Gemeinsames Steuersystem der EU


Trabajo Escrito, 2004

27 Páginas, Calificación: 2.0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. Einleitung
1.1. Zielsetzungen der Steuerpolitik in der Europäischen Union

2. Was sind Steuern?
2.1. Diversität der Steuersysteme der Mitgliedstaaten

3. Organe des europäischen Rechts der EU

4. Stand der Harmonisierung
4.1. Indirekte Steuern
4.1.1. Mehrwertsteuer
4.1.2. Verbrauchsteuer
4.2. Direkte Steuern
4.2.1. Unternehmensbesteuerung

5. Ausblick in die Zukunft

6. Schlussfolgerung

LITERATURVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Eurostat

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

1. Einleitung

Am 07. Februar 1992 wurde durch den Vertrag von Maastricht, welcher auch der Unionsvertrag genannt wird, die Europäische Union (EU) gegründet. Grundlage dieser Union sind die verschiedenen Europäischen Gemeinschaften sowie die durch diesen Vertrag eingeführten Politikstrukturen und Zusammenarbeiten der Mitgliedsstaaten untereinander.

Die grundlegenden Gemeinschaften der Union sind die Europäische Gemeinschaft (EG), die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).[1]

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft, die durch einen engen politischen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der Mitgliedsstaaten einen wichtigen Beitrag zum Frieden, zur Sicherheit und zur Stabilisierung wirtschaftlichen Wohlstands in Gesamteuropa leistet.[2] Die Zielsetzung dieser Union ist zum einen die Förderung eines konkurrenzfähigen grenzfreien Binnenmarktes und zum anderen die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion in Europa, welche bereits Realität geworden sind. Dazu bedarf es der Förderung eines stetigen nichtinflationären Wirtschaftswachstums, eines hohen Beschäftigungsstandes und eines hohen Lebensstandards sowie eine kooperative Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten untereinander, welche dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und der Solidarität dient. Um diese im Vertrag verankerte Grundsätze realisieren zu können, müssen angemessene steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dieser steuerliche Harmonisierungsprozess ist eine der grössten Herausforderungen der Europäischen Union.[3]

1.1. Zielsetzungen der Steuerpolitik in der Europäischen Union

Der europäische Binnenmarkt stellt im Vergleich zu den anderen Handelsmärkten der Welt eine konkurrenzfähige und starke Handelsplattform dar. Um die Errichtung des Binnenmarktes und die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion fortzusetzen, wurden grundlegende Zielsetzungen im Bereich der allgemeinen Steuern festgelegt. Die Aufgaben der Europäischen Union umfassen u.a. “...die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten (Binnenmarkt), die Errichtung eines Systems, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt, und die Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften.”[4] Diese Ziele sollten realisiert werden, soweit dies für ein reibungsloses Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes erforderlich ist.

Dafür wurden verschiedene Artikel im EG-Vertrag (EGV) festgesetzt, welche die steuerlichen Aspekte der o.g. Zielsetzungen beinhalten (Kapitel 2, Artikel 95-99 des EGV). In Artikel 95 EGV ist das Diskriminierungsverbot niedergelegt, welches besagt, dass es verboten ist auf Waren aus anderen Mitgliedsstaaten höhere inländische Abgaben zu erheben, als dies der Fall bei gleichwertigen inländischen Waren wäre. Dieses Verbot bezieht sich aus Wettbewerbsgründen nur auf indirekte Abgaben. Es soll damit sichergestellt werden, dass der Handel im Binnenmarkt nicht durch wettbewerbshemmende Massnahmen beeinträchtigt wird.

Artikel 96 EGV beinhaltet das Verbot der überhöhten Rückvergütung von inländischen Abgaben beim Transfer von einem zum anderen Mitgliedsstaat.

In Artikel 97 EGV wurde das Verfahren für kumulative Mehrphasenumsatzsteuer verankert und in Artikel 98 EGV behält sich die Europäische Gemeinschaft eine Genehmigung für Rückvergütungen bei der Ausfuhr in ein anderes Mitgliedsland vor, sofern diese sich auf andere Abgaben als Umsatzsteuer, Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern bezieht.

Die wichtigste steuerliche Vorschrift wurde allerdings in Artikel 99 EGV festgelegt, welche eine Harmonisierung für Umsatzsteuer, Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern vorsieht, um einer Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarktes entgegenzuwirken. Eine Harmonisierung wurde im Vertrag nicht für den Bereich der direkten Steuern ausdrücklich niedergeschrieben. Die Gemeinschaftsmassnahmen in diesem Bereich zielen darauf ab, dass die Lücken, welche eine Steuerhinterziehung ermöglichen, geschlossen werden und Doppelbesteuerung vermieden werden soll.

Die Abschaffung der Steuergrenzen sowie die Annäherung im Bereich der indirekten Steuern vermindern den Verwaltungsaufwand, welcher zu einer Kostensenkung bei Industrie und Handel führt. Dadurch entsteht eine erhöhte Inlandsnachfrage, welche auf niedrigere Verbraucherpreise zurückzuführen ist. Diese Tendenz führt zu einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts innerhalb der Gemeinschaft, welche wiederum zu einem höheren Lebensstandard der EU-Bürger führt.

Weitere elementare Zielsetzungen des Harmonisierungsprozesses sind die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Desweiteren soll durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt die Möglichkeit der Regierungen eingeschränkt werden öffentliche Ausgaben durch Verschuldung zu finanzieren. Das heisst, das Haushaltsdefizit der an der Euro-Zone beteiligten Mitgliedsländer darf 3% des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Dadurch soll erreicht werden, dass die Haushalte der Länder während des Konjunkturzyklusses mehr oder weniger ausgeglichen sind. Höhere öffentliche Ausgaben können nur durch höhere Steuereinnahmen finanziert werden.

Es ist allerdings festzustellen, dass eine Harmonisierung auf der Ebene der direkten und indirekten Steuern sich als sehr schwierig erweist, da die verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedliche Steuer- und Abgabensysteme aufweisen und sie auch eine unterschiedliche Auffassung über die Rolle der Steuern haben. Ungeachtet der breiten Akzeptanz, welche die Ziele der Steuerharmonisierung erfahren, stehen die einzelstaatlichen Regierungen den einzelnen Schritten eher ablehnend gegenüber, da sie eine ungewollte Aufgabe ihrer Souveränität befürchten.

Alle Steuersysteme sollen im Einklang mit den Zielen des EG-Vertrages stehen und es sollen keine negativen Auswirkungen durch steuerpolitische Entscheidungen der Staaten untereinander hervorgerufen werden.

Allerdings kann ein gewisser Grad an Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten untereinander erkannt werden, welcher die Folge hat, dass Unternehmen ihren Standort dahingehend wechseln, wo sie die grössten Steuervergünstigungen erhalten. Dadurch kann es zu einer Verlagerung von Handelsströmen führen. Die derartigen unterschiedlichen Steuersysteme mit den verschiedenen Steuersätzen hemmen enorm die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes, da sie ebenfalls Hindernisse für den Handel und eine Fragmentierung des Binnenmarktes darstellt. Demzufolge können Ressourcen nicht optimal eingesetzt werden und Europäische Unternehmen werden in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt. Diese nachteiligen Auswirkungen der Steuerkonkurrenz sollen verhindert werden.[5]

2. Was sind Steuern?

“Steuern sind einmalige oder regelmässige Geldleistungen, die der Steuerpflichtige ohne Anspruch auf Gegenleistung einem öffentlichen Finanzwesen zu entrichten hat.”[6] Sie dienen als Finanzierungsmittel öffentlicher Ausgaben, welche von Bund, Ländern und Gemeinden benötigt werden.

Diese Instanzen erheben aufgrund ihrer Finanzhoheit die Steuern von den Steuerpflichtigen und erstellen auch gleichzeitig Haushaltspläne für die Verwendung der staatlichen Einnahmen. Die Steuereinnahmen werden für folgende Bereiche verwendet: soziale Sicherheit (z.B. Sozialversicherungszuschüsse, Arbeitsbeschaffung, Gesundheit und Kindergeld), Bau- und Wohnungswesen (z.B. Strassen- und Wohnungsbau), Wirtschaftsförderung (z.B. Subventionen gefährdeter Wirtschaftszweige, Zuschüsse an die Landwirtschaft und Infrastrukturmassnahmen), sowie für andere Bereiche z.B. Bildung, Verteidigung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verwaltung und Gesetzgebung.[7]

Steuern sind ein wichtiges staatliches Instrument zur Regelung der Wirtschaft sowie zur Politikbetreibung. Sie können den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen beeinflussen sowie Anreize zum Sparen bieten und sich auf die Unternehmensstruktur auswirken.

In der Europäischen Union ist es wichtig, dass die Mitgliedsstaaten auf diesem Sektor zusammenarbeiten. Die verschiedenen Steuersysteme dieser Länder sollen einen gewissen Harmonisierungsgrad in Unterstützung mit der Einführung des Euro hinsichtlich der Europäischen Integration aufweisen.[8]

2.1. Diversität der Steuersysteme der Mitgliedsstaaten

In der Europäischen Union sind hauptsächlich die Mitgliedsstaaten für die Steuerpolitik, gemäss ihrer Verwaltungsstruktur und ihrem staatlichen Aufbau, verantwortlich. Diese Zuständigkeit können sie zum Teil an die regionale bzw. lokale Ebene weiterleiten.

Im Bereich der Steuern und Sozialabgaben zielen Gemeinschaftsmassnahmen nicht auf eine Vereinheitlichung der einzelstaatlichen Strukturen der Abgabensysteme ab, sondern vielmehr darauf, dass die Systeme der einzelnen Staaten mit den Zielen des EG-Vertrages im Einklang stehen.

Folgende Darstellung zeigt die Unterschiede des Abgabenaufkommens und dessen Struktur in Prozent des BIP der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eurostat, Kurzstatistiken 30/1998 (Katalog-Nr.: CA-NJ-98-030-DE-C)

Ursachen für diese Unterschiede in den verschiedenen Steueraufkommen liegt an der Art der Finanzierung der grossen Bereiche (Bildung, Alterssicherung und Gesundheit) der öffentlichen Ausgaben. Zum Beispiel kann ein Grossteil der Ausgaben für die Rente oder die Gesundheit durch den Abschluss von zusätzlichen privaten Versicherungen erfolgen, ohne dass dieser Ausgabenteil den staatlichen Haushalt betrifft.

Laut Artikel 269 des EG-Vertrages werden die Ausgaben des Gemeinschaftshaushalts durch Steuereinnahmen der einzelnen Mitgliedsstaaten finanziert. Das heisst, dass die Staaten Agrarabgaben, Zölle, einen laut harmonisierter Bemessungsgrundlage berechneten Anteil der Mehrwertsteuer sowie einen anhand des Bruttoinlandsprodukts berechneten Betrag an den Gemeinschaftshaushalt der EU abführen.

[...]


[1] Vgl.: Dr. jur. Wilke, Kay-Michael: Lehrbuch des internationalen Steuerrechts, 6. Auflage, Herne/Berlin 1997, Seite 178

[2] Vgl.: Zschiedrich, Harald: Binnenmarkt Europa, Wiesbaden 1993, Seite 42

[3] Vgl.: Dr. jur. Wilke, Kay-Michael: Lehrbuch des internationalen Steuerrechts, 6. Auflage, Herne/Berlin 1997, Seite 178

[4] Dr. jur. Wilke, Kay-Michael: Lehrbuch des internationalen Steuerrechts, 6. Auflage, Herne/Berlin 1997, Seite 178

[5] Vgl.: Dr. jur. Wilke, Kay-Michael: Lehrbuch des internationalen Steuerrechts, 6. Auflage, Herne/Berlin 1997, Seite 181-182 und http://www.europarl.eu.int/factsheets/3_4_9_de.htm, Europäisches Parlament: Kurzdarstellungen – 3.4.9. Steuerpolitik und Steuerwesen, 2001, Seite 1-3 und http://www.europa.eu.int/comm/publications/booklets/move/17/txt_de.pdf, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Steuerpolitik in der Europäischen Union, Luxemburg 2000, Seite 29

[6] Kuhn, Manfred: Gablers Schülerlexikon Wirtschaft, Wiesbaden 1980, Seite 224

[7] Vgl.: Kuhn, Manfred: Gablers Schülerlexikon Wirtschaft, Wiesbaden 1980, Seite 224

[8] Vgl.: http://www.europa.eu.int/comm/publications/booklets/move/17/txt_de.pdf, Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Steuerpolitik in der Europäischen Union, Luxemburg 2000, Seite 3-4

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Gemeinsames Steuersystem der EU
Universidad
University of Applied Sciences Mainz
Calificación
2.0
Autor
Año
2004
Páginas
27
No. de catálogo
V33823
ISBN (Ebook)
9783638342070
Tamaño de fichero
557 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gemeinsames, Steuersystem
Citar trabajo
Romy Trajanov (Autor), 2004, Gemeinsames Steuersystem der EU, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33823

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