Kann totale Inklusion in der Grundschule gelingen? Die Bedeutung von inklusiver Bildung


Trabajo Escrito, 2013

16 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Begriffliche Erklärungen
1.1 Die UN-Behindertenrechtskonvention
1.2 Inklusion

2. Inklusive Bildung
2.1 Voraussetzungen für das Gelingen – Inklusive Schulentwicklung
2.2 Woran Inklusion scheitert
2.3 Diskussion

3. Pädagogische Konsequenzen

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

0. Einleitung

Spätestens seit Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschreiben hat, ist Inklusion auch in der Bundesrepublik ein wichtiges Thema geworden. Doch was genau bedeutet Inklusion? Welche Veränderungen müssen in der Bildungslandschaft geschehen, um die Teilhabe aller zu gewährleisten? Denn der aktuelle Stand ist nach wie vor durch Selektion der Schülerinnen und Schüler* mit sonderpädagogischen Förderbedarfauf Sonderschulen gekennzeichnet. Bildung allerdings ist ein guter Weg, um bereits von Beginn an die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Denn sie „verfolgt das Ziel, Menschen dabei zu unterstützen, ein umfassendes Verständnis von der Welt zu entwickeln“ (Zalfen, 2005, S. 53). Nach Zalfen (2005, S. 53) gehören Bildung und Inklusion unweigerlich zusammen. Es stellt sich nun allerdings die Frage: Kann totale Inklusion in der Grundschule gelingen?

Viele Lehrerinnen und Lehrer sowie Heil– und Sonderpädagogen_innen stehen dem Thema Inklusion kritisch gegenüber, die totale Inklusion aller wird in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Viele können sich nicht vorstellen wie eine Schule für alle aussehen soll.Inklusion umfasst als Konzept allerdings nicht nur Menschen mit und ohne Behinderungen, sondern alle Menschen die aufgrund zuschreibbarer Merkmale von der Gesellschaft ausgegrenzt werden (vgl. Giangreco, 2007, S. 75).

Um die Frage nach dem Gelingen von Inklusion beantworten zu können, wird im Folgenden zuerst der Inhalt der UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 24 vorgestellt sowie der Begriff Inklusion erläutert. Besonders herausgestellt wird dabei der Begriff der inklusiven Bildung. Danach werden die Voraussetzungen für das Gelingen von Inklusion in der Bildung (nach Moser, 2012 und Stähling, 2013) sowie Gründe für dasScheitern dieser (nach Stähling) erörtert. Anschließend werden die Kriterien und Gründe für ein Gelingen und die Kennzeichen einer guten inklusiven Schule, den Gründen für ein Scheitern von totaler Inklusion gegenübergestellt. Aus der daraus folgenden Diskussion lassen sich im Anschluss pädagogische Konsequenzen und ein Fazit für die Zukunft ableiten.

1. Begriffliche Erklärungen

Im folgenden Kapitel soll die UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24 vorgestellt und der Begriff der Inklusion eingeführt werden.

1.1 Die UN-Behindertenrechtskonvention

„Menschenrechtskonventionen dienen dem ‚Empowerment‘ der Menschen. Sie leisten dies, indem sie Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleich- berechtigte gesellschaftliche Teilhabe formulieren, sie rechtsverbindlich verankern und mit möglichst wirksamen Durchsetzungsinstrumenten verknüpfen.“

Dr. Bielefeld 2008

Die UN-Behindertenrechtskonvention war eine bedeutende Übereinkunft der UN, in welcher der Begriff der Menschwürde von fundamentaler Bedeutung ist (vgl. Bielefeld, 2008, S.4). Es wird deutlich, dass das Bewusstsein der eigenen Würde nicht nur in Abhängigkeit der inneren Einstellung betrachtet werden kann, sondern auch im Kontext gesellschaftlicher Strukturen von Ausgrenzung und Diskriminierung im alltäglichen Leben gesehen werden muss (vgl. Bielefeld, 2008, S. 4). Die Ausgrenzung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag wird in mehreren Situationen deutlich, wie dem Fehlen von Rollstuhlrampen vor Restaurants und anderen Orten des öffentlichen und kulturellen Lebens, dem Fehlen von Gebärdendolmetschern in Vorlesungen an Universitäten oder an Fachtagungen sowie der Sonderbeschulung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Aus den gegebenen Gründen wird Behinderung als gesellschaftliches Konstrukt verstanden (vgl. Bielefeld, 2008, S. 8). Bei „Aktion Mensch“ heißt es: „Man ist nicht behindert, man wird behindert.“. Die UN–Behindertenrechtskonvention fordert daher die Gewährleistung gleichberechtigter Teilnahme der Betroffenen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (vgl. Bielefeld, 2008, S. 6). Durch eine Veränderung der Ansätze – weg vom Defizit- Ansatz, der nur die Schwächen des Einzelnen betrachtet, hin zum „divertsity-Ansatz“, welcher die Stärken des Einzelnen hervorhebt (vgl. Bielefeld, 2008, S. 6). Im Artikel 24 der UN-Konvention wird der Begriff der Würde redundant in Verbindung zu den Begriffen Autonomie und Unabhängigkeit verwendet (vgl. Bielefeld, 2008, S.10), ebenso wird Behinderung als Ausdruck gesellschaftlicher Vielfalt betrachtet (vgl. Bielefeld, 2008, S.7). Eben deshalb müssen individuelle Autonomie und soziale Inklusion zusammen betrachtet werden (vgl. Bielefeld, 2008, S.10).

Durch die Unterzeichnung der Konvention ist die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet Infrastrukturmaßnahmen zu ergreifen und mindestens alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Konventionsverpflichtungen zu verfassen (vgl. Bielefeld, 2008, S.13/14). Die Konventionsverpflichtungen ergeben sich aus den Zielsetzungen und Forderungen der Übereinkunft. Die allgemeine Zielsetzung ist die Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls. Dieses Ziel soll durch die unterschiedlichen Forderungen nach:

- gleichberechtigten unentgeltlichen Zugang zu Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen
- notwendiger Unterstützung des allgemeinen Bildungssystems, um erfolgreiche Bildung zu erleichtern
- gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt
- Möglichkeiten zur Teilhabe am kulturellen Leben
- gleichberechtigte Mitwirkung in Politik
- Recht auf Ehe und Elternschaft

erreicht werden (vgl. Bielefeld, 2008, S.10).

Das Recht auf inklusive Bildung und dem diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen Bildungsangebot an einer wohnortnahen Regelschule für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen ist durch vier Strukturelemente gekennzeichnet (vgl. Werning, 2012, S.51):

- Verfügbarkeit: Vorhandensein einer funktionsfähigen Bildungseinrichtung
- Zugänglichkeit: barrierefreier Zugang zur Bildung
- Akzeptierbarkeit: Form und Inhalt inklusiver Bildung
- Adaptierbarkeit: flexible Anpassung der Bildung an die Gesellschaft.

Auf die Bedeutung der Forderungen der Konvention für die inklusive Bildung wird im Kapitel 2 gesondert eingegangen.

1.2 Inklusion

Der Begriff Inklusion stammt in seiner ursprünglichen Wortbedeutung von dem lateinischen Wort „includere“. Dies bedeutet übersetzt zum einen einschließen/einfügen und zum anderen hemmen/zurückhalten. Wird der Begriff Inklusion im deutschen Sprachgebrauch verwendet, handelt es sich meist um den übersetzten Wortlaut einschließen, die negativ konnotierte Übersetzung in Form von „hemmen“, wird in den meisten Diskussionen außer Acht gelassen. „Hinter der Absicht von Inklusion steht ein bestimmtes Menschenbild, das die Unterschiedlichkeit der Menschen würdigt und anerkennt.“ (Zickgraf; Lenser, 2011, S. 94) Inklusion oder auch Teilhabe ist daher nicht nur auf Menschen mit Behinderungen beschränkt. Es geht um die Partizipation und der Teilhabe aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Sozialstatus, Kultur, Religion, Alter sowie sexueller Zugehörigkeit. Somit ist Inklusion „kein soziales Ziel, sondern die Voraussetzung für eine moderne Gesellschaft“ (Wansing, 2005, S. 23). Ebenso wendet sich das Konzept der Inklusion gegen die Diskriminierung und Marginalisierung aufgrund der oben genannten zuschreibbaren Merkmalen (vgl. Giangreco, 2007, S. 75). Es ist anzumerken, dass Inklusion nicht nur im Leben von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung ist, sondern auch in dem der Erwachsenen.

In Abbildung 1 wird nochmals verdeutlicht inwieweit sich Inklusion von Integration unterscheidet und wie Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft in diesem Kontext zu verstehen ist. Es geht bei der Inklusion darum, dass alle Menschen gemeinsam am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Während in der Abbildung gut zu erkennen ist, dass die Menschen, die integriert sind, trotzdem einen eigenen Kreis in der Gesellschaft bilden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Übersicht Exklusion, Separation, Integration und Inklusion (Quelle: http://www.fruehgeborene-bildung.de/280inklusion.php)

2. Inklusive Bildung

Die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, keine Person aufgrund von Behinderungen - weder geistiger noch körperlicher Art - vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen. Dies bedeutet die Beschulung aller Kinder und Jugendlichen in einem gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule in Wohnortnähe. Somit kann Inklusion als neue Entwicklungsphase für das deutsche Bildungs- und Erziehungswesen betrachtet werden (vgl. Hinz, 2005, S. 56). Nach dem Index für Inklusion (Hinz, 2003, S.10) bedeutet dies unter anderem:

- die gleiche Wertschätzung aller Schüler und Schülerinnen
- die Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in Schulen
- den Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe
- den Aufbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden

Bei einer inklusiven Bildung geht es darum jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fordern und zu fördern, ebenso wie die Gemeinsamkeiten der Kinder zu berücksichtigen.Jedes Kind soll anhand seines individuellen Leistungszuwachses beurteilt werden. Dazu eigenen sich besonders offene Unterrichtsformen, wie Wochenplanarbeit, Stationslernen, Projekt- und Werksattarbeit. In Tabelle 1 werden Beispiele für die Veränderung an allgemeinbildenden Schulen benannt, die die vorherrschende Selektion von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf abbauen sollen und eine Erleichterungen für die Lehrkräfte im Umgang mit der neuen Herausforderung darstellen.

Tabelle 1: Veränderungen in Regelschulen hin zur inklusiven Bildung (Stähling, 2013, S.41-45)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhand der Tabelle 1 ist zu erkennen, dass es noch vieler Veränderungen in der Bildungslandschaft bedarf, sei es personeller, räumlicher oder organisatorischer Art. Durch die Schrittweise Umsetzung der genannten Kriterien kommt es zu einer Umgestaltung von Schule und Unterricht, weg von der Selektion hin zu einer gemeinsamen Schule für alle.

2.1 Voraussetzungen für das Gelingen – Inklusive Schulentwicklung

Betrachtet man die Fakten der vorhergehenden Kapitel stellt sich die Frage, wie Inklusion gelingen kann. Besonders wichtig für ein Gelingen ist die Anerkennung und die Wertschätzung von Heterogenität, dabei ist nicht nur die Unterschiedlichkeit der Schülerschaft gemeint, sondern ebenso die Unterschiede, die sich im Team der pädagogischen Fachkräfte ergeben (vgl. Werning, 2012, S. 51). Durch die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams muss jeder bereit sein von seinem gewohnten Handeln abzurücken und sich für neue Arbeitsweisen und Ideen zu öffnen. Werning (2012, S. 51) benennt folgende vier Kennzeichen einer guten inklusiven Schule:

[...]


* Das Sternchen wird verwendet, da in der gesamten Arbeit nicht nur die männliche und/oder weibliche Form gemeint ist, sondern auch alle Geschlechtsidentitäten dazwischen und darüber hinaus.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Kann totale Inklusion in der Grundschule gelingen? Die Bedeutung von inklusiver Bildung
Universidad
University of Potsdam
Calificación
2,3
Autor
Año
2013
Páginas
16
No. de catálogo
V338533
ISBN (Ebook)
9783668279971
ISBN (Libro)
9783668279988
Tamaño de fichero
590 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Inklusion, Grundschule, Bildung, Un-Behindertenrechtskonvention, Recht auf Bildung
Citar trabajo
Sandra Koplin (Autor), 2013, Kann totale Inklusion in der Grundschule gelingen? Die Bedeutung von inklusiver Bildung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338533

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