subprime-Krise im Oktober 2011 die Arbeit aufnahm. Sie übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben.[117],[118]
Registrierungsfunktion: Gemäß desArt. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der EG-Verordnung 1060/2009 besteht für jede Ratingagentur, mit Sitz in der Gemeinschaft eine Registrierungspflicht, „(…)um als externe Ratingagentur (ECIA)(…) anerkannt zu werden(…)“[119].[120] Die ESMA führt das Prüfungsverfahren bei eingehendem Registrierungsantrag einer Ratingagentur innerhalb von 45 Werktagen gemäß des Art. 16 Abs. 1 EG-Verordnung 513/2011 durch und übernimmt darüber hinaus die Veröffentlichungs- und Aktualisierungsfunktion sofern sich die Anzahl an registrierten Ratingagenturen ändert.[121]
Beaufsichtigungsfunktion: Die Ratingagenturen sind gemäß des Art. 14 Abs. 3 EG-Verordnung 1060/2009 verpflichtet die Registrierungsvoraussetzungen auch nach erfolgter Registrierung jederzeit zu erfüllen und alle wesentlichen Änderungen, die sich auf die Voraussetzungen auswirken, der ESMA unverzüglich mitzuteilen.[122] Die ESMA übernimmt mit der Beaufsichtigungsfunktion die Aufgabe der ständigen Überprüfung, ob die registrierten Ratingagenturen auch tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllen. Die Ausübung der Beaufsichtigungsfunktion wird dadurch erleichtert, dass alle registrierten Ratingagenturen gemäß Art. 12 derEG-Verordnung 1060/2009 verpflichtet sind jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.[123]
Sanktionsfunktion: Bemerkt die ESMA bei der laufenden Beaufsichtigung, dass eine registrierte Ratingagentur gegen die Vorschriften der EG-Verordnung 1060/2009 verstößt, so stehen ihr mehrere Sanktionsmaßnahmen zur Verfügung die im Art. 24 Abs. 1 formuliert sind.[124] Die Sanktionsmöglichkeiten der ESMA reichen von der einfachen Verwarnung einer Ratingagentur mit der Aufforderung den Verstoß zu unterbinden bis hin zum Entzug der Registrierungslizenz. Welche Regulierungsmaßnahme von der ESMA gewählt wird, hängt unter anderem von der Dauer und der Häufigkeit des Vergehens ab.[125]
Im Gegensatz zur ESMA wurde die US-Aufsichtsbehörde United States Securities and Exchange Commission (SEC) bereits im Jahr 1930 weit vor dem Ausbruch der Subprime-Krise gegründet.[126] Zunächst hatte die SEC als Wertpapieraufsichtsbehörde die Funktion den Börsenhandel zu überwachen.[127] Folgende Funktionen übernimmt die SEC:
Registrierungsfunktion: Im Jahr 1975 formulierte die SEC den Nationally Recognized Statistical Ratings Organizations- Status (NRSRO) und verlieh ihn an die „Big Three“.[128] Mit diesem Schritt übernahm die SEC die Registrierungsfunktion auf dem US-amerikanischen Ratingmarkt. Ohne die Registrierungskriterien klar zu definieren, legte sie fest, welche Ratingagentur „(...) nationally recognized (...)“[129] war und somit die staatliche Lizenz zur Ausübung der Ratingtätigkeit erhielt. Institutionelle Kapitalgeber wie z.B. Investmentfonds nutzten Ratings als Richtlinie in ihren Investitionsentscheidungen bis die Ratings der NRSROs 1983 durch die SEC in die Investitionsvorschriften eingebunden wurden und seitdem von den institutionellen Investoren verbindend beachtet werden müssen.[130]
Aufsichts- & Regulierungsfunktion: Mit dem Credit Rating Agency Reform Act von 2006 erweiterten sich die Befugnisse der SEC, so dass sie zusätzlich zur Registrierungsfunktion eine Aufsichts- und Regulierungsfunktion bei den Ratingagenturen übernahm.[131] Alle Ratingagenturen mit NRSRO-Status werden seit 2006 hinsichtlich der Einhaltung der neu formulierten Dokumentations- und Offenlegungsanforderungen überwacht. Lokalisiert die SECVerstöße gegen NRSRO-Kriterien, die ebenfalls mit dem Credit Rating Agency Reform Act festgelegt wurden, kann sie der betroffenen Ratingagentur den NRSRO-Status entziehen.[132]
3 Wettbewerb auf dem Ratingmarkt
Der Ursprung der Entstehung des Ratingmarktes ist in den USA mit den Gründungen von Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch zu finden. In der Anfangsphase erstellten die „Big Three“ ihre Ratings für Unternehmensanleihen gemäß dem subscribers-pay Bezahlmodell und verkauften sie in Form von Büchern an die zahlungsbereiten Investoren.[133] Einen Bedeutungszuwachs erlangten die Ratingagenturen nach der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren, indem ihnen durch die Definition der Grobgliederung einer investment grade Kategorie und einer non-investment grade Kategorie erstmals eine Regulierungsfunktion zugesprochen wurden. Da mit der Einführung des NRSRO-Status durch die SEC zunächst nur Standard & Poor´s, Moody´s und Fitch als staatlich anerkannt galten, ergab sich daraus ein Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Ratingagenturen, der letztlich die marktdominierende Stellung der „Big Three“ weiter festigte.[134] Zwischen den Jahren 1975 und 2004 erhielten in den USA insgesamt acht Ratingagenturen den NRSRO-Status.[135] Trotzdem blieb sowohl die Gesamtzahl der Ratingagenturen auf dem Ratingmarkt als auch die Marktdominanz der drei etablierten Ratingagenturen nahezu unverändert. Als Grund für diese Entwicklung ist die Mergers & Acquisitions-Strategie heranzuziehen, die im Wesentlichen von Fitch betrieben wurde, um den eigenen Einflussbereich auszudehnen.[136] Das Ergebnis der Übernahmebestrebungen war, dass im Februar 2003 lediglich vier Ratingagenturen als NRSRO staatliche Anerkennung besaßen.[137]
[...]
[1] Vgl. EZB (2015), EZB kündigt erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten an, http://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr150122_1.de.html, (07.04.2015).
[2] Vgl. ebd., (07.04.2015).
[3] Vgl. ebd., (07.04.2015).
[4] Vgl. o.V. (2015), Staatsanleihen, http://www.finanzen.net/anleihen/, (07.04.2015).
[5] Hinweis: Vergleich zwischen 10 Jahre und 20 Jahre.
[6] Vgl. o.V. (2015), Wie kreditwürdig sind welche Staaten?, https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ratings102.html, (07.04.2015).
[7] Vgl. Braun (2013), S. 24.
[8] Vgl. Andrieu (2010), S. 79.
[9] Vgl. Pukropski (2013), S. 101.
[10] Vgl. ebd., S.101.
[11] Vgl. Braun (2013), S. 37.
[12] Messinger & Rüdenberg (1984), S. 970.
[13] Vgl. Andrieu (2010), S. 21.
[14] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 30.
[15] Vgl. ebd., S. 102.
[16] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 26.
[17] EU (2009), VERORNUNG (EG) Nr. 1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DES RATES vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2009:302:FULL&from=DE, S. 11, (11.12.2014).
[18] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 41.
[19] Vgl. SEC (2014), Nationally Recognized Statistical Rating Organization, http://www.sec.gov/rules/final/2014/34-72936.pdf, S. 25, (06.03.2015).
[20] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 26.
[21] Vgl. Andrieu (2010), S. 21.
[22] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 120.
[23] Vgl. ebd., Seite 120.
[24] Vgl. Scope Ratings AG, Non-Financial Corporate Ratings, http://www.scoperatings.com/governance-and-policies/rating-governance/rating-definitions-corporates, (17.02.2015).
[25] Vgl. Euler Hermes GmbH, (2014), Methodik: Emittentenrating, http://www.ehrg.de/seiten/Methodik2014.pdf, S. 12, (17.02.2015).
[26] Vgl. Feri EuroRatings Services AG (2014), Debt Capital Rating - Ratingdefinitionen, http://fer.feri.de/files/documents/fer/Downloads/LEGAL/Methods/FERI_%20Credit_Rating_Definitionen.pdf, S. 6, (17.02.2015).
[27] Vgl. ARC Ratings S.A. (2013), Sovereign´s Rating Symbols and Definitions, http://www.arcratings.com/admin-uk/modulo_pages/upload/files/ARC%20Ratings%20Sovereigns%20Rating%20Symbols%20and%20Definitions.pdf, S. 5, (17.02.2015).
[28] Vgl. Axesor S.A. (2015), Rating Scale, http://rating.axesor.es/en/about-axesor/rating-scale, (17.02.2015).
[29] Vgl. Cerved Group (2015), Cerved Group Rating in brief, (https://area.cervedgroup.com/group/approfondimento/ECAI_Introduzione_EN.pdf, S. 2, (17.02.2015).
[30] Scope Ratings AG, Non-Financial Corporate Ratings, http://www.scoperatings.com/governance-and-policies/rating-governance/rating-definitions-corporates, (17.02.2015).
[31] Vgl. ebd., (17.02.2015).
[32] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 121.
[33] Vgl. Braun (2013), S. 22.
[34] EU (2009), VERORNUNG (EG) Nr. 1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DES RATES vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, S. 11, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2009:302:FULL&from=DE, (11.12.2014).
[35] Vgl. Andrieu (2010), S. 27.
[36] Vgl. Pukropski (2013), S. 64.
[37] Vgl. Andrieu (2010), S. 27.
[38] Vgl. Bavli (2012), S. 15.
[39] Vgl. Pukropski (2013), S. 66.
[40] Vgl. Andrieu (2010), S. 27.
[41] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 69.
[42] Vgl. Bavli (2012), S. 15.
[43] Vgl. Pukropski (2013), S. 64.
[44] Vgl. Braun (2013), S. 22.
[45] Vgl. Pukropski (2013), S. 62f..
[46] Vgl. ebd., S. 62f..
[47] Vgl. Standard & Poor´s Ratings Services (2015), Standard & Poor´s Ratings Services, http://www.standardandpoors.com/en_EU/web/guest/home, (19.02.2015).
[48] Vgl. Moody´s Investors Service (2015), Moody´s Investors Service, https://www.moodys.com/Pages/atc.aspx, (19.02.2015).
[49] Vgl. Fitch Ratings (2015), Fitch Ratings, https://www.moodys.com/Pages/atc.aspx, (19.02.2015).
[50] Vgl. Braun, (2013), S. 21.
[51] Vgl. McGRAW Hill FINANCIAL (2013), Annual Report, http://media.mhfi.com/documents/MHFI-ar2013.pdf, (19.02.2015).
[52] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 33.
[53] Vgl. Moody´s Investors Service (2015), Moody´s Investors Service, https://www.moodys.com/Pages/atc.aspx, (19.02.2015).
[54] Vgl. Fitch Ratings (2015), About, https://www.fitchratings.com/web/en/dynamic/about-us/about-us.jsp, (19.02.2015).
[55] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 33.
[56] Vgl. Andrieu (2010), S. 43.
[57] Vgl. ESMA (2014), Credit Rating Agencies´ 2014 market share calculations for the purpose of Article 8d oft he CRA Regulation, http://www.esma.europa.eu/de/system/files/2014-1583_credit_rating_agencies_market_share_calculation_2014.pdf, Seite 6, (09.03.2015).
[58] Vgl. Pukropski (2013), S. 101.
[59] Vgl. Andrieu (2010), S. 55.
[60] Vgl. Andrieu (2010), S. 55f..
[61] Vgl. ebd., S. 56.
[62] Vgl. Moody´s Investors Service (2009), Report on the Code of Professional Conduct, https://www.moodys.com/uploadpage/Mco%20Documents/Report%20on%20the%20Code%20of%20Professional%20Conduct%202008.pdf, S. 2 , (10.03.2015).
[63] Vgl. ebd., (10.03.2015).
[64] Vgl. Standard & Poor´s Ratings Services (2015), o. T., http://www.standardandpoors.com/ratings/articles/en/eu/?articleType=HTML&assetID=1245378053126, (20.02.2015).
[65] Vgl. Fitch Ratings (2015), Understanding Credit Ratings-- Limitations and Usage, https://www.fitchratings.com/creditdesk/public/ratings_defintions/index.cfm?rd_file=intro, (20.02.2015).
[66] Vgl. Moody´s Investors Service (2015), Verhaltenskodex, https://www.moodys.com/pages/default_de.aspx, , (20.02.2015).
[67] Vgl. EU (2009), VERORNUNG (EG) Nr. 1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DES RATES vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2009:302:FULL&from=DE, (11.12.2014).
[68] Hinweis: Alle in der EU-zugelassenen Rechtspersonen der „Big Three“, die europäische Rechtsperson der chinesischen Dagong Credit Rating Co., Ltd., der US-amerikanischen A.M. Best Company, Inc. sowie der kanadischen DBRS Ratings Ltd. sind nicht in der Tabelle berücksichtigt. Alle Ratingagenturen mit europäischem Ursprung werden in den nachfolgenden Tabellen mit verkürztem Namen aufgeführt.
[69] Vgl. Andrieu (2010), S. 40f..
[70] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 35.
[71] Vgl. ebd., S. 35.
[72] Vgl. Capital Intelligence (2015), Corporate Profile, http://www.ciratings.com/page/about-us/corporate-profile, (10.04.2015).
[73] Vgl. ebd., (10.04.2015).
[74] Vgl. o.V. (2015), Capital Intelligence, http://www.ratingplatform.com/agency_view.php?id=23, (10.04.2015).
[75] Vgl. Cerved Group (2015), About Us, http://company.cerved.com/en/about-us, (10.04.2015).
[76] Vgl. ESMA (2014), Credit Rating Agencies´ 2014 market share calculations für the purpose of Article 8d oft he CRA Regulation, http://www.esma.europa.eu/de/system/files/2014-1583_credit_rating_agencies_market_share_calculation_2014.pdf, S. 6, (10.04.2015).
[77] Vgl. Feri EuroRating Services (2014), Feri EuroRating Services im Überblick, http://fer.feri.de/de/ueber-uns/portraet/, (10.04.2015).
[78] Vgl. Scope Ratings AG (2015), Geschichte des Unternehmens, http://www.scoperatings.com/scopecontent/download/Scope_stellt_sich_vor.pdf, S. 4 (22.03.2015).
[79] Vgl. ebd., S. 3, (22.03.2015).
[80] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 38.
[81] Vgl. Braun (2013), S. 22.
[82] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 38.
[83] Vgl. ebd., S. 38.
[84] Vgl. ebd., S. 184.
[85] Vgl. ebd., S. 67.
[86] Vgl. ebd., S. 121.
[87] Ergänzung: NRSROs mit issuers-pay Bezahlmodell: (A. M. Best Company Inc./ DBRS Inc./ Fitch Ratings/ HR Ratings/ Japan Credit Rating Agency, Inc./ Moody´s Investor´s Service, Inc. und Standard & Poor´s Rating Services).
[88] Ergänzung: NRSROs mit subscribers-pay Bezahlmodell: (Egan-Jones Rating Company/ Kroll Bond Rating Agency, Inc./ und Morningstar Credit Ratings).
[89] Vgl. SEC (2014), Nationally Recognized Statistical Rating Organizations, http://www.sec.gov/rules/final/2014/34-72936.pdf, S. 22f., (06.03.2015).
[90] ebd., S. 23., (06.03.2015).
[91] Vgl. Andrieu (2010), S. 41.
[92] Vgl. Pfanzelt (2012), S. 4.
[93] Vgl. EU (2009), Rechtsvorschriften, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:302:0001:0031:DE:PDF, (07.03.2015).
[94] Vgl. von Rimon (2012), S. 220f..
[95] Vgl. Pape (2009), S. 10 ff..
[96] Vgl. ebd., S. 12.
[97] Vgl. Dinauer & Zantow (2011), S. 47.
[98] Vgl. ebd., S. 47.
[99] Vgl. Pape (2009), S.10f..
[100] Vgl. Pape (2009), S.10.
[101] Vgl. ebd., S.10.
[102] Vgl. ebd., S.12.
[103] Vgl. ebd., S.12.
[104] Vgl. ebd., S.12.
[105] Vgl. ebd., S.12.
[106] Vgl. ebd., S.12.
[107] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 67.
[108] Vgl. ebd., S. 67.
[109] Vgl. Weimann (2006), S. 257f..
[110] Vgl. ebd., S. 257f..
[111] Vgl. Pindyck & Rubinfeld (2009), S. 456.
[112] Vgl. Weimann (2006), S. 257f..
[113] Vgl. Andrieu (2010), S. 41.
[114] Vgl. Pfanzelt (2012), S. 4.
[115] Horsch (2008), S. 234.
[116] Vgl. ebd., S. 234.
[117] Vgl. Goller, Bernd/ BaFin (2013),Ratingagenturen unter ESMA-Aufsicht, https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/fa_bj_2013_01_ratingagenturen.html, (08.03.2015).
[118] Vgl. Pukropski (2013), S. 207.
[119] EU (2009), VERORDNUNG (EG) Nr.1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:302:0001:0031:DE:PDF, (07.03.2015).
[120] Vgl. Pukropski (2013), S. 205.
[121] Vgl. ebd., S. 205f..
[122] Vgl. Europäische Union (2009), VERORDNUNG (EG) Nr.1060/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:302:0001:0031:DE:PDF, (08.03.2015).
[123] Vgl. ebd., (08.03.2015).
[124] Vgl. Pukropski (2013), S. 211.
[125] Vgl. ebd., S. 211f..
[126] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 320.
[127] Vgl. ebd., S. 320.
[128] Vgl. ebd., S. 76.
[129] Ebd., S. 76.
[130] Vgl. Pfanzelt (2012), S. 8.
[131] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 213.
[132] Vgl. Pfanzelt (2012), S. 6.
[133] Vgl. Braun (2013), S. 21.
[134] Vgl. ebd., S. 21f..
[135] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 215.
[136] Vgl. Horsch (2008), S. 190f..
[137] Vgl. Hiß & Nagel (2012), S. 215.