Demand Response als ökonomisches Instrument zur Reduzierung von Unsicherheit an Energiemärkten


Tesis (Bachelor), 2015

46 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Energiesektor
2.1. Aktuelle Herausforderungen am Energiesektor
2.1.1. Status quo
2.1.2. Infrastruktur des Energiesektors
2.1.3. Politische Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien
2.2. Auswirkungen eines hohen Anteils an erneuerbaren Energien
2.2.1. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
2.2.2. Auswirkungen auf Flora und Fauna
2.2.3. Auswirkungen auf die Strompreise
2.3. Die Energiewende 9
2.3.1. Die fünf Säulen der Energiewende
2.3.2. Begriffsdefinition Demand Response

3. Unsicherheit und Risiko
3.1. Entscheidungstheorie
3.2. Begriffsdefinition Unsicherheit
3.3. Unterschied zwischen Unsicherheit und Risiko
3.4. Beispiel einer Risikoprämie: Das Marktprämienmodell

4. Demand Response zur Reduzierung von Unsicherheit
4.1. Demand Response 16
4.2. Preis- und anreizbasiertes Demand Response
4.2.1. Preisbasierte Demand Response Programme
4.2.2. Anreizbasierte Demand Response Programme
4.3. Demand Response Potenziale in der Industrie, im GHD-Sektor und den Haushalten 20
4.3.1. Demand Response Potenziale in der Industrie/GHD-Sektor
4.3.2. Demand Response Potenziale in Haushalten
4.4. Reduzierung von Unsicherheiten am Spot- und Regelleistungsmarkt durch Demand Response
4.4.1. Spotmarkt
4.4.2. Regelleistungsmarkt
4.5. Vor- und Nachteile von Demand Response 26
4.5.1. Vorteile
4.5.2. Nachteile
4.5.3. Zusammenfassung der Vor- und Nachteile

5. Fazit und Ausblick
5.1. Fazit
5.2. Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: DR Programme, Klobasa, M. (2009)

Abbildung 2: Preisschwankungen Indraday-Markt, eigene Darstellung

Abbildung 3: Einsatz von Regelleistung, Quelle: amprion (2014)

Abbildung 4: Vertragskette Strom, Quelle: Von Roon, S./Gobmaier, T. (2010)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Statistik Indraday-Markt

1. Einleitung

Durch die zunehmende Integration der erneuerbaren Energien steigen Preis- und Netzschwankungen und die damit verbundene Preis- und Netzunsicherheit im- mer weiter an. Dadurch, dass Angebot und Nachfrage in Echtzeit übereinstim- men müssen, sich Wind und Sonne aber nicht nach dem Bedarf der Verbraucher richten, kommt es, je nach Witterungsverhältnissen zu einem Über- oder Unter- angebot von Strom. Hinzu kommt die mangelnde Flexibilität der konventionellen Kraftwerke, ein schnelles Auf- und Herunterfahren der Kraftwerke ist nur einge- schränkt möglich. Durch die hohe Fluktuation des Stroms und der fehlenden Kraftwerksflexibilität kommt es zu Preisschwankungen an der Strombörse. Um den Schwankungen entgegen zu wirken wurde die Methode des verbrauchersei- tigen Lastmanagement, auch bekannt unter Demand Response, entwickelt. De- mand Response soll es ermöglichen unter anderem, die Verbraucherlast so zu regulieren, dass Fluktuationen durch erneuerbare Energien ausgeglichen werden können.

Die Forschungsfrage dieser Arbeit untersucht, in wie weit Demand Response als ökonomisches Instrument dazu beiträgt, Unsicherheiten an Energiemärkten zu reduzieren.

In Kapitel zwei wird zuerst der Energiesektor mit seiner Struktur und seinen ak- tuellen Herausforderungen, sowie die Auswirkungen der erneuerbaren Energien im Allgemeinen und auf die Strompreise erläutert, um ein theoretisches Vorwis- sen, welches zum Lesen dieser Arbeit benötigt wird, zu schaffen. Das dritte Kapi- tel dient der volkswirtschaftlichen Definition von Unsicherheit und Risiko. Kapitel vier erläutert, wie Demand Response eingesetzt wird, um Unsicherheiten bzw. Preisschwankungen zu reduzieren. Verschiedene Anreize werden aufgezeigt, um Verbraucher zu einer Lastverschiebung oder -reduzierung anzuregen. Durch eine genauere Betrachtung des Spot- und Regelleistungsmarktes soll veranschaulicht werden, wie durch Demand Response die vorhandenen Unsicherheiten reduziert werden können. Danach werden kurz die Vor- und Nachteile von Demand Res- ponse aufgezeigt. Abschließend werden in Kapitel fünf eine Zusammenfassung, sowie ein Ausblick gegeben.

2. Der Energiesektor

2.1. Aktuelle Herausforderungen am Energiesektor

Der Energieeinsatz sowie die Technologien zur Energiewandlung haben sich in den letzten Jahren verändert. Unsere Ressourcen sind teilweise begrenzt und der Energiesektor steht vor verschiedenen Herausforderungen der Umstrukturierung, um die Bedarfsanforderungen des 21. Jahrhunderts weiterhin decken zu können. Die mangelnde Infrastruktur sowie politische Rahmenbedingungen stellen große Hürden dar. In diesem Kapitel soll die aktuelle Situation im Bereich der elektrischen Energiebereitstellung erläutert werden.

2.1.1. Status quo

Beim Nettostromverbrauch in Deutschland ist über die Jahre hinweg ein klarer Aufwärtstrend zu beobachten. Im Jahr 1991 lag der Nettostromverbrauch in Deutschland bei 427,9 Twh. Fast ein Vierteljahrhundert später, 2013 (vorläufiger Stand) beträgt der Stromverbrauch 527,9 Twh (vgl. Statista A, 2014). Das bedeu- tet ein Anstieg von ca. 23%. Im Moment stehen dem Energiesektor noch ausrei- chend natürliche Ressourcen zur Verfügung, welche zur Erzeugung von Energie verwendet werden können.

Es existieren fossile Vorräte aufgeteilt in: Erdgasvorräte in Höhe von insgesamt 195 Mrd. m3, Steinkohle in Höhe von insgesamt 755 Mrd. Tonnen, Weichbraun- kohle in Höhe von insgesamt 283 Mrd. Tonnen und Erdöl in Höhe von insgesamt 216 Mrd. Tonnen (inklusive nichtkonventionellem Öl) (vgl. BMWi A, 2014).

Da die fossilen Ressourcen nicht erneuerbar sind müssen andere Quellen gefun- den werden. Energiequellen, wie Wind und Sonne rücken dabei immer weiter in den Vordergrund. Man spricht bei ihnen auch von erneuerbaren Energien. Sie tragen jetzt schon mit fast einem Viertel (24,1 %) zur Bruttoenergieerzeugung bei (vorläufiger Stand 2013). Darunter versteht man die insgesamt hergestellte Strommenge inkl. des Eigenverbrauchs der Anlage und des Leitungsverlustes. Jedoch haben fossile Energieträger immer noch mit 45,9 % den größten Anteil an der Bruttoenergieerzeugung. Die restlichen 30 % setzen sich aus Kernenergie (14,4%) und sonstigen Energien (4,1%) zusammen (vgl. Statista B, 2014).

Der erzeugte Strom verteilt sich auf verschiedene Bedarfssektoren (vorläufiger Stand 2013). Allein 70% des Stroms fließen in Bergbau, Handel/Gewerbe und Dienstleistungen. Die Haushalte beanspruchen 26 % des Stroms. Die restlichen 2 % der Strommenge verteilen sich auf der Verkehr und Landwirtschaft (vgl. Statista C, 2014). Der Strom wird über das Stromnetz transportiert. Hier werden für die verschiedenen Sektoren auch verschiedene Netze benötigt.

Beim Stromtransport über eine große Distanz spricht man von Übertragungsnet- zen. Sie leiten deutschlandweit und grenzüberschreitend auf Höchstspannung 220 kV (Kilovolt) oder 380 kV. Die Länge dieses Stromnetzes beträgt ca. 35.000 km. Wenn der Strom direkt zum Verbraucher geleitet wird spricht man von Ver- teilernetzen auf Hoch-, Mittel- und Niederspannung. Bei der Hochspannung wird der Strom mit 60 kV bis 110 kV grob an Umspannwerke in Ballungszentren oder große Industriegebiete verteilt. Die Länge dieses Netzes beträgt ca. 77.000 km.

Bei der Mittelspannung wird der Strom an regionale Transformatorenstationen oder größere Einrichtungen, wie Fabriken oder Krankenhäuser mit 6 kV bis 60 kV geliefert. Die Länge des Netzes beträgt ca. 479.000 km.

Bei der Niederspannung wird an private Haushalte, kleinere Industriebetriebe und Gewerbe sowie Verwaltungseinrichtungen geliefert. Die Spannung beträgt 230 V oder 400 V bei einer Netzlänge von 1.123.000 km (vgl. BMWi B, 2014).

2.1.2. Infrastruktur des Energiesektors

Eine Anpassung des Netzes ist für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Ener- gien unausweichlich. Da die momentan verfügbare Netzstruktur nicht ausreicht, kann es zu Netzengpässen kommen. Diese Engpässe können dazu führen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien ins Stocken gerät oder sogar rückläufig ist. Oft muss der durch Wind- oder Solaranlagen gewonnene Strom weit zu Ver- braucherzentren transportiert werden. Die heutigen Übertragungsnetze gelan- gen dabei an ihre Grenzen. Die nicht angepasste Infrastruktur kann zu Übertra- gungsverlusten führen. Das sogenannte Netzausbaubeschleunigungsgetz (NABGE) soll beispielsweise dazu beitragen, den Ausbau von fehlenden Höchstspannungsleitungen zur Verbindung von Offshore-Windparks zu Netzknoten an Land zu beschleunigen (vgl. BMUB A, 2008).

Ein weiteres Problem im Energiesektor stellt die Volatilität der erneuerbaren Energien dar. Die mangelnde Flexibilität der konventionellen Kraftwerke und die fehlende Speichermöglichkeit für überschüssige Energie sind große Herausforde- rungen. Braun- oder Steinkohlekraftwerke können nur eingeschränkt in Minu- tenschnelle heruntergefahren werden. Wind und Sonne richten sich jedoch nicht nach dem Strombedarf, sondern liefern den Strom wenn sie verfügbar sind. Durch das Überangebot von Strom kommt es zu negativen Preisen, dies wird ausführlicher im Kapitel 2.2.3. erläutert. Die Anlagen die durch erneuerbaren Energien betrieben werden, müssen in der Lage sein, ihren überschüssigen Strom zu speichern, damit eine Anpassung an den Strombedarf erfolgen kann (vgl. Götz et al., 2014).

2.1.3. Politische Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien

Die Politik hat das Ziel, den Ausbau von Anlagen, die durch erneuerbare Energien betrieben werden, voran zu treiben. Gemäß dem Atomgesetz sieht der Bundes- tag vor, bis 2022 alle bisher noch aktiven atomaren Kraftwerke vom Netz zu nehmen und still zu legen (vgl. Deutscher Bundestag, 2001). Um weiterhin den Bedarf decken zu können, müssen andere Alternativen, wie die erneuerbaren Energien, von den Produzenten in Betracht gezogen werden. Dieses Vorhaben wird vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, welches im nächsten Unterkapitel erörtert wird. Die Politik ergreift weitere Maßnahmen zur Förde- rung der erneuerbaren Energien, beispielsweise mit dem Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG). Es schreibt vor, dass Eigentümer von Neubauten einen gewissen Anteil ihrer Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien, wie Solarenergie, Geothermie, Biomasse oder Umweltwärme decken müssen. Den Eigentümern bleibt jedoch auch die Option auf Ersatzmaßnahmen auszuweichen. Darunter versteht man die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder die Anbindung an ein Nah-Fernwärmenetz. Dieses muss teils aus erneuerbaren Energien oder auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen betrieben werden (vgl. BMWi C, 2014). Auch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verfolgt das Ziel einer schnellen Integration der erneuerbaren Energien. Gemäß § 1 Abs. 1. Sagt es folgendes aus:

d- liche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der All gemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien ( BMJV A §1 Abs. (1) , 2014)

2.2. Auswirkungen eines hohen Anteils an erneuerbaren Energien

2.2.1. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Am 7. Dezember 1990 trat erstmals das Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) in Kraft, welches als Vorreiter für das heutige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt. Die Kernaussage dieses Gesetzes beinhaltete, dass Strom aus regenerativen Quellen gegenüber fossilen Quellen zur Stromerzeugung bevorzugt werden muss (vgl. BMWi D, 2014). Am 1. April 2000 trat das EEG In Kraft. Es gilt heute noch als Instrument zur Förderung von erneuerbaren Energien und zur Weiterentwick- lung von Technologien für die Stromerzeugung. Da Betreibern von Anlagen mit erneuerbaren Energien eine feste Vergütung und eine sichere Abnahme für ihren produzierten Strom laut EEG bekommen, schafft dies ein hohes Maß an Investiti- onssicherheit für erneuerbare Energien (vgl. BMELV A, 2012).

m Interesse des Klima- und Um- weltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermögli- chen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Ein- beziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern BMJV B §1 Abs. (1), 2014 )

Am 1. August 2014 ist die Reform des EEG in Kraft getreten. Verschiedene Inhalte wurden überarbeitet, um die Integration der erneuerbaren Energien voran zu treiben. Technologien, die sich aufgrund der Lernkurve als wettbewerbsfähig und kostengünstig erwiesen haben, werden anderen Technologien vorgezogen. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien sollen gesenkt werden.

Hinzu kommt, dass Betreiber neuer Anlagen ab 2015 nur noch ca. 12 Cent/kWh als feste Vergütung erhalten. Alte Anlagenbetreiber bekommen weiterhin die Vergütung, die ihnen bei Inbetriebnahme zugesprochen worden ist (ca. 17 Cent/kWh). Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien, in Form von der EEG-Umlage, werden in Zukunft von der gesamten Gesellschaft getragen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn es sich um stromintensive Industrien handelt, die sonst aus dem internationalen Wettbewerb fallen würden. Auch Eigenstromversorger, die konventionell Strom gewinnen, werden erstmals an den Kosten beteiligt, jedoch nur Eigentümer von Neuanlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Eigentümer, die ihre Anlagen vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen haben, müssen keine EEG-Umlage zahlen. Besitzen die Eigentümer Anlagen, die durch erneuerbare Energien oder sehr effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen betrieben werden, müssen sie nur einen Teil der EEG-Umlage zahlen.

Eine weitere Änderung ist ein besser gesteuerter und planbarer Ausbau der er- neuerbaren Energien: 2025 sollen 40-45% des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. 2035 sogar schon 55-60%. Mit dem In Kraft treten der Re- form müssen Neuanlagenbetreiber seit dem 1. August 2014 ab einer Leistung von 500 Kilowatt ihren Strom direkt vermarkten. Das bedeutet, dass der Strom direkt an der Börse oder an Großabnehmer verkauft wird. Strom aus erneuerba- ren Energien wird dabei zum selben Marktpreis wie Strom aus konventionellen Kraftwerken verkauft. Ab dem 1. Januar 2016 gilt das Verfahren schon ab einer Leistung von 100 Kilowatt. Dies dient zur besseren Integration am nationalen und europäischen Strommarkt (vgl. BMWi D, 2014).

2.2.2. Auswirkungen auf Flora und Fauna

In diesem Unterkapitel werden Folgen für die Natur durch erneuerbare Energien (Wind, Sonne, Biomasse und Wasser) erläutert.

Oft wird bei der Errichtung von Windanlagen nicht beachtet, ob der Standort den Lebensraum von Tierarten beeinträchtigt. Windanlagen werden in Kernlebens- räume, Hauptzugrouten, Hauptnahrungsgebiete oder Flugkorridore von Vögeln und Fledermäusen errichtet. Standorte für Windanlagen müssen mit Bedacht gewählt werden und solche Gebiete meiden. In Einzelfällen, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist, genügt eine vorübergehende Abschaltung der Anlage für einen gewissen Zeitraum, zum Beispiel während der Zugzeit der Vögel. Einige Vogelund Fledermausarten sind vom Aussterben bedroht, jeder Verlust muss, wenn möglich, verhindert werden, um eine Artenvielfalt beizubehalten.

Zu einem Konflikt mit der Natur kommt es bei Solaranlagen nur, wenn diese im Außenbereich errichtet werden. Bei der Verlegung der für die Solaranlagen not- wendigen Kabel kommt es während der Bauarbeiten oft zu einer starken Boden- verdichtung. Das kann, je nach Art des Bodens, zu einer Verschlechterung der Wasser-, Luft-, und Nährstoffhaushalte, sowie der Durchwurzelbarkeit führen. Auch der Regen kann nicht zwischen den Solarmodulen hindurch sickern und der Boden unter den Anlagen trocknet aus. Hier sollten kleine Abstände zwischen den Modulen gelassen werden. Ein Eingriff in den Lebensraum verschiedener Tierarten findet ebenso statt. Durch die Beschattung ändert sich der Lebensraum für Tierarten, die in Gebieten mit Trockenrasen leben, wie Heuschrecken, Wild- bienen etc. Es gibt nun dauerhaft besonnte und beschattet Bereiche. Für Offen- landarten können die Anlagen eine Scheuch- und Störwirkung haben. Die Tiere verlieren damit ihre Rast- und Brutplätze. Durch das Einzäunen der Anlagen, um Diebstahl zu vermeiden, wird einigen Säugetieren der Lebensraum entzogen, da ein Barriereeffekt entsteht.

Die Anpflanzung von Biomasse hat Auswirkungen auf Boden und Wasser, da eine Verunreinigung aufgrund von Pestiziden und Düngemittel vorliegt. Durch Erosion oder Winddrift können diese Verunreinigungen in die naheliegenden Lebensräume von Mensch und Tier gelangen. Ebenso wird die Fortpflanzung einiger Tiere verhindert, da ihre Brut im Acker bei der Ernte zerstört wird oder ihre Deckung verliert und leichte Beute für Raubvögel ist. Durch das Einzäunen der Äcker entsteht auch hier ein Barriereeffekt für die Tiere.

Die Errichtung von Wasserkraftwerken bedeutet für viele Fischarten ein Hinder- nis. Sie können zum Laichen vom Meer nicht mehr flussaufwärts schwimmen, weil die Wasserkraftwerke eine Barriere bilden. Fischarten oberhalb des Kraft- werks geraten in eine Isolation, wodurch eine genetische Einfältigkeit entsteht. Viele Fische sterben beim Durchqueren der Turbinen (vgl. Geiger et al., 2011).

2.2.3. Auswirkungen auf die Strompreise

Durch die zunehmende Integration von erneuerbaren Energien am Strommarkt kommt es immer häufiger zu unerwarteten Preisfluktuationen an der Börse. Aufgrund der Umstrukturierung der Strommärkte entstehen sprunghafte Strompreise (vgl. Feuerriegel/Strücker/Neumann, 2012).

Die Betreiber von Anlagen mit erneuerbaren Energien erhalten, wie oben er- wähnt, vom Staat eine feste Vergütung, die in der Regel über 20 Jahre läuft. Die- se Vergütung fällt je nach Stand der Technologie und Anlagengröße unterschied- lich aus. Der von den Anlagen hergestellte Öko-Strom wird von den Netzbertei- bern als Graustrom an der Börse verkauft. Ob es sich um Strom aus erneuerba- ren Energien oder konventionellen Kraftwerken handelt, darf nicht erkennbar sein, daher der Begriff Graustrom. Da zwischen der festen Vergütung und dem tatsächlichen Marktpreis eine Differenz besteht, muss diese durch eine Umlage, die sogenannte EEG-Umlage, ausgeglichen werden. Diese wird jedoch nicht von den Anbietern getragen, sondern an die Verbraucher weitergegeben. Infolge eines steigenden Angebotes von Strom, der durch erneuerbare Energien erzeugt wird, sinkt der Preis an der Börse, was dazu führt, dass die EEG-Umlage weiter ansteigt (Techert/Nieheus/Bardt, 2012). Im Jahr 2008 lag die Umlage noch bei 1,16 Cent/kWh, 2014 liegt dieser Wert bei 6,24 Cent/kWh. Das hat einen Anstieg der Strompreise auf Verbraucherseite zur Folge (vgl. Heindl/Schüßler/Löschel, 2014).

Es gilt jedoch zu beachten, dass die Strompreise nicht so auffallend steigen wie es scheint. Hier greift der Merit-Order-Effekt, er gilt als strompreissenkender Effekt: Die Kraftwerke werden gemäß ihrer Grenzkosten noch zur Deckung der Nachfrage zugeschaltet, dies gilt jedoch nicht für Anlagen zur Stromherstellung durch erneuerbare Energien. Diesen Anlagen wird eine Einspeisung gesetzlich garantiert. Der Strompreis wird durch das letzte noch hinzugenommene konventionelle Kraftwerk bestimmt (vgl. Sensfuß, 2010).

An der Börse kann es aber auch zu negativen Strompreisen kommen, wie schon in Kapitel 2.1.2. erwähnt. Der Auslöser für die negativen Preise sind nicht, wie erwartet, die erneuerbaren Energien, sondern die mangelnde Flexibilität von Braun-, Atom- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Diese fahren zu Zeiten hoher Ökostromproduktion nicht wie Gas- und Steinkohlekraftwerke herunter, sondern laufen weiter, da das An- und Abschalten der Anlagen aus betriebswirtschaftli- cher Sicht und anderen Rahmenbedingungen nicht rentabel ist. Sollte sich dies in den nächsten Jahren nicht ändern, wird die Stundenanzahl der negativen Strom- preise weiter ansteigen. Durch die Direktvermarktung der erneuerbaren Ener- gien wird ihre Stromproduktion ab einem bestimmten Negativpreis abgeregelt. Eine zunehmende Anzahl der Negativpreisstunden führt zum einen dazu, dass immer mehr erneuerbare Energien abgeregelt werden und zum anderen zu ei- nem Anstieg der EEG-Umlage, um Differenzkosten der Anlagen auszugleichen. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist dies ineffizient. Eine Maßnahme zur Verhin- derung solcher negativen Preise ist zum Beispiel eine Flexibilisierung der Nach- frageseite, auch bekannt unter dem Begriff Demand Side Management oder De- mand Response (vgl. Götz et al., 2014).

2.3. Die Energiewende

2.3.1. Die fünf Säulen der Energiewende

Die Energiewende basiert auf fünf Säulen. Der Netzausbau ist eine dieser Säulen. Wie zuvor erläutert ist es wichtig, den Ausbau der Stromnetze voranzutreiben und somit auch die Leistungsfähigkeit der Netze zu erhöhen.

Eine weitere Säule ist die flexible Erzeugung von Strom. Stehen wenig erneuerbare Energien wie Wind und Sonne zur Verfügung, muss die Versorgungssicherheit trotzdem gewährleistet sein. Sind ausreichend erneuerbare Energien vorhanden, kann durch die Flexibilität der Kraftwerke ein Überangebot an Strom durch Abschalten der Kraftwerke vermieden werden.

Desweiteren soll eine Steigerung der Energieeffizienz mit verbindlichen Effizienzstandards als eine weitere Säule der Energiewende durchgesetzt werden. Dadurch können Energie- und Strompreise gesenkt werden.

[...]

Final del extracto de 46 páginas

Detalles

Título
Demand Response als ökonomisches Instrument zur Reduzierung von Unsicherheit an Energiemärkten
Universidad
University of Freiburg  (Institut für Informatik und Gesellschaft)
Calificación
2
Autor
Año
2015
Páginas
46
No. de catálogo
V338423
ISBN (Ebook)
9783668278929
ISBN (Libro)
9783668278936
Tamaño de fichero
1357 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Demand Response, Energiesektor, erneuerbare Energien, Energiewende, Entscheidungstheorie, Unsicherheit und Risiko, Spotmarkt
Citar trabajo
Maike Kraft (Autor), 2015, Demand Response als ökonomisches Instrument zur Reduzierung von Unsicherheit an Energiemärkten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338423

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