Das Wohl des Kindes in der Kindesberatung. Ablauf, Methoden, Aufgaben und Ziele


Trabajo Escrito, 2016

14 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.Einführung

2. Begriffserklärung
2.1 Beratung
2.2 Erziehungsberatung

3. Geschichtliche Entwicklung

4. Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen

5. Aufgaben, Methoden und Ziele
5.1 Ablauf des Beratungsprozesses
5.2 Das Wohl des Kindes in der Erziehungsberatung

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1.Einführung

Beratung gibt es überall, wie beispielswiese im Alltag, in der Familie, unter Freunden aber auch beruflich. Da die Beratung ein vielfältiges Tätigkeitsfeld ist, gibt es für viele Bereiche entsprechende Beratungseinrichtungen. Hierzu seien unter anderem die Familien-, Schwangerschafts-, Erziehungs-, Schuldner- und Unternehmensberatung zu nennen. Die große Palette an Beratungsformen macht deutlich, dass in nahezu jedem Bereich menschlichen Lebens Beratung angeboten und auch nachgefragt wird. Doch der Bereich der Erziehungsberatung ist in Deutschland seit langer Zeit eine feste Institution, die Eltern Unterstützung und Hilfen in Fragen zur Erziehung ihrer Kinder, aber ebenso zu familiären Problemen bietet (vgl. Hundsalz 1995, S.15).

In der heutigen Gesellschaft steigt die Nachfrage der Erziehungsberatung enorm. Dies wird an dem Zuwachs von Beratungssendungen, Erziehungsratgebern oder Beratungsforen sichtbar(vgl. Schrapper/Zimmer 2006, S.7). Viele Eltern sind oft ratlos oder fühlen sich mit ihren Erziehungsaufgaben überfordert, sodass sie sich Rat von professionellen Fachkräften in einer Erziehungsberatungsstelle holen. Auch „werden die sozialen und politischen Strukturen der modernen kapitalistischen Gesellschaft mit ihren technischen und ökonomischen Entwicklungen für soziale Probleme mitverantwortlich gemacht“ (vgl. Körner, Wilhelm 1998, S. 87).Daher steht die Erziehungsberatung aufgrund dieser Probleme, veränderten Anforderungen gegenüber.

Die Grundlage der Erziehungsberatung bildet das Kinder – und Jugendhilfegesetzt, welches fordert „junge Menschen in individuellen und sozialen Entwicklungen zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen bzw. dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 KJHG in Schellhorn et al. 2007).Demnach ist die Erziehungsberatung in der heutigen Gesellschaft eine notwendige Institution.

In meiner Hausarbeit möchte ich der Frage nachgehen, auf welchen Methoden, Aufgaben und Zielen die Erziehungsberatung basiert. Unteranderem aber auch, wie sich der Erziehungsberatungsprozess gliedert und welche Bedeutung das Kind dabei hat.

Zunächst werde ich die Begriffe Beratung und Erziehungsberatung näher erläutern und anschließend kurz auf die geschichtliche Entwicklung eingehen. Desweiteren werde ich die gesetzlichen Grundlagen der Erziehungsberatung vorstellen, die von großer Bedeutung sind, weil sie die Grundlage für die Arbeit bilden. Im nächsten Abschnitt werde ich dannauf die Methoden, Aufgaben und Ziele einer Erziehungsberatung zu sprechen kommen und anschließend erläutern, welche Bedeutung dem Kind zugeschrieben wird. Zum Schluss werden die Ergebnisse zusammengefasst.

2. Begriffserklärung

2.1 Beratung

Dietrich definiert Beratung folgendermaßen: „Beratung ist in ihrem Kern jene Form einer interventiven und präventiven helfenden Beziehung, in der ein Berater mittels sprachlicher Kommunikation und auf Grundlage anregender und stützender Methoden innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraumes versucht, bei einem desorientierten, inadäquaten belasteten oder entlasteten Klienten einen auf kognitiv-emotionale Einsicht fundierten aktiven Lernprozeß in Gang zu bringen, in dessen Verlauf seine Selbsthilfebereitschaft, seine Selbststeuerungsfähigkeit und seine Handlungskompetenz verbessert werden können“ (Dietrich, 1983, S.2). Nach Tiefel ist pädagogische Beratung „eine ergebnisoffene, lebens- und arbeitsweltbezogene Hilfe bei (alltäglichen) Orientierungs-, Planungs-, Bewältigungs-, und Reflexionsprozessen und ergänzt damit präventiv rehabilitierende und therapeutisch-kurative Beratungskonzepte“ (Tiefel 2012, S.109f) Auch von Nittelwird der Begriff Beratung umfassend definiert und zwar ist für ihn Beratung eine „absichtsvolle Veränderung des kognitiven und emotionalen Verhältnisses einer Person (…) zu einem Ausschnitt der sozialen und/oder der objektiven Wirklichkeit sowie die Lösung eines wie immer gearteten partikularen lebenspraktischen Problems, so dass der Ratsuchende nach der Umsetzung des Ratschlags an den gewohnten Routinen seiner Lebensführung anknüpfen und seine Handlungskapazitäten unter den veränderten Umständen eines modifizierten Lernplateaus optimaler zur Geltung bringen kann“(Nittel 2009, S. 10). Weiterhin beschreibt Nittel, dass Beratung eine „ausdifferenzierte, sequentiell geordnete und durch selbstreflexive Abschnitte flankierte Handlungsform der Erkenntnisgenerierung“ ist (ebd.)

2.2 Erziehungsberatung

Auch bei der Erziehungsberatung gibt es verschiedene Definitionen. Einer dieser Definitionen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben sowie aus der Praxis, welche folgendermaßen definiert wird: „Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe bzw. eine Hilfe zur Erziehung, die darauf abzielt, die Personensorgeberechtigten in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen“ (§ 27 KJHG in Hundsalz 1995, S. 15). Laut dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sollen Erziehungsberatungsstellen Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung helfen und unterstützen. Das bedeutet also, dass die Erziehungsberatung mit unterschiedlichstem Klientel arbeitet. Mit Kindern, die z.B. Lern- oder Verhaltensstörungen aufweisen über Jugendliche bis hin zu Erziehungsberechtigten, die aufgrund Erziehungsproblemen die kindliche Entwicklung beeinträchtigen können. Das Ziel ist, wie oben auch schon definiert, eine dem Kindeswohl angemessene Erziehung zu ermöglichen.

3. Geschichtliche Entwicklung

Die Anfänge der institutionellen Erziehungsberatung gehen bis etwa zu Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Charakteristisch für die Arbeit in den Erziehungsberatungsstellen waren insbesondere die Jugendfürsorge und verschiedene Disziplinen wie beispielsweise die Sonder- und Heilpädagogik, die Medizin und die Entwicklungspsychologie. Bereits im Jahre 1903 gründete Cimbal in Hamburg eine Beratungstelle mit heilpädagogischem Schwerpunkt und schon nach drei Jahren (1906) wurde auch in Berlin eine ähnlichen Beratungsstelle von Fürstenheim eröffnet, die sich „Medico-pädagogische Poliklinik für Kinderforschung, Erziehungsberatung und ärztliche Behandlung“ nannte.So wurde auch von Fürstenheim dann schließlich eine „Jugendsichtungsstelle“ in Frankfurt gegründet (vgl. Hundsalz 1995, S.22). Nach dem 1. Weltkrieg wurden folgend in Deutschland, Österreich und der Schweiz viele Erziehungsberatungsstellen errichtet. Beispielsweise wurden allein in Wien 1920 schon 23 Beratungsstellen eröffnet (vgl. Daumenhang/Andre 1983, S.75-76). Diese rapide Ausbreitung von institutionalisierten Beratungsstellen hatte eine gesetzliche Verankerung 1922 zur Folge:

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG),gesetzlich zählte die Beratung nun zur Jugendhilfe. So gab es 1928 in Deutschland bereits 42 Erziehungsberatungsstellen (vgl. Hundsalz 1995, S.22). In den darauf folgenden Jahren hatten insbesondere die politischen Geschehen einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Erziehungsberatungsstellen. Denn die psychologische Durchführung der Beratungsstellen widersprach den erzieherischen Vorstellungen der nationalsozialistischen Herrscher. So war aus deren Sicht Erziehung eine familieninterne Angelegenheit, für die es keine Unterstützung bzw. Hilfe von außen geben sollte. Deshalb sollten auch die bestehenden Beratungsstellen geschlossen oder umfunktioniert werden. Nur wurden die psychiatrisch orientierten Einrichtungen gefördert, die oft an Kliniken angeschlossen waren. Diese hatten sozusagen eine Selektionsfunktion, dienten also hauptsächlich zur Auslese und Ausgrenzung (vgl. Hundsalz 1995, S.23).

Gegen Ende des zweiten Weltkrieges nahmen schließlich die Amerikaner die Gestaltung, Organisation und Arbeit in den Erziehungsberatungsstellen in die Hand und unterstützten Deutschland auch finanziell. Die jeweiligen Arbeitsprogramme bzw. Arbeitsweisen lehnten sich an dem Muster der „Child-Guidance-Clinic“, welche im Jahre 1909 in Chicago gegründet wurde, an.Das besondere Kennzeichnen hier war unter anderem das multiprofessionelle Team, welches aus Psychiatern, Psychologen und psychiatrisch ausgebildeten Fürsorgern bestand. Das Team arbeitet auf sozialtherapeutische Art und Weise, basierend auf psychoanalytischen Theorien. In den darauffolgenden Jahren beschränkte sich der amerikanische Einfluss auf die Durchführung und Leitung von Tagungen zu Theorie und Organisation von Erziehungsarbeit. Außerdem wurden Fortbildungen von deutschen Erziehungsberatern in den USA unterstützt und gefördert, dich sich dann dort mit dem Modell der „Child-Guidance-Clinic“ auseinandersetzen konnten (vgl. Hundsalz 1995,S.26).

Mit dem 1.Januar 1991 getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wurde die Erziehungsberatung schließlich als gesonderte „Hilfe zur Erziehung“ angenommen und war somit auch ein fester Bestandteil im System der Jugendhilfe (vgl. Hundsalz 1995, S.36).

4. Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen

Wie bereits im zweiten Kapitel erwähnt, ist die Erziehungsberatung „eine Leistung der Jugendhilfe bzw.eine Hilfe zur Erziehung, die darauf abzielt, die Personensorgeberechtigten in ihrerErziehungsverantwortung zu unterstützen, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen“ (§ 27 KJHG in Hundsalz 1995, S.15).

Seit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) erhält die Erziehungsberatung seine Begründung und spezifische Aufgabenstellung durch rechtliche Bestimmungen. Wichtig ist, dass die Erziehungsberatung nicht nur die grundlegenden Gesetzestexte interpretiert, um das eigene Handeln zu legitimieren, sondern sie muss ebenso selbst aktiv an der Vorbereitung und Formulierung der für sie wichtigen Bestimmungen beteiligt sein. Besonders im Kontext von Scheidung oder Trennung führte seit der Einführung des KJHG zu einer intensiveren Zusammenarbeit mit Gerichten, Familienrichter aber auch Rechtsanwälten, um ein gemeinsames Aufgabenverständnis zu erarbeiten. Denn dies ist erst durch die Kooperation der verschiedenen Berufsgruppen untereinander möglich. Wichtig hier ist auch, sich mit den rechtlich begründeten Positionen der anderen Berufsgruppe auseinanderzusetzen (vgl. Hundsalz 1995, S. 57).

Das Ziel der Jugendhilfe ist immer das Kindeswohl. Falls die private Fürsorge durch die Eltern nicht gewährleistet werden kann, kommt die Jugendhilfe zum Einsatz (vgl. Abel 1998, S.87).

Laut „dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sollen Erziehungsberatungsstellen (und andere Beratungsdienste) Kinder, Jugendliche und andere Erziehungsberechtigte

- bei derKlärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren,
- bei der Lösung von Erziehungsfragen
- sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen (§28 KJHG)“ ( Hundsalz 1995, S.15).

Hier wird deutlich, dass diese gesetzlich vorgegebene Definition durch die jeweiligen Fragestellungen ergänzt wird, mit denen die Ratsuchenden in die Erziehungsberatung kommen. Diese können ganz unterschiedlich sein, wie beispielsweise von akuten Krisen bis hin zu dauerhaften Beeinträchtigungen. Nach Menne (1994) gibt es Anlässe sich an eine Erziehungsberatungsstelle zu wenden wie z.B.:

- emotionale Probleme (z.B. Ängste, Einsamkeit, depressive Zustände)
- soziale Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Kontaktschwierigkeiten, Aggressivität)
- Schwierigkeiten in der Schule (z.B. Leistungsversagen, Schulschwänzen)
- Probleme in der Familie (Gesprächsverweigerung, körperliche Züchtigungen)
- psychosomatische Auffälligkeiten (z.B. Einnässen, Essstörungen, Sprachstörungen)

(vgl. Menne 1994 zit. n. Hundsalz 1995, S.15).

Voraussetzung für die Arbeit von Erziehungsberatungsstellen ist die multidisziplinäre Zusammensetzung des Teams: „Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungenzusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind“ (§28KJHG in Schellhorn 2007). Das ganze wird in der Praxis durch den Einsatz verschiedener Berufsgruppen wie z.B. Psychologen, Sozialarbeiter, Pädagogen, Ärzten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten umgesetzt (vgl. Hundsalz 1995, S.16). Diese Multidisziplinarität ist von großer Bedeutung und auch notwendig für die Arbeit derErziehungsberatung, um auf die Belange der Ratsuchenden angemessen einzugehen undentsprechend intervenieren zu können (vgl. Hundsalz 1995, S.117).

[...]

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Das Wohl des Kindes in der Kindesberatung. Ablauf, Methoden, Aufgaben und Ziele
Universidad
Technical University of Darmstadt  (Humanwissenschaften)
Calificación
1,0
Autor
Año
2016
Páginas
14
No. de catálogo
V338613
ISBN (Ebook)
9783668281653
ISBN (Libro)
9783668281660
Tamaño de fichero
529 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
ablauf, wohl, kindes, kindesberatung, methoden, aufgaben, ziele
Citar trabajo
Kübra Balci (Autor), 2016, Das Wohl des Kindes in der Kindesberatung. Ablauf, Methoden, Aufgaben und Ziele, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/338613

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Das Wohl des Kindes in der Kindesberatung. Ablauf, Methoden, Aufgaben und Ziele



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona