In der klassischen Zeit wird die Ehe von den römischen Juristen als die Verbindung von Mann und Frau zur Gemeinschaft des gesamten Lebens, göttlicher und menschlichen Rechts definiert.
Die Zeit der hohen Republik und nach ihrem Muster wiederum die Zeit der augustinischen Ehereform betonte vor allem den Zweck der Kindererzeugung, indem sie die Ehefrau als uxor liberorum quaerendorum causa bezeichnete.
Ulpian definierte die Ehe als:“ Jus naturale est, quod natura omina animalium docuit (...)hinc descendit maris atque femina coniunctio, quam nos matrimonium appellamus“; Die Ehe als die natürliche Verbindung der beiden Geschlechter, welche sich zu einem Menschlichen Verhältnis gestaltet.
Dies ist durchaus eine schöne aber auch stark vereinfachte Ansicht, da es viele verschiedene Formen der Verbindungen in Rom gab.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einführung
- 1. Das Ziel der Ehe
- 2. Ehevoraussetzungen
- II. Manusehe
- 1. Confarreatio
- 2. Coemptio
- 3. Usus
- III. Manus freie Ehe
- 1. Urgeschichtstheorie
- 2. Usustheorie
- 3. Theorie der Vermögenswahrung
- Stellungnahme
- IV. Consensehe
- 1. Ehe als soziale Tatsache
- 2. Ehe als Rechtsverhältnis
- V. Ehe im klassischen römischen Recht
- VI. Ehewirkungen auf das Vermögen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Ehe im römischen Recht, von der bürgerlichen XII-Tafel-Ehe bis zur klassischen Consensehe. Dabei wird die Entwicklung der verschiedenen Eheschließungsformen, ihre rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen sowie die Auswirkungen auf das Vermögen der Ehegatten beleuchtet.
- Die verschiedenen Eheschließungsformen im römischen Recht
- Die Entwicklung der Ehe vom sakralen zum zivilrechtlichen Vertrag
- Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe
- Die Auswirkungen der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten
- Die Bedeutung der Kindererziehung und der Familienordnung im römischen Recht
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung
Dieses Kapitel führt in das Thema der römischen Ehe ein und definiert die Ehe als die Verbindung von Mann und Frau zur Gemeinschaft des gesamten Lebens, sowohl im göttlichen als auch im menschlichen Recht. Es wird außerdem die Bedeutung der Kindererziehung für die römische Familienordnung hervorgehoben, die als primäres Ziel der Eheschließung galt. Der Text beleuchtet die verschiedenen Formen der Verbindungen in Rom, bevor die verschiedenen Eheschließungsformen beschrieben und untersucht werden.
II. Manusehe
Dieses Kapitel befasst sich mit der Manusehe, die als normale Gestalt der Ehe im ältesten römischen Recht betrachtet wird. Es wird die Bedeutung der manus (= "in seiner Hand") erläutert, die ursprünglich die Hausgewalt schlechthin umfasste, später aber speziell auf die eheherrliche Gewalt angewendet wurde. Die rechtliche Stellung der Frau in der Manusehe wird als ein dem paterfamilias ihres Gatten untergeordnetes Glied beschrieben, die aus der potestas ihres Vaters bzw. Vormundes tritt. Es werden die verschiedenen Formen der Erwerbung der manus durch den Ehemann, durch confarreatio, coemptio oder usus, beschrieben.
III. Manus freie Ehe
In diesem Kapitel werden die Theorien zur Entwicklung der manusfreien Ehe behandelt. Die Urgeschichtstheorie betrachtet die manusfreie Ehe als die ursprüngliche Form der Ehe, die durch die Usustheorie bestätigt wird. Die Theorie der Vermögenswahrung argumentiert, dass die manusfreie Ehe zur Sicherung des Vermögens der Frau diente. Der Abschnitt befasst sich außerdem mit der Stellungnahme zur Entstehung der manusfreien Ehe.
IV. Consensehe
Dieses Kapitel behandelt die Consensehe, die sich als die dominierende Form der Ehe im klassischen römischen Recht etablierte. Es wird die Ehe sowohl als soziale Tatsache als auch als Rechtsverhältnis betrachtet, wobei der Schwerpunkt auf der Bedeutung der Übereinstimmung der Partner liegt. Die Consensehe zeichnet sich durch ihre Flexibilität und ihre Anpassungsfähigkeit an die gesellschaftlichen Verhältnisse aus.
V. Ehe im klassischen römischen Recht
Dieses Kapitel befasst sich mit der Ehe im klassischen römischen Recht, das die Consensehe als die vorherrschende Form der Ehe anerkennt. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ehe, die Rechtsfolgen und die Bedeutung der Ehe für die Familie und die Gesellschaft behandelt.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter in dieser Arbeit sind: römische Ehe, Manusehe, Confarreatio, Coemptio, Usus, manusfreie Ehe, Consensehe, Ehewirkungen, Vermögen, Kindererziehung, Familienordnung, Rechtsstellung der Frau, römisches Recht.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2004, Ehe und Eheformen im alten Rom, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33872